Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verwaltung von Kommunikationsverbindungen
in einem Kommunikationssystem.
Aus dem Stand der Technik sind netzadressumsetzende Netzknoten bekannt,
welche in der Fachliteratur als NAT (Network Address Translation) bekannt sind.
Bei einer Netzadressumsetzung werden »lokale«, also lediglich innerhalb
eines ersten lokalen Netzwerkbereichs gültige Adressen, für eine Kommunikation
mit Netzelementen eines externen zweiten Netzwerkbereichs umgesetzt. Als Absender-
bzw. Zieladresse wird die jeweilige Adresse des sendenden bzw. des zum Empfang bestimmten
Netzelements verwendet bzw. ersetzt.
Weiterhin ist ein Verfahren bekannt, mit Hilfe dessen Netzelemente
innerhalb eines Netzwerkbereichs zunächst bestimmen können, ob der eigene
Netzwerkbereich durch einen netzadressumsetzenden Netzknoten abgegrenzt wird und
mit Hilfe dessen eine Überquerung des eigenen Netzwerkbereichs unterstützt
wird. Ein solches Verfahren ist auch unter der Bezeichnung STUN (Simple Traversal
of UDP over NATs) bekannt.
Eine wesentliche Operation des STUN-Protokolls besteht in einer an
den STUN-Server gerichteten Abfrage der eigenen öffentlichen Netzadresse. Zusätzlich
ist auch eine Abfrage nach Portnummern möglich, welche für die Abfrage
im netzadressumsetzende Netzknoten zugewiesen wurden. STUN unterstützt auf
diese Weise eine Zuweisung einer für den Transport folgender Nachrichten gültigen
Netzadresse, z.B. IP-Adresse (Internet Protocol) und einer Portnummer.
Die oben beschriebene Zuweisung ist in den Fällen problematisch,
bei denen ein Kommunikationsendpunkt mit mehreren externen Kommunikationsendpunkten
in Verbindung steht. Eine solche Konstellation tritt beispielsweise dann auf, wenn
ein lokales Netzwerk eine Mehrzahl von Zugängen zum weltweiten Datennetz über
so genannte ISP (Internet Service Provider) aufweist, und der Kommunikationsendpunkt
auf diese Weise eine Mehrzahl von öffentlichen Netzadressen nutzen muss, um
über die unterschiedlichen netzadressumsetzenden Netzknoten mit einer Mehrzahl
externer Kommunikationsendpunkte zu kommunizieren.
Aufgabe der Erfindung ist es, Mittel bereit zu stellen, durch die
eine Verwaltung von Kommunikationsverbindungen unter Beteiligung mehrerer netzadressumsetzender
Netzknoten ermöglicht wird.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird durch ein Verfahren
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zur Verwaltung von Kommunikationsverbindungen
in einem Kommunikationssystem vorgeschlagen, welches in einem ersten Schritt einen
Aufbau mindestens einer Bindungsanforderung mit einer kommunikationssystem-intern
gültigen Quell-Netzadresse über mindestens einen netzadressumsetzenden
Netzknoten (insbesondere NAT-Netzknoten) an mindestens ein kommunikationssystem-externes
Netzelement vorsieht.
In einem weiteren Schritt erfolgt eine Entgegennahme mindestens einer
Bindungsbestätigung mit mindestens einer dem kommunikationssystem-externen
Netzelement zuordenbaren kommunikationssystem-extern gültigen Quell-Netzadresse.
In einem letzten Schritt erfolgt eine Zuordnung der mindestens einen kommunikationssystem-intern
gültigen Quell-Netzadresse und der mindestens einen kommunikationssystem-extern
gültigen Quell-Netzadresse zu einem dem kommunikationssystem-externen Netzelement
zugeordneten Bindungseintrag.
Durch die Zuordnung zu einem dem kommunikationssystem-externen Netzelement
zugeordneten Bindungseintrag ergibt sich in besonders vorteilhafter Weise ein einfach
zu verwaltender Eintrag, mit dem eine Adressierung eines kommunikationssystem-externen
Netzelements, beispielsweise eines VoIP-Telefons (Voice over Internet Protocol)
ermöglicht wird.
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind
Gegenstand der Unteransprüche.
Ein Ausführungsbeispiels mit weiterem Vorteilen und Ausgestaltungen
der Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert.
Dabei zeigen:
1 ein Strukturbild und ein zeitliches Nachrichtenaustauschdiagramm
zur schematischen Darstellung eines Bezugs einer extern gültigen Netzadresse
von einem Server;
2 Ein Strukturbild und ein zeitliches Nachrichtenablaufdiagramm
zur schematischen Darstellung eines Kommunikationsaufbaus;
3 Eine schematische Darstellung einer Bindungstabelle
mit beispielhaften Bindungseinträgen, und
4 eine schematische Darstellung einer Mehrzahl von
Netzwerksegmenten, welche durch netzadressumsetzende Netzelemente miteinander verbunden
sind.
Die eingangs erwähnte Problematik mit netzadressumsetzenden Netzknoten
wird, zunächst ohne Bezugnahme auf die Zeichnung, im Folgenden anhand eines
Anwendungsfalls erläutert, welcher im Speziellen mit einer paketorientierten
Sprachkommunikation bzw. VoIP (Voice over IP) auftritt. Dieser exemplarische Anwendungsfall
ist in Übrigen nicht als einschränkend für die Anwendung der Erfindung
zu verstehen. Ein beteiligtes Netzelement wird daher fallweise auch als Kommunikationsendgerät
oder Kommunikationspartner bezeichnet, ohne dass die Erfindung auf diese Ausgestaltung
des Netzelements eingeschränkt wäre.
Für eine paketorientierte Sprach- oder Videokommunikation, allgemeiner
Multimediakommunikation wird häufig das Protokoll SIP (Session Initiation Protocol)
eingesetzt. Dabei handelt es sich um ein Protokoll zum Aufbau einer Kommunikationssitzung
zwischen einer Mehrzahl von Kommunikationsendpunkten. Das SIP ist im Dokument RFC
3261 (Request for Comment) der IETF (Internet Engineering Task Force) spezifiziert
und wird eingesetzt, um die jeweiligen an der Kommunikation beteiligten Kommunikationsendpunkte
zu bestimmen und die Kommunikationssitzung aufzubauen.
Der eigentliche Austausch von Kommunikationsdaten erfolgt über
das Session Description Protocol (SDP) sowie dem Realtime Transport Protocol (RTP).
Die Aufgabe des SDP besteht darin, zwischen den Kommunikationsendpunkten zu verwendende
Codecs, Transportprotokolle usw. auszuhandeln. Das RTP bestimmt schließlich
den Austausch der eigentlichen Kommunikationsdaten bzw. Nutzdaten oder »Payload«
zwischen den Kommunikationsendpunkten. Der Ausdruck Nutzdaten bzw. Payload bezeichnet
dabei die Daten eines Datenpakets, die im Allgemeinen keine weiteren für die
Kommunikationssitzung notwendigen Steuer- oder Protokollinformationen beinhalten.
Erfolgt eine paketorientierte Sprachkommunikation über einen
jeweiligen Netzwerkbereich hinaus, d.h. unter Beteilung von Kommunikationsendpunkten,
welche jenseits des lokalen Netzwerkbereichs vorgesehen sind, treten bei Einsatz
des SIP mehrere Probleme auf, welche im Folgenden kurz umrissen werden.
Für den Austausch von Kommunikationsdaten zwischen zwei Endpunkten
ist in Anwendung von RTP ein Transport des Datenstroms mit dem Protokoll UDP (User
Datagram Protocol) vorgesehen. Für die Übertragung der Kommunikationsdaten
verwendete UDP-Ports werden dynamisch vergeben, was die Verwendung von SIP in Verbindung
mit Firewalls, NAT-Router oder NAT-»Boxes« – im folgenden netzadressumsetzende
Netzknoten – schwierig gestaltet, da die meisten netzadressumsetzenden Netzknoten
die dynamisch vergebenen UDP-Ports nicht der Signalisierungsverbindung zuordnen
können.
Zur Umgehung dieses Problems wird beispielsweise das Protokoll STUN
(Simple Traversal over UDP trough NATs) eingesetzt, das eine Erkennung von netzadressumsetzenden
Netzknoten entlang der aufzubauenden Kommunikationsstrecke ermöglicht und die
durch die netzadressumsetzenden Netzknoten vorgegebenen Grenzen zwischen dem lokalen
Netzwerkbereich und dem jenseits dieses lokalen Netzwerkbereichs liegenden Kommunikationsendpunkt
überwinden kann.
Das entsprechende Verfahren wird anhand von 1
erläutert. 1 zeigt ein Netzelement CLT, das über
einen netzwerkadressumsetzenden Netzknoten NAT mit einem Server SRV verbunden ist.
Der Server SRV sei – ausschließlich oder unter anderem – zur
serverseitigen Abarbeitung des STUN-Protokolls eingerichtet und wird im Folgenden
auch als STUN-Server bezeichnet. Ein mit dem STUN-Protokoll einhergehender Nachrichtenaustausch
umfasst z.B. eine vom Netzelement CLT ausgehende erste Bindungsanforderung BRQ1,
welche im Netzknoten NAT terminiert und in Form einer zweiten Bindungsanforderung
BRQ2 an den Server SRV gesendet wird. In entsprechender Weise sendet der Server
SRV eine erste Bindungsbestätigung BRP1, welche am Netzknoten NAT terminiert
und in Form einer zweiten Bindungsbestätigung BRP2 an das Netzelement CLT übermittelt
wird. Unter einer »Terminierung« einer Nachricht an einem Netzelement
wird dabei verstanden, dass die entsprechende Nachricht am jeweiligen Netzelement
endet, also dort ausgewertet wird, und eine »weitergereichte« Nachricht
vom jeweiligen Netzelement neu zusammengestellt wird.
Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass das Netzelement CLT eine
lokal gültige Quell-Netzadresse X bzw. eine lokal gültige Portnummer x
aufweist. Die Kombination aus Quell-Netzadresse und Portnummer des Netzelements
CLT wird in Form der Notation X:x in einem Nachrichtenkopfeintrag bzw. Header der
ersten Bindungsanforderung BRQ1 eingesetzt.
Als Ziel-Netzadresse bzw. Ziel-Portnummer der ersten Bindunganforderung
BRQ1 – üblicherweise auch als »Destination« bezeichnet –
ist die entsprechende Kombination des Servers SRV in Form der Notation P:p eingetragen.
Der als Ziel vorgesehene Server ist also durch die Netzadresse P bzw. durch die
Portnummer p gekennzeichnet.
Der Netzknoten NAT empfängt die erste Bindungsanforderung BRQ1
und nimmt bezüglich der Quell-Netzadresse X und bezüglich
des Quell-Ports x eine Netzadressumsetzung (Network Address Translation) vor und
leitet die Bindungsanforderung in Form der zweiten Bindungsanforderung BRQ2 über
die Grenze des lokalen Netzwerks an den Server SRV weiter.
Die veränderte Bindungsanforderungsnachricht BRQ2 ist dadurch
gekennzeichnet, dass die ursprüngliche Quellnetzwerkadresse X durch eine veränderte
Quell-Netzwerkadresse A ersetzt wurde. Die geänderte Quell-Netzwerkadresse
A entspricht dabei der Netzwerkadresse des Netzknotens. Das Vorgesagte gilt in analoger
Weise für die Portnummer, welche in a geändert wurde.
Im Zuge einer Weiterleitung der Bindungsanforderung BRQ1 reserviert
der Netzknoten NAT ein so genanntes »Pin Hole« wobei eine Bindung mit
einer Vormerkung der verwendeten Netzadresse bzw. des verwendeten Ports vermerkt
wird.
Diese Bindung lautet in diesem Fall in einer entsprechenden üblichen
Notierung (X,x)↔(A,a). Diese Bindung führt dazu, dass jedes eintreffende
Datenpaket mit einer Zieladresse A:a zu einem Netzelement CLT mit der Netzwerkadresse
X:x übermittelt wird, und umgekehrt, dass in einem abgehenden Datenpaket die
Absenderadresse X:x auf A:a geändert wird. Die zeitliche Dauer einer solchen
Bindung wird üblicherweise seitens des Netzknotens NAT begrenzt und kann bei
Bedarf in periodischen Abständen erneuert werden.
Der Server SRV antwortet mit einer ersten Bindungsbestätigungsnachricht
BRP1, welche in der vorgenannten Weise mit einer Netzwerkadressenumsetzung in Form
einer zweiten Bindungsbestätigung BRP2 an das Netzelement CLT übermittelt
wird.
Wird das Netzelement CLT für eine paketorientierte Sprachkommunikation
eingesetzt, kann nun eine auf dem Netzelement CLT zum Ablauf gebrachte SIP-Applikation
eine extern gültige Netzwerkadresse zu einem – nicht dargestellten –
SIP Proxy Server senden.
Im Folgenden wird unter weiterer Bezugnahme auf die Funktionseinheiten
der 1 ein Kommunikationsaufbau zu einem Netzelement
außerhalb des lokalen Netzwerkbereichs erklärt.
2 zeigt den aus 1 bekannten
Netzknoten sowie den aus 1 bekannten Server SRV. Im
Unterschied zum Ausführungsbeispiel gemäß 1
kommuniziert das dortige Netzelement CLT nicht direkt mit dem Netzknoten NAT. Im
Ausführungsbeispiel der vorliegenden 2 ist stattdessen
ein über eine Kommunikationseinrichtung CLT verbundenes erstes Kommunikationsendgerät
PHA vorgesehen. Die Kommunikationseinrichtung CLT weist ein identisches Bezugszeichen
zu dem aus 1 bekannten Netzelement CLT auf, um zum
Ausdruck zu bringen, dass die Kommunikationseinrichtung CLT bestimmte Funktionen
anstelle des ersten Kommunikationsendgeräts PHA übernimmt, welche im Ausführungsbeispiel
der 1 durch das dortige Netzelement CLT selbst ausgeführt
werden mussten.
Bei dem ersten Kommunikationsendgerät PHA handelt es sich um
ein beliebiges Netzelement, zur Beschreibung der Erfindung anhand einer Kommunikationsumgebung
wird im Folgenden in einer nicht einschränkend zu verstehenden Weise davon
ausgegangen, dass das erste Kommunikationsendgerät PHA als VoIP-Kommunikationsendgerät
ausgeführt ist. In entsprechender Weise ist die Kommunikationseinrichtung CLT
für eine paketorientierte Vermittlung und Verwaltung einer Vielzahl –
nicht dargestellter – paketorientiert kommunizierender Kommunikationsendgeräte
vorgesehen. Die Kommunikationseinrichtung CLT ist üblicherweise mit einer Mehrzahl
von Netzknoten verbunden, wobei in der Zeichnung aus Übersichtsgründen
lediglich ein erster Netzknoten NAT dargestellt ist. Aus Übersichtlichkeitsgründen
sind weitere mögliche Verbindungen des Netzknotens NAT, z.B. zu einem Internet
Service Provider (ISP) sowie zu weiteren – nicht dargestellten – in
andere Netzwerkbereiche führende Netzknoten nicht dargestellt.
Der Netzknoten NAT ist in der aus 1 bekannten
Weise mit einem STUN-Server SRV verbunden. Der Netzknoten NAT ist weiterhin mit
einem zweiten Kommunikationsendgerät PHB verbunden, für dessen technische
Ausgestaltung im Wesentlichen das zum ersten Kommunikationsendgerät PHA gesagte
gilt. Insbesondere kann das zweite Kommunikationsendgerät PHB in analoger Weise
über eine Kommunikationseinrichtung CLT mit dem Netzknoten NAT verbunden sein.
Dies ist jedoch für die weitere Verfahrensbeschreibung nicht von Belang, weshalb
die Kommunikationseinrichtung CLT auf Seiten des zweiten Kommunikationsendgeräts
PHB in der Zeichnung strichliert dargestellt ist. Das im unteren Bereich der
2 dargestellte Ablaufdiagramm bezieht sich somit nicht
auf die strichliert dargestellte Kommunikationseinrichtung CLT, sondern auf den
Server SRV.
Im Folgenden wird auf das Ablaufdiagramm ausgetauschter Nachrichten
in der unteren Hälfte der 2 Bezug genommen.
Im Zuge einer Einrichtung eines Kommunikationsaufbaus ausgehend vom
ersten Kommunikationsendgerät PHA wird von diesem eine Einladungsnachricht
202 »Invite« an die Kommunikationseinrichtung CLT gesendet. Die
Kommunikationseinrichtung CLT leitet nun eine Bindungsanforderung unter Beteiligung
des Netzknotens NAT ein, welche von den Nachrichten 204, 206,
208, 210 begleitet wird, die im wesentlichen mit den aus
1 bekannten Bindungsanforderungs- bzw. Bindungsbestätigungsnachrichten
BRQ1, BRQ2, BRP1, BRP2 identisch sind.
Nach erfolgter Bindung seitens des Netzknotens NAT sendet die Kommunikationseinrichtung
CLT eine modifizierte Einladungsnachricht 212 an den Netzknoten NAT. Die
modifizierte Einladungsnachricht unterscheidet sich von der vom ersten Kommunikationsendgerät
PHA gesendeten Einladungsnachricht 202 dadurch, dass in der modifizierten
Einladungsnachricht 212 die durch die Bindung definierten entsprechenden
»öffentlichen« Netzwerkadressen bezüglich der Nutzdatenverbindung
enthalten sind. Die am Netzknoten NAT erhaltene Einladungsnachricht 212
wird nach Ausführung der üblichen Netzwerkadressenumsetzung in Form der
abermals modifizierten Einladungsnachricht 214 an das vorgesehene Ziel,
nämlich das zweite Kommunikationsendgerät PHB gesendet. Ein weiterer Verlauf
des Kommunikationsaufbaus entspricht im Wesentlichen den Vorgaben des SIP-Protokolls,
im Zuge dessen optional weitere – nicht dargestellte – Nachrichten
ausgetauscht werden.
Zur Bestätigung der Bereitschaft eines Verbindungsaufbaus durch
das zweite Kommunikationsendgerät PHB wird von diesem eine Bestätigungsnachricht
216 gesendet, welche – nach einer entsprechenden Adressumsetzung
durch den Netzknoten NAT – in Form einer modifizierten Bestätigungsnachricht
218 vom Netzknoten NAT an die Kommunikationseinrichtung CLT weitergeleitet
wird. Daraufhin wird eine Bestätigungsnachricht 220 von der Kommunikationseinrichtung
CLT an das erste Kommunikationsendgerät PHA übermittelt, woraufhin nun
alle Voraussetzungen für den Austausch von Nutzdaten in einer Kommunikationssitzung
erfüllt sind. Das erste Kommunikationsendgerät PHH tauscht nunmehr mit
dem zweiten Kommunikationsendgerät PHB bidirektional Nutzdaten PLD aus, welche
zeichnerisch durch mehrere Doppelpfeile dargestellt sind.
Zur Vereinfachung wurde in 2 lediglich
ein externer Kommunikationspartner des ersten Kommunikationsendgeräts PHA in
Gestalt des zweiten Kommunikationsendgeräts PHB unterstellt. Für einen
realistischen Fall einer Kommunikationsumgebung mit mehr als einem Zugang zum weltweiten
Datennetz und/oder mit mehreren Zugängen zu mehren SIP-Providern und/oder über
mehr als einem Netzknoten NAT ergibt sich stattdessen eine Situation, bei der ein
Kommunikationsendgerät PHA bzw. dessen verwaltende Kommunikationseinrichtung
CLT mehr als eine öffentliche Netzwerkadresse nutzen muss, um über die
unterschiedlichen Netzwerkbereiche bzw. unterschiedlichen Netzknoten NAT mit mehreren
externen Kommunikationsendgeräten zu kommunizieren.
Das erfindungsgemäße STUN Client Management sieht nun innerhalb
der im wesentlichen durch die Kommunikationseinrichtung CLT gebildeten Kommunikationsinfrastruktur
vor, dass die unterschiedlichen öffentlichen Netzwerkadressen ermittelt und
in einem jeweiligen Bindungseintrag abgelegt werden. Eine solche Ermittlung erfolgt
nicht – wie bislang üblich – in einer situativen Weise, also
ad hoc, sondern vorab und damit in einfacher Weise zugreifbar. Die Ermittlung wird
dabei eventuell in periodischen Zeitpunkten wiederholt, um ablaufgefährdete
Bindungen vor deren Ablauf wieder zu erneuern. Auf diese Weise ist für jedes
externe Kommunikationsendgerät PHB zum Zeitpunkt der Kommunikationseinleitung
unmittelbar bekannt, welche externe Netzwerkadresse bzw. welche externe Portnummer
für das interne Kommunikationsendgerät PHA der jeweilige Netzknoten NAT
dem jeweiligen externen Kommunikationsendgerät PHB mitteilen wird.
3 zeigt eine Zusammenstellung mehrerer Bindungseinträge
in einer Bindungstabelle. Die Bindungstabelle weist in einer ersten Spalte 1 eine
Identifizierung des kommunikationssystem-externen Netzelements auf. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel wird das kommunikationssystem-externe Netzelement bzw.
das Kommunikationsendgerät durch dessen Rufnummer charakterisiert. In der ersten
Spalte 1 der Bindungstabelle stehen exemplarisch die Rufnummern 31488 und 4711.
In einer zweiten Spalte 2 ist einem jeweiligen Bindungseintrag 31488,
4711 eine innerhalb des eigenen Netzwerkbereichs bzw. innerhalb des eigenen Kommunikationssystems
gültige Netzwerkadresse bzw. IP-Adresse eingetragen.
In entsprechender Weise ist in der dritten Spalte 3 eine für
einen ersten Netzwerkbetreiber bzw. ISP gültige externe Netzwerkadresse, sowie
in der vierten Spalte 4 eine für einen zweiten Netzwerkbetreiber gültige
externe Netzwerkadresse eingetragen.
Schließlich sind in den Spalten 5 und 6 weitere Netzwerkadressen,
welche beispielsweise alternative Netzwerkbetreiber adressieren, vorgesehen.
4 zeigt ein Kommunikationssystem CN, bestehend aus
einer Kommunikationseinrichtung CLT, an die mehrere Kommunikationsendgeräte
angeschlossen sind. In der Zeichnung ist wiederum lediglich das erste Kommunikationsendgerät
PHA exemplarisch dargestellt. Zur Anbindung weiterer – ohne Bezugszeichen
und als »Wolken« dargestellter – Kommunikationssysteme, welche
im Sprachgebrauch der bisherigen Ausführungen als kommunikationssystem-extern
zu bezeichnen sind, sind ein erster, ein zweiter und ein dritter
netzadressumsetzender Netzknoten NAT1, NAT2, NAT3 vorgesehen.
In Richtung zu einem ersten kommunikationssystem-externen Kommunikationspartner
PHB1 ist eine Verbindung über den dritten Netzknoten NAT3 dargestellt. Eine
optionale weitere Verbindung über einen alternativen ISP ist über den
zweiten Netzknoten NAT2 dargestellt. In Richtung zu einem zweiten kommunikationssystem-externen
Kommunikationspartner PHB2 ist eine Verbindung über den zweiten Netzknoten
NAT2 dargestellt. In Richtung zu einem dritten kommunikationssystem-externen Kommunikationspartners
PHB3 ist eine Verbindung über den ersten Netzknoten NAT1 sowie über einen
weiteren Netzknoten NAT4 auf Seiten des Kommunikationssystems des kommunikationssystem-externen
Kommunikationspartners PHB3 dargestellt. Weitere Server SRV1, SRV2, SRV3 sind den
jeweiligen externen Kommunikationssystemen zugeordnet.
Mit den erfinderischen Mitteln zur Verwaltung von Kommunikationsverbindungen
ist es nunmehr möglich, eine Selektion der Richtung des Kommunikationsaufbaus
hin zum Kommunikationssystem-externen Kommunikationsendgerät in Form von einem
Kommunikationseinrichtungs-internen »Call Processing« bzw. »Feature
Processing« zu definieren. Für einen Rufaufbau ausgehend vom ersten Kommunikationsendgerät
PHA unter Verwendung des Protokolls SIP zu einem externen Kommunikationspartner,
z.B. des kommunikationssystem-externen Kommunikationspartners PHB3 wird aufgrund
eines Leistungsmerkmals bzw. »Feature« innerhalb der Kommunikationseinrichtung
CLT eine entsprechende Richtung selektiert, welche unter Beteiligung der Bindungseinträge
für diesen externen Kommunikationspartner ausgewählt wird.
Mit den Mitteln der Erfindung ergibt sich damit ein weiterer Vorteil,
dass diese Richtungsentscheidung auch für weitere Leistungsmerkmale wie Least
Cost Routing, Call Admission Control, Auswahl einer Rufrichtung über eine Kennzahl
usw. ermöglicht wird. Über die Richtungsentscheidung wird somit auch ein
entsprechender Netzknoten NAT1, NAT2, NAT3 bestimmt, über den der Ruf geleitet
wird. Eine Auswahl der zugehörigen externen Netzwerkadresse erfolgt dabei implizit.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Verwaltung von Kommunikationsverbindungen
übernimmt hierbei die entsprechende Auswahl für den zu rufenden Kommunikationsteilnehmer.
Es versteht sich, dass andere Ausführungsformen alternative NAT-Techniken
einsetzen, ohne dass der Geist des Erfindungsgedanken dadurch berührt ist.
Dies umfasst auch alternative Protokolle zum genannten STUN. Beispielsweise können
auch Protokolle wie Internet Connectivity Establishment (ICE) oder Traversal Using
Relay NAT (TURN) eingesetzt werden.