Die Erfindung betrifft einen elektrischen Schutzschalter, insbesondere
einen Leistungsschalter für Niederspannung.
Das Abschaltvermögen und die Ausschaltzeit eines Leistungsschalters
bei Auftreten eines Fehlerstroms, insbesondere bei Auftreten eines Überstroms,
eines Kurzschlusses oder eines Störlichtbogens, hängen von verschiedenen
Parametern ab. Der Ausschaltvorgang setzt sich zusammen aus der Auslösezeit,
der Eigenzeit und der Ausschaltzeit. Die Auslösezeit ist die Zeit vom Eintreten
der die Auslösung verursachenden Größe bis zum Einleiten des Auslösevorgangs,
zum Beispiel dem Entklinken eines Schaltschlosses. Es schließt sich die Eigenzeit
des Schalters an, die durch die dynamischen Vorgänge der sich bewegenden und
öffnenden Kontakte des Schalters bedingt sind. Bei einem Schalter für
den höheren Leistungsbereich (Nennstrom bis 6300 A) rechnet man mit einer Ausschaltzeit
von etwa 30 bis 50 msec.
Im Falle des Auftretens eines Störlichtbogens in einer elektrischen
Anlage können schwere Personen- und/oder Sachschäden entstehen, die es
gilt, möglichst zu begrenzen. Zur Begrenzung solcher Schäden sind verschiedene
Maßnahmen vorgeschlagen worden, von denen die Abschaltung (das Löschen)
des Störlichtbogens in kürzerer Zeit als die Ausschaltzeit des Einspeiseschalters
die optimale Lösung ist.
Bekanntermaßen werden Kurzschließer eingesetzt, um Störlichtbögen
in elektrischen Anlagen abzuschalten. Für eine solche Anordnung zum Löschen
eines Störlichtbogens sind unterschiedliche Erfassungssysteme für physikalische
Effekte des brennenden Lichtbogens (Licht, Schall, Druck) einsetzbar. Ein erprobtes
System beruht auf der optischen Erfassung eines Lichtbogens (EP
0575 932 B1). Zur Abschaltung des Lichtbogens werden unterschiedliche Kurzschließeranordnungen
vorgeschlagen, beispielsweise der Einsatz eines pyrotechnisch angetriebenen Kurzschließers
(EP 1052 665 B1 oder WO
200062320 A1); durch einen über Thyristoren zu schaltenden Kurzschluss
(DE 4438593 A1) oder der Einsatz
einer Vakuumschaltröhre (DE 4404074
A1). Mit solchen Kurzschließereinrichtungen wird ein Kurzschluss zwischen
den Phasen des Netzes erzeugt, zwischen dem der Lichtbogen brennt, so dass der Störlichtbogen
in kürzerer Zeit als 3 msec zum Erlöschen gebracht werden kann.
Nach Schalten des Kurzschließers fließt noch ein Kurzschluss-Strom,
der von dem in Reihe geschalteten Einspeiseschalter (nach seiner Ausschaltzeit)
abgeschaltet wird, wodurch die fehlerhafte elektrische Anlage letztendlich vom Netz
getrennt wird.
Der Vorteil eines Lichtbogenerfassungs- und Löschsystems liegt
auf der Hand. Allerdings ist der besondere Aufwand für die Installation eines
optischen Lichtbogenerfassungssystems mit Lichtwellenleitern und entsprechender
Opto-Elektronik ist nicht unerheblich. Bei manchen elektrischen Installationen wird
daher aus wirtschaftlichen Gründen – trotz der offensichtlichen Vorzüge
– auf den Einsatz eines Lichtbogenerfassungs- und Löschsystems verzichtet.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Schutzschalter
mit einer Ausstattung aufzurüsten, mit der der spätere Einsatz eines Lichtbogenerfassungs-
und Löschsystems erleichtert wird.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des unabhängigen Anspruchs gelöst, während den abhängigen
Ansprüchen vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zu entnehmen sind.
Der Kern der Erfindung ist, dass mindestens auf der Lastseite des
Schutzschalter auf den Stromanschluss-Schienen Befestigungsmittel angeordnet sind
zum lösbaren Befestigen eines Kurzschließers zur Herstellung eines Kurzschlusses
zwischen den Stromschienen bei einem von einer Fehlerstrom-Erfassungseinheit erfassten
Fehlerstrom. Die angesprochenen Befestigungsmittel können auch auf der Netzseite
des Schutzschalters ausgebildet sein, so dass beim Einsatz des Schutzschalters entschieden
werden kann, ob die Option des Einbaus eines Kurzschließers netzseitig oder
lastseitig vorgenommen wird.
Mit der Erfindung wird dem Anwender des Schutzschalters eine Option
auf eine erweitere Einsatzfunktion vermittelt.
Die Befestigungsmittel sollen zum einfachen, schnellen und lösbaren
Befestigen geeignet sein. Beispielsweise kann ein Spannhebel-System verwendet werden,
bei dem – ohne Verschrauben – der Kurzschließer mit festem Sitz
auf den Stromanschluss-Schienen aufgespannt wird. Alternativ kann auch vorgesehen
sein, dass auf den Anschluss-Stromschienen des Schutzschalters Gewindebolzen angeordnet
sind, die mit Anschlusspunkten im Kurzschließer korrespondieren, wo beispielsweise
Bohrungen vorhanden sind, die über die Gewindebolzen schiebbar sind. Die Befestigung
erfolgt dann über Schrauben (evtl. mit Unterlegscheiben).
Es versteht sich, dass es von Vorzug ist, mit der Installation eines
Kurzschließers ebenfalls ein Lichtbogenerfassungssystem in der elektrischen
Anlage zu montieren. In einer 'vereinfachten' Ausführung kann
jedoch die Erfassung eines Fehlerstroms allein auf den Einsatz eines Kurzschluss-Detektors
(Stromwandler und Kurzschluss-Auslöser) im Schutzschalter beschränkt bleiben.
Es dürfte dem Fachmann klar sein, dass diese Gestaltung nur die untere Stufe
eines Sicherungssystems gegen Anlagenstörungen sein kann.
Der typische Einsatz eines Kurzschließers wird das Einbringen
und Befestigen auf der Lastseite des Schutzschalters sein. Damit tritt der Kurzschließer
zwischen Schutzschalter und der hinterliegenden elektrischen Anlage (beispielsweise
Schalt- oder Verteilerstation, Trafostation, Elektromotor) und trennt die Anlage
bei einer Kurzschluss-Schaltung vom Netz.
Allerdings kann ein Kurzschließer auch auf der Netzseite des
Kurzschließers eingebracht werden. Für eine 'extensive Schutzsituation'
können somit auch zwei Kurzschließer eingesetzt werden, einer vor und
einer hinter dem Schutzschalter. Der Einsatz auf der Netzseite des Schutzschalters
bringt den Vorteil mit sich, dass auch der gesamte Anschlussbereich (Trafo, Kabel,
Schienen) 'vor dem Schutzschalter' in der Überwachungszone des Kurzschließers
liegt. Beim Auftreten eines Störlichtbogens im Anschlussbereich löscht
ein aktivierter Kurzschließer den Störlichtbogen und dem vorgelagerten,
übergeordneten Einspeiseschutzschalter fällt die 'Aufgabe' zu, den vorhandenen
Kurzschluss abzuschalten.
Die Anordnung lässt sich dahingehend erweitern, wenn im Anschlussbereich
auch ein Erfassungsmittel für einen Störlichtbogen angeordnet ist. Wie
erwähnt – kann ein solches Erfassungsmittel ein Lichtwellenleiter-Sensor
oder eine oder mehrere Photodioden sein. Deren Erfassungssignal kann an einen oder
an beide im Schutzschalter angeordnete Kurzschließer übermittelt werden.
Die gemäß der Erfindung vorgesehene Option des Einbaus eines
Kurzschließers bedeutet, dass der Schutzschalter sowohl ohne als auch mit angeordnetem
Kurzschließer vollgültig betrieben werden kann.
Den Befestigungsmitteln kann ein Einführschacht zugeordnet sein,
das heißt mit anderen Worten, dass der Befestigungsort als Schacht ausgebildet
ist, in den ein Kurzschließer einführbar ist. Der Ort der Befestigung
sollte jederzeit von außen zugänglich sein, jedoch sollte dieser Ort aus
Sicherheitsgründen verschließbar ausgestaltet sein. Vorzugsweise kann
die Befestigungsstelle mit einer Klappe oder mit einem Deckel verschließbar
gestaltet werden. Zur Sicherung können auch Mittel zur Plombierung der Verschlussmittel
für den Einführschacht vorgesehen sein. Das Einbringen eines Kurzschließers
kann dann nur nach Zerstörung der Plombierung erfolgen.
Weiterhin wird vorgeschlagen, Mittel für die Plombierung eines
in den Einführschacht eingebrachten Kurzschließers vorzusehen. Der eingeschobene
Kurzschließer lässt sich somit gegen unbefugte Entnahme sichern.
Weitere vorteilhafte Ausführungen der Erfindungen werden wie
folgt dargestellt:
Im Einführschacht sollten elektrische Kontaktmittel vorhanden sein, die zur
Aufnahme von am Kurzschließer angeordneten elektrischen Gegenkontaktmittel
geeignet sind. Über die Kontaktmittel ist der Kurzschließer vom Schutzschalter,
bzw. von einem im Schutzschalter ausgebildeten elektronischen Modul ansteuerbar.
Die elektrischen Kontaktmittel (beispielsweise Stecker und Buchsen) werden beim
Einschieben des Kurzschließers in den Einführschacht automatisch gekuppelt.
Über die Kontaktmittel sind elektrische Leistungsdaten, Arbeitsgrößen,
Einstellgrößen und/oder Auslösesignale zwischen Schutzschalter und
Kurzschließer übermittelbar.
Der Schutzschalter kann eine Sperre gegen das Wiedereinschalten des
Schutzschalters aufweisen, die nach Auslösen der Schaltfunktion im Kurzschließer
in Funktion tritt.
Wie in der Einleitung angesprochen sind verschiedene Arten und Typen
von Kurzschließern bekannt. Einen für den jeweiligen Zweck gut geeigneten
Kurzschließer wird der Fachmann jeweils bestimmen und auswählen können.
Vorzugsweise wird ein pyrotechnisch angetriebener Kurzschließer empfohlen.
Zu dessen Antrieb kann ein Chemismus auf Nitrocellulose-Basis vorgesehen sein. Die
Anschluss-Schienen im Kurzschließer bilden ein sandwichartiges Paket. Der pyrotechnische
Antrieb treibt einen metallischen Bolzen durch den Stapel der Anschluss-Schienen,
so dass die Phasen innerhalb von weniger als 1 msec untereinander mechanisch kontaktiert
werden und ein Kurzschluss erzeugt wird. In einer Situation, wo der Kurzschluss
als brennender Störlichtbogen vorliegt, wird dem Lichtbogen die Energie entzogen
und dieser erlischt.
Der Kurzschließer sollte mindestens zwei Phasen des Stromanschlusses
kurzschließen. Es wird in Fachkreisen auch diskutiert, den Kurzschließer
zur Kontaktierung mindestens einer Phase des Stromanschlusses mit Masse einzurichten
(eingerichtet zum Schalten auf PE). Beide Ausgestaltungen sind einsetzbar.
Der Schutzschalter ist – wie üblich – mit einer
Erfassungselektronik zur Erfassung eines Fehlerstroms auf der Lastseite
in mindestens einer Phase ausgestattet. Hierzu kann ein Stromwandler vorhanden sein,
der zum Erfassen eines lastseitigen Fehlerstroms in einer der Phasen geschaffen
ist. Bei Überschreiten einer vorgegebenen Schwelle von Stromsteilheit und/oder
Stromstärke wird ein entsprechendes Signal über die Kontakte am Befestigungsort
zur Aktivierung des Kurzschließers übermittelt. Ein eingebauter Kurzschließer
würde dann einen Kurzschluss erzeugen.
Der Betriebszustand des Kurzschließers wird von einem Energiespeicher
(beispielsweise von einer Kondensatorbatterie) aufrecht gehalten, dessen gespeicherte
Energie zur Betätigung (Zündung) des Kurzschließerantriebs ausreicht.
Die Ladung des Energiespeichers sollte permanent vorhanden sein. Daher ist von Vorteil,
wenn für den Energiespeicher eine permanente Stromversorgung vorhanden ist.
Diese sollte unabhängig vom Netz sein, an welchem die elektrische Anlage und
der Schutzschalter liegen. Die Stromversorgung kann batteriegestützt ausgebildet
sein oder aus einer Versorgung aus einem parallelen elektrischen Netz. Bei einer
batteriegestützten Variante muss Sorge dafür getragen werden, dass die
Batterie immer den vollen Ladezustand hat, was am einfachsten mittels automatischer
Ladeüberwachung machbar ist.
Solange der Kurzschluss im Kurzschließer besteht, sollte das
Wiedereinschalten des Schutzschalters unterbunden bleiben. Erst wenn der Kurzschluss
aufgehoben ist, was durch Austausch des Kurzschließers gegen einen funktionstüchtigen
Kurzschließer oder durch Erneuerung funktionsuntüchtiger Teile oder auch
durch Nichtersatz erfolgen kann, soll ein Wiedereinschalten möglich sein. Damit
wird ein hoher Anlagen- und auch Personenschutz erreicht.
Der Einsatz des Schutzschalters ist praktisch in allen in gängigen
Schaltschränken von elektrischen Anlagen möglich. Die Montage und Inbetriebnahme
des Kurzschließers im Schutzschalter ist schnell und einfach vorzunehmen. Es
entsteht eine kompakt aufgebaute Einheit. Ein zusätzlicher Platzbedarf besteht
nicht. Aus solchen Gründen kann der Schutzschalter auch gegen vorhandene Schaltsysteme
in einem Nachrüstvorgang ausgewechselt werden.
Die Leiter und Stromschienen von Schutzschalter und Kurzschließer
sollten für einen Kurzschluss-Strom von über 100 kA über einen Zeitraum
bis zu 500 ms ausgelegt sein. Mit dieser Vorgabe ist es unter bestimmten Ausgestaltungen
der elektrischen Anlage möglich, die Kriterien für die Kurzschlussfestigkeit
der elektrischen Anlage abzuschwächen. Bisher ging man davon aus, dass Stromschienen,
Schienenstützer und weitere stromführende Teile einer elektrischen Anlage
für einen maximal zu erwartenden Kurzschluss-Strom ertüchtigt sein sollten.
Bei der Nutzung der durch die Erfindung vorgeschlagenen Option des Einsatzes eines
Kurzschließers schaltet der Kurzschließer die elektrische Anlage innerhalb
von 2 msec ab. Die Kurzschlussbelastung der Anlage wird somit minimiert. Eine sonst
vorhandene Anforderung an eine elektrische Anlage nach maximaler Kurzschlussfestigkeit
muss somit nicht mehr voll erfüllt werden. Dies hat selbstverständlich
für den Anlagenbetreiber wirtschaftliche Vorteile.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem
folgenden, anhand den Figuren erläuterten Ausführungsbeispielen. Es zeigen
1A und 1B: eine perspektivische
Darstellung von Schutzschalter und Kurzschließer,
2: ein Schutzschalter mit zwei schematisch dargestellten
Kompartments und
3: eine schematische Schaltungsanordnung einer Kurzschließer-Schutzschalter-Kombination.
Die Darstellungen in den Figuren zeigen einen als Leistungsschalter
10 ausgebildeten Schutzschalter, der vor einem elektrischen Verbraucher
40 in einem dreiphasigen (L1, L2, L3) Netz liegt. Der Schutzschalter weist
eine Erfassungseinheit (Kurzschlussauslöser) und einen Überlastauslöser
auf, der als Bimetall-Auslöser ausgebildet sein kann. Überlastauslöser
arbeiten zeitverzögert bei Auftreten einer hohen, voreinstellbaren Stromstärke
und veranlassen das Öffnen der Kontakte des Schutzschalters über das Schaltschloss
16. Die vorgesehene Erfassungseinheit 20 ist als elektronische
Einheit vorhanden, die von Stromerfassungsmitteln 21 angesteuert wird.
Als Stromerfassungsmitteln können Stromwandler, beispielsweise Hallsensoren
vorgesehen sein.
Der Schutzschalter ist so ausgebildet, dass an mindestens einer Befestigungsstelle
ein Kurzschließer anschließbar ist.
Hierzu sind – gemäß 1B
– auf der Lastseite LS des Schutzschalters die Stromschienen 12
jeder Phase L1, L2, L3 zugänglich und dort mit Mitteln 32 (hier Gewindebolzen)
zum lösbaren Einbau (Kontaktieren, Befestigen, Verbinden, Verschrauben) des
Kurzschließers 30 versehen. Der Kurzschließer 30 ist
zur elektrischen Verschaltung der drei Phasen (L1, L2, L3) untereinander geeignet.
Mit ihm lassen sich die Stromschienen 12 untereinander kurzschließen.
In der Anordnung gemäß 1 wird der Schutzschalter
von unten (netzseitig) eingespeist; in 3 ist demgegenüber
die Einspeiseseite (schematisch) obenliegend angedeutet.
Als Befestigungsstelle für einen Kurzschließer ist ein Einführschacht
14 vorhanden. Das Gehäuse des Schutzschalters ist – gemäß
Figurendarstellung – mit integriertem Einführschacht ausgebildet. Das
Gehäuse des Kurzschließers ist vom Design und der Geometrie her, dem Gehäuse
des Schutzschalters, bzw. dem Einführschacht angepasst. Eine plombierbare Kappe
zur Abdeckung eines Einführschachts – bei nicht eingesetztem Kurzschließer
– sollte vorhanden sein.
Es kann auch – in einer weiteren Ausführungsform –
auf eine gesonderte Gehäuseausbildung verzichtet werden, wenn nur vorgesehen
ist, dass ein Kurzschließer 30 auf den Stromanschlußschienen
des Schutzschalters befestigbar (anflanschbar) ist. Das Gehäuse des Schutzschalters
muss nicht notwendig mit integriertem Einführschacht ausgebildet sein.
Die Möglichkeit des Einführens und Einbauens eines Kurzschließers
wird mit Pfeilen in den Figuren angedeutet.
Vorzugsweise können auch zwei Einführschächte
14, 14' ausgebildet sein, wie das in 2
oben und unten angedeutet ist. Ein Kurzschließer 30 kann somit auf
der Netzseite NS des Schutzschalters oder auf der Lastseite LS des Schutzschalters
eingebaut werden. Es ist zu beachten, dass in den 1 und
2 die Lastseite LS oben und in 3
die Lastseite LS unten liegt.
In 1A ist im Kurzschließer ein pyrotechnischer
Generator mit Bezugszeichen 35 angedeutet. Die Anschluss-Schienen
34 des Kurzschließers 30, in denen Bohrungen 32'
vorhanden sind, werden an den Befestigungsstellen mit den Stromschienen
12, 12' kontaktiert und somit parallel geschaltet. Die 'normale'
Funktion des Schutzschalters ist unabhängig davon, ob ein Kurzschließer
30 eingebaut ist oder nicht. Der Kurzschließer 30 wird bei
Auftreten eines Fehlerstroms, vornehmlich bei einem Kurzschluss in der elektrischen
Anlage 40 ausgelöst.
Die 2 zeigt eine perspektivische Darstellung
mit zwei schematisch dargestellten Kompartments 14' sowohl auf der Lastseite
LS (oben) als auch (14) auf der Netzseite NS (unten), wo Befestigungsmittel zum
Einbau des Kurzschließers 35 vorhanden sein können.
Das Schaltbild des Schutzschalters ist schematisch in 3
dargestellt.
Ein Kurzschluss wird von der elektronischen Erfassungseinheit
20 des Leistungsschalters (Kurzschlussauslöser), jedoch nicht von
dem Überlastauslöser detektiert. Der Kern der Erfassungseinheit
20 ist ein Stromwandler 21. Als Kurzschlussauslöser wird
in mechanischen Schaltgeräten üblicherweise ein magnetischer Aktor eingesetzt,
der vom Strom durchflossen wird und im Kurzschlussfall durch die hierdurch hervorgerufenen
magnetischen Kräfte mechanisch eine Entklinkung des Schaltschlosses und damit
eine Abschaltung des Schutzschalters bewirkt.
Die Erfassungseinheit wird auf vorgegebene Werte (Schwelle) von Stromsteilheit
und Stromstärke eingestellt. Bei Überschreiten einer vorgegebenen Schwelle,
beispielsweise bei Auftreten eines Störlichtbogens 77 sendet die Erfassungseinheit
20 ein Signal (S1, S2) sowohl an den Kurzschließer 30 als
auch an das Schaltschloss mit einem 'Befehl' S2 zum Öffnen der Kontakte des
Schutzschalters 10.
Parallel zum elektronischen Auslösesignal S1 an den Schalter
erhält das Schaltschloss 16 des Schutzschalters den 'Befehl' S2 zum
Öffnen der Kontakte. Es läuft nunmehr die Ausschaltzeit des Schutzschalters,
an deren Ende der den Kurzschluss führende Kurzschließer (und dahinter
auch die elektrische Anlage 40) vom Netz getrennt ist.
Im Einführschacht sind elektrische Kontaktmittel 24',
24'' vorhanden, die zur Aufnahme von am Kurzschließer angeordneten
elektrischen Gegenkontaktmittel 36', 36'' geeignet sind. Die elektrischen
Kontaktmittel (beispielsweise Stecker und Buchsen) werden beim Einschieben des Kurzschließers
in den Einführschacht automatisch gekuppelt.
Nach einem Schaltvorgang des Kurzschließers 30 ist vorgesehen,
eine Sperre gegen Wiedereinschalten des Schutzschalters in Funktion zu setzen. Die
Sperrfunktion kann mechanisch oder elektromechanisch ausgebildet sein.
Zur Wiederinbetriebnahme der elektrischen Anlage sollte der Kurzschließer
durch einen neuen funktionstüchtigen Kurzschließer ausgetauscht werden
Hierbei wird auch die Sperrfunktion aufgehoben. Der Schutzschalter ist für
das mehrfache Schalten eines Kurzschluss-Stroms ausgerüstet, so dass dieser
bei mehrfachem Auftreten eines Fehlerstroms weiter betrieben werden kann.
Nicht näher dargestellt ist eine Erfassungseinheit für einen
Störlichtbogen. Auf ein solches Erfassungssystem wurde einleitend schon verwiesen
(EP 0575 932 B1). Hierbei wird eine
optische Einheit mit Lichtwellenleitern verwendet, welche mit einer parallelen Stromerfassung
(beispielsweise über Hall-Sensoren) gekoppelt ist. Beim Auftreten des Lichtblitzes
des Störlichtbogens und mit dem schnellen Anstieg des vom
Lichtbogen herrührenden Fehlerstroms wird ein Schaltsignal S3 von der Störlichtbogenerfassungseinheit
an den Kurzschließer gegeben, der damit zur Aktion veranlasst wird.
Bezugszeichen, soweit nicht zuvor schon angesprochen
- 10
- Leistungsschalter
- 12
- lastseitige Stromanschluss-Schienen
- 12'
- netzseitige Stromanschluss-Schienen
- 14 14'
- Einführschacht; Kompartment
- 16
- Schaltschloss
- 20
- Elektronikauslöser
- 21
- Stromerfassung (Stromwandler)
- 24' 24''
- Stecker
- 30
- Kurzschließer
- 32, 32'
- Befestigungsstellen (Gewindebolzen; Muttern)
- 34
- Anschluss-Schienen
- 35
- pyrotechnischer Generator
- 36' 36''
- Stecker
- 37
- Energieversorgung extern oder Batterie
- 40
- Verbraucher, elektr. Anlage
- 77
- Störlichtbogen
- S1
- Auslösesignal bei Kurzschluss oder Lichtbogen an Kurzschließer
- S2
- Auslösesignal an Leistungsschalter
- S3
- Signal von Stromerfassung auf der Netzseite
- L1 L2 L3
- Stromphasen
- NS
- Netzseite
- LS
- Lastseite