Kopplungseinrichtung zur Kopplung mindestens eines Lichtwellenleiters
an ein optisches Bauelement
Die Erfindung betrifft eine Kopplungseinrichtung zur Kopplung mindestens
eines Lichtwellenleiters, beispielsweise eines Faserbändchens, an ein optisches
Bauelement, beispielsweise einen optischen Sender oder einen optischen Empfänger.
Für eine Vielzahl von nachrichtentechnischen Anwendungen, insbesondere
für solche Anwendungen, die eine hohe Datenrate, beispielsweise eine Datenrate
von 10 GBit pro Sekunde erfordern, ist eine Datenübertragung mittels einer
optischen Übertragungsstrecke erforderlich. Zum Betreiben von Datenverarbeitungszentren,
Supercomputern oder für die Datenübertragung beim digitalen Fernsehen
(HDTV) werden Kupferkabel daher nach und nach von optischen Kabeln ersetzt. Zur
Übertragung von Signalen über eine optische Übertragungsstrecke werden
aus elektrischen Signalen optische Signale erzeugt und in Lichtwellenleiter eingespeist.
Zum Empfang der Signale werden die optischen Signale aus Lichtwellenleitern ausgekoppelt
und zur weiteren Verarbeitung wieder in elektrische Signale umgewandelt.
Sendeeinrichtungen, mit denen elektrische Signale in optische Signale
gewandelt werden können, sind beispielsweise VCSEL (vertical cavity surface
emitting laser)-Einrichtungen. Optische Empfangseinrichtungen können beispielsweise
Fotodioden sein, die Licht in elektrische Signale wandeln. Die Sende- und Empfangseinrichtungen
müssen an die optischen Übertragungsstrecken, beispielsweise an einzelne
Lichtwellenleiter oder an mehrere Lichtwellenleiter, die zum Beispiel als Faserbändchen
angeordnet sein können, gekoppelt werden.
Es besteht daher ein Bedarf, eine Kopplungseinrichtung zur Kopplung
mindestens eines Lichtwellenleiters an ein optisches Bauelement, beispielsweise
einen optischen Sender oder einen optischen Empfänger, anzugeben, das möglichst
Platz sparend und kostengünstig ausgebildet ist und eine zuverlässige
Kopplung zwischen dem mindestens einen Lichtwellenleiter und dem optischen Bauelement
ermöglicht.
Eine Kopplungseinrichtung zur Kopplung mindestens eines Lichtwellenleiters
an ein optisches Bauelement umfasst ein Halteelement zur Aufnahme des mindestens
einen Lichtwellenleiters, ein Trägerelement zum Anbringen des optischen Bauelements
und ein Abstandselement. Das Halteelement ist an dem Trägerelement angebracht.
Das Abstandselement ist zwischen dem Halteelement und dem Trägerelement angeordnet,
wodurch das Halteelement und das Trägerelement zueinander beabstandet angeordnet
sind.
Der mindestens eine Lichtwellenleiter kann beispielsweise derart in
dem Halteelement aufgenommen sein, dass der mindestens eine Lichtwellenleiter an
einer dem Trägerelement zugewandten Seite des Halteelements aus dem Halteelement
herausragt, wodurch ein Abschnitt des mindestens einen Lichtwellenleiters in einem
Zwischenraum zwischen dem Halteelement und dem Trägerelement angeordnet ist.
Gemäß einer möglichen Ausführungsform kann das
Halteelement mindestens ein Führungsrohr zur Aufnahme des mindestens einen
Lichtwellenleiters aufweisen. Es ist auch möglich, dass das Halteelement mehrere
Führungsrohre zur Aufnahme von Lichtwellenleitern eines Faserbändchens
aufweist. Das Halteelement kann Glas, Keramik oder Kunststoff enthalten. Bei einer
möglichen Ausführungsform kann das Halteelement als eine Ferrule ausgebildet
sein.
In dem Halteelement kann beispielsweise mindestens ein Führungsstift
angeordnet sein, der aus der dem Trägerelement zugewandten Seite des Halteelements
herausragt. Der mindestens eine Führungsstift kann aus einem Metall ausgebildet
sein.
Bei einer weiteren möglichen Ausführungsform kann das Abstandselement
als ein Hohlkörper ausgebildet sein, der um den mindestens einen Führungsstift
angeordnet ist. Das Abstandselement kann beispielsweise als eine rohrförmige
Hülse aus einem Metall, oder aus einer Legierung, die Kovar enthält, ausgebildet
sein.
Gemäß einer weiteren möglichen Ausführungsform
weist das Trägerelement mindestens einen Hohlraum zur Aufnahme des mindestens
einen Führungsstifts auf. Des Weiteren kann das Trägerelement ein Aufnahmeelement
zur Aufnahme des optischen Bauelements aufweisen.
Das optische Bauelement kann auf einer dem Halteelement zugewandten
Seite des Trägerelements angeordnet sein. Das optische Bauelement kann beispielsweise
als ein optischer Sender oder als ein optischer Empfänger ausgebildet sein.
Des Weiteren ist es möglich, dass um den optischen Sender auf dem Trägerelement
mindestens ein optischer Empfänger angeordnet ist.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist zwischen dem
mindestens einen Lichtwellenleiter und dem optischen Bauelement eine Schutzschicht
derart angeordnet, dass das optische Bauelement und ein Ende des Abschnitts des
mindestens einen Lichtwellenleiters von der Schutzschicht umgeben
sind. Die Schutzschicht kann beispielsweise Silikon oder ein Acrylat oder ein Epoxid
enthalten.
Des Weiteren kann ein Ende des aus dem Halteelement herausragenden
Abschnitts des mindestens einen Lichtwellenleiters unter einem von 90° zu einer
Längsachse des mindestens einen Lichtwellenleiters verschiedenen Winkel abgetrennt
sein.
Im Folgenden wird ein Verfahren zur Herstellung einer Kopplung zwischen
mindestens einem Lichtwellenleiter und einem optischen Bauelement angegeben. Gemäß
dem Verfahren wird mindestens ein Lichtwellenleiter an einem Halteelement angeordnet.
Des Weiteren wird das optische Bauelement an einem Trägerelement angebracht.
Ein Abstandselement wird an dem Halteelement oder an dem Trägerelement angebracht.
Das Halteelement wird an dem Trägerelement zum Koppeln des mindestens einen
Lichtwellenleiters an das optische Bauelement angebracht.
Gemäß einer weiteren möglichen Ausführungsform
des Verfahrens wird eine Umhüllung von einem Abschnitt des mindestens einen
Lichtwellenleiters abgesetzt. Der mindestens eine Lichtwellenleiter wird in mindestens
ein Führungsrohr des Halteelements derart eingeführt, dass ein Teil des
Abschnitts des mindestens einen Lichtwellenleiters an einer dem Trägerelement
zugewandten Seite des Halteelements herausragt.
Der aus dem Halteelement herausragende Teil des Abschnitts des mindestens
einen Lichtwellenleiters kann gekürzt werden. Bei dem Kürzen wird ein
Ende des aus dem Halteelement herausragenden Teils des Abschnitts des mindestens
einen Lichtwellenleiters beispielsweise unter einem von 90° zu einer Längsachse
des mindestens einen Lichtwellenleiters verschiedenen Winkel abgetrennt. Das Ende
des aus dem Halteelement herausragenden Teils des Abschnitts des mindestens einen
Lichtwellenleiters kann beispielsweise derart erhitzt werden, dass das Ende eine
abgerundete Form aufweist. Es ist auch möglich die Verformung des Endes des
mindestens einen Lichtwellenleiters durch ein chemisches Ätzen hervorzurufen.
Eine rohrförmige Hülse kann auf einem Führungsstift,
der aus dem Halteelement oder dem Trägerelement herausragt, angebracht werden.
Das Halteelement lässt sich an dem Trägerelement durch Einführen
des Führungsstifts des Halteelements oder des Trägerelements in einen
Hohlraum des Trägerelements oder des Halteelements anbringen.
Vor dem Anbringen des optischen Bauelements an dem Trägerelement
wird eine Stelle, an der das optische Bauelement an dem Trägerelement anzubringen
ist, in einem Abstand von dem Hohlraum des Trägerelements ermittelt. Des Weiteren
kann eine Schutzschicht zwischen dem optischen Bauelement und dem mindestens einen
Lichtwellenleiter angebracht werden.
Des Weiteren kann ein optischer Sender oder ein optischer Empfänger
an dem Trägerelement angebracht werden. Ein optischer Sender kann zum Einkoppeln
von Licht in den aus dem Halteelement herausragenden Abschnitt des mindestens einen
Lichtwellenleiters an dem Trägerelement angebracht werden. Ein optischer Empfänger
kann zum Empfang von Licht, das an einem Ende des aus dem Halteelement herausragenden
Teils des Abschnitts des mindestens einen Lichtwellenleiters reflektiert wird, an
dem Trägerelement angebracht werden. Eine Steuereinheit kann beispielsweise
zur Steuerung des von dem optischen Sender erzeugten Lichts in Abhängigkeit
von einer Intensität des von dem mindestens einen optischen Empfänger
empfangenen Lichts vorgesehen sein.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Figuren, die Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung zeigen, näher erläutert. Es zeigen:
1 eine Ausführungsform einer Kopplungseinrichtung
zur Kopplung mindestens eines Lichtwellenleiters an ein optisches Bauelement,
2A eine Ausführungsformen von Enden von Lichtwellenleiterabschnitten
zur Kopplung an ein optisches Bauelement,
2B eine weitere Ausführungsform von Enden von
Lichtwellenleiterabschnitten zur Kopplung an ein optisches Bauelement,
3 eine Ausführungsform eines Trägerelements
mit einer Steuereinheit zur Steuerung der Erzeugung eines optischen Signals,
4A einen Verfahrensschritt zur Herstellung einer Kopplung
zwischen mindestens einem Lichtwellenleiter und einem optischen Bauelement,
4B einen weiteren Verfahrensschritt zur Herstellung
einer Kopplung zwischen mindestens einem Lichtwellenleiter und einem optischen Bauelement,
4C einen weiteren Verfahrensschritt zur Herstellung
einer Kopplung zwischen mindestens einem Lichtwellenleiter und einem optischen Bauelement,
4D einen weiteren Verfahrensschritt zur Herstellung
einer Kopplung zwischen mindestens einem Lichtwellenleiter und einem optischen Bauelement.
1 zeigt eine Ausführungsform einer Kopplungseinrichtung
zur Kopplung von mindestens einem Lichtwellenleiter und einem optischen Bauelement.
Die Kopplungseinrichtung umfasst ein Halteelement 30 zur Aufnahme eines
Lichtwellenleiters 10. Das Halteelement kann beispielsweise als eine Ferrule
aus Glas, Keramik oder einem Kunststoff, beispielsweise aus einem glasfaserverstärkten
Kunststoff, ausgebildet sein. Das Halteelement 30 enthält mindestens
ein Führungsrohr 33, in das ein Lichtwellenleiter eingelegt ist. Wenn
mehrere Lichtwellenleiter eines Faserbändchens an ein optisches Bauelement
gekoppelt werden, kann das Halteelement 30 auch mehrere Führungsrohre
33, die, wie in 1 gezeigt, nebeneinander angeordnet
sein können, enthalten. Das Halteelement kann beispielsweise zwischen 8 und
12 Führungsrohre 33 enthalten, die in einem Abstand von 250 &mgr;m
angeordnet sind. Die Führungsrohre sind derart ausgebildet, dass in jedes der
Führungsrohre ein Lichtwellenleiter 10 an einer Seite 32
des Halteelements eingeführt werden kann.
An einem Abschnitt 11 am vorderen Ende der Lichtwellenleiter
10 ist eine Umhüllung (coating) 12 der Lichtwellenleiter
abgesetzt. Der von der Umhüllung abgesetzte Abschnitt 11 eines Lichtwellenleiters
ragt an einer Seite 31 aus dem Halteelement 30 heraus. Im Beispiel
der 1 sind in die Führungsrohre 33 mehrere
Lichtwellenleiter 10 in Form eines Faserbändchens (fiber ribbon) eingelegt.
Zur Fixierung der Lichtwellenleiter an dem Halteelement 30 können
die einzelnen Lichtwellenleiter des Faserbändchens beispielsweise in die Führungsrohre
eingeklebt sein. Der von der Umhüllung abgesetzte Abschnitt der Lichtwellenleiter
kann beispielsweise mehr als 500 &mgr;m aus dem Halteelement herausragen. Das
Halteelement kann zum Beispiel als eine Vielfaser-Ferrule (multi fiber ferrule)
ausgeführt sein.
An den Seiten des Halteelements sind Führungsstifte
50 angeordnet, die an der Seite 31 aus dem Halteelement
30 austreten. Die Führungsstifte 50 können beispielsweise
aus einem Metall mit einem Durchmesser von ungefähr 1 mm ausgeführt sein.
Die Führungsstifte können mit bis zu mehr als 500 &mgr;m aus dem Halteelement
hervor stehen.
Ein Abstandselement 70 ist auf die Führungsstifte
50 aufgesetzt. Das Abstandselement kann als eine rohrförmige Hülse
ausgebildet sein. Das Abstandselement 70 kann aus einem Metall, beispielsweise
einem Edelmetall, oder aus einer Legierung, zum Beispiel aus einer Legierung, die
Kovar enthält, ausgebildet sein.
An einem Trägerelement 40, das beispielsweise aus einem
glasfaserverstärkten Kunststoff ausgeführt ist, ist ein optisches Bauelement
20 angeordnet. Das Trägerelement 40 kann den gleichen thermischen
Ausdehnungskoeffizient wie das Halteelement 30 aufweisen, beziehungsweise
aus dem gleichen Material wie das Halteelement 30 ausgebildet sein. Das
Trägerelement kann beispielsweise eine Vertiefung oder ein Aufnahmeelement
90 enthalten, an dem das optische Bauelement befestigt ist. Das optische
Bauelement ist beispielsweise auf einer Oberfläche 41 des Trägerelements
an das Trägerelement 40 angebracht. Es ist auch möglich, das
optische Bauelement innerhalb des Trägerelements anzuordnen. In diesem Ausführungsfall
kann das optische Bauelement in das Trägerelement eingegossen sein.
Das optische Bauelement kann beispielsweise ein optoelektrisches Bauelement,
beispielsweise ein optischer Sender 21 zur Erzeugung von Licht oder ein
optischer Empfänger 22 zur Wandlung von empfangenen optischen Signalen
in elektrische Signale, sein. Als optischer Sender 21 kann beispielsweise
ein Feld von mehreren Lasern an dem Trägerelement angeordnet sein. Es können
beispielsweise auf der Oberfläche 41 mehrere VCSELs (vertical cavity
surface emitting laser) als optische Sender angeordnet sein. Wenn jeder der Sender
an einen Lichtwellenleiter eines Faserbändchens mit 12 Lichtwellenleitern gekoppelt
wird, kann der optische Sender zum Beispiel 12 VCSELs umfassen. Anstelle von optischen
Sendern können auch optische Empfänger, beispielsweise Fotodioden, auf
der Oberfläche 41 des Trägerelements 40 angeordnet sein.
Des Weiteren ist es möglich, eine Kombination von optischen Sendern und optischen
Empfängern auf dem Trägerelement 40 anzuordnen.
Das Trägerelement 40 enthält des Weiteren Hohlräume
60, in die die Führungsstifte 50 eingeführt werden können.
Die Abmessungen der Hohlräume 60, insbesondere die Durchmesser der
Hohlräume 60, sind dazu an die Durchmesser der Führungsstifte
50 angepasst. Bei der in 1 gezeigten Ausführungsform
wird das Halteelement 30 an dem Trägerelement 40 angeordnet,
indem die Führungsstifte 50 in die Hohlräume 60 des
Trägerelements 40 eingeführt sind. Das optische Bauelement ist
beispielsweise auf der Oberfläche 41 des Trägerelements relativ
zu den Hohlräumen 60 angeordnet. Wenn die Führungsstifte
50 in die Hohlräume 60 des Trägerelements eingeführt
sind, ist somit gewährleistet, dass die Lichtwellenleiter auf das optische
Bauelement ausgerichtet sind und an das optische Bauelement gekoppelt sind.
Wenn die Abstandselemente 70 als rohrförmige Hülsen
ausgebildet sind, weisen die Hülsen der Abstandselemente beispielsweise einen
größeren Durchmesser als der Durchmesser der Führungsstifte
50 auf. Dadurch wird es ermöglicht, dass die Ferrule 30 von
dem Trägerelement 40 in einem Abstand angeordnet
ist, der von der Länge der rohrförmigen Hülsen 70 bestimmt
wird. Die Länge der Abstandselemente 70 wird beispielsweise derart
gewählt, dass Enden 13 der Abschnitte 11 der Lichtwellenleiter
beispielsweise zwischen 1 &mgr;m und 400 &mgr;m zu dem optischen Bauelement
20 beabstandet angeordnet sind.
Die freien Enden der Abschnitte 11 der Lichtwellenleiter
können beispielsweise annähernd rechtwinklig, wie in der 1
dargestellt ist, abgetrennt sein. Es ist auch möglich, dass die Lichtwellenleiter
unter einem Winkel zwischen beispielsweise 8° und 45° zu den jeweiligen
Längsachsen 14 der Lichtwellenleiter abgetrennt sind. 2A
zeigt eine Seitenansicht einer Anordnung, bei der die Enden der Lichtwellenleiter
unter einem Winkel bis zu 45° angeschnitten sind. Dadurch werden Rückreflexionen,
die von den Enden 13 der Abschnitte 11 der Lichtwellenleiter ausgehend
in Richtung auf die optischen Bauelemente 20 auftreten, vermieden. Wenn
die optischen Bauelemente als optische Sender 21, beispielsweise als Laser
ausgeführt sind, lässt sich dadurch verhindern, dass an den Enden
13 der Lichtwellenleiterabschnitte gestreutes Licht wieder auf die Laserquellen
21 auftrifft und die Erzeugung des in die Lichtwellenleiter einzukoppelnden
Lichts gestört wird. Dadurch kann weitestgehend sichergestellt werden, dass
die Laser 21 kontrolliert oszillieren.
2B zeigt eine weitere Ausführungsform der Kopplungseinrichtung,
bei dem die Enden 13 der Lichtwellenleiter abgerundet sind. Dadurch entsteht
ein Linseneffekt, durch den es ermöglicht wird, dass das aus den Enden
13 der Lichtwellenleiterabschnitte 11 austretende Licht auf optische
Empfänger 22 fokussiert wird.
Damit die optischen Bauelemente auf die Lichtwellenleiter
10 ausgerichtet sind, werden die optischen Sender 21 beziehungsweise
die optischen Empfänger 22 auf dem Trägerelement 40
im gleichen Abstand wie die Abschnitte 11 der Lichtwellenleiter
10 angeordnet. Bei einem Faserbändchen sind die optischen Bauelemente
beispielsweise in einem Abstand von 250 &mgr;m auf dem Trägerelement angeordnet.
Wenn als Lichtwellenleiter Standard-Telekommunikationsfasern mit einem Mittenabstand
von 125 &mgr;m bis 127 &mgr;m verwendet werden, besteht die Möglichkeit,
den freien Abstand der Führungsrohre 33 in dem Halteelement
30 soweit zu reduzieren, dass die Führungsrohre unmittelbar nebeneinander
angeordnet sind.
Durch die Anordnung von optischen Sendern 21 in Bezug auf
die Lichtwellenleiterabschnitte 11 beziehungsweise in Bezug auf die Hohlräume
60 wird sichergestellt, dass das von den optischen Sendern 21
erzeugte Licht in die den optischen Sendern gegenüberliegenden Lichtwellenleiter
eingekoppelt wird. Entsprechend wird durch die Ausrichtung von optischen Empfängern
22 relativ zu den Hohlräumen 60 sichergestellt, dass das
aus den Lichtwellenleiterabschnitten 11 austretende Licht von den den jeweiligen
Lichtwellenleiterabschnitten gegenüberliegenden optischen Empfängern detektiert
wird. Wenn in dem Halteelement 30 beispielsweise ein Faserbändchen
mit zwölf Lichtwellenleitern in einem Abstand von jeweils 250 &mgr;m angeordnet
ist, lassen sich auf dem Trägerelement 40 zwölf VCSELs oder zwölf
Fotodioden, die ebenfalls um jeweils 250 &mgr;m zueinander beabstandet sind, anordnen.
Zur Verringerung von Rückreflexionen an den Enden 13
der Lichtwellenleiterabschnitte 11 auf die gegenüberliegenden optischen
Sender des Bauelements 20 kann beispielsweise eine Schutzschicht
80 um das optische Bauelement 20 und die Enden 13 der
Lichtwellenleiterabschnitte 11 aufgebracht werden. Die Schutzschicht
80 kann aus einem für die emittierte Wellenlänge transparenten
Material ausgeführt sein. Der Brechungsindex der Schutzschicht entspricht annähernd
dem Brechungsindex der Lichtwellenleiter. Der Brechungsindex liegt beispielsweise
in einem Bereich zwischen 1,3 und 1,5. Die Schutzschicht 80 kann als eine
teilaushärtende oder ganzaushärtende Schicht ausgeführt sein. Es
kann beispielsweise ein Polymer verwendet werden, das mittels UV-Licht aushärtbar
ist. Derartige Polymere enthalten beispielsweise Acrylate. Es können auch Materialien
basierend auf Epoxiden oder Polyurethan verwendet werden. Die Schutzschicht
20 kann auch in Form eines Zweikomponentenklebers ausgeführt sein,
der beispielsweise einen Harter und ein Harz enthält. Des Weiteren kann die
Schutzschicht 80 Silikon enthalten, das bei Zimmertemperatur selbstaushärtend
ist. Durch die Schutzschicht 80 wird die Koppeleffizienz zwischen den Lichtwellenleitern
und dem optischen Bauelement erhöht. Darüber hinaus bietet die Schicht
80 einen Schutz vor mechanischer Belastung und einen Schutz vor einer Beschädigung
der Enden der Lichtwellenleiter und der optischen Bauelemente.
3 zeigt eine Ausführungsform des Trägerelements
40, auf dem sowohl ein optischer Sender 21 als auch optische Empfänger
23 angeordnet sind. Die optischen Sender können beispielsweise als
VCSELs ausgeführt sein. Die optischen Empfängerbauelemente 23
können zum Beispiel Fotodioden sein, die als Fotodiodenfeld an einer Seite
des optischen Senders 21 angeordnet sind. Die optischen Empfänger
23 können beispielsweise über Fotodiodenverstärker
110 mit einer Steuerschaltung 100 verbunden sein. Die Fotodiodenverstärker
können zum Beispiel Transimpedanzverstärker (TIA) sein. Die Steuereinheit
100 steuert die Erzeugung von Licht durch den optischen Sender
21. Sie kann dazu über eine Treiberschaltung 120 (VCSEL-Treiber)
mit dem optischen Sender 21 verbunden sein.
Durch die abgeschrägten Endflächen der Lichtwellenleiterabschnitte
11 wird Licht, das von dem optischen Sender 21 in die Lichtwellenleiterabschnitte
11 eingespeist wird, teilweise reflektiert und trifft auf die optischen
Empfänger 23. Die optischen Empfänger 23, die beispielsweise
als Fotodioden ausgeführt sind, wirken als Monitordioden. Die Intensität
des von den optischen Empfängern detektierten Lichts wird durch die Empfangsverstärker
110 verstärkt und von der Steuereinheit 100 ausgewertet.
In Abhängigkeit von der detektierten Lichtintensität des Streulichts wird
die Erzeugung von Licht der optischen Sender 21 gesteuert. Dadurch wird
es beispielsweise bei Verwendung eines Lasers als optischer Sender ermöglicht,
Leistungsschwankungen des Lasers, die infolge von Temperaturschwankungen oder Alterungseffekten
auftreten, entgegenzuwirken und die Leistung der optischen Sender zu überwachen
und nachzuregeln.
Anhand der 4A bis 4D
wird im Folgenden ein Verfahren zur Herstellung einer Kopplung zwischen den Lichtwellenleitern
10 und dem optischen Bauelement 20 angegeben.
Um die Lichtwellenleiter 10 zur Ankopplung an ein optisches
Bauelement zu präparieren, wird zunächst eine Umhüllung
12 (coating) der Lichtwellenleiter abgesetzt. Die Lichtwellenleiter
10 können beispielsweise als ein Faserbändchen ausgebildet sein.
Zur Aufnahme und Halterung der Lichtwellenleiter 10 wird ein Halteelement
30, das als eine Ferrule ausgeführt sein kann, verwendet. Wenn mehrere
Lichtwellenleiter des Faserbändchens an das optische Bauelement angekoppelt
werden sollen, lässt sich zum Beispiel eine Vielfaser-Ferrule (multi fiber
ferrule) verwenden. Wie in 4A gezeigt ist, werden die
Lichtwellenleiter 10 des Faserbändchens in Führungsrohre
33 des Halteelements 30 eingeschoben. Die Lichtwellenleiter werden
derart in die Führungsrohre eingeführt, dass ein Teil der Lichtwellenleiterabschnitte
11, von denen die Umhüllung 12 abgesetzt ist, an einer Seite
31, die dem Trägerelement 40 zugewandt ist, aus dem Halteelement
30 mit einer Länge von beispielsweise mehr als 500 &mgr;m herausragt.
Zur Fixierung an dem Halteelement 30 werden die Lichtwellenleiter beispielsweise
in den Führungsrohren 33 des Halteelements 30 verklebt.
Um zu gewährleisten, dass die an der Seite 31 aus dem
Halteelement 30 heraustretenden Lichtwellenleiterabschnitte von dem optischen
Bauelement einen bestimmten Abstand aufweisen, werden Abstandselemente
70 zwischen dem Halteelement 30 und dem Trägerelement
40 angeordnet. Die Abstandselemente können als rohrförmige Hülsen
auf Führungsstifte 60 angeordnet werden. Die Länge der Abstandselemente
70 bestimmt den Abstand zwischen dem Halteelement 30 und dem Trägerelement
40 beziehungsweise den Abstand zwischen den Enden der Lichtwellenleiterabschnitte
11 und dem optischen Bauelement 20. 4B
zeigt das Halteelement 30 mit den Abstandselementen 70, die auf
die Führungsstifte 50 geschoben werden.
Zur Anpassung der Länge der Lichtwellenleiterabschnitte
11 lässt sich beispielsweise ein CO2-Laser verwenden, durch
den sämtliche Lichtwellenleiter auf die gleiche Länge gekürzt werden.
Der Laser lässt sich beispielsweise relativ zu den Enden der Abstandselemente
70 ausrichten. Dadurch wird gewährleistet, dass sämtliche Enden
der Lichtwellenleiterabschnitte 11 von den Enden der Abstandselemente
70 einen definierten Abstand aufweisen. Die Enden 13 der Lichtwellenleiterabschnitte
11 werden in Bezug auf die Enden der Abstandselemente beispielsweise derart
gekürzt, dass der Abstand zwischen den Enden der Abstandselemente
70 und den Enden 13 der Lichtwellenleiterabschnitte
11 in einem Bereich zwischen 100 &mgr;m und 500 &mgr;m liegt.
Die Enden der Lichtwellenleiterabschnitte 11 können
durch den Laser unter einem Winkel von 90° in Bezug auf die Längsachse
der Lichtwellenleiter 10 abgetrennt werden, wie in 4B
gezeigt ist. Die Enden der Lichtwellenleiterabschnitt können gemäß
2A auch unter einem Winkel zwischen 8° und 45°
abgetrennt werden. Durch das Abtrennen der Enden der Lichtwellenleiterabschnitte
11 unter einem Winkel zwischen 8° und 45° wird weitestgehend
verhindert, dass Licht, das von einem optischen Sender in den Lichtwellenleiterabschnitt
eingekoppelt wird, auf den optischen Sender zurück reflektiert wird.
Um die Kopplungseffizienz zwischen den Lichtwellenleiterabschnitten
11 und dem optischen Bauelement 20 zu verbessern, besteht die
Möglichkeit, die Enden der Lichtwellenleiterabschnitte 11 abgerundet
auszuführen, wie in 2B gezeigt ist. Durch die
abgerundete Form der Enden der Lichtwellenleiter entsteht ein Linseneffekt. Aus
den Lichtwellenleiterabschnitten 11 austretendes Licht wird somit auf das
optische Bauelement 20, beispielweise auf ein Feld von Fotodioden, gelenkt.
Das Abrunden der Enden der Lichtwellenleiterabschnitte 11 erfolgt beispielsweise
durch einen kontrollierten Ätzprozess oder einen kontrollierten Schmelzprozess
mittels eines Lasers.
Das optische Bauelement 20, das beispielsweise als ein Feld
von optischen Sendern 21 oder als ein Feld von optischen Empfängern
22, ausgebildet sein kann, wird auf dem Trägerelement 40
angeordnet. 4C zeigt ein optisches Bauelement
20, das auf einer Oberfläche 41 des Trägerelements
40 fixiert ist. Die optischen Sender 21, die beispielsweise als
VCSEL (vertical cavity surface emitting laser) oder als Fotodiodenfeld ausgeführt
sein können, werden beispielsweise relativ zu Hohlräumen 60 des
Trägerelements 40 ausgerichtet. Die Hohlräume 60 sind zur
Aufnahme der Führungsstifte 50 geeignet. Die optischen Bauelemente
lassen sich in Bezug auf die Hohlräume 60 beispielsweise mittels eines
Bildverarbeitungssystems ausrichten. Die optischen Bauelemente werden bei dem Ausrichtevorgang
derart positioniert, dass jeweils ein optisches Bauelement einem Lichtwellenleiterabschnitt
11 beabstandet gegenüber liegt, wenn das Halteelement 30
an dem Trägerelement 40 angebracht wird. Die optischen Bauelemente
können mittels eines Klebers oder mechanisch an einem Aufnahmeelement
90 befestigt werden.
Wie in 4D gezeigt ist, wird das Haltelement
30 an dem Trägerelement 40 angebracht, indem die Führungsstifte
50, die an dem Halteelement 30 befestigt sind, in die Hohlräume
60 des Trägerelements 40 eingeschoben werden. Die Hohlräume
60 sind dazu in ihren Abmessungen, insbesondere in Bezug auf ihren Durchmesser
an die Führungsstifte 50 angepasst. Durch die Abstandselemente
70, die auf der Oberfläche 31 des Halteelements und der Oberfläche
41 des Trägerelements aufliegen, wird gewährleistet, dass die
Enden der Lichtwellenleiterabschnitte 11 von den optischen Bauelementen
bis auf einen geringen Abstand zwischen beispielsweise 1 &mgr;m und 400 &mgr;m
beabstandet sind. Da die optischen Bauelemente auf dem Trägerelement
40 relativ zu den Hohlräumen 60 ausgerichtet sind, wird sichergestellt,
dass die optischen Bauelemente zu den Enden der Lichtwellenleiterabschnitte
11 ausgerichtet sind.
Zum Schutz der Enden der Lichtwellenleiterabschnitte 11 und
des optischen Bauelements 20 wird eine Schutzschicht 80 auf dem
Trägerelement 40 über dem optischen Bauelement angeordnet. Die
Schutzschicht wird derart auf dem Trägerelement 40 aufgebracht, dass
sowohl das optische Bauelement 20 als auch die Enden 13 der Lichtwellenleiterabschnitte
11 von der Schutzschicht 80 umgeben sind. Die Schutzschicht kann
beispielsweise als eine teilaushärtende oder ganzaushärtende Schicht ausgeführt
sein. Es kann beispielsweise ein Acrylat in der Schutzschicht enthalten sein, das
mittels UV-Licht ausgehärtet wird. Des Weiteren kann auch eine Schicht aus
Silikon über dem optischen Bauelement 20 aufgebracht werden, die bei
Zimmertemperatur selbstaushärtend ist. Durch das Aufbringen der Schutzschicht
80 werden Rückreflexionen von den Lichtwellenleiterabschnitten
11 verringert. Des Weiteren wird die Koppeleffizienz zwischen den Lichtwellenleiterabschnitten
und dem optischen Bauelement erhöht.
Zur Regelung der Leistung eines optischen Senders, beispielsweise
der Laserleistung eines Lasers, wird die an den Enden der Lichtwellenleiterabschnitte
11 reflektierte oder zurückgestreute Strahlung ausgewertet. Dazu können
beispielsweise um einen optischen Sender 21 zusätzlich mehrere optische
Empfänger 23, beispielsweise ein Feld von Fotodioden angeordnet sein.
In Abhängigkeit von der Intensität des von den optischen Empfängern
22 empfangenen Lichts wird die Leistung des optischen Senders
21 nachgeregelt. Dadurch lassen sich Schwankungen der Leistung des optischen
Senders, beispielsweise Schwankungen der Leistung eines Lasers, die infolge von
Alterungseffekten oder durch Temperaturschwankungen bedingt auftreten, überwachen
und ausregeln.