Die Erfindung betrifft eine Sicherheitsschalteinrichtung für
die Verriegelung einer Schutzeinrichtung, beispielsweise einer Schutztür eines
Motors oder eines Industrieroboters oder drgl.
Ein besonderes Problem bei Sicherheitsschalteinrichtungen tritt auf,
wenn besonders hohe, auf den Betätigungsriegel wirkende Zugkräfte auftreten,
die zur Zerstörung der Verriegelung führen, womit die Schutzeinrichtung
außer Kraft gesetzt wird. Was bedeuten kann, dass es bei gelöstem, entferntem
oder zerstörten Antriebkopf (durch Abscheren oder gar Demontage des Antriebkopfs)
möglich ist, dass die Sicherheitsschalteinrichtung in einen normalerweise sicheren
Schaltzustand wechselt, d.h. der Kontakt wird so geschaltet, als sei die Schutzeinrichtung
(Schutztür) geschlossen und verriegelt. Das bedeutet, dass die geschützte
Anlage (Motor oder Maschine) bei offener Schutzeinrichtung betrieben werden kann.
Eine Sicherheitsschalteinrichtung für die Verriegelung einer
Schutzeinrichtung ist in der Druckschrift DE
31 12 097 A1 gezeigt, bei der ein Stößel bei eingeführtem
Betätigungselement in eine fensterartige Aussparung des Betätigungselementes
ragt. Dabei ist eine durch das Betätigungselement zwischen einer ersten und
einer zweiten Stellung schwenkbare Sperrscheibe vorgesehen, die eine schlitzartige
Öffnung mit endseitig unterschiedlichen Breiten aufweist, durch die das Stößelende
je nach Schwenkstellung in die Aussparung des Betätigungselementes durchgreifen
kann.
Aus der Druckschrift DE 34
30 090 A1 ist prinzipiell bekannt, die Sicherheitsschalteinrichtung aus
DE 31 12 097 A1 zusätzlich
mit einer auf den Stößel einwirkenden elektromagnetischen Verriegelung
zu versehen.
Außerdem ist ein Schlüsselschalter bekannt (DE
10 2005 050 313 A1) mit einer durch einen riegelartigen, ein Fenster aufweisenden
Schlüssel betätigbaren Steuerscheibe. Die Steuerscheibe weist einen Innenraum
auf, in dem ein Ende eines Sperrbolzens eingreift. In der eingeführten Stellung
des Schlüssels reicht das Sperrbolzenende nicht bis in das Fenster des Schlüssels
hinein.
Aus der Druckschrift DE 92
12 093 U1 geht eine Sicherheitsschalteinrichtung für die Verriegelung
einer Schutzeinrichtung hervor, umfassend ein Gehäuse, einen im Gehäuse
ausgebildeten Riegelschacht für das Einführen eines Betätigungselements
für die Schalteinrichtung, und wobei das Betätigungselement aus einem
mit einem Fenster versehenen Riegel besteht und das Fenster in Betätigungsrichtung
vorn liegend mit einem Quersteg verschlossen ist, einen von einem Vorschub in Verriegelstellung
und zurück in Freigabestellung senkrecht zur Betätigungsrichtung des Riegels
längsverschieblich bewegbaren Sperrbolzen und es bei einer vollständigen
Einführbetätigung des Riegels zu einer Aktivierung (mittels bestromten
Haltemagnet) des Vorschubs des Sperrbolzens kommt und in der Einführendlage
des Riegels das Sperrbolzenende in das Fenster tritt und das Herausziehen des Riegels
sperrt, und bei Deaktivierung des Vorschubs (Haltemagnet unbestromt) das Sperrbolzenende
das Fenster verlässt. Eine vergleichbare Einrichtung ist in der DE
43 28 297 C1 beschrieben.
Die bekannten Einrichtungen zeigen jedoch das einleitend angesprochene
Problem, dass sie nicht genügend gegen die Aufwendung hoher Zugkräfte
auf den Betätigungsriegel gesichert sind. Es ist daher Aufgabe der Erfindung,
eine Verstärkung der Einrichtung vorzunehmen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Patentanspruchs 1 gelöst. Die Unteransprüche weisen auf vorteilhafte und
zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung hin.
Mit der erfindungsgemäßen Einrichtung entsteht ein wesentlich
höheres Maß an Sicherheit gegen ungewöhnlich starke Kräfte oder
Belastungen.
Der Kern der Erfindung besteht in dem besonderen Einsatz und der Gestaltung
der Steuerscheibe. Diese wird von dem Riegel betätigt und ist um eine senkrecht
zur Betätigungsrichtung des Riegels und senkecht zur Bewegung des Sperrbolzens
angeordnete Achse zwischen einer ersten (Freigabe) und einer zweiten Stellung (Verriegelung)
schwenkbar. Die Steuerscheibe hat einen Innenraum, in dem das Sperrbolzenende endet.
Die Steuerscheibe weist einen am Umfang ausgebildeten Einschnitt auf, dessen Lage
in Bezug zum Riegelschacht derart ist, dass der Quersteg des Riegels in den Einschnitt
greift und es bei einer vollständigen Einführbetätigung des Riegels
zu einer Drehung in die zweiten Stellung (Verriegelung) der Steuerscheibe kommt
und in der Einführendlage des Riegels und bei Aktivierung des Vorschubs des
Sperrbolzens ("Zuhaltung des Zuhaltemittels") das Sperrbolzenende in das Fenster
tritt und das Herausziehen des Riegels sperrt, bzw. bei Deaktivierung des Vorschubs
das Sperrbolzenende das Fenster verlässt. Unabhängig von der Stellung,
die die Steuerscheibe einnimmt, befindet sich das Sperrbolzenende im Innenraum der
Steuerscheibe.
Die besondere Gestaltung der Einrichtung verhindert das Herausziehen
des Riegels auch bei extremer Zugkraft. Der Riegel wird durch den in der Steuerscheibe
befindlichen, vorzugsweise aus Stahl hergestellten Sperrbolzen blockiert. in einer
erprobten Ausbildung kann die Schalteinrichtung auch bei auf den
Riegel wirkenden Zugkräften von bis zu 2400 N gesichert werden, was einer Überschreitung
von ca. 30% der Vorschrift DIN EN 1088 oder DIN EN 954 entspricht.
Zum vorgelegten Gegenstand der Anmeldung gehören folgende vorzugsweisen
Ausführungsformen, die einzeln oder in Kombination miteinander zum Einsatz
kommen können.
Parallel zur Drehachse der Steuerscheibe ist ein Stift durch eine
Durchbrechung in der Steuerscheibe geführt, der in seiner Lage dem Sperrbolzenende
auf Seiten des Einführschachts benachbart ist. Der Stift ist dicht –
etwa auf der Höhe der Drehachse der Steuerscheibe – am Sperrbolzen vorbeigeführt.
Bei einem aktivierten Vorschub befindet sich der Sperrbolzen in Riegelstellung.
In dieser Situation wird durch Ziehen des Riegels der Sperrbolzen auf Biegung belastet.
Der Stift stellt ein zusätzliches Widerlager dar, das die Biegebelastung des
Sperrbolzens abfängt.
An der Steuerscheibe können Rastnuten vorhanden sein, die mit
federbeaufschlagten Rastbolzen in den beiden Endlagen der Steuerscheibe zusammenwirken,
und damit einen erhöhten, aber überwindbaren Widerstand gegen die Betätigung
der Steuerscheibe bei Ziehen oder Einführen des Riegels erzeugen.
In dem Innenraum der Steuerscheibe ist ein Anschlag ausgebildet, an
dem der Sperrbolzen bei aktiviertem Vorschub in Anlage gehalten wird.
Der Vorschub (Zuhaltung des Sperrbolzens) kann von der Kraft einer
gespannten Feder oder von einem Elektromagneten aufgebracht werden. Im ersteren
Fall wird die entspannte Feder von einem bestromten Elektromagneten gespannt. Die
Freigabe der Verriegelung wird durch die Bestromung des Elektromagneten erzeugt.
Im zweiten Fall wird zur Aktivierung des Vorschubs der Elektromagnet bestromt (sogenanntes
Arbeitsstromprinzip) und der Vorschub durch Abschalten der Bestromung deaktiviert.
Die Freigabe der Verriegelung wird durch die Kraft einer den Elektromagneten in
Grundstellung bewegenden Rückstellfeder bei stromlos geschaltetem Elektromagneten
erzeugt.
Die Erfindung ist unabhängig vom verwendeten Verriegelungsprinzip
einsetzbar. Zur Beschreibung soll jedoch das Arbeitsstromprinzip angesprochen werden,
bei dem ein Elektromagnet in bestromten Zustand den Sperrbolzen in eine erste Stellung
bewegt, wobei der Sperrbolzen in den Riegelschacht hineinragt und den Riegel mechanisch
verriegelt.
Bei stromlosem Elektromagneten ist die Verriegelung passiviert, wobei
der Sperrbolzen aus den Riegelschacht herausfährt und dabei den Riegel freigibt,
indem die Kraft einer Rückstellfeder den Sperrbolzen entgegen der Verriegelungsrichtung
in eine zweite Stellung bewegt. Der Riegel nimmt während seiner Türfahrbewegung
die Steuerscheibe mit. Der Riegel wird dabei in dem Einschnitt der Steuerscheibe
geführt. Der Sperrbolzen bleibt danach zwangsläufig in seiner Freigabe-
oder Entriegelstellung.
Die Einrichtung umfasst weiterhin ein Gehäuse, in dem mechanische
Schaltkontakte, beispielsweise Paare oder Einzelkontakte von Öffnern und/oder
Schließern angeordnet sein können. Über die Kontakte kann demzufolge
eine Anzeige und/oder Überwachung des Schalt- und Betriebszustandes der Schalteinrichtung
(offen, geschlossen, verriegelt, Fehlfunktion) erfolgen. Im Gehäuse kann ein
längsverschieblicher Kuppelstößel zur unmittelbaren mechanischen
Betätigung der Schaltkontakte gelagert sein, wobei der Kuppelstößel
von der Zuhaltung des Sperrbolzens, einer Rückstellfeder und einer im Antriebskopf
befindlichen mechanischen Steuerscheibe in zwei Endstellungen bewegbar ist, wobei
Antriebskopf, Sperrbolzen und Kontaktapparat hintereinander in axialer Richtung
angeordnet sind.
Zusätzliche können weitere Überwachungsfunktionen vorhanden
sein, beispielsweise derart, dass zur Freigabe der Schalteinrichtung der Vorschub
des Sperrbolzens erst nach einer voreinstellbaren Verzögerungszeit zurückgenommen
wird. Hierdurch ist das unmittelbare Herausziehen des Riegels aus dem Riegelschacht
nach Freigabe der Sicherheitsschalteinrichtung nicht möglich. Erst nach Verstreichen
der Verzögerungszeit wird der Riegel freigegeben.
Das Gehäuse der Schalteinrichtung kann aus einem starren Gehäusekörper
und einem auf dem Gehäusekörper drehbar ausgebildeten Antriebskopf ausgebildet
sein. In dem Antriebskopf sind bei einer solchen Ausführungsform die Steuerscheibe
mit samt ihrer Lagerung und Riegelmittel (siehe weiter unten) untergebracht. Der
Antriebskopf ist gegen das Grundgehäuse koaxial zum Sperrbolzen (vorzugsweise
um 360°) drehbar gelagert. Dadurch kann die Einrichtung vielfältig eingesetzt
werden, weil der Antriebskopf in vier um 90° gedrehte Stellungen positioniert
werden kann.
Die drehbare Lagerung des Antriebskopfs kann zusätzlich mit nicht
entfernbaren Stifte gegen Abziehen gesichert sein. Die Stifte können aus Metall
oder Kunststoff sein, und werden fest in den Gehäusekörper eingetrieben,
so dass der Antriebskopf verankert ist. Diese Sicherungsmaßnahme verhindert
das Abnehmen des Antriebskopfs nach Lösen der (vier) Schrauben zur Änderung
der Anfahrrichtung, wodurch bei dem Gerät eine Manipulationsmöglichkeit
unterbunden ist, die ansonsten bei entfernbarem Antriebskopf vorhanden wäre.
Die Sicherheitsschalteinrichtung ist vornehmlich an einem festen Grundkörper
(beispielsweise an einem Pfosten, Kasten, oder Gitter, oder an einer Mauer) einer
Anlage angeordnet, wobei unter Anlage in der Regel ein zu schützender Bereich
oder eine empfindliche Maschine (z.B. ein Roboter) zu verstehen ist; Das Betätigungselement
der Sicherheitsschalteinrichtung wird an einem Zusatzelement der Anlage angeordnet,
wobei das Zusatzelement ein bewegliches Teil, meistens eine zur Anlage führende
Schutztür ist.
Im Antriebskopf kann eine Vorrichtung vorhanden sein, die mit am Vorderende
des Riegels angeordneten Einführschrägen zusammenwirkt, wodurch eine Freigabe
oder Sperrung des Einschiebens des Riegels erfolgt. Die Sperrvorrichtung dient der
Sicherung gegen Manipulation, bzw. Missbrauch eines unzulässigen Riegels. Solche
Sperrvorrichtungen sind bekannt, beispielsweise eine solche, die in DE
42 38 016 A1 beschrieben ist.
Im folgenden wird die erfindungsgemäße Vorrichtung für
die Verriegelung in einer beispielhaften Ausführung unter Zuhilfenahme der
Zeichnung näher erläutert.
1 Schnitt durch den Antriebskopf, Riegel in Verriegeltstellung,
2 Schnitt durch den Antriebskopf; Riegel in der Stellung
frei und TÜR geschlossen,
3 Schnitt durch den Antriebskopf; Riegel in der Stellung
frei und TÜR offen,
4 Schnitt durch den Antriebskopf in gegenüber
den 1 bis 3 um 90°
gedrehten Schnittebene,
5A, 5B und 5C:
Steuerscheibe perspektivisch und im Schnitt, und
6 der Riegel
Die 1 zeigt einen Schnitt durch den am
oberen Ende des Gehäuses 105 der erfindungsgemäßen Einrichtung
angeordneten Antriebskopf 110 in der Stellung des gefangenen Riegels
32. Der Betätigungsriegel ist beispielsweise an einer Schutztür
(oder einer anderen Schließeinrichtung) eines Motors oder eines Industrieroboters
befestigt. Der Riegel 32 ist nach rechts eingeschoben, die Steuerscheibe
10 befindet sich in der nach rechts gedrehten Endstellung. Das Bolzenende
21 steht in seiner extremen Ausfahrstellung im Hohlraum 14 der
Steuerscheibe. Das Herausziehen des Riegels 32 ist durch den im Fenster
36 befindlichen, vorzugsweise aus Stahl hergestellten Sperrbolzen
20, wegen dessen hervorragender Stabilität, nicht möglich.
Der Sperrbolzen wird von einer Zuhaltekraft (Elektromagnet) und einer
Rückstellkraft (Feder) um den Hub W (siehe 2)
bewegt. Hierbei kann der Sperrbolzen als verlängerte Ausbildung des Ankers
eines Elektromagneten ausgebildet sein. In der ersten – in 1
gezeigten – Stellung überwiegt die Zuhaltekraft der Rückstellkraft
(Elektromagnet bestromt) und der Bolzen 20 ist in die Verriegeltstellung
gefahren. Der Sperrbolzen 20 ist in die Ebene des Einführschachts
30 eingedrungen und reicht mit seinem Ende 21 in ein Fenster
36 des Riegels 32. Damit ist der Riegel 32 nicht mehr
aus den Antriebskopf 110 auszufahren. In dieser Verriegelungsstellung sind
Kontakte, die die Türverriegelung und die Türstellung vermitteln, geschlossen
und signalisieren über entsprechende Steuer- und Anzeigemittel den gefährlichen
Zustand der Maschine oder Anlage. Eine Rückstellkraft (Rückstellfeder,
nicht dargestellt) befördert den Bolzen in eine zurückgezogene Stellung
(Elektromagnet unbestromt).
Im Schnitt ist ebenfalls die Steuerscheibe 10 erkennbar,
welche weiter in 5A und 5B
noch beschrieben wird. In der Steuerscheibe ist ein Hohlraum 14 ausgebildet,
in den der Sperrbolzen in beiden Endstellungen zu liegen kommt. In 1
steht der Bolzen in der Verriegeltstellung; der Sperrbolzen ragt in das Fenster
36 des Riegels und der Quersteg 34 (siehe 5)
des Riegels liegt am Sperrbolzen an.
Die 2 zeigt (wieder im Schnitt) den Entriegelungszustand
der Einrichtung. Die Rückstellkraft kommt zum Tragen und bewegt den Sperrbolzen
20 entgegen die Verriegelungsrichtung. Dabei fährt das Bolzenende
21 aus dem Fenster 36 des Riegels und gibt ihn frei. Die Anlage
befindet sich nun in einem gefahrlosen Zustand bei geschlossener Tür.
Parallel zur Drehachse 11' der Steuerscheibe 10
ist ein Stift 50 durch eine Durchbrechung (Nut 18) in der Steuerscheibe
geführt, der in seiner Lage dem Sperrbolzenende 21 auf Seiten des
Einführschachts 30 benachbart ist (siehe 1
bis 3). Der Stift ist nahe am Sperrbolzen vorbeigeführt,
so dass der Sperrbolzen am Stift entlang gleitet. Sollte der Riegel bei Sperrstellung
des Sperrbolzens gezogen werden, wird zwar der Sperrbolzen auf Biegung belastet,
doch der Stift stellt ein Widerlager dar, das die Belastung auf den Sperrbolzen
abfängt.
In 2 ist das Bolzenende 21 zurückgezogen,
der Riegel 32 noch eingeschoben und die Steuerscheibe 10 nach
rechts gedreht. Der Riegel 32 kann nunmehr über das Bolzenende hinweggleiten
und (nach links) herausgefahren werden; dabei tritt der Quersteg
34 gegen die Kante 13'' der Steuerscheibe 10 und es erfolgt
eine Linksdrehung der Steuerscheibe. Der Schwenkwinkel beträgt in der Ausführungsform
etwa 90°. Nach der Linksdrehung befindet sich die Einrichtung in der in
3 gezeigten Stellung. Durch die Linksdrehung wird mittels
Kurvenbahn (dort die Rastkante 16) auf der Steuerscheibe der Riegel
20 zwangsläufig noch einen kleinen Weg weiter nach unten verschoben,
was ausreicht einen elektrischen Kontakt zu betätigen und zu öffnen. Eine
Schutztür ist nunmehr auch unter 'Vermittlung' der elektrischen Kontaktgabe
offen.
Eine (mögliche) Bewegung in die Verriegeltstellung des zurückgezogenen
Sperrbolzens wird durch die Rastkante 16 (an der Steuerscheibe) verhindert,
da die Rastkante 16 vor der am Bolzenende 21 ausgebildeten Schulter
22 sitzt.
Weiterhin wird bei der beschriebenen Anordnung eine codierte Sperre
eingesetzt, wie sie beispielsweise in der DE
42 38 016 A1 dargestellt ist. In Anlehnung an diesen Stand der Technik
sind in der vorliegenden Ausführungsform zwei Sperrschlitten 90 (4)
vorhanden, die als Sperre eine Bewegung der Steuerscheibe verhindern. Die Sperrschlitten
90 werden von am Riegel ausgebildeten Schrägen 33' betätigt,
welche als Codierelemente fungieren. Die Sperrschlitten gleiten federkraftbetätigt
hinter die Riegelkante 13''' der Steuerscheibe 10 und können
nur durch Einschieben des Riegels zur Seite bewegt werden. Durch das Einschnappen
hinter der Riegelkante 13''' entsteht zwangsläufig eine mechanische
Wiedereinschaltsperre. Das Einführen eines Riegels ohne passende Codierung
ist nur begrenzt möglich. Mit einem Riegel ohne Codierung oder mit einem fehlcodierten
Riegel wird die Sperre nicht betätigt. In der vorliegenden Einrichtung wird
die Steuerscheibe in der in 3 gezeigten Stellung im
Antriebskopf verrastet.
Zur Signalisierung können (vorhandene) Türstellungskontakte
nunmehr geöffnet sein und den geöffneten und damit ungefährlichen
Zustand des betreffenden Sicherheitsbereiches signalisieren.
In der Situation nach 3 ist die Einrichtung
zum Einschalten bereit. Der Bolzen ist noch von der Rückstellkraft der Zuhaltefeder
nach unten gezogen. Die Sperrschlitten 90 sind durch Federkraft aufeinander
zu bewegt. Beim Einführen des Riegels bewegen die an den Zungen 33
des Riegels ausgebildeten Schrägen 33' die Sperrschlitten
90 zur Seite und beenden die Blockierung an der Kante 13'''.
Die Vorderkante des Querstegs 34 trifft auf die Kante
13' im Einschnitt und bewegt das Steuerscheibe (rechtsdrehend gemäß
Figur) in die zweite Lage. Bei Bestromung des Elektromagneten bewegt die von dem
Elektromagneten aufgebrachte Zuhaltekraft den Bolzen in die Verriegelungslage.
In 4 ist der Schnitt in einer gegenüber
den 1 bis 3 um 90°
gedrehten Ebene durch das Gehäuse 105 einer Einrichtung und dem am
Gehäuse angeordneten Antriebskopf 110 dargestellt. Der Antriebskopf
ist drehbar auf dem Grundgehäuse befestigt. Erkennbar ist die in den Achsen
11' gelagerte Steuerscheibe 10. An dieser sind Rastnuten
19 vorhanden (siehe auch 5A), die mit von
Federn 82 beaufschlagten Rastbolzen 80 in den beiden Endlagen
der Steuerscheibe zusammenwirken und merkliche Raststellungen herstellen. Es wird
damit erreicht, dass ein erhöhter, aber überwindbarer Widerstand gegen
die Betätigung der Steuerscheibe vorhanden ist, der das Ziehen oder Einführen
des Riegels erschwert. Hierdurch steht die Steuerscheibe bei einer unverriegelten,
aber geschlossenen Schutztür noch unter Vorspannung, so dass die Schutztür
nicht unmittelbar schon bei kleinen Kräften aufspringt.
Die Lagerung des Antriebskopfs ist mit nicht entfernbaren Stifte
108 gegen Abziehen gesichert sein. Die Stifte werden fest in den Gehäusekörper
eingetrieben, so dass der Antriebskopf verankert ist.
Die 5A, 5B
und 5C zeigen die Steuerscheibe perspektivisch und
im Schnitt. Die Steuerscheibe wird achsial in den Lagern 11 drehbar gelagert
(siehe auch 4). Die Achse 11' schneidet die
Längsachse des Sperrbolzens rechtwinklig. Auf dem Umfang der Steuerscheibe
ist ein Betätigungseinschnitt 12 für den Riegel ausgebildet.
In den beiden Endlagen (rechts, links gedreht) der Steuerscheibe fluchtet der Betätigungseinschnitt
12 mit dem Einführschacht 30. Beim Einschieben des Riegels
(Steuerscheibe in der Lage links gemäß 3)
kommt der Quersteg 34 des Riegels in Berührung mit der Innenkante
13' im Einschnitt der Steuerscheibe. Zum Ziehen des Riegels (Steuerscheibe
in der Lage rechts gemäß 2) liegt den Quersteg
34 des Riegels der Innenkante 13'' im Betätigungseinschnitt
12 an.
Auf dem Umfang der Steuerscheibe ist weiterhin eine – zuvor
schon angesprochene – Riegelkante 13''' vorhanden, die mit der in
dem Antriebskopf 110 der erfindungsgemäße Einrichtung vorhandenen
Sperre zusammenwirkt. In der Steuerscheibe ist ein Hohlraum 14 ausgebildet.
Seitlich davon wird der Hohlraum von den Wänden der Scheibe begrenzt, die das
Lager 11 für die Drehachse tragen. In den Hohlraum ragt der Bolzen
(in jeder seiner Endstellungen) hinein. Die Hubbewegung des Bolzens ist mit W in
2 eingezeichnet. Die Größe W der Hubbewegung
entspricht etwa der Höhe des Riegeleinführschachts. Der Hohlraum
14 ist offen bis hin zum Betätigungseinschnitt 12. Bei der
Längsverschiebung des Bolzens geht die Schalteinrichtung von ihrem
geöffneten Zustand in den geschlossenen Zustand über, damit bei geschlossener
Tür die geschützt Anlage in Betrieb genommen werden kann.
Die 6 zeigt einen als Flachelement an
einem Befestigungsflansch 33'' ausgebildeten, doppelzüngigen Riegel
32. An den Vorderenden der Zungen 33 sind Schrägen
33' ausgebildet. Die Zungen 33 und ein Quersteg 34 umschließen
ein Fenster 36, in welches der Sperrbolzen in der Verriegelungsstellung
eingreift. Es sei daraufhingewiesen, dass die Schrägen 33' der vorliegenden
Ausführungsform außen an den Zungen ausgebildet sind, wohingegen die Schrägen
im Stand der Technik (DE 42 38 016 A1)
innen an den Zungen ausgebildet sind. Die Ausbildung der Schrägen korrespondiert
mit der Ausbildung der Riegelköpfe (Sperrschlitten). Die Sperrschlitten sind
in Nuten gegeneinander linear bewegbar und greifen auf Sperrkanten oder Sperrnuten
eines Sperr- oder Steuermittels, wobei in der vorliegenden Ausführungsform
die Schrägen 33' die Sperrschlitten beim Einschieben des Riegels voneinander
wegbewegen und beim Entfernen die Riegelköpfe sich federkraftbetätigt
aufeinander zubewegen.
In der DE 42 38 016 A1
liegt ein umgekehrte Prinzip zugrunden. Die Schrägen bewegen die Riegelköpfe
beim Einschieben des Riegels zueinander hin und beim Entfernen des Riegels werden
die Riegelköpfe durch Federkraft auseinanderbewegt.
Zwei im Antriebskopf ausgebildete Sperrschlitten 90 greifen
– in der Schnittzeichnung von 3 betrachtet –
von hinten (hinter der Zeichenebene) und von vorn (vor der Zeichenebene) –
hinter die Kante 13'''. Erst mit Einschieben eines passenden Riegels (siehe
6) kommt eine funktionsmäßige Betätigung
zustande.
- 10
- Steuerscheibe
- 11, 11'
- Lager und Drehachse
- 12
- Betätigungseinschnitt
- 13', 13'', 13'''
- Kanten
- 14
- Hohlraum
- 15
- Anschlag für Bolzen
- 16
- Rastkante für 22
- 18
- Nut
- 19
- Rastnuten
- 20
- Bolzen
- 21
- Bolzenende
- 22
- Schulter am Bolzen
- 30
- Einführschacht Riegelschacht
- 32
- Riegel (Betätiger)
- 33
- Zungen des Riegels
- 33'
- Schräge
- 33''
- Befestigungslasche
- 34
- Quersteg
- 36
- Fenster
- 50
- Stift
- 80
- Sperrbolzen
- 82
- Druckfeder
- 90
- zwei Sperrschlitten
- 100
- Sicherheitsschutzschalter
- 105
- Gehäuse
- 108
- Stifte
- 110
- Antriebskopf