Die Erfindung befasst sich mit einem Verfahren zum Herstellen eines
Schuhs.
In der nachstehenden Beschreibung wird auf eine untere Fläche
Bezug genommen, welche sich auf jene Fläche bezieht, welche relativ näher
zum Untergrund liegt, und es wird auf eine obere Fläche Bezug genommen, welche
sich auf eine solche Fläche bezieht, die relativ weiter weg vom Untergrund
liegt, wenn in diesem Zusammenhang ein Träger betrachtet wird, welcher den
Schuh trägt.
Schuhe weisen eine Sohle auf, deren untere Fläche in Kontakt
mit dem Untergrund ist, wenn der Träger geht, und sie weisen einen oberen Teil
auf, welcher zusammen mit der Sohle einen Raum bildet, in welchem ein Träger
den Fuß einführt. Üblicherweise ist eine Innensohle an der oberen
Fläche der Sohle vorgesehen. Die Gesamtkonstruktion des Schuhs und die Art
und Weise, mittels der das Oberteil und die Sohle fest miteinander verbunden sind,
variieren beispielsweise von Schuh zu Schuh nach Maßgabe von Kostenfaktoren,
die auf die Ausgangsmaterialien, das Herstellungsverfahren und den abschließenden
Verkaufpreis zurückzuführen sind.
Auf dem Gebiet der Schuhe und insbesondere in Bezug auf die Schuhe
selbst gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Konstruktionen. Beispielsweise
ist es an sich bekannt, dass die Sohle und das Oberteil unter Einsatz von Klebstoffen,
Nägeln, einem Maschinennähen und einem Handnähen fest miteinander
verbunden werden können.
Ein traditioneller Schuh, welcher als ein San Crispino Schuh in dem
Fachgebiet geläufig ist, ist in 1 gezeigt. Bei
diesem Anwendungsbeispiel ist das Oberteil 1 aus Leder ausgebildet. Das
Oberteil umfasst einen Überlappungsabschnitt 2, welcher über
den Außenumfang oder die Kante an der Innensohle 3 gefaltet ist. Somit
überlappt sich das Oberteil an beiden Seiten des Umfangs mit der Innensohle.
Eine Nahtlinie 4 wird dann an diesem Umfang vorgesehen, um eine Naht zu
bilden, welche das Oberteil und die Innensohle miteinander verbindet. Eine Sohle
(nicht gezeigt) wird dann an der unteren Seite der Innensohle üblicherweise
mittels Nähen angebracht.
Typischerweise ist ein Oberteil aus Leder oder einem teuren künstlichen
Material hergestellt. Bei der zuvor beschriebenen Konstruktion wird mit dem Leder
verschwenderisch umgegangen, da der Überlappungsabschnitt ein Teil des Oberteils
bildet und somit ebenfalls Leder aufweist, welches üblicherweise hochwertig
und somit teuer ist. Ferner ist diese Konstruktion zeitraubend und schwierig herzustellen,
da der Überlappungsabschnitt sorgfältig über den Rand der Innensohle
gefaltet und dann mittels geeigneten Verfahrensweisen fixiert werden muss. Während
man mittels des Maschinennähens den Laschenabschnitt an der Innensohle anbringen
kann, handelt es sich hier um eine Bearbeitung, welche viel Erfahrung erfordert.
Das Nähen von Hand ist nicht besonders einfach, da selbst dann, wenn Öffnungen
in dem Haupt-Oberteil, dem Laschenabschnitt und der Innensohle vorgefertigt sind,
es aufgrund der Konstruktionseigenart äußerst schwierig ist, die verschiedenen
Öffnungen in dem Oberteil mit jenen der Innensohle auszurichten. Daher ist
eine solche Schuhkonstruktion zeitraubend und schwierig.
Eine alternative Konstruktion zu den vorstehend genannten Ausführungsformen
wurde entwickelt, bei der der Laschenabschnitt ein gesondertes Laschenelement aufweist,
welcher von einem länglichen Lederstück gebildet wird, wobei eine Lasche
an dem Rand des Oberteils angenäht ist. Diese Lasche wird dann über den
Rand der Innensohle gefaltet, um an diesem angeheftet zu werden. Hierdurch lässt
sich Ledermaterial einsparen, da ein Leder mit niedriger Qualität zur Bildung
der Lasche eingesetzt werden kann. Das Oberteil, die Lasche und die Innensohle werden
dann in einem Arbeitsgang vernäht, aber es bleibt nach wie vor äußerst
schwierig, die für das Vernähen bestimmten Öffnungen auszurichten.
Ein zusätzliches Problem ergibt sich bei der vorstehend beschriebenen Konstruktion
dahingehend, dass es häufig erwünscht ist, eine Sohle aus einem Kunststoffmaterial
auf der unteren Fläche der Innensohle, beispielsweise durch Spritzgießen,
auszuformen. Die Qualität und die Dicke der zuvor beschriebenen Lasche ändern
sich jedoch, so dass es schwierig ist, das Zusammennähen von Oberteil und Innensohle
auf eine wiederholbare Weise genau zu repetieren. Hierdurch ergeben sich beträchtliche
Änderungen hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes und der Größe
der geformten Sohle.
Ein weiterer Nachteil bei den vorstehend beschriebenen Konstruktionen
ist darin zu sehen, dass Feuchtigkeit in den Schuh längs der Nahtlinie eindringen
kann. Hierdurch wird das Schuhwerk für den Träger unkomfortabel, und die
Festigkeit und die Haltbarkeit des Schuhs können hierdurch aufgrund der Möglichkeit
beschränkt sein, dass sich die die Naht bildenden Stiche voneinander trennen.
In FR 1 054 485 ist ein Verfahren
zum Herstellen eines Schuhs mit den Merkmalen des einleitenden Teils des Patentanspruchs
1 angegeben. Dort ist auch ein Überlappungselement angegeben, welches aus einem
formbaren Kunststoffmaterial ausgebildet ist, welches gegenüberliegende Flächen
hat, zwischen denen ein Kanal oder eine kanalförmige Hohlkehle gebildet wird.
Das Oberteil lässt sich in den Kanal einführen und wird durch die gegenüberliegenden
Flächen des Kanals derart gedrückt, dass die gegenüberliegenden Flächen
des Überlappungselementes sich an beiden Seiten mit wenigstens
einem Teil des Umfangs des Oberteils überlappen.
Die Erfindung zielt darauf ab, einen Schuh und eine Konstruktion hierfür
bereitzustellen, bei denen die zuvor beschriebenen Schwierigkeiten weitgehend überwunden
sind.
Gemäß einem ersten Aspekt nach der Erfindung wird ein Verfahren
zum Herstellen eines Schuhs angegeben, dessen nähere Einzelheiten in den Ansprüchen
1–12 aufgeführt sind.
Hierbei wird eine kanalförmige Hohlkehle vorgesehen, welche die
Positionierung des Oberteils unterstützt. Ferner ist die Ausrichtung der jeweiligen
Öffnungen in den Komponenten des Schuhs schneller und einfacher möglich,
wodurch sich die Herstellungskosten reduzieren lassen. Da zusätzlich das Überlappungselement
von dem Oberteil getrennt ist, kann es gesondert hergestellt werden, wodurch ermöglicht
wird, dass eine Sohle reproduzierbarer haftend an dem Schuh angebracht oder an diesem
angeformt wird. Bei einem solchen Überlappungselement ist es auch möglich,
zu vermeiden, dass Leder eingesetzt wird, wodurch sich die Ausgangsmaterialkosten
senken lassen. Da das Überlappungselement federnd nachgiebig ist, gestaltet
sich beim Vorsehen der vorgefertigten Öffnungen die Ausrichtung der Öffnungen
während der Konstruktion auf einfachere und schnellere Weise, wodurch sich
die Herstellungskosten ebenfalls senken lassen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Überlappungselement
derart ausgebildet, dass es sich über den gesamten Umfang des Oberteils erstreckt.
Folglich erhält man eine vereinfachte Herstellung des Schuhs
im Hinblick auf den gesamten Umfang.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der Schuh
zwei oder mehrere Überlappungselemente auf.
Als Folge hiervon ist es möglich, die Auslegungsalternativen
für den Schuh dadurch zu erweitern, dass man beispielsweise unterschiedliche
Oberflächenprofilierungen und/oder Farbgebungen an dem Überlappungselement
vorsieht. Zusätzlich können die Überlappungselemente unterschiedliche
Formgebungen haben. Bei einem Anwendungsbeispiel kann das Überlappungselement
an der Rückseite des Schuhs verlängert sein, um eine Art Abstreifer zu
bilden.
Es ist bevorzugt, dass der Teil des Umfangs einen Großteil ausmacht.
Vorzugsweise ist das Überlappungselement aus einem formbaren
Material ausgebildet.
Auf diese Weise lässt sich das Überlappungselement einfach,
genau und zuverlässig herstellen. Wenn man ferner formbare Materialien hierfür
einsetzt, kommt eine große Vielfalt von unterschiedlichen Materialien zum Einsatz
und die Ausgangsmaterialkosten lassen sich senken.
Vorzugsweise ist das Überlappungselement aus einem Kautschuk-ähnlichen
Material ausgebildet.
Somit kann das Element zugleich eine Abdichtung zu dem Oberteil bilden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Überlappungselement
aus thermischem Polyurethan (TPU) ausgebildet.
Dieses Material ist insbesondere für das Überlappungselement
geeignet, weil es in sich stabil ist, nicht härtet oder auch nicht mit der
Zeit aushärtet, gewichtsmäßig leicht ist und sich einfach ausformen
lässt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Schuhs
weist dieser ferner eine Sohle auf, die an dem Oberteil angebracht ist. Bei einer
bevorzugten Ausführungsform ist das Überlappungselement integral mit einer
Sohle ausgebildet.
Als Folge hiervon lässt sich die Anzahl der Komponenten reduzieren,
welche für das Zusammensetzen und die Herstellung eines Schuhs erforderlich
sind, wodurch sich die hiermit verbundenen Zeiten und Kosten bei der Herstellung
reduzieren lassen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Überlappungselement
integral mit einer Innensohle ausgebildet.
Als Folge hiervon lässt sich die Anzahl der Komponenten reduzieren,
welche für den Schuh zusammengesetzt und miteinander verbunden werden müssen,
wodurch sich die mit der Herstellung verbundenen Zeiten und Kosten reduzieren lassen.
Insbesondere weist der Schuh ferner eine Innensohle auf, welche in
das Oberteil in den Kanal mit dem Überlappungselement einführbar ist,
welches an beiden Seiten des Umfangs der Innensohle und des Oberteils längs
eines Abschnitts des Umfangs eine Überlappung bildet.
Zweckmäßigerweise wird ein Formteil in dem Innenraum des
Schuhs zur abschließenden Fertigstellung des Schuhs vorgesehen, wobei das Formteil
ein mit einem Flansch versehenes Element aufweist, welches in die kanalförmige
Hohlkehle des Überlappungselementes ragt.
Vorzugsweise handelt es sich bei dem Formgebungsverfahren um das Spritzgießen.
Bei allen bevorzugten Ausführungsformen ist das Überlappungselement
mit einer Mehrzahl von Nadelöffnungen ausgebildet.
Gemäß einem weiteren Merkmal nach der Erfindung wird nach
dem Verfahren ein Formteil zum Einsatz bei der Herstellung eines Schuhs vorgesehen,
wobei das Formteil Folgendes aufweist:
Ein Hauptelement, welches im Wesentlichen an die allgemeine Innengestalt des Schuhs
angepasst ist; und
ein mit einem Flansch versehenes Element, welches um wenigstens einen Teil des unteren
Umfangs des Formteils vorgesehen ist.
Nachstehend werden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
Beispiele näher erläutert. Darin gilt:
1 verdeutlicht eine Querschnittsansicht durch einen
üblichen San Crispino Schuh mit der Schnittlinie des Schuhs im Bereich des
Fußballens;
2 verdeutlicht eine perspektivische Ansicht eines Überlappungselementes
für einen Schuh gemäß einer bevorzugten Ausführungsform nach
der Erfindung;
3 verdeutlicht eine Schnittansicht durch das Überlappungselement
nach 2 längs der Linie A-A;
4 verdeutlicht die Auslegung eines Schuhs, bei welchem
das Überlappungselement nach den 2 und
3 zum Einsatz kommt;
5 verdeutlicht ein Überlappungselement, welches
integral mit einer Innensohle ausgebildet ist;
6 verdeutlicht eine Schnittansicht durch das Überlappungselement
nach 5 längs der Linie B-B;
7 verdeutlicht ein Herstellungsverfahren nach der Erfindung;
8 verdeutlicht eine Spritzform zum Einsatz beim Verfahren
nach den Figuren; und
9 zeigt eine Schnittansicht eines weiteren Überlappungselementes
zusammen mit einem Oberteil.
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass die anliegenden Figuren nicht
maßstabsgetreu sind.
Unter Bezugnahme auf die 2 und
3 wird ein Überlappungselement 20 als
ein einziges integrales Teil aus einem Kunststoffmaterial spritzgegossen. Das Überlappungselement
ist länglich und hat eine Krümmung in Form eines Hufeisens. Es hat sich
gezeigt, dass TPU (thermisches Polyurethan) ein ideales Material ist, da es in sich
stabil ist, nicht härtet oder mit der Zeit aushärtet, gewichtsmäßig
leicht ist und sich einfach verarbeiten lässt. Wie sich insbesondere aus der
Schnittansicht nach 3 ersehen lässt, hat das Überlappungselement
20 einen unteren Flansch 21, welcher sich in Breitenrichtung zu
der Krümmung an einem Punkt 22 erstreckt, um auf einen oberen Flansch
23 zu treffen, welcher dem unteren Flansch 21 gegenüberliegt.
Somit wird ein Kanal bzw. eine kanalförmige Hohlkehle 26 zwischen
den gegenüberliegenden Flanschen 21 und 23 gebildet. Der
obere Flansch hat eine relativ kleinere Breite als der untere Flansch und umfasst
eine im Allgemeinen nach oben stehende Lippe 24. Eine Reihe von Öffnungen
25 ist sowohl in dem oberen Flansch als auch in dem unteren Flansch ausgebildet.
Die Öffnungen sind in dem Überlappungselement im Zug des Formgebungsverfahrens
ausgebildet und daher benötigt man hierzu keine gesonderte Bearbeitung. Die
Öffnungen können äquidistant beabstandet sein, und die Öffnungen
in dem oberen Flansch passen zu jenen in dem unteren Flansch.
In bevorzugter Weise wird das Überlappungselement aus einem flexiblen,
Kautschuk-ähnlichen, federnd nachgiebigen Material ausgebildet, obgleich auch
ein relativ härteres Material zum Einsatz kommen könnte. Da das Überlappungselement
nicht aus Leder ausgebildet ist, sondern sich aus einem formbaren Material auf einfache
Weise herstellen lässt, ergeben sich beträchtliche Kostenersparnisse hinsichtlich
den einzusetzenden Ausgangsmaterialien und Rohmaterialien. Durch den Einsatz von
geformten Kunststoffmaterialien lässt sich zusätzlich eine Bandbreite
von Auslegungsalternativen abdecken, welche wesentlich größer als bei
üblichen Schuhen dieser Art ist. Beispielsweise können unterschiedliche
Farbgebungen und/oder Oberflächenprofilierungen vorgesehen werden, welche zwischen
dem Punkt bzw. der Spitze 22 und der Lippe 24 liegen.
Das Überlappungselement ist derart ausgebildet, dass es eine
vorbestimmte Gestalt besitzt, welche zu dem zugeordneten Oberteil passt. Das Überlappungselement
braucht daher nicht zugeschnitten oder an entsprechende Formen in Abhängigkeit
von der Konstruktion des Schuhs gebogen zu werden, wodurch sich das Herstellungsverfahren
wesentlich vereinfacht und diese sich auf zuverlässige Weise durchführen
lässt.
Zu Beginn der Erstellung des Schuhs wird ein Oberteil 30
auf die gewünschte Größe zugeschnitten. Der Umfang einer Innensohlenplatte
31, welche vorzugsweise aus Latex ausgebildet ist, wird in den Kanal
26 längs des Umfangs des zugeschnittenen Oberteils derart eingeführt,
dass die Flansche 21 und 23 beide Seiten des Umfangs der Innensohle
und des Oberteils längs des Umfangs überlappen. Die Innensohle und das
Oberteil haben eine Reihe von vorgefertigen Öffnungen darin, welche äquidistant
angeordnet sein können und den Öffnungen 25 in den Flanschen
zugeordnet sind.
Dann wird eine Nahtlinie 34 an diesem Umfang unter Einsatz
der vorgeformten Öffnungen erstellt. Da die Stiche straffgezogen werden, liegt
der Umfangsbereich am Umriss der Innensohle des Oberteils sandwichartig zwischen
den oberen und unteren Flanschen 21 und 23 und ist zwischen diesen
fest fixiert. Auf diese Weise erhält man einen wasserdichten Abschluss.
Wenn die Öffnungen in dem Überlappungselement vertikal ausgerichtet
sind, wie dies aus 4 zu ersehen ist, ist die Naht des
unteren Saums hinter der Sohle geschützt und liegt nicht zur Außenseite
hin frei.
Bei einer modifizierten Auslegungsform des Überlappungselements
können jedoch die darin vorgesehenen Öffnungen versetzt sein. Bei dieser
modifizierten Ausführungsform sind die im unteren Flansch vorgesehenen Öffnungen
derart angeordnet, dass sie nicht vertikal zu den Öffnungen in dem oberen Flansch
fluchten, sondern geringfügig gegenüber der Vertikalen nach außen
geneigt sind. Auf diese Weise hat eine Bedienungsperson zum Nähen des Schuhs,
wie dies beispielsweise in 9 gezeigt ist, mehr Raum
in dem Bereich "X" zur Durchführung der Arbeiten zu Verfügung. Bei der
bevorzugten Ausführungsform nach 9, bei der das
Oberteil mit dem kombinierten Überlappungselement und der Sohle vernäht
ist, ist offensichtlich wesentlich weniger Platz zum Ausführen der Arbeiten,
wenn die Öffnungen in dem unteren Flansch vertikal zu der Öffnung in dem
oberen Flansch ausgerichtet ist.
Die Öffnungen können ferner auch ungleichförmig oder
nicht-äquidistant vorgesehen sein, so dass sich der Abstand längs den
Seiten der Innensohle von jenem zu der Ferse und dem Zehenbereich unterschiedlich
ist. Dies kann aus ästhetischen Gründen der Fall sein, aber es kann auch
ein Grund darin liegen, dass an den gekrümmten Bereichen am Umfang des Schuhs,
wie am Zehenbereich und am Fersenbereich das Material des Oberteils in einem gewissen
Maße zusammengefasst werden muss. Daher ist meist eine größere Anzahl
von Öffnungen im Allgemeinen an den Krümmungspunkten erforderlich, um
zu vermeiden, dass sich das obere Formteil an der Verbindungsstelle mit dem Überlappungselement
wellt.
Da das Überlappungselement federnd nachgiebig ist, ist die Ausrichtung
des Überlappungselementes, der Innensohle und des Oberteils beträchtlich
einfacher als bei üblichen San Crispino Schuhen. Hierdurch ergeben sich beträchtliche
Kostenersparnisse hinsichtlich der Herstellung eines solchen Schuhs. Ferner kann
die Dicke des unteren Flansches gleichmäßig und genau sowohl in Breitenrichtung
als auch in Dickenrichtung eingestellt werden, so dass eine Sohle (nicht gezeigt)
direkt haftend an der unteren Fläche des Flansches 21 und der Innensohle
31 auf eine genaue und reproduzierbare Weise angebracht oder angespritzt
werden kann. Somit erhält man das äußere Erscheinungsbild eines San
Crispino Schuhs mit einer einfach ausgeformten oder haftend angebrachten Sohle.
Unter Bezugnahme auf die 5 und
6 wird ein weiterentwickeltes Überlappungselement
50 gezeigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel hat das Überlappungselement
eine integral hiermit ausgelegte Innensohle, wobei das ganze Teil auf dieselbe Weise
und aus denselben Materialien des Überlappungselementes ausgebildet ist, wie
dies zuvor im Zusammenhang mit den 2 bis
4 erläutert ist. Dieses Überlappungselement
wird daher in einem einzigen Formgebungsverfahren erstellt, vorzugsweise mittels
eines Spritzgussverfahrens. Das Überlappungselement 50 hat einen unteren
Flansch 51, welcher sich über den gesamten Teil erstreckt, an dem
der Fuß in dem abschließend erstellten Schuh aufliegt, so dass dieser
in Wirklichkeit die Innensohle bildet. An dem äußeren Rand des Flansches
51 erstreckt sich das Material zu der Krümmung um einen Punkt
52, um auf einen oberen Flansch 53 zu treffen, welcher dem äußeren
Randbereich des unteren Flansches 51 gegenüberliegt. Somit wird ein
Kanal bzw. eine kanalförmige Hohlkehle 56 zwischen den gegenüberliegenden
Flanschen 51 und 53 gebildet. Der obere Flansch umfasst eine im
Allgemeinen aufrechtstehende Lippe 54. Eine Reihe von äquidistanten
und zugeordneten Öffnungen ist sowohl in dem oberen Flansch als auch in dem
unteren Flansch ausgebildet. Diese Öffnungen werden als ein Teil beim Spritzgießen
des Überlappungselementes erstellt.
Zu Beginn der Erstellung eines Schuhs, welcher dieses Überlappungselement
umfasst, wird ein Oberteil 30, welches auf die gewünschte Größe
zugeschnitten und mit den zugeordneten, vorgefertigten Öffnungen versehen ist,
einfach in den Kanal 56 eingeführt und eine Nahtlinie 34
wird über den zugeordneten Öffnungen erstellt. Somit ist eine gesonderte
Innensohle nicht erforderlich. Ferner gestaltet sich die Ausrichtung der Öffnungen
während des Schuhaufbaus wesentlich einfacher als bei der Konstruktion nach
4. Ferner ist die untere Fläche bei dieser Herstellungsstufe
vollständig eben im Vergleich zu der Auslegungsform nach 4,
so dass sich das haftende Verbinden und das Ausformen einer Sohle verbessern lassen.
Die Konstruktion nach den 5 und 6,
welche im Wesentlichen eine dreiteilige Konstruktion darstellt, öffnet die
Möglichkeit einer automatisierten Schuhherstellung.
Die Möglichkeit einer automatisierten Herstellung von Schuhen
wird ferner dadurch erleichtert, dass eine Sohle mit einem Seitenkanal für
das Vernähen eingesetzt wird, da die Sohle zuvor haftend mit dem Überlappungselement
50 verbunden oder an diesem angeformt werden kann, so dass es lediglich
erforderlich ist, das Oberteil in den Kanal 56 einzuführen und anschließend
mittels Nähen an dem Oberteil anzubringen, so dass man eine im Wesentlichen
zweiteilige Konstruktion erhält. Eine solche Möglichkeit ist in
9 verdeutlicht, wobei das Überlappungselement
90 integral mit der Sohle 91 ausgebildet ist und an dem Oberteil
92 mittels einer Naht 93 angebracht ist.
Ein weiteres Verfahren zum Herstellen eines Schuhs ist in den
7 und 8 gezeigt.
Wie aus 7 zu ersehen ist, werden die
oberen Elemente eines Schuhs mittels einer Form 70 erstellt. Diese Elemente
umfassen ein Oberteil 71 und ein kombiniertes Innensohlen/Überlappungselement
72. Die oberen Komponenten des Schuhs können auf die zuvor beschriebene
Weise ausgebildet werden, wobei die Innensohle und das Überlappungselement
einstückig ausgebildet sein können (in Form eines einstückigen Gießteils)
oder sie können als gesonderte Teile ausgebildet werden und mit dem Oberteil
verbunden werden.
Zwischen der unteren Fläche der Innensohle 72 und der
inneren Fläche 73 des Formteils 70 wird ein Hohlraum
74 gebildet. In diesen Hohlraum wird geeignetes Material eingefüllt,
um die Sohle des Schuhs zu bilden. Ein solches Material kann von einem Kunststoffmaterial
oder elastomeren Materialien gebildet werden, welche mit der Innensohle verschmelzen
oder sich haftend mit dieser verbinden, ohne dass man zusätzliche Befestigungsteile
benötigt.
Das Material kann in den Hohlraum über eine Öffnung
76 derart eingespritzt werden, dass die Herstellung der Sohlen mittels
Spritzgießen erfolgt.
Um die Elemente des Schuhs entsprechend auszugestalten und auszurichten
und diese korrekt während des Formgebungsprozesses ausgerichtet zu halten,
wird eine Gießform 80 in das Innere des Schuhs eingelegt. Die Form
oder das Formteil 80 umfasst ein mit einem Flansch versehenes Element
81, welches in den Bereich des Überlappungselementes ragt, um hierdurch
sicherzustellen, dass der Abstand der gegenüberliegenden Seiten des Überlappungselementes
auf die gewünschte Weise während des Formgebungsverfahrens aufrechterhalten
wird. Wenn das Überlappungselement sich nicht um den gesamten Umfang des Oberteils
erstreckt, dann kann das mit einem Flansch versehene Element in entsprechender Weise
ausgebildet werden.
Das Gießformteil 80, 81 kann aus irgendeinem
geeigneten Material hergestellt sein, wobei die Möglichkeit in Betracht kommen
kann, dass das mit einem Flansch versehene Element 81 lösbar an dem
Hauptformteil 80 angebracht ist.
Es sollte noch erwähnt werden, dass das Formteil 80,
81 dazu eingesetzt werden kann, die Komponenten des Schuhs sicher für
den Fall zusammenzuhalten, dass die Komponenten miteinander verklebt werden und
nicht bei einem Formgebungsverfahren aneinander angebracht werden. Das Formteil
kann daher die Komponenten in entsprechender Weise halten und die Form des Überlappungselementes
aufrechterhalten, wodurch ermöglicht wird, dass die Komponenten genau ausgerichtet
sind. Das mit einem Flansch versehene Element 81 kann eingesetzt werden,
um die Randgestalt in Form zu halten, und zwar im Anschluss auf die Aufbringung
von Klebstoff und dem anschließenden Zusammenpressen der Komponenten in einer
geeigneten Presse. Ohne das mit einem Flansch versehene Element könnte ein
von dem Überlappungselement gebildeter Rand verzerrt werden und könnte
beispielsweise asymmetrisch werden.
Die vorliegende Erfindung wurde voranstehend nur an einem Beispiel
erläutert und es sind jederzeit Modifikationen möglich, deren Einzelheiten
dem Fachmann geläufig sind. Beispielsweise sollte noch erwähnt werden,
dass die Überlappungselemente derart beschrieben und gezeigt worden sind, dass
sie sich nur um den Hauptteil des Schuhs über den Fußballen erstrecken.
Die Erfindung ist jedoch hierauf nicht beschränkt, und das Überlappungselement
kann sich um den gesamten Umfang des Schuhs erstrecken. Alternativ kann mehr als
ein Überlappungselement eingesetzt werden und in Wirklichkeit können auch
unterschiedliche Überlappungselemente eingesetzt werden, um unterschiedliche
äußere Erscheinungsbilder zu erzeugen. Beispielsweise kann das Überlappungselement
am Hinterteil des Schuhs eine integrierte Lippe 24 haben, welche als ein
Abstreifer wirkt.
Obgleich die Erfindung voranstehend bevorzugt unter Bezugnahme auf
San Crispino Schuhe beschrieben worden ist, werden von der Bezeichnung "Schuh" auch
andere Typen von Schuhen umfasst, bei denen sich die vorstehend beschriebenen Konstruktionen
einsetzen lassen.