Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Übertragen von Daten in einem Fahrzeug, insbesondere in einem Fluggerät.
Um Passagieren eines modernen Verkehrsflugzeugs ihren Flug so angenehm
wie möglich zu gestalten, werden an Bord des Flugzeugs vermehrt verschiedenste
elektronische Unterhaltungsgeräte eingesetzt. Heutzutage ist es bereits üblich,
dass jedem Passagier klassenunabhängig ein Bildschirm zur Verfügung gestellt
wird, mit dessen Hilfe Filme gesehen oder Spiele gespielt werden können. Jeder
Passagier kann mittels eines Bediengeräts ein Videoprogramm oder eine andere
Anwendung seiner Wahl einstellen. Zusätzlich ist mit Hilfe eines mit dem Elektronikgerät
verbundenen Kopfhörers oder Headsets auch das Wiedergeben von Ton möglich,
z.B. der Filmton, Musikprogramme und dergleichen. Das gesamte Spektrum solcher Funktionen
und Anwendungen wird mit „In-Flight-Entertainment" (IFE) bezeichnet. Ein
weiteres wichtiges und ähnliches Anwendungsfeld ist die Kommunikation der Passagiere
per Telefon oder Internet an Bord des Flugzeugs. IFE-Anwendungen erfordern das Übertragen
von Video- oder Audiodaten von einer oder mehreren zentralen Servereinheiten im
Rumpf des Flugzeugs (im Folgenden auch mit dem Begriff „Recheneinheiten"
bezeichnet) zu je einer mit den Bildschirmen und sonstigen Wiedergabe- oder Eingabegeräten
verbundenen Elektronik.
Überwiegend werden die Video- und Audioprogramme nur in bestimmten
Zeitabständen und für alle Passagiere synchron gesendet (Broadcast-Verfahren),
jedoch wird ein individuelles Abspielen solcher Programme (On-Demand-Verfahren)
als vorteilhaft empfunden. In seiner Gesamtheit resultiert ein modernes In-Flight-Entertainment-System
eines größeren Passagierflugzeugs schließlich in einem sehr hohen
Datenaufkommen und erfordert deshalb Datenleitungen, die ein breitbandiges Übertragen
von Video- und Audiodaten oder dergleichen an eine Vielzahl von Passagiersitzen
realisieren können.
Zusätzlich zu der geforderten Datenleitungsbandbreite zu den
Passagiersitzen muss die Kabine eines modernen Verkehrsflugzeugs die Möglichkeit
der raschen Umgestaltung bieten, um sie während eines kurzen Aufenthalts zwischen
zwei Flügen vollständig umzukonfigurieren. Ein Umkonfigurieren beinhaltet
beispielsweise das Umordnen der Passagiersitze von einem Drei-Klassen-Layout zu
einem reinen Economy-Layout. Hierzu ist das Verschieben, Einfügen und Entfernen
von Sitzplätzen erforderlich, die am Kabinenfußboden in dort eingelassenen
Sitzschienen befestigt sind. Beim Entfernen und Einsetzen eines Passagiersitzes
in der Kabine ist ein daher stets das Trennen und Wiederherstellen eines Datenleitungsanschlusses
notwendig.
Als Alternative ist drahtloses Übertragen von der Rechnereinheit
zu den einzelnen Passagiersitzen mittels herkömmlicher drahtloser Netzwerkgeräte
mit Sendefrequenzen von 2,4 oder 5 GHz (IEE 802.11a, 802.11b, 802.11g etc.) zwar
möglich, zum Erreichen der notwendigen Datenbandbreite wären allerdings
eine Vielzahl von Netzwerkzugangsgeräten („Access Points") notwendig,
die aufgrund der nötigen, vergleichsweise hohen Sendeleistung zu hoher Strahlenbelastung
führen. Es ist zudem nicht auszuschließen, dass von Passagieren mit in
die Flugzeugkabine gebrachte und auf diesen oder benachbarten Frequenzen funkende
Geräte während des Fluges versehentlich eingeschaltet sind und das drahtlose
Netzwerk stören. Ferner ist umstritten, ob die Strahlenbelastung von Access
Points für den Menschen unschädlich ist.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, einen oder mehrere
der genannten Nachteile zu mindern oder zu eliminieren. Insbesondere ist Aufgabe
der vorliegenden Erfindung, eine Möglichkeit zur robusten und flexiblen Datenübertragung
in einem Fahrzeug, insbesondere in einem Fluggerät, bereitzustellen.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch ein Verfahren zum Übertragen
von Daten in einem Fahrzeug gelöst, bei dem eine Recheneinheit Daten an mehrere
Sende- und Empfangseinheiten leitet, bei dem die drahtlosen Sende- und Empfangseinheiten
mit mindestens einem eine Transceivereinheit aufweisenden Elektronikgerät wechselseitig
kommunizieren, und bei dem die Sende- und Empfangseinheiten und die Transceivereinheit
bei einer Betriebsfrequenz von mehr als 30 GHz betrieben werden.
Das Verwenden drahtloser Sende- und Empfangseinheiten zum Aussenden
von Daten an Elektronikgeräte ist vorteilhaft, da die feste Verdrahtung eines
Elektronikgeräts entfällt und dessen räumliche Umpositionierung einen
geringeren Aufwand bedeutet. Eine Transceivereinheit ist als ein Netzwerkgerät
zu verstehen, das drahtlos mit einer Sende- und Empfangseinheit wechselseitig kommunizieren
kann. Zum Erreichen von höheren Bandbreiten oder zur Bedienung von mehr Elektronikgeräten
können jederzeit weitere drahtlose Sende- und Empfangseinheiten an die datenleitende
Einheit angeschlossen werden. Die Netzabdeckung kann durch individuelles Verteilen
von drahtlosen Sende- und Empfangseinheiten optimiert werden. Durch Verwendung einer
Betriebsfrequenz, die deutlich über der von herkömmlichen drahtlosen Access
Points liegt, kann eine Störung durch beispielsweise tragbare Computer mit
integriertem drahtlosem Netzwerkgerät ausgeschlossen werden. Durch starkes
Erhöhen der Frequenz sinkt zwar die Reichweite des Signals,
jedoch steigt die erreichbare Bandbreite im Sendebetrieb. Die führt dazu, dass
sich mit drahtlosen Sende- und Empfangseinheiten mit einer Betriebsfrequenz von
mehr als 30 GHz über kurze Distanzen breitbandige Datenübertragungen bei
geringer elektrischer Leistungsaufnahme und dadurch geringer Strahlungsintensität
realisieren lassen.
Es ist denkbar, beispielsweise die Decke einer Kabine eines Flugzeugs
großflächig mit solchen drahtlosen Sende- und Empfangseinheiten auszurüsten,
die jeweils nur Passagiersitze in ihrer näheren Umgebung erreichen können.
Örtlich sind die Strahlenkonzentrationen geringer als unter Einsatz herkömmlicher
drahtloser Netzwerkzugangspunkte mit einer höheren Strahlungsleistung bei vergleichbarer
Bandbreite, aber höherer Reichweite. Die Beeinträchtigung der Gesundheit
der in unmittelbarer Nähe der Sende- und Empfangseinheiten befindlichen Personen
wird dadurch verringert.
Es ist besonders vorteilhaft, eine Betriebsfrequenz im Bereich von
56 GHz bis 64 GHz zu verwenden. Dies stellt derzeit ein mögliches Optimum in
Hinblick auf Herstellungskosten, bereitgestellte Bandbreite und Baugröße
dar. Bei der Verwendung einer Betriebsfrequenz aus diesem Bereich sind sehr kompakte
Elektronikbausteine realisierbar, bei denen der Sender, der Sendeverstärker
und weitere Peripherie auf einem einzelnen Siliziumchip angeordnet sind.
Besonders bevorzugt wird je ein Elektronikgerät je einer Sende-
und Empfangseinheit zugeordnet. So kann die Sendeleistung jeder Sende- und Empfangseinheit
durch Beschränkung der zu übertragenden Bandbreite und des zu überbrückenden
Abstandes minimiert werden.
Weiter bevorzugt wird eine Gruppe von mehreren Elektronikgeräten
einer Sende- und Empfangseinheit zugeordnet und die Elektronikgeräte kommunizieren
unter Verwendung unterschiedlicher Kanäle wechselseitig mit der Sende- und
Empfangseinheit. Dies resultiert in einer Verringerung der bereitzustellenden Anzahl
an Sende- und Empfangseinheiten und reduziert die Kosten.
Bei einer günstigen Ausführungsform sind die Sende- und
Empfangseinheiten und das mindestens eine Elektronikgerät ferner mit Antennen
verbunden und/oder weisen Antennen auf, die zur Mehrwegausstrahlung angepasst sind.
Dadurch kann eine einzelne Antenne Datenströme aus mehreren räumlichen
Richtungen empfangen oder aussenden und die Kommunikationseigenschaften dadurch
verbessern.
Es ist bevorzugt dass das Elektronikgerät in einen Sitz oder
in eine Gruppe von Sitzen integriert ist. Dadurch ist es möglich, beispielsweise
Daten für Unterhaltungsprogramme innerhalb des Fahrzeugs an Geräte zu
übertragen, die einem einzelnen Sitz bzw. Passagier zugeordnet und mit Bildschirmen
und dergleichen verbunden sind. Damit kann jedem Passagier oder jeder kleinen Gruppe
von Passagieren zur Vereinfachung der Datenübertragung und zur Bereitstellung
von Kapazitäten zur Umwandlung von empfangenen Daten in wiedergebbare Signalformate
ein Elektronikgerät zugeordnet werden. Weiterhin ist das Anordnen des Elektronikgeräts
in oder am Sitz eine platzsparende Lösung, die weder das Raumangebot für
Passagiere noch Durchgangswege beeinträchtigt.
Das Anordnen der Antenne des Elektronikgeräts an der Oberseite
einer Rückenlehne des Sitzes ist günstig, da so die zu überbrückende
Distanz zwischen einer Sende- und Empfangseinheit an der Decke des Fahrzeugs minimiert
und der Empfang der Datensignale verbessert werden kann.
Gleichermaßen ist das Anordnen der Antenne des Elektronikgeräts
an der Unterseite einer Rückenlehne des Sitzes vorteilhaft, da die zu überbrückende
Distanz zwischen einer beispielsweise am Fahrzeugboden angeordneten Antenne einer
Sende- und Empfangseinheit verringert wird.
Es ist überdies vorteilhaft, die Antenne der Sende- und Empfangseinheiten
oberhalb der Transceivereinheiten anzuordnen, insbesondere an der Fahrzeugdecke.
Dadurch kann eine genaue Ausrichtung der Antennen zu den Antennen der Elektronikgeräte
erfolgen, um so die Übertragungsqualität zu steigern.
Weiterhin ist günstig, die Antenne der Sende- und Empfangseinheiten
unterhalb der Transceivereinheiten anzuordnen, insbesondere am Fahrzeugboden. In
Kombination dicht über dem Fahrzeugfußboden angeordneten Antennen von
Transceivereinheiten kann die zu überbrückende Distanz weiter minimiert
werden.
Die Aufgabe wird weiterhin durch ein System zum Übertragen von
Daten in einem Fahrzeug gelöst, mit mehreren drahtlosen Sende- und Empfangseinheiten
zum Senden und Empfangen von Daten, mit einer Recheneinheit zum Leiten von Daten
an die Sende- und Empfangseinheiten, mit mindestens einem eine Transceivereinheit
aufweisenden Elektronikgerät zum wechselseitigen Kommunizieren mit den drahtlosen
Sende- und Empfangseinheiten, wobei die drahtlosen Sende- und Empfangseinheiten
und die Transceivereinheit bei einer Betriebsfrequenz von mehr als 30 GHz betrieben
werden. Die weiteren Merkmale und Vorteile sind den Ausgestaltungen des Verfahrens
zum Übertragen von Daten in einem Fahrzeug zu entnehmen.
Die Aufgabe wird auch gelöst durch ein Elektronikgerät zum
wechselseitigen drahtlosen Kommunizieren mit einer zugeordneten Sende- und Empfangseinheit
zum Übertragen von Daten in einem Fahrzeug, insbesondere in einem Fluggerät,
die von einer Recheneinheit an mehrere Sende- und Empfangseinheiten geleitet werden,
das eine Transceivereinheit umfasst, wobei die Transceivereinheit bei einer Betriebsfrequenz
von mehr als 30 GHz betrieben wird.
Auch wird die Aufgabe gelöst durch eine Sende- und Empfangseinheit
zum wechselseitigen drahtlosen Kommunizieren mit mindestens einem eine Transceivereinheit
aufweisenden Elektronikgerät zum Übertragen von Daten in einem Fahrzeug,
insbesondere in einem Fluggerät, die von einer Recheneinheit an mehrere Sende-
und Empfangseinheiten geleitet werden, wobei die Sende- und Empfangseinheit bei
einer Betriebsfrequenz von mehr als 30 GHz betrieben wird.
Schließlich wird die Erfindung durch ein Fahrzeug, insbesondere
ein Fluggerät gelöst, das ein vorangehend geschildertes System zum Übertragen
von Daten aufweist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Figuren näher beschrieben.
In den Figuren werden gleiche Elemente durch gleiche Bezugszeichen gekennzeichnet.
Es zeigen:
1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in einer
schematischen Ansicht;
2 ein erfindungsgemäßes Verfahren als Blockschaltbild.
In 1 ist schematisch die erfindungsgemäße
Vorrichtung zum Übertragen von Daten beispielhaft anhand einer Passagierkabine
eines Flugzeugs gezeigt.
Mehrere Passagiersitze 2 sind auf dem Fußboden
4 der Kabine angeordnet und in nicht näher dargestellten Sitzschienen
in vorgegebenen Positionen abhängig von der betreffenden Passagierklasse arretiert.
Die Passagiersitze 2 sind in gehobeneren Klassen überwiegend einzeln
positionierbar und arretierbar. In preiswerteren Klassen werden jedoch üblicherweise
mehrere Passagiersitze 2 zu Sitzgruppen zusammengefasst und stets gemeinsam
in der Kabine platziert.
Jeder Passagiersitz 2 bzw. jede Gruppe von Passagiersitzen
2 weist ein Elektronikgerät 6 auf, das mit einer zentralen
Recheneinheit 8 im Flugzeug kommuniziert und Daten übertragen kann.
Pro Passagiersitz 2 ist ein Bildschirm 10 mit einem zugehörigen
Elektronikgerät 6 zur Bildwiedergabe verbunden, wobei der Bildschirm
10 häufig an der Rückenlehne eines frontal anschließenden
Passagiersitzes 2 angeordnet ist. Zusätzlich werden für jeden
Passagiersitz 2 üblicherweise ein Kopfhöreranschluss und ein
Bediengerät (nicht gezeigt) bereitgestellt. Das Elektronikgerät
6 ist insbesondere zum Empfangen von Video- und Audiodaten des In-Flight-Entertainment-Systems
und deren Umwandlung in ein vom Bildschirm 10 und/oder einem Kopfhörer
wiedergebbares Signal ausgerüstet.
Die zentrale Recheneinheit 8 ist in diesem Beispiel etwas
konkreter eine Servereinheit 8, die Audio- und Videodaten für das
In-Flight-Entertainment bereithält. Die Audio- und Videodaten können beispielsweise
in Form von digitalen Film- und Tondaten realisiert sein. Diese Daten werden bevorzugt
als digitale Daten bereitgestellt, da sie aufgrund ihrer Eigenschaften relativ unempfindlich
gegenüber Störungen sind, eine gleichbleibende Bild- und Tonqualität
ermöglichen und zudem leicht gespeichert oder ausgetauscht werden können.
Als Alternative zum kontinuierlichen Übertragen der Daten ist auch das einmalige
Übertragen in Verbindung mit Speicherung in den Elektronikgeräten
6 möglich. Die Umwandlung in für die angeschlossenen Geräte
wiedergebbare analoge oder digitale Formate erfolgt üblicherweise in den Elektronikgeräten.
Denkbar sind weitere Arten von Daten, die etwa bewegte Landkarten zur Ortsinformation
repräsentieren oder auch das Ausführen von Spielprogrammen zur Unterhaltung
ermöglichen.
Zum Übertragen der Daten von der Servereinheit 8 an
die Elektronikgeräte 6 ist die Servereinheit 8 über
Leitungen 12 mit drahtlosen Sende- und Empfangseinheiten 14 verbunden.
Die Sende- und Empfangseinheiten 14 sind mit sehr kompakten drahtlosen
Access Points vergleichbar. Die in der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung verwendete
Betriebsfrequenz beträgt mehr als 30 GHz und liegt bevorzugt in einem Bereich
von 56 GHz bis 64 GHz.
Zum Empfangen der von den Sende- und Empfangseinheiten 14
ausgestrahlten Daten ist für jedes Elektronikgerät 6 ein entsprechendes
Netzwerkgerät (im folgenden auch „Transceiver" genannt) erforderlich.
Mit Hilfe eines Netzwerkgeräts können die Elektronikgeräte
6 mit den Sende- und Empfangseinheiten 14 und damit mit der Servereinheit
8 drahtlos kommunizieren. Bevorzugt werden die Passagiersitze
2 mit den Elektronikgeräten 6 so ausgestaltet, dass jedem
Elektronikgerät 6 eine exklusive Sende- und Empfangseinheit
14 zugeordnet wird, so dass jeder Passagiersitz 2 bzw. jede Gruppe
von Passagiersitzen 2 eine Sende- und Empfangseinheit 14 in unmittelbarer
(Sicht-) Entfernung besitzt.
Durch Verwenden dieser Betriebsfrequenz wird bei deutlich geringerer
Leistungsaufnahme als bei herkömmlicher WLAN-Technik (IEEE 802.11a, 802.11b,
802.11g) eine höhere Bandbreite erreicht. Aufgrund der bei dieser Frequenz
hohen Absorptionsrate von Sauerstoff tritt eine starke Dämpfung auf und die
Reichweite des ausgestrahlten Signals sinkt in den Bereich weniger Meter. Zum Herstellen
einer optimalen Netzabdeckung in der Passagierkabine ist daher eine Vielzahl an
Sende- und Empfangseinheiten 14 notwendig, die bevorzugt großflächig
an der Decke der Passagierkabine angeordnet sind. Die sich in der geringen Leistungsaufnahme
widerspiegelnde geringe Strahlungsleistung führt folglich zu einer deutlich
geringeren örtlichen Strahlenbelastung in unmittelbarer Nähe einer Sende
– und Empfangseinheit 14 und damit auch zu einer deutlich geringeren
Belastung der Gesundheit der Passagiere durch die Strahlungsfolgen. Alternativ können
die Sende- und Empfangseinheiten 14 auch großflächig im Fußbodenbereich
angeordnet werden, wodurch die zu überbrückende Distanz verkürzt
und Störungen durch Objekte und Personen vermindert werden können.
Aufgrund der geforderten Vielzahl von drahtlosen Sende- und Empfangseinheiten
14 und der damit verbundenen Vielzahl von Anschlussleitungen ist es sinnvoll,
örtlich mehrere Sende- und Empfangseinheiten 14 zusammenzufassen,
indem sie sternförmig an einen gemeinsamen Verteiler 16 (Netzwerkswitch
oder dgl.) angeschlossen sind. Die Verteiler 16 mehrerer Gruppen von Sende-
und Empfangseinheiten werden über jeweils eine einzige Leitung 12
mit der Servereinheit 8 ebenfalls sternförmig verbunden.
Durch Verwenden von Sende- und Empfangseinheiten 14 mit einer
Betriebsfrequenz von ungefähr 60 GHz sind die auftretenden Wellenlängen
recht gering. Die erforderliche Größe der verwendeten Sendeantenne ist
folglich ebenfalls gering. Demnach ist es leicht möglich, kleine und flache
Antennen mit den Elektronikgeräten 6 zu verbinden und in die Passagiersitze
2 zu integrieren. Denkbar ist das Einnähen, Einschweißen oder
Einstecken von Antennen in die Polsterung der Rückenlehne der Passagiersitze
2. Bevorzugt sind die Antennen jeweils an der Oberseite der Rückenlehne
des Passagiersitzes 2 angeordnet, um die zu überbrückende Distanz
zur zugeordneten Sende- und Empfangseinheit 14 zu minimieren. Das Anordnen
einer Empfangsantenne auf der Oberseite der Rückenlehne eines Passagiersitzes
2 verringert zusätzlich die Wahrscheinlichkeit eines versehentlichen
Abdeckens oder einer Abschattung des empfangenen Signals. Durch diese Maßnahmen
kann die notwendige Sendeleistung und damit die Strahlenbelastung stark begrenzt
werden.
Eine mögliche Erweiterung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
erfolgt dahingehend, dass die Kapazität der verwendeten Sende- und Empfangseinheiten
14 durch Ausnutzung von Mehrwegausbreitungseigenschaften der ausgestrahlten
Signale zusätzlich gesteigert werden kann. Beispielsweise werden dazu die Sende-
und Empfangseinheiten 14 mit Antennen ausgestattet, die verschiedene Datenströme
auf gleicher Frequenz, jedoch in unterschiedliche Richtungen aussenden können.
Durch Reflexion von Signalen an der metallenen Außenhaut des Flugzeugs können
alternative Ausbreitungswege der ausgestrahlten Signale zu den Antennen der Passagiersitze
2 entstehen und genutzt werden. Außerdem können Frequenzen aufgrund
der beschränkten Reichweite, die deutlich unterhalb einer üblichen Flugzeugkabinenlänge
liegt, innerhalb der Flugzeugkabine in ausreichend voneinander beabstandeten Bereichen
wiederverwendet werden.
2 verdeutlicht das erfindungsgemäße Verfahren
der vorliegenden Erfindung. Zunächst leitet eine Recheneinheit Daten an mehrere
Sende- und Empfangseinheiten 14 (Verfahrensschritt dargestellt durch Bezugszeichen
18 in 2). Die Sende- und Empfangseinheiten
14 senden nun die Daten aus (20); die von mindestens einem Elektronikgerät
6 empfangen (22) werden. Das Senden und Empfangen der Daten erfolgt
unter Verwendung einer Frequenz, die über 30 GHz und bevorzugt in einem Bereich
von 56 GHz bis 64 GHz liegt.
Die vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Übertragen von Daten, insbesondere in Fluggeräten bereit, das sich
durch mehrere vorteilhafte Merkmale auszeichnet. Das Verwenden einer drahtlosen
Datenübertragungsverfahrens eliminiert die Notwendigkeit, kabelgebundene Datenverbindungen
herzustellen. Besonders in Passagierkabinen eines modernen Verkehrsflugzeugs würde
die drahtgebundene Datenübertragung dem Erfordernis rascher Umkonfigurierbarkeit
der Sitzanordnung zuwider laufen. Eine drahtlose Datenübertragung mit herkömmlichen
und weit verbreiteten Geräten nach dem IEE 802.11a, 802.11b oder 802.11g-Standard
würde zu einer erhöhten Strahlenbelastung der Passagiere führen.
Das Verwenden von Sende- und Empfangseinheiten, die auf einer wesentlich höheren
Frequenz, z.B. 60 GHz betrieben werden, benötigen weniger elektrische Leistung,
senken die Strahlenbelastung der Passagiere und stellen gleichzeitig eine große
Bandbreite für die Datenübertragung bereit. Die vorliegende Erfindung
ist nicht beschränkt auf Sende- und Empfangseinheiten mit 60 GHz-Betrieb, es
sind alle Sende- und Empfangseinheiten einsetzbar, die eine Frequenz gleicher Größenordnung
oder wesentlich höher verwenden.