Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abfangung von Lichtwellenleiterkabeln
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Beim Aufbau von Lichtwellenleiterkabelnetzen ist es erforderlich,
sogenannte Verbindungsstellen bzw. Abzweigstellen für Lichtwellenleiterkabel
vorzusehen, wobei an den Verbindungsstellen bzw. Abzweigstellen Spleiße zwischen
in den Lichtwellenleiterkabeln geführten Lichtwellenleitern ausgebildet werden.
Zum Schutz der Spleißverbindungen an den Verbindungsstellen bzw. Abzweigstellen
werden die Spleißverbindungen in sogenannten Kabelmuffen abgelegt, wobei die
Lichtwellenleiterkabel über einen Dichtungskörper einer Kabelmuffe in
einen Innenraum der Kabelmuffe eingeführt werden. Die über einen Dichtungskörper
in den Innenraum einer Kabelmuffe eingeführten Lichtwellenleiterkabel werden
insbesondere innerhalb der Kabelmuffe gegenüber einer Zugbeanspruchung sowie
gegebenenfalls auch Torsionsbeanspruchung und Biegebeanspruchung abgefangen, wobei
hierzu spezielle Abfangvorrichtungen dienen.
So ist aus der DE 20 2006
006 018 U1 eine Vorrichtung zur Abfangung von Lichtwellenleiterkabeln im
Bereich eines Dichtungskörpers einer Kabelmuffe, nämlich innerhalb eines
von der Kabelmuffe begrenzten Innenraums derselben, mit einem Montageteil und mehreren
am Montageteil angreifenden Schieberteilen bekannt, wobei das Montageteil am Dichtungskörper
der Kabelmuffe befestigbar ist, wobei jedes Schieberteil der individuellen Abfangung
eines einzigen Lichtwellenleiterkabels dient und zur Anpassung desselben an einen
Kabeldurchmesser des jeweils abzufangenden Lichtwellenleiterkabels in seiner Position
relativ zum Montageteil translatorisch in radialer Richtung des Dichtungskörpers
verstellbar ist.
An den Schieberteilen greifen Führungsteile derart an, dass jedes
Führungsteil, welches der individuellen Abfangung eines Zentralelements des
am entsprechenden Schieberteil abzufangenden Lichtwellenleiterkabels dient, zur
mittigen Ausrichtung desselben an das Zentralelement des jeweils abzufangenden Lichtwellenleiterkabels
in seiner Position relativ zum Schieberteil translatorisch in radialer Richtung
des Dichtungskörpers verstellbar ist.
Nach der DE 20 2006 006
018 U1 weist jedes relativ zum Montageteil verlagerbare Schieberteil eine
Grundplatte mit zwei in gegenüberliegende Richtungen bzw. unterschiedliche
Richtungen abgewinkelten Endabschnitten auf. Über einen der Endabschnitte greift
jedes Schieberteil am Montageteil der Abfangvorrichtung an, nämlich an U-förmigen
Ausstellungen des Montageteils. Hierbei sind diese Endabschnitte der Schieberteile
in den U-förmigen Ausstellungen des Montageteils geführt und in denselben
verschiebbar gelagert, wobei über diese Verschiebung die Schieberteile an den
Durchmesser eines abzufangenden Lichtwellenleiterkabels angepasst werden können.
Nach diesem Stand der Technik ist die Relativposition der Schieberteile
relativ zum Montageteil über Feststellschrauben fixierbar, wobei sich jede
Feststellschraube durch eine Bohrung in einer U-förmigen Ausstellung des Montageteils
und durch ein Langloch innerhalb eines in der Ausstellung geführten Endabschnitts
eines Schieberteils erstreckt. Der Zugriff auf derartige Feststellschrauben ist
sowohl im Fall einer Erstmontage als auch beim Austausch eines Lichtwellenleiterkabels
problematisch.
Der hier vorliegenden Erfindung liegt das Problem zu Grunde eine neuartige
Vorrichtung zur Abfangung von Lichtwellenleiterkabeln zu schaffen.
Dieses Problem wird durch eine Vorrichtung gemäß Anspruch
1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist mit jeder Ausstellung des Montageteils
ein Sicherungselement derart verrastet, dass eine als Anschlag wirkende Nase des
Sicherungselements durch eine Ausnehmung der jeweiligen Ausstellung in ein Langloch
eines in der jeweiligen Ausstellung geführten Endabschnitts eines Schieberteils
eingreift und so die Relativbewegung des jeweiligen Schieberteils gegenüber
dem Montageteil beschränkt.
Dadurch, dass jeder Ausstellung des Montageteils ein Sicherungselement
zugeordnet ist, welches mit der jeweiligen Ausstellung des Montageteils derart verrastet
ist, dass eine als Anschlag wirkende Nase des jeweiligen Sicherungselements durch
eine Ausnehmung der jeweiligen Ausstellung in ein Langloch eines in der jeweiligen
Ausstellung geführten Endabschnitts eines Schieberteils eingreift, kann auf
die nach der Praxis benötigten Feststellschrauben gänzlich verzichtet
werden. Die Sicherungselemente beschränken die Relativbewegung der Schieberteile
gegenüber dem Montageteil der Abfangvorrichtung und sichern die Schieberteile
am Montageteil vor einem Herausbewegen aus der jeweiligen Ausstellung und damit
vor einem Herausfallen aus der jeweiligen Ausstellung während der Montage.
Da die Sicherungselemente werkseitig vormontiert sind, erleichtert sich für
einen Monteur die Handhabung der erfindungsgemäßen Abfangvorrichtung.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Beschreibung. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird,
ohne hierauf beschränkt zu sein, anhand der Zeichnung näher erläutert.
In der Zeichnung zeigt:
1 einen Ausschnitt aus einer aus dem Stand der Technik
bekannten Vorrichtung zur Abfangung von Lichtwellenleiterkabeln;
2 einen Ausschnitt aus einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur Abfangung von Lichtwellenleiterkabeln;
3 ein Detail der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer perspektivischen Ansicht von oben; und
4 das Detail der 3 in
einer perspektivischen Ansicht von unten.
1 zeigt einen Ausschnitt aus einer Vorrichtung
10 zur Abfangung von Lichtwellenleiterkabeln im Bereich eines Dichtungskörpers
einer Kabelmuffe, nämlich innerhalb eines von der Kabelmuffe begrenzten Innenraums,
wie dieselbe bereits aus der DE 20 2006
006 018 U1 bekannt ist.
So weist die Abfangvorrichtung 10 der 1
ein Montageteil 11 auf, wobei das Montageteil 11 an einem nicht-dargestellten
Dichtungskörper einer Kabelmuffe befestigt werden kann. Neben dem Montageteil
11 verfügt die Abfangvorrichtung 10 über mehrere am
Montageteil 11 angreifende Schieberteile 12, wobei jedes Schieberteil
12 der individuellen Abfangung eines einzigen Lichtwellenleiterkabels dient.
Jedes Schieberteil 12 ist zur Anpassung desselben an ein Kabeldurchmesser
des jeweils abzufangenden Lichtwellenleiterkabels translatorisch relativ zum Montageteil
verstellbar, nämlich in radialer Richtung des Montageteils 11 bzw.
eines Dichtungskörpers einer Kabelmuffe, an welchem das Montageteil
11 befestigt ist.
Jedes Schieberteil 12 verfügt gemäß
1 über eine Grundplatte, die an zwei sich gegenüberliegenden
Enden in unterschiedliche Richtungen abgewickelte Endabschnitte 13,
14 aufweist. Über den Endabschnitt 13 greift das in
1 dargestellte Schieberteil 12 am Montageteil
11 an, nämlich an einer U-förmigen Ausstellung 15 des
Montageteils 11. Der Endabschnitt 13 des Schieberteils
12 ist in der U-förmigen Ausstellung 15 des Montageteils
11 geführt und in derselben verschiebbar gelagert, wobei durch diese
Verschiebung das Schieberteil 12 an den Kabeldurchmesser des an demselben
abzufangenden Lichtwellenleiterkabels angepasst werden kann.
Gemäß 1 ist in die U-förmige
Ausstellung 15 des Montageteils 11 eine Ausnehmung 16
und in den Endabschnitt 13 des Schieberteils 12 ein Langloch
17 eingebracht.
Nach dem Stand der Technik wird das Schieberteil 12 am Montageteil
11 dadurch gehalten, dass sich durch die Ausnehmung 16 der Ausstellung
15 sowie durch das Langloch 17 des Endabschnitts 13 eine
Feststellschraube erstreckt, die im gelösten Zustand eine Relativbewegung zwischen
dem Schieberteil 12 und dem Montageteil 11 innerhalb definierter
Grenzen ermöglicht, und die in angezogenem Zustand das Schieberteil
12 am Montageteil 11 unverlagerbar fixiert. Die Verwendung solcher
Feststellschrauben ist von Nachteil.
2 zeigt einen Ausschnitt aus einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung 20 zur Abfangung von Lichtwellenleiterkabeln im Bereich eines
Dichtungskörpers einer Kabelmuffe, nämlich innerhalb eines von der Kabelmuffe
begrenzten Innenraums. Die erfindungsgemäße Vorrichtung 20 der
2 entspricht hinsichtlich ihres prinzipiellen Aufbaus
der Vorrichtung 10 der 1, weshalb zur Vermeidung
unnötiger Wiederholungen für gleiche Baugruppen gleiche Bezugsziffern
verwendet werden. Nachfolgend wird nur auf solche Details eingegangen, durch die
sich die erfindungsgemäße Abfangvorrichtung 20 der
2 von der aus dem Stand der Technik bekannten Abfangvorrichtung
10 der 1 unterscheidet.
Bei der erfindungsgemäßen Abfangvorrichtung 20
ist jeder Ausstellung 15 des Montageteils 11 ein Sicherungselement
21 zugeordnet, wobei 3 und 4
dieses Sicherungselement 21 in Alleindarstellung zeigt. Das in
2 gezeigte Sicherungselement 21 ist mit der
entsprechenden Ausstellung 15 des Montageteils 11 verrastet, wobei
hierzu seitliche Rastnasen 22 des Sicherungselements 21 in Ausnehmungen
23 der Ausstellung 15 des Montageteils 11 eingreifen,
die seitlich neben der Ausnehmung 16 positioniert sind. Die Rastnasen
22 weisen widerhakenartige Endabschnitte 24 auf, die dann, wenn
die Rastnasen 22 des Sicherungselements 21 in die Ausnehmungen
23 der Ausstellung 15 eingreifen, sich an die Ausnehmungen
23 anschließende Abschnitte des Montageteils 11 hintergreifen.
In einem mittleren Abschnitt verfügt jedes Sicherungselement
21 über eine als Anschlag wirkende Nase 25, die federelastisch
gegenüber dem Sicherungselement 21 verbogen werden kann.
In montiertem Zustand des in 2 gezeigten
Sicherungselements 21 greift die als Anschlag wirkende Nase 25
des Sicherungselements 21 durch die Ausnehmung 16 der Ausstellung
15 des Montageteils 11 in das Langloch 17 des in der
Ausstellung 15 geführten Endabschnitts 13 des Schieberteils
12 ein. Ein an der Nase 25 ausgebildeter Vorsprung 26
begrenzt dabei die Relativbewegung des Schieberteils 12 gegenüber
dem Montageteil 11.
Dann, wenn ein Schieberteil 12 mit seinem Endabschnitt
13 erstmals in eine Ausstellung 15 des Montageteils
11 eingeführt werden soll, wird die Nase 25 des der jeweiligen
Ausstellung 15 zugeordneten Sicherungselements 21 nach außen
gebogen und schnappt dann, wenn der Vorsprung 26 in den Bereich des Langlochs
17 des Endabschnitts 13 gelangt, in das Langloch 17 ein.
Bei in das Langloch 17 eingeschnappter Nase 25 kann ein Schieberteil
12 nicht mehr aus der Ausstellung 15 des Montageteils
11 herausfallen, sodass dasselbe am Montageteil 11 unverlierbar
geführt ist.
Bei der erfindungsgemäßen Abfangvorrichtung 20
können demnach Schieberteile 12 am Montageteil 11 über
Sicherungselemente 21 unter Beibehaltung einer radialen Bewegungsmöglichkeit
der Schieberteile 12 relativ zum Montageteil 11 geführt bzw.
befestigt werden. Bei Verwendung einer solchen Abfangvorrichtung 20 an
einen Dichtungskörper einer Kabelmuffe erfolgt bei Verschließen einer
sogenannten Kabeleinführungsöffnung des Dichtungskörpers mit Hilfe
eines Dichtungskörpersegments eine automatische Zentrierung der Abfangvorrichtung
in Bezug auf unterschiedliche Durchmesser abzufangender Lichtwellenleiterkabel.
- 10
- Vorrichtung
- 11
- Montageteil
- 12
- Schieberteil
- 13
- Endabschnitt
- 14
- Endabschnitt
- 15
- Ausstellung
- 16
- Ausnehmung
- 17
- Langloch
- 20
- Vorrichtung
- 21
- Sicherungselement
- 22
- Rastnase
- 23
- Ausnehmungen
- 24
- Endabschnitt
- 25
- Nase
- 26
- Vorsprung