Die Erfindung betrifft die Beleuchtung von Flächen von Installationsgeräten
insbesondere Schalter, Taster, Lichtsignale, Orientierungslichter und Steckdosen
der Gebäudesystemtechnik nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
In der Gebäudesystemtechnik gibt es bereits aus der Vergangenheit
Schalter, Taster und Steckdosen, z.B. Heizungs-Notschalter, die den Schaltzustand
anzeigen oder eine optische Bestätigung für eine Schalthandlung signalisieren.
Auch sollen diese Lichtsignal-Anzeigen immer mit geringstem Stromverbrauch auskommen,
da es sich häufig um Dauerlicht-Einrichtungen handelt.
Dabei kommt stets eine punktförmige Lichtquelle zum Einsatz.
Im einfachsten Fall wird die Glimmlampe eingesetzt, die
- – sich durch minimalen Stromverbrauch auszeichnet
- – direkt an der 240 V-Netzleitung betrieben werden kann
- – eine sehr hohe Lebensdauer aufweist.
Derartige Glimmlampen werden mit freien Anschlußenden oder gesockelt
– E-Reihen- oder Stecksockel – in kontaktierenden Kunststoffgehäusen
verbaut und als Glimmaggregat/Glimmlampenelement/Leuchtanhänger/Lichtsignaleinsatz/Steckfassung
in passende Geräteunterteile gesteckt, mechanisch rastend und elektrisch verbindend,
für die Spannungen 6 V, 8 V, 12 V/40 mA/2 W, 24 V/20 mA und 25 mA/2 W, 230
V/0,4 mA, 0,5 mA, 0,65 mA, 0,8 mA, 1 mA, 1,3 mA, 2 mA und 3,5 mA, und 400 V/0,5
mA.
Als nachteilig wirkt sich aus, daß die Glimmlampe
- – nur in der Farbe Rot angeboten wird
- – nicht steuerbar ist, wegen der physikalischen Glimmentladung
- – nur in bestimmten Spannungs- und Stromwerten geliefert wird
- – die Lichtausbeute sehr gering ist
- – ein eher flackerndes, unruhigendes punktförmiges Licht abgibt.
Einige Nachteile werden durch Einbringung einer neutralen oder farbigen,
auch lichtbrechenden Transparentscheibe – auch Haube genannt – kompensiert,
wobei damit immer Transmissionsverluste einhergehen und eine Farbechtheit nicht
gegeben ist.
Desweiteren wurde – u.a. auch im Schaltschrankbau –
die elektrische Glühlampe, gesockelt in verschiedenen Fassungsformen und -abmessungen
verbaut oder gehaust als Glühlampenelement. Die weißgelbes Licht abgebende
Glühlampe wird bereits mit gefärbten Gläsern als auch in Verbindung
mit transparenten farbigen Abdeckungen eingesetzt. Die Glühlampe ist auch für
alle gängigen Spannungswerte erhältlich und einsetzbar; Glühlampenspannungen
sind 3 V, 5 V, 8 V und 230 V/13 mA/3 W. Die Glühlampe – auch als Ohmscher
Ersatzwiderstand verwendet – kann in einem großen Bereich gedimmt werden.
Kleinere, unter Nennspannung liegende Spannungen wirken sich auf die wesentlich
geringere – gegenüber Glimmlampen – Lebensdauer förderlich
aus.
Die Glühlampe ist ebenfalls ein Punktstrahler und wird –
wie die Glimmlampe – ebenfalls in Geräten der elektrischen Gebäude-
und Systemtechnik für unterschiedliche Anwendungen eingesetzt
- – Kontroll-Zustandsanzeigen und Rückmeldungen
- – Orientierungsbeleuchtung und Lichtsignale
- – Lese- und Arbeits- und Hinweis-/Notausgangsbeleuchtung.
Die Bauformen von Glimm- und Glühlampe sind relativ groß
und daher sind in der Geräteminiaturisierung nur bedingt verwendbar. Bekannteste
Sockel sind der E-Schraub-, der Stecksockel und der Sockel mit Bajonett-Verschluß.
Weiterhin besitzen Glimm- und Glühlampe eine erhebliche Baulänge, was
sich als Bautiefe in der Gerätetechnik negativ ausmacht. Die gegenüber
der Glimmlampe wesentlich höhere Stromaufnahme der Glühlampe wirkt zudem
wegen der Wärmeentwicklung negativ aus und eignet sich nur bedingt für
batteriebetriebene Geräte.
Das deutsche Gebrauchsmuster DE
18 09 197 U stellt einen Schalter mit Beleuchtung vor, wobei das fassungslose
Leuchtmittel, Glüh- oder Glimmlampe, in einem mit Anschlußkontakten versehenen
– dadurch steckbaren – Lampengehäuse untergebracht ist.
Gemäß des deutschen Gebrauchsmusters DE
19 09 357 U ist das bedrahtete Leuchtmittel in der schwenkbaren, aus transparentem
Material hergestellten Wippe des elektrischen Schalters untergebracht.
Das Gebrauchsmuster DE 77 21 104
stellt ein Glimmlampenaggregat für ein elektrotechnisches Installationsgerät
vor bestehend aus Glimmlampe und Vorwiderstand, welches selbstklemmend und -kontaktierend
in das Gerät eingebracht wird.
Die deutsche Patentschrift DE 36 43
702 sowie das Gebrauchsmuster DE 87 06 234
stellt eine elektrische Steckdose mit Beleuchtung vor, wobei die Beleuchtung aus
einem Leuchtmittel mit Lampenträger besteht und die Kontakte des Lampenträgers
mit den Steckdosenanschlüssen verbunden werden.
Ein weiteres, anwendungsbezogenes Leuchtmittel ist
die Kaltkathode in 2 mm- und 4 mm-Röhrenform. Dieses Leuchtmittel kann ab Baulängen
von ca. 50 mm bezogen werden und eignet sich entsprechend als zylinderförmiges,
längliches Leuchtmittel für eher flächenhafte Ausleuchtungen, wie
sie z.B. bei Display-Applikationen als Hintergrundbeleuchtung gefordert sind. Nachteilig
wirkt sich hier der Einsatz eines Vorschaltgeräts aus, um die notwendigen Zünd-/Brenn-Spannungen
für die Kaltkathode zu erzeugen.
Mit dem Aufkommen der Weiß-/Blaulicht-LED (Light-emitting Diode)-Technologie
fand eine Verdrängung von Glimm- und Glüh-Kleinlampen zugunsten der neuen
Technik in der Signalisierung statt. Die Baugrößen sind kleiner, die Stromverbräuche
ebenfalls und die Lebensdauer erhöht sich um ein Vielfaches. Neu ist auch,
daß das Leuchtmittel in den R (Rot) G (Grün) B (Blau)-Farben und daraus
abgeleitete Mischfarben – einschließlich der Farbe Weiß –
zur Verfügung steht. Aber auch die Einzel-LED ist ein punktförmiges Leuchtmittel;
es bietet sich jedoch aufgrund der Baugröße eine Vervielfachung des Leuchtmittels
an.
So werden Single-LED zur Signalisierung und Orientierung eingesetzt,
konfektioniert als Ersatz mit genormtem Sockel der E- oder Bajonett-Reihe für
Spannungen 24...28 VACNDC/15...20 mA in den Farben Rot, Gelb, Grün, Blau und
Weiß oder in 230 V-Ausführung mit einem Strom von 5 mA. Ein weiterer Glühlampenersatz
bildet die LED-Cluster-Lampe für Lichtsignal in den Farben Rot, Gelb und Grün
mit E14-Sockel bei 230 V/1,2 W-Anschluß. Einen weiteren Ersatz bildet die LSD-Leuchte
für Schalter und Taster in den Farben Rot und Grün und der Versorgung
12...48 V/20 mA und 230 V/1,1 mA oder ein LED-Beleuchtungseinsatz 12...24 V/20 mA
in den Farben Rot und Neutral. Im Angebot findet sich auch ein Beleuchtungseinsatz
mit Leuchtdiode für 230 V-Anschluß versehen mit einem Lichtleiter zur
gleichmäßigen Ausleuchtung eines Beschriftungsträgers.
Gemäß der deutschen Patentschrift DE
195 25 843 wird eine Steckdose mit Leuchtdioden, deren Licht durch die
Kontaktbuchsen scheint, einem Bewegungsmelder und einem Dämmerungssensor ausgestattet.
Eine in der Dunkelheit stattfindende Näherung an die Steckdose schaltet die
Leuchtdioden ein.
Das deutsche Gebrauchsmuster DE 203
01 120 offenbart eine Hinter- oder Beleuchtung von Schalter oder Taster
mit einer LED (Light-emitting Diode) als Leuchtmittel und eine Schaltung, die direkt
an Spannungen von 60 V...250 V angeschlossen und direkt – an Stelle einer
Glimmlampe – in den Schalter/Taster eingebracht werden kann.
Neu entwickelt wurden Infolicht, Infolichtsignal, LSD-Lichtsignal
und Orientierungsschild, die sämtlich auf einer LED-Hinterleuchtung basieren
und ergänzend mit Piktogrammen oder Schriftfolien bestückt ausgeliefert
werden oder nur als Orientierungslicht arbeiten.
Die Bedienung von Mehrfach- oder Multifunktionstastern der Gebäudesystemtechnik
ohne helligkeitsgesteuerte Tastenbeschriftungsflächen ist in der Dunkelheit
kaum zu handhaben.
Allen vorgestellten Anwendungen gereicht zum Nachteil, daß aus
einer punktförmigen bestenfalls aus einer zylinderförmigen Lichtquelle
eine Flächenbeleuchtung hergeleitet werden soll unter Vermeidung ungleichmäßiger
Ausleuchtungen. Neben der elektrischen Leistung des punktförmigen Strahlers/Leuchtmittels
– und damit der in Licht umgewandelten Leistung – ist für eine
homogene Ausleuchtung einer Ebene der Öffnungswinkel der Lichtquelle zu berücksichtigen.
Genau zu diesem Zweck werden optische Filme, Folien und Plattenware
aus Kunststoff entwickelt und angeboten. Diese Materialien sind einerseits optisch
hoch transparent und andererseits verfügen sie über eine optische Struktur,
die einfallendes sichtbares Licht verteilt und nicht punktförmig erscheinen
läßt, zum Zwecke einer möglichst homogenen Ausleuchtung von Flächen.
Da diese Materialien wie optische Linsen arbeiten, neigen sie dazu,
eine Spektralanalyse des Lichts vorzunehmen und in Regenbogenfarben darzustellen.
Transmissionsverluste sind gering vorhanden, auch alterungsbedingt. Um zu einem
wunschgemäßen Ergebnis zu kommen, sind für den Einsatz solcher Materialien
Optik-Kenntnisse unerläßlich.
Die Bautiefe ist beträchtlich, entweder weil die Bauelemente
so hoch bauen oder weil ein bestimmter Abstand zur Leuchtebene eingehalten werden
muß. Auch ist der Energieverbrauch enorm, da die Geräte über keine
Schalter verfügen und im Dauerbetrieb arbeiten. Große Teile der verbrauchten
Energie werden in Wärme umgesetzt; für geeignete Wärmeableitung ist
zu sorgen, auf die frühzeitige Alterung wärmeempfindlicher Werkstoffe
wird hingewiesen.
Die Definition der Lichtstärke ist abhängig von einer bestimmten
Ausstrahlungsrichtung, die – in mehreren Richtungen gemessen – die
Lichtstärkeverteilung ergibt. Wenn diese Verteilung in Form von Radiusvektoren
räumlich dargestellt wird, ergibt sich unter Berücksichtigung aller Ausstrahlungsrichtungen
der Lichtstärkeverteilungskörper; ein ebener Schnitt aus diesem ergibt
die Lichtstärkeverteilungskurve (LVK).
Die Lichtstärkeverteilung einer Leuchte bestimmt
die Lichtlenkung im einzelnen; aus ihr lassen sich Größen wie die Verteilung
der direkten Beleuchtungsstärke auf der beleuchteten Fläche, der Beleuchtungswirkungsgrad,
die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke, die Schattigkeit sowie
das Maß der Blendfreiheit bestimmen. Üblicherweise werden Lichtstärkeverteilungskurven
(LVK) einer Leuchte mit Reflektor im C-Ebenen-System – ebene Schnitte um
die Drehachse – angegeben.
Gemäß dem Stand der Technik läßt sich die Form
der Lichtstärkeverteilungskurve (LVK) durch die Geometrie des Reflektors und/oder
ein Verstellen der Leuchtmittel-Anordnung relativ zum Reflektor und/oder –
wie beim Stufen-/Fresnel-Linsenscheinwerfer – ein Verstellen der Leuchtmittel-/Reflektoranordnung
relativ zur Linse mit dem Ziel einer regelbaren Öffnung des Strahlenbündels
beeinflussen (Lit.: H.-J. Hentschel, Licht und Beleuchtung, Hüthig Verlag,
Heidelberg).
Der Einsatz von Stufen-/Fresnel-Linsen ist bei den vorgesehenen Applikationen
unüblich; ein Strahlenbündel in Form eines Spot-Lichts für Effektbeleuchtung
wird hier nicht benötigt. Eingesetzt werden Leuchtmittel ggfs. mit Reflektor
für die möglichst gleichmäßige Ausleuchtung größerer
Flächen bei einer punktförmigen und/oder im Rastermaß vorgesehenen
Anbringung von Leuchtmitteln in relativ niedrigem Abstand, objekt- und produktbezogen.
In dem deutschen Gebrauchsmuster DE
20 2005 017 414 wird ein Wechselrahmen mit Hinterleuchtung vorgestellt,
wobei an einer transparenten Platte als Träger mit einer rückseitig austauschbar
angebrachten EL-Leuchtfolie vorderseitig oder zwischen transparenter Platte und
Leuchtfolie eine durchleuchtbare Folie mit Information ebenfalls austauschbar angeordnet
ist, die nach Inbetriebnahme des Leuchtmittels durchleuchtet wird.
Das deutsche Gebrauchsmuster DE
20 2004 009 529 offenbart ein über den Netzstrom dauerhaft aktiviertes
EL-basierendes Leuchtfeld für Schalter, Displays oder ähnliche Vorrichtungen,
in Form eines als Streifenkondensators ausgeführten Leuchtrahmens in transparenter
oder auch eingefärbter Ausführung.
Die vorgestellten Applikationsbeispiele eignen sich nicht oder nur
bedingt als Lösung für eine Flächenbeleuchtung von Installationsgeräten
insbesondere Schalter, Taster, Lichtsignale, Orientierungslichter und Steckdosen
der Gebäudesystemtechnik.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine homogene räumliche
Flächenbeleuchtung für Installationsgeräte insbesondere Schalter,
Taster, Lichtsignale, Orientierungslichter und Steckdosen zu schaffen unter Vernachlässigung
obiger Nachteile.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen zeigen die Figuren
und nehmen die Unteransprüche Bezug.
Ziel ist der Aufbau einer homogenen räumlichen Flächenbeleuchtung
für Installationsgeräte der Gebäudesystemtechnik insbesondere Schalter,
Taster, Lichtsignale, Orientierungslichter und Steckdosen, die bei möglichst
universellem lichttechnischen Einsatz und vorgesehenem Verwendungszweck mit einem
minimalen Aufwand an Mechanik und Teilen auskommen und mit oben beschriebenen Vorteilen
einer solchen Leuchte ausgestattet sind.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird daher vorgeschlagen,
die Flächenbeleuchtung von Installationsgeräten am Beispiel des Lichtsignal-Schalters
und der -Steckdose mit Hilfe der EL (Elektrolumineszenz)- oder der OLED (Organic
Light-emitting Diode)-Technologie herzustellen.
Physikalisch gesehen erfolgt die Lichterzeugung auf Basis EL-Technik
über einen wechselstromgespeisten 2-Platten-Kondensator, dessen Dielektrikum
mit einer Phosphorschicht versehen ist. Die Zusammensetzung des Phosphors bestimmt
nach Anregung durch das Wechselfeld die Farbwiedergabe.
Bei der OLED-Technologie wird mindestens eine organische Schicht aus
Polymermaterialien – Polymer-OLED oder PLED aus z.B. Polyphenylenvinylene
oder Polyfluorene – zwischen zwei elektrisch leitenden Elektroden angeordnet.
Wird eine elektrische Spannung an diese Elektroden angelegt, emittiert die organische
Schicht helles Licht. OLED-Schichten sind sehr dünn, sehr leicht, energie-
und kostensparend. Im Vergleich zu LCD (Liquide Crystal Display) -Systemen geben
die OLED-basierenden Aufbauten ein helleres Bild, erlauben einen größeren
Blickwinkel und verursachen geringere Produktionskosten, z.B. eingesetzt als farbige
Grafikdisplays bei Geräten der Konsumer-Elektronik. Wegen der aktiven OLED-Pixel
entfällt die energieverzehrende Hintergrundbeleuchtung. Die OLED-Anordnung
kann auch mit flexiblen Materialien aufgebaut sein. Die OLED-Ansteuerschaltung kann
auch transparent – für das menschliche Auge durchsichtig – angeordnet
sein.
Im folgenden werden zwei Schicht-Aufbauten für die Herstellung
von räumlichen Flächenbeleuchtungen vorgestellt. Eine Rückwand trägt
die hintere Elektrode, auf der das Dielektrikum aufgebracht wird. Über dem
Dielektrikum folgt eine farblich gestaltete Phosphorschicht, die durch eine elektrisch
leitende transparente Schicht – 2. Elektrode – abgeschlossen wird.
Diese transparente Schicht kann durch eine ITO (Indium Tin Oxyd)-Folie
oder einen transparenten leitenden Polyester-Film oder Glas gebildet werden.
Andere EL-Schicht-Aufbauten mit anderen Schicht-Folgen sind möglich,
jedoch bilden stets zwei wechselstromgespeiste Elektroden mit einem phosphorisiertem
Dielektrikum den Flächenkondensator. Die elektrische Speisung kann sowohl über
das 230 V-Netz als auch über ein 12 V- oder 24 V-Gleichstromanschluß erfolgen;
die jeweilige Versorgungsspannung wird in eine Kondensator-Wechselspannung von ca.
100 V/300 Hz...400 Hz umgewandelt. Eine Senkung der Frequenz wirkt sich auf den
Kondensator lebensdauerfördernd aus.
Durch die Möglichkeit elektrisch leitende Glasoberflächen
herzustellen, deren Transparenz nur geringfügig eingeschränkt ist, eröffnen
sich neue Möglichkeiten für die EL/OLED-Technik in Glas. Die EL/OLED-Flächenbeleuchtung
hat ihren Aufschwung durch die Herstellung von leitfähigen hochtransparenten
Filmen, Folien und Plattenware – wie z.B. Kunststoffen oder Glas –
erfahren; sie zeichnet sich aus durch
- – homogene Ausleuchtung aller durchleuchtbarer Materialien
- – hohe Langlebigkeit, große Halbwertszeit
- – Erfüllung ästhetischen Anspruchs, edle Oberflächen
- – brilliante Farbwiedergabe auch mittels Filter/Farbschieber
- – Motivdarstellung durch EL/OLED-Druck oder EL/OLED-Lampe mit Wechselmotiv/Dekorfolie
- – geringer Energieverbrauch, keine Wärmeentwicklung
- – leichte elektrische Schalt- und Steuerbarkeit
- – Pulsbetrieb möglich, kein Nachleuchten
- – mehrere Schaltmöglichkeiten innerhalb des gleichen Motivs
- – segmentierte Ansteuerung von Leuchtflächen, auch farblich
- – Kunststoffe und/oder Glas als Motivträger
- – keine Transmissionsverluste durch Streufolien/-platten
- – vielfältige Einsatzmöglichkeiten durch verschiedene Beschichtungsverfahren
- – Reproduzierbarkeit durch Beschichtungsprozeß gegeben
- – nachttaugliche Bedienoberflächen auch bei Mehrfach-Tastern
- – gestaltbare designfähige Beleuchtung geringster Bautiefe
- – montage- und wartungsfreundlich, auch bei Motivwechsel
- – nebel- und rauchdurchdringende Lichtemission (Notlicht-Eigenschaften)
- – transparente Schichten (OLED).
Bevorzugte Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstands sind
in den Figuren dargestellt und werden im folgenden näher erläutert.
Es zeigt den Lichtsignal-Schalter mit Taster oder Wippe und Flächenbeleuchtung
1 Aufbau/Zusammenbau in Perspektive/Explosionszeichnung
mit Piktogramm oder Leuchtmotiv
2 Aufbau/Zusammenbau in Perspektive/Explosionszeichnung
mit konfektioniertem Glas-Motivträger.
Gleiche und gleichwirkende Bestandteile der Ausführungsbeispiele
sind in den Figuren stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
1 zeigt in einer Konzeptstudie den Aufbau einer Flächenbeleuchtung
eines Lichtsignal-Schalters. Das/der handelsübliche Schalterunterteil/-einsatz
1 besteht aus einem mit Kontaktierungen versehenen Tast- oder Wipp-Schalter
13 mit Gehäuse 11, dessen nach vorne freigelegte Öffnung
12 eine Aufnahme 14 für den Taster oder die Wippe
2 bildet. Weiterhin ist in die Schalterunterteil-Oberfläche eine mehrpolige
Kontaktbuchse 15 eingelassen, die die elektrische Verbindung zum Leuchtmittel
herstellt. Das/der in einer Unter- oder Aufputzdose installierte Schalterunterteil/-einsatz
wird zur sichtbaren Oberfläche hin durch einen Design-Rahmen 16 –
ggfs. mit Tapetenausgleich – abgeschlossen.
Taster oder Wippe 2 besteht im wesentlichen aus einer zusammenfüg-
und/oder rastbaren Baugruppe wie einem Unterteil 21, einem Leuchtmittel
EL/OLED-Lampe 22, einer Leuchtfolie 23 sowie einer Abdeckung
24, hier als Zusammenbauzeichnung perspektivisch dargestellt. Das Unterteil
verfügt als Einsatzteil 211 über einen die elektrische Verbindung
zulassenden Durchbruch 212. Weiterhin bietet eine mechanische Befestigung
213 die Möglichkeit, die zusammengebaute Bedieneinheit mit Leuchtanzeige
– Taster oder Wippe – im Rahmen auf dem Schalterunterteil/-einsatz
lösbar zu befestigen.
Das Leuchtmittel ist stets mehrschichtig aufgebaut, besitzt einen
Träger A 221, der zur Leuchtschicht 222 hin eine elektrisch
leitende Oberfläche aufweist. Träger A mit Leuchtschicht wird durch einen
ebenfalls zur Leuchtschicht hin elektrisch leitenden Träger B 223
abgeschlossen, wobei dieser Träger B zusätzlich transparente Eigenschaften
besitzen muß, da der Lichtaufbau durch die Leuchtschicht zwischen den beiden
Trägern erfolgt. Eine elektrische mehrpolige Kontaktierung 224 mit
flexiblem Anschluß mündet in einem Steckverbinder 225, passend
zu obiger Kontaktbuchse. Als Werkstoff für die Träger kommt z.B. hochtransparentes
ITO (Indium Tin Oxid) -Material zur Anwendung, in dem ein Träger aus elektrisch nichtleitendem
Kunststoff oder Glas mit den Strom führenden Indium-Zinn-Oxid als Elektrode
beschichtet wird.
Das Leuchtmittel kann – je nach Applikation – durch
eine transparente, auch wechselbare Leuchtfolie mit Piktogramm 231 oder
Hand-/Druckerfolie 232 abgedeckt werden. Die Leuchtfolie kann auch neutral
gehalten werden und/oder der Farbgebung dienen. Mechanisch geschützt werden
Unterteil, Leuchtmittel und ggfs. Leuchtfolie durch eine Abdeckung 24,
die ebenfalls transparent gehalten, auch der Farbgebung dienen kann.
Helligkeit und Farbgebung der Einrichtung können – neben
dem Leuchtmittel selbst – durch das Oberflächen-Design des Lichtsignal-Schalters
einschließlich des Rahmens - ausgeführt als Kunststoff-, Metall- oder
Glasrahmen – oder durch das EL/OLED-Leuchtmittel in Verbindung mit Träger
B, Leuchtfolie und Taster- oder Wippen-Abdeckung gestaltet werden. Die Oberfläche
der Abdeckung 24 kann auch strukturiert ausgeführt der Lichtführung
oder -lenkung dienen, wie z.B. eine Lichtkonzentration durch Fresnellinsen, eine
möglichst homogene Lichtverteilung durch Riffelung oder Satinierung oder eine
Lichtführung über Abdeckung 24 in die Berandung des Unterteils
21 sowie in den Rahmen 16 – als Orientierungslicht oder
als Licht mit Signalwirkung. Die farbliche Gestaltung des Licht-Signalschalters
kann auch durch Normierung vorgegeben sein, wie durch die Verwendung als Notlicht-Signalschalter.
Bild 2 zeigt eine weitere Ausführungsform
des Lichtsignal-Schalters, wobei das/der handelsübliche Schalterunterteil/-einsatz
1 mit Rahmen übernommen ist. Auch das Taster-/Wippen-Unterteil
21 mit Durchbruch und Befestigung behält seine Formgebung bei; flexible
Leitung 224 und Steckverbinder 225 sind Wiederverwendungsteile.
Jedoch gestaltet sich der Aufbau des Leucht-Oberteils 25
wie folgt. Glas-/Kunststoffträger A 251 hat zur Bildebene hin eine
elektrisch leitende Oberfläche, das gleiche gilt für Glas-/Kunststoffträger
B 253; darüber hinaus verfügt der Träger A über eine
elektrische Anschluß- und Verbindungstechnik. Das Leuchtmotiv 252
kann als transparente Folie mit/ohne Bedruckung ausgeführt sein; es ist auch
möglich, die Beschichtung als Leuchtschicht direkt auf dem Trägermaterial
vorzunehmen. Leucht-Oberteil 25 bildet durch Laminieren der Oberflächen
eine kompakte dichte Baugruppe und kann als solche auch mit dem Unterteil fest oder
lösbar verbunden werden.
Die Lichtgestaltung nach Helligkeit und Farbgebung erfolgt wie oben;
auch hier kann eine Lichtführung in einen transparenten Rahmen 16
vorteilhaft sein. Weiterhin ist auch die Lichtführung und der -austritt über
die Kanten des Rahmens gegeben, ggfs. auch nur der Lichtaustritt über eine
Kante des Rahmens bei verspiegelten anderen Seiten.
Da die OLED-Schichten auch transparent ausgeführt sein können,
ergeben sich gegenüber der EL-Lampe noch weitere Anwendungsmöglichkeiten,
wie der signalgebende Glasschalter oder der Glasschalter mit Orientierungslicht.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Baugruppe
Leucht-Oberteil mit/ohne Unterteil von Taster oder Wippe mit einem Rahmen (nicht
dargestellt) versehen wird.
Eine Ausprägungsform der erfinderischen Neuheit ist dadurch gegeben,
daß die Einrichtung auch als Lichtsignal ohne Schalter, wie z.B. als Orientierungs-
oder Notlicht, Anwendung findet.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die
dargestellte Formgebung des Lichtsignal-Schalters in rechteckiger oder quadratischer
Bauform nicht zwingend; auch andere Gestaltungen, wie z.B. die zylindrische Bauform
sind möglich.
Eine weitere Ausprägung der Erfindung sieht vor, daß –
auf Grund der flachen Ausführung des Leuchtmittels – die räumliche
Gestaltung von Rahmen und Leucht-Taster oder -Wippe keinen Zwängen unterliegt.
Ein weiterer Anwendungsbezug des Erfindungsgegenstands sieht vor,
das flächenhafte EL/OLED-Leuchtmittel bzw. -Leucht-Oberteil auf weitere Installationsgeräte,
wie z.B. Steckdosen, zu übertragen.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, ein räumliches
Leuchtmittel für ein Installationsgerät dadurch zu gestalten, daß
ein flächenhaftes Leuchtmittel auf Basis flexibler Träger räumlich
aufgespannt wird, 2SD-Verfahren.
Eine weitere Ausprägungsform der erfinderischen Neuheit ist durch
die dauerhafte Verformung des flächenhaften Leuchtmittels mittels Werkzeug
gegeben.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche;
die zahlreichen Möglichkeiten und Vorteile der Ausgestaltung der Erfindung
spiegeln sich in der Anzahl der Schutzrechtsansprüche wider.
- 1
- Schalterunterteil/-einsatz
- 11
- Gehäuse
- 12
- Gehäuseöffnung
- 13
- Tast- oder Wipp-Schalter
- 14
- Aufnahme
- 15
- Kontaktbuchse
- 16
- Rahmen
- 2
- Taster oder Wippe
- 21
- Unterteil
- 211
- Einsatzteil
- 212
- Öffnung
- 213
- Befestigung
- 22
- Leuchtmittel
- 221
- Träger A
- 222
- EL/OLED-Lampe, -Leuchtschicht
- 223
- Träger B
- 224
- Anschluß
- 225
- Steckverbinder
- 23
- Leuchtfolie
- 231
- Piktogramm
- 232
- Hand-/Druckerfolie
- 24
- Abdeckung
- 25
- Leucht-Oberteil
- 251
- Glas-/Kunststoffträger A
- 252
- Leuchtmotiv
- 253
- Glas-/Kunststoffträger B