QUERVERWEIS AUF VERWANDTE ANMELDUNG
Diese Anmeldung beansprucht die Priorität der am 15. Januar 2003
eingereichten, vorläufigen US-Patentanmeldung
mit der laufenden Nummer 60/440,110.
GEBIET DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Drehmomentübertragungseinheit
und ein Verfahren zu deren Herstellung, und im Spezielleren auf ein kombiniertes
Ritzelträger- und Antriebsgehäuse und ein Verfahren zu dessen Herstellung.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Die Druckschrift US 6,702,711
B2 offenbart eine Drehmomentübertragungseinheit, welche ein allgemein
napfförmiges Außengehäuse und ein allgemein scheibenförmiges
inneres Teil aufweist. Bei dieser bekannten Drehmomentübertragungseinheit ist
das Außengehäuse mit einem geschlossenen Ende sowie einem offenen Ende
versehen, wobei das geschlossene Ende eine Vielzahl von darin ausgebildeten Schlitzen
aufweist, und wobei das offene Ende des Außengehäuses ausgelegt ist, in
Wirkverbindung mit einem ersten drehenden Teil zu stehen. Ferner weist das allgemein
scheibenförmige innere Teil der aus dem Stand der Technik bekannten Drehmomentübertragungseinheit
eine zentrale Öffnung und eine Mittelachse auf.
Die Druckschrift US 2004/0235610
A1 betrifft eine Drehmomentübertragungseinheit, welche ein Nockenteil
mit einer Vielkeilbuchse sowie einen Flanschteil aufweist, der mit dem Nockenteil
verbunden ist.
Ein Ritzelträger ist eine Halterungsstruktur, die Ritzelräder
(oder Planetenräder) in einem Planetengetriebesatz anordnet und ein Drehmoment
auf andere Bauteile in einem Fahrzeugantriebsstrang überträgt. Ein Antriebsgehäuse
oder Planetenträger ist ein rohrförmiges Bauteil, das ein Drehmoment vom
Ritzelträger zu einem anderen Bauteil überträgt, das vom Ritzelträger
im Antriebsstrang axial versetzt ist. Das Antriebsgehäuse dreht sich auch um
die Mittelachse des Ritzelträgers und haltert die Ritzelräder.
Einige bekannte Verfahren zur Herstellung eines Ritzelträgers
umfassen das progressive Ausstanzen einer Hohlform und einer Endplatte und das Zusammenschweißen
der beiden Teile; die Herstellung von Metallkeramikbauteilen, die miteinander verlötet
oder verschraubt werden; oder das Kaltausformen einer Hohlform, die an eine gestanzte
Platte geschweißt wird.
Gegenwärtige Verfahren zur Herstellung eines Antriebsgehäuses
umfassen das Tiefziehen eines Blechs zu einer Rohrform und das Ausbilden von Keilnuten
an einer Innenwand von dieser, und das längenmäßige Zuschneiden eines
dünnwandigen Rohrs und das Ausbilden von Keilnuten an einer Innenwand von diesem.
Bekannte Verfahren zur Herstellung eines kombinierten Träger-
und Antriebsgehäuses umfassen das progressive Ausstanzen von Hohlformen aus
einem Metallvorrat mit unterschiedlichen Durchmessern, die dann einander zugewandt
verschweißt werden. Die innere Hohlform wird als Ritzelträger verwendet,
und die äußere Hohlform als Antriebsgehäuse.
Im Hinblick auf die vorstehend aufgelisteten Praktiken stellen sich
verschiedene Probleme bei der Herstellung des Ritzelträgerabschnitts der Baugruppe.
Aufgrund der brüchigen Beschaffenheit von Metallkeramikteilen muss der Querschnitt
des Abschnitts des Ritzelträgers, der die Halteflächen trennt, vom Aufbau
her groß sein. Während des Herstellungsprozesses entsteht eine Korndichtenschwankung
an den unteren Teilen des Abschnitts des Ritzelträgers, die die Halteflächen
dort trennen, wo sie auf dünnere Halteflächen treffen. Diese Dichteschwankung
führt zusammen mit der gleichzeitigen Dickeveränderung im selben Bereich
zu einem Belastungsanstieg, der häufig Bruch und Ausfall des Bauteils bewirkt.
Um dem entgegenzuwirken, müssen die Schenkel und Halteflächen dicker ausgelegt
werden als nötig wäre, wenn sie aus geschmiedetem Material hergestellt
wären, damit das Teil seine Anwendung überstehen kann. Dies führt
zu erhöhtem Gewicht und Platzbedarf, wovon beide teuer zu stehen kommen und
in einer Automatikgetriebeumgebung unerwünscht sind.
Was gestanzte Teile anbelangt, bietet das Herstellungsverfahren mehr
Flexibilität als Metallkeramik und senkt vergleichsweise allgemein den Platzbedarf.
Allerdings besteht keine Möglichkeit, die Materialdicke für irgendein
Bauteil der Baugruppe signifikant zu verändern. Deshalb wird das ganze Teil
dieselbe Dicke haben wie der Abschnitt der Baugruppe, der die größte Stärke
benötigt. Das Ergebnis ist übermäßiger Massen- und Platzbedarf,
obwohl ein Stanzteil in diesen Gesichtspunkten im Vergleich zu Teilen, die aus Metallkeramik
hergestellt sind, eine große Verbesserung darstellt. Die größte Schwäche
gestanzter Teile liegt in ihrem Mangel an Steifigkeit. Unter schwerer Belastung
biegen sich die gestanzten Teile häufig bis zu dem Punkt, dass eine Fehlausrichtung
der Zahnräder entstehen kann, was unerwünschtes Geräusch und Verschleiß
verursacht.
Was kaltausgeformte Teile anbelangt, ist gegenüber Stanzteilen
eine bessere Festigkeit festzustellen, und der Prozess kann an
unterschiedlichen Stellen auf den Bauteilen verschiedene Materialdicken ausbilden.
Deshalb kann er die Gesamtmasse minimieren und gleichzeitig Material in kritischen
Bereichen konzentrieren. Darüber hinaus ist die Werkzeugausrüstung derjenigen
für Metallkeramik vergleichbar und bei weitem billiger und weniger komplex
als diejenige, die für Stanzen notwendig ist. Der Grad an Genauigkeit, der
sich bei der Kaltformung erzielen lässt, ist gut genug, um bei vielen Anwendungen
keine andere maschinelle Bearbeitung notwendig zu machen, als für die Herstellung
der Ritzelwellenbohrungen nach der Ausbildung notwendig ist. Jedoch ist die Kaltformung
etwas in ihrer Befähigung eingeschränkt, lange Strangpressungen kostengünstig
herzustellen.
Zusätzlich führt das Drehmomentübertragungsverfahren,
das in der Ritzelträger- und Antriebsgehäuseeinheit eingesetzt wird, auch
zu zusätzlichen Materialien, was zu erhöhtem Gewicht und Platzbedarf führt.
Adapterplatten werden zwischen den entsprechenden drehenden Teilen des Ritzelträgers
und Antriebsgehäuses angeordnet, um das Drehmoment vom einen zum anderen zu
übertragen.
Es ist Aufgabe eine Drehmomentübertragungseinheit herzustellen,
bei der die Produktionseffizienz maximiert und die Gewichts- und Herstellungskosten
minimiert sind.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
In Übereinstimmung und gleichlautend mit der vorliegenden Erfindung
wurde überraschender Weise eine Drehmomentübertragungseinheit entdeckt,
bei der die Produktionseffizienz maximiert und die Gewichts- und Herstellungskosten
minimiert sind. Die Drehmomentübertragungseinheit umfasst: ein allgemein napfförmiges
Außengehäuse mit einem offenen und einem geschlossenen Ende, wobei das
geschlossene Ende mindestens einen darin ausgebildeten Schlitz aufweist, das offene
Ende des Außengehäuses dazu ausgelegt ist, mit einem ersten drehenden
Teil in Wirkverbindung zu stehen; und ein allgemein scheibenförmiges inneres
Teil mit einer zentralen Öffnung und einer Mittelachse, wobei das innere Teil
mindestens einen Ansatz umfasst, der sich davon axial nach außen erstreckt
und in den Schlitz des Außengehäuses eingreift, um eine Rotationsübertragung
zwischen dem Außengehäuse und dem inneren Teil zu erleichtern, wobei die
zentrale Öffnung dazu ausgelegt ist, mit einem zweiten drehenden Teil in Wirkverbindung
zu stehen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Vorstehendes, sowie weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung werden aus der ausführlichen Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen klar:
1 ist eine in ihre Einzelteile zerlegte perspektivische
Ansicht einer Ritzelträger- und Antriebsgehäuseeinheit nach der vorliegenden
Erfindung;
2 ist eine perspektivische Ansicht der im zusammengebauten
Zustand gezeigten Ritzelträger- und Antriebsgehäuseeinheit von
1; und
3 ist eine Schnittansicht entlang der Linie 3-3 der
Ritzelträger- und Antriebsgehäuseeinheit von 2.
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Nunmehr ist mit Bezug auf die Zeichnungen und insbesondere
1 allgemein bei 10 eine in ihre Einzelteile
zerlegte perspektivische Ansicht einer Ritzelträger- und Antriebsgehäuseeinheit
bzw. Drehmomentübertragungseinheit gezeigt, die die Merkmale der Erfindung
verkörpert. Die Ritzelträger- und Antriebsgehäuseeinheit
10 umfasst ein Antriebsgehäuse 12 und einen Ritzelträger
14.
Das Antriebsgehäuse 12 ist ein allgemein napf- oder
napfförmiges Außengehäuse mit einem offenen Ende 16, einem
geschlossenen Ende 18 und einer Außenwand 20. Das geschlossene
Ende 18 des Antriebsgehäuses 12 umfasst eine darin ausgebildete
zentrale Öffnung 22. Eine ringförmige Anordnung von Schlitzen
24 ist im offenen Ende 18 ausgebildet und umgibt die Öffnung
22. Löcher 26 sind zwischen benachbarte Schlitze
24 gesetzt, um eine ringförmige Anordnung der Löcher
26 um die Öffnung 22 des geschlossenen Endes 18
zu bilden. Mehrere Zugangslöcher 28 sind in der Außenwand
20 des Antriebsgehäuses 12 ausgebildet. In der gezeigten
Ausführungsform sind die Zugangslöcher 28 angrenzend an die Löcher
26 ausgebildet, um einen Zugang zu diesen bereitzustellen und den Zusammenbau
der Ritzelträger- und Antriebsgehäuseeinheit 10 zu erleichtern.
Eine sich nach außen erstreckende Lippe 30 umgibt das offene Ende
16 des Antriebsgehäuses 12. Mehrere Keilnuten oder Zähne
32 sind an einer Innenfläche der Lippe 30 ausgebildet.
Der Ritzelträger 14 ist ein allgemein scheibenförmiges
Innenteil mit einer zentralen Drehachse A, einer ersten Seite 34 und einer
zweiten Seite 36. Mehrere Ansätze 38 erstrecken sich von
der zweiten Seite 36 angrenzend an einen Außenrand 40 des
Ritzelträgers 14 axial nach außen. Ein zentraler Kranz
42 erstreckt sich von der ersten Seite 34 des Ritzelträgers
14 axial nach außen und hat eine in ihm ausgebildete zentrale Öffnung
44. Eine ringförmige Anordnung von Zähnen 46 ist an
einer Innenfläche des Kranzes 42 ausgebildet und dazu ausgelegt, das Ende
einer (nicht gezeigten) Welle darin aufzunehmen, wobei die Welle an einer Außenfläche
ausgebildete Zähne aufweist. Eine ringförmige Anordnung von Löchern
48 ist im Ritzelträger 14 ausgebildet und so angeordnet,
dass sie mit den im geschlossenen Ende 16 des Antriebsgehäuses
12 ausgebildeten Löchern 26 fluchtet.
Der Zusammenbau der Ritzelträger- und Antriebsgehäuseeinheit
10 erfolgt, indem das Antriebsgehäuse 12 und der Ritzelträger
14 wie gezeigt und beschrieben bereitgestellt werden. Die Ansätze
38 des Ritzelträgers 14 werden mit den Schlitzen
24 des Antriebsgehäuses 12 ausgerichtet. Sobald sie ausgerichtet
sind, werden die Ansätze 38 in die entsprechenden Schlitze
24 eingeführt, bis ein Außenende jedes der Ansätze
38 im Wesentlichen bündig mit einer Außenfläche des geschlossenen
Endes 18 ist. Bolzen oder Stäbe (nicht gezeigt) können durch
die Löcher 26 und die Löcher 48 eingeführt werden,
um zur Ausrichtung der Ansätze 38 und Schlitze 24 beizutragen.
Die Stäbe oder Bolzen können, nachdem der Zusammenbau der Ritzelträger-
und Antriebsgehäuseeinheit 10 fertiggestellt ist, nach Wunsch entfernt
oder belassen werden. Sobald die Ansätze 38 eingeführt sind,
werden sie an das Antriebsgehäuse 12 geschweißt, um einer Trennung
des Antriebsgehäuses 12 und Ritzelträgers 14, wenn diese
in Gebrauch sind, entgegenzuwirken. Wünschenswerte Ergebnisse wurden unter
Verwendung von Laserschweißen erzielt, um die Ansätze 38 mit
dem Antriebsgehäuse 12 zu verbinden, es sollte jedoch klar sein, dass
auch andere Schweiß- und Verbindungsverfahren eingesetzt werden können.
In der dargestellten Ausführungsform sind die Ansätze 38 an einem
radial außenliegenden Abschnitt der Ansätze 38 angrenzend an
die Außenfläche des geschlossenen Endes 18 des Antriebsgehäuses
12 an dieses angeschweißt. Selbstverständlich könnten die
Ansätze 38 auch an einer anderen Stelle an das Antriebsgehäuse
12 angeschweißt werden, ohne dass dabei vom Umfang und Aussagegehalt
der Erfindung abgewichen würde.
Nach erfolgtem Zusammenbau wird die Welle, die auf ihrer Außenfläche
Zähne ausgebildet hat, durch die Öffnung 22 des geschlossenen
Endes 18 des Antriebsgehäuses 12 und in die Öffnung
44 des Kranzes 42 so eingesteckt, dass sie in die darin ausgebildeten
Zähnen 46 eingreift. Ein (nicht gezeigtes) drehendes Teil wird angrenzend
an die Lippe 30 aufgenommen, um an deren Keilnuten 32 anzugreifen.
Somit kann durch die Ritzelträger- und Antriebsgehäuseeinheit
10 die Drehung der Welle auf das drehende Teil oder vom drehenden Teil
auf die Welle übertragen werden. Die Ritzelträger- und Antriebsgehäuseeinheit
10 ist in einem Fahrzeuggetriebe besonders nützlich, es sollte aber
klar sein, dass die Ritzelträger- und Antriebsgehäuseeinheit
10 sich genauso auch in anderen Anwendungen einsetzen lässt.
Das Antriebsgehäuse 12 und der Ritzelträger
14 können durch ein beliebiges herkömmliches Herstellungsverfahren
wie beispielsweise Stanzen, Schneiden, Ziehen, Kaltformen und Fließformen ausgebildet
werden. Wünschenswerte Ergebnisse wurden erzielt, indem das Antriebsgehäuse
unter Verwendung eines Fließ- oder Kaltformverfahrens und der Ritzelträger
14, der oftmals als „Napf" oder „Lagerbock" bezeichnet wird,
durch Kaltverformung oder Stanzen ausgebildet wurde. Der Einsatz des Fließformens,
das der Kaltformung ähnlich ist, kann das Material dort konzentrieren, wo es
für die Festigkeit benötigt wird. Zusätzlich können extrem lange
rohrförmige Abschnitte produziert werden, und es ist deshalb gut zur Herstellung
des Antriebsgehäuse 12 der Ritzelträger- und Antriebsgehäuseeinheit
10 geeignet.
Es werden mehrere Vorteile erzielt, wenn das Antriebsgehäuse
12 und der Ritzelträger 14 unter Verwendung der beschriebenen
Verfahren ausgebildet und zusammengebaut werden. Erstens wird eine zusammengesetzte
Verbindung zwischen dem Ritzelträger 14 und dem Antriebsgehäuse
12 abgeschafft, welche typischerweise einen Haltering und zwei zueinander
passende Keilnuten umfasst. Zweitens erhöht Kaltverfestigung des Antriebsgehäuses
12 dessen Festigkeit und somit kann die Masse des Antriebsgehäuses
12 im Vergleich zu einem gestanzten Antriebsgehäuse 12 bei
derselben Drehmomentbelastbarkeit reduziert werden. Drittens wird eine bessere Ausrichtung
kritischer Abschnitte der Ritzelträger- und Antriebsgehäuseeinheit
10 mit minimiertem Spiel zwischen unnötigen Keilnutverbindungen bei
gleichzeitig maximiertem Ausgleich festgestellt. Viertens kann die Materialdicke
in der gesamten Ritzelträger- und Antriebsgehäuseeinheit 10 verändert
werden, mit dickerem Material dort, wo es zur Anordnung der Ritzelwellen und zur
Verwindungsfestigkeit des Planetenträgerabschnitts nötig ist, und dünnerem
Material dort, wo es zulässig ist, wie beispielsweise am Antriebsgehäuse
12.
Aus der vorstehenden Beschreibung kann der gewöhnliche Fachmann
leicht die wesentlichen Merkmale dieser Erfindung feststellen, und kann, ohne von
deren Aussagegehalt und Rahmen abzuweichen, verschiedene Änderungen und Modifikationen
an der Erfindung vornehmen, um sie verschiedenen Verwendungen und Bedingungen anzupassen.