| Dokumentenidentifikation |
DE102006031028A1 10.01.2008 |
| Titel |
Betätigungseinrichtung eines Ventils, insbesondere eines Abasrückführventil |
| Anmelder |
Gustav Wahler GmbH u. Co. KG, 73730 Esslingen, DE |
| Erfinder |
Rul, Andrej, 73779 Deizisau, DE; Blank, Thomas, 71334 Waiblingen, DE |
| Vertreter |
Kratzsch, V., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 73728 Esslingen |
| DE-Anmeldedatum |
05.07.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006031028 |
| Offenlegungstag |
10.01.2008 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
10.01.2008 |
| IPC-Hauptklasse |
F16K 31/04(2006.01)A, F, I, 20060705, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
F02M 25/06(2006.01)A, L, I, 20060705, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft eine Betätigungseinrichtung eines Ventils, insbesondere eines Abgasrückführventils, mit einem Antriebsmotor und einem Exzenterantrieb für die Hubbetätigung eines Betätigungsgliedes mit Ventilglied daran, wobei der Exzenterantrieb ein Antriebsglied, das mit mindestens einer in Bezug auf eine Drehachse exzentrischen Kurvenbahn versehen ist, und einen der Kurvenbahn folgenden Nocken aufweist, der am Betätigungsglied gehalten ist. Das Antriebsglied ist mit einem zur Drehachse konzentrischen Getriebeteil versehen, mit dem ein angetriebenes Abtriebselement zum Drehantrieb getrieblich in Verbindung steht.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Betätigungseinrichtung eines
Ventils, insbesondere eines Abgasrückführventils, mit den Merkmalen im
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einem bekannten Ventil dieser Art ist für die Betätigung
des Antriebsgliedes ein Stellantrieb vorgesehen, der aus einem Drehmagneten besteht.
Ein derartiger Drehmagnet weist einen relativ großen Permanentmagneten auf
und ist deswegen kostenaufwändig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Betätigungseinrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, die einfach, kostengünstig, leicht
und kompakt ist und die Voraussetzungen dafür schafft, statt eines kostenaufwändigen
Drehmagneten als Stellantrieb einen kostengünstigeren Antriebsmotor einsetzen
zu können.
Diese Aufgabe ist bei einer Betätigungseinrichtung der eingangs
genannten Art gemäß der Erfindung durch die Merkmale im Anspruch 1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Erfindungsmerkmale und Ausgestaltungen ergeben sich aus den
Unteransprüchen. Aufgrund des Getriebeteils, mit dem ein angetriebenes Abtriebselement
zum Drehantrieb des Getriebeteils getrieblich in Verbindung steht, ist eine getriebliche
Umsetzung von Drehzahl/Drehmoment an die zur Hubbetätigung des Betätigungsgliedes
mit Ventilglied daran gegebenen Erfordernisse möglich, wodurch die Voraussetzungen
für den Einsatz eines kostengünstigeren Antriebsmotors geschaffen sind.
Aufgrund des Getriebes kann der Antriebsmotor aus einem umlaufend antreibenden Elektromotor,
insbesondere Gleichstrommotor, bestehen, der wesentlich kostengünstiger als
ein Drehmagnet ist.
Weitere Einzelheiten und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung.
Der vollständige Wortlaut der Ansprüche ist vorstehend allein
zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen nicht wiedergegeben, sondern statt
dessen lediglich durch Hinweis auf die Ansprüche darauf Bezug genommen, wodurch
jedoch alle diese Anspruchsmerkmale als an dieser Stelle ausdrücklich und erfindungswesentlich
offenbart zu gelten haben. Dabei sind alle in der vorstehenden und folgenden Beschreibung
erwähnten Merkmale sowie auch die allein aus der Zeichnung entnehmbaren Merkmale
weitere Bestandteile der Erfindung, auch wenn sie nicht besonders hervorgehoben
und insbesondere nicht in den Ansprüchen erwähnt sind.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeichnungen gezeigten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
1 einen schematischen Schnitt eines Teils eines insbesondere
als Abgasrückführventil ausgebildeten Ventils in Schließstellung
gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel,
2 eine schematische, teilweise geschnittene Seitenansicht
einer Betätigungseinrichtung des Ventils in 1
gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
3 eine schematische Draufsicht in Pfeilrichtung III
in 2 des Antriebsgliedes der Betätigungseinrichtung,
4 eine schematische Draufsicht etwa entsprechend derjenigen
in 3 des Antriebsgliedes gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel.
In 1 ist schematisch und stark vereinfacht
ein Ventil 10 in der Ausbildung insbesondere als Abgasrückführventil
gezeigt, das für eine Brennkraftmaschine bestimmt ist. Das Ventil
10 hat ein Gehäuse 11 mit innerem Frischluftkanal
12, durch den Frischluft, z.B. die Ansaugluft der Brennkraftmaschine, hindurchgeführt
wird. Im Gehäuse 11 befindet sich ferner ein Abgaskanal
14, der hier z.B. quer zum Frischluftkanal 12 verläuft und
auf seiner Einlassseite 15 mit einer nicht gezeigten Abgasleitung verbunden
sein kann. Die Auslassseite 16 mündet in den Frischluftkanal
12. Der Abgaskanal 14 enthält zwischen der Einlassseite
15 und der Auslassseite 16 einen z.B. kegelstumpfförmigen
Ventilsitz 17, der von einem Ventilglied 18 beherrscht wird. Am
Ventilglied 18 greift ein Betätigungsglied 20z z.B. in Form
einer Ventilstange, eines Stößels od. dgl. an, das im Gehäuse
11 mittels einer Buchse 21 verschiebbar geführt ist. Über
das Betätigungsglied 20 wird das Ventilglied 18 translatorisch
in Richtung des Pfeiles 22 zwischen der gezeigten Schließstellung
und einer in 1 nach unten ausgestoßenen Öffnungsstellung
bewegt. Hierzu dient eine Betätigungseinrichtung 30, die nachfolgend
näher erläutert ist.
Die Betätigungseinrichtung 30 weist einen Antriebsmotor
31 auf, der aus einem umlaufend antreibenden Elektromotor, insbesondere
Gleichstrommotor, gebildet ist. Ferner ist ein Exzenterantrieb 32 für
die Hubbetätigung des Betätigungsgliedes 20 in Pfeilrichtung
22 vorgesehen. Der Exzenterantrieb 32 weist ein Antriebsglied
33, das mit mindestens einer in Bezug auf eine Drehachse 34 exzentrischen
Kurvenbahn 35 versehen ist, und einen der Kurvenbahn 35 folgenden
Nocken 36 auf, der am Betätigungsglied 20 gehalten ist. Der
Nocken 36 ist z.B. als Rollkörper, insbesondere in Form eines Wälzlagers,
ausgebildet und innerhalb einer Gabel 37 drehbar gehalten. Für die
Betätigung des Ventils 10 in Schließrichtung greift der in
1 untere Teil der Kurvenbahn 35 am Nocken
36 an, wobei über diesen unteren Teil der Kurvenbahn 35 und
den Nocken 36 das Betätigungsglied 20 mit
Ventilglied 18 in 1 nach oben gezogen wird.
Für die Betätigung in Öffnungsrichtung bei gegensinniger Drehung
des Antriebsgliedes 33 um die Drehachse 34 steht der in
1 obere Teil der Kurvenbahn 35 mit dem Nocken
36 der Art in Eingriff, dass das Betätigungsglied 20 mit
Ventilglied 18 in 1 nach unten in Öffnungsrichtung
bewegt wird. Üblicherweise greift am Antriebsglied 33, z.B. an einer
Bohrung 38 dieses, eine Failsafe-Feder an, die bei Ausfall des Antriebsmotors
31 auf das Antriebsglied 33 wirkt.
Das Antriebsglied 33 ist mit einem zur Drehachse
34 konzentrischen Getriebeteil 39 versehen, dem ein Abtriebselement
40 zu dessen Drehantrieb zugeordnet ist, das mit dem Getriebeteil
39 getrieblich in Verbindung steht. Das Abtriebselement 40 ist
Teil eines Getriebes 41, auf das der Antriebsmotor 31 arbeitet.
Dieses Getriebe 41 ist hier vorzugsweise als Stirnradgetriebe ausgebildet.
Bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel besteht das Getriebe
41 aus einem Schneckengetriebe. Der Antriebsmotor 31 trägt
auf seiner Motorwelle 42 ein Antriebszahnrad 43, z.B. ein Ritzel,
das mit einem Zahnrad 44 in Eingriff steht, welches drehfest mit dem Abtriebselement
40 verbunden ist. Das Antriebszahnrad 43 und das damit kämmende
Zahnrad 44 ist jeweils als Stirnrad ausgebildet. Das Abtriebselement
40 und das Zahnrad 44 sind koaxial angeordnet und beim gezeigten
Ausführungsbeispiel miteinander fest verbunden und drehbar auf einem Lagerbolzen
45 gelagert, der etwa parallel zur Drehachse 34 des Antriebsgliedes
33 angeordnet ist. Statt dessen kann aber auch das Zahnrad 44und
das Abtriebselement 40 drehfest mit einer Welle verbunden sein, die ihrerseits
zumindest mit einem Ende mittels eines Lagers drehbar gelagert ist.
Das Abtriebselement 40 ist als umlaufend angetriebenes, kraft-
und/oder formschlüssig wirkendes Rad 46 ausgebildet, das als Zahnrad
oder, wie nicht weiter gezeigt ist, auch als Reibrad od. dgl. ausgebildet sein kann.
Der Getriebeteil 39 des Antriebsgliedes 33 ist als
bogenförmig verlaufende, kraft- und/oder formschlüssig wirkende Kontaktfläche
47 ausgebildet, an der das Abtriebselement 40 zum Drehantrieb
getrieblich angreift. Diese Kontaktfläche 47 ist beim gezeigten Ausführungsbeispiel
als Bogenverzahnung 48 ausgebildet, kann aber statt dessen bei einem anderen,
nicht gezeigten Ausführungsbeispiel z.B. auch als Reibfläche gestaltet
sein.
Das Antriebsglied 33 ist mittels eines Lagers 49
auf einem die Drehachse 34 vorgebenden Bolzen 50 um die Drehachse
34 drehbar gelagert. Das Lager 49 besteht z.B. aus einem Gleitlager.
Nicht gezeigt ist, dass das Antriebsglied 33 im Bereich des Lagers
49 auch noch beidseitige besondere Lagerflächen aufweisen kann, soweit
dies für die Halterung längs der Drehachse 34 erforderlich ist.
Das Antriebsglied 33 besteht aus Metall, z.B. aus Edelstahl, und ist insbesondere
als Feinstanzteil gebildet. Beim ersten Ausführungsbeispiel gemäß
1 bis 3 ist der Getriebeteil
39, insbesondere die Kontaktfläche 47, einstückiger
Bestandteil des Antriebsgliedes 33.
Das Antriebsglied 33 ist als Kurvenscheibe ausgebildet, wobei
die mindestens eine exzentrische Kurvenbahn 35 als etwa nutartige Innenbahn
gestaltet ist, die einen in 1 unteren gekrümmten
Bahnabschnitt 35a und einen in 1 oberen gekrümmten
Bahnabschnitt 35b aufweist. Die zur Drehachse 34 konzentrische,
bogenförmige Kontaktfläche 47 des Getriebeteils 39,
insbesondere die Bogenverzahnung 48, ist bei diesem Ausführungsbeispiel
auf der Außenseite des Antriebsgliedes 33 vorgesehen. Dabei verläuft
diese Kontaktfläche, insbesondere Bogenverzahnung 48, konvex mit Krümmung
nach außen. Bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel kann
aber die Kontaktfläche 47, insbesondere Reibfläche oder Bogenverzahnung
48, statt dessen auch konkav verlaufen.
Bei dem in 4 gezeigten zweiten Ausführungsbeispiel
sind für die Teile, die dem ersten Ausführungsbeispiel in 1
bis 3 entsprechen, gleiche Bezugszeichen verwendet,
so dass dadurch zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Beschreibung des ersten
Ausführungsbeispieles Bezug genommen ist.
Beim zweiten Ausführungsbeispiel in 4
ist der Getriebeteil 39, insbesondere die Kontaktfläche
47, an das Antriebsglied 33 als besonderes Bauteil 51
angeformt. Dieses angeformte Bauteil 41 besteht z.B. aus Kunststoff. Vorteilhaft
kann es ferner sein, wenn z.B. auch das Lager 49 des Antriebsgliedes
33 aus anderem Material, z.B. ebenfalls aus Kunststoff, gebildet ist und
so, wie das Bauteil 51, am Antriebsglied 33 angespritzt ist. In
4 ist nur gestrichelt eine Befestigungsaufnahme
52 z.B. für ein Sensorelement, z.B. einen Sensormagneten, angedeutet.
Auch diese Befestigungsaufnahme 52 kann aus Kunststoff bestehen und angespritzt
sein. Dabei kann die Anordnung der Befestigungsaufnahme 52 auf einer Breitseite
des Antriebsgliedes 33 erfolgen, während z.B. das Lager
49 einen auf der gegenüberliegenden Breitseite angeordneten Abschnitt
aufweisen kann.
Die Betätigungseinrichtung 30 für das Ventil
10 ist einfach und kostengünstig. Mittels des Getriebes
41 wird das vom Antriebsmotor 31 bereitgestellte Antriebsmoment
in ein für die Hubbetätigung des Betätigungsgliedes 20 mit
Ventilglied 18 erforderliches größeres Moment umgewandelt. Das
Getriebe 41 bietet dazu durch die Wahl der einzelnen Komponenten verschiedene
Wahlmöglichkeiten. Das Antriebszahnrad 43 sowie das
Zahnrad 44 und das Zahnrad 46 können aus Kunststoff gebildet
sein. Diese sind damit ausreichend standfähig sowie kostengünstig und
leicht und bedürfen keiner Schmierung. Der Antriebsmotor 31 in der
Ausbildung als Gleichstrommotor ist leicht und kostengünstig. Er kann z.B.
als permanentmagneterregter oder als elektronisch kommutierter Motor (EC-Motor)
ausgebildet sein.
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| Anspruch[de] |
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Betätigungseinrichtung eines Ventils, insbesondere eines Abgasrückführventils,
mit einem Antriebsmotor (31) und einem Exzenterantrieb (32) für
die Hubbetätigung eines Betätigungsgliedes (20) mit Ventilglied
(18) daran, wobei der Exzenterantrieb (32) ein Antriebsglied (33),
das mit mindestens einer in Bezug auf eine Drehachse (34) exzentrischen
Kurvenbahn (35) versehen ist, und einen der Kurvenbahn (35) folgenden
Nocken (36) aufweist, der am Betätigungsglied (20) gehalten
ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsglied (33) mit einem
zur Drehachse (34) konzentrischen Getriebeteil (39) versehen ist,
mit dem ein angetriebenes Abtriebselement (40) zum Drehantrieb getrieblich
in Verbindung steht.
Betätigungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Abtriebselement (40) als umlaufend angetriebenes, kraft- und/oder
formschlüssig wirkendes Rad (46) ausgebildet ist.
Betätigungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass das Rad (46) als Reibrad ausgebildet ist.
Betätigungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass das Rad (46) als Zahnrad ausgebildet ist.
Betätigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass der Getriebeteil (39) des Antriebsgliedes (33)
als bogenförmig verlaufende, kraft- und/oder formschlüssig wirkende Kontaktfläche
(47) ausgebildet ist, an der das Abtriebselement (40) zum Drehantrieb
getrieblich angreift.
Betätigungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kontaktfläche (47) als Reibfläche ausgebildet ist.
Betätigungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kontaktfläche (47) als Bogenverzahnung (48) ausgebildet
ist.
Betätigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass das Abtriebselement (40) Teil eines Getriebes (41)
ist, auf das der Antriebsmotor (31) arbeitet.
Betätigungseinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
dass das Getriebe (41) als Schneckengetriebe oder vorzugsweise als Stirnradgetriebe
ausgebildet ist.
Betätigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor (31) auf der Motorwelle (42)
ein Antriebszahnrad (43) trägt, das mit einem Zahnrad (44)
in Eingriff steht, welches drehfest mit dem Abtriebselement (40), insbesondere
Reibrad oder Zahnrad (46), verbunden ist.
Betätigungseinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
dass das Zahnrad (44) und das Abtriebselement (40) miteinander
fest verbunden und drehbar auf einem Lagerbolzen (45) gelagert sind oder
drehfest mit einer Welle verbunden sind, die zumindest an einem Ende mittels eines
Lagers drehbar gelagert ist.
Betätigungseinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
dass der Lagerbolzen (45) oder die Welle etwa parallel zur Drehachse (34)
des Antriebsgliedes (33) angeordnet ist.
Betätigungseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
dass das Antriebsglied (33) auf einem die Drehachse (34) vorgebenden
Bolzen (50) um die Drehachse (34) drehbar gelagert ist.
Betätigungseinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
dass die Lagerung des Antriebsgliedes (33) mittels eines Lagers (49),
z.B. eines Gleitlagers, erfolgt.
Betätigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsglied (33) aus Metall, z.B. Edelstahl,
gebildet ist.
Betätigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, dass der Getriebeteil (39), insbesondere die Kontaktfläche
(47), an das Antriebsglied (33) angeformt ist, insbesondere damit
einstückig ist.
Betätigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, dass der Getriebeteil (39), insbesondere die Kontaktfläche
(47), und/oder eine Befestigungsaufnahme (52) für ein Sensorelement
und/oder das Lager (49) des Antriebsgliedes (33) aus anderem Material
als das Antriebsglied (33), vorzugsweise aus Kunststoff, gebildet und mit
dem Antriebsglied (33) fest verbunden sind, insbesondere bei Bildung aus
Kunststoff angespritzt sind.
Betätigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsglied (33) als
Kurvenscheibe ausgebildet ist.
Betätigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine exzentrische Kurvenbahn (35)
als etwa nutartige Innenbahn ausgebildet ist.
Betätigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, dass die zur Drehachse (34) konzentrische, bogenförmige
Kontaktfläche (47) des Getriebeteils (39), insbesondere die
Reibfläche oder die Bogenverzahnung (48), auf einer Außenseite
des Antriebsgliedes (33) vorgesehen ist.
Betätigungseinrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
dass die zur Drehachse (34) konzentrische, bogenförmige Kontaktfläche
(47) des Getriebeteils (39), insbesondere die Reibfläche
oder die Bogenverzahnung (48), konkav oder vorzugsweise konvex verläuft.
Betätigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, dass der Nocken (36) als Rollkörper, z.B.
in Form eines Wälzlagers, ausgebildet ist.
Betätigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor (31) aus einem umlaufend
antreibenden Elektromotor, insbesondere Gleichstrommotor, z.B. aus einem permanentmagnetisch
erregten oder elektronisch kommutierten Gleichstrommotor, gebildet ist.
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