Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schalteinrichtung für
ein Zahnräder-Wechselgetriebe mit mindestens einer in Längsrichtung verschiebbaren
Schaltschiene, durch deren Verschiebung eine Gangstufe schaltbar ist, wobei ein
Rastelement zum Rastieren der Schaltschiene in deren Neutralstellung vorgesehen
ist.
Aus dem Stand der Technik sind unterschiedliche Schalteinrichtungen
für Zahnräder-Wechselgetriebe bekannt, bei denen die Bewegung zum Schalten
einer Gangstufe über in Längsrichtung verschiebbare Wähl-, Schalt-
oder Drehwellen und/oder Schaltschienen übertragen wird.
So beschreibt die EP 0 479
876 B1 eine Schalteinrichtung für ein mehrgängiges Zahnräder-Wechselgetriebe
mit einer in Längsrichtung verschiebbaren Wähl- und Schaltwelle. Die bekannte
Schalteinrichtung weist eine Schaltrastierung zur Rastierung der Wähl- und
Schaltwelle auf, wobei diese Schaltrastierung einerseits mehrere seitliche Vertiefungen
an der Wähl- und Schaltwelle und andererseits eine über eine Spiralfeder
vorgespannte Rastrolle umfasst. Die Rastrolle rastet in den entsprechenden Schaltstellungen
der Wähl- und Schaltwelle in die Vertiefungen ein, um die Wähl- und Schaltwelle
in den entsprechenden Stellungen zu rastieren.
Eine weitere Gangschalteinrichtung mit Rastierung ist aus der
DE 34 32 400 A1 bekannt. Die beschriebene
Gangschalteinrichtung weist mehrere parallel und nebeneinander angeordnete, in Längsrichtung
verschiebbare Schaltschienen auf. Es ist ferner eine Drehwelle vorgesehen, mit deren
Hilfe mehrere Schaltfinger rotiert werden können, die jeweils in eine Gasse
in einer der Schaltschienen eingreifen, um die Schaltschienen in Längsrichtung
zu verschieben, wenn der Schaltfinger rotiert wird. Die Schaltschienen werden nun
indirekt in deren Neutralstellungen rastiert, indem an der der Schaltschiene abgewandten
Seite des Schaltfingers eine Nut vorgesehen ist, in die eine Rastrolle einrastbar
ist. Die Rastrolle ist wiederum mit Hilfe einer lang gestreckten Spiralfeder gegen
den entsprechenden Schaltfinger vorgespannt.
Die bekannten Schalteinrichtungen und deren Rastierungen haben sich
bewahrt, sind jedoch mit dem Nachteil behaftet, dass viele Bauteile benötigt
werden, was zu einem erhöhten Montageaufwand führt. Darüber hinaus
ist der Bauraumbedarf bei den bekannten Rastierungen erhöht. Des Weiteren erhöht
die durch die bekannten Rastelemente aufgebrachte Rastierkraft die Reibung in der
Lagerung des rastierten Teiles, wie beispielsweise der Wähl- und Schaltwelle.
Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine
Schalteinrichtung für ein Zahnräder-Wechselgetriebe mit mindestens einer
in Längsrichtung verschiebbaren Schaltschiene und einem Rastelement zum Rastieren
der Schaltschiene in deren Neutralstellung zu schaffen, die einen besonders einfachen
und kompakten Aufbau hat.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt anhand der in Patentanspruch
1 angegebenen Merkmale. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Schalteinrichtung für ein Zahnräder-Wechselgetriebe
weist mindestens eine Schaltschiene auf, die in ihrer Längsrichtung verschoben
werden kann, um hierdurch eine Gangstufe zu schalten. Es können beispielsweise
nur eine Schaltschiene, aber auch mehrere parallel zueinander angeordnete Schaltschienen
für mehrere Gangstufen vorgesehen sein. Es ist ferner ein Rastelement zum Rastieren
der Schaltschiene in deren Neutralstellung vorgesehen. Erfindungsgemäß
ist das Rastelement als ein gegen die Schaltschiene vorgespanntes und mit der Schaltschiene
verrastbares Federblech ausgebildet.
Dank der Ausführung des Rastelementes als Federblech, kann die
Anzahl der Teile und somit der Montageaufwand erheblich reduziert werden, zumal
die Funktion der Rastrolle und der Spiralfeder, wie sie herkömmlicherweise
eingesetzt werden, von dem Federblech übernommen werden kann. Darüber
hinaus lässt sich das Federblech einfach und Platz sparend innerhalb der Schalteinrichtung
anbringen, so dass der Bauraumbedarf wesentlich geringer ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schalteinrichtung weist die Schaltschiene eine sich in Querrichtung der Schaltschiene
erstreckende Aussparung auf, durch die sich das Federblech erstreckt. Im Gegensatz
zum Stand der Technik, bei dem das Rastelement stets seitlich von außen auf
das Bauteil einwirkt, was zu einem erhöhten Bauraumbedarf führt, kann
das Federblech bei dieser Ausführungsform besonders Platz sparend in der Nähe
der Schaltschiene angeordnet werden.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schalteinrichtung ist die Aussparung als Langloch ausgebildet ist, das in Längsrichtung
der Schaltschiene verläuft. Auf diese Weise können die Schaltschiene bzw.
die Schaltschienen relativ zu dem sich durch das Langloch erstreckende Federblech
in Längsrichtung verschoben werden.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schalteinrichtung ist in der Wandung der Aussparung eine Rastnut vorgesehen, in
die das Federblech in der Neutralstellung der Schaltschiene eingerastet werden kann.
So kann das Federblech beispielsweise ein freies Ende oder eine Erhebung aufweisen,
die in die Rastnut einrasten kann.
Um einen besonders kompakten Aufbau zu erzielen, ist das Federblech
in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schalteinrichtung im Wesentlichen U-förmig mit einem Stützschenkelabschnitt
und einem Rastschenkelabschnitt ausgebildet, wobei der Rastschenkelabschnitt mit
der Schaltschiene in der Neutralstellung verrastet werden kann.
Um eine große Anlagefläche an der Schaltschiene zu vermeiden
und vielmehr einen vorbestimmten Anlagepunkt oder eine vorbestimmte Anlagelinie
zu erhalten, ist der Rastschenkelabschnitt in einer werteren bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schalteinrichtung S-förmig ausgebildet. Die
Beschreibung S-förmig bezieht sich hierbei auf den Rastschenkelabschnitt, wenn
dieser in Querrichtung betrachtet wird.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schalteinrichtung kann das freie Ende des Rastschenkelabschnitts in die Rastnut
eingerastet werden.
Damit die Lagerung der Schaltschienen bei der Rastierung der Schaltschienen
nicht zusätzlich durch die Rastierkraft belastet wird, ist der Stützschenkelabschnitt
bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schalteinrichtung an der Wandung der Aussparung abgestützt. Somit stützt
sich das Federblech mit dem Stützschenkelabschnitt an der Wandung der Ausnehmung
und mit dem Rastschenkelabschnitt an der gegenüberliegenden Wandung der Ausnehmung
ab, wodurch keinerlei Kraft auf die Lagerung der Schaltschienen aufgebracht wird.
Um eine Relativbewegung in Längsrichtung der Schaltschienen zwischen
den Schaltschienen einerseits und dem Federblech andererseits zu ermöglichen,
ist der Stützschenkelabschnitt in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schalteinrichtung zumindest in Längsrichtung
der Schaltschiene an einem Gehäuse der Schalteinrichtung festgelegt.
Darüber hinaus kann der Stützschenkelabschnitt auch noch
in weiteren Richtungen festgelegt sein, wie beispielsweise in Querrichtung. Was
die Hochrichtung anbelangt, so sollte jedoch auf eine Festlegung verzichtet werden,
damit sich der Stützschenkelabschnitt sicher an der Wandung der Aussparung
abstützen kann, was zu den zuvor genannten Vorteilen führt.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schalteinrichtung sind mehrere Schaltschienen vorgesehen, die derart nebeneinander
angeordnet sind, dass sich das Rastelement in Querrichtung durch die Aussparungen
in den Rastschienen erstreckt. Auf diese Weise kann ein Rastelement in Form der
Federblechs für alle Schaltschienen verwendet werden.
In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schalteinrichtung ist der Rastschenkelabschnitt derart in mehrere Rastschenkel unterteilt
ist, dass die Rastschenkel unabhängig voneinander mit der jeweiligen Schaltschiene
verrastet werden können. So kann beispielsweise für jede Schaltschiene
ein Rastschenkel vorgesehen sein. Diese Ausführungsform gewährleistet,
dass lediglich diejenige Schaltschiene gelöst wird, die gerade dem Schalten
in eine Gangstufe dient, während die anderen Schaltschienen sicher in der Neutralstellung
verrastet sind.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schalteinrichtung ist auch der Stützschenkelabschnitt in mehrere Stützschenkel
unterteilt, die mit jeweils einem der Rastschenkel verbunden sind. Trotz der Unterteilung
sollte der Stützschenkelabschnitt jedoch einstückig ausgebildet bleiben,
beispielsweise über einen verbindenden Quersteg, um die Anzahl der Teile und
den Montageaufwand gering zu halten.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schalteinrichtung ist das Federblech an mindestens einer der Schaltschienen, vorzugsweise
den beiden äußeren Schaltschienen, in Längsrichtung der Schaltschienen
festgelegt. Auf diese Weise können diejenigen Schaltschienen, an denen das
Federblech nicht festgelegt ist, in Längsrichtung relativ zu dem Federblech
verschoben werden.
Um zu verhindern, dass das Federblech seitlich bzw. in Querrichtung
aus den Aussparungen herausgleitet, ist das Federblech in einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schalteinrichtung in Querrichtung festgelegt. Dies
kann beispielsweise durch eine Befestigung an dem Gehäuse oder einem anderen
feststehenden Teil der Schafteinrichtung erfolgen. Vorteilhafter ist jedoch die
nachstehend beschriebene Ausführungsform.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schalteinrichtung weist das Federblech abgebogene Laschen, vorzugsweise an dem Stützschenkelabschnitt,
auf, die die äußeren Schaltschienen seitlich hintergreifen, um ein Herausgleiten
des Federbleches in Querrichtung aus den Aussparungen zu verhindern.
Um eine höhere Rastierkraft aufbringen zu können, umfasst
das Federblech in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schalteinrichtung im Wesentlichen zwei U-förmige Federblechabschnitte, die
einander zugewandt sind, wobei jeder Federblechabschnitt einen Stützschenkelabschnitt
und einen Rastschenkelabschnitt aufweist, wobei die Stützschenkelabschnitte
und die Rastschenkelabschnitte miteinander verbunden sind und die Rastschenkelabschnitte
mit der Schaltschiene in der Neutralstellung verrastbar sind. Bezüglich der
weiteren möglichen und vorteilhaften Ausgestaltungen dieser Ausführungsform
sei auf die vorherigen Ausführungsformen verwiesen.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand von beispielhaften Ausführungsformen
unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
1 eine Seitenansicht der Schaltschienen in einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schalteinrichtung für Zahnräder-Wechselgetriebe
mit allen Schaltschienen in der Neutralstellung,
2 eine Draufsicht auf die Schaltschienen von
1,
3 eine Seitenansicht der Schaltschienen von
1 mit einer Schaltschiene außerhalb der Neutralstellung
bzw. in einer Schaltstellung,
4 eine Draufsicht auf die Schaltschienen von
3,
5 eine erste Ausführungsform des Federblechs zur
Verwendung in den 1 bis 4,
6 eine zweite Ausführungsform des Federblechs
zur Verwendung in den 1 bis 4,
7 eine dritte Ausführungsform des Federblechs
zur Verwendung in den 1 bis 4
und
8 eine vierte Ausführungsform des Federblechs
zur Verwendung in den 1 bis 4.
Die 1 und 2
zeigen eine Schaltschienenanordnung 1 innerhalb der erfindungsgemäßen
Schalteinrichtung für ein Zahnräder-Wechselgetriebe. Bei dieser Ausführungsform
umfasst die Schaltschienenanordnung 1 fünf Schaltschienen
2, 3, 4, 5, 6. Die Schaltschienen
2, 3, 4, 5, 6 sind als flache Streben
ausgebildet, die parallel zueinander angeordnet sind, und können jeweils unabhängig
voneinander in ihre Längsrichtung 7 verschoben werden. Die Schaltschienen
2, 3, 4, 5, 6 können beispielsweise
dadurch in Längsrichtung 7 verschoben werden, dass ein Schaltfinger
o.ä. (nicht dargestellt) in eine seitliche Ausnehmung bzw. Gasse
8 der jeweiligen Schaltschiene 2, 3, 4,
5, 6 eingreift und die Schaltschiene 2, 3,
4, 5, 6 in Längsrichtung 7 drückt.
Die Gassen 8 sind derart an den jeweiligen Schaltschienen 2,
3, 4, 5, 6 angeordnet, dass diese in Querrichtung
9 miteinander fluchten.
Jede der Schaltschienen 2, 3, 4,
5, 6 weist ferner eine sich in Querrichtung 9 erstreckende
Aussparung 10 auf, d. h. in den flachen Streben, die die Schaltschienen
2, 3, 4, 5, 6 ausbilden, sind quer
verlaufende Duchgangslöcher vorgesehen. Diese Durchgangslöcher sind als
Langlöcher ausgebildet, die sich jeweils in Längsrichtung 7 der
Schaltschienen 2, 3, 4, 5, 6 erstrecken.
In der Wandung 11 der Aussparung 10 einer jeden Schaltschiene
2, 3, 4, 5, 6 ist jeweils eine Rastnut
12 vorgesehen. Sowohl die Aussparungen 10 als auch die Rastnuten
12 sind in der in den 1 und 2
gezeigten Neutralstellung der Schaltschienen 2, 3, 4,
5, 6 in Querrichtung 9 hintereinander fluchtend angeordnet.
Zum Rastieren der Schaltschienen 2, 3,
4, 5, 6 in den Neutralstellungen ist ein Federblech
13 vorgesehen, das sich in Querrichtung 9 durch die Aussparungen
10 in den Schaltschienen 2, 3, 4,
5, 6 erstreckt. Eine erste Ausführungsform des Federblechs
13 wird nachstehend unter weiterer Bezugnahme auf die 5
beschrieben. Das Federblech 13 ist in der Seitenansicht im Wesentlichen
U-förmig ausgebildet und umfasst einen unteren Stützschenkelabschnitt
14 und einen oberen Rastschenkelabschnitt 15. Der Stützschenkelabschnitt
14 ist im Einbauzustand (1) an der Wandung
11 auf einer Seite der Aussparung 10 abgestützt und hat einen
im Wesentlichen geraden Verlauf in der Seitenansicht. Der Rastschenkelabschnitt
15, der sich an den Stützschenkelabschnitt 14 anschließt,
weist einen im Wesentlichen S-förmigen Verlauf in der Seitenansicht auf, wobei
das freie Ende 16 des Rastschenkelabschnitts 15 mit den Schaltschienen
2, 3, 4, 5, 6 in der Neutralstellung
verrastet werden kann, indem das freie Ende 16 in die Rastnut
12 einrastet. Das freie Ende 16 ist somit gegen die Wandung
11 auf der Seite der Aussparung 10 vorgespannt, die derjenigen
Seite der Aussparung 10 gegenüberliegt, an der der Stützschenkelabschnitt
14 abgestützt ist.
Der Rastschenkelabschnitt 15 ist ferner in fünf Rastschenkel
17 unterteilt, die unabhängig voneinander in die Rastnut
12 in der jeweiligen Schaltschiene 2, 3, 4,
5, 6 eingerastet werden kennen. Darüber hinaus ist der Stützschenkelabschnitt
14 ebenfalls in fünf Stützschenkel 18 unterteilt, die
mit jeweils einem der Rastschenkel 17 verbunden sind. Die Unterteilung
wird in beiden Fällen durch eine Erzeugung von Schlitzen 19 in Längsrichtung
des Federbleches 13 erreicht, wobei der Zusammenhalt des Federblechs
13 durch einen verbleibenden Quersteg 20 an dem
Stützschenkelabschnitt 14 gewährleistet ist. Das Federblech
13 aus 5 ist im Einbauzustand ferner in Querrichtung
9 festgelegt, indem das Federblech 13 jeweils eine seitliche,
abgebogene Lasche 21, 22 an dem Stützschenkelabschnitt
14 aufweist, die die äußeren Schaltschienen 2 bzw.
6 seitlich hintergreifen, wie dies in den 1
und 2 zu erkennen ist. Ein Herausrutschen oder fallen
in Querrichtung 9 ist somit ausgeschlossen.
Nachstehend wird das Verhalten des Federblechs 13 bei einem
Schaltvorgang unter Bezugnahme auf die 3 und
4 beschrieben. Durch den Schaltvorgang wird hier die
mittlere Schaltschiene 4 in Längsrichtung 7 gegenüber
den anderen Schaltschienen 2, 3, 5, 6 verschoben,
so dass in eine andere Gangstufe geschaltet wird. Durch die Verschiebung der Schaltschiene
4 gelangt das freie Ende 16 des mittleren Rastschenkels
17 aus der Rastnut 12, so dass die Schaltschiene 4 nicht
mehr von dem Federblech 13 in der Neutralstellung gehalten ist. Demgegenüber
verbleiben die freien Ende der 16 der anderen Rastschenkel 17
in den Rastnuten 12 der anderen Rastschienen 2, 3,
5, 6, so dass letztere sicher in der Neutralstellung rastiert
sind und nicht mit der mittleren Schaltschiene 4 verschoben werden.
6 zeigt eine zweite Ausführungsform des Federblechs
13', das in der Schalteinrichtung nach den 1
bis 4 zum Einsatz kommen kann. Die zweite Ausführungsform
ähnelt im Wesentlichen der ersten Ausführungsform, so dass nachstehend
lediglich auf die Unterschiede eingegangen werden soll. Für ähnliche Teile
werden gleiche Bezugszeichen verwendet, so dass die obige Beschreibung diesbezüglich
entsprechend gilt. Bei der zweiten Ausführungsform ist der Stützschenkelabschnitt
14 bzw. der Rastschenkelabschnitt 15 nicht in Stütz- bzw.
Rastschenkel unterteilt. Darüber hinaus ist das Federblech 13' in
Längsrichtung 7 der Schaltschienen 2, 3,
4, 5, 6 festgelegt. Zu diesem Zweck sind in dem Sützschenkelabschnitt
14 zwei seitliche Ausnehmungen 23, 24 vorgesehen, die
im Einbauzustand vor der Wandung 11 der Aussparung 10 in den beiden
äußeren Schaltschienen 2, 6 angeordnet sind. Um eine
Festlegung in Längsrichtung 7 zu bewirken, sind entsprechende Erhebungen
(nicht dargestellt) an der Wandung 11 vorgesehen, die sich in die Ausnehmungen
23, 24 erstrecken und ein Verschieben in Längsrichtung
7 verhindern, wenn eine der Schaltschienen 3, 4,
5 verschoben wird. Dies stellt eine besonders einfache Methode zur Befestigung
in Längsrichtung 7 dar.
7 zeigt eine dritte Ausführungsform des Federblechs
13'', das in der Schalteinrichtung nach den 1
bis 4 zum Einsatz kommen kann. Die dritte Ausführungsform
ähnelt im Wesentlichen der ersten Ausführungsform, so dass nachstehend
lediglich auf die Unterschiede eingegangen werden soll. Für ähnliche Teile
werden gleiche Bezugszeichen verwendet, so dass die obige Beschreibung diesbezüglich
entsprechend gilt. Bei der dritten Ausführungsform wird das Federblech
13'' sowohl in Längsrichtung 7 als auch in Querrichtung
9 festgelegt, indem es an einem feststehenden Gehäuse (nicht dargestellt)
der Schalteinrichtung befestigt wird. Zu diesem Zweck weist das Federblech
13'' einen zu beiden Seiten verlängerten Stützschenkelabschnitt
14 auf, wobei in den seitlichen Verlängerungen jeweils eine Bohrung
25, 26 zum Festschrauben des Federblechs 13'' an dem
Gehäuse vorgesehen ist. Das Federblech 13'' sollte dabei derart festgeschraubt
werden, dass eine Bewegung der Federblechs 13'' in der Hochrichtung
27 weiterhin möglich ist, so dass der Stützschenkelabschnitt
14 tatsächlich an der Wandung 11 der Aussparung
10 in den Schaltschienen 2, 3, 4,
5, 6 und nicht an dem Gehäuse abgestützt ist.
8 zeigt eine vierte Ausführungsform des Federblechs
13''', das in der Schalteinrichtung nach den 1
bis 4 zum Einsatz kommen kann. Die vierte Ausführungsform
ähnelt im Wesentlichen der ersten Ausführungsform, so dass nachstehend
lediglich auf die Unterschiede eingegangen werden soll. Für ähnliche Teile
werden gleiche Bezugszeichen verwendet, so dass die obige Beschreibung diesbezüglich
entsprechend gilt. Bei der vierten Ausführungsform umfasst das Federblech zwei
U-förmige Federblechabschnitte 28, 29, die einander zugewandt
sind, wobei jeder Federblechabschnitt 28, 29 einen Stützschenkelabschnitt
14 und einen Rastschenkelabschnitt 15 aufweist, wobei die Stützschenkelabschnitte
14 und die Rastschenkelabschnitte 15 miteinander verbunden sind
und die Rastschenkelabschnitte 15 mit der Schaltschiene in der Neutralstellung
verrastet werden können. Bei. dieser Ausführungsform kann eine besonders
hohe Rastierkraft aufgebracht werden, wobei auch hier – wie bei den anderen
Ausführungsformen – keine zusätzliche Belastung auf die Führung
(nicht dargestellt) der Schaltschienen 2, 3, 4,
5, 6 wirkt, da sich das Federblech 13'' auch hier vollständig
innerhalb der Aussparungen 10 abstützt.
- 1
- Schaltschienenanordnung
- 2
- Schaltschiene
- 3
- Schaltschiene
- 4
- Schaltschiene
- 5
- Schaltschiene
- 6
- Schaltschiene
- 7
- Längsrichtung
- 8
- Gasse
- 9
- Querrichtung
- 10
- Aussparung
- 11
- Wandung der Aussparung
- 12
- Rastnut
- 13
- Federblech
- 13'
- zweite Ausführungsform des Federblechs
- 13''
- dritte Ausführungsform des Federblechs
- 13'''
- vierte Ausführungsform des Federblechs
- 14
- Stützschenkelabschnitt
- 15
- Rastschenkelabschnitt
- 16
- Freies Ende
- 17
- Rastschenkel
- 18
- Stützschenkel
- 19
- Schlitze
- 20
- Quersteg
- 21
- Lasche
- 22
- Lasche
- 23
- Ausnehmung
- 24
- Ausnehmung
- 25
- Bohrung
- 26
- Bohrung
- 27
- Hochrichtung
- 28
- Federblechabschnitt
- 29
- Federblechabschnitt