Die Erfindung betrifft eine Bauteil-Untergruppe eines hydrodynamischen
Drehmomentwandlers, welche eine Freilaufkupplung aufweist, einen Stator und Drucklager
entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1, welcher aus der US-A-5
094 076 stammt.
Es sind viele Vorrichtungen bekannt, in welchen ein hydrodynamischer
Wandler mit zumindest einer Freilaufkupplung beschrieben ist. Die Freilaufkupplung
ist dem Stator des Wandlers zugeordnet. Es kann weiterhin beispielhaft Bezug genommen
werden auf die DE 36 04 393 C2.
In der Automobilindustrie besteht ein ständiger Bedarf für
Gewichtsreduzierung von Bauteilen, genauso wie von einer Reduzierung der Abmaße
von Komponenten. Gleichzeitig besteht die Tendenz zur Verminderung der Kosten, genauso
wie zur Vereinfachung und zur Vergleichmäßigung der Betriebsabläufe,
insbesondere beim Einbau und beim Ausbau solcher Bestandteile.
In Fabriken sind allgemein Statoren aus spritzgegossenem Aluminium
von hydrodynamischen Drehmomentwandlern bekannt, welche, bezogen auf den Aufbau,
eine Kombination mit der Freilaufkupplung darstellen. In diesem Fall wird der Freilaufkupplungsaußenring
strukturell mit dem Stator ineinander greifend ausgebildet. Der Freilaufkupplungsaußenring
muss gehärtet sein und seine Oberfläche muss mit hochgenauen Toleranzen
bearbeitet sein.
Diese allgemeine Form des Aufbaus hat jedoch viele Nachteile. Die
Bearbeitung des Freilaufkupplungsaußenringes, welcher in dem Stator integriert
ist, ist zeitaufwändig und teuer. Das Gewicht der Anordnung ist nicht gerade
optimal, obwohl Aluminium als Legierung eingesetzt wird. Es bleiben nicht wünschenswerte
Nachteile erhalten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrund, eine Anordnung des o. g.
Typs zu beschreiben derart, dass die Herstellungskosten reduziert werden, die Anzahl
der Bestandteile minimiert wird und dass die Zusammenstellung leichter zu betreiben
ist.
Dieser Aufgabe sind Merkmale entsprechend Anspruch 1 zugeordnet. Entsprechend
haben die Erfinder Material für den Stator eines hydrodynamischen Drehmomentwandlers
ausgesucht, welches die notwendige Beständigkeit, Widerstandsfähigkeit
und Hitzestandfestigkeit aufweist: Dies ist Glasfaser verstärkter Kunststoff.
Aus diesem Grund wurde bevorzugt ein halbkristallines Polyamid ausgewählt mit
einer Temperaturfestigkeit von 170°C oder mehr und einer Spitzentemperaturfestigkeit
von 200°C oder mehr.
Der gesamte hergestellte Freilaufkupplungsaußenring wird in dem
Stator integriert, indem er durch Injektion des erwähnten Materials um den
Freilaufkupplungsaußenring ausgeformt wird. Ein Nachbearbeitung des Freilaufkupplungsaußenringes
ist nicht notwendig, falls die oben erwähnten Materialien eingesetzt werden,
da die Injektionstemperaturen nicht derart hoch sein müssen, dass die Wirkung
der Aushärtung des Außenringes verloren geht. Im Gegensatz dazu ist in
jedem Fall, wenn der Stator aus Aluminium dargestellt ist, eine Nachbearbeitung
notwendig, da die Injektionstemperaturen wesentlich höher liegen.
Das oben erwähnte Material widersteht darüber hinaus den
mechanischen Anforderungen. Es stellte sich als wesentlich geeigneter zur Übertragung
von beträchtlichen Drehmomenten dar.
Der Stator ist radial an dem Freilaufkupplungsaußenring in Richtung
auf den Freilaufkupplungsinnenring angebracht, unter Verwendung von zwei U-förmigen
Lamellen aus Bronze, beschichtet mit Stahlblech. Die Anordnung weist zusätzlich
zwei Drucklager auf. Das eine Lager nimmt eine relativ hohe axiale Last in dem Drehmomentwandlerprozess
auf. Aus diesem Grund ist aus funktionalen Gründen dieses Lager ein Nadellager.
Das Nadellager kann mit den Stator in formschlüssigem oder kraftschlüssigem
Eingriff stehen. Gleichzeitig wird die Freilaufkupplung axial durch das Gleitlager
des Nadellagers aufgenommen. Das andere Lager, welches auf der gegenüberliegenden
Seite der Anordnung befindlich ist, wird weniger belastet. Es kann als ein Gleitlager
ausgeführt sein und ist deshalb ein Bestandteil des Spritzgussteiles und zählt
damit zum Stator. Durch gestalterische Zusammenstellung kann die Statoranordnung
in sich geschlossen ausgeführt werden, wobei sie eine vormontierte Einheit
ohne separate einzelne Teile darstellt.
Die wesentlichen Vorteile sind im Folgenden aufgeführt:
Der Aufbau kann kostengünstiger hergestellt werden, da die Darstellung des
Freilaufaußenringes nach der Integration in den Stator nicht länger notwendig
ist. Die Kosten für den Stator werden reduziert durch die Auswahl von Kunststoffmaterial,
im Vergleich zu solchen, die entsprechend einer konventionellen Technologie notwendig
sind. Im Vergleich zu normalen Ausführungen wird das Gewicht durch den Einsatz
von Aluminium wesentlich vermindert. Die Komplexität der Statoreinheit wird
im Vergleich zu konventioneller Technik vermindert. Die Einheit kann ausgeliefert
und zusammengebaut werden als in sich geschlossene Einheit ohne einzelne Teile.
Die Erfindung wird weiterhin anhand der Figuren beschrieben,
wobei folgendes in Einzelheiten dargestellt wird:
1 zeigt eine Einheit in axialem Schnitt, entsprechend
der Erfindung,
2 zeigt die Einheit nach 1
in Querschnittsansicht entlang der Schnittlinie II-I,
3 zeigt den Gegenstand entsprechend 1
von oben und in Richtung des Pfeils A betrachtet,
4 zeigt den Gegenstand entsprechend 1
von oben betrachtet und in Richtung des Pfeils B,
5 zeigt den Gegenstand entsprechend 1
ohne Innenring 1.3, ohne Nadellager 4.2.
Die Anordnung beinhaltet eine Freilaufkupplung 1. Diese umfasst
einen Innenkäfig 1.1, einen Außenkäfig 1.5, zahlreiche
Freiläufe 1.2, zwei Lagerringe 1.6, einen Freilaufkupplungsinnenring
1.3 und einen Freilaufkupplungsaußenring 1.4. Der Freilaufkupplungsaußenring
weist eine äußere Kontur auf, welche von der zylindrischen Form abweicht.
Der Freilaufkupplungsinnenring ist Teil einer Welle, wie bereits erwähnt wurde.
Diese Ausführung kann jedoch auch in Form eines getrennten Teiles vorliegen,
welches drehfest mit einer Welle verbunden ist.
Stator 2 des Drehmomentwandlers, welcher vollständig
aus Kunststoffmaterial hergestellt ist, umfasst einen Ring 2.1 mit einem
Kragen von Lamellen 2.2. Dieser Ring 2.1 ist verzahnt mit der
nicht zylindrischen Kontur des Freilaufkupplungsaußenringes 1.4 durch
Spritzgießen um den Freilaufkupplungsaußenring. Durch diese Verzahnung
wird eine drehfeste Verbindung gesichert. Gleichzeitig wird verhindert, dass der
Freilaufkupplungsaußenring relativ zum Stator axial driftet.
Die verzahnte Verbindung des Axialnadellagers 4.2 mit dem
Stator 2 wird durch entsprechende Gestaltung des Ringes 2.1 realisiert.
Die hier beschriebene Gestaltung erzielt somit eine äußerst genaue Zentrierung
aller notwendigen Bauteile.
Wie in den 1 und 4
dargestellt, ist ein Gleitlager 4.1 an der Seite der Anordnung lokalisiert,
welche einen Hydraulikfluss aufnimmt. Dies ist als einstückiges Teil mit dem
Stator ausgebildet. Deshalb wird es mit dem Rest des Stators 2 während
des Spritzgießverfahrens hergestellt. Hierzu ist das Segment 4.1.1
zu betrachten mit der zwischengelagerten Nut, in welcher im Betrieb zu Kühlzwecken
Öl fließt.
Lagerringe 1.6 weisen Bohrungen 5.1 auf, über
welche Ölsströme zur Schmierung der Freilaufkupplung 1 fließen.
Anstelle der oben beschriebenen Ausgestaltung ist es ebenso möglich,
den Ring 2.1 um das Nadellager 4.1 während des Spritzprozesses
zu injizieren, sodass er auf diese Weise ein befestigter Bestandteil der Anordnung
wird.
Die Figuren beziehen sich auf eine Freilaufkupplung. Die Erfindung
ist jedoch ebenso anwendbar auf weitere Freilaufkupplungstypen, beispielsweise Einwegrollenkupplungen
oder Ratschenkupplungen.