Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein Telekommunikationssysteme,
insbesondere zusammengeschaltete und Übertragungssysteme oder Geräte und
betrifft ein modulares erweiterbares Telekommunikationssystem.
In bestimmten ausgedehnten Organisationen mit ständig steigender
Größe. wie zum Beispiel ein Hochschulgelände, ist es erforderlich,
das Telekommunikationssystem modular zu strukturieren und die verschiedenen dezentralen
Module des Systems funktional zusammengeschaltet zu halten.
Ferner muss für den Systemmanager und den Installateur sowie
für die Endnutzer alles transparent bleiben, ohne Unterschied für Schnittstellen
von Haupt- und Satellitenmodulen, und das gleiche Niveau von Funktionalitäten
und Leistungen sollte von allen der Module oder Gehäuse, die das System bilden,
bereitgestellt werden.
Ein einfaches Verteilen der verschiedenen Gehäuse oder Module
auf dem Hochschulgelände unter Berücksichtigung dieser Bedingungen ist
ein wichtiger Faktor für den Endpreis der ausgewählten Lösung, und
die Suche nach nahtloser (transparenter) Installation und eben solchem Betrieb (ohne
Unterscheidung) zwischen den Haupt- und Nebenmodulen scheint der vielversprechendste
Ansatz.
Das oben erwähnte technische Problem ergibt sich in der Konzeption
von Fernsprechnebenstellenanlage (PABX) sowie, wenn man drahtlose Basisstationen
(zum Beispiel drahtlose Systeme, die die DECT-Technik verwenden) anschließt.
Gemäß dem früheren Stand der Technik ist es bekannt,
mehrere Typen von Verbindungen zu verwenden und entsprechende spezifische Schnittstellen,
um einen vollen Anschluss zwischen den verschiedenen Modulen herzustellen, das heißt
eine spezifische Verbindung für die Sprach-/Datenübertragung, eine weitere
für die Signalgebung, eine weitere zur Synchronisation und noch eine für
Rückstellzwecke, was viele Kabel zum Herstellen der Verbindungen erfordert.
Das Dokument EP-0 006 133
offenbart zum Beispiel verschiedene mögliche Konfigurationen für ein erweiterbares
System.
Es ist auch bekannt, einige der vorhergehenden Verbindungen zu kombinieren,
um die Anzahl von Verbindungsdrähten zu verringern, es existiert jedoch keine
globale Lösung.
Eine digitale Mietleitung für Sprache/Daten und Signalisierung
wurde daher vorgeschlagen. Eine solche Mietleitung bedeutet jedoch den Einsatz eines
Netzwerkprotokolls und daher erfolgt eine Unterscheidung zwischen Abonnenten, die
an die verschiedenen Module angeschlossen sind.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, zumindest einige
der oben genannten Nachteile und Einschränkungen zu meistern.
Die vorliegende Erfindung betrifft daher in der Hauptsache ein modulares
erweiterbares Telekommunikationssystem, wie zum Beispiel eine Fernsprechnebenanlage
(PABX), die ein Haupt- oder Primärgehäuse und mindestens ein Erweiterungs-
oder Nebengehäuse aufweist, das dezentral gelegen ist oder nicht, und die miteinander
zusammengeschaltet sind, um ein erweitertes Telekommunikationssystem mit gesteigerten
Anschlussmöglichkeiten für Nebenstellen oder Verbindungsleitungen zu erzielen,
dadurch gekennzeichnet, dass das Hauptgehäuse und jedes der Erweiterungsgehäuse
eine Übertragungsschnittstelleneinheit aufweisen, die das Anschließen
des oder der Erweiterungsgehäuse an das Hauptgehäuse über einen einzigen
Übertragungsweg, der Sprach-/Datenkanäle überträgt und lokale
Signalgebung oder Signalgebung mit niedrigem Niveau erlaubt, um zumindest gegenseitige
Synchronisation und Taktrückgewinnung für alle zusammengeschalteten Gehäuse
durchzuführen, wobei das Hauptgehäuse insbesondere eine steuernde Taktgebervorrichtung,
eine CPU (Steuerprozessoreinheit) zum Ausführen einer Anwendung und einen digitalen
Signalprozessor DPS zum Routen der Mitteilungen höheren Niveaus, die von der
CPU in Abhängigkeit von der physikalischen Lage des Zielgehäuses ausgegeben
werden, aufweist.
Die vorliegende Erfindung wird besser dank der folgenden Beschreibung
und Zeichnungen einer Ausführungsform der Erfindung verstanden, die als nicht
einschränkendes Beispiel vorgestellt wird, und in welcher:
1 eine schematische Darstellung in der Form eines Blockschaltbilds
des erfindungsgemäßen Systems ist, das aus einem Hauptgehäuse oder
-modul besteht, das mit zwei Erweiterungsgehäusen oder -modulen verbunden ist,
2 eine schematische Darstellung in der Form eines Blockschaltbilds
ist, das die funktionale Zusammenschaltung der Übertragungsschnittstelleneinheiten
des Systems der 1 zeigt,
3 eine vereinfachte schematische Darstellung in der
Form eines Blockschaltbilds der Hauptbauteile des Hauptgehäuses und eines Erweiterungsgehäuses,
das mit Letzterem verbunden ist, ist,
4 ein schematisches Diagramm ist, das eine mögliche
Struktur der Hochgeschwindigkeitsverbindung zeigt,
5 eine schematische Darstellung in der Form eines Blockschaltbilds
ist, das die Hauptfunktionsbauteile des Hauptgehäuses zeigt,
6 eine schematische Darstellung in der Form eines Blockschaltbilds
ist, das die Hauptfunktionsbauteile des Erweiterungsgehäuses zeigt,
7 eine schematische Darstellung in der Form eines Blockschaltbilds
der System-(CPU + zwei APU)-Abschaltkette ist,
8 eine schematische Darstellung in der Form eines funktionalen
Blockschaltbilds der System-(CPU + eine APU) Rückstellkette ist.
In den anliegenden Figuren ist ein modulares erweiterbares Telekommunikationssystem
gezeigt, wie zum Beispiel eine Fernsprechnebenstellenanlage (PABX), das ein Haupt-
oder Primärgehäuse oder -modul 1 und mindestens ein Erweiterungs- oder
Sekundärgehäuse oder -modul 2 aufweist, dezentral liegend oder nicht,
die miteinander zusammengeschaltet sind, um ein erweitertes Telekommunikationssystem
mit gesteigerten Verbindungsmöglichkeiten für Erweiterungen und Verbindungsleitungen
zu erzielen.
Erfindungsgemäß weisen das Hauptgehäuse 1
und jedes der Erweiterungsgehäuse 2 eine Übertragungsschnittstelleneinheit
3, 3' auf, die das Anschließen des oder der Erweiterungsgehäuse
2 an das Hauptgehäuse 1 über eine einzige Übertragungsverbindung
4 erlaubt, die Sprach-/Datenkanäle und Signalisierung mit niedrigem
Niveau zum Ausführen mindestens der gegenseitigen Synchronisation und Taktrückgewinnung
für alle zusammengeschalteten Gehäuse 1 und 2 überträgt,
wobei das Hauptgehäuse 1 insbesondere eine steuernde Taktgebervorrichtung
5, eine CPU 6 zum Ausführen der Anwendung und einen digitalen
Signalprozessor DSP 7 zum Routen der Mitteilungen höheren Niveaus,
die von der CPU in Abhängigkeit von der physikalischen Lage des Zielgehäuses
ausgegeben werden, aufweist.
Die Signalgebung mit niedrigem Niveau ist daher mit dem Steuerkanal
jedes Erweiterungsgehäuses 2 verbunden, um alle externen Verbindungsschnittstellen
(Erweiterungen und Verbindungsleitungen) gleich zu handhaben, ungeachtet ihrer Lage
(Haupt- oder Erweiterungsgehäuse). Die gesamte Anwendung läuft in dem
Hauptgehäuse 1, nur um die physikalische Position (echte „plug
and phone"-Lösung) zu verbergen, während das Initialisieren und die Signalgebung
mit niedrigem Niveau auf jedem Gehäuse 1 und 2 verteilt werden
(keine Einschränkung für die Benutzer von Erweiterungsgehäusen).
Wie aus 2 ersichtlich, wird das Telekommunikationssystem
nämlich von einer einzigen CPU 6 getrieben. Die grundlegende Software
sowie die jeweiligen Anwendungssoftwareprogramme werden in das Hauptgehäuse
1 geladen, und nur das grundlegende Eingangs-/Ausgangssystem wird in das
oder die Erweiterungsgehäuse 2 geladen.
Unter den möglichen Anwendungen, die durch das erfindungsgemäße
Telekommunikationssystem umgesetzt werden können, könnte man zum Beispiel
die Rufabwicklung, Sprachtelefondienst, Sprache über Internet (VoIP) sowie
grundlegenden oder kompletten Internetzugang erwähnen, insbesondere abhängig
von den Dienstleistungen, die die Benutzer brauchen, und von der CPU-Leistung.
Wie in den 2, 5
und 6 gezeigt, besteht jede Übertragungsschnittstelleneinheit
3, 3' aus einem anwendungsspezifischen Schaltkreis ASIC
7', 8', verbunden mit einem entsprechendem digitalen Signalprozessor
DSP 7, wobei der DSP 7 des Hauptgehäuses 1 das Umschalten
aller Verbindungen aller Gehäuse 1 und 2 steuert.
Erfindungsgemäß ist jede Schnittstelleneinheit
3, 3' zum Verbinden durch einen Übertragungsweg
4 geeignet, der aus einer Hochgeschwindigkeitsverbindung besteht, die aus
zwei Paaren ausgeführt ist und PCM-Zeitmultiplex für Sprach-/Datenübertragung
verwendet.
Vorzugsweise weist jede Übertragungsschnittstelleneinheit
3, 3' Mittel auf, die Synchronisation mit der Taktrückgewinnung
und Rahmenabgleichen, einen Steuerkanal des entsprechenden Erweiterungsgehäuses
2, dezentrales Zurückstellen und Softwaredownloaden des Erweiterungsgehäuses
2, Unterstützung für die externe Schnittstellenbildung und Anschlussmittel
für Kurz- oder Langstreckenübertragung (HSL-Platine auf den
5 und 6, ebenfalls mit
den physikalischen Treibern für den Übertragungsweg 4) und Leitungscodierung
und/oder -verwürfelung bereitstellen.
4 zeigt schematisch die Typen von Daten oder Mitteilungen
(und ihre entsprechenden Kanäle), die von der Hochgeschwindigkeitsverbindung
zwischen dem Hauptgehäuse 1 (Master) und dem oder den Erweiterungsgehäusen
(Slave) ausgeführt werden, nämlich Synchronisation und Taktrückgewinnung,
Reset/Downloaden/Steuern (Wartung), Signalgebung und Benutzerdaten (PCM-Zeitmultiplex).
Erfindungsgemäß führt der Steuerkanal in jedem Erweiterungsgehäuse
2 alle Initialisierungs- und Wartungsfunktionen für das Gehäuse
2 aus. Ferner werden die Synchronisation und die Taktrückgewinnung
in diesen Gehäusen automatisch ausgeführt, sobald das entsprechende Erweiterungsgehäuse
2 an das Hauptgehäuse 1 angeschlossen wird.
Die 3, 5
und 6 der Zeichnungen zeigen beispielhaft die funktionalen
Hauptbauteile, die in das Hauptgehäuse 1 (5)
und in jedes der Erweiterungsgehäuse (6) eingebaut
sind, sowie ihre Anordnung und Verbindungen.
Das Hauptgehäuse 1 kann zum Beispiel eine Steuerverarbeitungseinheit
6 (CPU) und zwei Anwendungsprozesseinheiten 6' (APU) aufweisen,
die alle auf dem gleichen Prozessortyp (zum Beispiel ASPEN) basieren.
Die eine oder mehreren APUs 6' können auch in eines
oder mehrere der Erweiterungsgehäuse 2 in Form von Platinen montiert
werden, die in entsprechenden Schlitzen des oder der Gehäuse 2 installiert
werden.
Der Aufbau und die Struktur der APU 6 sind ähnlich wie
die des Hauptgehäuses oder der Host-CPU 6, wie in 5
dargestellt, und der Fachmann kann zum Beispiel auch die Beschreibung solcher Einheiten
berücksichtigen, wie sie in der europäischen Patentanmeldung Nr. 00440050.3
vom 21. Februar 2000 auf den Namen der Anmelderin erwähnt sind.
Ferner ist zu bemerken, dass 1 und
2 zwar nur parallele Verbindungen zwischen dem Hauptgehäuse
und den Erweiterungsgehäusen 2 zeigen, dass es aber auch möglich
ist, die Erweiterungsgehäuse 2 in Serie anzuschließen, mit einem
Kaskadentypanschluss, wobei das abschließende Erweiterungsgehäuse
2 mit dem Erweiterungsgehäuse 2, das mit dem Hauptgehäuse
1 verbunden ist, durch eine Slaveverbindung (siehe 6),
verbunden ist.
Ebenfalls kann je nach den gegebenen Umständen, den erforderlichen
Dienstleistungen und den Erfordernissen der verschiedenen Gehäuse nur das Hauptgehäuse
1 an das PSTN- und/oder ISDN-Netzwerk angeschlossen sein, oder, als eine
Alternative, mehrere oder alle Gehäuse 1, 2 können an
die Netzwerke (1) angeschlossen sein.
Wenn ferner ein lokales drahtloses Kommunikationssystem verwendet
wird, das mehrere Basisstationen aufweist, kann jede der Letzteren mit einem unterschiedlichen
Gehäuse 1, 2 verbunden werden, die sich in gegenseitig entfernten
Lagen befinden, um das Gebiet, das von dem drahtlosen System gedeckt wird, zu erweitern.
Das Hauptgehäuse 1 weist auch einen Abschaltknopf oder
-schalter 11 auf, der mit einer entsprechenden Abschaltkette (siehe
7) verbunden ist, die eine selektive Abschaltfunktion
über eine ASL (Asynchronous Serial Link)-Mitteilung für die Anwendungsverarbeitungseinheiten
6' ausführen kann. Eine ähnliche selektive Funktion kann für
das „Reset" dieser Einheiten 6' bereitgestellt werden (siehe
8), beide unter der Steuerung des OBC-(On Board Controller)-Kartencontrollers.
Das Aktivieren der Abschaltfunktion erfolgt unter Steuerung des Benutzers
oder wird durch das Ende der Batteriestützung ausgelöst und direkt von
der Stromversorgung gehandhabt. Alle Prozessoreinheiten 6, 6'
sind direkt mit dem Abschaltsignal verbunden, das von der Stromversorgung ausgegeben
wird (Auslösen einer so genannten Non Maskable Interrupt-Prozedur auf CPU-
und APU-Platinen – auf APU-Platinen ist das Abschaltsignal mit dem Rückplatten-Zurückstellen
OR-verdrahtet). Die Stromversorgung schaltet ab, wenn entsprechende positive Antworten
von allen Prozessoreinheiten 6, 6' empfangen wurden oder nach
einem Timeout (zum Beispiel fünf Minuten), wenn eine Platine blockiert ist.
Der Abschaltschalter oder -knopf 11 wird auch zum Neustarten des ganzen
Systems verwendet.
Die anwendungsspezifischen Schaltkreise ASIC 7' und
8' des Haupt- und Erweiterungsgehäuses 1 und 2 haben
den gleichen Aufbau und können im Wesentlichen, wie in den 5
und 6 gezeigt, eine Umschalteinheit 12, eine
DUART (Dual Universal Asynchronous Receiver Transmitter)-Sendeempfangsbausteineinheit
mit zwei Kanälen 13, eine PCM-Multiplex/Demultiplexeinheit
14, eine PCI/DSP-Brücke 15 und ADPCM (Adaptative Pulse Code
Modulation)-Pulscodemodulationseinheit mit differenzierter Anpassung und HDLC (High-Level
Data Link Control)-Einheit 16 aufweisen.
Vorzugsweise ist der Rückplattenträger 9 zum Anschließen
aller Schnittstellenplatten (Erweiterung und Verbindungsleitungen) oder Anwendungsplatinen
6' für alle Gehäuse 1 und 2 gleich (Anschlussstellen
10).
Um das Telekommunikationssystem sehr flexibel an verschiedene Konfigurationen
und Installationsgrößen anpassen zu können, können die Gehäuse
1, 2 je nach ihrer Anzahl von Anschlussstellen unterschiedliche
Größe haben. Vorteilhaft kann ein grundlegendes Standardgrößengehäuse
(hinsichtlich der Anzahl von Anschlussstellen und der physikalischen Größe
des Gehäuses) bereitgestellt werden, und verschiedene Weiterentwicklungen dieses
grundlegenden Gehäuses (zwei, drei, vier Mal oder darüber die Größe
des grundlegenden Gehäuses).
Erfindungsgemäß wird ein modulares erweiterbares System
basierend auf einem Hauptgehäuse und mindestens einem Erweiterungsgehäuse,
die miteinander verbunden sind, bereitgestellt, wobei ein bestimmter Übertragungsweg
alle erforderlichen Merkmale bereitstellt, um ein oder mehrere weitere Gehäuse
an dem Hauptgehäuse auf echte „Plug and Phone"-Art zu verbinden. Das
daraus hervorgehende zusammengesetzte System wird vom Gesichtspunkt des Benutzers
als einzelnes System (Merkmale und Leistungen) gesehen.
Die vorliegende Erfindung verwendet eine einfache Vorgehensweise zum
Steigern der Systemkapazität nur durch Hinzufügen von Erweiterungsgehäusen
2 über den Übertragungsweg 4. Jede Erweiterung über
den Übertragungsweg stellt eigentlich eine Erweiterung der Rückplatine
9 des Gehäuses 1 bereit, um das Anschließen mehrerer
Schnittstellen für Erweiterungen und Verbindungsleitungen (mehr Anschlussstellen)
zu erlauben. Die Erweiterungsgehäuse 2 können zu dem Hauptgehäuse
1 dezentral liegen und mit Letzterem durch einen Übertragungsweg
4 verbunden sein, der aus einem elektrischen Kabel (kurze Entfernung) oder
einem Lichtleitfaserkabel (lange Entfernung) besteht.
Zu bemerken ist, dass die von der vorliegenden Erfindung vorgeschlagene
Lösung auch für die Erweiterung drahtloser Basisstationen (DECT) geeignet
ist, da aufgrund der Synchronisations- und Rahmenabgleichvorgehensweisen eine nahtlose
Weiterreichung von einem Gehäuse zum nächsten möglich ist.
Natürlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf die bevorzugte
Ausführungsform, die hier beschrieben dargestellt ist, beschränkt, Änderungen
können erfolgen oder Gleichwertiges kann verwendet werden, ohne den Geltungsbereich
der Erfindung zu verlassen.