Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Vergebührung eines
paketorientierten Datenflusses.
Die Vergebührung eines paketorientierten Datenflusses erfolgt
heutzutage in der Regel zeit- und/oder volumenbasiert. Dabei besteht die Möglichkeit,
die Verkehrsparameter eines Datenflusses, wie beispielsweise den so genannten
"Jitter", d. h. die Varianz der Latenzzeit übertragener Datenpakete,
die Verlustrate bzw. die mittlere Fehlerrate oder den Durchsatz zu bestimmen und
die Ergebnisse in die Vergebührung einfließen zu lassen. Eine Anordnung
für die Vergebührung eines paketorientierten Datenflusses ist beispielsweise
für ein Kommunikationsnetz in Form eines Mobilfunknetzes nach dem 3GPP (3rd
Generation Partnership Project)-Standard aus dem Dokument „3GPP TS 23.125
V6.8.0 (2006-03); 3rd Generation Partnership Project; Technical Specification Group
Services and System Aspects; Overall high level functionality and architecture impacts
of flow-based charging; Stage 2 (Release 6)" bekannt. Mittels der bekannten Anordnung
besteht dabei die Möglichkeit, paketorientierte Datenflüsse – so
genannte "Flows" – innerhalb eines Paketdatenkontextes unterschiedlich zu
vergebühren.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung
anzugeben, die eine Vergebührung eines paketorientierten Datenflusses auf leistungsfähige
und nutzerfreundliche Art und Weise ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine
Anordnung zur Vergebührung eines paketorientierten Datenflusses mit einem Kommunikationsendgerät
zum Senden und/oder Empfangen von dem Datenfluss zugeordneten Datenpaketen über
ein Kommunikationsnetz mit mindestens einem Netzknoten und einer Steuereinrichtung
mit Mitteln zum Auswählen eines für die Art des Datenflusses spezifischen
Paket-Inspektors aus einer Menge von in einer Speichereinrichtung abgelegten Paket-Inspektoren,
Mitteln zum Anwenden des ausgewählten Paket-Inspektors auf die Datenpakete
des Datenflusses zwecks Bestimmung mindestens einer Kenngröße für
die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte basierend
auf einer Untersuchung des Inhalts der Datenpakete sowie Mitteln zur Übertragung
der derart bestimmten mindestens einen Kenngröße für die auf Seiten
des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte an eine Vergebührungseinrichtung.
Die erfindungsgemäße Anordnung weist eine Steuereinrichtung
auf mit Mitteln zum Auswählen eines für die Art des Datenflusses spezifischen
Paket-Inspektors aus einer Menge von in einer Speichereinrichtung abgelegten Paket-Inspektoren.
Dabei ist in der Speichereinrichtung mindestens ein Paket-Inspektor abgelegt. Vorzugsweise
stehen in der Speichereinrichtung spezifische Paket-Inspektoren für alle Arten
von Datenflüssen, die von dem Kommunikationsendgerät gesendet und/oder
empfangen werden können, zur Verfügung. Bei der Auswahl des Paket-Inspektors
durch die Steuereinrichtung können beispielsweise das verwendete Transportprotokoll
sowie die Art der Applikation, die durch den jeweiligen Datenfluss erbracht wird,
berücksichtigt werden, so dass die Auswahl des Paket-Inspektors für den
jeweiligen Datenfluss beispielsweise abhängig von der verwendeten Kodierung
oder dem verwendeten Applikationsprotokoll erfolgen kann.
Darüber hinaus weist die Steuereinrichtung Mittel zum Anwenden
des ausgewählten Paket-Inspektors auf die Datenpakete des Datenflusses zwecks
Bestimmung mindestens einer Kenngröße für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes
wahrgenommene Dienstgüte basierend auf einer Untersuchung des Inhalts der Datenpakete
auf. Dies bedeutet, dass mittels des ausgewählten Paket-Inspektors vorzugsweise
eine semantische und/oder syntaktische Interpretation des Inhalts der Datenpakete
vorgenommen wird. Das Analysieren des Inhalts der Datenpakete erfolgt dabei vorzugsweise
in Echtzeit, d.h. unmittelbar im Zusammenhang mit dem Senden und/oder Empfangen
der dem paketorientierten Datenfluss zugeordneten Datenpakete durch das Kommunikationsendgerät.
Die Art und Weise, in der die mindestens eine Kenngröße für die auf
Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte basierend
auf der Untersuchung des Inhalts der Datenpakete bestimmt wird, ist wiederum von
der jeweiligen konkreten Applikation bzw. Anwendung sowie der verwendeten Kodierung
abhängig. Generell wird hierbei berücksichtigt, dass innerhalb eines Datenflusses
unterschiedliche Arten von Datenpakete in der Regel einen unterschiedlich starken
Einfluss auf die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte
haben. Aus diesem Grund kann die tatsächliche Qualität einer Datenübertragung
nicht mittels pauschal gemessener Parameter wie etwa den zuvor genannten Größen
„Jitter", Verlustrate bzw. mittlere Fehlerrate oder Durchsatz bestimmt werden.
So ist etwa bei einer Verwendung des Transportprotokolls TCP (Transmission
Control Protocol) zu beachten, dass bei diesem Protokoll bei Verlust von Datenpaketen
eine Reduzierung der Senderate erfolgt, um eine Netzwerküberlast zu verhindern.
Dieses Verhalten hat jedoch zur Folge, dass sich die für die Übertragung
einer Datei mittels des Transportprotokolls TCP benötigte Zeit auch bei gleicher
mittlerer Fehlerrate stark unterscheiden kann. Ursache hierfür ist, dass den
ersten Datenpaketen bei einer Datenübertragung für das schnelle Erreichen
der maximalen Senderate eine wesentliche höhere Bedeutung zukommt
als anderen, zu einem späteren Zeitpunkt übertragenen Datenpaketen.
Ein einfacher Algorithmus zur Bestimmung mindestens einer Kenngröße
für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte
basierend auf einer Untersuchung des Inhalts der Datenpakete durch das Anwenden
des ausgewählten Paket-Inspektors kann bei Verwendung des TCP Transportprotokolls
daher beispielsweise derart aussehen, dass ein erster und ein zweiter Zustand definiert
werden. Der erste Zustand zeichnet sich dadurch aus, dass der Verlust von Datenpaketen
in diesem ersten Zustand die mindestens eine Kenngröße für die auf
Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte besonders
stark beeinflusst, da entsprechend den vorherigen Ausführungen Verluste von
Datenpaketen in der Anfangsphase einer Datenübertragung die letztlich erreichte
mittlere Sende- bzw. Übertragungsrate besonders negativ beeinflussen. Dem gegenüber
ist in dem zweiten Zustand der Verlust von Datenpaketen weniger relevant, so dass
die mindestens eine Kenngröße für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes
wahrgenommene Dienstgüte in dem zweiten Zustand durch Verluste von Datenpaketen
weniger stark beeinflusst wird.
Der Ablauf des Algorithmus könnte nun beispielsweise so aussehen,
dass der Anfangszustand zu Beginn einer Datenübertragung, d.h. bei Aktivierung
eines Datenflusses, durch den ersten Zustand gegeben ist. Ein Übergang zu dem
zweiten Zustand erfolgt, wenn die Differenz zwischen der letzten Sequenznummer eines
gesendeten Datenpaketes und der letzten empfangenen Bestätigungs- bzw. Quittungsnummer
größer als ein Grenzwert ist, da in diesem Fall davon ausgegangen wird,
dass der Anfangszustand abgeschlossen und ein stabiler Zustand bei der Übertragung
erreicht ist. Umgekehrt erfolgt ein Übergang von dem zweiten (stabilen) Zustand
zurück zu dem ersten Zustand nach einer längeren Sende- beziehungsweise
Empfangspause oder wenn eine bestimmte Anzahl von Verlusten von Datenpaketen durch
den Paket-Inspektor beobachtet wurde. Diese Ereignisse deuten darauf hin, dass der
stabile zweite Zustand verlassen wurde. Bei dem exemplarisch beschriebenen Algorithmus
muss der verwendete Paket-Inspektor somit zumindest den so genannten „Header"
des TCP-Datenpaketes analysieren und die Sequenznummer sowie die Bestätigungsnummer
extrahieren und verarbeiten.
Weitere Beispiele für die Funktionalität eines Paket-Inspektors
sind das Abschätzen bzw. Bestimmen der auf Seiten des Kommunikationsendgerätes
wahrgenommenen Dienstgüte bzw. Qualität im Falle eines Voice-over-IP (VoIP)-Telefonates
oder im Falle einer MPEG-4-Videokodierung das Zählen so genannter I-Frames,
um für diese die Anwendung einer höheren Gebühr zu ermöglichen.
Die Steuereinrichtung der erfindungsgemäßen Anordnung zur
Vergebührung eines paketorientierten Datenflusses weist darüber hinaus
Mittel zur Übertragung der bestimmten mindestens eine Kenngröße für
die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte an
eine Vergebührungseinrichtung auf. Hierdurch wird es vorteilhafterweise ermöglicht,
dass die mindestens eine Kenngröße für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes
wahrgenommene Dienstgüte bei der Vergebührung des paketorientierten Datenflusses
berücksichtigt werden kann. Dies bietet den Vorteil, dass eine Verfeinerung
dienstspezifischer Vergebührungsmodelle vorgenommen werden kann. Dadurch, dass
die tatsächlich auf Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene
Dienstgüte bei der Vergebührung berücksichtigt wird, kann die Zufriedenheit
der Nutzer von im Rahmen der erfindungsgemäßen Anordnung betriebenen Kommunikationsendgeräten
gesteigert werden. So können beispielsweise Voice-Over-IP-Telefonate nicht
nur bezogen auf das übertragenen Datenvolumen, sondern auch bezogen auf die
auf Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Sprachqualität abgerechnet
werden. Darüber hinaus besteht beispielsweise auch die Möglichkeit, dass
bei der Übertragung einer Datei nicht nur das Datenvolumen, sondern auch der
erreichte Durchsatz berücksichtigt wird.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung weist die Steuereinrichtung der
erfindungsgemäßen Anordnung Mittel zum Konfigurieren eines Paket-Filters
zum Herausfiltern der den Paket-Inspektor zuzuführenden Datenpakete des Datenflusses
auf. Dies ist vorteilhaft, da hiermit insbesondere für den Fall, dass mehrere
paketorientierte Datenflüsse beispielsweise innerhalb eines Paketdatenprotokoll
(PDP)-Kontextes übertragen werden, eine Selektion der dem Paket-Inspektor zuzuführenden
Datenpakete eines bestimmten Datenflusses erfolgen kann. Die Zuordnung der Datenpakete
des jeweiligen Datenflusses zum korrekten Paket-Inspektor kann dabei vorzugsweise
basierend auf dem verwendeten 5-Tupel erfolgen. Das 5-Tupel ist im so genannten
Verbindungsmodell allgemein durch die folgenden Parameter definiert: Protokoll,
lokaler Host, lokaler Prozess, fremder Host und fremder Prozess. So werden in der
TCP/IP-Protokollfamilie als Host beziehungsweise Prozess beispielsweise Internetadressen
beziehungsweise Portnummern verwendet. Das Konfigurieren des Paket-Filters erfolgt
vorzugsweise bereits im Rahmen des Aufbaus eines Datenflusses, etwa in Form einer
„Session" unter Verwendung des SIP (Session Initiation Protocol)-Protokolls.
Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße Anordnung derart ausgebildet,
dass die Steuereinrichtung in dem mindestens einen Netzknoten angeordnet
ist. Diese Weiterbildung der erfindungsgemäßen Anordnung ist bevorzugt,
da sie eine netzseitige Bestimmung der mindestens eine Kenngröße für
die Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte basierend
auf einer Untersuchung des Inhaltes der Datenpakete ermöglicht. Bei dem mindestens
einen Netzknoten kann es sich beispielsweise für den Fall, dass es sich bei
dem Kommunikationsnetz um ein Mobilfunknetz nach dem GPRS (General Paket Radio Service)-
oder dem UMTS (Universal Mobile Telecommunication System)- Standard handelt, um
einen so genannten GGSN (GPRS Gateway Support Node) handeln. Neben der Verwendung
eines solchen in dem Kommunikationsnetz bereits für andere Zwecke vorhandenen
Netzknoten kann die Steuereinrichtung vorzugsweise auch in einem speziellen, ausschließlich
zu diesem Zwecke in dem Kommunikationsnetz verwendeten Netzknoten vorgesehen werden.
So kann es sich bei dem Netzknoten beispielsweise um einen speziell für die
Durchführung einer so genannten „Deep Paket Inspection", d.h. der Analyse
des Inhalts von Datenpaketen, ausgebildeten Netzknoten handeln. Des Weiteren sei
darauf hingewiesen, dass die Steuereinrichtung auch in mehreren Netzknoten des Kommunikationsnetzes
angeordnet sein kann. Dabei kann die Steuereinrichtung einerseits vollständig
in mehreren Netzknoten vorhanden sein, oder aber hinsichtlich ihrer Funktionalität
über mehrere Netzknoten des Kommunikationsnetzes verteilt sein.
Vorzugsweise kann die erfindungsgemäße Anordnung auch derart
ausgeprägt sein, dass die Steuereinrichtung in dem Kommunikationsendgerät
angeordnet ist. Dadurch, dass in diesem Fall die Bestimmung der mindestens einen
Kenngröße für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene
Dienstgüte in dem Kommunikationsendgerät selbst erfolgt, wird vorteilhafterweise
die Qualität der Bestimmung der mindestens eine Kenngröße optimiert.
Um Manipulationen des verwendeten Paket-Inspektors beziehungsweise der Steuereinrichtung
selbst auszuschließen, können auf Seiten des Kommunikationsendgerätes
Methoden des so genannten „TrustedComputings" eingesetzt werden. Vorzugsweise
kann die Bestimmung der mindestens eine Kenngröße für die auf Seiten
des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte auch in Kombination
durch mindestens einen Netzknoten des Kommunikationsnetzes sowie das Kommunikationsendgerät
erfolgen. Dies bedeutet, dass in diesem Fall mehrere Messpunkte zur Bestimmung der
mindestens einen Kenngröße verwendet werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Anordnung ist die Vergebührungseinrichtung ein Online-Charging-System zur Echtzeitvergebührung.
Dies bietet den Vorteil, dass die bestimmte mindestens eine Kenngröße
für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte
in Echtzeit, d.h. beispielsweise im Rahmen eines Prepaid-Dienstes, bei der Vergebührung
berücksichtigt werden kann.
Die erfindungsgemäße Anordnung kann vorteilhafterweise auch
derart ausgestaltet sein, dass die Vergebührungseinrichtung ein Offline-Charging-System
zur zeitlich nachgeordneten Vergebührung ist. Hierdurch wird es ermöglicht,
dass die bestimmte mindestens eine Kenngröße für die auf Seiten des
Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte auch im Rahmen einer
zeitlich nachgeordneten Vergebührung berücksichtigt werden kann. Es sei
darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäße Anordnung darüber hinaus
vorzugsweise auch derart ausgeprägt sein kann, dass sie Mittel zur Übertragung
der bestimmten mindestens eine Kenngröße für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes
wahrgenommene Dienstgüte sowohl an ein Online-Charging-System als auch an ein
Offline-Charging-System aufweist. Hierdurch besteht die Möglichkeit, gleichzeitig
beide Arten der Vergebührung zu unterstützen.
Bei dem Kommunikationsnetz kann es sich um ein Kommunikationsnetz
nach einem beliebigen Festnetz- oder Mobilfunkstandard handeln. Besonders bevorzugt
ist jedoch die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung, dass
das Kommunikationsnetz ein Mobilfunknetz nach dem 3GPP-Standard ist. Dies bietet
den Vorteil, dass es sich bei Mobilfunknetzen gemäß dem 3GPP-Standard,
wie beispielsweise dem UMTS-, dem GPRS-, oder dem GSM (Global System for Mobile
Communications)-Standard, um eine weit verbreitete Art von Kommunikationsnetzen
zum Übertragen eines paketorientierten Datenflusses handelt.
Die Erfindung betrifft darüber hinaus ein Verfahren zur Vergebührung
eines paketorientierten Datenflusses.
Hinsichtlich des Verfahrens liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe
zugrunde, ein Verfahren anzugeben, das eine Vergebührung eines paketorientierten
Datenflusses auf leistungsfähige und nutzerfreundliche Art und Weise ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein
Verfahren zur Vergebührung eines paketorientierten Datenflusses mit den folgenden
Schritten: Auswählen eines für die Art der Datenpakete des von einem Kommunikationsendgerät
über ein Kommunikationsnetz mit mindestens einem Netzknoten gesendeten und/oder
empfangenen Datenflusses spezifischen Paket-Inspektors aus einer Menge von in einer
Speichereinrichtung abgelegten Paket-Inspektoren durch eine Steuereinrichtung, Anwenden
des ausgewählten Paket-Inspektors auf die Datenpakete des Datenflusses zwecks
Bestimmung mindestens einer Kenngröße für die auf
Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte basierend
auf einer Untersuchung des Inhalts der Datenpakete durch die Steuereinrichtung und
Übertragen der derart bestimmten mindestens einen Kenngröße für
die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte von
der Steuereinrichtung an eine Vergebührungseinrichtung.
Das erfindungsgemäße Verfahren bietet den Vorteil, dass
die Auswahl eines Paket-Inspektors in Abhängigkeit von der Art der Datenpakete
des von dem Kommunikationsendgerät über das Kommunikationsnetz gesendeten
und/oder empfangenen Datenflusses erfolgt. Zu diesem Zwecke ist in einer Speichereinrichtung
mindestens ein Paket-Inspektor abgelegt. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen des
erfindungsgemäßen Verfahrens vorteilhafterweise das Anwenden des ausgewählten
Paket-Inspektors auf die Datenpakete des Datenflusses zwecks Bestimmung mindestens
einer Kenngröße für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes
wahrgenommene Dienstgüte basierend auf einer Untersuchung des Inhalts der Datenpakete
durch die Steuereinrichtung. Hierdurch wird es ermöglicht, dass die derart
bestimmte mindestens eine Kenngröße für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes
wahrgenommene Dienstgüte von der Steuereinrichtung an die Vergebührungseinrichtung
übertragen werden kann. Somit kann die Vergebührungseinrichtung die entsprechende
mindestens eine Kenngröße für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes
wahrgenommene Dienstgüte bei der Vergebührung des betreffenden paketorientierten
Datenflusses berücksichtigen.
Vorzugsweise kann das erfindungsgemäße Verfahren auch so
ablaufen, dass ein Paket-Filter zum Herausfiltern der dem Paket-Inspektor zuzuführenden
Pakete des Datenflusses durch die Steuereinrichtung konfiguriert wird. Dies bietet
den Vorteil, dass ein einzelner Datenfluss aus einer Mehrzahl von Datenflössen
herausgefiltert und dem zuvor ausgewählten Paket-Inspektor zugeführt werden
kann.
In einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird als Steuereinrichtung eine in dem mindestens einen Netzknoten angeordnete
Steuereinrichtung verwendet. Hierdurch wird vorteilhafterweise eine netzseitige,
zentrale Bestimmung der mindestens eine Kenngröße für die auf Seiten
des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte ermöglicht.
Weiterhin kann das erfindungsgemäße Verfahren vorzugsweise
auch so ablaufen, dass als Steuereinrichtung eine in dem Kommunikationsendgerät
angeordnete Steuereinrichtung verwendet wird. Diese bevorzugte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens bietet den Vorteil, dass netzseitiger
Aufwand zum Anwenden des ausgewählten Paket-Inspektors auf die Datenpakete
des Datenflusses zwecks Bestimmung der mindestens einen Kenngröße für
die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte vermieden
wird. Darüber hinaus ist die Bestimmung der mindestens eine Kenngröße
auf Seiten des Kommunikationsendgerätes in der Regel mit höherer Genauigkeit
als bei einer netzseitigen Bestimmung möglich.
Vorzugsweise kann das erfindungsgemäße Verfahren auch so
ablaufen, dass als Vergebührungseinrichtung ein Online-Charging-System zur
Echtzeitvergebührung verwendet wird. Hierdurch wird eine Berücksichtigung
der mindestens eine Kenngröße für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes
wahrgenommene Dienstgüte im Rahmen einer Echtzeitvergebührung ermöglicht.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann vorteilhafterweise auch
so ablaufen, dass als Vergebührungseinrichtung ein Offline-Charging-System
zur zeitlich nachgeordneten Vergebührung verwendet wird. Mittels dieser vorteilhaften
Weiterbildung kann die bestimmte mindestens eine Kenngröße für die
auf Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte im Rahmen
einer zeitlich nachgeordneten Vergebührung mittels eine Offline-Charging-Systems
berücksichtigt werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist zur Vergebührung
eines über beliebige Arten von Kommunikationsnetzen übertragenen paketorientierten
Datenflusses geeignet. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird
als Kommunikationsnetz ein Mobilfunknetz nach dem 3GPP-Standard verwendet, da es
sich bei solchen Mobilfunknetzen um weit verbreitete Kommunikationsnetze zur Übertragung
paketorientierter Datenflüsse handelt.
Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Steuereinrichtung zur Vergebührung
eines paketorientierten Datenflusses.
Hinsichtlich der Steuereinrichtung liegt der vorliegenden Erfindung
die Aufgabe zugrunde, eine Steuereinrichtung anzugeben, die eine Vergebührung
eines paketorientierten Datenflusses auf leistungsfähige und nutzerfreundliche
Art und Weise ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine
Steuereinrichtung zur Vergebührung eines paketorientierten Datenflusses, der
von einem Kommunikationsendgerät über ein Kommunikationsnetz mit mindestens
einem Netzknoten gesendet und/oder empfangen wird, mit Mitteln zum Auswählen
eines für die Art des betreffenden Datenflusses spezifischen Paket-Inspektors
aus einer Menge von in einer Speichereinrichtung abgelegten Paket-Inspektoren, Mitteln
zum Anwenden des ausgewählten Paket-Inspektors auf die Datenpakete
des Datenflusses zwecks Bestimmung mindestens einer Kenngröße für
die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte basierend
auf einer Untersuchung des Inhalts der Datenpakete sowie Mitteln zur Übertragung
der derart bestimmten mindestens einen Kenngröße für die auf Seiten
des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte an eine Vergebührungseinrichtung.
Die erfindungsgemäße Steuereinrichtung ist bevorzugt, da
sie Mittel zum Auswählen eines für die Art des betreffenden Datenflusses
spezifischen Paket-Inspektors aus einer Menge von einer Speichereinrichtung abgelegten
Paket-Inspektoren sowie Mittel zum Anwenden dieses ausgewählten Paket-Inspektors
auf die Datenpakete des Datenflusses zwecks Bestimmung mindestens einer Kenngröße
für die auf Seiten den Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte
basierend auf einer Untersuchung des Inhalts der Datenpakete aufweist. Dies ermöglicht
es, dass mittels der erfindungsgemäßen Steuereinrichtung vorteilhafterweise
die Übertragung der derart bestimmten mindestens eine Kenngröße für
die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte an
eine Vergebührungseinrichtung erfolgen kann.
Die Erfindung betrifft weiterhin einen Netzknoten eines Kommunikationsnetzes.
Hinsichtlich des Netzknotens eines Kommunikationsnetzes liegt der
vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Netzknoten anzugeben, der eine
Vergebührung eines paketorientierten Datenflusses auf leistungsfähige
und nutzerfreundliche Art und Weise ermöglicht.
Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Netzknoten eines Kommunikationsnetzes
mit einer Steuereinrichtung zur Vergebührung eines paketorientierten Datenflusses,
der von einem Kommunikationsendgerät über ein Kommunikationsnetz mit mindestens
einem Netzknoten gesendet und/oder empfangen wird, mit Mitteln zum Auswählen
eines für die Art des betreffenden Datenflusses spezifischen Paket-Inspektors
aus einer Menge von in einer Speichereinrichtung abgelegten Paket-Inspektoren, Mitteln
zum Anwenden des ausgewählten Paket-Inspektors auf die Datenpakete des Datenflusses
zwecks Bestimmung mindestens einer Kenngröße für die auf Seiten des
Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte basierend auf einer
Untersuchung des Inhalts der Datenpakete sowie Mitteln zur Übertragung der
derart bestimmten mindestens einen Kenngröße für die auf Seiten des
Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte an eine Vergebührungseinrichtung.
Der erfindungsgemäße Netzknoten eines Kommunikationsnetzes
ist aufgrund der zuvor bereits erläuterten Vorteile seiner Steuereinrichtung
vorteilhaft.
Die Erfindung betrifft des Weiteren ein Kommunikationsendgerät.
Hinsichtlich des Kommunikationsendgerätes liegt der vorliegenden
Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Kommunikationsendgerät anzugeben, das eine
Vergebührung eines paketorientierten Datenflusses auf leistungsfähige
und nutzerfreundliche Art und Weise ermöglicht.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Kommunikationsendgerät
mit einer Steuereinrichtung zur Vergebührung eines paketorientierten Datenflusses,
der von einem Kommunikationsendgerät über ein Kommunikationsnetz mit mindestens
einem Netzknoten gesendet und/oder empfangen wird, mit Mitteln zum Auswählen
eines für die Art des betreffenden Datenflusses spezifischen Paket-Inspektors
aus einer Menge von in einer Speichereinrichtung abgelegten Paket-Inspektoren, Mitteln
zum Anwenden des ausgewählten Paket-Inspektors auf die Datenpakete des Datenflusses
zwecks Bestimmung mindestens einer Kenngröße für die auf Seiten des
Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte basierend auf einer
Untersuchung des Inhalts der Datenpakete sowie Mitteln zur Übertragung der
derart bestimmten mindestens einen Kenngröße für die auf Seiten des
Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte an eine Vergebührungseinrichtung.
Das erfindungsgemäße Kommunikationsendgerät ist aufgrund
der zuvor bereits erläuterten Vorteile seiner Steuereinrichtung vorteilhaft.
Zur weiteren Erläuterung der Erfindung zeigt
1 in einer schematischen Skizze ein Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Anordnung und
2 in einer schematischen Skizze ein Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
1 zeigt in einer schematischen Skizze exemplarisch
zwei paketorientierte Datenflüsse 1 und 2. Die Datenflüsse
1 und 2 beinhalten Datenpakete, die von einem in 1
aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellten Kommunikationsendgerät
gesendet und/oder empfangen werden. Dies geschieht über ein Kommunikationsnetz
mit mindestens einem Netzknoten. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sei
eine Steuereinrichtung in genau einem Netzknoten des Kommunikationsnetzes vorgesehen,
d.h. es ist eine netzseitige Ausführungsform dargestellt.
Die Steuereinrichtung umfasst einen Paket-Filter 3, der durch die Steuereinrichtung
derart konfigurierbar ist, dass er die Datenpakete eines vorbestimmten Datenflusses
herausfiltert und einem für die Art des jeweiligen Datenflusses spezifischen
Paket-Inspektor zuführt.
In dem in 1 dargestellten Beispiel handelt
es sich bei den beiden Datenflüssen 1 und 2 um Datenflüsse
unterschiedlicher Art. Aus diesem Grund wird der paketorientierte Datenfluss
1 einem Paket-Inspektor 4 und der Datenfluss 2 einem
weiteren Paket-Inspektor 5 zugeführt. Die Steuereinrichtung weist
Mittel zum Auswählen eines für die Art des jeweiligen Datenflusses spezifischen
Paket-Inspektors aus einer Menge von in einer Speichereinrichtung abgelegten Paket-Inspektoren
auf. Dabei kann die Speichereinrichtung sowohl innerhalb des Netzknotens als auch
in einer separaten Vorrichtung angeordnet sein.
Die Steuereinrichtung verfügt darüber hinaus über Mittel
zum Anwenden des jeweiligen ausgewählten Paket-Inspektors 4 beziehungsweise
5 auf die Datenpakete des jeweiligen Datenflusses 1 beziehungsweise
2 zwecks Bestimmung mindestens einer Kenngröße für die auf
Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte basierend
auf einer Untersuchung des Inhalts der Datenpakete. Die derart bestimmte mindestens
eine Kenngröße für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes
wahrgenommene Dienstgüte kann von dem jeweiligen Paket-Inspektor
4 beziehungsweise 5 an ein Online-Charging-System 8 zur
Echtzeitvergebührung und/oder an Offline-Charging-Systeme 9 beziehungsweise
10 zur zeitlich nachgeordneten Vergebührung übertragen werden.
Dies ist in 1 durch entsprechende Nachrichten a und
b beziehungsweise c und d angedeutet.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Bestimmung der mindestens
einen Kenngröße für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes
wahrgenommene Dienstgüte generell entweder unter Verwendung des paketorientierten
Datenflusses selbst oder aber alternativ auch unter Verwendung einer Kopie des paketorientierten
Datenflusses, d.h. der betreffenden Datenpakete, erfolgen kann. Die jeweilige konkrete
Ausgestaltung ist hierbei abhängig davon, ob die Bestimmung der mindestens
einen Kenngröße ohne signifikanten zeitlichen Verzug gleichzeitig mit
der Übertragung des jeweiligen paketorientierten Datenflusses erfolgen kann,
und ob als Vergebührungseinrichtung ein Online- oder Offline-Charging-System
verwendet wird.
Weiterhin sei angemerkt, dass die Steuereinrichtung beziehungsweise
die Paket-Inspektoren 4 und 5 zur Übertragung der für
den jeweiligen Datenfluss 1 beziehungsweise 2 bestimmten mindestens
eine Kenngröße für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes
wahrgenommene Dienstgüte sowohl an dieselbe Vergebührungseinrichtung als
auch, in Abhängigkeit von dem jeweils vorliegenden Anwendungsfall, an unterschiedliche
Vergebührungseinrichtungen angebunden sein können. Der erste Fall ist
in 1 im Zusammenhang mit dem Online-Charging-System
8 dargestellt, während bezüglich der zeitlich nachgeordneten
Vergebührung exemplarisch der Fall gezeigt ist, dass die Übertragung der
mindestens einen Kenngröße für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes
wahrgenommene Dienstgüte hinsichtlich des Datenflusses 1 an das Offline-Charging-System
9 und hinsichtlich des Datenflusses 2 an das Offline-Charging-System
10 erfolgt.
2 zeigt eine schematische Skizze zur Erläuterung
eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Dargestellt ist eine Steuereinrichtung 27, die wiederum auf
einem Netzknoten eines Kommunikationsnetzes angeordnet sei. Die Steuereinrichtung
27 umfasst vorzugsweise insbesondere eine Steuerlogik und Konfigurationsdaten,
die gemeinsam den Ablauf des Verfahrens steuern. Im Falle eines Kommunikationsnetzes
in Form eines Mobilfunknetzes nach dem GPRS-Standard kann es sich bei dem Netzknoten
beispielsweise um einen GGSN handeln. Alternativ hierzu könnte die Steuereinrichtung
auch in dem jeweiligen Kommunikationsendgerät angeordnet sein.
Es sei angenommen, dass der Betreiber des für die Übertragung
eines paketorientierten Datenflusses von oder zu einem Kommunikationsendgerät
verwendeten Kommunikationsnetzes bereits ein Vergebührungsmodell festlegt und
Paket-Inspektoren in Form von Algorithmen zur Bestimmung mindestens einer Kenngröße
für die auf die Seiten des jeweiligen Kommunikationsendgerätes wahrgenommene
Dienstgüte basierend auf einer Untersuchung des Inhalts der Datenpakete in
einer Speichereinrichtung 26 bereitgestellt hat.
In dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
läuft das erfindungsgemäße Verfahren nun so ab, dass in einem Verfahrensschritt
A von einem Kommunikationsendgerät ein Dienst angefordert wird. Bei diesem
Dienst kann es sich beispielsweise um ein Voice-over-IP-Telefonat handeln. Dabei
soll der Dienst entsprechend dem festgelegten Vergebührungsmodell anhand mindestens
einer Kenngröße für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes
wahrgenommene Dienstgüte vergebührt werde. Dies hat zur Folge, dass in
dem dargestellten Ausführungsbeispiel netzseitig eine entsprechende Konfiguration
erforderlich ist. So kann beispielsweise aus dem während des Dienstaufbaus
verwendeten Signalisierungsprotokoll ermittelt werden, welcher Codec
für den Dienst verwendet wird. Basierend auf dieser Information, d.h. in Abhängigkeit
von der jeweiligen Art der Datenpakete, wird in Verfahrenschritt B aus der Speichereinrichtung
26 ein Paket-Inspektor 24 aus der Menge der dort abgelegten Paket-Inspektoren
24 und 25 ausgewählt und zur nachfolgenden Anwendung von
der Steuereinrichtung geladen.
Im Folgenden sei angenommen, dass dem angeforderten Dienst in
2 der Datenfluss 21 zugeordnet ist.
In Verfahrensschritt C wird nun der in Schritt B geladene Paket-Inspektor
24 an einen Paket-Filter 23 gekoppelt. Dieser Paket-Filter
23 wird im nächsten Verfahrensschritt D von der Steuereinrichtung
derart konfiguriert, dass alle Datenpakete des zu analysierenden Datenflusses
21 in einem Verfahrensschritt E von dem Paket-Filter 23 abgegriffen
und vorzugsweise in Echtzeit an den für die Analyse des Datenflusses
21 ausgewählten Paket-Inspektor 24 weitergeleitet werden.
Wie zuvor bereits erläutert, können hierfür auch Kopien der Datenpakete
verwendet werden, um größere Verzögerungen zu vermeiden. Der Paket-Inspektor
24 analysiert die Datenpakete und bestimmt mindestens eine Kenngröße
für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte.
Der weitere Ablauf des Verfahrens hängt davon ab, welche Art
von Charging-System in dem betreffenden Fall für die Vergebührung des
Kommunikationsendgerätes beziehungsweise seiner Nutzers zum Einsatz kommt.
Im Falle der Verwendung eines Online-Charging-Systems wird der von dem Paket-Inspektor
24 aktuell bestimmte Wert der mindestens einen Kenngröße für
die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes wahrgenommene Dienstgüte in
Verfahrensschritt F an das Online-Charging-System übertragen und dort die aktuell
anfallenden Gebühren unter Berücksichtigung des Wertes der mindestens
einen Kenngröße für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes
wahrgenommene Dienstgüte bestimmt
Alternativ hierzu erfolgt im Falle der Verwendung eines Offline-Charging-Systems
vorzugsweise nach Beendigung des jeweiligen Dienstes, d.h. nach Beendigung der Übertragung
des jeweiligen Datenflusses, die Erzeugung so genannter Tickets, welche den Wert
der mindestens einen Kenngröße für die auf Seiten des Kommunikationsendgerätes
wahrgenommene Dienstgüte beinhalten. Bei diesen Werten kann es sich sowohl
um exakte Werte als auch um eine Angabe einer Qualitätsklasse handeln. Die
erzeugten Tickets werden anschließend in Verfahrensschritt G an das Offline-Charging-System
übertragen und von diesem bei der Berechnung der Gebühren berücksichtigt.