TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
Die Erfindung betrifft ein Verkaufs- und/oder Präsentationssystem,
welches in einem Warenhaus oder einer anderweitigen Präsentationseinrichtung
für Waren und/oder Dienstleistungen einsetzbar ist bzw. eingesetzt ist, in
dem bzw. der eine Vielzahl von Bildschirmen zu Präsentationszwecken und/oder
zum Verkauf vorhanden ist.
STAND DER TECHNIK
In Fernseher-Abteilungen von Warnhäusern werden frei stehend
oder in Regalen Bildschirme unterschiedlicher Bauart angeboten. Ständig oder
auf Wunsch eines Kunden kann auf einzelnen oder sämtlichen Bildschirmen ein
Testsignal dargestellt werden, auf Grundlage dessen der Kunde eine Wiedergabequalität
des Bildschirmes beurteilen soll und letztlich seine Kaufentscheidung fällen
soll. Bei dem Testsignal handelt es sich üblicherweise um ein Fernsehsignal,
Videosignal, DVD-Signal oder HD-DVD-Signal, welches dem jeweiligen Bildschirm von
einem Quellgerät, beispielsweise einer Satellitenschüssel, einem Antennen-Anschluss,
einem DVD-Spieler oder einem HD-DVD-Spieler zur Verfügung gestellt wird. Hierbei
kann ein einzelnes Quellgerät mehrere Bildschirme mit einem Videosignal versorgen.
Ein ähnlicher Aufbau findet Einsatz für Präsentationseinrichtungen,
in denen auf mehreren Bildschirmen gleiche oder unterschiedliche Videosignale für
einen Betrachter präsentiert werden, beispielsweise für eine Werbung,
zur Unterhaltung oder für künstlerische Darbietungen.
AUFGABE DER ERFINDUNG
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verkaufs-
und/oder Präsentationssystem vorzuschlagen, welches hinsichtlich
- – einer Verarbeitung und Verteilung eines Videosignales von Quellgeräten,
- – der Vielseitigkeit,
- – der Nutzbarkeit von Videosignalen und/oder Quellgeräten unterschiedlicher
Bildqualitäten,
- – der Anschließbarkeit von Bildschirmen mit unterschiedlichen Bildqualitäten,
- – den Beeinflussungsmöglichkeiten durch Verkaufs- oder Präsentationspersonal
oder einen Kunden oder Betrachter,
- – einer Zentralisierbarkeit maßgeblicher Bauelemente,
- – einer Strukturierbarkeit des Aufbaus und/oder
- – den Informationsmöglichkeiten und der Informationsvielfalt für
den Kunden oder Betrachter
verbessert ist.
LÖSUNG
Die Aufgabe der Erfindung wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen
des unabhängigen Schutzanspruchs 1 gelöst. Weitere Ausgestaltungen
des erfindungsgemäßen Verkaufs- und/oder Präsentationssystems ergeben
sich entsprechend den abhängigen Schutzansprüchen 2 bis
16.
Die Erfindung findet Einsatz bei einem Verkaufs- und/oder Präsentationssystem
in einem Warenhaus, beispielsweise einer Abteilung für oder mit Fernsehgeräten,
oder einer Präsentationseinrichtung, beispielsweise einem Show-Room, einem
"Flagship-Store", für mehrere mit Bildschirmen gebildete Werbetafeln oder für
eine künstlerische Einrichtung. Zwecks Vereinfachung wird im Folgenden lediglich
auf eine Abteilung für Fernseher in einem Warenhaus eingegangen, ohne dass
die vorliegende Erfindung auf einen derartigen Anwendungsbereich eingeschränkt
sein soll.
In einer Abteilung für Fernseher sind erfindungsgemäß
mehrere vorhandene Bildschirme unterschiedlichen Gruppen zugeordnet. Für eine
Gruppenzuordnung können beispielsweise die folgenden alternativen oder kumulativen
Kriterien einschlägig sein:
- – Die Gruppen können entsprechend dem Standort der Bildschirme gebildet
sein. Beispielsweise können in einem Regalsystem benachbarte Bildschirme einer
Gruppe zugeordnet sein. Ebenfalls möglich ist, dass Bildschirme, die von einem
beabsichtigten Standort eines Kunden einen vorgegebenen maximalen Abstand besitzen,
einer Gruppe zugeordnet sind.
- – Ebenfalls denkbar ist eine Aufteilung der Gruppen je nach Höhe
des Bildschirmes, beispielsweise in unterschiedlichen Regalfächern.
- – Weiterhin kann eine Aufteilung der Gruppen nach Größe der
Bildschirme oder vorzugsweise nach Art oder Qualität des Bildschirmes erfolgen.
Denkbar ist hierbei die Unterteilung von Gruppen mit Bildschirmen, welche als Flachbildschirme
ausgebildet sind, sowie Gruppen mit nicht als Flachbildschirme ausgebildeten Bildschirmen.
Für die Unterteilung der Bildschirme in Gruppen mit unterschiedlichen Bildqualitäten
können die Gruppen je nach Wiedergabe-Qualität, beispielsweise HDMI, DVI,
Scart, VGA und ähnlichem gebildet sein.
Somit erfolgt durch die Einteilung mehrerer Bildschirme in einzelne
Gruppen eine Art "Clusterung" der Bildschirme. Hierbei ist es durchaus möglich,
dass in mindestens einer erfindungsgemäßen Gruppe auch lediglich ein Bildschirm,
insbesondere ein Fernsehgerät, eingruppiert ist.
Weiterhin sind erfindungsgemäß mehrere Quellgeräte
vorgesehen. Die Quellgeräte dienen einer Ausgabe von Bildsignalen, Mediasignalen
oder kombinierten Ton- und Bildsignalen (im Folgenden gemeinsam als "Bildsignale"
angesprochen). Bei derartigen Bildsignalen handelt es sich um ruhende oder bewegte
Bilder. Insbesondere handelt es sich um einen Film, welcher auf einem oder mehreren
Bildschirmen einer Gruppe wiedergegeben werden soll. Hierbei können die mehreren
Quellgeräte Bildsignale derselben Qualität erzeugen. Beispielsweise können
die mehreren Quellgeräte sämtlich als DVD-Spieler oder aber als HD-DVD-Spieler
ausgebildet sein, wobei allerdings in den einzelnen Quellgeräten unterschiedliche
DVDs bzw. HD-DVDs eingesetzt sind. Ebenfalls umfasst von der Erfindung ist die Ausgestaltung
der mehreren Quellgerate derart, dass Bildsignale unterschiedlicher Qualitäten
erzeugt werden können. Beispielsweise handelt es sich bei einem Quellgerät
um einen herkömmlichen Videorekorder, beispielsweise in VHS-Format, bei einem
Quellgerät um einen DVD-Spieler sowie bei einem Quellgerät um einen HD-DVD-Spieler.
Hierbei können in den unterschiedlichen Quellgeräten gleiche oder unterschiedliche
Filme abgespielt werden, wodurch derselbe Film mit Bildsignalen unterschiedlicher
Ausgabequalität von den Quellgeräten ausgegeben wird.
Erfindungsgemäß ist mindestens eine Verteileinrichtung vorgesehen,
über die die Bildsignale, die von den Quellgeräten erzeugt worden sind,
selektiv den vorgenannten Gruppen der Bildschirme zuführbar sind. Hierbei wird
unter der selektiven Zuführbarkeit verstanden, dass mit der Verteileinrichtung
insbesondere ein Bildsignal auswählbar einer ersten Gruppe oder aber einer
zweiten Gruppe (oder aber auch einer ersten und zweiten Gruppe) zuführbar ist,
wobei der zuvor erläuterte Grundsatz selbstverständlich auch auf mehr
als zwei Gruppen erweiterbar ist. Die selektive Zuordnung kann hierbei manuell durch
einen Benutzer, beispielsweise durch ein Verkaufs- oder Präsentationspersonal
oder durch einen Kunden oder Betrachter, erfolgen und/oder automatisiert mit einer
vorgegebenen Abfolge oder entsprechend erfassten Zuständen des Verkaufs- oder
Präsentationssystems oder des Betrachters oder Kunden oder entsprechend weiterer
Parameter.
Weiterhin führt die erfindungsgemäße Verteileinrichtung
nicht nur ein Bildsignal einer Gruppe von Bildschirmen zu. Vielmehr ist die Verteileinrichtung
in der Lage, u.U. gleichzeitig mehrere Gruppen von Bildschirmen aus einem oder mehreren
Quellgeräten mit unterschiedlichen Bildsignalen zu speisen.
Erfindungsgemäß kommuniziert mit der mindestens einen Verteileinrichtung
mindestens eine Regeleinheit oder Bedieneinehit. Über diese ist die Verteileinrichtung
derart ansteuerbar, dass die Zuführung der Bildsignale von mindestens einem
Quellgerät zu einer Gruppe der Bildschirme auf eine alternative oder kumulative
Zuführung zu einer anderen Gruppe der Bildschirme veränderbar ist. Bei
Einsatz einer Bedieneinheit entsprechen einer ersten Ausführungsform kann ein
Benutzer, beispielsweise ein Verkaufspersonal, ein Präsentationspersonal, ein
Betrachter oder Kunde, über diese gezielt auf die Verteilereinrichtung einwirken.
Alternativ oder zusätzlich kann die Regeleinheit automatisiert auf die Verteileinrichtung
einwirken unter Berücksichtigung von Betriebsparametern oder weiterer Zustandsgrößen.
Beispielsweise kann eine Beaufschlagung der Verteileinrichtung zeitgesteuert erfolgen,
so dass nach vorgegebenen Zeitintervallen die Zuordnung der Bildsignale zu den Gruppen
der Bildschirme verändert wird.
Die durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung ermöglichten
vorteilhaften Betriebsweisen lassen sich wie folgt beispielhaft darstellen:
Betritt ein Kunde eine Fernsehabteilung eines Warenhauses, können sämtliche
Bildschirme mit einem Quellgerät verbunden sein, so dass sämtliche Bildschirme
dasselbe Bildsignal empfangen. Hierdurch ergibt sich ein einheitliches Erscheinungsbild,
wobei der Kunde die Bildschirme unmittelbar vergleichen kann, da sämtliche
Bildschirme im Wesentlichen dasselbe Bildsignal erhalten. Interessiert sich ein
Kunde näher für einen einzelnen Bildschirm, kann der Kunde oder ein Verkaufspersonal
diesen Bildschirm bzw. die zugeordnete Gruppe unter Aktivierung der Verteileinrichtung
über die Bedieneinheit mit einem abweichenden Bildsignal von einem anderen
Quellgerät versorgen. Beispielsweise kann der Verkäufer unterschiedliche
Motive an demselben Bildschirm darstellen, insbesondere eine Tag- und Nachtszene,
eine Talkshow, einen Spielfilm oder einen Naturfilm. Alternativ oder kumulativ ist
es möglich, dass der Verkäufer an demselben Bildschirm, an welchem der
Kunde interessiert ist, die Wiedergabequalität für Bildsignale unterschiedlicher
Qualitäten von unterschiedlichen Quellgeräten, beispielsweise von einem
Antennensignal, einem DVD-Spieler und einem HD-DVD-Spieler veranschaulicht. Dieser
Ausgestaltungsmöglichkeit liegt die Erkenntnis zugrunde, dass gemäß
dem Stand der Technik einem Kunden an einem hochauflösendem Bildschirm mit
einem hochauflösendem Bildsignal eine hohe Qualität eines Bildschirms
"vorgegaukelt" wird, während sich für einen Kunden nach Kauf des Bildschirmes
im Heimbereich, wo zumindest zeitweise ein Bildsignal verminderter Qualität
vorliegen kann, eine deutlich verschlechterte Wiedergabequalität vorliegt,
was zu einer Unzufriedenheit des Kunden führen kann.
Entsprechend einer weiteren Ausgestaltungsform der Erfindung ist zwischen
einem Quellgerät und einer Gruppe von Bildschirmen ein Bildsignal abgezweigt,
welches über eine Leitung einer Previeweinrichtung zugeführt wird. Über
die Previeweinrichtung kann von einem Bedienpersonal, beispielsweise
auch entfernt von den Bildschirmen und/oder den Quellgeräten, eine Kontrolle
durchgeführt werden, welches Bildsignal gerade von einem Quellgerät geliefert
wird und/oder an einer Gruppe von Bildschirmen angezeigt wird. Beispielsweise kann
eine Abzweigung eines derartigen Bildsignals über einen sogenannten "Splitter"
erfolgen, der aus einem einzigen eingehenden Bildsignal mindestens zwei Bildsignale
erzeugt, von denen ein Bildsignal der Previeweinrichtung zugeführt wird, während
das andere Bildsignal letztendlich einer Gruppe der Bildschirme zugeführt wird.
Für den Fall, dass das Signal über einen Splitter abgezweigt
wird, der zwischen dem Quellgerät und der Verteileinrichtung angeordnet ist,
kann über die Previeweinrichtung das von einem Quellgerät gelieferte Signal
kontrolliert werden, bevor dieses über eine entsprechende Verstellung der Verteileinrichtung
an die Gruppe der Bildschirme weitergegeben wird. Hierdurch ergeben sich somit verbesserte
Kontrollmöglichkeiten für eine Gewährleistung, dass an der Vielzahl
von Bildschirmen tatsächlich die gewünschten Bildsignale angezeigt werden.
Vorzugsweise ist bei dem erfindungsgemäßen Verkaufs- und/oder
Präsentationssystem eine CPU vorgesehen. Über die CPU ist ein Betriebsmode
eines oder mehrerer Bildschirme(s) umschaltbar. Beispielsweise kann über eine
derartige CPU morgens ein zentralisiertes Anschalten der Bildschirme erfolgen, während
abends die Bildschirme über die CPU zentralisiert abgeschaltet werden können.
Ebenfalls denkbar ist, dass über die CPU eine Umschaltung des Bildschirms derart
erfolgt, dass wahlweise
- – der Bildschirm den Eingang verwendet, an dem das von der Verteileinrichtung
stammende Bildsignal anliegt, sowie
- – einen weiteren Eingang verwendet, der mit einem weiteren Quellgerät,
beispielsweise einem Antennenanschluss, einem Videogerät oder einem DVD-Abspielgerät
oder HD-DVD-Abspielgerät, verbunden ist.
Ebenfalls möglich ist die Veränderung von Bildschirmwiedergabeparametern
wir Helligkeit, Kontrast oder die Beeinflussung einer Lautstärke durch die
CPU. Erfindungsgemäß kann die CPU mit mehreren, räumlich verteilten
Teil-CPUs ausgebildet sein oder mit einer zentralen CPU, die beispielsweise im Bereich
der Quellgeräte, einem zentralen Ort hinsichtlich der Bildschirme oder vorzugsweise
im Bereich der Verteileinrichtung angeordnet sein kann.
Für den Fall, dass eine besonders einfache Umschaltung eines
Betriebsmodes eines oder mehrerer Bildschirme erfolgen soll, für die auch zusätzliche
Leitungsverbindungen entfallen können, steuert die vorgenannte CPU eine Sendebox,
beispielsweise eine IR-Sendebox, an, welche mit dem mindestens einen Bildschirm,
insbesondere dem TV-Gerät, kommuniziert. Im einfachsten Fall kann über
eine geeignete Software der CPU eine Fernbedienung für den Bildschirm adaptiert
werden, indem die Fernbedienung von der Software "angelernt" wird und insbesondere
eine Sendefrequenz und eine Zuordnung der einzelnen Schalter der Fernbedienung zu
Funktionen der Fernbedienung angelernt wird.
Gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann eine Bedieneinheit,
die mit der Verteileinrichtung kommuniziert, als Fernbedienung ausgebildet sein.
Hierdurch kann es für einen Verkäufer von einer beliebigen Position in
der Verkaufsabteilung, beispielsweise in der Nähe einer Gruppe von Bildschirmen,
ermöglicht werden, auf die Verteileinrichtung einzuwirken, insbesondere um
an einen Bildschirm ein gewünschtes Bildsignal dargestellt zu bekommen.
Gemäß einem besonderen Vorschlag der Erfindung werden an
unterschiedlichen Quellgeräten Bildsignale in unterschiedlichen Ausgabeformaten
und/oder Ausgabequalitäten erzeugt. Im Fall unterschiedlicher Ausgabequalitäten
können durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung an einer Gruppe von
Bildschirmen oder einem Bildschirm einer derartigen Gruppe Bildsignale unterschiedlicher
Qualitäten durch Umschaltung der Verteileinrichtung dargestellt werden. Erzeugen
die Quellgeräte Bildsignale mit unterschiedlichen Ausgabeformaten, so können
diese für den Fall, dass die Bildschirme diese unterschiedlichen Ausgabeformate
gleichermaßen verarbeiten können, über die Verteileinrichtung selektiv
an die Gruppen der Bildschirme weitergeleitet werden. Sind hingegen die Bildschirme
und/oder die Verteileinrichtung lediglich für die Verarbeitung eines spezifischen
Ausgabeformats geeignet, kann in die Übertragungskette des Bildsignals, insbesondere
vor die Verteileinrichtung, eine Umwandlungseinheit zwischengeschaltet sein, die
ein von einem Quellgerät erzeugtes unerwünschtes Ausgabeformat geeignet
in ein von einem Bildschirm verarbeitetes Ausgabeformat umwandelt.
Während es sich bei einem Quellgerät beispielsweise um einen
DVD-Spieler, ein Video-Abspielgerät, ein HD-DVD-Gerat oder ähnliches handelt
kann, ist gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung mindestens ein
Quellgerät mit einer CPU ausgebildet, welche mit einem Speicherelement, beispielsweise
einer Festplatte, einem Datenträger, einer CD oder DVD und/oder einem flüchtigen
Speicher ausgebildet sein kann, ausgestattet, auf dem Bilddaten abgelegt sind. Bei
derartigen Bilddaten kann es sich beispielsweise um eine Werbung handeln. Insbesondere
sind die Bilddaten als bewegte oder stehende Bilder, als Text oder ähnliches
ausgebildet, die im Zuge einer Werbung eingesetzt werden können.
Erfindungsgemäß können derartige Bilddaten zwecks Bewerbung in dem
Verkaufs- und/oder Präsentationssystem temporär als Bildsignale auch sämtlichen
Bildschirmen oder lediglich einzelnen Gruppen der Bildschirme zugeführt werden.
Ist hingegen ein Kunde an der Prüfung der Darstellung eines Bildsignals, insbesondere
eines Films, an der Gruppe der Bildschirme interessiert, kann eine Umschaltung über
die Verteileinrichtung derart erfolgen, dass an der Gruppe der Bildschirme nicht
mehr die Bilddaten, insbesondere die Werbung, angezeigt werden, sondern ein Bildsignal,
welches von einem anderen Quellgerät geliefert wird.
Hinsichtlich einer Aktualisierung von Betriebsdaten und/oder der Betriebsformen
des Quellgerätes mit einer CPU schlägt die Erfindung ergänzend vor,
dass das Quellgerät mit einem Server verbunden ist. Über einen derartigen
Server kann eine Interaktion mit dem Quellgerät erfolgen, wobei auch von einem
einzigen Server auf unterschiedliche Quellgeräte, beispielsweise in einem Netzwerk,
zwecks Aktualisierung und/oder Koordination zugegriffen werden kann.
Eine erweiterte Wartungs- und Aktualisierungsmöglichkeit ist
gegeben, wenn der Server oder das mit der CPU ausgebildete Quellgerät in ein
Netzwerk eingebunden ist.
Für den Fall, dass mehrere Quellgeräte denselben Signalgegenstand,
beispielsweise denselben Film, betreffende Bildsignale erzeugen, wobei die Bildsignale
der einzelnen Quellgeräte allerdings unterschiedliche Qualitäten aufweisen,
kann über eine Veränderung der Zuführung der unterschiedlichen Bildsignale
unterschiedlicher Qualitäten zu einer Gruppe der Bildschirme an dieser Gruppe
der Bildschirme ein Vergleich der Wiedergabequalität für unterschiedliche
Eingangssignale erfolgen.
Verbesserte Vergleichsmöglichkeiten ergeben sich für den
erfindungsgemäßen Vorschlag, dass die Quellgeräte, die denselben
Signalgegenstand betreffende Bildsignale erzeugen, insbesondere denselben Film in
unterschiedlichen Qualitäten abspielen, miteinander synchronisiert sind. Hierbei
kann eine Synchronisierung derart erfolgen, dass die Bildsignale gleichzeitig starten,
so dass mit einer Umschaltung durch die Verteileinrichtung ein Signalgegenstand
oder Film durchgängig, aber mit unterschiedlichen Qualitäten an unterschiedlichen
Bildschirmen analysiert werden kann. Ebenfalls möglich ist, dass die mehreren
Quellgeräte denselben Signalgegenstand betreffende Bildsignale zeitlich versetzt
zueinander abspielen, so dass mit der Umschaltung sukzessive dieselbe Bildsignalpassage
in unterschiedlichen Qualitäten analysiert werden kann.
Für eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verkaufs-
und/oder Präsentationssystems ist mindestens eine Bedieneinheit im Bereich
eines Bildschirms oder der Gruppe der Bildschirme angeordnet. Hierbei kann es sich
um eine zentrale Bedieneinheit für mehrere Bildschirme handeln oder eine einzelne
Bedieneinheit, die einem einzelnen Bildschirm zugeordnet ist. Befindet sich ein
Kunde im Bereich des Bildschirms, kann dieser über die Bedieneinheit auf die
Verteileinrichtung einwirken, um das auf dem Bildschirm wiedergegebene Bildsignal
zu verändern.
Für einen besonderen Vorschlag der Erfindung ist im Bereich eines
Bildschirmes oder einer Gruppe der Bildschirme ein Erfassungsorgan angeordnet. Das
Erfassungsorgan dient einer Erfassung einer Annäherung eines Kundens an den
Bildschirm oder die Gruppe der Bildschirme. Beispielsweise kann das Erfassungsorgan
als Bewegungsmelder ausgebildet sein, welcher die Bewegung des Kunden im Bereich
des Bildschirmes oder der Gruppe der Bildschirme erfasst. Ebenfalls möglich
ist, dass das Erfassungsorgan als eine Art Lichtschranke ausgebildet ist, so dass
mit dem Betreten eines bestimmten Bereiches einer Verkaufsabteilung ein Signal erzeugt
wird, welches darüber Aufschluss gibt, dass sich der Kunde einer speziellen
Gruppe von Bildschirmen annähert. In der Verteileinrichtung erfolgt unter Berücksichtigung
des Signals des Erfassungsorgans eine Veränderung der Versorgung einer Gruppe
der Bildschirme von einem Quellgerät auf eine Versorgung dieser Gruppe der
Bildschirme von einem anderen Quellgerät. Beispielsweise kann grundsätzlich
an einer Gruppe der Bildschirme eine Werbung angezeigt werden. Signalisiert das
Erfassungsorgan allerdings, dass sich ein Kunde der Gruppe der Bildschirme annähert,
kann eine Umschaltung derart erfolgen, dass an der Gruppe der Bildschirme ein Bildsignal
dargestellt wird, auf dessen Grundlage sich der Kunde einen realitätsnahen
Eindruck über die Qualität und die Eigenschaften des Bildschirmes bzw.
der Gruppe der Bildschirme verschaffen kann.
Gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist die Verteileinrichtung
als sogenannte HDMI-Matrix ausgebildet, welche über mehrere Eingänge,
beispielsweise über vier Eingänge, ein HDMI-Signal zugeführt wird
und über welche selektiv und u. U. gleichzeitig diese vier Eingänge mit
vier Ausgängen mit HDMI-Format verbunden werden können.
Eine weitere Lösung der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe
ist durch Einsatz eines Netzwerks mit mehreren Gruppen mehrerer Bildschirme, mehreren
Quellgeräten und einer Verteileinrichtung für ein Verkaufs- und/oder Präsentationssystem
in einem Warenhaus oder einer Präsentationseinrichtung gegeben.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den Schutzansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Die in
der Beschreibungseinleitung genannten Vorteile von Merkmalen und von Kombinationen
mehrerer Merkmale sind lediglich beispielhaft und können alternativ oder kumulativ
zur Wirkung kommen, ohne dass die Vorteile zwingend von erfindungsgemäßen
Ausführungsformen erzielt werden müssen. Weitere Merkmale sind den Zeichnungen
– insbesondere den dargestellten Geometrien und den relativen Abmessungen
mehrerer Bauteile zueinander sowie deren relativer Anordnung und Wirkverbindung
– zu entnehmen. Die Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Ausführungsformen
der Erfindung oder von Merkmalen unterschiedlicher Schutzansprüche ist ebenfalls
abweichend von den gewählten Rückbeziehungen der Schutzansprüche
möglich und wird hiermit angeregt. Dies betrifft auch solche Merkmale, die
in separaten Zeichnungen dargestellt sind oder bei deren Beschreibung genannt werden.
Diese Merkmale können auch mit Merkmalen unterschiedlicher Schutzansprüche
kombiniert werden. Ebenso können in den Schutzansprüchen aufgeführte
Merkmale für weitere Ausführungsformen der Erfindung entfallen.
KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
Im Folgenden wird die Erfindung anhand in den Figuren dargestellter
bevorzugter Ausführungsbeispiele weiter erläutert und beschrieben.
1 zeigt ein erfindungsgemäßes Verkaufs- und/oder
Präsentationssystem in schematischer Darstellung.
2 zeigt ein weiteres erfindungsgemäßes Verkaufs-
und/oder Präsentationssystem in schematischer Darstellung mit gegenüber
1 erhöhtem Detaillierungsgrad.
FIGURENBESCHREIBUNG
1 zeigt ein Präsentationssystem und/oder Verkaufssystem
1, welches beispielsweise Einsatz findet zum Präsentieren und Verkaufen
von als Bildschirme 2–11 bzw. Fernsehgeräte ausgebildeten
Artikeln in einem Warenhaus. Entsprechend zugeordneten Eigenschaften bilden die
Bildschirme 2, 3 eine Gruppe 12, die Bildschirme
6, 7 eine Gruppe 13 und die Bildschirme 8,
9 eine Gruppe 14. Die Bildschirme 2, 3 (6,
7; 8, 9) einer Gruppe 12 (13;
14) werden aus einer Verarbeitungseinheit 15 über jeweils
eine Ausgangsleitung 16 (18; 18) mit einem Bildsignal
versorgt. Eine Aufteilung der Ausgangsleitung 18 (17;
18) auf den jeweiligen Bildschirmen 2, 3 (6,
7; 8, 9) zugeordnete Leitungen 19,
20 erfolgt über mindestens einen Splitter 21, welcher das
Bildsignal in der Ausgangsleitung 16 zu zwei Bildsignalen in den Leitungen
19, 20 transformiert, die jeweils einem Bildschirm 2,
3 zugeführt werden können.
Die Verarbeitungseinheit 15 erhält über Eingangsleitungen
22, 23, 24, 25 Bildsignale von Quellgeräten
26, 27, 28, 29. Bei den Quellgeräten
26–29 handelt es sich um gleiche oder unterschiedliche
Geräte. Beispielsweise können die Quellgeräte 26–29
als DVD-Abspielgerät, HD-DVD-Abspielgerät, TV-Eingang oder ähnliches
ausgebildet sein.
Die Verarbeitungseinheit 15 ermöglicht eine selektive
Zuordnung mindestens einer der Eingangsleitungen 22–25
zu mindestens einer der Ausgangsleitungen 16–18. Hierbei
kann die Bearbeitungseinheit 15 Bildsignale hinsichtlich Qualität
und/oder Format unverändert durchleiten oder aber durch geeignete zusätzliche
Bauelemente Qualität und/oder Format der Bildsignale verändern.
Im Folgenden sind beispielhafte Betriebszustände der Verarbeitungseinheit
15 dargestellte:
- – Verbindung der Eingangsleitung 22 mit sämtlichen Ausgangsleitungen
16, 17 und 18,
- – Verbindung der Eingangsleitung 22 mit den Ausgangsleitungen
16, 17 bei gleichzeitiger Verbindung der Eingangsleitung
23 mit der Ausgangsleitung 18,
- – Verbindung der Eingangsleitung 22 mit Ausgangsleitung
16, der Eingangsleitung 23 mit Ausgangsleitung 17 und
der Eingangsleitung 24 mit Ausgangsleitung 18,
- – Verbindung der Eingangsleitung 25 mit den Ausgangsleitungen
16–18,
- – Verbindung der Eingangsleitung 25 mit der Ausgangsleitung
16, der Eingangsleitung 24 mit der Ausgangsleitung 17
und der Eingangsleitung 23 mit der Ausgangsleitung 18.
Beliebige andere Verbindungsmöglichkeiten sind ebenfalls möglich.
Das Verkaufssystem 1 besitzt weiterhin eine Previeweinrichtung
30, welcher ein Bildsignal einer Ausgangsleitung 16–18
und/oder ein Bildsignal einer Eingangsleitung 22–25 zuführbar
ist.
Des Weiteren besitzt das Verkaufssystem 1 eine Bedieneinheit
31, die drahtlos oder über eine Leitung 32 mit der Verarbeitungseinheit
15 verbunden ist und über die mittels manueller Eingabe des Benutzers
an der Bedieneinheit 31 der Betriebszustand der Verarbeitungseinheit
15, insbesondere der Verbindungszustand der Eingangsleitungen
22–25 und Ausgangsleitungen 16–18,
veränderbar ist.
Darüber hinaus ist ein Sendeorgan 33 vorgesehen, welches
insbesondere als IR-Sendebox ausgebildet ist. Über das Sendeorgan
33 können die Betriebszustände der Bildschirme 2–11
verändert werden. Insbesondere können die Bildschirme an- und abgeschaltet
werden. Alternativ oder kumulativ kann über das Sendeorgan 33 mindestens
ein Bildschirm 2 derart umgeschaltet werden, dass nicht
ein Bildsignal einer Leitung 19, 20 dargestellt wird, welches
der Verarbeitungseinheit 15 entstammt, sondern vielmehr ein separater Eingang,
beispielsweise für ein Antennensignal, genutzt wird.
Das Sendeorgan 33 wird geeignet über eine CPU angesteuert,
die beispielsweise in der Verarbeitungseinheit 15 angeordnet sein kann.
Durchaus möglich ist auch, dass ein Anlernen derart erfolgt, dass die für
die Bildschirme 2–11 eingesetzten IR-Signale der den Bildschirmen
2–11 zugeordneten Fernbedienungen erfasst werden, so dass
mittels des Sendeorgans 33 die Fernbedienungen simuliert werden können.
Für das in 2 dargestellte Ausführungsbeispiel
ist zusätzlich zu den Gruppen 12–14 eine vierte Gruppe
34 dargestellt, wobei im Rahmen der Erfindung auch eine größere
oder kleinere Anzahl von Gruppen Einsatz finden kann. In der Gruppe 12
sind in diesem Fall vier Bildschirme 2, 3, 4,
5 eingruppiert, während in der Gruppe 13 zwei Bildschirme
6, 7 und in der Gruppe 14 drei Bildschirme
8, 9, 10 eingruppiert sind. In der Gruppe 34
ist lediglich ein Bildschirm 11 eingruppiert.
Bei ansonsten im Wesentlichen 1 entsprechender
Ausgestaltung ist die Verarbeitungseinheit 15 mit einer Verteileinrichtung
35 ausgebildet. Die Verteileinrichtung 35 besitzt neben den Ausgangsleitungen
16–18 eine weitere Ausgangsleitung 36. Die Verteileinrichtung
35 besitzt Eingänge 37, 38, 39,
40. Die Verteileinrichtung 35 ermöglicht eine selektive Verbindung
der Eingänge 37–40 mit den Ausgangsleitungen
16, 17, 18, 36, wie dieses im Wesentlichen auch
für die Verarbeitungseinheit 15 in 1
beschrieben worden ist. Zwischen die Eingänge 37–40
und die Eingangsleitungen 22–25 ist jeweils ein Splitter
41, 42, 43, 44 zwischengeschaltet. Der Splitter
41 (42; 43; 44) besitzt einen jeweils mit einer
Eingangsleitung 22 (23; 24; 25) verbundenen
Eingang sowie zwei Ausgänge, von denen jeweils ein Ausgang mit einem Eingang
37 (38; 39; 40) der Verteileinrichtung
35 verbunden ist. Der andere Ausgang ist jeweils über eine Previewleitung
45, 46, 47, 48 mit einem Switcher
49 verbunden, welcher je nach Wahl des Benutzers, insbesondere über
die Bedieneinheit 31 oder weitere Bedienelemente, eine der Previewleitungen
45–48 mit einer Leitung 50 verbindet. Über
die Leitung 50 wird ein Bildsignal, welches mit einem der in den Leitungen
22–25 geführten Bildsignale korreliert oder übereinstimmt,
der Previeweinrichtung 30, insbesondere einem Bildschirm, zugeführt.
Für das in 2 dargestellte Ausführungsbeispiel
ist das Quellgerät 29 als PC ausgebildet, auf dem Daten abgelegt sind,
insbesondere eine Werbung in Form einer Schrift, eines Bildes, eines Filmes oder
einer Animation. Das Quellgerät 29 ist mit einem Server
52 verbunden, über welchen ein Betrieb des Quellgerätes
29 gesteuert werden kann und/oder eine Aktualisierung des Datenbestandes
des Quellgerätes 29 vorgenommen werden kann. Über den Server
52 können weitere, in 2 nicht dargestellte
Quellgeräte angesteuert oder aktualisiert werden, wobei hier unterschiedliche
Ansteuerungen oder Datenbestände möglich sind oder aber eine synchronisierte
Ansteuerung und/oder Aktualisierung, so dass mit dem Server 52 verbundene
Quellgeräte eine gleiche Funktionsweise und -abläufe und/oder gleiche
Bilddaten aufweisen. Der Server 52 kann an ein internes oder öffentliches
Netzwerk 53 (Internet) angebunden sein.
Während in 2 eine Verteileinrichtung
35 mit vier Ein- und Ausgängen dargestellt ist, kann eine Verteileinrichtung
35 mit einer größeren Zahl von Eingängen und/oder Ausgängen
zum Einsatz kommen, so dass mehr als vier Gruppen 12, 13,
14, 34 durch die Verteileinrichtung 35 angesteuert werden
können. Ebenfalls denkbar ist der kumulative Einsatz mehrerer Verteileinrichtungen
35. Bei Einsatz mehrerer Splitter 21 kann – je nach Bedarf
in dem Warenhaus oder einer Präsentationseinrichtung – eine Aufteilung
der Bildsignale der Ausgangsleitungen 16–18,
36 auf mehr als die dargestellten Bildschirme erfolgen. Neben den in den
Figuren dargestellten Bauelementen können ergänzende Bauelemente in dem
Verkaufs- und/oder Präsentationssystem vorgesehen sein, beispielsweise CPU-Einheiten,
welche einzelnen dargestellten Baueinheiten zugeordnet sind oder zentralisiert für
mehrere Baueinheiten zuständig sind und eine Automatisierung unterschiedlicher
Betriebszustände der Baueinheiten und des gesamten Verkaufssystems
1 ermöglichen. Ebenfalls möglich sind Baueinheiten, welche eine
Transformation der Bildsignale ermöglichen hinsichtlich des Formates und/oder
der Qualität.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform ist die Verteileinrichtung
35 als sog. "HDMI-Matrix" ausgebildet, beispielsweise als 4X4-HDMI-Matrix.
Demgemäß erzeugen die Quellgeräte 26–29
Bildsignale in HDMI-Format oder die Ausgabesignale der Quellgeräte
26–29 werden über geeignete Einrichtungen in ein HDMI-Format
umgewandelt. Für diese Ausgestaltung wird über die Ausgangsleitungen
16–18, 36 ebenfalls ein HDMI-Format übertragen,
welches von den Bildschirmen 2–11 in den Gruppen
12–14, 34 unmittelbar verarbeitet werden kann
oder unter Zwischenschaltung eines zusätzlichen Bauelementes in ein geeignetes
Format umgewandelt werden kann.
Für eine besondere Ausführungsform spielen die Quellgeräte
26, 27, 28 Filmmaterial ab, vorzugsweise in unterschiedlichen
Qualitäten, Auflösungen und/oder Formaten. Hingegen ist das Quellgerät
29 auf das Abspielen von Werbematerial ausgerichtet, welches
im Folgenden auch als Werbesignal als Sonderform eines Bildsignals bezeichnet ist.
Hierbei kann es sich um eine Grafik, um Textdaten, eine Animation, ein stehendes
Bild oder ähnliches handeln, wobei vorzugsweise mit dem Werbesignal für
den Einsatz einer HDMI-Matrix ebenfalls ein HDMI-Signal erzeugt wird. Für diese
Ausführungsform verwenden also die Quellgeräte 26-28 Daten, welche
von einer TV-, Video- oder Filmanstalt zur Verfügung gestellt werden, während
die von dem Quellgerät 29 verwendeten Daten von dem Betreiber des
Verkaufs- oder Präsentationssystems oder einer von diesem beauftragten Werbeagentur
erstellt worden sind. Ebenfalls denkbar ist allerdings, dass mehrerer Quellgeräte
26 als CPUs oder PCs ausgebildet sind, auf welchem Bildsignale für
einen oder mehrere Filme abgelegt sind, was mit gleichen oder unterschiedlichen
Qualitäten und/oder Formaten erfolgen kann. Für den Fall, dass ein Bildsignale
hochauflösend bereitgestellt wird, kann in dem System 1 ein sogenanntes
"Scaling" erfolgen, womit künstlich ein schlechteres, mit einem niedriger auflösenden
Format korrelierendes Signal erzeugt wird und welches dann an eine der Gruppen
12, 13, 14, 34 weitergegeben wird. Dies kann
dazu dienen, auch an einem hochauflösenden Bildschirm ein Bildsignal mit verminderter
Qualität bereitzustellen und/oder um für den Fall einer Bereitstellung
eines hochauflösenden Bildsignals durch ein Quellgerät, aber Einsatz eines
Bildschirme mit einer niedrigeren Auflösung die geeignete Beaufschlagung dieses
Bildschirmes zu simulieren.
Bei den genannten Bildsignalen handelt es sich insbesondere um Multimedia-Signale.
Die Verarbeitungseinheit 15 gemäß 1
ist in 2 mit der Verteileinrichtung 35, dem
Switcher 49 und den Splittern 41, 42, 43 und
44 ausgebildet.
Während in den Figuren Leitungsverbindungen zwischen den einzelnen
Bauelementen des Netzwerkes dargestellt sind, kann eine Übertragung der Bildsignale
ebenfalls zwischen einzelnen oder sämtlichen Bauelementen drahtlos erfolgen.
Beispielsweise kann hierzu eine Ultrabreitbandtechnik eingesetzt werden,
welche noch unter dem Stichwort "UWB" zusammengefasst ist und insbesondere eine
drahtlose Übertragung von HD-Video- und Audiosignalen ermöglichen kann.
Hierbei kann ein trägerloser Pulsfunk benutzt werden, bei dem die Amplitude,
der Abstand und/oder die Phase der einzelnen Pulse moduliert ist. Fehlt einem kontinuierlichen
Pulsstrom ein Puls, weil seine Amplitude ausbleibt oder geringer ist (Amplitudenmodulation)
oder seine Phase nicht an der erwarteten Position liegt bzw. seine Eingangsflanke
invertiert wurde (Phasenmodulation), zeigt dies einen Bitwechsel an. Ist die maximale
Sendeleistung bei normalen Funkübertragungen auf ein möglichst schmales
Frequenzspektrum konzentriert, wird die Leistung bei UWB über ein möglichst
breites Band verteilt und die Leistungsdichte unter den Rauschpegel üblicher
Sender reduziert, so dass UWB-Sender ungestört von anderen Funkfrequenzen arbeiten
respektive andere Sender ungestört lassen und nur wenig Strom pro Kanalkapazität
benötigen.
Vorzugsweise erfolgt der Einsatz einer Frequenz im Bereich von 3,4
bis 4,8 GHz oder zwischen 6 bis 8,5 GHz mit einer spektralen Leistungsdichte von
maximal –41,3 dBm/MHz, wobei sich der Pulsfunk mindestens über ein Band
von 50 MHz erstrecken muss. Für Bereiche von 4,8 bis 6 GHz und 8,5 bis 10,6
GHz gelten etwas niedrigere Grenzwerte, insbesondere –70 bzw. –65
dB/MHz. Für die vorgenannten absoluten Angaben sind auch Abweichungen von bis
zu 10%, insbesondere 5% oder 2% nach oben oder unten möglich. Möglich
ist auch, dass eine Puls-Übertragungseinrichtung, beispielsweise ein Sender
und/oder ein Empfänger, zumindest teilweise in eine Verteileinrichtung
35 oder HDMI-Matrix integriert ist. Zum Einsatz kommen kann weiterhin ein
ISO-Standart 26907 "Orthogonal Frequency Division Multiplex" (OFDM), wobei auch
der Funkstandard WLAN 802.11a/h (5-GHz-WLAN) zum Einsatz kommen kann. Zum Einsatz
kommen können ferner Technologien, welche als "wireless HDMI", "wireless HD",
"WHDI" bekannt sind.
Ebenfalls denkbar ist als Quellgerät oder für die durch
einen PC bereitgestellten Bilddaten ein Datenformat, welches mit einer BLU-Ray-Disc
korreliert oder dieser entsammt.
- 1
- Verkaufssystem
- 2
- Bildschirm
- 3
- Bildschirm
- 4
- Bildschirm
- 5
- Bildschirm
- 6
- Bildschirm
- 7
- Bildschirm
- 8
- Bildschirm
- 9
- Bildschirm
- 10
- Bildschirm
- 11
- Bildschirm
- 12
- Gruppe
- 13
- Gruppe
- 14
- Gruppe
- 15
- Verarbeitungseinheit
- 16
- Ausgangsleitung
- 17
- Ausgangsleitung
- 18
- Ausgangsleitung
- 19
- Leitung
- 20
- Leitung
- 21
- Splitter
- 22
- Eingangsleitung
- 23
- Eingangsleitung
- 24
- Eingangsleitung
- 25
- Eingangsleitung
- 26
- Quellgerät
- 27
- Quellgerät
- 28
- Quellgerät
- 29
- Quellgerät
- 30
- Previeweinrichtung
- 31
- Bedieneinheit
- 32
- Leitung
- 33
- Sendeorgan
- 34
- Gruppe
- 35
- Verteileinrichtung
- 36
- Ausgangsleitung
- 37
- Eingang
- 38
- Eingang
- 39
- Eingang
- 40
- Eingang
- 41
- Splitter
- 42
- Splitter
- 43
- Splitter
- 44
- Splitter
- 45
- Previewleitung
- 46
- Previewleitung
- 47
- Previewleitung
- 48
- Previewleitung
- 49
- Switcher
- 50
- Leitung
- 51
- 52
- Server
- 53
- Netzwerk
- 54
- 55
- 56
- 57
- 58
- 59
- 60