Die Erfindung betrifft eine Funktionssteuereinrichtung, die zumindest
einen Funktionswähler umfasst und insbesondere für die Ausstattung einer
Konsole eines Kraftfahrzeugs bestimmt ist.
Heutzutage sind die Fahrzeuge mit einigen Funktionen ausgestattet,
die für Komfort und Unterhaltung sorgen, z. B.:
- – Autoradio, Klimaanlage, Telefon, Telematikdienst (Verkehrsinformationen,
Kino/Theaterreservierungen, Wetter,...), Navigationssystem, Intemetzugang, E-Mail,
DVD, etc.
Im Allgemeinen werden diese Funktionen in Form einer Serie von elektronischen
Geräten (oft entsprechend der DIN-Norm) mit ihrer eigenen Bedien- bzw. Steuerschnittstelle
angeboten, die in die Mittelkonsole integriert wird.
Unter Berücksichtigung der Nutzungsergonomie ermöglicht
diese Lösung die Eingrenzung der Funktionen durch die Zusammenfassung dieser
Funktionen nach Zonen in der Mittelkonsole.
Leider ergeben sich bei dieser Lösungsart Einschränkungen
aufgrund der Vervielfachung der neuen Funktionen und dem begrenzten Platz auf der
Mittelkonsole.
Außerdem wird das Verständnis durch die Vervielfachung der
Tasten erschwert.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, multifunktionale Bedienungs-
bzw. Steuerungsschnittstellen mit den folgenden Tasten anzubieten:
- – Steuertasten
- – Auswahltaste
- – Bestätigungstaste
- – Löschtaste
- – Zugangstaste zum Menü
Ein solcher Ansatz ermöglicht eine deutliche Reduzierung des
auf der Mittelkonsole verwendeten Platzes, aber es ergeben sich dadurch auch beachtliche
Zugeständnisse bei der Ergonomie, dem Verständnis der Menüs und der
Zugangsgeschwindigkeit zu der Funktion, die man gern steuern möchte.
Außerdem ist man in vielen Fällen verpflichtet, einen Monitor
für die Steuerschnittstelle neben den Tasten zu platzieren, um ihre Funktion
in Abhängigkeit des Kontextes zu verdeutlichen.
Unter der Bedingung, dass die Steuerung der Funktionen die Aufmerksamkeit
des Fahrers so wenig wie möglich beeinträchtigen darf, ist diese Lösung
nur in geringem Maße kompatibel mit der Ergonomie, die man in einem Kraftfahrzeug
erwartet.
Die Erfindung trägt dazu bei, die oben genannten Nachteile zumindest
teilweise zu beheben.
Gemäß EP 0 274 670
weist der Wähler (20) Symbole (CR, AR) auf, die gemäß dem
beschriebenen Beispiel den Funktionsmodus der Steuereinrichtung zwischen einem Radio-Modus
und einem Kassettenspieler-Modus bestimmt. Die Umschaltung vom ersten in den zweiten
Modus erfolgt über eine Drehbewegung des Wählers (20). Der Wähler
(20) ist über ein Zahnrad mit einem Rad (17) verbunden. Die
Drehbewegung des Wählers, die die Änderung des Modus bezweckt, wird danach
auf die Scheiben mit den Symbolen (14, 15, 16) übertragen.
Die Scheiben (14, 15, 16) sind jeweils durch Zahnräder
verbunden. Sie umschließen auch die Stellglieder (11, 12,
13), die die Funktionen steuern, die durch die zu den Scheiben (14,
15, 16) gehörenden Symbole dargestellt werden
Die Grundidee der vorliegenden Erfindung besteht darin, Funktionssteuerungsmöglichkeiten
zu bieten, deren Identifizierung über ein Symbol erfolgt, das entsprechend
dem Kontext verändert werden kann.
Die Erfindung betrifft somit eine Steuervorrichtung gemäß
Anspruch 1.
Zumindest ein Wähler kann drehbar oder drehend sein.
Die Vorrichtung kann zumindest eine Kippeinrichtung, beispielsweise
einen Joystick, aufweisen, der mehrere Stellglieder steuert.
Zumindest eine Kippeinrichtung und zumindest ein Drehwähler sind
vorzugsweise koaxial. Dies ist aus ergonomischer Sicht besonders von Vorteil.
Die Einrichtung kann ein koaxiales Rad mit mindestens einer Kippvorrichtung
in der Ruheposition aufweisen.
Nach einer bevorzugten Ausführungsvariante weist die Vorrichtung
zumindest ein Steuerelement auf, das sowohl kippbar als auch drehend ist, so dass
durch die Drehbewegung die Verschiebung mindestens eines besagten Wählers gesteuert
werden kann und durch dessen Kippbewegung mehrere Stellglieder gesteuert werden.
Mindestens ein Stellglied kann im Lot eines Betätigungselements,
beispielsweise einer Taste, angeordnet sein, das mit zumindest einem Finger eines
Bedieners steuerbar ist.
Zumindest ein Symbol kann im Lot eines Betätigungselements angeordnet
sein. Für den Fall, dass ein Betätigungselement auch im Lot eines Stellglieds
angeordnet ist, kommt es zur Koinzidenz im Bereich zwischen dem visuellen und manuellen
Aspekt der Steuerung, was besonders ergonomisch ist.
Wenigstens ein Wähler kann eine von Leuchtelementen unterbrochene
Blende aufweisen, wobei die Verschiebung des Wählers die Verschiebung eines
Symbole tragenden Teils mit sich bringt, um diese gezielt gegenüber den Leuchtelementen
zu platzieren.
Wenigstens ein Wähler kann eine nicht lichtdichte Oberfläche,
z.B. eine Folie aufweisen, welche besagte Symbole trägt und durch die Verschiebung
des Wählers mitgezogen wird und in den Bereichen, in denen ein Symbol erscheinen
soll, hinterleuchtet wird.
Weitere Eigenschaften und Vorzüge der Erfindung ergeben sich
aus nachstehend aufgeführter Beschreibung unter Bezugnahme auf die nur als
Ausführungsbeispiele ohne Beschränkung aufgeführten Abbildungen,
in denen:
- – die und
zwei Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung darstellen;
- – eine Ausführungsform der
Erfindung mit Drehwähler darstellt, dessen unterschiedliche Positionen in den
bis dargestellt
sind;
- – die und
zwei Ausführungsarten der Erfindung darstellen, die eine Kipp- und Drehbewegung
bewirken.
Die in dargestellte Ausführungsform
zeigt eine Einrichtung gemäß der Erfindung, die eine lichtdichte Blende
1 darstellt, die Öffnungen oder Leuchtelemente 2 und
3, sowie bewegliche bzw. flexible Teilbereiche 4 und
5 aufweist, die dazu bestimmt sind, durch Druck die Stellglieder
14 und 15, beispielsweise Schalter, zu betätigen.
Die Blende 1 überdeckt einen Wähler 10,
dessen mittiger zylindrisch oder kegelförmig ausgeformter Bereich
11 die mittige Öffnung 8 der Blende 1 aufnimmt.
Der Wähler 10 stellt einen Kranz dar, der eine Reihe von Symbolen
18, hier Piktogramme, aufweist, die derart auf seinem Außenumfang
verteilt sind, dass sie entsprechend den unterschiedlichen Stellungen, die der Wähler
10 einnehmen kann, gegenüber den Leuchtelementen 2 und
3 positioniert werden. Wenn die Blende 1 auf dem Wähler
10 abgestützt ist, kann der Benutzer mit Hilfe des Bereichs
11 den Wähler 10 drehen, um ihn gemäß den verschiedenen
möglichen Positionen zu stellen. Das durch das Leuchtelement 2 hindurch
sichtbare Piktogramm 18 entspricht der Funktion des Schalters
14, während das durch das Leuchtelement 3 angezeigte Piktogramm
der Funktion des Schalters 15 entspricht. Das Drehen des Wählschalters
in seine verschiedenen Positionen bewirkt entsprechend den Piktogrammen eine Funktionsänderung
der Schalter 14 und 15. Zu diesem Zweck hat der Wähler
10 eine allgemein bekannte Funktion, mit der es z.B. über EDV-Programmierung
möglich ist, die Funktion der Schalter 14 und 15 zu programmieren.
Alternativ hierzu kann der Schalter 10 in seiner Bewegung die Schalter
mitverschieben, und in diesem Fall entspricht ein Schalter jeweils einem Piktogramm.
Die in dargestellte Ausführungsform
zeigt einen Wähler 10, der aus einem breiten, flachen Drehknopf
25 besteht, welcher in der Öffnung 8 gelagert ist und dessen
Oberseite 26 mit Symbolen 19 versehen ist, die von elektrischen
Leuchtdioden 20 hinterleuchtet sind. In der Abbildung sind vier Symbole
19, die von vier dieser Dioden 20 beleuchtet werden, sowie vier
Schalter 14, 15, 16, 17 dargestellt, die über
vier bewegliche bzw. flexible Teilbereiche oder vier Tasten 4,
5, 6, und 7 der Blende 1 betätigt werden
können. Man verwendet zum Beispiel eine Polycarbonatfolie, die mit Symbolen
18 bedruckt sind, die nicht sichtbar sind, wenn sie nicht beleuchtet werden.
Solche Folien werden häufig für die Herstellung des Hintergrunds von Armaturentafeln
und insbesondere für Warnleuchten verwendet.
Es besteht im Rahmen der Erfindung natürlich die Möglichkeit,
lineare Wähler in Form eines ausziehbaren Einschubs einzusetzen.
Um die Möglichkeiten dieser Betätigungsart maximal auszunutzen
und zur Herstellung einer eingängigeren Ergonomie empfiehlt es sich, jeweils
einer Hauptfunktion einen Wähler zuzuordnen.
Für die Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs kann man beispielweise
drei Wähler bestimmen:
- – ein Wähler „Audio";
- – ein Wähler „Klimatisierung";
- – ein Wähler „Kommunikation".
Für jeden dieser Wähler gibt es verschiedene Beispiele für
Betriebsmodi:
- – Audio-Funktion
– CD-Modus
– Radio-Modus
– Options-Modus
– Ausgeschaltet 0 oder „OFF"
- – Klimatisierungsfunktion
– Manueller Modus
– Automatikmodus
– Ausgeschaltet 0 oder „OFF"
- – Kommunikationsfunktion
– Modus Telefonverzeichnis
– Options-Modus
– Ausgeschaltet „OFF"
Schließlich stehen durch jede dieser vorgeschlagenen Betriebsmodi
mehrere Einstellungen, beispielsweise 4, mit direktem Zugang, zur Verfügung.
Um den Raumbedarf für ein solches System in Grenzen zu halten,
benutzt man vorzugsweise den Wähler sowohl als Drehwähler zur Anwahl des
Modus als auch als Kippwähler in zwei Achsen (vertikal/horizontal) für
die Steuertasten.. Um diese Steuerung kompakter zu machen, kann im übrigen
ein koaxialer Rändelknopf zusätzlich zum Wähler für zusätzliche
Einstellungen (Lautstärke, etc.) eingebaut werden.. Alternativ hierzu kann
die Funktion des Rändelknopfes mittels Betätigung des Wählers durchgeführt
werden.
stellt eine Ausführungsform der Erfindung
dar, bei der der Wähler durch einen über eine Feder zurückgestellten
Knopf 30 gedreht wird.
Um einen Modus zu wählen (Radio, CD, Options-Modus, 0), der für
den Benutzer über einen mit dem Wähler 10 verbundenen Index
35 erkennbar ist, drückt der Benutzer den Knopf 30 (Pfeil
F') und dreht ihn anschließend (Pfeil F). In der Position RADIO ()
wird die Lautstärke durch Drehen des (nicht versenkten bzw. nicht eingedrückten)
Knopfes 30 geregelt..
Frequenzbandwechsel (AM/FM/OC) werden durch Drücken der Taste
T3 gegenüber dem Symbol „BAND" durchgeführt, Frequenzwechsel
(in Intervallen auf die gespeicherten Frequenzen oder Frequenzwechsel zwischen gespeicherten
Frequenzen) werden mit Hilfe der linken Taste T1 (zur Wahl niedrigerer
Frequenzen) und der rechten Taste T2 (zur Wahl höherer Frequenzen)
durchgeführt. Die untere Taste T4 dient zur Umschaltung vom manuellen
Modus MAN auf den Speichermodus MEM für die Anwahl der Frequenzen.
In der Position CD ( und
) erfolgt die Lautstärkeregelung über den
(nicht versenkten) Knopf 30. Ein CD-Track wird mit Hilfe der Tasten T1
und T2 gegenüber den entsprechenden Piktogrammen gewählt. Der
Wiedergabemodus (normale Wiedergabe, Wiederholung, zufällige Wiedergabe „Random"
oder Intro-Scan) wird durch Betätigen der unteren Taste T4 gewählt.
In der Aus- oder 0-Position ()
wird kein Piktogramm angezeigt und die Tasten T1 bis T4 sind
nicht aktiviert.
In einer anderen Position „OPTION" können die Tasten T3
und T4 benutzt werden, um eine Option (Balance, Tiefe, Höhe, RDS-Funktion,
etc.) anzuwählen. Mit Hilfe der Tasten T1 und T2 wird
die Option bestätigt oder ausgeschaltet.
stellt eine Vorrichtung dar, die durch eine
Art „Joystick" 40, der Verschiebungen mittels Dreh- und Kippbewegungen
kombiniert, bedient wird.
Durch Drücken auf diesen Hebel 40 in Pfeilrichtung F'
wird der Wähler 10 ausgekuppelt und durch Drehen des Hebels
40 kann der Wähler 10 gemäß einem ausgewählten
Modus verstellt werden. Durch Neigen des Hebels in die Pfeilrichtungen F1, F2...
können anschließend die Stellglieder des Wählers 10, beispielsweise
die Schalter 14...17,. betätigt werden.
In der Ausführungsform gem.
hat der Hebel bzw. Rändelknopf 60 ausschließlich eine Drehfunktion,
mit der die Modus-Wahl des Wählers 10 gemacht wird. Die Stellglieder
(14...17) werden durch Kippen eines ringförmigen Teils
70, das den Sockel 61 des Rändelknopfes 60 umschließt,
verstellt.
In der Ausführungsform gem.
und sind die Stellglieder vorzugsweise lotrecht zu
den Symbolen (18, 19) angeordnet. In dem in
dargestellten Fall entspricht dies der Position des Hebels 40, der auf
dasjenige gewählte Piktogramm bzw. Symbol ausgerichtet ist (Pfeile F1
und F2), das das der gesuchten Funktion entsprechende Stellglied (14...17)
betätigt. In dem in dargestellten Fall
kann man das Stellglied betätigen, indem man auf das Piktogramm drückt,
das sich auf der Oberseite des kippbaren Teils 70 befindet. In beiden Fällen
ist die Ergonomie besonders gut.
Die Vorzüge der Erfindung lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
- – das ergonomische Prinzip, nach dem einer Funktion ein Knopf/eine Taste
zuzuordnen ist, wird eingehalten;
- – in jeder Konfiguration besteht direkter Zugriff auf die Basisparameter
einer Funktion. Beispiel: Beim Hören einer CD kann ein Track- oder CD-Wechsel
über direkten Tastendruck vorgenommen werden;
- – es werden die richtigen Betätigungen in einer gegebenen Funktionskonfiguration
vorgeschlagen: Beispiel: Beim Hören einer CD zeigt das System keine zu betätigenden
Tasten an, mit denen das Frequenzband des Radios verändert werden kann. Der
Benutzer wird nicht durch unnütze Tasten verwirrt;
- – durch die Identifizierung eines Parameters direkt auf der Taste erfolgt
die Bedienung des Systems intuitiv;
- – die Beschränkung auf eine geringe Tastenanzahl ermöglicht
eine größere Dimensionierung der Tasten. Ein solches Bedienfeld lässt
sich auch mit Handschuhen bedienen;
- – auf Grund der Technologie des hinterleuchteten Polycarbonats können
Farbeffekte auf den Tasten erzielt werden. Man kann somit einen Betätigungsmodus
aufgrund seiner Farbe erkennen;
- – die Erfindung ist mit einem von der Bedienoberfläche
entfernten Display/Bildschirm kompatibel;
- – befinden sich die Funktionen in der inaktiven „OFF"-Position,
kann eine Monotaste völlig schwarz sein, wodurch die Vorrichtung unaufdringlich
wirkt;
- – die vereinfachte Betätigung, die reduzierte Anzahl der Tasten,
die Lesbarkeit des Bedienfeldes, der Einsatz von Farbe verbessern die Sicherheit
bei der Betätigung einer solchen Bedienoberfläche;
- – der multifunktionale Ansatz einer jeden Monotaste ermöglicht es,
in den niedrigeren Varianten nicht benutzte Tasten zu vermeiden. Im übrigen
ermöglicht der Einsatz von hinterleuchteten Polycarbonatfolien Funktionsoptionen
völlig geheim/unsichtbar zu halten, solange sie nicht hinterleuchtet werden;
- – die Anpassung der Bedienoberfläche durch Verwendung von Symbolen
in der richtigen Sprache ist auf Grund des hinterleuchteten Polycarbonats weniger
aufwendig. Das Polycarbonat wird nämlich in einem Druckverfahren hergestellt
und erfordert keine teuren Spezialarbeitsmittel. Es bietet die Möglichkeit,
auf einfache Weise unterschiedliche Versionen in verschiedenen Sprachen zu erhalten;
- – auf Grund der Einfachheit der Betätigungen bedarf es keiner Hilfe-Taste
mit situationsspezifischen Angaben.;
- – der mögliche Einsatz von hinterleuchtetem Polycarbonat bietet
eine einfache Lösung für das Problem der Nachtanzeige;
- – durch den Options-Modus, der gegebenenfalls auf jeder Monotaste vorhanden
ist, lassen sich neue (softwaregesteuerte) Funktionalitäten einfach integrieren;
- – alle Betätigungstasten können mittels Symbolen derselben
Größe benannt werden;
- – die Erfindung gilt für 1, 2, 3...Monotasten.