Die vorliegende Erfindung betrifft einen Abgaskühler, insbesondere
für ein Kraftfahrzeug, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei Verbrennungsmotoren insbesondere von Kraftfahrzeugen wird zunehmend
Abgasrückführung zur Reduktion der Schadstoffemission eingesetzt, wobei
das rückgeführte Abgas, unter dem im Sinne der Erfindung auch ein Abgas-Luft-Gemisch
verstanden wird, notwendig gekühlt werden muss. Grundsätzlich stellen
Abgaskühler hohe Anforderungen bezüglich der Temperaturfestigkeit der
verwendeten Materialien. Andererseits ist es grundsätzlich gewünscht,
Teile wie etwa ein kühlmittelführendes Gehäuse aus einem Material
auszubilden, das preiswert, leichtbauend und kostengünstig in aufwendige Form
bringbar ist.
DE 10 2004 045 016 A1 beschreibt
einen Abgaskühler für ein Kraftfahrzeug, bei dem ein Block aus Tauscherrohren
jeweils endseitig in Bodenstücken aufgenommen ist, welche wiederum einerseits
mit einem Eintrittsdiffusor und andererseits mit einem Austrittsdiffusor verbunden
sind. Diese Anordnung ist in einem Kunststoffgehäuse angebracht, wobei das
Kunststoffgehäuse an dem Eintrittsdiffusor radial anliegt und an dem austrittsseitigen
Bodenstück axial anstößt, wobei das austrittsseitige Bodenstück
mittels einer Umbördelung an dem Kunststoffgehäuse festgelegt ist. Eine
solche Anordnung ist problematisch hinsichtlich des Montageaufwandes und des Wärmeeintrags
des heißen Abgases in das Kunststoffgehäuse insbesondere im Einlassbereich.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, einen Abgaskühler anzugeben,
bei dem ein insbesondere nicht hochtemperaturfestes Gehäuse auf einfache Weise
montierbar ist und ein Wärmeeintrag in das Gehäuse insbesondere einlassseitig
verringert ist.
Diese Aufgabe wird für einen eingangs genannten Abgaskühler
erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Durch das Vorsehen zweier Dichtungsebenen, wobei eine erste Dichtung das Abgas gegen
die Umgebung abdichtet und die zweite Dichtung das Gehäuse gegen das eintrittsseitige
Bodenstück abdichtet, ist eine verbesserte Isolierung und Verteilung der Wärme
der eintrittsseitig sehr heißen Abgase gegenüber dem Gehäusematerial
erreicht. Zudem ist eine solche Anordnung einfach und sicher montierbar, wobei insbesondere
nach der Verbindung des Gehäuses mit den restlichen Teilen des Abgaskühlers
keine Hitze eintragende Maßnahmen wie etwa Schweißen oder Löten mehr
erforderlich sind. Hierzu ist in bevorzugter Ausführung vorgesehen, dass das
erste Bodenstück, das zweite Bodenstück und die Tauscherrohre eine vormontierte,
insbesondere verschweißte Einheit ausbilden, die in der axialen Richtung in
das Gehäuse einschiebbar ist.
Besonders bevorzugt umfasst diese vormontierte Einheit zudem den Austrittsdiffusor,
so dass nach der Gehäusemontage keinerlei Schweißarbeiten in unmittelbarer
Umgebung des Gehäuses mit der Gefahr eines Wärmeeintrags mehr erforderlich
sind. Hierdurch wird die Ausschussrate bei der Produktion des Abgaskühlers
deutlich verringert.
In zweckmäßiger Ausgestaltung ist der Eintrittsdiffusor
über zumindest ein Befestigungsmittel, insbesondere eine Schraube, in im wesentlichen
axialer Richtung gegen das Gehäuse gehalten, wobei die erste und die zweite
Dichtung durch die Halterung kraftbeaufschlagt sind. Besonders bevorzugt ist das
Befestigungsmittel teilweise in einer Hülse geführt, die einen Kragen
des Gehäuses durchgreift. Insgesamt ist hierdurch eine einfache Montage ermöglicht,
wobei durch die Hülse mit einfachen Mitteln eine unterschiedliche Kraftbeaufschlagung
der beiden Dichtungen realisierbar ist, wobei insbesondere die Kraftbeaufschlagung
des aus weichem Material wie etwa Kunststoff oder Aluminium bestehenden Gehäuses
durch einen Anschlag an der Hülse limitiert ist.
Vorteilhaft ist die erste Dichtung eine hochtemperaturfeste Dichtung,
insbesondere aus Metall. Weiterhin vorteilhaft weist die zweite Dichtung eine Temperaturfestigkeit
bis zumindest etwa 200 °C auf, wobei die zweite Dichtung insbesondere aus Silikon
besteht. Alternativ kann auch die zweite Dichtung eine Metalldichtung sein oder
aus einem anderen geeigneten Material bestehen.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist zwischen dem Gehäuse
und zumindest einem von beiden, dem austrittsseitigen Bodenstück oder dem Austrittsdiffusor,
eine dritte Dichtung vorgesehen. Besonders bevorzugt ist dabei die dritte Dichtung
im wesentlichen senkrecht zu der axialen Richtung kraftbeaufschlagt. Hierdurch kann
generell eine einfache Montage durch Einschieben einer vorgefertigten Einheit in
das Gehäuse erfolgen, wobei zudem eine große thermische Längenänderung
der verschiedenen Komponenten des Abgaskühlers ausgeglichen werden kann. Vorteilhaft
ist die dritte Dichtung hierzu in axialer Richtung gleitfähig aufgenommen,
so dass eine thermische Ausdehnung des Abgaskühlers in dieser Richtung ausgleichbar
ist.
Bei einer zweckmäßigen Konstruktion weist das austrittsseitige
Bodenstück eine sich im wesentlichen in axialer Richtung erstreckende Abkragung
auf. Eine solche Abkragung kann auf einfache Weise das Gehäuse stützen,
wobei das Bodenstück und seine Abkragung in unmittelbarem Kontakt mit dem Kühlmittel
stehen, so dass in diesem Bereich der Anlage des Gehäuses mit dem austrittsseitigen
Bodenstück keine Gefahr eines schädlichen Wärmeeintrags
in das Gehäusematerial besteht.
Bei einer allgemein bevorzugten Ausführungsform ist das Gehäuse
mit einem austrittsseitigen Endbereich über ein Befestigungsmittel, insbesondere
eine Schraube, zumindest einem von beiden, austrittsseitiges Bodenstück oder
Austrittsdiffusor, festgelegt. Dies verbessert insgesamt die mechanische Festlegung
des Gehäuses und verhindert auch bei hoher Lebensdauer des Abgaskühlers
einen Kühlmittelaustritt. Das Befestigungsmittel kann auch eine Niet, eine
Klemme, eine Umbördelung, ein umlaufender Reifen oder ähnliches sein.
In einer weiteren Variante eines erfindungsgemäßen Abgaskühlers
hat das Gehäuse an einem austrittsseitigen Endbereich eine formschlüssige
Struktur, insbesondere eine Verjüngung, wobei der Austrittsdiffusor formschlüssig
gegen die Struktur abgestützt ist. Besonders bevorzugt ist dabei zwischen der
formschlüssigen Struktur und dem Austrittsdiffusor eine dritte Dichtung angeordnet.
Dies ermöglicht eine besonders einfache und schnelle Montage des Abgaskühlers.
In einer alternativen oder ergänzenden Ausführungsform ist
an dem Austrittsdiffusor ein Haltemittel angeordnet, wobei das Haltemittel mit einem
austrittsseitigen Endbereich des Gehäuses verbunden ist. In einer vorteilhaften
Realisierung umfasst das Haltemittel dabei zumindest ein federelastisches Blech,
wobei das Blech in einem elastisch vorgespannten Zustand an dem Endbereich des Gehäuses
festgelegt ist. Hierdurch ist eine Halterung des austrittsseitigen Gehäusebereichs
ermöglicht, die zugleich eine Kompensation der thermischen Ausdehnung der verschiedenen
Komponenten erlaubt. Weiterhin alternativ oder ergänzend ist das Haltemittel
über den Austrittsdiffusor schiebbar und von dem Austrittsdiffusor formschlüssig
gehalten. Ein solches Haltemittel ist in der Montage einfach und hinsichtlich des
Ausgleichs von ausdehnungsbedingtem Spiel zweckmäßig.
Allgemein bevorzugt besteht das Gehäuse zumindest teilweise aus
einem Kunststoff aus der Gruppe Polyamid (PA), Polyphtalamid (PPA) und Polyphenylensulfid
(PPS). Diese Kunststoffe sind mechanisch stabil und bis zu Temperaturen von wenigstens
etwa 160 °C temperaturbeständig.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann der Kühler
in ein Aluminium-Guss-Modul oder -Gehäuse eingeschoben sein, welches beispielsweise
an einem Motor befestigt, wie vorzugsweise verschraubt wird. Durch dieses Gehäuse
oder Modul wird eine einfache Übergabe des Kühlmittels realisierbar und
das Gehäuse oder Modul kann vorzugsweise Verschaubungspunkte als Befestigungspunkte
zur Verbindung mit dem Motor aufweisen.
Weitere Vorteile und Merkmale eines erfindungsgemäßen Abgaskühlers
ergeben sich aus den nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie
aus den abhängigen Ansprüchen.
Nachfolgend werden sechs bevorzugte Ausführungsbeispiele eines
Abgaskühlers beschrieben und anhand der anliegenden Zeichnungen näher
erläutert.
1 zeigt eine schematische Schnittansicht eines ersten
Ausführungsbeispiels eines Abgaskühlers.
2 zeigt eine schematische Schnittansicht eines zweiten
Ausführungsbeispiels eines Abgaskühlers.
3 zeigt eine schematische Schnittansicht eines dritten
Ausführungsbeispiels eines Abgaskühlers.
4 zeigt eine schematische Schnittansicht eines vierten
Ausführungsbeispiels eines Abgaskühlers.
5 zeigt eine schematische Schnittansicht eines fünften
Ausführungsbeispiels eines Abgaskühlers.
6 zeigt eine schematische Schnittansicht eines sechsten
Ausführungsbeispiels eines Abgaskühlers.
Der Abgaskühler gemäß 1
umfasst einen hinsichtlich des Abgasstroms eintrittsseitigen Eintrittsdiffusor
1, der vorliegend ein an sich bekanntes Stellglied 2 zur selektiven
Verteilung des Abgasstroms auf Tauscherrohre und/oder einen Bypasskanal. Das Stellglied
2 ist optional und findet vorwiegend bei Verbrennungsmotoren in Personenkraftwagen
Anwendung.
Ein Bündel aus parallelen Tauscherrohren 3 ist an jedem
der Enden der Tauscherrohre mit einem eintrittsseitigen Bodenstück
4 und entsprechend einem austrittsseitigen Bodenstück 5 verschweißt.
Die Tauscherrohre 3 und die Bodenstücke 4, 5 bestehen
jeweils aus einem nicht korrosionsanfälligen Stahl oder einem anderen zur Führung
eines heißen Abgasstroms geeigneten Material. An dem austrittsseitigen Bodenstück
5 ist ein sich konisch verjüngender Austrittsdiffusor 6 angeschweißt.
Ein Gehäuse 7 des Abgaskühlers besteht aus einem
Kunststoff und umgibt das Bündel von Tauscherrohren 3, wobei das Gehäuse
7 einerseits gegenüber dem eintrittsseitigen Bodenstück
4 und andererseits gegenüber dem austrittsseitigen
Bodenstück 5 abgedichtet ist, so dass Gehäuse 7, Bodenstücke
4, 5 und die Tauscherohre insgesamt ein Volumen zur Führung
eines Kühlmittels eingrenzen. Das Gehäuse 7 hat einen Eintritt
7a und einen Austritt 7b für das Kühlmittel, so dass
das Gehäuse 7 von dem Kühlmittel, insbesondere dem Kühlmittel
eines Hauptkühlkreislaufs eines Verbrennungsmotors des Kraftfahrzeugs, durchströmbar
ist. Dabei stehen sowohl die Wände der Tauscherrohre 3 sowie die bezüglich
des eingeschlossenen Volumens inneren Oberflächen der Bodenstücke
4, 5 mit dem Kühlmittel in unmittelbarem Kontakt.
Bei dem Abgaskühler handelt es sich der Bauart nach um einen
I-Flow-Kühler, bei dem die Tauscherrohre 3 im wesentlichen gerade
verlaufen und parallel zueinander angeordnet sind. Durch die Tauscherrohre
3 bzw. die Strömungsrichtung des Abgases durch die Rohre wird eine
axiale Richtung des Abgaskühlers definiert.
Eintrittsseitig sind der Eintrittsdiffusor 1, das eintrittsseitige
Bodenstück 4 und das Gehäuse 7 in axialer Richtung kraftbeaufschlagt
mittels einer ersten Dichtung 8 und einer zweiten Dichtung 9 dichtend
aneinander festgelegt. Dabei weist das eintrittsseitige Bodenstück
4 eine radiale Abkragung 4a auf, auf der abgasseitig die erste
Dichtung 8 und kühlmittelseitig die zweite Dichtung 9 aufgelegt
ist. Hierzu können die Abkragung 4a sowie die Dichtungen
8, 9 Rillen, Sicken, Schneiden oder andere an sich bekannte Mittel
zur Positionierung und Abdichtung aufweisen. Auf die erste Dichtung 8 ist
der Eintrittsdiffusor 1 mit einer an ihm vorgesehenen Abkragung
1a aufgesetzt. Auf die zweite Dichtung 9 ist das Gehäuse
7 mittels einer an ihm ausgeformten Abkragung 7c aufgesetzt. Die
Abkragungen 1a, 4a, 7c weisen sich überdeckende
Durchbrechungen bzw. Bohrungen auf, die von als Schrauben mit Muttern ausgebildeten
Befestigungsmitteln 10 durchgriffen werden. Über den Umfang verteilt
sind mehrere Schrauben 10 zur sicheren Festlegung vorgesehen. Bei dem Befestigungsmittel
kann es sich auch um eine Niet, eine Klammer oder ein anderes geeignetes Mittel
handeln.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist in die Durchbrechungen
zudem eine nicht dargestellte Hülse eingesetzt, die die Durchbrechung des Kragens
des Gehäuses 7c durchgreift und auf dem Kragen des Bodenstücks
4a aufliegt. Bei der ersten Dichtung 8 handelt es sich um eine
Metalldichtung, z. B. aus Kupfer oder einem anderen hinsichtlich der eintrittsseitigen
Temperatur des Abgases temperaturfesten Metall. Bei der zweiten Dichtung
9 handelt es sich um eine Silikondichtung, die bis zu einer Temperatur
von etwa 200 °C temperaturfest ist. Bedingt durch die nicht dargestellte Hülse
führt ein Anziehen der Schraube 10 mittels einer Mutter und ggf. vorgesehener
Unterlegscheiben zu einer summarischen Kompression von Gehäusekragen
7c und zweiter Dichtung 9 um einen durch das Hülsenmaß
definierten Hub, so dass die weichen Materialien von Gehäuse und zweiter Dichtung
9 nicht überbelastet werden. Die Metalldichtung 8 ist dagegen
mit einer höheren Kraft anpressbar, die durch das Anzugsmoment der Schraube
gegeben ist. Insgesamt erfolgt die Abdichtung von Eintrittsdiffusor 1,
Bodenstück 4 und eintrittsseitigem Ende des Gehäuses
7 somit in axialer Richtung.
Eine austrittsseitige Absichtung des Gehäuses 7 gegenüber
dem zweiten Bodenstück 5 erfolgt über eine dritte Dichtung
11, die als O-Ring auf einer sich in axialer Richtung erstreckenden Abkragung
5a des austrittsseitigen Bodenstücks 5 aufliegt. Die dritte
Dichtung 11 ist gehäuseseitig in einer Ringnut 7d des Gehäuses
eingelegt.
Eine in Austrittsrichtung hinter der Dichtung 11 angeordnete
umlaufende Nase 7e des Gehäuses rastet in eine entsprechende Nut oder
Rille 5b des Bodenstücks 5 ein, so dass eine eventuelle Schwingung
der Teile des Abgaskühlers zueinander zu verringern.
Das Gehäuse 7 weist über seine gesamte Länge
einen freien Durchtrittsquerschnitt auf, wobei das Bodenstück 5 mit
seiner Abkragung 5a und der Austrittsdiffusor 6 mit diesem freien
Querschnitt nicht kollidieren. Bei der Montage wird zunächst insbesondere durch
Schweißung oder Lötung eine vorgefertigte Einheit aus Austrittsdiffusor
6, Bodenstück 5 mit Abkragung 5a, Tauscherrohren
3 und eintrittsseitigem Bodenstück 4 mit Abkragung
4a hergestellt, welche nachfolgend in das Kunststoffgehäuse
7 eingeschoben werden, wobei zuvor die zweite Dichtung 9 platziert
wird. Das Einschieben erfolgt mit dem Austrittsdiffusor voran in die eintrittsseitige
Öffnung des Gehäuses 7, also gemäß 1
durch eine Bewegung der vorgefertigten Einheit von links nach rechts. Nach diesem
Einschieben wird die erste Dichtung 8 auf dem ersten Bodenstück
4 platziert, der Eintrittsdiffusor 1 aufgesetzt und die Schrauben
10 mit den Hülsen eingesetzt und angezogen. Somit ist zur Montage
des Gehäuses 7 kein Fertigungsschritt erforderlich, der einen Wärmeeintrag
in das Gehäuse 7 bewirken kann, insbesondere keine Verlötung
oder Verschweißung.
Die radiale Abdichtung des Kragens 5a des Bodenstücks
5 gegenüber dem Gehäuse 7 mittels der dritten Dichtung
11 ermöglicht zudem eine Kompensation einer thermischen Ausdehnung
der Tauscherrohre 3 gegenüber dem Gehäuse 7. Hierbei
kann die Dichtung 11, die in der Nut 7d in axialer Richtung gegenüber
dem Gehäuse 7 fixiert ist, auf dem Kragen 5a des Bodenstücks
5 gleiten. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Dichtung 11
gegenüber dem Kragen 5a fixiert ist und gegenüber
dem Gehäuse 7 gleitet oder gegenüber beiden Elementen gleitet.
Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel gemäß
2 liegt im Unterschied zu dem ersten Ausführungsbeispiel
eine zusätzliche Festlegung des austrittsseitigen Endbereichs des Gehäuses
7 an dem Kragen 5a des Bodenstücks 5 vor, damit
auch bei Materialermüdung oder hohem Kühlmitteldruck keine Undichtigkeit
des Kühlmittels in diesem Bereich auftritt. In der vorliegenden schematischen
Darstellung sind Schrauben 12 in radialer Richtung in den Kragen
5a eingeschraubt, wobei sie das Gehäuse 7 durchgreifen. Die
Schrauben 12 sind austrittsseitig der dritten Dichtung 11 angeordnet.
Falls die Materialstärke des Kragen 5a nur Durchgangsgewinde zulässt,
können die Schrauben über weitere Dichtmittel abgedichtet werden, wie
etwa eine Gewindedichtung.
Bei der Ausführung gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel
(siehe 3) ist der austrittsseitige Endbereich des Gehäuses
7 ähnlich wie im zweiten Ausführungsbeispiel mittels Schrauben
12 gesichert, wobei die Schrauben 12 in Muttern 13 eingeschraubt
sind, die auf einem konischen Wandungsabschnitt 6a des Austrittsdiffusors
6 festgelegt sind, insbesondere mittels Schweißung. Je nach Materialstärke
des Austrittsdiffusors 6 kann es sich auch um Sackgewinde in der Wandung
6a handeln. Eine Ausführung wie in 3
ist zum Beispiel dann vorteilhaft, wenn die Materialstärken beispielsweise
des Bodenstücks 5 nicht ausreichend sind, um Schraubgewinde vorzusehen.
Bei dem vierten Ausführungsbeispiel gemäß
4 hat das Gehäuse 7 im Unterschied zum
ersten Ausführungsbeispiel eine formschlüssige Struktur an seinem austrittsseitigen
Endbereich, welche vorliegend als Verjüngung 14 des Gehäuses
7 ausgeformt ist. Die Verjüngung 14 korrespondiert mit einem
konischen Abschnitt 6a der Wandung des Austrittsdiffusors 6. Zwischen
der Verjüngung 14 und der Wandung 6a ist eine Dichtung
11a in eine Gehäusenut eingelegt. Die Dichtung 11a kann alternativ
oder ergänzend zu der dritten Dichtung 11 des ersten Ausführungsbeispiels
vorgesehen werden. Grundsätzlich hat das Abgas austrittsseitig eine erheblich
niedrigere Temperatur als eintrittsseitig. Typische Temperaturwerte für das
eintrittsseitige Abgas sind 600 °C bis 700 °C, wogegen das austrittsseitige
Abgas Temperaturen von typisch 150 °C bis 160 °C aufweist. Die Erwärmung
des Austrittsdiffusors 6 ist daher begrenzt, so dass das Gehäuse
7 und eine elastische, ggf. aus Silikon bestehende Dichtung 11a
an der Wandung 6a anliegen können, ohne zerstört zu werden. Besonders
unkritisch ist das Prinzip des vierten Ausführungsbeispiels in dem Fall, in
dem das Gehäuse 7 aus Aluminium besteht.
Alternativ kann die Dichtung 11a auch auf dem dem Anschlussflansch
benachbarten zylindrischen Segment des Austrittsdiffusors angeordnet sein, so dass
dann das Gehäuse dann weiter nach hinten bis näher an den Anschlussflansch
heran reicht und einen Bereich des zylindrischen Segments umgibt. Dadurch können
thermische Dehnungen des Kühlerblocks weiter kompensierbar sein.
Bei dem fünften Ausführungsbeispiel (siehe 5)
erfolgt die austrittsseitige Abdichtung des Gehäuses 7 ebenso wie
im ersten Ausführungsbeispiel mittels einer Ringdichtung 11, die auf
einem Kragen 5a des Bodenstücks 5 aufliegt. Im Unterschied
zu dem ersten Ausführungsbeispiel hat das Gehäuse 7 auch austrittsseitig
eine radiale Abkragung 15, an der mittels Schrauben 16 federelastische
Bleche 17 festgelegt sind, die am Umfang einer Wandung 6a des
Austrittsdiffusors 6 befestigt sind. Die elastischen Bleche 17
können grundsätzlich nach einem Einschieben der Baueinheit in das Gehäuse
7 an der Wandung 6a angeschweißt werden, da diese weit von
dem Gehäuse 7 entfernt ist. Bevorzugt sind die Bleche 17
jedoch wie durch die gepunkteten Linien dargestellt vor dem Einschieben der Einheit
in das Gehäuse 7 an der Wandung 6a festgelegt und so umgebogen,
dass sie zunächst den freien Querschnitt des Gehäuses 7 nicht
überdecken. Erst nach dem Einschieben der baulichen Einheit in das Gehäuse
7 werden sie gemäß der Pfeile in 5
federelastisch verbogen und mittels der Schrauben 16 an dem Kragen
15 befestigt. Hierdurch ist das Gehäuse 7 im austrittsseitigen
Endbereich sicher gegenüber dem Austrittsdiffusor 6 und dem Bodenstück
5 gehalten, wobei aufgrund der Federelastizität der Bleche
17 weiterhin eine gute Ausgleichsfähigkeit thermischer Ausdehnungen
besteht.
Das sechste Ausführungsbeispiel gemäß 6
ist in seiner Konstruktion dem fünften Ausführungsbeispiel ähnlich,
wobei anstelle der federelastischen Bleche nunmehr ein Haltemittel 18 über
den Austrittsdiffusor 6 geschoben und mit der Abkragung 15 des
Gehäuses 7 verschraubt wird. Das Haltemittel 18 ist als rotationssymmetrischer
Trichter ausgebildet, der mit seiner kleineren Öffnung umlaufend auf einer
konischen Wandung 6a des Austrittsdiffusors 6 aufliegt. Auch hierdurch
ist eine elastich nachgiebige Halterung des austrittsseitigen Endbereichs des Gehäuses
7 gegenüber dem Bodenstück 5 und dem Austrittsdiffusor
6 ermöglicht.
Es versteht sich, dass die besonderen Merkmale der verschiedenen Ausführungsbeispiele
je nach Anforderungen sinnvoll miteinander kombiniert werden können.