Die Erfindung betrifft ein Schaltgerät mit zumindest einem ein-
und ausschaltbaren Hauptkontakt, der Kontaktstücke und eine bewegliche Kontaktbrücke
aufweist, wobei das Schaltgerät eine Überwachungseinheit zur Überwachung
eines Ausschaltvorgangs des zumindest einen Hauptkontakts, eine Auslösemechanik
zur Unterbrechung einer zu einem verschweißten Hauptkontakt gehörenden
Strombahn sowie eine Vorrichtung zur Anzeige eines verschweißten Hauptkontakts
aufweist.
Mit Schaltgeräten, insbesondere Niederspannungsschaltgeräten,
lassen sich die Strombahnen zwischen einer elektrischen Versorgungseinrichtung und
Verbrauchern und damit deren Betriebsströme schalten. Das heißt, indem
vom Schaltgerät Strombahnen geöffnet und geschlossen werden, lassen sich
die angeschlossenen Verbraucher sicher ein- und ausschalten.
Ein elektrisches Niederspannungsschaltgerät, wie beispielsweise
ein Schütz, ein Leistungsschalter oder ein Kompaktstarter, weist zum Schalten
der Strombahnen einen oder mehrere so genannte Hauptkontakte auf, die von einem
oder auch mehreren Steuermagneten gesteuert werden können. Prinzipiell bestehen
die Hauptkontakte dabei aus einer beweglichen Kontaktbrücke und festen Kontaktstücken,
an die der Verbraucher und die Versorgungseinrichtung angeschlossen sind. Zum Schließen
und öffnen der Hauptkontakte wird ein entsprechendes Ein- oder Ausschaltsignal
an die Steuermagnete gegeben, woraufhin diese mit ihrem Anker so auf die beweglichen
Kontaktbrücken einwirken, dass die Kontaktbrücken eine Relativbewegung
in Bezug auf die festen Kontaktstücke vollziehen und entweder die zu schaltende
Strombahnen schließen oder öffnen.
Zur besseren Kontaktierung zwischen den Kontaktstücken und den
Kontaktbrücken sind an Stellen, an denen beide aufeinander treffen, entsprechend
ausgebildete Kontaktflächen vorgesehen. Diese Kontaktflächen bestehen
aus Materialien, wie beispielsweise Silberlegierungen, die an diesen Stellen sowohl
auf die Kontaktbrücke als auch die Kontaktstücke aufgebracht sind und
eine bestimmte Dicke aufweisen.
Die Materialien der Kontaktflächen sind bei jedem der Schaltvorgänge
einem Verschleiß unterworfen. Faktoren, die diesen Verschleiß beeinflussen
können, sind: der mit steigender Anzahl von Ein- und Ausschaltvorgängen
zunehmende Kontaktabbrand oder Kontaktabrieb, zunehmende Verformungen, zunehmende
Kontaktkorrosion durch Lichtbogeneinwirkung oder Umwelteinflüsse, wie beispielsweise
Dämpfe oder Schwebstoffe, usw. Als Folge davon werden die Betriebsströme
nicht mehr sicher geschaltet, was zu Stromunterbrechungen, Kontaktaufheizungen und
damit letztendlich zu Kontaktverschweißungen führen kann.
So wird sich insbesondere mit zunehmendem Kontaktabbrand die Dicke
der an den Kontaktflächen aufgebrachten Materialien verringern. Damit wird
der Schaltweg zwischen den Kontaktflächen der Kontaktbrücke und der Kontaktstücke
länger, was letztendlich die Kontaktkraft beim Schließen verringert. Als
Folge davon werden mit zunehmender Anzahl von Schaltvorgängen die Kontakte
nicht mehr richtig schließen. Durch die daraus resultierenden Stromunterbrechungen
oder aber auch durch ein verstärktes Einschaltgrellen kann es dann zu einer
Kontaktaufheizung und damit zu einem zunehmenden Aufschmelzen des Kontaktmaterials
kommen, was dann wiederum zu einem Verschweißen der Kontaktflächen der
Hauptkontakte führen kann.
Ist ein Hauptkontakt des Schaltgerätes verschlissen oder sogar
verschweißt, kann das Schaltgerät den Verbraucher nicht mehr sicher ausschalten.
So wird gerade bei einem verschweißten Kontakt trotz des Ausschaltsignals zumindest
die Strombahn mit dem verschweißten Hauptkontakt weiter strom- beziehungsweise
spannungsführend bleiben und damit der Verbraucher nicht vollständig von
der Versorgungseinrichtung getrennt. Da somit der Verbraucher in einem nicht sicheren
Zustand verbleibt, stellt das Schaltgerät eine potentielle Fehlerquelle dar.
Dadurch kann beispielsweise bei Kompaktstartern nach der IEC 60 947-6-2,
bei denen ein zusätzlicher Schutzmechanismus auf die selben Hauptkontakte wirkt
wie der Steuermagnet beim betriebsmäßigen Schalten, die Schutzfunktion
blockiert werden.
Zum sicheren Betrieb von Schaltgeräten und damit zum Schutz des
Verbrauchers und der elektrischen Anlage sind deshalb solche Fehlerquellen zu vermeiden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, bei einem Schaltgerät,
das eine solche potentielle Fehlerquelle erkennen und entsprechend darauf reagieren
kann, einen aufgetretenen Störfall einem Bediener zur Anzeige zu bringen.
Diese Aufgabe wird durch ein Schaltgerät mit zumindest einem
ein- und ausschaltbaren Hauptkontakt, der Kontaktstücke und eine bewegliche
Kontaktbrücke aufweist, wobei das Schaltgerät eine Überwachungseinheit
zur Überwachung eines Ausschaltvorgangs des zumindest einen Hauptkontakts,
eine Auslösemechanik zur Unterbrechung einer zu einem verschweißten Hauptkontakt
gehörenden Strombahn sowie eine Vorrichtung zur Anzeige eines verschweißten
Hauptkontakts aufweist, wobei die Vorrichtung mittels der Auslösemechanik
betätigbar ist, die von der Überwachungseinheit bei Meldung eines verschweißten
Hauptkontakts über eine Steuereinheit aktivierbar ist.
Durch die Betätigung der Vorrichtung mittels der Auslösemechanik
ist sichergestellt, dass bei Auftreten eines verschweißten Hauptkontakts dieser
Ausfall und damit der Ausfallgrund „Lebensdauer-Ende" eindeutig angezeigt
wird. Da das Zurücksetzen der Auslösemechanik typischerweise manuell erfolgt,
wird ein Bediener auf den Störfall aufmerksam gemacht und kann einen Austausch
einplanen bzw. mittelfristig veranlassen.
In einer vorteilhaften Ausführungsform ist zur Anzeige eine mechanische
Anzeige vorgesehen, die über einen Umlenkhebel betätigbar ist. Hiermit
kann die Anzeige auf einfache Weise realisiert werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die mechanische
Anzeige eine Verrastung auf, mittels derer die Anzeige nach Betätigung durch
die Auslösemechanik nur manuell zurücksetzbar ist. Damit wird der Störfall
bleibend angezeigt, bis ein bewusstes Eingreifen eines Bedieners erfolgt.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist zur Anzeige
ein Meldekontakt für eine elektronische Ausgabe der Anzeige vorgesehen. Dabei
kann der Meldekontakt vorteilhaft als bistabiles Relais ausgeführt sein.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand der in den Figuren dargestellten
Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
1 schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Schaltgerätes im nicht-betätigten Zustand
der Anzeigevorrichtung,
2 die erste Ausführungsform im betätigten
Zustand der Anzeigevorrichtung,
3 eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Schaltgerätes im nicht-betätigten Zustand der Anzeigevorrichtung,
4 die zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung im betätigten Zustand der Anzeigevorrichtung.
1 zeigt schematisch den Aufbau einer ersten Ausführungsform
eines Schaltgerätes, bei dem die Anzeigevorrichtung im nicht-betätigten
Zustand dargestellt ist. Ein- und Ausschaltsteuersignale zum Ein- und Ausschalten
der Hauptkontakte 1 werden über Klemmen A1 und A2 und eine Steuereinheit
6 an den Steuermagneten 2 angelegt. Beim Ausschalten wird der
Steuermagnet 2, der als elektromagnetischer Antrieb 2 für
die Hauptkontakte 1 dient, über die Steuereinrichtung 6 entregt
(z.B. bei monostabilem Antriebssystem) oder umgeschaltet (z.B. bei bistabilem Antrieb).
Durch die von der nicht näher bezeichneten Feder des elektromagnetischen Antriebs
2 auf die Kontaktbrücken einwirkende Kraft werden die Hauptkontakte
1 geöffnet und damit der Verbraucher M von der Versorgungseinrichtung,
hier durch die drei Leitungen L1–L3 gekennzeichnet, getrennt. Nach dem Entregen
bzw. Umschalten des Antriebes 2 wird von der Überwachungseinheit
5 mittels Stromsensoren 11 (z.B. Stromwandler) der Stromfluss
in den Leistungspolbahnen L1–L3 gemessen. Ist nach einer bestimmten Zeit
(z.B. 100 Millisekunden) immer noch ein Stromfluss vorhanden, so wird über
die Steuereinheit 6 die Auslösemechanik 4 aktiviert. Der
Federkraftspeicher 3 (z.B. das Schaltschloss eines Leistungsschalters/Kompaktstarters)
wird entklinkt und schlägt mit einer hohen Kraft auf die nicht geöffneten
Schaltstellen 1. Die Kraft des Federspeichers 3 ist dabei so dimensioniert,
dass Kontaktverschweißungen aufgebrochen werden können. Um eine eindeutige
Anzeige über einen Störfall zu geben, ist eine mechanische Anzeige
7 vorgesehen, die über die Auslösemechanik 4 und einen
Umlenkhebel 8 betätigt werden kann.
2 zeigt die erste Ausführungsform aus
1 im betätigten Zustand der Anzeigevorrichtung.
Der Federspeicher 3 bleibt entweder in der ausgeklinkten Stelle und kann
nicht mehr zurückgesetzt werden, oder der Federspeicher 3 (z.B. Schaltschloss)
hat eine Mechanik, mittels der die Feder wieder gespannt und die Auslösemechanik
4 wieder verklinkt werden kann. Da das Zurücksetzen der Mechanik
3, 4 manuell erfolgt, wird der Bediener auf den Störfall
aufmerksam gemacht und wird einen Austausch einplanen bzw. mittelfristig veranlassen.
Die mechanische Anzeige 7 weist eine Verrastung auf und kann ebenfalls
nur durch bewusstes Eingreifen zurückgesetzt werden.
3 zeigt eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Schaltgerätes im nicht-betätigten Zustand der Anzeigevorrichtung. Hier
wird anstelle des mechanischen Anzeigegliedes ein Meldekontakt 9, bei dem
es sich auch um ein bistabiles Relais handeln kann, angesteuert. Für eine Erläuterung
der weiteren Bezugszeichen wird auf die Ausführungen zu 1
verwiesen.
4 zeigt die zweite Ausführungsform aus
3 im betätigten Zustand der Anzeigevorrichtung.
Auch hier liegt die Meldung solange vor, bis die Mechanik 3,
4 manuell wieder zurückgesetzt wurde, so dass ein Bediener auf den
Störfall aufmerksam gemacht wird.
Zusammenfassend betrifft die Erfindung ein Schaltgerät
mit zumindest einem ein- und ausschaltbaren Hauptkontakt, der Kontaktstücke
und eine bewegliche Kontaktbrücke aufweist, wobei das Schaltgerät eine
Überwachungseinheit zur Überwachung eines Ausschaltvorgangs des zumindest
einen Hauptkontakts, eine Auslösemechanik zur Unterbrechung einer zu einem
verschweißten Hauptkontakt gehörenden Strombahn sowie eine Vorrichtung
zur Anzeige eines verschweißten Hauptkontakts aufweist. Aufgabe der vorliegenden
Erfindung ist es, bei einem derartigen Schaltgerät einen aufgetretenen Störfall
einem Bediener zur Anzeige zu bringen. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass
die Vorrichtung mittels der Auslösemechanik betätigbar ist, die von der
Überwachungseinheit bei Meldung eines verschweißten Hauptkontakts über
eine Steuereinheit aktivierbar ist. Hierdurch ist sichergestellt, dass bei Auftreten
eines verschweißten Hauptkontakts dieser Ausfall und damit der Ausfallgrund
„Lebensdauer-Ende" eindeutig angezeigt wird.