Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Head-up Display für
ein Fahrzeug und insbesondere auf ein Head-up Display einfacher Bauart, und außerdem
insbesondere auf die Anordnung eines Head-up Displays in der Führerkabine eines
Fahrzeugs.
Aus dem Stand der Technik sind eine Vielzahl von Head-up Displays
beispielsweise aus der DE 4419836 C2
bekannt. Das auf, vor oder hinter der Windschutzscheibe angezeigte Bild entsteht
auf einem TFT-Bildschirm, der ähnlich wie ein Dia von hinten mit einer starken
Lichtquelle durchleuchtet wird und die Lichtstrahlen über mehrere Spiegel umgelenkt
und letztendlich auf geeignete Weise auf die Windschutzscheibe eines Fahrzeugs projiziert
werden. Die eingesetzten Spiegel haben dabei vielfältige Aufgaben. Einerseits
sollen sie den Weg verlängern, den das Licht von der Quelle bis zur Spiegelungsfläche
zurücklegt, andererseits haben sie die Aufgabe, die durch die Krümmung
der Windschutzscheibe hervorgerufenen optischen Fehler soweit wie möglich zu
korrigieren.
Die herkömmlichen Head-up Displays sind dementsprechend aufwendig
und kostspielig.
Für die Wirkungsweise und Funktion der herkömmlichen Head-up
Displays ist außerdem die Beschaffenheit der Windschutzscheibe von besonderer
Bedeutung, die bei gängigen Scheiben aus zwei Glasschichten besteht, die durch
eine PVB-Zwischenschicht getrennt sind. Dadurch ergeben sich zwei Spiegelschichten,
was letztendlich ein störendes Doppelbild für den Fahrer bei Head-up Displays
des Standes der Technik hervorruft. Zur Behebung dieser störenden Effekte kann
die Frontscheibe durch eine geeignete nicht sichtbare Modifikation kompensiert werden,
so dass die PVB-Zwischenschicht nicht mehr an allen Stellen gleich dick ist, sondern
die beiden Glasschichten auseinanderhält. Weitere Modifikationen der Frontscheibe
bewirken, dass die Spiegelungen der beiden Scheiben zusammenfallen und das Doppelbild
so ausgeschaltet wird.
Auch die vorstehend genannte Ausbildung und Modifikation der Frontscheibe
ist entsprechend aufwendig und kostspielig und hat außerdem den Nachteil, dass
Head-up Displays des Standes der Technik nicht ohne weiteres in Fahrzeuge mit nicht
auf die Displays abgestimmten Scheiben nachgerüstet werden können.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, ein kostengünstiges
Head-up Display für ein Fahrzeug bereitzustellen, das außerdem auf einfache
Weise montierbar ist, und das außerdem auf einfache Weise in gängige Fahrzeuge
mit Scheiben unterschiedlicher Bauart integriert werden kann.
Die Aufgabe wird mit den Merkmalen der Ansprüche gelöst.
Vorteilhafte Ausführungen sind den Merkmalen der Unteransprüche und/oder
der nachfolgenden Beschreibung erwähnt, die von schematischen Zeichnungen begleitet
sind.
Hierzu zeigt:
1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Head-up Displays;
2 eine schematische Darstellung eines Head-up Displays
nach einer ersten Ausführung der vorliegenden Erfindung;
3 eine schematische Darstellung eines Head-up Displays
nach einer zweiten Ausführung der vorliegenden Erfindung;
4 eine vergrößerte detailliertere Darstellung
der Anzeigevorrichtung des Head-up Displays von 2 und
3; und
5 eine erfindungsgemäße Anordnung eines erfindungsgemäßen
Head-up Displays in einem Fahrzeug.
Ein erfindungsgemäßes Head-up Display für ein Fahrzeug
umfasst insbesondere eine Steuervorrichtung und eine im wesentlichen durchsichtige
Anzeigevorrichtung zum Anzeigen von Informationen im Wahrnehmungsbereich einer Bedienperson
des Fahrzeugs, wobei die Anzeige von der Steuervorrichtung ansteuerbar ist und außerdem
die Anzeigevorrichtung an einer Scheibe des Fahrzeugs und insbesondere an der Windschutzscheibe
des Fahrzeugs angeordnet ist.
Die Anzeigevorrichtung eines erfindungsgemäßen Head-up Displays
nach einer ersten Ausführung des vorliegenden Erfindung ist geeigneter Weise
als Kunststoffolie ausgebildet und an der Scheibe des Fahrzeugs befestigt, und die
Kunststoffolie ist zumindest teilweise als OLED-Anzeige ausgebildet. Insbesondere
eine OLED-Anzeige kann auf einfache Weise angesteuert werden und auf einfache Weise
an der Scheibe eines Fahrzeugs angeordnet werden und bleibt außerdem vorteilhaft
durchsichtig, wenn auf der Anzeigevorrichtung nichts angezeigt wird.
Bei einem erfindungsgemäßen Head-up Display für ein
Fahrzeug nach einer zweiten Ausführung der vorliegenden Erfindung ist die Steuervorrichtung
als Projektionsvorrichtung ausgebildet, wobei die Anzeigevorrichtung zumindest teilweise
derart ausgebildet ist, dass auf die Anzeigevorrichtung von der Projektionsvorrichtung
gerichtetes Licht sichtbar wird, und wobei die Anzeigevorrichtung an einer Scheibe des
Fahrzeugs und insbesondere an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angeordnet ist.
Die Anzeigevorrichtung kann nach einer weiteren vorteilhaften Ausführung
der vorliegenden Erfindung als Kunststofffolie ausgebildet sein und an die Scheibe
geklebt sein, und außerdem nach einer weiteren vorteilhaften Ausführung
der vorliegenden Erfindung mit der Scheibe einstückig ausgebildet sein, wobei
die Anzeigevorrichtung erfindungsgemäß geeigneterweise derart behandelt
ist, dass in der Anzeigevorrichtung wenigstens ein Beugungsmuster und/oder Reflexionsmuster
und/oder Polarisationsmuster und/oder Spiegel und/oder Luminiszenzbereich und/oder
Phosphoreszenzbereich ausgebildet sind.
Hierbei kann die Kunststoffolie auf geeignete Weise strukturiert und/oder
gefärbt sein, und/oder die Scheibe im Bereich der Anzeigevorrichtung auf geeignete
Weise geätzt und/oder gefärbt sein.
Geeigneterweise umfasst die Anzeigevorrichtung der zweiten Ausführung
der vorliegenden Erfindung zumindest einen ersten behandelten Bereich, der derart
ausgebildet ist, dass ein von der Projektionsvorrichtung auf die ersten Bereiche
gerichtetes Licht zumindest teilweise absorbiert und/oder reflektiert und/oder bricht
und/oder beugt und/oder polarisiert und/oder luminisziert und/oder phosphorisiert
und/oder ein Hologramm erzeugt, und wobei zumindest einer der ersten Bereiche vorteilhaft
derart ausgebildet sind, daß sie bei Bestrahlung mit Licht aus der Projektionsvorrichtung
sichtbar werden und ansonsten im wesentlichen unsichtbar sind.
Geeigneter Weise können die Anzeigevorrichtungen gemäß
der ersten und zweiten Ausführung der vorliegenden Erfindung außerdem
neben den vorstehend beschriebenen ersten behandelten Bereichen außerdem wenigstens
einen zweiten Bereich umfassen, der mit wenigstens einem ersten Bereich korrespondiert
und permanent sichtbar ausgebildet ist, wobei die ersten und/oder zweiten Bereiche
geeigneterweise als Symbole und/oder Wörter und/oder Zahlen und/oder Bilder
und/oder Icons und/oder Grafiken ausgebildet sein können.
Eine erfindungsgemäße Projektionsvorrichtung für ein
erfindungsgemäßes Head-up Display gemäß der zweiten Ausführung
der vorliegenden Erfindung umfasst geeigneter weise einen Laser, der Licht mit wenigstens
einer vorbestimmten Wellenlänge auf die Anzeigevorrichtung projiziert, wobei
die Projektionsvorrichtung mit wenigstens einem Ablenkspiegel und/oder Blende und/oder
Filter zur Projektion von Licht auf ausgewählte Bereiche der ersten Bereiche
auf der Anzeigevorrichtung zusammenwirkt, und wobei geeignete ausgewählte Signaldaten
des Betriebszustands des Fahrzeugs von der Anzeigevorrichtung dargestellt werden.
Insbesondere kann in dem Strahlengang zwischen Projektionsvorrichtung, die geeigneter
Weise als miniaturisierter Laser ausgebildet sein kann, vorteilhaft eine behandelte
ebenfalls miniaturisierte Scheibe angeordnet sein, die beispielsweise geeignet geätzt
ist, daß bei aktiviertem Laser ein der Scheibe entsprechendes Symbol auf der
Anzeigevorrichtung erscheint.
Hierfür ist die Steuerungsvorrichtung eines erfindungsgemäßen
Head-up Displays geeigneterweise an ein Kommunikationssystem und/oder Signalübertragungssystem
des Fahrzeugs angeschlossen und kann insbesondere vorteilhaft an einen CAN-Bus des
Fahrzeugs angeschlossen sein, wobei das Kommunikations- und/oder Signalübertragungssystem
vorteilhaft ein Funkmodul zum Empfang von Signalen und Informationen umfassen kann,
die ebenfalls mittels dem Head-up Display der vorliegenden Erfindung darstellbar
sind.
Ein erfindungsgemäßes Head-up Display ist besonders geeignet
für einen LKW oder PKW oder einen Zug oder eine Baumaschine.
Ein erfindungsgemäßes Head-up Display kann insbesondere
vorteilhaft in einer Führerkabine eines Fahrzeugs zusammen mit wenigstens einer
weiteren Anzeigevorrichtung angeordnet sein, wobei die Projektionsvorrichtung des
Head-up Displays vorteilhaft an einer ersten weiteren Anzeigevorrichtung angeordnet
sein kann und an einem Bedieninstrument in der Fahrzeugkabine außerdem eine
zweite weitere Anzeigevorrichtung angeordnet sein kann. Die Anzeigevorrichtung eines
erfindungsgemäßen Head-up Displays und die erste und zweite weitere Anzeigevorrichtung
sind hierbei geeignet ausgebildet und ansteuerbar, dass sie die Parameter des Betriebszustands
des Fahrzeugs zumindest temporär anzeigen.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand der schematischen
Zeichnungen detailliert beschrieben.
1 zeigt eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Head-up Displays 1 mit einer Steuervorrichtung 11 und einer im
wesentlichen durchsichtigen Anzeigevorrichtung 10 zum Anzeigen von Informationen
im Wahrnehmungsbereich einer Bedienperson des Fahrzeugs, wobei die Anzeigevorrichtung
10 zumindest teilweise 101 derart ausgebildet ist, dass sie von
der Steuervorrichtung 11 über eine zumindest temporäre Verbindung
12 ansteuerbar ist, und wobei die Anzeigevorrichtung 10 an einer
Scheibe 2 des Fahrzeugs angeordnet ist.
2 zeigt eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Head-up Displays 1 für ein Fahrzeug, bei der die Anzeigevorrichtung
10 zumindest teilweise 101 als OLED-Anzeigevorrichtung
ausgebildet ist, und auf geeigneter Weise 12 mit der Steuervorrichtung
11 verbunden ist. Die erfindungsgemäße zumindest teilweise Ausbildung
der Anzeigevorrichtung 10 als OLED-Anzeige ist besonders vorteilhaft, da
sie auf einfache Weise an der Scheibe 2 eines Fahrzeugs auch dauerhaft
angeordnet werden kann. Hierbei ist die Steuervorrichtung 11 geeigneter
Weise über ein Kabel 12 mit der Anzeigevorrichtung 10 verbunden.
3 zeigt eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Head-up Displays 1 nach einer zweiten Ausführung der vorliegenden
Erfindung, das eine Anzeigevorrichtung 10 zum Anzeigen von Informationen
im Wahrnehmungsbereich einer Bedienperson eines Fahrzeugs umfasst, wobei die Steuervorrichtung
11 geeigneter Weise als Projektionsvorrichtung 11 ausgebildet
ist und wobei die Anzeigevorrichtung 10 zumindest teilweise 101
derart ausgebildet ist, dass auf die Anzeigevorrichtung 10 von einer Projektionsvorrichtung
11 gerichtetes Licht 12 sichtbar wird, wobei die Anzeigevorrichtung
10 an einer Scheibe 2 des Fahrzeugs und insbesondere an der Windschutzscheibe
des Fahrzeugs angeordnet ist. Hierbei baut die als Projektionsvorrichtung
11 ausgebildete Steuervorrichtung 11 die Verbindung zum Ansteuern
der Anzeigevorrichtung 10 mittels einem Lichtstrahl 12 auf.
Die Projektionsvorrichtung 11 umfasst vorteilhaft einen einfachen
Laser und ist an einer geeigneten Position im Inneren des Fahrzeugs angeordnet.
Die Projektionsvorrichtung 11 ist außerdem derart ausgebildet, dass
sie mit wenigstens einem geeignetem Ablenkspiegel und/oder einer Blende und/oder
einem Filter zusammenwirkt, so dass sie Licht auf entsprechende beabstandete erste
Bereiche 101 der Anzeigevorrichtung 10 projiziert. Wie vorstehend
erwähnt kann insbesondere in dem Strahlengang zwischen Projektionsvorrichtung,
die geeigneter Weise als miniaturisierter Laser ausgebildet sein kann, vorteilhaft
eine behandelte ebenfalls miniaturisierte Scheibe angeordnet sein, die beispielsweise
geeignet geätzt ist, daß bei aktiviertem Laser ein der Scheibe entsprechendes
Symbol auf der Anzeigevorrichtung erscheint.
Die Projektionsvorrichtung 11 ist außerdem auf geeignete
Weise an ein Kommunikationssystem und/oder Signalübertragungssystem des Fahrzeugs
angeschlossen und insbesondere kann die Projektionsvorrichtung 11 vorteilhaft
an einen CAN-Bus des Fahrzeugs angeschlossen sein, und derart von einer vorbestimmten
und eingerichteten Intelligenz des Kommunikationssystems oder Signalübertragungssystems
angesteuert werden, das in Abhängigkeit von ausgewählten Signaldaten des
Betriebszustand des Fahrzeugs vorbestimmte mit den ausgewählten Signaldaten
korrespondierende Bereiche 101 der Anzeigevorrichtung 10 mit Licht
12 der Projektionsvorrichtung 11 bestrahlt werden.
4 zeigt eine schematische vergrößerte Darstellung
der Anzeigevorrichtung 10 nach der zweiten Ausführung der vorliegenden
Erfindung von 3 mit beispielhaft ausgebildeten ersten
Bereichen 101, die derart ausgebildet sind, dass auf die Bereiche
101 gerichtetes Licht zumindest teilweise absorbiert und/oder reflektiert
und/oder bricht und/oder beugt und/oder polarisiert und/oder luminisziert und/oder
phosphorisiert und/oder ein Hologramm erzeugt. Wie vorstehend gesagt, sind die ersten
Bereiche geeigneter weise derart ausgebildet, daß sie bei Bestrahlung mit Licht
von der Projektionsvorrichtung sichtbar werden und ansonsten im wesentlichen unsichtbar
sind.
Hierfür können mittels geeigneter Maßnahmen in der
Anzeigevorrichtung 10 entsprechende Strukturen und/oder Färbungen
und/oder Zusätze, die beispielsweise und insbesondere Beugungsgitter, Brechungsgitter,
Spiegel, luminiszierende und/oder phosphorisierende Bereiche, etc. ausgebildet sein.
Die Bereiche 101 können entsprechend den mit den jeweiligen Bereichen
101 korrespondierenden Signalen des Kommunikationssystems und/oder Signalübertragungssystems
entsprechend als Symbole und/oder Wörter und/oder Zahlen und/oder Bilder und/oder
Icons und/oder Graphiken, etc. ausgebildet sein, die geeignet sind, den mit den
vorbestimmten Signalen korrespondierenden Betriebszustand des Fahrzeugs auf geeignete
Weise darzustellen.
Beispielsweise kann die Geschwindigkeit durch einen Fortschrittsbalken
beispielsweise eines Dreiecks ausgebildet sein oder Warnanzeigen als einfache Punkte
oder als Zahlen oder Wörter wie beispielsweise hoher Öldruck, kritischer
Luftdruck, Kraftstoff auf Reserve, etc. Insbesondere einfache graphische Symbole,
wie beispielsweise Punkte oder Kreise können auch mit zweiten permanent sichtbar
ausgebildeten Bereichen 101 der Anzeigevorrichtung 10 korrespondieren,
wobei die Bereiche 102 geeigneter weise derart ausgebildet und angeordnet
sind, daß ihre Korrespondenz mit den ihnen zugeordneten Bereichen auf einfache
Weise deutlich wird und daß sie die Bedeutung eines sichtbaren ersten Bereichs
101 visuell erläutern.
Die Anzeigevorrichtung 10 eines erfindungsgemäßen
Head-up Displays 1 kann vorteilhaft als durchsichtige Kunststofffolie ausgebildet
sein, in der die Bereiche 101 und/oder die Bereiche 102 auf geeignete
Weise strukturiert ausgebildet sind. Die Kunststofffolie kann vorteilhaft und auf
einfache Weise auf einen vorbestimmten Bereich der Scheibe 2 des Fahrzeugs
geklebt sein.
Nach einer weiteren Ausführung der vorliegenden
Erfindung kann die Anzeigevorrichtung 10 mit der Scheibe 2 des
Fahrzeugs einstöckig ausgebildet sein, wobei die Bereiche 101 und
102 der Anzeigevorrichtung 10 auf geeignete Weise in die Scheibe
2, beispielsweise unter Verwendung einer geeigneten Maske in die Scheibe
2 geätzt sind.
Es ist klar, dass eine erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung
10 auch wenigstens teilweise gefärbt sein kann und/oder ein Rand
103 der Anzeigevorrichtung 10 derart ausgebildet sein kann, dass
er permanent oder bei Bestrahlung der Anzeigevorrichtung 10 mit der Projektionsvorrichtung
11 zumindest teilweise sichtbar wird.
5 zeigt eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen
Anordnung eines erfindungsgemäßen Head-up Displays gemäß der
zweiten Ausführung der vorliegenden Erfindung in der Führerkabine eines
Fahrzeugs zusammen mit wenigstens einer ersten weiteren Anzeigevorrichtung
3 und einer zweiten weiteren Anzeigevorrichtung 52.
Die Anzeigevorrichtung 10 mit geeignet ausgebildeten ersten
Bereichen 101 ist an der Scheibe 2 der Führerkabine angeordnet.
Erfindungsgemäß ist die Projektionsvorrichtung 11 an der ersten
weiteren Anzeigevorrichtung 3 angeordnet, die wiederum an einer geeigneten
Position im Sichtfeld der Bedienperson des Fahrzeugs angeordnet ist und vorteilhaft
an einer Armlehne 41 eines Sitzes 4 mittels einem Arm
31 angeordnet sein kann. Der Arm 31 kann geeigneter Weise Gelenke
32 umfassen, so dass die erste weitere Anzeigevorrichtung 3 vorteilhaft
dreh- und/oder schwenkbar ist. Geeigneter Weise kann außerdem die Projektionsvorrichtung
11 mittels beispielsweise Drehung oder Schwenkung justierbar an der ersten
weiteren Anzeigevorrichtung angeordnet sein. Die Führerkabine des Fahrzeugs
kann außerdem eine zweite weitere Anzeigevorrichtung 52 umfassen,
die geeigneter Weise und vorteilhaft an einem Bedieninstrument 5 zusammen
mit einem Bedienpanel 51 angeordnet sein kann. Das Bedieninstrument
5 kann geeigneter Weise als Schwenkhebel ausgebildet sein und ebenfalls
an der Armlehne 41 des Sitzes 4 angeordnet sein.
Mit der vorstehend anhand von der schematischen Zeichnung
5 beschriebenen vorteilhaften Kombination und geeigneten räumlichen
Anordnung des erfindungsgemäßen Head-up Displays 1 mit der ersten
weiteren Anzeigevorrichtung 3 und der zweiten weiteren Anzeigevorrichtung
52 wird eine integrale raumsparende ergonomische Anordnung der drei Anzeigevorrichtungen
10, 3 und 52 erreicht, die insbesondere eine bedienfreundliche
intuitive Steuerung des Fahrzeugs von einer Bedienperson auch auf engsten Raum ermöglicht.
Dies kann insbesondere über eine selektive und/oder mehrfach Anzeige von nach
ihrer Bedeutung und/oder Wichtigkeit ausgewählter Information auf den Anzeigevorrichtungen
10, 3, und 52 bereitgestellt werden.
Ein erfindungsgemäßes Head-up Display 1 kann auf
einfache Weise und kostengünstig hergestellt und in Fahrzeuge beliebiger Bauart
und Verwendung integriert und nachgerüstet werden. Ein erfindungsgemäßes
Head-up Display 1 kann insbesondere geeignet sein für LKWs, PKWs,
Züge, Straßenbahnen oder Baumaschinen.
- 1
- Head-up Display
- 10
- Anzeigevorrichtung
- 101
- Erster Bereich
- 102
- Zweiter Bereich
- 11
- Steuervorrichtung, Projektionsvorrichtung
- 12
- Verbindung, Licht
- 2
- Scheibe
- 3
- Zweite Anzeigevorrichtung
- 31
- Bügel
- 32
- Gelenk
- 4
- Bedienplatz
- 41
- Armlehne
- 5
- Bedieninstrument
- 51
- Bedienpanel
- 52
- Dritte Anzeigevorrichtung