Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Fluidfilter und
-baueinheiten und insbesondere auf einen Kraftstofffilter und auf eine Kraftstofffilterbaueinheit
für ein Fahrzeugkraftstoffsystem.
In bestimmten Kraftstoffsystemen wie etwa für Fahrzeuge ist eine
Pumpe vorgesehen, um Kraftstoff wie etwa von dem Tank zu dem Motor durch das System
zu bewegen. Gelegentlich ist auslassseitig (auf der Druckseite) der Pumpe ein Filterelement
vorgesehen, um die auslassseitigen Komponenten zu schützen. Beim Start und
während des Betriebs des Systems kann Luft in das Filtergehäuse gedrückt
werden. Es ist erwünscht, die angesammelte Luft in dem Gehäuse zu entlüften,
um zu verhindern, dass die Luft durch das Element gedrückt wird. Die Luft kann
fehlerhafte Kraftstoffförderung erzeugen und die Leistung der auslassseitigen
Komponenten beeinflussen.
Eine Lösung ist es, in dem oberen Teil des Gehäuses eine
Entlüftungsöffnung vorzusehen. Eine solche Öffnung ermöglicht,
dass die Luft langsam aus dem Gehäuse ausströmt, während das Gehäuse
mit Kraftstoff gefüllt wird. Durch richtiges Bemessen der Öffnung und
Anordnen der Öffnung in dem oberen Teil des Gehäuses lässt die Öffnung
im Wesentlichen nur zu, dass Luft nach außen entlüftet wird. Jeglicher
Verlust an Kraftstoff ist recht unbedeutend und kann gesammelt und mit der Luft
zurück zum Tank geleitet werden.
Außerdem ist bekannt, die Entlüftungsöffnung in der
Oberseite eines zentral angeordneten Fallrohrs anzuordnen und die Luft/den Kraftstoff
durch das Fallrohr abzulassen. Dies erfordert zwischen der oberen Endkappe und dem
Fallrohr eine Dichtung, um den ankommenden, schmutzigen Kraftstoff von dem abgehenden,
sauberen und gefilterten Kraftstoff zu trennen.
Wie in FR 2822395 gezeigt
ist, ist außerdem bekannt, eine Entlüftungsöffnung in einer oberen
Endkappe eines Filterelements vorzusehen, wo das Element über einem zentral
in dem Gehäuse angeordneten Fallrohr aufgenommen ist. Das Fallrohr besitzt
ein unteres Ende, das an dem Gehäuse befestigt ist, und verläuft nach
oben zu einem oberen Ende, das in der Nähe der Entlüftungsöffnung
angeordnet ist und mit ihr in Verbindung steht, wenn das Element eingebaut ist.
Obgleich die obigen Lösungen im Markt einige Akzeptanz erhalten
haben, erfordern sie allgemein zusätzliche Ventile, Dichtungen, Installationen
und/oder verhältnismäßig komplizierte Komponenten, um richtig zu
funktionieren. Dies kann die Kosten der Baueinheit erhöhen und außerdem
zur Größe und zum Gewicht beitragen. Da die Entlüftungsöffnung
Teil der Gehäusestruktur ist, muss die Öffnung außerdem periodisch
untersucht werden, um auch sicherzustellen, dass sie nicht durch Schwebstoffe verstopft
ist.
Somit wird angenommen, dass ein Bedarf an einer Filterbaueinheit und
an einem Filterelement für Fluidanwendungen besteht, die ein Entleeren von
Luft erfordern, wo die Filterbaueinheit eine einfache, preiswerte Konstruktion besitzt
und wo die Filteröffnung in regelmäßigen Intervallen ersetzt wird,
um die Wahrscheinlichkeit der Verstopfung zu minimieren.
Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Filterelement
geschaffen, das umfasst: einen Ring aus Filtermedien mit einem ersten Ende und mit
einem zweiten Ende, der einen zentralen Hohlraum abgrenzt; eine erste nicht durchlochte
Endkappe, die dichtend mit dem ersten Ende des Medienrings verbunden ist, wobei
die erste Endkappe eine Entlüftungsöffnung in den zentralen Hohlraum des
Medienrings enthält; eine zweite nicht durchlochte Endkappe, die dichtend mit
dem zweiten Ende des Medienrings verbunden ist, wobei die zweite Endkappe einen
ringförmigen Körperabschnitt besitzt, der eine zentrale Öffnung definiert;
einen Stützkern, der in dem zentralen Hohlraum des Medienrings angeordnet ist
und eine Innendimension des Medienrings unterstützt, wobei der Stützkern
von einem ersten Ende zu der ersten Endkappe zu einem zweiten Ende zu der zweiten
Endkappe verläuft und einen durchlochten Rahmen besitzt, der ermöglicht,
dass eine Fluidströmung radial durch den Medienring geht, um radial durch den
Kern in den zentralen Hohlraum zu gehen; einen rohrförmigen Fluiddurchlass
in dem Stützkern von dem ersten Ende des Stützkerns in Fluidverbindung
mit der Entlüftungsöffnung, der zu dem zweiten Ende des Stützkerns
verläuft, wobei der Fluiddurchlass getrennt und unabhängig von der Strömung
durch die Medien und durch den Rahmen des Kerns ist; und eine ringförmige elastische
Dichtungsvorrichtung, die von der zweiten Endkappe getragen ist und die zentrale
Öffnung darin begrenzt, wobei die Dichtungsvorrichtung den rohrförmigen
Fluiddurchlass von der Fluidströmung durch den Medienring und durch den Rahmen
fluidisch trennt und wenigstens einen Durchgangs-Durchlass enthält, der den
rohrförmigen Fluiddurchlass mit der zentralen Öffnung in der zweiten Endkappe
fluidisch verbindet.
Die vorliegende Erfindung schafft eine neue und einzigartige Filterbaueinheit
und ein neues und einzigartiges Filterelement für Fluidanwendungen, die ein
Entleeren von Luft erfordern, und besitzt eine einfache, preiswerte Konstruktion.
Der Ablassweg für die entlüftete Luft ist zentral durch das Element und
insbesondere durch einen getrennten und unabhängigen Fluidkanal, der vorzugsweise
einteilig mit einem zentralen Stützkern für das Element gebildet ist, vorgesehen.
Der Fluidkanal leitet Luft aus einer Entlüftungsöffnung in einer oberen
Endkappe des Filterelements – zu einem Ablassweg durch ein zentrales Fallrohr
oder auf andere Weise durch das untere Ende des Gehäuses zu einem Ablassanschluss.
Um das Risiko des Verstopfens zu verringern, ist die Entlüftungsöffnung
einteilig mit dem Element und wird dadurch ersetzt, wenn das Element ersetzt wird.
Gemäß der vorliegenden Erfindung enthält die Filterbaueinheit
einen Gehäusekanister mit einem unteren, geschlossenen Ende und mit einem oberen,
offenen Ende; eine abnehmbare Abdeckung für das offene Ende des Kanisters;
und einen Einlassanschluss, um zu filterndes Fluid in das Gehäuse zu leiten.
Um einen leichten Zugang zu einem Filterelement zu ermöglichen, kann die Abdeckung
auf den Kanister aufgeschraubt oder von ihm abgeschraubt werden. Ferner enthält
das Gehäuse ein zentrales Fallrohr, das von dem geschlossenen Ende des Kanisters
zu dem offenen Ende nach oben vorsteht. Durch das Fallrohr und durch das untere
Gehäuseende sind ein Paar fluidisch getrennte Strömungskanäle definiert.
Ein erster der Strömungskanäle ist zu dem distalen oberen Ende des Fallrohrs
geöffnet und verläuft durch das Fallrohr zu einem Auslassanschluss in
dem oberen Ende des Gehäuses, um gefiltertes Fluid aus dem Gehäuse zu
leiten. Ein zweiter der Strömungskanäle verläuft von einer oder von
mehreren Öffnungen entlang der Länge des Fallrohrs durch einen getrennten
Strömungsweg in dem Fallrohr zu einer Ablassöffnung in dem unteren Ende
des Gehäuses, um Luft (und irgendwelchen zugeordneten Fluidsickerverlust) aus
dem Gehäuse in den Tank zu leiten. Alternativ könnte der zweite Strömungskanal
getrennt von dem Fallrohr wie etwa in dem unteren Ende des Gehäuses gebildet
sein.
Das Filterelement enthält einen Ring aus Filtermedien mit einem
ersten, oberen Ende und mit einem zweiten, unteren Ende, der einen zentralen Hohlraum
abgrenzt. Mit dem ersten Ende des Medienrings ist dichtend eine erste nicht durchlochte
Endkappe verbunden, die eine zentral angeordnete Entlüftungsöffnung enthält.
Mit dem zweiten Ende des Medienrings ist dichtend eine zweite nicht durchlochte
Endkappe verbunden, die einen ringförmigen Körperabschnitt besitzt, der
eine zentrale Öffnung definiert.
In dem zentralen Hohlraum des Medienrings ist ein zentraler Stützkern
angeordnet, der eine Innendimension der Medien unterstützt. Der Kern enthält
radiale Strömungsdurchlässe, um zu ermöglichen, dass eine durch die
Medien radial nach innen gehende Strömung ins Innere des Kerns geht. Der Kern
verläuft zwischen der ersten und der zweiten Endkappe und enthält einen
getrennten und unabhängigen axialen Fluiddurchlass, der von der ersten Endkappe
in Fluidkommunikation mit dem Entlüftungsanschluss zu der zweiten Endkappe
verläuft. Von der zweiten Endkappe ist eine elastische Ringdichtung getragen,
die die zentrale Öffnung darin begrenzt. Wenn das Element in dem Gehäuse
angeordnet ist, nimmt die Ringdichtung das Fallrohr und/oder das untere Ende des
Gehäuses auf und dichtet sie fluidisch ab. Die Dichtung enthält wenigstens
einen und vorzugsweise mehrere Durchgangs-Durchlässe, die den axialen Fluiddurchlass
in dem Kern fluidisch mit der zweiten Öffnung bzw. mit den zweiten Öffnungen
zu dem zweiten Strömungskanal in dem Fallrohr verbinden. Ein Mittelabschnitt
der Dichtung ist etwas gegenüber dem Fallrohr und/oder gegenüber dem Gehäuse
versetzt, um einen Umfangsströmungsspalt vorzusehen, sodass die Strömung
unabhängig von der Umfangsausrichtung der Durchgangs-Durchlässe in der
zweiten Dichtung auf die zweiten Öffnungen in dem Fallrohr zu der zweiten Öffnung
bzw. zu den zweiten Öffnungen durchgelassen wird.
Die oben beschriebene Dichtungsvorrichtung trennt fluidisch i) die
schmutzige Einlassströmung zu den Medien von der sauberen Auslassströmung
von den Medien; und ii) den Fluiddurchlass in dem Stützkern von der Strömung
durch die Medien. Außerdem wird durch die die Konfiguration der Dichtungsvorrichtung
und des Fallrohrs das Filterelement axial richtig in dem Gehäuse angeordnet.
Somit schaffen die oben beschriebene Filterbaueinheit und das oben
beschriebene Filterelement für Fluidanwendungen, die ein Entleeren von Luft
erfordern, eine neue und einzigartige Filterbaueinheit und ein neues und einzigartiges
Filterelement, die eine einfache, preiswerte Konstruktion besitzen. Das Element
besitzt eine einteilige Entlüftungsöffnung, die ersetzt wird, wenn das
Element ersetzt wird, um das Risiko der Verstopfung zu verringern.
Die Erfindung ist graphisch beispielhaft in der beigefügten Zeichnung
veranschaulicht, in der:
1 eine Querschnittsseitenansicht einer gemäß
den Prinzipien der vorliegenden Erfindung konstruierten Filterbaueinheit ist;
2 eine Explosionsdarstellung der Filterbaueinheit ist;
3 eine Querschnittsseitenansicht des Filterelements
für die Filterbaueinheit aus 1 ist;
4 eine perspektivische Aufrissansicht, teilweise im
Querschnitt, des Stützkerns für die Filterbaueinheit ist;
5 eine perspektivische Aufrissansicht, teilweise im
Querschnitt, der Dichtungsvorrichtung für die Filterbaueinheit ist; und
6 eine Querschnittsseitenansicht der Filterbaueinheit
ist, die eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt.
Anhand der Zeichnung und anfangs anhand von 1
ist eine gemäß den Prinzipien der vorliegenden Erfindung konstruierte
Filterbaueinheit allgemein bei 10 gezeigt. Die Filterbaueinheit
10 kann zum Entfernen von Schwebstoffen und anderen Verunreinigungen aus
einem Fluidsystem nützlich sein und ist in einer Anwendung besonders nützlich
als eine Filterbaueinheit zum Entfernen von Schwebstoffen und weiteren Verunreinigungen
aus einem Kraftstoffstrom in einem Kraftstoffsystem für ein Fahrzeug. In einer
solchen Anwendung kann die Filterbaueinheit auslassseitig, auf der Druckseite einer
Pumpe zum Bewegen von Kraftstoff durch das System, z. B. von dem Tank zu dem Motor,
angeordnet sein.
Allerdings wird angemerkt, dass dies nur ein geeigneter Ort für
die Filterbaueinheit ist und dass weitere Orte und Anwendungen möglich sind.
Die Filterbaueinheit 10 enthält ein Gehäuse, das
einen zylindrischen Kanister 16 mit einem unteren, geschlossenen Ende
17 und mit einem oberen, offenen Ende 18 umfasst. An dem offenen
Ende des Kanisters ist eine becherförmige Abdeckung 19 befestigt,
die damit eine Innenkammer 20 definiert. Zwischen der Abdeckung und dem
Kanister ist ein geeignetes Gewinde wie etwa bei 22 vorgesehen, um zu ermöglichen,
dass die Abdeckung leicht auf den Kanister aufgeschraubt und von ihm abgeschraubt
wird. Entlang der Seite des Kanisters (oder in der Stirnwand 17) ist ein
erster Anschluss (Kraftstoffeinlass) 23 vorgesehen, um zu filternden Kraftstoff
(z. B. von der Pumpe oder vom Tank) in das Gehäuse zu leiten; währenddessen
ist in der Stirnwand 17 ein zweiter Anschluss (Fluidauslass)
24 vorgesehen, um gefilterten Kraftstoff von dem Gehäuse zu einer
auslassseitigen Komponente, z. B. zu dem Motor, zu leiten. Außerdem ist in
der Stirnwand 17 ein dritter Anschluss (Ablass) 25 vorgesehen,
um Luft und irgendwelchen zugeordneten Sickerkraftstoff zurück in den Tank
oder in den Vorratsbehälter zu leiten. Der Kanister ist vorzugsweise unter
Verwendung herkömmlicher Prozesse (z. B. Druckguss, spanabhebende Formgebung
usw.) aus Metall oder aus einem anderen geeigneten Werkstoff gebildet.
Nunmehr ebenfalls anhand von 2 ist in
dem Gehäuse eine allgemein mit 30 bezeichnete zentral angeordnete
und von dem geschlossenen Ende 17 des Gehäuses weg zu dem offenen
Ende 18 axial nach oben verlaufende Fallrohrbaueinheit vorgesehen, die
eine Grundplatte 32 und ein langgestrecktes Rohrglied 34 enthält.
Das Fallrohr 34 ist innen in einen ersten Strömungskanal
35, der von dem oberen distalen Ende 36 des Fallrohrs zu der Grundplatte
32 verläuft, und in einem zweiten Strömungskanal 37,
der von dem ersten Strömungskanal 35 fluidisch getrennt ist und von
wenigstens einer und vorzugsweise mehreren zweiten Öffnungen 38 entlang
der Länge des Fallrohrs zur Grundplatte 32 verläuft, unterteilt.
Die zweiten Öffnungen 38 sind vorzugsweise in einem kegelstumpfförmigen
abgeschrägten Abschnitt 39 gebildet, der einen oberen, radial engeren
Abschnitt 40 des Fallrohrs mit einem unteren, radial erweiterten Abschnitt
41 verbindet. Die Grundplatte 32 enthält in ihrer unteren
Oberfläche geeignete Kanäle 42, 43, die die Strömungskanäle
35, 37 in dem Fallrohr 34fluidisch getrennt mit dem Auslassanschluss
24 bzw. mit dem Ablassanschluss 25 in der Stirnwand
17 verbinden. Die Grundplatte 32 enthält Bohrungen wie bei
46, die Bolzen (nicht gezeigt) aufnehmen, um zu ermöglichen, dass
die Grundplatte fest an der Stirnwand 17 befestigt wird.
Die Grundplatte 32 und das Fallrohrelement 34 sind
vorzugsweise in einem Stück (einheitlich) aus einem herkömmlichen Werkstoff
wie etwa Metall oder Kunststoff gebildet, wobei die Kanäle 35 und
37 während des Herstellungsprozesses leicht erzeugt werden. Außerdem
ist es möglich, dass die Fallrohrbaueinheit leicht aus mehreren aneinander
befestigten Stücken gebildet werden könnte. Zum Beispiel könnte das
Fallrohrelement 34 in einem Stück gebildet sein und (wie etwa mit
Klebstoff oder Presspassung) an der Grundplatte 32 befestigt sein. Wie
im Folgenden anhand von 6 beschrieben wird, ist es
ferner möglich, dass die gesamte Fallrohrbaueinheit 30 oder ein Abschnitt
davon in einem Stück (einheitlich) mit der Stirnwand 17 gebildet sein
könnte.
Nunmehr entsprechend den 1-3
enthält die Filterbaueinheit in jedem Fall ferner ein allgemein bei
50 gezeigtes Filterelement, das innerhalb des Gehäuses angeordnet
ist. Das Element 50 enthält einen Ring aus Filtermedien
52, die eine zentrale Achse umgrenzen und einen zentralen Hohlraum
53 definieren. Der Medienring ist aus einem Werkstoff mit einer für
die besondere Anwendung geeigneten Wirksamkeit und Struktur (gefaltet, geblasen
usw.) gebildet.
Eine erste Endkappe 54 enthält einen nicht durchlochten
kreisförmigen Körperabschnitt 56 und ist durch eine geeignete
Vergussmasse dichtend mit einem ersten, oberen Ende des Medienrings verbunden. An
der Außenoberfläche des Körperabschnitts 56 können
mehrere flexible Finger wie bei 57 vorgesehen sein, die axial nach oben/außen
für den vorübergehenden Verriegelungseingriff mit einer geeigneten Geometrie
(Zungen, Nuten usw.) auf der Innenoberfläche der Abdeckung 19 (siehe
1) davon vorstehen. Um den Außenumfang der ersten
Endkappe verläuft eine kurze ringförmige Randleiste 58, die eine
kurze Strecke von der ersten Endkappe zu der zweiten Endkappe vorsteht, um die Medien
52
nach außen zu begrenzen und zu unterstützen. Von der
Innenoberfläche des Körperabschnitts verläuft ein kurzer ringförmiger
Kranz 60 in den zentralen Hohlraum 53 der Medien axial nach innen
(nach unten). In dem Körperabschnitt 56 der Endkappe ist vorzugsweise
entlang der zentralen Achse des Elements oder wenigstens radial innerhalb des Medienrings
52 eine kleine Entlüftungsöffnung 61 vorgesehen, deren
Funktion im Folgenden beschrieben wird. Die Größe der Entlüftungsöffnung
61 kann je nach der Anwendung variieren, wobei die Entlüftungsöffnung
in einer Anwendung aber eine Öffnung mit einem Durchmesser von zwischen 0,0457
cm und 0,0508 cm (0,018 und 0,20 Zoll) war. Vorzugsweise ist die erste Endkappe
54 unter Verwendung herkömmlicher Prozesse in einem Stück (einheitlich)
aus einem geeigneten Werkstoff, z. B. Kunststoff, gebildet.
Eine zweite Endkappe 62 enthält einen nicht durchlochten
ringförmigen Körperabschnitt 64, der eine zentrale Öffnung
65 definiert, und ist durch eine geeignete Verbundmasse dichtend mit einem
zweiten, unteren Ende des Medienrings verbunden. Um den Außenumfang der zweiten
Endkappe verläuft eine kurze ringförmige Randleiste 66, die eine
kurze Strecke von der zweiten Endkappe zu der ersten Endkappe vorsteht, um die Medien
52 ebenfalls nach außen zu begrenzen und zu unterstützen. Von
der Innenoberfläche der zweiten Endkappe verläuft ein kurzer ringförmiger
Kranz 67 in den zentralen Hohlraum 53 der Medien axial nach innen/nach
oben. Der ringförmige Körperabschnitt 64 und der Kranz
67 definieren eine ringförmige Schulter 68, die von dem Kranz
radial nach innen vorsteht und die zentrale Öffnung 65 begrenzt. Vorzugsweise
ist die zweite Endkappe 62 ebenfalls unter Verwendung herkömmlicher
Prozesse in einem Stück (einheitlich) aus einem geeigneten Werkstoff, z. B.
Kunststoff, gebildet.
Innerhalb der Medien 52 ist ein zentraler Kern
70 aufgenommen, um eine Unterstützung für das Element vorzusehen.
Der Stützkern 70 verläuft entlang der gesamten Länge der
Medien. Nunmehr entsprechend 4 enthält der Stützkern
70 einen zylindrischen Rahmen, vorzugsweise mit einer Reihe ringförmiger,
seitlicher Stützglieder wie bei 74; und einer Reihe axialer, längsgerichteter
Stützglieder wie bei 76, wobei die Stützglieder 74 und
76 eine Reihe radialer Strömungsöffnungen wie bei 78
definieren. Die seitlichen Stützglieder 74 besitzen eine Außendimension,
die ausreicht, um mit einer Innendimension des Medienrings 52 in Eingriff
zu gelangen und sie zu unterstützen, und eine Innendimension, die ausreicht,
das zentrale Fallrohr 34 aufzunehmen.
Das oberste seitliche Stützglied 79 besitzt eine nicht
durchlochte, ringförmige Konfiguration und enthält einen ringförmigen
Kranz 80, der den Umfang davon begrenzt und davon nach außen (nach
oben) vorsteht. Wie in den 1 und 3
zu sehen ist, ist der Kranz 80 so bemessen, dass er zwischen dem Kranz
60 der ersten Endkappe 54 und den Medien 52 aufgenommen
ist, wobei er durch die Vergussmasse mit der ersten Endkappe dichtend verbunden
ist, wenn die erste Endkappe an dem Medienring befestigt ist. Wenn sie so zusammengesetzt
sind, ist zwischen dem obersten seitlichen Stützglied 79 und der ersten
Endkappe 54 eine erste, obere ringförmige Kammer 81 in Verbindung
mit der Entlüftungsöffnung 61 definiert.
Wieder entsprechend 4 besitzt das unterste
seitliche Stützglied 82 ähnlich eine nicht durchlochte, ringförmige
Konfiguration, die eine zentrale Öffnung 83 definiert, wobei es einen
ringförmigen Kranz 84 enthält, der seinen Umfang begrenzt und
davon nach außen (nach unten) vorsteht. Der Kranz 84 ist so bemessen,
dass er zwischen dem Kranz 67 der zweiten Endkappe 62 und den
Medien 52 (wie in den 1 und 3
gezeigt ist) aufgenommen ist und durch die Verbundmasse mit der zweiten Endkappe
dichtend verbunden ist, wenn die zweite Endkappe an dem Medienring befestigt ist.
Zwischen dem untersten seitlichen Stützglied 82 und der zweiten Endkappe
62 ist eine zweite, untere ringförmige Kammer 85 definiert.
In beabstandeter Anordnung um das unterste seitliche Stützelement
82 sind eine Reihe radialer Stützglieder 86 vorgesehen, die
von dem Kranz 84 nach innen in die zentrale Öffnung 83 vorstehen.
Jedes radiale Stützelement 86 kann wie bei 87 einen axialen
Schlitz haben, der so bemessen ist, dass er den Kranz 67 von der unteren
Endkappe aufnimmt, um während des Montageprozesses das Anordnen, Festsetzen
und Unterstützen der unteren Endkappe an dem Kern zu erleichtern. Wie im Folgenden
beschrieben wird, erleichtern die radialen Stützglieder 86 außerdem
das Anordnen und Unterstützen einer Dichtungsvorrichtung.
Einteilig mit dem Stützkern 70 ist ein axialer Fluiddurchlass
88 vorgesehen. Der Fluiddurchlass 88 ist durch einen rohrförmigen
oder zylindrischen Körper 89 definiert, der einen Strömungsweg
definiert, der von den radialen Strömungsöffnungen 78 fluidisch
getrennt und unabhängig ist. Genauer besitzt der Fluiddurchlass 88
ein oberes Ende 90, das in die durch den oberen Kranz 80 begrenzte
obere Kammer 81 geöffnet ist; ein unteres Ende 91, das in
die durch den unteren Kranz 84 begrenzte untere Kammer 85 geöffnet
ist; und einen Körperabschnitt 92, der vom oberen Ende zum unteren
Ende der Kurve durch jedes der seitlichen Stützglieder 74 verläuft.
Obgleich es bevorzugt ist, dass sich der Fluiddurchlass
88 innerhalb des Stützkerns 70 befindet, ist es je nach Zusammensetzung
der Filtermedien 52 möglich, dass der Kanal außerhalb des Kerns
sein könnte, wie etwa entlang der Außenoberfläche
des Kerns verlaufen könnte, oder sogar physikalisch getrennt (beabstandet)
davon sein könnte. Falls die Medien z. B. geblasene oder geformte Medien sind,
könnte der Kanal innerhalb der Medien gebildet sein, wobei an den oberen und
an den unteren Enden radiale Durchlässe vorgesehen sein könnten, um die
obere Kammer 81 mit der unteren Kammer 85 zu verbinden.
Auf jeden Fall ist der Stützkern 70 mit dem Durchlass
88 vorzugsweise in einem Stück (einheitlich) unter Verwendung herkömmlicher
Prozesse aus einem geeigneten Werkstoff, z. B. Kunststoff, gebildet; wobei er vorzugsweise,
wie zuvor beschrieben wurde, durch Einbetten der Kränze 80,
84 in die Vergussmasse an den Enden der Medien an der ersten und an der
zweiten Endkappe 54, 62 befestigt ist. Die Anzahl der seitlichen
Stützglieder 74 und der längsgerichteten Stützglieder
76 am Kern 70 kann je nach den Festigkeitsanforderungen und der
gewünschten Strömung durch die Baueinheit variieren. Die radiale Dimension
des Fluiddurchlasses 88 hängt ebenfalls von der erwarteten Luft ab,
die aus dem Gehäuse zu entlüften ist. Natürlich könnte der Stützkern
70 andere Konfigurationen als die in den Figuren veranschaulichte durchlochte
Konfiguration (d. h. mit seitlichen und längsgerichteten Stützgliedern)
haben und z. B. ein zylindrisches, durchlochtes Rohr sein. Falls der Medienring
ausreichend innere Unterstützung hat, ist es außerdem möglich, dass
der Kern lediglich den oberen und den unteren Kranz 80, 84, unterstützt
durch den Körper 89 des Fluidkanals, umfassen könnte, d. h.,
die Rahmenelemente des Kerns könnten in bestimmten Anwendungen fehlen und die
Medien wären dennoch durch die Kränze und den Fluidkanal ausreichend unterstützt.
Weitere Alternativen sollten ebenfalls offensichtlich sein.
Zu dem unteren Ende des Elements hin ist eine in den 2
und 5 mit 98 bezeichnete ringförmige
Dichtungsvorrichtung vorgesehen. Die Dichtungsvorrichtung 98 besitzt an
einem äußeren Ende einen radial erweiterten Basisabschnitt 100
und an dem anderen, inneren Ende einen radial kleineren Kopfabschnitt
102, sowie einen kegelstumpfförmigen Zwischenabschnitt 106,
der den Basis- und den Kopfabschnitt miteinander verbindet und eine Innengeometrie
besitzt, die (wie in 1 zu sehen ist) im Wesentlichen
an die Außengeometrie des kegelstumpfförmigen Abschnitts 39 des
Fallrohrs angepasst ist. Der Basisabschnitt 100 besitzt eine flache untere
Oberfläche 108 und eine Außendimension, die ausreicht, um eng
in den Ring 67 der unteren Endkappe 62 und gegen die radiale Schulter
68 zu passen. Der Basisabschnitt 100 steht etwas in die Öffnung
65 radial nach innen vor und besitzt eine zylindrische Innenvorrichtung,
die so bemessen ist, dass sie eng aufgenommen ist und gegen den Außenumfang
des erweiterten Abschnitts 41 des Fallrohrs 32 abdichtet.
Der Kopfabschnitt 102 der Dichtungsvorrichtung besitzt gleichfalls
eine Außendimension derart, dass er durch die Öffnung 83 eingeführt
und innerhalb des untersten seitlichen Stützglieds 82 aufgenommen
werden kann. Der Kopfabschnitt 102 steht gleichfalls etwas nach innen vor
und besitzt eine zylindrische Innenoberfläche, die so bemessen ist, dass sie
den engen Abschnitt 40 des Fallrohrs eng aufnimmt und gegen ihn abdichtet,
wenn das Element an dem Fallrohr aufgenommen ist.
Wenn die Dichtungsvorrichtung wie oben beschrieben zwischen dem Kern
und der unteren Endkappe angeordnet ist, besitzen die radialen Stützglieder
56 an dem unteren Teil des Kerns 70 jeweils einen äußeren
abgeschrägten Rand, der so bemessen ist, dass er die Außenoberfläche
der Dichtungsvorrichtung insbesondere in dem Bereich des Zwischenabschnitts
106 unterstützt (siehe z. B. 3). Dies
erleichtert das Anordnen der Dichtungsvorrichtung während der Montage sowie
das Aufrechterhalten funktionsfähiger Fluiddichtungen zwischen dem Kern und
den Medien (durch die untere Endkappe) während der Verwendung.
Der Zwischenabschnitt 106 der ringförmigen Dichtungsvorrichtung
besitzt wenigstens einen und vorzugsweise eine Reihe von Durchgangs-Durchlässen
110, die radial und etwas axial durch ihn gebildet sind. Wie in
1 zu sehen ist, ist der Durchgangs-Durchlass bzw. sind
die Durchgangs-Durchlässe 110 fluidisch auf die Öffnung bzw.
Öffnungen 38 im zentralen Fallrohr ausgerichtet und verbindet bzw.
verbinden die untere Kammer 85 im Kranz 84 damit, um den Fluiddurchlass
88 in dem Filterelement mit dem Ablassdurchlass 37 in der Fallrohrgrundplatte
zu verbinden. Die Anzahl der Durchgangs-Durchlässe 110 kann je nach
der gewünschten Strömung durch den Fluiddurchlass 88 variieren.
Wie in 1 zu sehen ist, ist zwischen dem
Zwischenabschnitt 106 der Dichtungsvorrichtung und dem konischen Abschnitt
39 des Fallrohrs ein enger radialer Spalt 112 vorgesehen. Der
Spalt definiert einen Umfangsströmungskanal, sodass Fluid unabhängig von
der Umfangsorientierung der Durchgangs-Durchlässe 110 und der Öffnungen
38 in diesen Bereich eintreten und zu den Öffnungen 38 im
Fallrohr 34 strömen kann, wenn das Filterelement in das Gehäuse
eingebaut ist.
Wenn das Element in das Gehäuse eingebaut ist und das zu filternde
Fluid durch den Einlassanschluss 23 eingeleitet wird, strömt das Fluid,
wie aus dem Obigen offensichtlich ist, um den Umfang des Filterelements und durch
die Medien 52 radial nach innen, wo Schwebstoffe und andere Verunreinigungen
abgetrennt werden. Das saubere Fluid fließt daraufhin durch die Öffnungen
78 in dem Stützkern und nach oben und um das distale Ende des Fallrohrs
34, wo das Fluid daraufhin durch den Kanal 35 in dem Stützrohr
nach unten und durch den Kanal 42 in der Grundplatte 32 zum Auslassanschluss
24 geht. Irgendwelche Luft in dem ankommenden Fluid hat die Tendenz, zu
dem oberen Abschnitt des Gehäuses, um die obere Endkappe 54, aufzusteigen,
wo die Luft daraufhin durch die Entlüftungsöffnung 61 in der
oberen Endkappe und durch den Fluiddurchlass 88, durch die Durchgangs-Durchlässe
110 in der Dichtungsvorrichtung, durch den Entlüftungskanal
37 in dem Fallrohr 34 zum Kanal 43 in der Grundplatte
32 und daraufhin zum Auslassanschluss 25 nach unten gehen kann.
Die Entlüftungsöffnung 61 ist geeignet so bemessen, dass sie
ermöglicht, dass ausreichend Luft zu dem Entlüftungsanschluss geht, und
ist vorzugsweise dennoch klein genug, um einen wesentlichen Fluidsickerverlust zu
verhindern. Irgendwelches Fluid, das durch die Öffnung 61 abfließt,
wird wieder durch den Ablassweg zum Tank geleitet.
Wenn das Element (durch Abnehmen der Abdeckung 19) von dem
Gehäuse abgenommen wird, wenn das Element verbraucht ist und durch ein frisches
Element ersetzt wird, wird die Entlüftungsöffnung natürlich gleichfalls
ersetzt, da sie eine einteilige Komponente mit dem Element ist. Dies verringert
die Wahrscheinlichkeit, dass die Öffnung mit der Zeit verstopft wird, und verhindert
dadurch, dass Luft in dem Gehäuse zu dem Ablassanschluss entlüftet wird.
Die Höhe und die Dimension des Fallrohrs 34, die Größe
der Entlüftungsöffnung 61, die Dimensionen des Fluiddurchlasses
88 und andere Dimensionseigenschaften des Filterelements und des Gehäuses
können natürlich wieder je nach der besonderen Anwendung und nach den
erwarteten Fluid- und Luftströmungen in dem System variieren.
Gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung, wie sie in 6 gezeigt ist, könnte die
Grundplatte 32 der Fallrohrbaueinheit in einem Stück mit dem unteren
Ende des Kanisters 16 gebildet sein. In diesem Fall kann das Fallrohrglied
34 in einem Stück (einheitlich) mit der Grundplatte 32 gebildet
sein, während es alternativ, wie veranschaulicht ist, getrennt von der Grundplatte
gebildet und daraufhin wie etwa mit Klebstoff, Presspassung oder Schweißen
befestigt werden könnte. In dieser Ausführungsform sind durch einen ringförmigen
vorstehenden Abschnitt 122 der Grundplatte 32 zweite Öffnungen
38 gebildet, wobei die Dichtungsvorrichtung 98 eine becherförmige
Konfiguration mit einem ringförmigen, erweiterten Basisabschnitt
100; einem ringförmigen, kleineren Kopfabschnitt 102; und
einem seitlichen Zwischenabschnitt 106 zur Aufnahme und Abdichtung über
den ringförmigen vorstehenden Abschnitt 122 besitzt. Zwischen der
Dichtungsvorrichtung und der Fallrohrbaueinheit ist wieder ein kleiner Zwischenraum
vorgesehen, um unabhängig von der Umfangsorientierung der Öffnungen
110 in der Dichtungsvorrichtung und der zweiten Öffnungen in dem ringförmigen
vorstehenden Abschnitt 122 eine Strömung zwischen den Öffnungen
110 in der Dichtungsvorrichtung und den zweiten Öffnungen zu dem zweiten
Kanal zu ermöglichen. In der Grundplatte 32 sind zuvor beschriebene
Kanäle wie etwa 42 und 43 gebildet, um die Fluidströmung
zu dem Auslass und zu den Ablassanschlüssen zu leiten. Der Rest der Filterbaueinheit
ist vorzugsweise im Wesentlichen derselbe wie oben in Bezug auf die erste Ausführungsform
beschrieben und wird der Kürze halber nicht weiter beschrieben.
In jeder der beiden Ausführungsformen trennt die Dichtungsvorrichtung
98 dadurch fluidisch das vom Einlassanschluss 23 ankommende, schmutzige
Fluid, das durch die Medien 52 radial nach innen geht, von dem sauberen
Fluid auf der Auslassseite der Medien, das durch die Durchlässe 78
in dem zentralen Fallrohr 34 strömt. Außerdem trennt die Dichtungsvorrichtung
98 fluidisch die Strömung durch den Fluiddurchlass 88 von
der Strömung, die durch die Medien in das zentrale Fallrohr geht. Die Dichtungsvorrichtung
schafft fluidisch eine geeignete Abdichtung der Vorrichtung gegenüber dem zentralen
Fallrohr und dem Gehäuse, sodass die Fluiddurchlässe unabhängig von
der Drehorientierung der Vorrichtung an dem Fallrohr vorgesehen sind. Die Konfiguration
des Fallrohrs und der Dichtungsvorrichtung erleichtert außerdem das axiale
Anordnen des Filterelements entlang des Fallrohrs – das Element wird nach
unten an dem Fallrohr eingepasst, bis die Dichtungsvorrichtung mit dem Zwischenabschnitt
106 in Eingriff gelangt – wobei das Filterelement an diesem Punkt
richtig angeordnet ist. Natürlich können außerdem weitere Anordnungsmerkmale
wie etwa Rippen oder Flansche vorgesehen sein, die von dem unteren Ende des Gehäuses
axial nach oben vorstehen und mit der unteren Endkappe in Eingriff stehen, um das
Element richtig axial und radial in dem Gehäuse anzuordnen.
Die Dichtungsvorrichtung 98 kann aus irgendeinem elastischen
oder nachgiebigen Werkstoff hergestellt sein, der für die besondere Anwendung
geeignet ist, und ist vorzugsweise ein einteiliges (einheitliches) Element, das
aus einem Elastomerwerkstoff hergestellt ist.
Wie oben beschrieben wurde, schafft die vorliegende Erfindung dadurch
eine neue und einzigartige Filterbaueinheit und ein neues und einzigartiges Filterelement
für Fluidanwendungen, die ein Entleeren von Luft erfordern, wobei sie eine
einfache, preiswerte Konstruktion besitzt. Der Ablassweg für die entlüftete
Luft (und für den zugeordneten Fluidsickerverlust) ist zentral durch das Element
und insbesondere durch einen getrennten und unabhängigen Fluidkanal, der vorzugsweise
einteilig mit einem zentralen Stützkern für das Element
gebildet ist, vorgesehen. Der Fluidkanal leitet Luft von einer Entlüftungsöffnung
in einer oberen Endkappe des Filterelements – zu einem Entlüftungsweg
innerhalb eines zentralen Fallrohrs. Die Entlüftungsöffnung ist einteilig
mit dem Filterelement und wird vorteilhaft ersetzt, wenn das Filterelement ersetzt
wird, was das Risiko verringert, dass die Öffnung verstopft wird.