Die Erfindung betrifft ein elektromagnetisches Relais mit zwangsgeführten
Kontakten der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art.
Ein derartiges Relais, ein sogenanntes Sicherheitsrelais, ist aus
DE 19847831 A1 bekannt.
Diese Relais sind häufig für den Einbau in Schmalgehäuse
bestimmt, bei welchen eine geringe Baubreite, üblicherweise eine Baubreite
von 22,5 mm, und eine geringe Bauhöhe von vorzugsweise 15,5 mm vorgegeben ist.
Wegen des derart reduzierten Bauvolumens ist es notwendig, die Konstruktion
so zu gestalten, dass das Antriebssystem einen möglichst großen Wirkungsgrad
hat. Dies bedeutet, dass trotz reduzierten Bauvolumens ein möglichst großer
Raum für die Spule des Elektromagneten zur Verfügung stehen, dass der
magnetische Kreis des Elektromagneten insbesondere im Bereich der Luftspalte einen
möglichst geringen Widerstand bieten und dass trotz beengter Raumverhältnisse
eine gute Isolierung und Entkoppelung zwischen dem Antriebssystem und den Kontaktfedern
gewährleistet sein sollten. Außerdem wird angestrebt, das Antriebssystem
und die Kontaktfedern so zu gestalten, dass die Magnetsystemkennlinie an die Kraft-Weg-Kennlinie
der Kontaktfedern optimal angepasst ist, wobei ein flacher Kennlinienverlauf wünschenswert
ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Sicherheitsrelais zu
schaffen, bei welchem diese teils einander entgegenstehenden Bedingungen mit geringem
Kostenaufwand optimal erfüllt sind.
Gelöst ist diese Aufgabe gemäß vorliegender Erfindung
mit einem Relais der in Anspruch 1 gekennzeichneten Art.
Nach der vorliegenden Erfindung wird bei einem Sicherheitsrelais der
gattungsgemäßen Art von der an sich bekannten Erkenntnis Gebrauch gemacht,
nach welcher die Geometrie des magnetischen Kreises Einfluss auf die Magnetkraftkennline
hat.
Nach dem erfindungsgemäßen Vorschlag gemäß Anspruch
1 wird die Kernpolfläche gegenüber dem Kernquerschnitt vergrößert
und der Anker mit einem der vergrößerten Kernpolfläche angepassten
Polschuh versehen, was zu einer Verstärkung der Anzugskraft im Startpunkt des
Ankers führt und eine relativ flache Kraft-Weg-Charakteristik des Magnetsystems
zur Folge hat.
Aus US 2,919,323 ist grundsätzlich
bei einem anders aufgebauten elektromagnetischen Relais bekannt, den Anker mit einem
Polschuh zu versehen, welcher der Kernpolfläche zugeordnet ist. Kernpol- und
Polschuhflächen sind hierbei kegel- bzw. trichterförmig gestaltet, was
nachteiligerweise zu einer größere Baulänge des Relais führt.
Durch diese Maßnahmen ist eine wesentliche Steigerung der magnetischen
Kraft, nämlich verglichen mit herkömmlichen Aufbau mindestens eine Verdoppelung,
möglich.
Damit trotz reduzierten Bauvolumens ein elektromagnetisches Antriebssystem
mit möglichst großer Anzugskraft verwendet werden kann, muss nach einer
weiteren Erkenntnis der Erfindung dafür gesorgt werden, dass für die Spule
des Elektromagneten ein möglichs großer Wickelraum zur Verfügung
steht.
Zur Erfüllung dieser Bedingung ist gemäß Anspruch 3
vorgeschlagen, den Schieber, welcher den Anker mit den aktiven Kontaktfedern verbindet,
mit einem aus DE 295 07 780 U1
an sich bekannten Rahmen auszustatten, der die Spule seitlich umgreift. Hierdurch
ist die Wickelraumhöhe nicht durch den normalerweise oberhalb der Spule gelegenen
Schieber eingeschränkt, so dass eine maximale Wickelraumhöhe für
die Spule zur Verfügung steht, was zur Erhöhung des Wirkungsgrades beiträgt.
Dem gleichen Ziel, nämlich der Verbesserung der Magnetsystemkennlinie
sowie des Wirkungsgrades, dient die Ausgestaltung der aktiven und passiven Kontaktfedern
nach den Ansprüchen 4 und 5.
Die reduzierte Relaisbauhöhe bedingt bei senkrecht stehenden
Kontaktfedern insbesondere bei den aktiven Kontaktfedern, die einen relativ großen
Federweg zu durchfahren haben, wegen der reduzierten wirksamen Federlänge eine
relativ große Federkraft. Um trotz dieser konstruktiven Vorgaben eine möglichst
flache Kraft-Weg-Kennlinie der Kontaktfedern zu erreichen, ist eine mäanderförmig
gestaltete Kontaktfeder gemäß Anspruch 4 vorgeschlagen, welche trotz reduzierter
Bauhöhe eine Vergrößerung der wirksamen Federlänge ermöglicht.
Die passiven Kontaktfedern dagegen, die einen geringeren Federweg
zu durchlaufen haben, sind nach dem Vorschlag gemäß Anspruch 5 in Richtung
auf die aktiven Kontaktfedern abgebogen und liegen mit definierter Vorspannung an
einem Anschlag eines Trägerblockes an.
Die mit Ansprüchen 4 und 5 angegebene Gestaltung der Kontaktfedern
gestattet es, dass diese nach dem Vorschlag gemäß Anspruch 6 senkrecht
zur Vorschubbewegung des Schiebers montiert werden können, wobei oberhalb der
Kontaktfedern ein Kamm angeordnet ist, der einerseits mit den freien
Enden der aktiven Kontaktfedern und andererseits mit dem in gleicher Ebene liegenden
Rahmen des Schiebers verbunden ist.
Außerdem kann gemäß Anspruch 7 die Konstruktion derart
gestaltet sein, dass sämtliche Verbindungsstellen zwischen Rahmen und Anker
bzw. Kamm und Kontaktfedern in gleicher Ebene liegen.
Durch diese Maßnahmen wird eine weitgehend verlustfreie Übertragung
der Magnetkraft auf die Kontaktfeder erreicht, was gleichfalls den Wirkungsgrad
verbessert.
Der weiteren Verbesserung des Wirkungsgrades bei Reduzierung der Relaisabmessungen
dient der Vorschlag nach Anspruch 8, nach welchem eine Ankerrückstellfeder
mit parallel zum Anker verlaufenden und an diesem anliegenden vorgespannten Schenkeln
vorgesehen ist, welche so dimensioniert sind, dass sie bei nicht erregter Spule
des Magnetsystems die aktiven Kontaktfedern über den Schieber in die Ruhestellung
zu führen vermögen.
Die enge Bauweise, die nach der Erfindung realisierbar ist, erfordert
außerdem eine gute Isolierung zwischen Antriebssystem und der Kontaktfedergruppe.
Zu diesem Zweck weist der diese Baugruppen aufnehmende Trägerblock gemäß
Anspruch 9 eine erste Kammer zur Aufnahme des Antriebssystems und weitere Einzelkammern
zur Aufnahme der Kontaktfedersätze auf, wobei elektrisch isolierendes Material
für den Trägerblock verwendet wird, welches Kriechströme zwischen
dem Antriebssystem und den Kontaktfedern sowie zwischen den Kontaktfedern untereinander
verhindert oder zumindest reduziert.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines in den Zeichnungen
dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispieles im Einzelnen erläutert.
In den Zeichnungen zeigen
1 Explosionsdarstellung der Einzelteile des erfindungsgemäßen
Sicherheitsrelais,
2 perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen
Sicherheitsrelais von rechts gesehen,
3 perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen
Sicherheitsrelais von links gesehen,
4a vergrößerte perspektivische Darstellung
des Antriebssystems von rechts gesehen,
4b Draufsicht des Antriebssystems gemäß
4a,
4c vergrößerter Teilschnitt längs der
Linie A-A in 4b,
4d perspektivische Ansicht des Ankers auf der der Spule
zugewandten Seite,
4e vergrößerte perspektivische Darstellung
des Antriebssystems gemäß 4a von links unten
gesehen mit noch nicht montiertem Anker,
4f perspektivische Ansicht der Außenseite des
Ankers gemäß 4d,
5 Axialschnitt des erfindungsgemäßen Sicherheitsrelais
gemäß 2 und 3,
6 vergrößerte Explosionsdarstellung einer
Kontaktfeder mit Federträger und
7 Kraft-Weg-Kennlinie des erfindungsgemäßen
Antriebssystems im Vergleich zu einem Antriebssystem herkömmlicher Art sowie
der Kontaktfedern.
Die Explosionsdarstellung gemäß 1
lässt die Einzelteile des erfindungsgemäßen Sicherheitsrelais erkennen.
Das Antriebssystem 10 ist ein elektromagnetisches Klappanker-Relais
mit einer auf den Spulenkörper 12 gewickelten Spule 11, deren
Spulenenden mit den in den Anschlussstiftträger 12a eingesetzten Anschlussstiften
12b elektrisch verbunden, vorzugsweise verlötet, sind. Im Inneren
der Spule befindet sich der Spulenkern 13, dessen dem Anker 15
zugewandte Kernpolfläche 13a nach Art eines Hufnagelkopfes gegenüber
dem Querschnitt des Kern 13 vergrößert ist.
Der Kern 13 ist mit seinem verjüngten Ende
13b in die Ausnehmung 14b des L-förmigen Joches
14 eingesetzt. Auch die dem Anker 15 zugewandte Jochpolfläche
14a ist gegenüber dem Jochquerschnitt vergrößert.
Der Anker 15 ist mittels der Ankerrückstellfeder
16 am Joch 14 gelenkig angebracht.
Zu diesem Zweck ist der abgewinkelte Schenkel 16d mit Hilfe
von aus dem Joch 14 herausgeprägten Warzen, welche in die Befestigungslöcher
16c des Schenkels 16d eingreifen, am Joch 14befestigt,
wie dies genauer in den 4a und 4e
dargestellt ist. Der Anker 15 wird hierauf zwischen die Kernpolfläche
13a und die Federschenkel 16a der Ankerrückstellfeder
16 eingeschoben. Fixierfederarme 16b der Ankerrückstellfeder
16 greifen hierbei in Einprägungen 15b des Ankers
15 ein. Beidseitige Federschenkel 16a bilden die federnde Abstützung
für den Klappanker 15. Eine in 1 und
4f erkennbare u-förmige Einprägung
15c am Anker 15 dient der Bildung einer vorstehenden umlaufenden
Lippe 15d auf der gegenüberliegenden Seite des Ankers 15,
deren Bedeutung an Hand von 4c nachstehend noch erläutert
ist.
Das Antriebssystem 10 dient der Betätigung der Kontaktfedergruppe
20. Diese besteht aus zwei Paaren von Schließerkontaktfedersätzen
21, 22 und einem Paar Öffnerkontaktfedersätzen
23, 24, wie dies besser aus den 2,
3 und 5 ersichtlich ist.
Jeder Kontaktfedersatz weist jeweils eine passive Kontaktfeder 21,
23 und eine aktive Kontaktfeder 22, 24 auf. Die Kontaktfedern
21 bis 24 sind an Federträgern 25 befestigt, wie
dies nachstehend an Hand von 6 noch erläutert
ist. Die Anschlusstifte 25a der Federträger 25 durchsetzen
hierbei Durchbrüche des Trägerblockes 30 und bilden gleichzeitig
den elektrischen Anschluss für die Kontaktfedern (vergleiche 5).
Kontaktstücke 21a, 22a, 23a und 24a an
den freien Enden der Kontaktfedern 21 bis 24 dienen als Schaltkontakte.
Der Trägerblock 30 nimmt bestimmungsgemäß
das Antriebssystem 10 sowie die Kontaktfedergruppe 20 auf. In
den Figuren auf der rechten Seite begrenzt eine im Querschnitt u-förmige Kammerwand
34 zusammen mit dem rechten Teil des Trägerblockes 30 die
Antriebskammer 33 für die Aufnahme des Antriebssystems 10.
Die im Querschnitt u-förmige Kammerwand 34 isoliert hierbei die Spule
11, 12 des Antriebssystems 10 elektrisch gegen die in
den Kontaktfederkammern 31 angeordneten Kontaktfedern 21 bis
24. Beidseitig am Trägerblock 30 innerhalb der Antriebskammer
33 vorgesehene Schnappfedern 35 greifen in beidseitig am Joch
14 vorgesehene Aufnahmen 14c schnappend ein und legen somit das
Antriebssystem 10 in der Antriebskammer 33 fest.
Die der Aufnahme der Federkontakte 21 bis 24 dienenden
Kontaktfederkammern 31 werden begrenzt durch Kammerwände
31 und einen senkrecht zu diesem stehenden Mittelsteg 36 (vergleiche
auch 2 und 3).
Die dritte Baugruppe, welche das Antriebssystem 10 mit der
Kontaktfedergruppe 20 mechanisch verbindet und so als Schieber den vom
Anker 15 bei Erregung des Antriebssystems 10 erzeugten Hub auf
die Kontaktfedern 21 bis 24 überträgt, ist von einem
Rahmen 40 und mit diesem verbindbaren Kammhälften 41 und
42 gebildet.
Der Rahmen 40 umfasst im montierten Zustand den oberen Bereich
der vom Spulenkörper 12 getragenen Spulenwicklung 11 und
ist so dimensioniert, dass er um den Hub des Ankers 15 in Längsrichtung,
also in Richtung auf die Kontaktfedergruppe 20, verschiebbar ist. In eine
mittige Aufnahme 40d des Rahmens 40 greift der Anker
15 mit seiner Betätigungsnase 15a ein. In beidseitig dieser
Aufnahme 40d vorgesehene Aufnahmen 40e greifen die Federschenkel
16a der Ankerrückstellfeder 16 ein, so dass der Rahmen und
damit der Anker 15 im nicht erregten Zustand des Antriebssystems
10 in die Ausgangslage, in den Zeichnungen die rechte Position, gezogen
wird.
Auf der gegenüberliegenden Seite ist der Rahmen 40 mit
Führungsvorsprüngen 40c (vergleiche 3)
ausgestattet, welche beidseitig am Mittelsteg 36 anliegen und so von diesem
geführt werden. Dieser Rahmen schränkt vorteilhafterweise den Wickelraum
nicht ein und gewährleistet eine minimale Bauhöhe. Für alle Varianten
des Relais kann derselbe Rahmen verwendet werden.
Der zweite Teil des Betätigungssystems besteht aus den aus zwei
Kammhälften 41 und 42 gebildeten Kamm. Beide Kammhälften
41 und 42 sind auf der dem Rahmen 40 zugewandten Seite
mit Einhängebügeln 41a und 42a ausgestattet, in welche
der Rahmen 40 mit Einhängenasen 40a, b formschlüssig,
aber lösbar eingreift.
Die der Zwangsführung der aktiven Kontaktfedern 22 und
24 dienenden Kammhälften 41 und 42 weisen in Richtung
auf den Mittelsteg 36 offene Führungsschlitze 41b,
42b auf, welche die aktiven Kontaktfedern 22, 24 unterhalb
der Kontaktstücke 27 umfassen. Die Kammhälften 41 und
42 sind so konzipiert, dass sie auf den oberen Stirnflächen der Kammerwände
32 aufliegend gegeneinander in Richtung auf den Mittelsteg 36
zusammengeschoben werden können. Hierbei umfassen sie die aktiven Kontaktfedern
22, 24, während größer dimensionierte Durchbrüche
41d, 42d (vergleiche 1 und
5) den ungehinderten Durchgriff und die freie Beweglichkeit
der passiven Kontaktfedern 21 und 23 ermöglichen.
Die Verbindung der beiden gegeneinander geschobenen Kammhälften
41 und 42 erfolgt mittels des an der Kammhälfte
41 vorgesehenen Verbindungssteges 41c und der an der Kammhälfte
42 vorgesehenen Aufnahme 42c, in welche der Verbindungssteg
41c rastend einschnappt.
Eine nur in 1 dargestellte Haube
50 bildet zusammen mit dem Trägerblock 30 das das Sicherheitsrelais
aufnehmende staubdichte Gehäuse. Bei Verklebung der Haubenwände
51 mit der Bodenplatte 37 des Trägerblockes 30 sind
feuchtigkeitsdichte Ausführungen möglich.
An Hand der 4a bis 4d
sind Konstruktionsmerkmale erläutert, welche eine möglichst flache Kraft-Weg-Charakteristik
des Magnetsystems bei gleichzeitiger Verstärkung der Anzugskraft des Ankers
im Startpunkt begünstigen.
Wie die vergrößerte Schnittdarstellung gemäß
4c erkennen lässt, weist der Kern 13
an seinem dem Anker 15 zugewandten Ende eine hufnagelkopf-ähnliche
verbreiterte Kernpolfläche 13a auf. Hierdurch wird der magnetische
Widerstand reduziert, was zu einer Steigerung der magnetischen Kraft in der Größenordnung
von 15% verglichen mit einem Kern ohne verbreitertem Kopf führt.
Die Kernpolfläche 13a taucht in einen von der umlaufenden
Lippe 15d des Ankers 15 gebildeten Raum ein. Auch diese Lippe
15d führt zu einer Polflächenvergrößerung, die zu einer
erheblichen Steigerung der magnetischen Kraft führt.
Schließlich ist auch das Joch 14 mit einer im Bereich
des Ankers 15 vergrößerten Jochpolfläche 14a ausgestattet,
die ihrerseits zu einer weiteren Herabsetzung des magnetischen Widerstandes und
damit Steigerung der magnetischen Kraft um weitere 16 %führt.
Diese Maßnahmen insgesamt bieten für die Relaisfunktion
sehr wesentliche Vorteile, die nachstehend unter Bezugnahme auf die in
7 dargestellten Kennlinien erläutert sind.
Das Diagramm gemäß 7 zeigt
die Kraft-Weg-Kennlinie des Antriebssystems mit gemäß der Erfindung am
Anker ausgeprägten Polschuhen im Vergleich zur Kraft-Weg-Kennlinie eines konventionellen
Antriebssystems mit flachem Anker. Die Kurven machen deutlich, dass die magnetische
Kraft im Startmoment des Ankers, also bei S0, in welchem der Anker seine
Ruhelage verlässt, mehr als verdoppelt ist. Dies ist für das Durchzugsverhalten
des Relais außerordentlich bedeutsam.
In dem Bereich S3 bis S0 weist das erfindungsgemäße
Antriebssystem verglichen mit dem konventionellen Antriebssystem eine geringere
Steigung auf. Dies bedeutet, dass der für Gleichstrommagnete typische steile
Abfall der Magnetkraft mit größer werdendem Luftspalt verringert ist.
Im Vergleich hierzu sind die Kraft-Weg-Kennlinien der Kontaktfedern
über den gleichen Weg dargestellt. Diese Kurve liegt stets unterhalb der Kurve
des erfindungsgemäßen Antriebssystems und ist recht gut an die Kraft-Weg-Charakteritik
des erfindungsgemäßen Antriebssystems angepasst.
Über den gesamten Weg liegt die Kraft-Weg-Charakteristik der
Kontaktfedern unterhalb derjenigen des erfindungsgemäßen Antriebssystems.
Das bedeutet, dass das erfindungsgemäße Antriebssystem über den gesamten
Hub genügend Kraftreserven besitzt, um die Kontaktfedern sicher zu schalten.
Aufgrund dieser Maßnahmen kann die Energie des Magneten optimal
genutzt werden, was eine Reduzierung der Spulenaufnahmeleistung beziehungsweise
Reduzierung der Relaisabmessungen ermöglicht.
Ferner wird die Geschwindigkeit des Ankers bei Aufprall auf den Kern
verringert, so dass geringere dynamische Energie auf das Betätigungs- und Kontaktsystem
einwirkt. Für den Dauerbetrieb ergeben sich hierdurch geringere Deformationen
im Polspaltbereich, ein geringerer Verschleiß an bewegten und schwingenden
Bauteilen, Reduzierung der Aufschlaggeräusche, also leisere Schaltfunktionen,
sowie geringere Prellzeiten sowohl an den Schließkontakten als auch den Öffnerkontakten.
Alle mit der Erfindung vorgeschlagenen Maßnahmen tragen dazu
bei, ein kompaktes Sicherheitsrelais hoher Leistung in Flachbauweise zu schaffen,
das auf Grund des reduzierten Bauvolumens ideal geeignet für den Einbau in
Schmalgehäuse der im Steuerungsbau üblichen Baubreite von 22,5 mm bei
einer Bauhöhe von vorzugsweise 15,5 mm ist.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist auch eine Modifizierung der Kontaktfedern
zweckmäßig.
Alle Kontaktfedern sind im Wesentlichen eben ausgebildet und senkrecht
zur Grundebene im Trägerblock befestigt. Hierdurch ist eine einfache und automatisierungsfreundliche
Montage ermöglicht.
Um trotz der reduzierten Relais-Bauhöhe den aktiven Kontaktfedern
die erforderliche Elastizität zu verleihen, sind diese in der in
6 dargestellten Weise gestaltet. Die mit
22 bezeichnete Kontaktfeder besteht aus der Kontaktfederzunge
22b, welche über mäanderförmige Kontaktfederarme
22c und d mit der Kontaktfederbasis 26f verbunden ist. Trotz geringerer
Längserstreckung hat diese Kontaktfeder senkrecht zur Federebene eine hohe
Elastizität, was zu einer flach verlaufenden Federkennlinie führt. Die
Kontaktfeder 22 ist, wie oben bereits erwähnt, am Federträger
25 mit herausgeprägten Warzen 25c festgelegt, welche in den
Bohrungen 22g verpresst sind. Das freie Ende der Kontaktfederzunge
22b weist eine Kontaktstückaufnahme 22e auf, in welche das
Kontaktstück 22a eingesetzt ist.
Während die aktiven Kontaktfedern 22 und 24
zur Erzeugung einer flachen Kennlinie mäanderartig geformte Kontaktfederarme
besitzen und damit relativ elastisch sind, sind die passiven Kontaktfedern
21 und 23, wie vor allem die Schnittdarstellung gemäß
5 deutlich macht, vorgebogen, wodurch ihnen die für
einen Anschlag erforderliche Vorspannung verliehen wird.
- 10
- Antriebssystem
- 11
- Spulenwicklung
- 12
- Spulenkörper
- 12a
- Anschlussstiftträger
- 12b
- Anschlussstifte
- 13
- Kern
- 13a
- Kernpolfläche
- 13b
- verjüngtes Ende
- 14
- Joch
- 14a
- Jochpolfläche
- 14b
- Aufnahmefenster
- 14c
- Aufnahme für Schnappfeder
- 14d
- Prägung für Warzen
- 15
- Anker
- 15a
- Betätigungsnase
- 15b
- Einprägung für Ankerrückstellfeder
- 15c
- Einprägung für Polschuhbildung
- 15d
- Lippe
- 16
- Ankerrückstellfeder
- 16a
- Federschenkel
- 16b
- Fixierfederarme
- 16c
- Befestigungslöcher
- 16d
- abgewinkelte Schenkel
- 20
- Kontaktfedergruppe
- 21
- Passive Schließerkontakte
- 21a
- Kontaktstücke
- 22
- Aktive Schließerkontaktfedern
- 22a
- Kontaktstücke
- 22b
- Kontaktfederzunge
- 22c, d
- Kontaktfederarme
- 22e
- Kontaktstückaufnahme
- 22f
- Kontaktfederbasis
- 22g
- Bohrung für Verbindungswarze
- 23
- passive Öffnerkontaktfeder
- 23a
- Kontaktstücke
- 24
- aktive Öffnerkontaktfedern
- 24a
- Kontaktstücke
- 25
- Federträger
- 25a
- Anschlussstift
- 25c
- Warze
- 30
- Trägerblock
- 31
- Kontaktfederkammer
- 32
- Kammerwände der Kontaktfederkammer
- 33
- Antriebskammer
- 34
- Kammerwände der Antriebskammer
- 35
- Schnappfedern
- 36
- Mittelsteg
- 36a
- Durchbruch
- 37
- Bodenplatte
- 40
- Rahmen
- 40a, b
- Einhängenasen
- 40c
- Führungsvorsprünge
- 40d
- Aufnahme für Betätigungsnase
- 40e
- Aufnahme für Federschenkel
- 41
- Erste Kammhälfte
- 41a
- Einhängebügel
- 41b
- Führungsschlitz
- 41c
- Verbindungssteg
- 41d
- Durchbruch
- 42
- Zweite Kammhälfte
- 42a
- Einhängebügel
- 42b
- Führungsschlitz
- 42c
- Stegaufnahme
- 42d
- Durchbrüche
- 50
- Haube
- 51
- vertikale Wände