Die Erfindung betrifft einen elektrischen Schutzschalter, insbesondere
einen Leistungsschalter für Niederspannung.
Das Abschaltvermögen und die Ausschaltzeit eines Leistungsschalters
bei Auftreten eines Fehlerstroms, insbesondere bei Auftreten eines Überstroms,
eines Kurzschlusses oder eines Störlichtbogens, hängen von verschiedenen
Parametern ab. Der Ausschaltvorgang setzt sich zusammen aus der Auslösezeit,
der Eigenzeit und der Ausschaltzeit. Die Auslösezeit ist die Zeit vom Eintreten
der die Auslösung verursachenden Größe bis zum Einleiten des Auslösevorgangs,
zum Beispiel dem Entklinken eines Schaltschlosses. Es schließt sich die Eigenzeit
des Schalters an, die durch die dynamischen Vorgänge der sich bewegenden und
öffnenden Kontakte des Schalters bedingt sind. Bei einem Schalter für
den höheren Leistungsbereich (Nennstrom bis 100 kA) rechnet man mit einer Ausschaltzeit
von etwa 50 msec.
Im Falle des Auftretens eines Störlichtbogens in einer elektrischen
Anlage können schwere Personen- und/oder Sachschäden entstehen, die es
gilt, möglichst zu begrenzen. Zur Begrenzung solcher Schäden sind verschiedene
Maßnahmen vorgeschlagen worden, von denen die Abschaltung (das Löschen)
des Störlichtbogens in kürzerer Zeit als die Ausschaltzeit des Einspeiseschalters
die optimale Lösung ist.
Bekanntermaßen werden Kurzschließer eingesetzt, um Störlichtbögen
in elektrischen Anlagen abzuschalten. Für eine solche Anordnung zum Löschen
eines Störlichtbogens sind unterschiedliche Erfassungssysteme für physikalische
Effekte des brennenden Lichtbogens (Licht, Schall, Druck) einsetzbar. Ein erprobtes
System beruht auf der optischen Erfassung eines Lichtbogens (EP
0575 932 B1). Zur Abschaltung des Lichtbogens werden unterschiedliche Kurzschließeranordnungen
vorgeschlagen, beispielsweise der Einsatz eines pyrotechnisch angetriebenen Kurzschließers
(EP 1052 665 B1 oder WO
200062320 A1); durch einen über Thyristoren zu schaltenden Kurzschluss
(DE 4438593 A1) oder der Einsatz
einer Vakuumschaltröhre (DE 4404074
A1). Mit solchen Kurzschließereinrichtungen wird ein Kurzschluss zwischen
den Phasen des Netzes erzeugt, zwischen dem der Lichtbogen brennt, so dass der Störlichtbogen
in kürzerer Zeit als 3 msec zum Erlöschen gebracht werden kann. Der Vorteil
eines Lichtbogenerfassungs- und Löschsystems liegt auf der Hand.
Nach Schalten des Kurzschließers fließt noch ein Kurzschluss-Strom,
der von dem in Reihe geschalteten Einspeiseschalter (nach seiner Ausschaltzeit)
abgeschaltet wird, wodurch die fehlerhafte elektrische Anlage letztendlich vom Netz
getrennt wird. Ein Lichtbogenerfassungs- und Löschsystem besteht demnach aus
Erfassungsmitteln, einem Kurzschließer und zugehörigen elektronischen
Schaltmitteln.
Bei Installation eines 'konventionellen' Lichtbogenerfassungs- und
Löschsystems wird ein Kurzschließer dem Leistungsschalter parallel geschaltet,
derart dass an die Stromschienenanschlüsse des Leistungsschalters weitere Stromschienenelemente
angeordnet sind, an deren Enden der Kurzschließer positioniert wird. Die Qualität,
insbesondere der Querschnitt der Stromschienenelemente muss denjenigen Stromschienen
entsprechen, mit denen auch der Leistungsschalter und die elektrische Anlage versorgt
werden. Das bedeutet, dass für den – ansich 'passiv vorhandenen' –
Kurzschließer, der nur für den seltenen Ernstfall eines Störlichtbogens
vorgesehen ist, ein nicht unerheblicher Materialaufwand betrieben werden muss. Daher
wird die Länge der für den Anschluss des Kurzschließers einzusetzenden
Stromschienen möglichst kurz gewählt, so dass der Kurzschließer in
relativer enger Nachbarschaft zum Leistungsschalter liegt.
Die vom Laststrom durchflossenen Stromschienen und der Leistungsschalter
erwärmen sich durch die Stromwärme und bekommen eine erhöhte Betriebstemperatur.
Die erhöhte Betriebstemperatur teilt sich über die hochleitfähigen
Anschlussschienen auch dem Kurzschließer mit. Allerdings haben Kurzschließer,
insbesondere solche, die als pyrotechnische Kurzschließer ausgebildet sind,
eine thermische Belastungsgrenze. Beispielsweise darf ein pyrotechnischer Generator
bisher nicht über eine Dauertemperatur von 85°C betrieben werden. Um eine
thermische Belastung auszuschließen, wird bei der Montage von pyrotechnischen
Kurzschließern auf den Anschluss-Schienen Kühlkörper aufgeklemmt.
Der Einsatz von Kühlelementen ist ebenfalls ein zusätzlicher Materialaufwand.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, bei einem Schutzschalter
Maßnahmen vorzusehen, die mit einer Reduzierung von Materialaufwand verbunden
ist und eine gegenüber der Normalfunktion des Schutzschalters beschleunigte
Abschaltung eines Kurzschlusses ermöglicht.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des unabhängigen Anspruchs gelöst, während den abhängigen
Ansprüchen vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zu entnehmen sind.
Der Kern der Erfindung ist, dass mindestens auf der Lastseite des
Schutzschalters auf den Stromanschluss-Schienen ein Kurzschließer angeordnet ist
zur Herstellung eines Kurzschlusses zwischen den Stromschienen bei einem von einer
Fehlerstrom-Erfassungseinheit erfassten Fehlerstrom. Als Fehlerstrom kann ein Kurzschluss
oder ein brennender Störlichtbogen erfasst und abgeschaltet werden. Ein Kurzschließer
kann auch auf der Netzseite des Schutzschalters ausgebildet sein.
Zur Anordnung des Kurzschließers sollen Befestigungsmittel zum
einfachen, schnellen und lösbaren Befestigen vorhanden sein. Beispielsweise
kann ein Spannhebel-System verwendet werden, bei dem – ohne Verschrauben
– der Kurzschließer mit festem Sitz auf den Stromanschluss-Schienen
aufgespannt wird. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass auf den Anschluss-Stromschienen
des Schutzschalters Gewindebolzen angeordnet sind, die mit Anschlusspunkten im Kurzschließer
korrespondieren, wo beispielsweise Bohrungen vorhanden sind, die über die Gewindebolzen
schiebbar sind. Die Befestigung erfolgt dann über Schrauben (evtl. mit Unterlegscheiben).
Es versteht sich, dass es von Vorzug ist, mit dem Vorhandensein des
Kurzschließers ebenfalls ein Lichtbogenerfassungssystem in der elektrischen
Anlage zu montieren. In einer 'vereinfachten' Ausführung kann jedoch die Erfassung
eines Fehlerstroms allein auf den Einsatz eines Kurzschluss-Detektors (Stromwandler
und Kurzschluss-Auslöser) im Schutzschalter beschränkt bleiben. Es dürfte
dem Fachmann klar sein, dass diese Gestaltung nur die untere Stufe eines Sicherungssystems
gegen Anlagenstörungen sein kann.
Der typische Einsatz eines Kurzschließers wird die Anordnung
auf der Lastseite des Schutzschalters sein. Damit tritt der Kurzschließer zwischen
Schutzschalter und der hinterliegenden elektrischen Anlage (beispielsweise Schalt-
oder Verteilerstation, Trafostation, Elektromotor) und trennt die Anlage bei einer
Kurzschluss-Schaltung vom Netz.
Allerdings kann ein Kurzschließer auch auf der Netzseite des
Kurzschließers eingebracht sein. Für eine 'extensive Schutzsituation'
können somit auch zwei Kurzschließer vorhanden sein: einer vor und einer
hinter dem Schutzschalter. Der Einsatz auf der Netzseite des Schutzschalters bringt
den Vorteil mit sich, dass auch der gesamte Anschlussbereich (Trafo, Kabel, Schienen)
'vor dem Schutzschalter' in der Überwachungszone des Kurzschließers liegt.
Beim Auftreten eines Störlichtbogens im Anschlussbereich löscht ein aktivierter
Kurzschließer den Störlichtbogen und dem vorgelagerten, übergeordneten
Einspeiseschutzschalter fällt die 'Aufgabe' zu, den vorhandenen Kurzschluss
abzuschalten. Es kann zur Optimierung des Systems auch vorgesehen sein, dass im
Anschlussbereich eine Störlichtbogenerfassungseinheit eingebaut ist, über
die ein Schaltsignal an den Kurzschließer übermittelbar ist.
Die erfindungsgemäße Anordnung ermöglicht, dass der
Schutzschalter vollgültig betrieben werden kann, unabhängig davon ob der
Kurzschließer in Funktion ist (scharf geschaltet) oder außer Funktion
gesetzt ist (aber nicht kurzgeschlossen).
Es können Befestigungsmittel und/oder ein Einführschacht
für den Kurzschließer vorgesehen sein. Der Kurzschließer sollte jederzeit
von außen zugänglich sein. Ein installierter Kurzschließer sollte
aus Sicherheitsgründen abschließbar ausgestaltet sein. Vorzugsweise kann
eine Klappe oder ein Deckel vorhanden sein.
Weiterhin wird vorgeschlagen, Mittel für die Plombierung eines
installierten Kurzschließers vorzusehen. Das Wechseln eines Kurzschließers
kann dann nur nach Zerstörung der Plombierung erfolgen. Der Kurzschließer
lässt sich somit gegen unbefugte Entnahme sichern.
Weitere vorteilhafte Ausführungen der Erfindungen werden wie
folgt dargestellt:
Es sind elektrische Kontaktmittel vorhanden, die zur Aufnahme von am Kurzschließer
angeordneten elektrischen Gegenkontaktmittel geeignet sind. Über die Kontaktmittel
wird der Kurzschließer vom Schutzschalter, bzw. von einem im Schutzschalter
ausgebildeten elektronischen Modul angesteuert. Die elektrischen Kontaktmittel (beispielsweise
Stecker und Buchsen) werden beim Einschieben des Kurzschließers in den Einführschacht
automatisch gekuppelt.
Über die Kontaktmittel sind elektrische Leistungsdaten, Arbeitsgrößen,
Einstellgrößen und/oder Auslösesignale zwischen Schutzschalter und
Kurzschließer übermittelbar.
Der Schutzschalter kann eine Sperre gegen das Wiedereinschalten des
Schutzschalters aufweisen, die nach Auslösen der Schaltfunktion im Kurzschließer
in Funktion tritt.
Wie in der Einleitung angesprochen sind verschiedene Arten und Typen
von Kurzschließern bekannt. Einen für den jeweiligen Zweck gut geeigneten
Kurzschließer wird der Fachmann jeweils bestimmen und auswählen können.
Vorzugsweise wird ein pyrotechnisch angetriebener Kurzschließer empfohlen.
Zu dessen Antrieb kann ein Chemismus auf Nitrocellulose-Basis vorgesehen sein. Die
Anschluss-Schienen im Kurzschließer bilden ein sandwichartiges Paket. Der pyrotechnische
Antrieb treibt einen metallischen Bolzen durch den Stapel der Anschluss-Schienen,
so dass die Phasen innerhalb von weniger als 1 msec untereinander mechanisch kontaktiert
werden und ein Kurzschluss erzeugt wird. In einer Situation, wo der Kurzschluss
als brennender Störlichtbogen vorliegt, wird dem Lichtbogen
die Energie entzogen und dieser erlischt.
Der Kurzschließer sollte mindestens zwei Phasen des Stromanschlusses
kurzschließen. Es wird in Fachkreisen auch diskutiert, den Kurzschließer
zur Kontaktierung mindestens einer Phase des Stromanschlusses mit Masse einzurichten
(eingerichtet zum Schalten auf PE). Beide Ausgestaltungen sind einsetzbar.
Der Schutzschalter ist – wie üblich – mit einer
Erfassungselektronik zur Erfassung eines Fehlerstroms auf der Lastseite in mindestens
einer Phase ausgestattet. Hierzu kann ein Stromwandler vorhanden sein, der zum Erfassen
eines lastseitigen Fehlerstroms in einer der Phasen geschaffen ist. Bei Überschreiten
einer vorgegebenen Schwelle von Stromsteilheit und/oder Stromstärke wird ein
entsprechendes Signal über die Kontaktmittel zur Aktivierung des Kurzschließers
übermittelt.
Der Betriebszustand des Kurzschließers wird von einem Energiespeicher
(beispielsweise von einer Kondensatorbatterie) aufrecht gehalten, dessen gespeicherte
Energie zur Betätigung (Zündung) des Kurzschließerantriebs ausreicht.
Die Ladung des Energiespeichers sollte permanent vorhanden sein. Daher ist von Vorteil,
wenn für den Energiespeicher eine permanente Stromversorgung vorhanden ist.
Diese sollte unabhängig vom Netz sein, an welchem die elektrische Anlage und
der Schutzschalter liegen. Die Stromversorgung kann batteriegestützt ausgebildet
sein oder aus einer Versorgung aus einem parallelen elektrischen Netz. Bei einer
batteriegestützten Variante muss Sorge dafür getragen werden, dass die
Batterie immer den vollen Ladezustand hat, was am einfachsten mittels automatischer
Ladeüberwachung machbar ist.
Solange der Kurzschluss im Kurzschließer besteht, sollte das
Wiedereinschalten des Schutzschalters unterbunden bleiben. Erst wenn der Kurzschluss
aufgehoben ist, was durch den Austausch des Kurzschließers gegen einen funktionstüchtigen
Kurzschließer oder durch Erneuerung funktionsuntüchtiger Teile oder auch
durch Nichtersatz erfolgen kann, soll ein Wiedereinschalten möglich sein. Damit
wird ein hoher Anlagen- und auch Personenschutz erreicht.
Auch wenn keine Sperre gegen Wiedereinschalten vorhanden ist, liegt
ein Vorteil vor, weil beim Einschalten des Schutzschalters zwar auf den Kurzschluss
des Kurzschließers geschaltet wird, jedoch die elektrische Anlage nach wie
vor spannungsfrei bleibt.
Der Einsatz des erfindungsgemäßen Schutzschalters ist praktisch
in allen in gängigen Schaltschränken von elektrischen Anlagen möglich.
Die Schutzschalter-Kurzschließer-Kombination ist eine kompakt aufgebaute Einheit.
Ein zusätzlicher Platzbedarf besteht nicht. Aus solchen Gründen kann der
erfindungsgemäße Schutzschalter gegen vorhandene Schaltsysteme in einem
Nachrüstvorgang ausgewechselt werden.
Die Leiter und Stromschienen von Schutzschalter und Kurzschließer
sollten für einen Kurzschluss-Strom von über 100 kA über einen Zeitraum
bis zu 500 ms ausgelegt sein. Mit dieser Vorgabe ist es unter bestimmten Ausgestaltungen
der elektrischen Anlage möglich, für die Anlage die Kriterien für
ihre Kurzschlussfestigkeit abzuschwächen. Bisher ging man davon aus, dass Stromschienen,
Schienenstützer und weitere stromführende Teile einer elektrischen Anlage
für einen maximal zu erwartenden Kurzschluss-Strom ertüchtigt sein sollten.
Bei der Nutzung der Schutzschalter-Kurzschließer-Kombination schaltet der Kurzschließer
die elektrische Anlage innerhalb von 2 msec ab. Die Kurzschlussbelastung der Anlage
wird somit minimiert. Eine sonst vorhandene Anforderung an eine elektrische Anlage
nach maximaler Kurzschlussfestigkeit muss somit nicht mehr voll erfüllt werden.
Dies hat selbstverständlich für den Anlagenbetreiber wirtschaftliche Vorteile.
Als weiterer Vorteil wird hervorgehoben, dass die Schaltfunktion des
Schutzschalters verkürzt wird. Der unmittelbar im Schutzschalter auftretende
volle Kurzschlussstrom wird vom Kurzschluss-Auslöser erfasst. Magnetische Kurzschluss-Auslöser
beziehen die Auslöseenergie aus der Störquelle selbst und 'reagieren'
entsprechend der Höhe des Stroms. Im Gegensatz zu einem metallischen Kurzschluss
stellt ein Störlichtbogen einen gedämpften Kurzschluss dar, da die Störlichtbogenspannung
über einen endlichen ohmschen Widerstand abfällt.
Wie zuvor schon dargestellt, haben Schutzschalter eine Ausschaltzeit
bis zu 50 msec. Schutzschalter sind so ausgelegt, dass sie während dieser Zeit
mit dem vollem Kurzschluss-Strom belastet werden können. Der stärker anstehende
Kurzschluss-Strom führt zu einer beschleunigten Reaktion des Kurzschließers,
und damit zu einer Verkürzung der Abschaltzeit des Schutzschalters. Es kommt
quasi zu einer Absenkung des Spannungsniveaus für Kurzschluss. Die Belastungsdauer
verkürzt sich. Es kommt zu einer Entlastung des Schutzschalters auch für
maximale Schaltlasten.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem
folgenden, anhand in den Figuren erläuterten Ausführungsbeispielen. Es
zeigen
1A und 1B: eine perspektivische Darstellung
von Schutzschalter und Kurzschließer,
2: eine schematische Schaltungsanordnung einer Kurzschließer-Schutzschalter-Kombination
und
3: eine perspektivische Darstellung nach
2.
Die Darstellungen in den Figuren zeigen einen als Leistungsschalter
10 ausgebildeten Schutzschalter, der vor einem elektrischen Verbraucher
40 in einem dreiphasigen (L1, L2, L3) Netz liegt. Der Schutzschalter weist
mindestens eine Erfassungseinheit (Kurzschlussauslöser) und einen Überlastauslöser
auf. Letzterer kann als Bimetall-Auslöser ausgebildet sein. Überlastauslöser
arbeiten zeitverzögert bei Auftreten einer hohen, voreinstellbaren Stromstärke
und veranlassen das Öffnen der Kontakte des Schutzschalters über das Schaltschloss
16. Die vorgesehene Erfassungseinheit 20 ist als elektronische
Einheit vorhanden, die von Stromerfassungsmitteln 21 angesteuert wird.
Als Stromerfassungsmitteln können Stromwandler, beispielsweise Hallsensoren
vorgesehen sein.
Die Schutzschalter-Kurzschließer-Kombination besteht darin, dass
an mindestens einer Befestigungsstelle ein Kurzschließer vorhanden ist.
Gemäß 1B ist auf der Lastseite
LS des Schutzschalters der Platz vorhanden, in den ein Kurzschließer installiert
ist. Dort sind die Stromschienen 12 jeder Phase L1, L2, L3 zugänglich
und mit Mitteln 32 (hier Gewindebolzen) zum lösbaren Einbau (Kontaktieren,
Befestigen, Verbinden, Verschrauben) des Kurzschließers 30 versehen.
Mit dem Kurzschließer 30 lassen sich die netzseitigen Stromschienen
12 (Phasen L1, L2, L3) untereinander kurzschließen.
In der Anordnung gemäß 1 wird der Schutzschalter
von unten (netzseitig) eingespeist; in 2 ist demgegenüber
die Einspeiseseite (schematisch) obenliegend angedeutet.
Zur Befestigung eines Kurzschließers ist ein Einführschacht
14, 14' vorhanden. Das Gehäuse des Schutzschalters ist –
gemäß Figurendarstellung – mit integriertem Einführschacht
ausgebildet. Der Kurzschließer ist vom Design und der Geometrie her so ausgebildet,
dass er dem Gehäuse des Schutzschalters, bzw. dem Einführschacht angepasst
ist. Es kann auf eine gesonderte Gehäuseausbildung des Schutzschalters verzichtet
werden, wenn ein Einführschacht nicht für notwendig erachtet wird. Es
muss allein vorgesehen sein, dass der Kurzschließer 30 in irgend einer
Form auf den Stromanschluss-Schienen befestigbar (anflanschbar) ist.
Auf der Vorderseite des Schutzschalters sind Einstellknöpfe vorhanden,
die fachüblich bei solchen Schaltern vorhanden sein können. Beispielsweise
können dort die Kurzschluss-Größen an den Knöpfen eingestellt
werden.
Die Montage (Einführen und Einbau) des Kurzschließers wird
mit Pfeilen in den Figuren angedeutet.
Vorzugsweise kann der Schutzschalter zur Montage eines Kurzschließers
30 sowohl auf der Netzseite NS des Schutzschalters als auf der Lastseite
LS des Schutzschalters ausgestaltet sein. Es ist zu beachten, dass in den
1 und 3 die Lastseite LS oben und
in 2 die Lastseite LS unten liegt.
In 1A ist im Kurzschließer ein pyrotechnischer
Generator mit Bezugszeichen 35 angedeutet. In dem Gehäuseteil des
Kurzschließers sind Anschluss-Stecker und Leitungen für den/die pyrotechnischen
Gasgeneratoren (Bezugszeichen 35) geschützt angeordnet. Die Anschluss-Stecker
sind gegen ein ungewolltes Herausziehen geschützt. Die Anschluss-Schienen
34 des Kurzschließers 30, in denen Bohrungen 32'
vorhanden sind, werden an den Befestigungsstellen mit den Stromschienen
12 und/oder 12' kontaktiert und somit parallel geschaltet. Der
Kurzschließer 30 wird bei Auftreten eines Fehlerstroms, vornehmlich
bei einem Kurzschluss in der elektrischen Anlage 40 ausgelöst.
Das Schaltbild der Schutzschalter-Kurzschließer-Kombination ist
schematisch in 2 dargestellt.
Ein Kurzschluss wird von der elektronischen Erfassungseinheit
20 des Leistungsschalters (Kurzschlussauslöser), jedoch nicht von
dem Überlastauslöser detektiert. Der Kern der Erfassungseinheit
20 ist ein Stromwandler 21.
Die Erfassungseinheit wird auf vorgegebene Werte (Schwelle) von Stromsteilheit
und Stromstärke eingestellt. Bei Überschreiten einer vorgegebenen Schwelle,
beispielsweise bei Auftreten eines Störlichtbogens 77 sendet die Erfassungseinheit
20 ein Signal (S1, S2) sowohl an den Kurzschließer 30 als
auch an das Schaltschloss mit einem 'Befehl' S2 zum Öffnen der Kontakte des
Schutzschalters 10.
Es läuft nunmehr die Ausschaltzeit des Schutzschalters, an deren
Ende der den Kurzschluss führende Kurzschließer (und dahinter auch die
elektrische Anlage 40) vom Netz getrennt ist.
Elektrische Kontaktmittel sind mit Bezugszeichen 24',
24'' gekennzeichnet. Sie sind zur Aufnahme von am Kurzschließer angeordneten
elektrischen Gegenkontaktmittel 36', 36'' ausgebildet.
Die elektrischen Kontaktmittel (beispielsweise Stecker und Buchsen) werden bei der
Montage des Kurzschließers automatisch gekuppelt.
Nach einem Schaltvorgang des Kurzschließers 30 ist vorgesehen,
eine Sperre gegen Wiedereinschalten des Schutzschalters in Funktion zu setzen. Die
Sperrfunktion kann mechanisch oder elektromechanisch ausgebildet sein.
Zur Wiederinbetriebnahme der elektrischen Anlage sollte der Kurzschließer
durch einen neuen funktionstüchtigen Kurzschließer ausgetauscht werden
Hierbei wird auch die Sperrfunktion aufgehoben. Der Schutzschalter ist für
das mehrfache Schalten eines Kurzschluss-Stroms ausgerüstet, so dass dieser
bei mehrfachem Auftreten eines Fehlerstroms weiter betrieben werden kann.
Nicht näher dargestellt ist eine Erfassungseinheit für einen
Störlichtbogen. Auf ein solches Erfassungssystem wurde einleitend schon verwiesen
(EP 0575 932 B1). Hierbei wird eine
optische Einheit mit Lichtwellenleitern verwendet, welche mit einer parallelen Stromerfassung
(beispielsweise über Hall-Sensoren) gekoppelt ist. Beim Auftreten des Lichtblitzes
des Störlichtbogens und mit dem schnellen Anstieg des vom Lichtbogen herrührenden
Fehlerstroms wird ein Schaltsignal S3 von der Störlichtbogenerfassungseinheit
an den Kurzschließer gegeben, der damit zur Aktion veranlasst wird.
Die 3 zeigt noch einmal eine perspektivische
Darstellung nach 2 mit einem, schematisch dargestellten
Kompartment 14' auf der Lastseite LS (oben) und einem Kompartment
14 auf der Netzseite NS (unten) zum Einbau des Kurzschließers
35.
Bezugszeichen, soweit nicht zuvor schon angesprochen
- 10
- Leistungsschalter
- 12
- lastseitige Stromanschluss-Schienen
- 12'
- netzseitige Stromanschluss-Schienen
- 14 14'
- Einführschacht; Kompartment
- 16
- Schaltschloss
- 20
- Elektronikauslöser
- 21
- Stromerfassung (Stromwandler)
- 24' 24''
- Stecker
- 30
- Kurzschließer
- 32, 32'
- Befestigungsstellen (Gewindebolzen; Muttern)
- 34
- Anschluss-Schienen
- 35
- pyrotechnischer Generator
- 36' 36''
- Stecker
- 37
- Energieversorgung extern oder Batterie
- 40
- Verbraucher, elektr. Anlage
- 77
- Störlichtbogen
- S1
- Auslösesignal an Kurzschließer
- S2
- Auslösesignal an Leistungsschalter
- S3
- Signal von Stromerfassung auf Netzseite
- L1 L2 L3
- Stromphasen
- NS
- Netzseite
- LS
- Lastseite