Die Erfindung betrifft ein elektrisches Schaltgerät nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einem beispielsweise dreipoligen Hochspannungsschaltgerät
sind üblicherweise drei Schaltgerätepole auf einem Rahmen montiert. Bei
diesen Schaltgerätepolen kann es sich um Leistungsschalterpole oder Trennschalterpole
oder Erdungsschalterpole oder dergleichen handeln. Am Fuß jedes Schaltgerätepols
ist ein Kurbelkasten vorgesehen, in dem die Antriebsmechanik des jeweiligen Schaltgerätepols
untergebracht ist. Die Kurbelgehäuse der drei Schaltgeräteplole sind über
ein weiteres Antriebsgestänge miteinander und mit einem Schaltantrieb verbunden.
Im Falle eines Schaltvorgangs werden die Schaltgerätepole von dem Schaltantrieb
über das Antriebsgestänge und die jeweilige Antriebsmechanik von einem
ersten in einen zweiten Schaltzustand oder zurück umgeschaltet.
Aufgrund der zu schaltenden Hochspannung sind die Schaltgerätepole
und die zugehörigen Kurbelkasten mit einem Isoliergas gefüllt. Damit dieses
Isoliergas seine isolierende und vor allem auch seine einen möglichen Lichtbogen
löschende Funktion ausüben kann, muss das Isoliergas unter einem vorgegebenen
Mindestdruck stehen. Die Einhaltung dieses Mindestdrucks ist somit für die
sichere Funktionsfähigkeit des Schaltgeräts erforderlich.
Es ist bekannt, den auf das Isoliergas einwirkenden Druck zu überwachen.
Zu diesem Zweck werden die Kurbelkästen der drei Schaltgerätepole über
eine Rohrverbindung mit einer Überwachungseinrichtung verbunden, die einen
Drucksensor aufweist. Im Betrieb des Schaltgeräts wird dann der auf das Isoliergas
einwirkende Druck jederzeit mit Hilfe des Drucksensors gemessen und damit von der
Überwachungseinrichtung überwacht.
Voraussetzung für eine korrekte Überwachung des Isoliergas-Drucks
ist allerdings, dass insbesondere der Drucksensor der Überwachungseinrichtung
funktionsfähig ist und einen korrekten Druck anzeigt.
Es ist bekannt, die Überwachungseinrichtung von Zeit zu Zeit
zu überprüfen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Rohrverbindung
von den Kurbelkästen und damit von den Schaltgerätepolen abgetrennt wird.
Damit in diesem abgetrennten Zustand die Schaltgerätepole weiter funktionsfähig
sind, müssen Rückschlagventile vorgesehen werden, die ein Entweichen des
Isoliergases aus den Schaltgerätepolen verhindern. Bei abgetrennten Schaltgerätepolen
kann dann die Überwachungseinrichtung und insbesondere der dortige Drucksensor
auf seine Funktionsfähigkeit und Messgenauigkeit überprüft werden.
Die freien Enden der Rohrverbindung sind dabei mit Rückschlagventilen versehen
oder werden mit Verschlussstopfen abgedichtet. Dann kann ein Prüfgerät
an die Überwachungseinrichtung angeschlossen werden. Von dem Prüfgerät
kann dann der Drucksensor der Überwachungseinrichtung mit einem Prüfdruck
beaufschlagt werden. Die von dem Prüfgerät und der Überwachungseinrichtung
angezeigten Drücke können verglichen werden. Nach Abschluss der Überprüfung
muss das Prüfgerät entfernt und die Rohrverbindung wieder mit den Kurbelkästen
und den Schaltgerätepolen verbunden werden.
Ersichtlich ist das vorstehend beschriebene Vorgehen zur Überprüfung
der Überwachungseinrichtung sehr aufwendig.
Insbesondere müssen einige der erforderlichen Maßnahmen,
nämlich das Abtrennen und Wieder-Verbinden der Rohrverbindung mit den Schaltgerätepolen,
in unmittelbarer Nähe der Schaltgerätepole vorgenommen werden. Dies ist
nur mit besonderen Maßnahmen zum Schutz des Prüfpersonals möglich,
da das Schaltgerät während der Überprüfung meist funktionsbereit
und spannungsbeaufschlagt bleibt. Hier muss vermieden werden, dass das Prüfpersonal
sich in unzulässiger Weise den spannungsführenden Teilen nähern kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein elektrisches Schaltgerät zu
schaffen, bei dem die Überprüfung der Überwachungseinrichtung für
das Isoliergas mit einem geringeren Aufwand möglich ist.
Die Erfindung löst dies Aufgabe durch ein elektrisches Schaltgerät
nach dem Anspruch 1.
Das erfindungsgemäße elektrisches Schaltgerät ist mit
einem mit Isoliergas gefüllten Schaltgerätepol und mit einer Überwachungseinrichtung
für das Isoliergas des Schaltgerätepols versehen. Weiterhin ist ein Prüfanschluss
für ein Prüfgerät zum Überprüfen der Überwachungseinrichtung
vorgesehen. Die Erfindung weist eine Vorrichtung auf, die mit dem Prüfanschluss
versehen ist. Die Vorrichtung ist mit der Überwachungseinrichtung und mit dem
Schaltgerätepol verbunden. Weiterhin weist die Vorrichtung ein Ventil auf,
mit dem der Schaltgerätepol von der Überwachungseinrichtung abtrennbar
ist.
Mit Hilfe des Ventils können die Schaltgerätepole in einfacher
Weise von der Überwachungseinrichtung abgetrennt werden. Eine Demontage der
Rohrverbindung von den Schaltgerätepolen ist somit nicht erforderlich.
Weiterhin ist die erfindungsgemäße Vorrichtung mit dem Prüfanschluss
versehen, an den das Prüfgerät zum Überprüfen der Überwachungseinrichtung
angeschlossen werden kann. Auch hierzu ist es nicht erforderlich, die Rohrverbindung
zu demontieren. Statt dessen kann das Prüfgerät in einfacher Weise an
den Prüfanschluss angeschlossen und die Überprüfung der Überwachungseinrichtung
durchgeführt werden.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, dass
die Vorrichtung völlig unabhängig von den Schaltgerätepolen angeordnet
werden kann. Dies ist gleichbedeutend damit, dass die Vorrichtung nicht im Bereich
der Schaltgerätepole vorhanden sein muss, so dass keine besonderen Maßnahmen
zum Schutz des Prüfpersonals erforderlich sind.
Vorzugsweise ist es möglich, die erfindungsgemäße Vorrichtung
gegebenenfalls zusammen mit der Überwachungseinrichtung entfernt von den Schaltgerätepolen
anzuordnen. Damit kann die Überwachungseinrichtung und die Überprüfung
derselben mit Hilfe des Prüfgeräts entfernt und damit völlig unabhängig
von den Schaltgerätepolen durchgeführt werden.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist ein Stößel
vorgesehen, mit dem das Ventil umschaltbar ist. Mit Hilfe des Stößel ist
es somit dem Prüfpersonal in einfacher Weise möglich, die Schaltgerätepole
von der Überwachungseinrichtung zum Zwecke der Überprüfung der Überwachungseinrichtung
abzutrennen bzw. die Überwachungseinrichtung mit den Schaltgerätepolen
wieder zu verbinden.
Bei einer ersten vorteilhaften Alternative ist eine Verschlusskappe
vorgesehen, von der der Stößel absteht. Der Prüfanschluss der Vorrichtung
ist mit der Verschlusskappe verschließbar. Das Ventil wird im verschlossenen
Zustand des Prüfanschlusses von dem Stößel umgeschaltet, so dass
der Schaltgerätepol und die Überwachungseinrichtung miteinander verbunden
sind.
Im normalen Betrieb des Schaltgeräts ist der Prüfanschluss
mit der Verschlusskappe verschlossen. Damit wird das Ventil von dem Stößel
in einen Zustand geschaltet, in dem die Überwachungseinrichtung und die Schaltgerätepole
miteinander verbunden sind. Dies ist gleichbedeutend damit, dass der auf das Isoliergas
einwirkende Druck von der Überwachungseinrichtung überprüft wird.
Soll die Funktionsfähigkeit der Überwachungseinrichtung
überprüft werden, so wird die Verschlusskappe von dem Prüfanschluss
abgenommen und es wird statt dessen das Prüfgerät an den Prüfanschluss
angeschlossen. Aufgrund der fehlenden Verschlusskappe wird das Ventil nicht mehr
in demjenigen Zustand gehalten, in dem die Schaltgerätepole mit der Überwachungsschalter
verbunden sind. Statt dessen schaltet das Ventil um und trennt die Schaltgerätepole
von der Überwachungseinrichtung ab. In diesem Zustand kann nunmehr die Überwachungseinrichtung
mit Hilfe des Prüfgeräts überprüft werden, ohne dass dies einen
Einfluss auf die Schaltgerätepole hat.
Nach Abschluss der Überprüfung der Überwachungseinrichtung
wird das Prüfgerät von dem Prüfanschluss abgetrennt und der Prüfanschluss
wird wieder mit der Verschlusskappe verschlossen. Aufgrund des mit der Verschlusskappe
verbundenen Stößels wird dabei automatisch das Ventil wieder in seinen
Zustand überführt, in dem die Schaltgerätepole mit der Überwachungseinrichtung
verbunden sind.
Mit Hilfe des mit der Verschlusskappe verbundenen Stößels
wird somit gewährleistet, dass bei einem Abnehmen der Verschlusskappe automatisch
die Schaltgerätepole von der Überwachungseinrichtung abgetrennt werden,
und dass umgekehrt bei einem Anbringen der Verschlusskappe automatisch die Schaltgerätepole
wieder mit der Überwachungseinrichtung verbunden werden. Eine Fehlbedienung
durch das Prüfpersonal ist damit nicht möglich.
Bei einer zweiten vorteilhaften Alternative ist ein Stößel
innerhalb der Vorrichtung vorgesehen. Der Prüfanschluss der Vorrichtung ist
mit einer Verschlusskappe verschließbar. Der Vorsprung der Verschlusskappe
wirkt im verschlossenen Zustand des Prüfanschlusses auf den Stößel
ein. Das Ventil wird im verschlossenen Zustand des Prüfanschlusses von dem
Stößel umgeschaltet, so dass der Schaltgerätepol und die Überwachungseinrichtung
miteinander verbunden sind.
Im normalen Betrieb des Schaltgeräts ist der Prüfanschluss
mit der Verschlusskappe verschlossen. Damit wird das Ventil geöffnet und es
wird der auf das Isoliergas einwirkende Druck von der Überwachungseinrichtung
überprüft. Beim Abnehmen der Verschlusskappe schaltet das Ventil um und
trennt die Schaltgerätepole von der Überwachungseinrichtung ab. In diesem
Zustand kann nunmehr die Überwachungseinrichtung mit Hilfe des Prüfgeräts
überprüft werden. Nach Abschluss der Überprüfung der Überwachungseinrichtung
wird der Prüfanschluss wieder mit der Verschlusskappe verschlossen.
Mit Hilfe der auf den Stößel einwirkenden Verschlusskappe
wird gewährleistet, dass bei einem Abnehmen der Verschlusskappe automatisch
die Schaltgerätepole von der Überwachungseinrichtung abgetrennt werden,
und dass umgekehrt bei einem Anbringen der Verschlusskappe automatisch die Schaltgerätepole
wieder mit der Überwachungseinrichtung verbunden werden. Eine Fehlbedienung
durch das Prüfpersonal ist damit nicht möglich.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist im Bereich
des Prüfanschlusses ein Vorsprung vorgesehen, der einem in einem Aufsatz eines
Prüfgeräts befindlichen Rückschlagventil zugeordnet ist. Der Prüfanschluss
ist von dem Aufsatz verschließbar und das Rückschlagventil wird mittels
des Vorsprungs geöffnet, wenn der Prüfanschluss mit dem Aufsatz verschlossen
ist. Durch diese Maßnahmen ist es möglich, ein Prüfgerät zu
verwenden, das mit einem Rückschlagventil versehen ist.
Bei einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist das
Ventil als federbelastetes Ventil ausgebildet, das ohne eine weitere Einwirkung
sich in seinem geschlossenen Zustand befindet und den Schaltgerätepol von der
Überwachungseinrichtung abtrennt. Dies stellt eine besonders einfache und trotzdem
funktionssichere Realisierung des Ventils dar.
Vorzugsweise wird das Ventil von dem Stößel gegen die Kraft
einer Ventilfeder in seinen geöffneten Zustand umgeschaltet, in dem der Schaltgerätepol
mit der Überwachungseinrichtung verbunden ist. Auch diese Maßnahmen sind
einfach zu realisieren und gewährleisten trotzdem eine hohe Funktionssicherheit.
Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der
Erfindung, die in den Figuren der Zeichnung dargestellt sind. Dabei bilden alle
beschriebenen oder dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination
den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen
oder deren Rückbeziehung sowie unabhängig von ihrer Formulierung bzw.
Darstellung in der Beschreibung bzw. in der Zeichnung.
1 zeigt eine schematische Perspektivdarstellung eines
Teils eines elektrischen Schaltgeräts mit einer Überwachungseinrichtung
für ein Isoliergas, 2 zeigt eine schematische
Schnittdarstellung eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Überprüfen der Überwachungseinrichtung der
1, 3a zeigt eine schematische
Schnittdarstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Prüfen der Überwachungseinrichtung der 1,
3b zeigt eine schematische Schnittdarstellung und Ansicht
eines Stößels der Vorrichtung der 3a, und
3c zeigt eine schematische Schnittdarstellung einer
Verschlusskappe der Vorrichtung der 3a.
Die 1 bis 3 beziehen
sich beispielhaft auf einen Hochspannungsleistungsschalter mit drei Leistungsschalterpolen.
Anstelle der Leistungsschalterpole können auch Trennschalterpole oder Erdungsschalterpole
oder ganz allgemein irgendwelche sonstigen Schaltgerätepole vorgesehen sein.
Die 1 betrifft ein dreipoliges elektrisches
Schaltgerät 10, mit dem eine Hochspannung ein- und ausgeschaltet werden
kann. In der 1 sind drei Kurbelkästen
11 gezeigt, auf deren Oberseite jeweils ein Leistungsschalterpol montiert
werden kann. Im Inneren der Kurbelkästen 11 ist jeweils die Antriebsmechanik
für die Leistungsschalterpole enthalten. Das weitere Antriebsgestänge,
mit dem die drei Kurbelkästen 11 miteinander und mit einem Antriebskasten
verbunden sind, ist in der 1 nicht gezeigt.
Alle drei Kurbelkästen 11 sowie die zugehörigen
Leistungsschalterpole sind mit einem Isoliergas, beispielsweise mit Schwefelhexafluorid
SF6, befüllt. Zum Befüllen sind die Kurbelkästen 11 jeweils
mit einer Füllkupplung 12 versehen. Gemäß der
1 sind die drei Füllkupplungen 12 über
eine Rohrverbindung 13 mit einer Überwachungseinrichtung
14 gasdicht verbunden. Diese Überwachungsvorrichtung 14 kann
im Bereich des Schaltgeräts 10, aber auch unabhängig davon angeordnet
sein.
Im Betrieb der Leistungsschalterpole muss das Isoliergas in den Leistungsschalterpolen
unter einem vorgegebenen Mindestdruck stehen. Zur Überwachung dieses Mindestdrucks
ist in der Überwachungsvorrichtung 14 ein Drucksensor, beispielsweise
ein Manometer enthalten. Der in den Leistungsschalterpolen und den Kurbelkästen
11 auf das Isoliergas einwirkende Druck wird über die Füllkupplungen
12und die Rohrverbindung 13 an die Überwachungseinrichtung
14 und damit an den Drucksensor weitergegeben. Die Überwachungseinrichtung
14 misst diesen Druck und vergleicht ihn mit dem vorgegebenen Mindestdruck.
Unterschreitet der gemessene Druck den vorgegebenen Mindestdruck, so löst die
Überwachungseinrichtung 14 ein Alarmsignal aus.
In der 2 ist eine Vorrichtung
20 zum Überprüfen der Überwachungseinrichtung
14 der 1 dargestellt. Die Vorrichtung
20 kann separat von der Überwachungseinrichtung 14 angeordnet
sein oder mit der Überwachungseinrichtung 14 ein gemeinsames Bauteil
bilden. Die Vorrichtung 20 kann im Bereich des Schaltgeräts
10, aber auch unabhängig davon angeordnet sein. Die Anordnung der
Überwachungseinrichtung 14 im Hinblick auf die Vorrichtung
20 ist in der 2 mit Hilfe eines Pfeils angedeutet.
Entsprechendes gilt für die Rohrverbindung 13.
Die Vorrichtung 20 weist einen Anschluss 21 auf,
an den die Überwachungseinrichtung 14, anschließbar ist. Weiterhin
weist die Vorrichtung 20 einen Anschluss 22 auf, an den die Rohrverbindung
13 anschließbar ist. Diese beiden Anschlüsse 21,
22
sind im Inneren der Vorrichtung 20 über einen Kanal
miteinander verbunden.
Im Verlauf des Kanals ist ein federbelastetes Ventil 23 vorgesehen,
mit dem der Kanal verschlossen werden kann. Zu diesem Zweck weist das Ventil
23 einen verschiebbaren Ventilteller 24 auf, der einem im Inneren
der Vorrichtung 20 ausgebildeten Ventilsitz 25 zugeordnet ist.
Der Ventilteller 24 ist derart von einer Ventilfeder 26 belastet,
dass er ohne eine weitere Einwirkung gasdicht auf dem Ventilsitz 25 aufsitzt,
so dass das Ventil 23 geschlossen ist. Weiterhin sind nicht näher
erläuterte Mittel zur Führung des Ventiltellers 24 und der Ventilfeder
26 vorgesehen.
Die Vorrichtung 20 weist einen Prüfanschluss
28 auf, der mit dem Kanal verbunden ist. Die Verbindung ist dabei auf der
dem Anschluss 21 und damit der Überwachungseinrichtung 14
zugeordneten Seite des Ventils 23 vorgesehen. Der Prüfanschluss
28 ist damit immer mit der Überwachungseinrichtung 14 verbunden,
unabhängig davon, in welcher Stellung sich das Ventil 23 befindet.
Der Prüfanschluss 28 kann von einer Verschlusskappe
29 gasdicht verschlossen werden. Zu diesem Zweck kann die Verschlusskappe
29 beispielsweise auf ein entsprechendes Gewinde des Prüfanschlusses
28 aufgeschraubt werden. Die Verschlusskappe 29 ist auf ihrer
der Vorrichtung 20 zugeordneten Seite mit einem Stößel
30 versehen, der im eingeschraubten Zustand durch den Prüfanschluss
28 in den Innenraum des Kanals und damit in das Innere der Vorrichtung
20 hineinragt. Der Stößel 30 ist nicht mit dem Ventilteller
24 verbunden. Die Verschlusskappe 29 und der Stößel
30 sind aber derart ausgebildet und hinsichtlich des Ventils
23 derart angeordnet, dass der Stößel 30 im eingeschraubten
Zustand der Verschlusskappe 29 den Ventilteller 24 gegen die Kraft
der Ventilfeder 26 von dem Ventilsitz 25 abhebt. Das Ventil
23 kann also mit Hilfe des Stößels 30 umgeschaltet werden.
Das Ventil 23 ist dann geöffnet.
Durch das Einschrauben der Verschlusskappe 29 wird somit
das Ventil 23 geöffnet, während das Ventil 23 bei abgenommener
Verschlusskappe 29 geschlossen ist. In der 2
ist der geöffnete Zustand des Ventils 23 gezeigt.
Der Anschluss 21, also die Überwachungseinrichtung
14, und der Prüfanschluss 28 bilden einen ersten Gasbereich
G1. Der Anschluss 22, also die Rohrverbindung 13 mit den Kurbelkästen
11 und den Leistungsschalterpolen, bilden einen zweiten Gasbereich G2.
Dies ist in der 1 durch gestrichelte Bereiche angedeutet.
Bei eingeschraubter Verschlusskappe 29 und damit geöffnetem
Ventil 23 sind die beiden Gasbereiche G1 und G2 miteinander verbunden.
Gleichzeitig ist der Prüfanschluss 28 gasdicht von der Verschlusskappe
29 verschlossen. Der in den Kurbelkästen 11 und den Leistungsschalterpolen
vorhandene, auf das Isoliergas einwirkende Druck wird über das geöffnete
Ventil 23 an die Überwachungseinrichtung 14 weitergegeben.
Dort wird der Druck – wie erläutert – überwacht.
Bei abgeschraubter Verschlusskappe 29 und damit geschlossenem
Ventil 23 sind die beiden Gasbereiche G1 und G2 gasdicht voneinander getrennt.
Die Kurbelkästen 11 und die Leistungsschalterpole sind damit von der
Überwachungseinrichtung 14 gasdicht getrennt. Der Prüfanschluss
28 ist offen.
An den Prüfanschluss 28 kann ein nicht-dargestelltes
Prüfgerät zum Überprüfen der Überwachungseinrichtung
14 angeschlossen werden. Mit diesem Prüfgerät kann mittels eines
Gases ein veränderlicher Prüfdruck erzeugt und angezeigt werden. Dieser
Prüfdruck kann vorzugsweise mit demselben Isoliergas erzeugt werden, mit dem
die Leistungsschalterpole befüllt sind.
Über den Prüfanschluss 28 beaufschlagt dieser Prüfdruck
die Überwachungseinrichtung 14 und dort insbesondere den Drucksensor.
Der von dem Prüfgerät angezeigte Prüfdruck kann mit dem von der Überwachungseinrichtung
14 gemessenen Druck verglichen werden. Auf diese Weise kann die Überwachungseinrichtung
14, und zwar insbesondere deren Drucksensor, auf seine Funktionsfähigkeit
und auf seine Messgenauigkeit überprüft werden.
Aufgrund des geschlossenen Ventils 23 spielt sich die gesamte,
vorstehend beschriebene Überprüfung der Überwachungseinrichtung
14 im ersten Gasbereich G1 ab und hat keinerlei Einfluss auf das Isoliergas
im zweiten Gasbereich G2. Die Ventilfeder 26 ist dabei derart dimensioniert,
dass das Ventil 23 bei den von dem Prüfgerät erzeugten Prüfdrücken
sicher geschlossen bleibt.
Nach Abschluss der Prüfung der Überwachungseinrichtung
14 wird das Prüfgerät wieder entfernt und die Verschlusskappe
29 wieder eingeschraubt, so dass sich das Ventil 23 öffnet.
Das Isoliergas breitet sich in beiden Gasbereichen G1 und G2 aus und der auf das
Isoliergas einwirkende Druck wird von der Überwachungseinrichtung
14 wieder überwacht.
In den 3a bis 3c
ist eine Vorrichtung 40 zum Prüfen der Überwachungseinrichtung
14 der 1 dargestellt. Die Vorrichtung
40 der 3a bis 3c
stimmt weitgehend mit der Vorrichtung 20 der 2
überein. Vergleichbare Bauteile sind deshalb mit übereinstimmenden Bezugszeichen
gekennzeichnet. Auf die Erläuterungen dieser Bauteile im Zusammenhang
mit der 2 wird verwiesen. Nachfolgend werden im wesentlichen
nur Abweichungen und Unterschiede der Vorrichtung 40 der 3a
bis 3c erläutert.
Im Unterschied zur Vorrichtung 20 der 2
ist die Vorrichtung 40 der 3a bis
3c dazu geeignet, dass ein Prüfgerät angeschlossen
wird, das ein Rückschlagventil aufweist.
In der 3a ist die Vorrichtung
40 zusammen mit einem Aufsatz 41 dargestellt, wobei der Aufsatz
41 zu dem Prüfgerät gehört und ein Rückschlagventil
42 enthält.
Das Rückschlagventil 42 weist einen Ventilteller
43, einen Ventilsitz 44 und eine Ventilfeder 45 auf.
Der Ventilteller 43 ist verschiebbar angeordnet und der Ventilsitz
44 ist im Inneren des Aufsatzes 41 ausgebildet. Der Ventilteller
43 wird von der Ventilfeder 45 derart belastet, dass der Ventilteller
43 ohne weitere Einwirkungen gasdicht auf dem Ventilsitz 44 aufsitzt.
Das Rückschlagventil 42 ist in diesem Zustand geschlossen. Dieser
Zustand ist in der 3a nicht dargestellt.
Auf seiner dem Ventilsitz 44 abgewandten Seite ist der Ventilteller
43 mit einem Stößel 46 versehen. In nicht näher
erläuterter Weise sind Mittel vorgesehen, mit denen der Ventilteller
43 und die Ventilfeder 45 gehalten und geführt werden.
Unabhängig von der Vorrichtung 40, also in abgenommenem
Zustand, ist das in dem Aufsatz 41 des Prüfgeräts enthaltene
Rückschlagventil 42 geschlossen. Wie erwähnt, ist dieser Zustand
in der 3a nicht dargestellt.
Statt dessen ist in der 3a ein Zustand
dargestellt, bei dem der Aufsatz 41 auf den Prüfanschluss
28 der Vorrichtung 40 aufgeschraubt ist. Im Inneren der Vorrichtung
40 ist im Bereich des Prüfanschlusses 28 ein Vorsprung
48 vorgesehen. Dieser Vorsprung 48 sowie der Stößel
46 sind derart ausgebildet und zueinander abgestimmt, dass im eingeschraubten
Zustand des Aufsatzes 41 der Ventilteller 43 von dem Ventilsitz
44 abgehoben ist. Das Rückschlagventil 42 ist damit geöffnet.
Wie erwähnt, ist dieser geöffnete Zustand des Rückschlagventils
42 in der 3a dargestellt.
Bei der Vorrichtung 40 der 3a
ist ein Stößel 50 vorgesehen, der sich dahingehend von dem Stößel
30 der Vorrichtung 20 der 2 unterscheidet,
dass er rohrförmig ausgebildet ist und an seinem freien Ende einen Schlitz
51 aufweist. Weiterhin ist der Stößel 50 weder mit dem
Ventilteller 24 des Ventils 23, noch mit einer Verschlusskappe
verbunden, sondern ist als separates Bauteil ausgebildet.
Dieser Stößel 50 ist in der 3b
im Detail dargestellt.
Gemäß der 3a tritt durch den
Längsschlitz 51 des Stößels 50 der Vorsprung
48 hindurch. Der Längsschlitz 51 ist dabei derart ausgebildet,
dass sich der Stößel 50 frei bewegen kann, ohne dabei durch den
Vorsprung 48 begrenzt zu sein. Durch die rohrförmige Ausbildung des
Stößels 50 wird weiterhin erreicht, dass sich der Stößel
50 auch im Hinblick auf den Stößel 46 des Rückschlagventils
42 frei bewegen kann. Die Bewegungen des Stößels 50
des Ventils 23 und des Stößels 46 des Rückschlagventils
42 sind also unabhängig voneinander.
Im eingeschraubten Zustand des Aufsatzes 41 ist –
wie erläutert – das Rückschlagventil 42 geöffnet.
Weiterhin ist – wie im Zusammenhang mit der 2
erläutert – das Ventil 23 aufgrund einer fehlenden Verschlusskappe
geschlossen. Dieser Zustand ist in der 3a gezeigt.
Über den freien Zugang des Aufsatzes 41 kann nunmehr das Prüfgas
zugeführt und – wie erläutert – die Überwachungseinrichtung
14 überprüft werden.
Nach Abschluss der Prüfung wird das Prüfgerät mit dem
Aufsatz 41 wieder abgenommen und das Rückschlagventil 42
schließt. Das Ventil 23 der Vorrichtung 40 wird durch das
Abschrauben des Aufsatzes 41 nicht beeinflusst und bleibt verschlossen.
Danach wird eine Verschlusskappe 53 anstelle des Aufsatzes
41 auf den Prüfanschluss 28 aufgeschraubt. Im Unterschied
zur Verschlusskappe 29 der Vorrichtung 20 der 2
weist diese Verschlusskappe 53 keinen Stößel, sondern einen rohrförmigen
Vorsprung 54 auf, der im eingeschraubten Zustand der Verschlusskappe
53 durch den Prüfanschluss 28 in den Innenraum der Vorrichtung
40 hineinragt.
Die Verschlusskappe 53 mit dem rohrförmigen Vorsprung
54 ist in der 3c im Detail dargestellt.
Beim Einschrauben der Verschlusskappe 53 kommt der rohrförmige
Vorsprung 54 an dem freien Ende des Stößels 50 zur Anlage
und bewegt diesen Stößel 50 in Richtung zu dem Ventil
23. Damit wird der Ventilteller 24 des Ventils 23 von
dem Ventilsitz 25 abgehoben und das Ventil 23 wird geöffnet.
Der Prüfanschluss 28 ist damit gasdicht von der Verschlusskappe
53 verschlossen und die Überwachungseinrichtung 14 ist über
die Rohrverbindung 13 mit den Leistungsschalterpolen verbunden. Die Überwachungseinrichtung
14 überwacht – wie erläutert – den auf das Isoliergas
einwirkenden Druck.