Die Erfindung betrifft eine Dead-End-Filtrationseinheit zur selektiven
Abtrennung von Stoffen aus Fluiden durch Filtration an porösen Membranadsorbern.
Die Dead-End-Filtrationseinheit ist für Trennaufgaben mittels
poröser Membranadsorber im Labor, für Arbeiten zur Maßstabsvergrößerung
(scale-up) und für die Gewinnung von Stoffen im Produktionsprozeß einsetzbar.
Sie ist anwendbar zur selektiven Abtrennung und Reinigung von Stoffen, die gegenüber
Membranadsorbern eine spezifische Adsorptionsfähigkeit besitzen wie beispielsweise
biospezifische Moleküle, Proteine, Enzyme, ionogene Stoffe, Metallionen, insbesondere
Schwermetallionen. Die Erfindung ist anwendbar im Bereich der Biotechnologie, der
Gentechnik, der Pharmazie, der Chemie, der Getränke- und Lebensmittelindustrie
sowie des Umweltschutzes.
Nach der WO-A1- 92/00805
(Sartorius AG) sind poröse Membranadsorber solche Membranen, die an ihrer Oberfläche
funktionelle Gruppen, Liganden oder Reaktanden tragen, die zur Wechselwirkung mit
mindestens einem Stoff einer mit ihm in Kontakt stehenden flüssigen Phase befähigt
sind. Der Transport der flüssigen Phase durch die Membran hindurch erfolgt
dabei konvektiv.
Die Bezeichnung Membranadsorber ist als Oberbegriff für verschiedene
Arten von Membranadsorbern wie Membranionenaustauscher, Ligandenmembranen und aktivierte
Membranen zu verstehen, die ihrerseits wieder je nach den funktionellen Gruppen,
Liganden und Reaktanden in unterschiedliche Membranadsorber-Typen eingeteilt werden.
Nach der DE-A1- 38 04 430
ist eine Dead-End-Filtrationseinheit zur Trennung molekularer Komponenten aus flüssigen
Gemischen an Membranadsorbern bekannt. Sie besteht aus einem Gehäuse, aus einer
innerhalb des Gehäuses befindlichen mehrlagigen mikroporösen Membraneinheit
und aus Mitteln, die den Durchfluß zwischen der Membraneinheit und einer Sperre
verhindern. Die Kanten jeder Membran der Membraneinheit sind der Sperre (Gehäuse
oder Dichtmittel) benachbart. Die Mittel bestehen aus Druckringen und Dichtscheiben.
Bei einer speziellen Ausgestaltung der Erfindung, bei der die Kanten der Membranen
an der Gehäusewandung angrenzend vorgesehen sind, verhindert eine Abdichtung
einen Durchfluß zwischen Membranen und Gehäusewandung. Die Abdichtung
besteht aus einer Dichtmasse, die an der Gehäusewandung und im Bereich des
Umfangs der Membranen im Stapel aufgebracht ist.
Nachteilig ist, daß durch die Mittel zur Verhinderung des Durchflusses
zwischen der Membraneinheit und der Sperre ein Totvolumen entsteht, das nicht für
eine Adsorption zur Verfügung steht. Bei einem scale-up durch Hintereinanderschalten
mehrerer Membraneinheiten innerhalb einer Filtrationseinheit oder mehrerer Filtrationseinheiten
werden die Ergebnisse dadurch negativ beeinflußt, weil es mit einer Vervielfachung
an Totvolumen einhergeht. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß die sich
im Gehäuse der Filtrationseinheit befindlichen Membranadsorber-Typen jeweils
vom Hersteller fest vorgegeben sind und der Anwender derartiger Filtrationseinheiten
keine Möglichkeit hat, unterschiedliche Stoffe in einer Filtrationseinheit
während eines Filtrationsvorgangs gleichzeitig abzutrennen.
DE 38 04 430 A1 beschreibt eine
Einrichtung zur Trennung einer molekularen Komponente aus einem flüssigen Gemisch
mit einer mehrlagigen mikroporösen Membraneinheit, die sich in einem Gehäuse
befindet, wobei die Kanten jeder Membran der Einheit an eine Sperre angrenzen.
DE 34 48 391 C2 beschreibt ein Trennelement
aus einem membranartigen mikroporösen Flachfilterzuschnitt, dessen Ränder
zur Bildung einer selektiv permeablen Scheidewand für zwei Fluide zwischen
Gehäuseteilen eines umgebenden Gehäuses oder zwischen Gehäusehilfsteilen
dichtend einklemmbar sind, wobei der mikroporöse Flachfilterzuschnitt zumindest
einseitig mit einem mit der Membranstruktur dauerhaft integrierten Stützvlies
mit Drainagewirkung beschichtet ist, und die drainierende Vliesstruktur im Bereich
der durch Klemmwirkung abzudichtenden Regionen thermisch und/oder chemisch zur Übernahme
der Dichtfunktion zu einer Dichtstruktur komprimiert ist.
WO 92/00805 A1 beschreibt eine poröse,
nichtpartikuläre und konvektiv permeable Membran mit der Fähigkeit zu
Wechselwirkungen mit Komponenten von flüssigen Phasen.
DE 38 03 341 A1 beschreibt fluiddurchlässige
Stellen aufweisende poröse Membranfilter und ihre Verwendung.
WO 79/01120 A1 beschreibt eine Filtrationsvorrichtung
zum Trennen von Blutzellenenthaltenden flüssigen Suspensionen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Dead-End-Filtrationseinheit
zur Abtrennung von Stoffen aus Fluiden an Membranadsorbern durch Dead-End-Filtration
zu schaffen, die sich durch ein geringes Totvolumen auszeichnet, zur Maßstabsvergrößerung
geeignet ist und die gleichzeitige Abtrennung unterschiedlicher Stoffe während
eines Filtrationsvorgangs gestattet.
Die Aufgabe wird durch eine Dead-End-Filtrationseinheit gelöst,
welche aus einer Vielzahl flächiger Zuschnitte geschichteter poröser Membranadsorber
vom gleichen oder von unterschiedlichen Typen besteht, die zwischen zwei Filterhaltern
dichtend eingepreßt ist, wobei die flächigen Zuschnitte in ihren Randbereichen
fluidundurchlässig sind.
In einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Vielzahl der flächigen
Zuschnitte zu Filterkassetten zusammengefaßt.
Die Erzeugung fluidundurchlässiger Randbereiche ist von porösen
Membranen her bekannt (zum Beispiel: DE 41
14 611 A1, DE 38 03 341 A1
und DE 34 48 391 C2) und kann thermisch,
chemisch oder durch Einbringen eines Stoffes oder durch Kombination dieser Maßnahmen
erfolgen.
Der fluidundurchlässige Randbereich verhindert ein radiales Austreten
des zu filtrierenden Mediums. Wenn eine Vielzahl der flächigen Zuschnitte mit
fluidundurchlässigen Randbereichen zwischen zwei Filterhalter, von denen der
eine eine Fluidzuführung und der andere eine Filtratabführung besitzt,
aneinander gepreßt wird, kann durch diesen Stapel axial hindurch filtriert
werden, ohne daß ein Filtergehäuse erforderlich ist. Durch Variation der
Anzahl der flächigen Zuschnitte an geschichteten porösen Membranadsorbern
läßt sich die Dead-End-Filtrationseinheit modular aufbauen und in ihrer
Adsorptionskapazität der Filtrationsaufgabe anpassen,
Außerdem ist es möglich, durch Verwendung von Zuschnitten
unterschiedlicher Membranadsorber-Typen während eines Filtrationslaufs unterschiedliche
Stoffe selektiv an den jeweiligen Membranadsorber-Typ zu adsorbieren und anschließend
selektiv zu eluieren. Die Desorption kann durch Änderung des Eluationsmittels
ohne Demontage der Dead-End-Filtrationseinheit oder an den einzelnen Membranadsorber-Typen
getrennt erfolgen. Vorteilhafterweise werden die Zuschnitte unterschiedlicher Membranadsorber-Typen
kenntlich gemacht, beispielsweise durch entsprechende Farb- oder Formgebungen.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird eine Vielzahl flächiger
Zuschnitte geschichteter poröser Membranadsorber zu Filterkassetten zusammengefaßt.
In den stapelfähigen, modular zusammenfügbaren Filterkassetten
sind die flächigen Zuschnitte an ihren Rändern von einer dauerelastischen
Dichtungsmasse durchdrungen und fluiddicht eingefaßt. Jede Filterkassette enthält
eine Vielzahl von flächigen Zuschnitten poröser Membranadsorber, vorzugsweise
bis zu 100 Zuschnitten. Form und Größe der Zuschnitte ist beliebig und
kann an in der Praxis verwendete Filterhalter angepaßt werden.
Eine Filterkassette kann aus nur einem oder aus unterschiedlichen
Membranadsorber-Typen mit unterschiedlicher Anzahl flächiger Zuschnitte gebildet
werden. Entsprechend der Filtrationsaufgabe kann eine Dead-End-Filtrationseinheit
aus einer Kombination unterschidlich zusammengesetzter Filterkasstten modular aufgebaut
werden.
Die Erfindung bietet die Vorteile, daß durch qualitative und
quantitative Auswahl an Membranadsorber-Typen Dead-End-Filtrationseinheiten in Übereinstimmung
mit den zu trennenden Stoffen und Mengen vor Ort individuell aufgebaut werden können.
Der Anwender hat damit die Möglichkeit, Dead-End-Filtrationseinheiten seinen
Kapazitätsanforderungen anzupassen und sie zur gleichzeitigen Abtrennung unterschiedlicher
Stoffe während eines Filtrationsvorgangs einzusetzen. Das führt zur Einsparung
von Investitionen, Arbeitszeit und Energie, vermindert Materialverluste und schont
die zu behandelnden Wertstoffe.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der 1
bis 10 und der Ausführungsbeispiele näher
erläutert. Dabei zeigt
1 die Draufsicht auf einen flächigen Zuschnitt
eines porösen Membranadsorbers mit fluidundurchlässigem
Randbereich,
2 die perspektivische Ansicht einer rechteckigen Filterkassette,
3 die perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform
der rechteckigen Filterkassette,
4 einen Schnitt senkrecht zur Schnittlinie A-A' der
2,
5 die perspektivische Ansicht einer zylindrischen Filterkassette,
5a die Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform
einer zylindrischen Filterkassette,
5b die perspektivische Ansicht der Ausführungsform
einer zylindrischen Filterkassette nach 5a,
6 schematisch jeweils zwei Filterkassetten einer Dead-End-Filtrationseinheit
mit Zuschnitten aus unterschiedlichen Membranadsorber-Typen
7 die perspektivische Explosionsansicht einer ersten
Ausführungsform einer Dead-End-Filtrationseinheit,
8 die perspektivische Explosionsansicht einer weiteren
Ausführungsform einer Dead-End-Filtrationseinheit,
9 die Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform
einer Dead-End-Filtrationseinheit und
10 die schematische Darstellung einer Filtrationsanlage
mit einer erfindungsgemäßen Dead-End-Filtrationseinheit.
In 1 ist der fluidundurchlässige
Randbereich 1 eines stapelfähigen flächigen Zuschnitts eines
porösen Membranadsorbers 2 in kreisförmiger Ausführungsform
dargestellt.
Die in den 2 bis 6
dargestellten stapelfähigen, modular zusammenfügbaren Filterkassetten
bestehen aus geschichteten flächigen Zuschnitten poröser Membranadsorber
2, die an ihren Rändern von einer dauerelastischen Dichtungsmasse
3 durchdrungen und fluiddicht eingefaßt sind. Jede Filterkassette
enthält eine Vielzahl von flächigen Zuschnitten poröser Membranadsorber,
vorzugsweise bis zu 100 Zuschnitten. Form und Größe der Zuschnitte ist
beliebig, vorzugsweise sind sie jedoch rund (5,
8), quadratisch (7) oder
vieleckig (2, 3) zur Anpassung
an in der Praxis verwendete Filterhalter 4.
Der erste und letzte Zuschnitt jeder Filterkassette besteht vorzugsweise
aus einem Gitterwerk oder Gewebe 5. Das Gitterwerk oder Gewebe
5 dient dem Schutz der Membranadsorber und wirkt als Verteiler für
Fluid und als Sammler für Filtrat.
Wie die 4 zeigt, überragt die dauerelastische
Dichtungsmasse 3 die Ränder 6 der Zuschnitte in axialer und
radialer Richtung. Sie steht im parallelen Randbereich zur Fläche des ersten
und letzten Zuschnitts geringfügig, vorzugsweise weniger als 100 um, über
der Fläche des Zuschnitts. Dieser Überstand 7 bildet beim Einpressen
der Filterkassetten zwischen zwei Filterhaltern 4, zwischen benachbarten
Filterkassetten und zwischen einer Filterkassette und einem Filterhalter
4 eine Preßdichtung, die eine radiale Undichtigkeit der Dead-End-Filtrationseinheit
verhindert.
In den 7, 8
und 9 sind vorteilhafte Ausführungsbeispiele für
erfindungsgemäße Dead-End-Filtrationseinheiten 8 dargestellt.
Danach wird mindestens eine Filterkassette zwischen zwei Filterhalter
4 eingepreßt. Die Filterhalter 4 verfügen über
Anschlüsse zur Fluidzufuhr und Filtratabfuhr, vorzugsweise entweder über
eine Fluidzuführung 9 oder über eine Filtratabführung
10. Der erforderliche Anpreßdruck wird durch bekannte Mittel hervorgerufen,
wie Schrauben 11, Verschlußklammern 12 oder hydraulische
Zylinder 13. Die Filterhalter 4, vorzugsweise der Filterhalter
auf der Anströmseite, können mit bekannten Mitteln, wie komunizierenden
Kanälen 14 (7) zur besseren Fluidverteilung
ausgestattet sein.
Die Dead-End-Filtrationseinheit 8 ist so gestaltet, daß
analytische Meßgeräte, wie zum Beispiel HPLC, anschließbar sind,
zum Beispiel an der Fluidzuführung 9 und der Filtratabführung
10 (nicht dargestellt).
Wie die 6 zeigt, können die Filterkassetten,
die modular in eine Dead-End-Filtrationseinheit 8 dichtend eingepreßt
werden, aus Zuschnitten poröser Membranadsorber des gleichen Membrmiadsorber-Typs
(6c) oder verschiedener Membranadsorber-Typen (6a
und b) bestehen. Dabei können verschiedene Membranadsorber-Typen in einer Filterkassette
vorkommen (6a).
Durch Kombination verschiedener Varianten an Filterkassetten kann
eine breite Vielfalt an Dead-End-Filtrationseinheiten 8 für unterschiedlichste
Trennaufgaben aufgebaut werden. Der gleiche Effekt wird erreicht durch Verwendung
einer Vielzahl flächiger Zuschnitte gemäß 1
aus unterschiedlichen Membranadsorber-Typen und Kombination derselben.
Wie die 3, 5
und 7 zeigen, können innerhalb der dauerelastischen
Dichtungsmasse 3 der Filterkassetten parallel zur Filtrationsrichtung verlaufende
Öffnungen 15 zum Hindurchführen von Hilfelementen 16
für die Befestigung der Filterhalter 4 vorhanden sein.
Aufgrund ihrer symmetrischen Bauweise können die Dead-End-Filtrationseinheiten
8 vorteilhafterweise in beiden Flußrichtungen betrieben oder rückgespült
werden, ohne daß Defekte oder Zerstörungen an den flächigen Zuschnitten,
an den Filterkassetten oder an der Dead-End-Filtrationseinheit 8 auftreten
Die in 8 gezeigte Dead-End-Filtrationseinheit
8 eignet sich vorteilhaft für das dichte Einpressen einer Vielzahl
flächiger Zuschnitte, die mit einer fluidundurchlässigen Randabdichtung
versehen sind.
In 10 ist schematisch eine Anlage mit
einer erfindungsgemäßen Dead-End-Filtrationseinheit 8 dargestellt,
die vor allem für die gleichzeitige Abtrennung und Gewinnung unterschiedlicher
oder gleicher Wertstoffe in präparativen Mengen aus verdünnten und großen
Volumina im Technikums- oder Produktionsmaßstab geeignet ist. Zwischen die
Filterhalter 4 der Dead-End-Filtrationseinheit 8 ist eine Vielzahl
von Filterkassetten eingepreßt. Ein Behälter 17 mit zu filtrierendem
Fluid, das die abzutrennenden Stoffe enthält, ist mittels einer Pumpe
18 und Leitungen 19 über die Fluidzuführung
9 mit der Dead-End-Filtrationseinheit 8 verbunden. Ausgangsseitig
ist die Dead-End-Filtrationseinheit 8 über die Filtratabführung
10 und eine: Leitung 20 mit einem Filtratsammelbehälter
21 verbunden. Zwischen Pumpe 18 und Fluidzuführung
9efindet sich ein Manometer 22 in der Leitung 19 sowie
ein Ventil 23 und einen Bypaß 24 zur Regelung des Drucks
der Dead-End-Filtration.
Zur Durchführung des Verfahrens wird aus dem Behälter
17 das zu filtrierende Fluid mit den abzutrennenden Stoffen mittels der
Pumpe 18 über die Leitungen 19 und die Fluidzuführung
9 auf die Filterkassetten aufgegeben und durchströmt konvektiv nacheinander
die Zuschnitte der porösen Membranadsorber der Filterkassetten. Entsprechend
der spezifischen Adsorption werden die einzelnen abzutrennenden Stoffe in den jeweiligen
Filterkassetten festgehalten. Das von den abzutrennenden Stoffen befreite Filtrat
wird über die Filtratabführung 10 und die Leitung 20
dem Filtratsammelbehälter 21 zugeführt. Mit entsprechenden Eluationsmitteln
werden die in den einzelnen Filterkassetten adsorbierten Stoffe selektiv desorbiert
und eluiert und in einem nicht dargestellten Eluatsammler aufgefangen. Ist eine
selektive Desorbierung und Eluierung nicht möglich, wird die Dead-End-Filtrationseinheit
8 geöffnet, die Filterkassetten nach Membranadsorber-Typ entnommen
und einer nach Membranadsorber-Typ getrennten Eluierung unterworfen.
Beispiel 1
Durch eine Dead-End-Filtrationseinheit 8 gemäß
8, die zwei Filterkassetten mit je 10 Zuschnitten poröser
Membranadsorber von 5 cm Durchmesser mit Reactive Blue 2 als Ligand enthält,
wurde ein Proteingemisch aus 0,5 mg Cytochrom c (SIGMA Deisenhofen) und 0,5 mg Laktat-Dehydrogenase
(LDH) aus Rinderherz (SERVA Heidelberg) in 0,01 M Kaliumphosphat-Puffer vom pH 7
(KPi) gepumpt. Beide Proteine wurden quantitativ adsorbiert, wie die Analyse im
ablaufenden Filtrat ergab.
Zur anschließenden selektiven Eluierung der Proteine wurden 20
ml KPi und anschließend ein Gradient von 0 bis 1 M NaCl in KPi zu je 40 ml
durch die Einheit gepumpt und Fraktionen von je 4 ml aufgefangen und auf Anwesenheit
von Cytochrom c und LDH analysiert. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt und zeigen, daß eine scharfe Trennung der beiden Proteine erfolgte.
Tabelle: Trennung von Cytochrom c und LDH an Membranadsorber gemäß
Beispiel 1 mittels einer erfindungsgemäßen Dead-End-Filtrationseinheit.
Fraktionsnummer
Cytochrom c (E420 nm)
LDH (Einheiten/ml)
1
0
0
2
0
0
3
0
0
4
0,05
0
5
0,3
0
6
0,4
0
7
0,16
0
8
0,08
0
9
0,014
0
10
0
0,07
11
0
0,11
12
0
0,24
13
0
0,84
14
0
3,1
15
0
3,2
16
0
2,4
17
0
1,7
18
0
1
19
0
0,04
20
0
0,01
Beispiel 2
Durch eine Dead-End-Filtrationseinheit 8 gemäß
8, die 10 Zuschnitte poröser Membranadsorber von
5 cm Durchmesser mit stark sauren Ionenaustauschergruppen (Sartobind S®
Sartorius AG) enthält, wurde ein Fluid aus 1,6 mg &ggr;-Globulin vom Rind
(SERVA) und 3 mg Cytochrom c (SIGMA Deisenhofen) in 10 ml 0,01 M Natriumazetat-Puffer
vom pH 5 mit einer Flußrate von 5 ml/min. gepumpt.
Anschließend wurde mit 20 ml 0,05 M Tris-HCl vom pH 8 das &ggr;-Globulin
und danach mit 20 ml 0,05 M Natriumcarbonat-Puffer das Cytochrom c eluiert. Die
Wiederauffindung der Proteine in den einzelnen Eluaten war quantitativ.
Beispiel 3
Durch eine Dead-End-Filtrationseinheit 8 gemäß
8 mit drei Filterkassetten von je 5 cm Durchmesser,
von denen eine Filterkassette aus drei Zuschnitten poröser Membranadsorber
mit stark sauren Ionenaustauschergruppen (Sartobind S® SARTORIUS
AG), eine Filterkassette aus drei Zuschnitten poröser Membranadsorber mit stark
basischen Ionenaustauschergruppen (Sartobind S® Sartorius AG) und
eine Filterkassette aus 5 Zuschnitten poröser Membranadsorber mit Reactive
Blue 2 als Ligand besteht, wurde ein Proteingemisch aus 5 mg Laktat-Dehydrogenase
(LDH) aus Schweinemuskel (SERVA Heidelberg), 5 mg Rinderserum-Albumin und 5 mg Cytochrom
c (beide SIGMA Deisenhofen) in 0,01 M Natriumcarbonat vom pH 9,5 gepumpt. Alle drei
Proteine wurden quantitativ adsorbiert, wie die Analyse im ablaufenden Filtrat ergab.
Die LDH und das Albumin wurde am stark basischen, das Cytochrom c wurde an dem stark
sauren Adsorber adsorbiert. Danach wurden 20 ml eines 0,01 M Kaliumphosphat-Puffers
vom pH 6,5 durch die Dead-End-Filtrationseinheit gepumpt. Dabei wurde die LDH vom
stark sauren Adsorber desorbiert und am Adsorber mit Reactive Blue 2 als
Ligand adsorbiert, während die beiden anderen Proteine nicht desorbiert wurden.
Danach wurden die Filterkassetten entnommen, und getrennt in geeignete
Halterungen eingesetzt. Danach wurde durch diese Kassetten 20 ml einer Lösung
von 1 M Kalium-Chlorid in 0,01 M Kalium-Phosphat-Puffer pH 7,0 gepumpt. Im ablaufenden
Filtrat des stark sauren Adsorbers konnte Cytochrom c, im ablaufenden Filtrat dess
stark basischen Adsorbers Albumin und im ablaufenden Filtrat des Adsorbers mit Reactive
Blue 2 die LDH analytisch nachgewiesen werden. Die Ausbeute betrug mindestens
92 % der eingesetzten Proteinmenge. Die drei Proteine konnten auf diese Weise getrennt
werden.
Beispiel 4
Durch eine Dead-End-Filtrationseinheit 8 gemäß
8 mit drei Filterkassetten von 5 cm Durchmesser, von
denen eine Filterkassette aus drei Zuschnitten poröser Membranadsorber mit
stark sauren Ionenaustauschergruppen (Sartobind S®SARTORIUS AG),
eine Filterkassette aus 5 Zuschnitten poröser Membranadsorber mit Reactive
Blue 2 als Ligand und eine Filterkasstte aus drei Zuschnitten eines porösen
Membranadsorbers mit basischen Ionenaustauschergruppen (Sartobind S®
Sartorius AG), besteht, wurde ein Proteingemisch aus 5 mg Laktat-Dehydrogenase (LDH)
aus Rinderherz (SERVA Heidelberg), 5 mg Rinderserum-Albumin und 5 mg Cytochrom c
(beide SIGMA Deisenhofen) in 0,01 M Natrium-Zitrat-Puffer vom pH 3,8 gepumpt. Alle
drei Proteine wurden quantitativ adsorbiert, wie die Analyse im ablaufenden Filtrat
ergab. Alle drei Proteine wurden am stark sauren Adsorber adsorbiert. Danach wurde
20 ml eines 0,01 M Kalium-Phosphat-Puffers pH 7,0 durch die Dead-End-Filtrationseinheit
gepumpt. Hierbei erfolgte die selektive Desorption der LDH und des Albumins vom
sauren Adsorber und nachfolgender Adsorption am Adsorber mit Reactive Blue
2 als Liganden. Im abfließenden Filtrat konnte keines der drei Proteine
nachgewisen werden. Danach wurden 20 ml eines 0,01 M Kalium-Phosphat-Puffers mit
5 mM Nicotinamid-Adenin-Dinucleotid (NADH) (SERVA Heidelberg) durch die Dead-End-Filtrationseinheit
gepumpt. Dabei erfolgte die selektive Desorption der LDH vom Adsorber mit Reactive
Blue 2 als Liganden und nachfolgender Adsorption am stark basischen Adsorber.
Im abfließenden Filtrat konnte keines der drei Proteine nachgewiesen werden.
Danach wurden 20 ml eines 0,01 M Na-Zitrat-Puffers pH 3,8 durch die Dead-End-Filtrationseinheit
gepumpt. Im ablaufenden Filtrat konnte nur die LDH bestimmt werden. Die beiden anderen
Proteine blieben adsorbiert.
Diese Beispiele zeigen eine mögliche Verwendungsform der beschriebenen
Filterkassetten, sind aber keineswegs darauf beschränkt.