Die Erfindung betrifft eine Klappe mit einem oder mehreren Doppelflügeln
zum Absperren und Regeln eines in einem Strömungskanal strömenden gasförmigen
Mediums, insbesondere Rauchgas, mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches
1.
Bevorzugte Einsatzfälle für solche Klappen sind die Absperrung
von Wäschern bei Rauchgasreinigungen in Verbrennungsanlagen. Die Klappen werden
hier zum Absperren und Regeln der Rauchgasströme innerhalb der Anlage eingesetzt.
Erschwerende Betriebsbedingungen bei der Anwendung in der Rauchgasreinigung sind
die korrosiven Umgebungsbedingungen. Um dem korrosiven Angriff und somit einer Zerstörung
der Klappe durch Korrosion entgegenzuwirken, werden in der Praxis derzeit hochwertige
Werkstoffe im rauchgasberührten Teil eingesetzt, die gegenüber der korrosiven
Umgebung widerstandsfähig sind.
Aus der Praxis bekannte Doppelflügelklappen – auch Twin-Blade-Dampers
oder Tandemklappen genannt – sind mit Flügelblechen ausgerüstet,
die durch eine als reine Abstandhalter dienende Unterkonstruktion in einem vorgegebenen
Abstand voneinander gehalten sind. Den Flügelblechen kommt dabei bei einer
ausreichenden Wanddicke eine tragende Funktion zu.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäße
Klappe so zu gestalten, dass der Einsatz hochwertiger Materialien für die Herstellung
und den bestimmungsgemäßen Betrieb minimiert, das Gewicht reduziert und
gleichzeitig eine große Spannweite ohne Zwischenabstützung realisiert
werden kann.
Die Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Klappe erfindungsgemäß
durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die als Wellenanbindung fungierenden seitlichen Kastenträger
zentrieren den Doppelflügel um seine Drehachse und leiten das erforderliche
Drehmoment in den Doppelflügel ein. Dabei dienen Flügelbleche des Doppelflügels
als Abdeckung der tragenden Unterkonstruktion, die gleichzeitig einen biegesteifen
Anschluss an die seitlichen Kastenträger herstellt. Die verwendeten, vorzugsweise
aus einem hochwertigen Material gefertigten Flügelbleche weisen eine geringe
Wanddicke auf. Insgesamt ergibt sich durch die erfindungsgemäße Gestaltung
der Klappe eine material- und gewichtsminimierte Ausführung mit einer Spannweite
von bis zu 7 m ohne Zwischenabstützung.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird im Folgenden näher erläutert. Es zeigen:
1 die Draufsicht auf eine Klappe mit Doppelflügel,
2 die Seitenansicht der Klappe gemäß
1 in Blickrichtung X,
3 den Schnitt III-III nach 1,
4 den Schnitt IV-IV nach 1,
5 den Schnitt V-V nach 1
und
6a und 6b den Zuschnitt
der Gitterträger.
Die in der Zeichnung dargestellte Klappe dient zum Absperren und Regeln
vorzugsweise von Rauchgasströmen in Wäschern von Rauchgasreinigungsanlagen
hinter Verbrennungsanlagen. Die Klappe kann ebenso gut in Gasturbinenanlagen oder
in Anlagen anderer Industrien eingesetzt werden.
Die Klappe ist gemäß 1 von rechteckigem
Querschnitt. Der nachfolgend beschriebene Aufbau der Klappe ist im Prinzip auch
auf Klappen von anderem Querschnitt, wie rund, oval oder quadratisch anwendbar.
Ein feststehender Rahmen 1 ist dafür bestimmt, in einen
von einem gasförmigen Medium, insbesondere von Rauchgas, durchströmten,
nicht gezeigten Strömungskanal eingebaut zu werden. Innerhalb des Rahmens
1 sind ein oder mehrere, später beschriebene Doppelflügel der
Klappe um eine waagerechte Drehachse 2 drehbar und in Lagern
3 angeordnet. In der Zeichnung ist lediglich ein einziger Doppelflügel
gezeigt. Der Doppelflügel ist beidseitig in seiner Längsmittelebene mit
je einer Welle 4 versehen, die jeweils in dem Rahmen 1 gelagert
ist.
Der Doppelflügel der Klappe weist zwei auf Abstand gehaltene
Flügelbleche 5 auf der Anströmseite und Abströmseite des
Rauchgases auf. Der Aufbau des Doppelflügels gliedert sich in zwei wesentliche
Konstruktionselemente, nämlich die Wellenanbindung und die Unterkonstruktion.
Die Wellenanbindung ist so gestaltet, dass der Doppelflügel um
seine Drehachse 2 zentriert gelagert ist und dass gleichzeitig das erforderliche
Antriebsdrehmoment über die Wellenanbindung in den Doppelflügel eingeleitet
werden kann. Die Wellenanbindung besteht bei der rechteckigen Klappe aus zwei Drehmomentboxen
oder Kastenträgern 6, die an zwei einander gegenüberliegenden
Seiten, im dargestellten Fall an den Schmalseiten, des Doppelflügels
vorgesehen sind. Mit den Kastenträgern 6 sind die Wellen
4 biegesteif verbunden.
Die Wellen 4 sind im korrosiven Umfeld des Rahmens
1 mit einem korrosionsbeständigen Überzug 7 überzogen.
Die Kastenträger 6 sind aus weniger korrosionsbeständigem, kostengünstigerem
Material gefertigt und im korrosiven Umfeld ebenfalls mit einem dünnwandigen,
korrosionsbeständigen Überzug überzogen.
Die Kastenträger 6 sind auf der Ober- und Unterseite
des Doppelflügels, was gleichbedeutend mit der An- und Abströmseite des
Rauchgases ist, durch jeweils eines der Flügelbleche 5 abgedeckt.
Die Flügelbleche 5 sind zum Schutz gegen Korrosion und gegebenenfalls
Temperaturbelastung aus einem hochwertigen Material, z. B. aus einem legierten,
korrosions- und gegebenenfalls wärmebeständigen Stahl gefertigt.
An die innenliegenden Stirnseiten der Kastenträger
6 schließt sich die Unterkonstruktion an. Die Unterkonstruktion ist
eine statisch und dynamisch tragende Gitterkonstruktion, die mit den Kastenträgern
6fest verbunden ist. Die Unterkonstruktion hat die Aufgabe, die Flügelbleche
5 in einem definierten Abstand zu einer Einheit zu verbinden und gleichzeitig
einen biegesteifen Anschluss an die als Wellenanbindungen dienenden Kastenträger
6 herzustellen.
Sogenannte Gitterträger 8 stellen die Hauptelemente
der gitterartigen Unterkonstruktion dar. Die Gitterträger 8 sind U-förmig
gebogene Blechstreifen, die mit Abstand voneinander und parallel zueinander und
zu der Drehachse 2 angeordnet sind. Die Anzahl der Gitterträger
8 bestimmt sich aus Festigkeitsberechnungen. Die Gitterträger
8 sind durch Verbindungselemente 9 miteinander zu dem tragenden
Gitter verbunden. Die Verbindungselemente 9 bestehen vorzugsweise aus Winkeln,
die mit den Gitterträgern 8 an deren oberen und unteren Enden verbunden
sind.
Die Flügelbleche 5 sind mit den umgeknickten Schenkeln
der Gitterträger 8, mit den als Verbindungselementen 9 dienenden
Winkeln und mit den Kastenträgern 6 durch punktuelle Verbindungen
10, wie Lochschweißungen, Blindnieten, Bolzen- oder Schraubverbindungen
verbunden. Anstelle einer punktuellen Verbindung 10 kann auch eine streckenweise
Verbindung, beispielsweise durch Schweißen gewählt werden.
Die Gitterträger 8 weisen Ausnehmungen 11 in
runder oder mehreckiger Form, vorzugsweise als gleichmäßiges Sechseck
auf. Auf diese Weise ist zwischen den Flügelblechen 5 ein offener
Zwischenraum geschaffen, so dass in geöffneter Position der Klappe die Unterkonstruktion
von Rauchgas durchströmt ist.
Am Umfang der Flügelbleche 5 sind metallische, streifenförmige,
federelastische Dichtungselemente 12 angebracht. Die streifenförmigen
Dichtungselemente 12 weisen an der Anström- und Abströmseite
eine unterschiedliche Länge auf. An dem Rahmen 1 der Klappe sind ebenfalls
zwei metallische Dichtleisten 13 von ungleicher Länge in einem etwa
der Breite des Doppelflügels entsprechenden Abstand befestigt. Jeweils eine
längere Dichtleiste 13 wirkt mit einem kürzeren Dichtungselement
12 und umgekehrt zusammen. Im geschlossenen Zustand des Doppelflügels
bilden die Dichtungselemente 12 und die Dichtleisten 13 einen
Hohlraum 14. Der Hohlraum 14 steht in Verbindung mit dem offenen
Zwischenraum zwischen den Flügelblechen 5. Der Hohlraum
14 kann mit Sperrgas oder mit Sperrluft beaufschlagt werden, die vorgewärmt
sein kann. Das gasförmige Sperrmedium ermöglicht eine absolute Rauchgasdichtheit
der Klappe und unterbindet in der geschlossenen Position der Klappe eine Kondensatbildung
innerhalb des von Rauchgas beaufschlagten Doppelflügels.
Die Gitterträger 8 werden verschnittfrei aus zwei zueinander
versetzt angeordneten Zuschnitten hergestellt. Aus den 6a
und 6b sind die Zuschnitte deutlich zu erkennen. Die
Zuschnitte resultieren aus einem in einem Arbeitsgang geschnittenen Blechprofil.
Ausgangspunkt ist der in 6a dargestellte
Blechstreifen 15, der entlang einer Schnittlinie 16 in zwei Abschnitte
17a, 17b geteilt ist. Bei dem Ausführungsbeispiel weist die
Schnittlinie 16 mindestens zwei parallele Strecken auf. Gamäß
dem Ausführungsbeispiel ist die Form oder der Verlauf der Schnittlinie
16 eckig oder vieleckig. Die Form oder der Verlauf der Schnittlinie
16 kann auch rund oder dergleichen sein.
Der Blechstreifen 15 wird entlang der Schnittlinie
16 zerschnitten. Die voneinander getrennten Abschnitte 17a,
17b bilden die Zuschnitte, die zur Bildung eines Gitterträgers
8 nach 6b versetzt zueinander zusammengefügt
werden. Dabei stoßen jeweils zwei ehemals parallele Strecken der Schnittlinie
16 aneinander. Die Abschnitte 17a, 17b werden durch Abknicken
entlang den Biegelinien 18 zu einem U-Profil geformt.