Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine Luftfiltereinheit mit einem radial geteilten
Gehäuse und einem darin einsetzbaren, zylindrischen Filterelement mit einem
Filterbalg, der endseitig jeweils mit einer Endscheibe verbunden ist, wobei das
Gehäuse wenigstens zwei Gehäuseteile umfasst, die über ein Zugankerelement
miteinander zu verbinden sind.
Stand der Technik
Luftfiltereinheiten sind bekannt, die ein im Wesentlichen zylindrisches
Gehäuse umfassen, das an wenigstens einer Stirnseite durch Abnahme eines Deckels
oder dergleichen geöffnet werden kann, um das zylindrisch ausgebildete Filterelement
entnehmen und austauschen zu können. Zur Verbindung von Gehäuse- und Deckelelement
sind Schraubverbindungen bekannt. Hierzu muss der Deckelrand aber frei zugänglich
sein und randseitig mit ei ner haftungserhöhenden Struktur versehen sein, beispielsweise
einer Rändelung, damit der Deckel von Hand beidseitig ergriffen und losgedreht
werden kann. Es muss somit für den Wartungsfall zusätzlicher Bauraum seitlich
der Filtereinheit bereitgestellt werden.
Außerdem müssen mehrere Gewindegänge vorgesehen sein,
um eine ausreichend feste Verschraubung bewirken zu können, so dass das Losschrauben
des Deckels entsprechend viel Zeit benötigt. Beim Aufschrauben des Deckels
ist zusätzlich darauf zu achten, dass die Gewindegänge von Deckeln und
Gehäuse ineinander eingeführt werden.
Weiterhin ist es bekannt, Zugankerelemente zwischen einem Gehäuseboden
und einem Deckel vorzusehen. Dieses kann beispielsweise als Gewindestange ausgebildet
sein, die durch den Deckel hindurch geht und mittels einer Flügelmutter den
Deckel an das Gehäuse presst. Auch hier besteht der Nachteil im hohen Zeitbedarf
für das Lösen und Festschrauben des Zugan kerelements, wie auch an den
Kosten für das zusätzliche Zugankerelement, das darüber hinaus auch
noch ein Strömungshindernis im durchströmten In neren des Luftfilterelements
bildet.
Aufgabe der Erfindung ist es somit, bei einer Luftfiltereinheit mit
einem einseitig offenen Gehäuse mit Deckel und/oder einem zweiteiligen Gehäuse
mit zwei Gehäusehälften eine im Betrieb ausreichend dichte und im Wartungsfall
schnell zu lösende Verbindung zu schaffen.
Offenbarung der Erfindung
Diese Aufgabe wird durch eine Luftfiltereinheit mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
Kerngedanke der Erfindung ist somit, dass die Gehäuseteile untereinander
bzw. das Gehäuse und ein zugehöriger Deckel über das eingesetzte
Filterelement kommunizieren, das heißt, es wird eine formschlüssige Verbindung
zwischen den miteinander zu verbindenden Gehäuseteilen geschaffen, bei welcher
das Filterelement als Zuganker dient und eine formschlüssige Kopplung bewirkt.
Zusätzliche Zugankerelemente können dadurch entfallen. Da das Filterelement
von dem geschlossenen Gehäuse allseitig umgeben ist, ergeben sich keine zusätzlichen
Dichtungsprobleme. Wesentlich ist zudem, dass eine Verbindung der Gehäuseteile
ohne eingesetztes Filterelement nicht möglich ist. Es ist damit insbesondere
nicht möglich, die Luftfiltereinheit vorsätzlich oder fahrlässig
ohne eingesetztes Luftfilterelement zu betreiben.
Sofern im Folgenden die Bezeichnungen „Gehäuseunterteil"
und „Gehäuseoberteil" verwendet werden, wird damit einer in der Praxis
gängigen Nomenklatur gefolgt, nach der im Hinblick auf zweistufige Luftfiltereinheiten
mit einem Vorabscheider dasjenige Gehäuseteil als „Unterteil" bezeichnet
wird, welches den Vorabscheider enthält. Die erfindungsgemäßen Funktionen
sind jedoch von Einbauort und Einbaulage der Luftfiltereinheit unabhängig.
Eine erste bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass das Luftfilterelement
mit wenigstens einem Gehäuseteil über einen Gewindeabsatz an einer End
scheibe verbunden ist, der ein konisches Gewinde aufweist. Aufgrund der Konizität
von Gewindeabsatz und Gewindebohrung ist eine Selbstzentrierung gegeben, wenn das
Luftfilterelement auf das Gehäuseelement geschoben wird. Es genügt dann
eine Drehung um einen relativ kleinen Winkel, um eine Vielzahl von Gewindegängen
miteinander in Eingriff zu bringen und so eine entsprechend hohe Festigkeit der
Gewindeverbindung gegenüber axialen Kräften zu bewirken.
Als vorteilhaft hat sich hier ein Sägezahngewinde erwiesen, welches
als Bewegungsgewinde gut geeignet ist, welches schmutzempfindlich ist und welches
sich darüber hinaus leicht bewegen lässt. Beispielsweise ist ein konisches
Sägezahngewinde geeignet, das bei einem Durchmesser von ca. 100 mm 4 bis 5
Gewindegänge aufweist, die in einem Kegelwinkel von 6° bis 12° angeordnet
sind.
Vorzugsweise wird die Verbindung zwischen dem Filterelement und einem
der Gehäuseteile in der beschriebenen Weise mit einem konischen Gewinde ausgebildet.
Um das Filterelement seitlich greifen und drehen zu können steht ein ausreichend
großer Raum zur Verfügung, der zumindest dem Außendurchmesser des
auf das Gehäuseoberteil aufzusetzenden Gehäuseunterteils
entspricht.
Grundsätzlich ist es möglich, beide Gehäuseteile über
ein konisches Gewinde mit dem Filtereinsatzelement in Verbindung zu bringen. Bei
zwei Gewinden kann sich allerdings eine unterschiedliche Winkellage der miteinander
verschraubten Gehäuseteile ergeben. Sofern die Filtereinheit beispielsweise
als zweistufiger Filter mit einem Vorabscheider ausgebildet ist, ist es notwendig,
das Gehäuseteil mit der Abscheideröffnung nach unten weisend montieren
zu können. Bevorzugt ist daher eine Verbindung zwischen einem zweiten Gehäuseteil
und dem Filterelement, die verschiedene Winkellagen zulässt, beispielsweise
eine Bajonettverbindung mit in gleichen Winkelabständen angeordneten Rastaufnahmen.
Möglich ist auch, eine Ringschnappverbindung vorzusehen, die
besonders dann vorteilhaft ist, wenn Filterelement und Gehäuseunterteil bzw.
Deckel als unlösbare Einheit im Wartungsfall ersetzt werden.
Eine bevorzugte Ausführungsform sieht an wenigstens einer Verbindungs
stelle zwischen Luftfilterelement und Gehäuseteil wenigstens zwei radial ver
schiebbare Riegelelemente am Gehäuseunterteil vor, welche derart am Deckel
verschiebbar sind, dass sie bis in eine Rille, einen Hinterschnitt oder eine sonstige
Ausnehmung an einem Absatz des Luftfilterelements eingescho ben werden können
und dadurch das Gehäuseunterteil formschlüssig mit dem Filterelement verriegeln.
Sofern die Ausnehmung am Luftfilterelement als durchgängige Rille ausgebildet
ist, ist eine beliebige Positionierung des Gehäuseunterteils gegenüber
dem Filterelement und damit auch gegenüber dem Gehäuseoberteil möglich.
Vorzugsweise sind die Riegelelemente als Drahtbügel ausgebildet,
die an ihrer zum Zentrum des Gehäuseunterteils bzw. zum Absatz am Luftfilter
weisenden Seite bogenförmig ausgebildet sind. Eine solche bügelförmige
Ausbildung aus einem ausreichend festen Draht hat den Vorteil, dass eine Fe derwirkung
besteht und damit eine Vorspannung der Verbindung bewirkt werden kann, ohne dass
zusätzliche Federelemente erforderlich sind.
Vorzugsweise ist das als Bügel gestaltete Riegelelement mit einer
rückwärtigen Achse an einer Klapplasche schwenkbar gelagert, wobei die
Klapplasche ihrerseits schwenkbar an dem Gehäuseunterteil gelagert ist. Da
somit zwei zueinander beabstandet angeordnete Achsen vorhanden sind, kann die Geometrie
so gewählt werden, dass zum Anpressen der Klemmbügel auf den Verriegelungsabsatz
des Luftfilterelements ein Totpunkt überwunden werden muss, der ein unbeabsichtigtes
Lösen der Verbindung unterbindet.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Gehäuseunterteil an seiner
Stirnsei te einen zentralen, überhöhten Absatz aufweist, der seitlich
geschlitzt ist, so dass die Riegelelemente von der Außenseite der Luftfiltereinheit
her durch die Schlitze ins Innere des Gehäuse eingeschoben werden können,
wo sie auf dem Verriegelungsabsatz des Luftfilterelements verriegeln.
Bei dieser Ausführungsform ist es weiterhin vorteilhaft, wenn
die Klapplaschen an ihren Seitenkanten mit Stegen versehen sind, welche sich auf
die Stirnseite des Gehäuseunterteils zu erstrecken, so dass dazwischen ein
Hohlraum gebildet ist, in welchem die Schiebeelemente aufgenommen werden können.
Werden jetzt noch die Stege selbst bzw. die Unterseite von deren kanten aus einem
elastomeren Werkstoff gebildet, so erfolgt eine Abdichtung der schlitzförmigen
Ausnehmungen in der zentralen Erhebung am Gehäuseunterteil. Damit wird einerseits
die Luftdichtigkeit der Luftfiltereinheit erhöht und andererseits werden unerwünschte
akustische Störwirkungen vermieden.
Auch bei der Ausführungsform mit den verschiebbaren Riegelelementen
ist ein Zusammenhalt des Gehäuses ohne das eingesetzte Filterelement und damit
ein Betrieb der Filtereinheit ohne Luftfilterelement nicht möglich.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnung näher
erläutert.
Die Figuren zeigen im Einzelnen:
1 zeigt einen schematischen Schnitt durch eine Luftfiltereinheit,
2 einen Schnitt durch ein Ausführungsbeispiel
einer Luftfiltereinheit in perspektivischer Ansicht,
3, 4 jeweils eine perspektivische
Ansicht einer geschlossenen Luftfiltereinheit, und
5 eine Luftfiltereinheit in perspektivischer Ansicht
mit einem abgenommenen Gehäuseteil.
Ausführungsform(en) der Erfindung
In 1 ist die erfindungsgemäße
Luftfiltereinheit 100 in einer schematischen Schnittdarstellung gezeigt.
Im Inneren eines Gehäuses, welches aus drei Gehäuseteilen 20,
30, 40 gebildet ist, ist ein Luftfilterelement 10 angeordnet.
Luft gelangt an einem Einlaufstutzen 44 (vgl. 3)
ins Innere der Luftfiltereinheit, strömt durch das Luftfilterelement
10
und an einem zentral angeordneten Auslassstutzen 43 wieder
heraus.
Das Luftfilterelement 10 umfasst einen Filterbalg
11, der beispielsweise aus einem zu einem Zylinderrohrkörper gewickelten,
plissierten Filterpapier gebildet ist. Der Filterbalg 11 ist an seinen
beiden Enden mit Endscheiben 13, 14 verbunden und bildet mit diesen
zusammen einen zylindrischen, hohlen Körper.
Die Endscheibe 14 besitzt einen Absatz 15 mit einem
Gewinde 16. Der Absatz 15 ist konisch mit einem Kegelwinkel von
8° bis 12° in Bezug auf die Mittelachse ausgebildet.
Gegenüberliegend befindet sich an einem Bodenabschnitt
41 eines Gehäuseteils 40 ein Absatz 42, der mit
einem konischen Innengewinde versehen ist, in welches das Außengewinde
16 des Absatzes 15 eingreifen kann. Über das Gewinde können
Filterelement 10 und Gehäuseteil 40 fest miteinander verbunden
werden.
Auf das Gehäuseteil 40 ist an einer Verbindungsstelle
32 ein mittleres Gehäuseteil 30 aufgeschoben, ohne jedoch
fest mit dem Gehäuseteil 40 verbunden zu sein. In gleicher Weise ist
ein Gehäuseteil 20 an einer Verbindungsstelle 31 mit dem
Gehäuseteil 30 verbunden. Alle Gehäuseteile 20,
30, 40 sind nur lose zusammengesteckt und schließen das Filterelement
10 in dem gebildeten Gehäuse ein.
An der Endscheibe 13 des Filterelements 10 ist ein
Absatz 17 angeformt, der im dargestellten Ausführungsbeispiel mit
einer Welle 18 versehen ist. Am Gehäuseteil 20 sind Riegelelemente
25 vorgesehen, welche in radialer Richtung durch Ausnehmungen im Gehäuseteil
20 eingeschoben werden können, bis sie in die Rille 18 bzw.
eine andere Ausnehmung eingreifen. Durch den Eingriff der Riegelelemente
25 in den Absatz 17 erfolgt eine axiale Festlegung des Gehäuseteils
20 gegenüber dem Filterelement 10. Da letzteres zugleich
über die Gewindeverbindung 16, 42 mit dem auf der gegenüberliegenden
Seite angeordneten Gehäuseteil 40 verbunden ist, werden die Gehäuseteile
20, 40 samt des zwischen ihnen liegenden weiteren Gehäuseteils
30 aneinander gehalten. Bei einer Druckbeaufschlagung des Gehäuseinnenraums
im Betrieb wird das Filterelement auf Zug beansprucht und hält die Gehäuseteile
20, 30, 40 zusammen, welche ansonsten in axialer Richtung
nicht miteinander gekoppelt sind.
Um am Filterelement 10 die mechanische Beanspruchung des
Filterbalgs 11 gering zu halten, enthält das Filterelement
10 bevorzugt ein Mittelrohr 12, dessen Inneres einen Strömungskanal
bildet und das zugleich die Länge zwischen den Endscheiben 13,
14 überbrückt, um so Kräfte zwischen den Absätzen
17, 15 zu übertragen.
Die in 1 nur schematisch dargestellte
Filtereinheit ist in 2 nochmals im Schnitt durch ein
konkretes Ausführungsbeispiel gezeigt. Deutlich erkennbar ist an dem innen
liegenden, ebenfalls geschnittenen Filterelement 10 das Mittelrohr
12, welches keine geschlossene Außenwandung aufweist, sondern eine
Gitterstruktur hat, um eine radiale Luftströmung durch den Filterbalg
11 sowenig wie möglich zu behindern.
Im Bereich des Gehäuseteils 20 ist das Filterelement
10 von einem zusätzlichen Kragen 28 umfasst, so dass sich
zwischen der Außenseite des Kragens 28 und der Gehäusewandung
des Gehäuseteils 20 ein Ringspalt ergibt. Gleiches gilt für die
gegenüber liegende Seite, wo ein Kragen 48 das Filterelement
10 umfasst. Bei tangentialer Einströmung der Rohluft am Einlaufstutzen
44 (vgl. 3) läuft die in das Gehäuse
eingeleitete Luftmasse am Innenumfang der Gehäusewandung um, wodurch schwere
Staubpartikel abgeschieden werden und an dem Abscheiderstutzen 29 abfließen
können, und strömt dann radial von außen nach innen durch den Filterbalg
11.
Die Riegelelemente am Gehäuseteil 20 sind mit Klapplaschen
22 kombiniert, welche an einer Achse 23 mit der Stirnseite
27 des Gehäuseteils 20 verbunden sind. Die Funktion der Klapplaschen
22 wie auch allgemein die Funktion der erfindungsgemäßen Luftfiltereinheit
100 wird nachfolgend mit Bezug auf die folgenden 3
bis 5 erläutert:
3 zeigt die Luftfiltereinheit mit ihren Gehäuseteilen
20, 30, 40 und dem darin eingesetzten Luftfilterelement
10. Die dargestellte Konfiguration zeigt dem Bediener, dass ein Luftfilterelement
ordnungsgemäß eingesetzt ist, denn beim Fehlen des erfindungsgemäß
ausgebildeten Luftfilterelements 10 würden die Gehäuseteile
20, 30, 40 in der in 3 dargestellten
Lage nicht in axialer Verbindung miteinander stehen und nicht aneinander halten
kön nen.
Die Klapplaschen 22 liegen in 3
flach an einem zentralen Absatz 21 auf der Stirnseite 27 des Gehäuseteils
20 an. Dabei sind sie jeweils an einer im äußeren Umfangsbereich
angeordneten Achse 23 gehalten.
In 4 ist die rechte Klapplasche
22 in geöffneter Stellung dargestellt. Sie ist hier um die Achse
23 gegenüber dem Gehäuseteil 20 verschwenkt. Dadurch
wird ein Klemmbügel 25 als Riegelelement mitbewegt, welcher an einer
zweiten Achse 24 mit der Klapplasche 22 verbunden ist.
Der Klemmbügel 25 läuft durch schlitzförmige,
hier nicht dargestellte Seitenausnehmungen am Absatz
21 des Gehäuseteils 20. Der Klemmbügel 25 ist
aus Draht gebildet und durch die in 4 erkennbaren Einschnürungen
26 federnd gestaltet. Wird die Klapplasche beim Verschließen der Luftfiltereinheit
100 wieder an das Gehäuseteil 20 herangedrückt, so fährt
der Klemmbügel 25 mit seiner Vorderkante in die entsprechende Profilierung
17 am Absatz 18 (vgl. 1) des im Inneren
der Luftfiltereinheit eingesetzten Luftfilterelements ein.
Dadurch, dass zwei beabstandete Achsen 23, 24 vorgesehen
sind, ist beim Anlegen der Klapplaschen 22 an die Stirnseite
27 durch den Benutzer ein Totpunkt zu überwinden, wodurch eine Selbsthemmung
der einmal hergestellten Verriegelung über die Klapplaschen 22 verhindert
wird und darüber hinaus dem Bediener signalisiert wird, dass die Verbindung
zwischen Gehäuse und Luftfilterelement ordnungsgemäß hergestellt
ist.
Nachdem beide Klemmlaschen 22 in die geöffnete Stellung
gebracht worden sind und dementsprechend die Klemmbügel 25 aus den
Ausnehmungen 18 am Absatz 17 des Luftfilterelements herausgezogen
sind, kann das Gehäuseteil 20 abgenommen werden. Vorteilhaft ist hierbei,
dass der Bediener nur von der Stirnseite 27 des Gehäuseteils
20 her operieren braucht, also nur innerhalb desjenigen Einbauraums, der
für das axiale Herausziehen und Einsetzen des Luftfilterelements
10 ohnehin benötigt wird. Damit kann der seitlich neben dem Luftfiltergehäuse
10 liegende Bauraum bis eng an die Gehäusewand vollständig genutzt
werden.
In 5 ist das geöffnete Gehäuse
dargestellt, von dem das Gehäuseteil 20 abgenommen ist. Das Filterelement
10 mit seiner Endscheibe 13 und dem Absatz 17 liegt hier
frei. Profilierungen am Außenrand der Endscheibe 13 und/oder am Absatz
17 erleichtern es dem Bediener, das Luftfilterelement 10 zu greifen
und zu drehen, um die Gewindeverbindung zwischen dem Luftfilterelement
10 und dem Gehäuseboden 41 des Gehäuseteils
40 wieder zu lösen.
Dadurch, dass das Luftfilterelement 10 eingeschraubt wird,
braucht der hintere, außen am Boden 41 befindliche Einbauraum, nicht
zugänglich sein. Alle notwendigen Handgriffe im Zusammenhang mit dem Wechsel
des Luftfilterelements 10 können somit von der Stirnseite
27 des Gehäuseteils 20 her ausgeführt werden.