Die vorliegende Erfindung betrifft ein tragbares Multifunktionsendgerät,
insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, ein Endgerät, das die Nutzung
von Funktionen gestattet wie Telefon, Internetzugang, Kamera, Spielkonsole, Audio-
oder Videoplayer oder persönlicher Assistent (Terminkalender, Taschenrechner...)
...
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Die Integration dieser Funktionen in ein und demselben Endgerät
wirft aufgrund der Schwierigkeit, die derzeit bezüglich der Auswahl einer Funktion
sowie deren Aktivierung existiert, Ergonomieprobleme auf. Bei den meisten der bisher
vorgeschlagenen Endgeräte greift der Benutzer auf die verschiedenen Funktionen
über eine Reihe von Abrollmenus zu. Wenn das Endgerät zahlreiche Funktionen
bietet, ist es demzufolge notwendig, nacheinander auf zahlreiche Menuebenen zuzugreifen,
um zur gewünschten Funktion zu gelangen.
Ferner wurde, insbesondere in dem Dokument JP
2003/188970, vorgeschlagen, die Funktionsart eines Multifunktionsendgerätes
durch die relative Position von zwei Gehäuseelementen zueinander auszuwählen,
die relativ zueinander drehbar um eine Symmetrieachse gelagert sind, die in der
Ebene einer der Flächen des Gehäuses enthalten ist. Damit sie sich relativ
zueinander drehen können, dürfen die beiden Gehäuseelemente nicht
derart aneinander anliegen, dass es erforderlich wäre, eine zweite Drehachse
vorzusehen, was die Handhabung komplex und nicht sehr komfortabel machen würde.
ZIEL DER ERFINDUNG
Das Ziel der Erfindung ist, ein Multifunktionsendgerät mit einer
leichten und komfortablen Handhabung vorzuschlagen, ganz gleich welche Funktion
genutzt werden soll.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Zur Verwirklichung dieses Ziels wird erfindungsgemäß ein
tragbares Multifunktionsendgerät vorgeschlagen, das zwei flache Gehäuseelemente
umfasst, die identische Konturen mit einer Symmetrieachse haben und aneinander angelenkt
sind, um sich um die Symmetrieachse zu drehen, sowie ein Erfassungselement, um je
nach Relativposition der beiden Gehäuseelemente unterschiedliche Funktionen
zu aktivieren, wobei eines der Gehäuseelemente eine Fläche hat, die einen
Bildschirm trägt, wobei die Gehäuseelemente übereinander angeordnet
sind, wobei sich die Symmetrieachse senkrecht zu der den Bildschirm tragenden Fläche
erstreckt, und wobei die Funktionen aktiviert werden, wenn die Konturen der beiden
Gehäuseelemente in einer übereinstimmenden Position sind.
Auf diese Weise erfolgt die Aktivierung einer der Hauptfunktionen
leicht durch eine einfache Drehung eines der Gehäuseelemente relativ zum anderen
um die Symmetrieachse, wobei die genaue Aktivierungsposition der gewünschten
Funktion sowohl visuell als auch taktil leicht dadurch erhalten wird, dass man die
Konturen der beiden Gehäuseelemente in eine übereinstimmende Position
bringt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
umfasst das tragbare Endgerät ein Andruckelement, um die beiden Gehäuseelemente
für eine übereinstimmende Position der Konturen der beiden Gehäuseelemente
aneinander in Anlage zu bringen, sowie ein Abstandselement, um die beiden Gehäuseelemente
für eine Versatzposition der Konturen der Gehäuseelemente zueinander beabstandet
zu halten. Auf diese Weise werden die beiden Gehäuseelemente stabil in einer
Position zur Aktivierung einer Funktion gehalten.
Gemäß einem weiteren vorteilhaften Aspekt der Erfindung
umfasst das Endgerät ein Hilfselement, das so angeordnet ist, dass es zugänglich
ist, wenn die Gehäuseelemente in einer Versatzposition sind. Auf diese Weise
ist das Hilfselement während einer Nutzung des Endgeräts entsprechend
seinen Hauptfunktionen geschützt und bleibt dennoch durch eine einfache Drehung
der Gehäuseelemente relativ zueinander leicht zugänglich.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich ferner beim
Studium der folgenden Beschreibung eines besonderen, die Erfindung nicht einschränkenden
Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren, in
denen zeigen:
1 eine schematische Perspektivansicht eines erfindungsgemäßen
tragbaren Multifunktionsendgerätes in einer Position zur Aktivierung einer
Hauptfunktion,
2 eine Perspektivansicht, die analog zu der der
1 ist, wobei die Gehäuseelemente in einer Versatzposition
sind, die einen Zugang auf Hilfselemente freigibt,
3 eine vergrößerte auseinandergezogene Perspektivansicht
eines Mechanismus, der eine Drehung der Gehäuseelemente sowie deren Halten
in einer stabilen Position ermöglicht.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Unter Bezugnahme auf die Figuren umfasst das erfindungsgemäße
tragbare Endgerät ein unteres flaches Gehäuseelement 1, das eine
viereckige Kontur hat und beispielsweise die elektronischen Schaltkreise und den
Akku zur Versorgung des Endgeräts enthält.
Das Endgerät umfasst ferner ein zweites Gehäuseelement
2, das ebenfalls flach ist und eine viereckige Kontur hat und dessen Seiten
eine Länge haben, die gleich den Seiten des ersten Gehäuseelements
1 ist. Auf an sich bekannte Weise umfasst das zweite Gehäuseelement
einen Bildschirm 3, ein Mikrophon 4, an das eine Videokonferenzkamera
angeschlossen werden kann, und eine Hörmuschel 5. An den beiden gegenüberliegenden
Seiten zu beiden Seiten des Bildschirms hat das zweite Gehäuseelement
2 eine Reihe von Tasten 6, deren Funktion, je nach Hauptfunktion
entsprechend der Position des zweiten Gehäuseelements 2 relativ zum
ersten Gehäuseelement 1, variieren kann. Diese besondere Anordnung
der Tasten ermöglicht eine leichte Benutzung des Endgeräts mit den beiden
Händen, wenn die aktivierte Hauptfunktion eine Spielfunktion oder eine Funktion
zum Verfassen einer Textnachricht ist.
Die Gehäuseelemente 1 und 2 sind übereinander
angeordnet und relativ zueinander drehbar um eine Symmetrieachse 10 der
Konturen der Gehäuseelemente gelagert, d.h. in dem gezeigten Ausführungsbeispiel
um eine Achse, die in der Mitte des Vierecks senkrecht zu den Hauptflächen
der Gehäuseelemente verläuft, insbesondere senkrecht zu der Fläche
des Gehäuseelements 2, die den Bildschirm 3 trägt.
Die 3 zeigt den Mechanismus, der das
Drehen der Gehäuseelemente relativ zueinander ermöglicht. Dieser Mechanismus
umfasst eine Platte 7, die in die Oberfläche des Gehäuseelements
1 eingelassen ist, an dem es über Stifte 8 befestigt ist,
die während der Montage verklebt oder verschweißt werden. Die Platte
7 trägt einen zentralen rohrförmigen Drehzapfen 9, der
auf die Symmetrieachse 10 der viereckigen Kontur der Gehäuseelemente
1 und 2 zentriert ist. Der zentrale Kanal des Drehzapfens
9 ermöglicht den Durchtritt eines nicht gezeigten Kabelbündels,
das auf an sich bekannte Weise die Verbindung zwischen dem elektronischen Modul,
das in dem unteren Gehäuseelement 1 enthalten ist, und den elektronischen
Elementen sicherstellt, die von dem zweiten Gehäuseelement 2 getragen
werden.
Der Drehmechanismus umfasst ferner eine Platte 11, die während
der Montage in die untere Fläche des zweiten Gehäuseelements
2 eingelassen wird, an dem sie über Befestigungsstifte 12
befestigt ist. Die Platte 11 umfasst eine zentrale Öffnung
13, die einen Durchmesser hat, der leicht größer als der Durchmesser
des Drehzapfens 9 ist, um sich um diesen mit einem sehr geringen Spiel
drehen zu können. Um das Drehen der Platten 7 und 11 relativ
zueinander zu begrenzen und eine Beschädigung des Verbindungskabelbündels
zu verhindern, umfasst die Platte 7 eine kreisförmige Nut
14, die sich über einen Dreiviertelkreis erstreckt und in der sich
ein Positionierungszapfen 15 erstreckt, der an der Platte 11 befestigt
ist und nach unten vorsteht.
Ferner umfasst die Platte 7 Nocken 16, die abgeschrägte
Stirnflächen 17 aufweisen. Den Nocken 16 entsprechen Vertiefungen
18, die in der Unterseite der Platte 11 ausgebildet und deren
Stirnwände 19 abgeschrägt sind, um Rampen für die Nocken
16 zu bilden. Während der Montage wird die Platte 11 in eine
übereinstimmende Position mit der Platte 7 gebracht, derart, dass
die Nocken 16 in den Vertiefungen 18 eingepasst sind. Die Platte
11 wird durch eine Schraubenfeder 20, die über der Platte
11 um den Drehzapfen 9 herum angeordnet ist, in Anlage an der
Platte 7 gehalten und wird von einer Ringscheibe 21 am Platz gehalten,
die mit dem Ende des Drehzapfens 9 verschweißt oder verklebt ist.
Während des Drehens des zweiten Gehäuseelements
2 relativ zum ersten Gehäuseelement 1 entfernt sich die Platte
11 leicht von der Platte 7 unter der Wirkung der Interaktion zwischen
den abgeschrägten Stirnflächen 17 der Nocken 16 und
den Rampen 19, bis die Gehäuseelemente um eine Vierteldrehung relativ
zueinander gedreht wurden. In dieser Position rasten die Nocken 16 in die
Vertiefungen 18 ein, und die Platte 11 wird erneut an der Platte
7 zur Anlage gebracht, d.h. dass die beiden Gehäuseelemente dann ohne
Spiel aneinander anliegen.
Um eine Bestimmung der Position des zweiten Gehäuseelements
2 relativ zum ersten Gehäuseelement 1 zu ermöglichen,
umfasst das Endgerät ein Positionserfassungselement.
In der als einfaches Beispiel gezeigten Ausführungsform umfasst
das Erfassungselement Sensoren 22, die sich in dem Boden der Nut
14 erstrecken und so angeordnet sind, dass die das Vorhandensein des Positionierungszapfens
15 gegenüber einem von ihnen erfassen, wenn die Kontur des zweiten
Gehäuseelements 2 eine übereinstimmende Position zum ersten Gehäuseelement
1 hat. Auf an sich bekannte Weise ist dann die entsprechende Hauptfunktion
aktiviert. Hierzu erkennt man in 1 die Bezugszeichen
23, 24, die von den Seitenflächen des ersten Gehäuseelements
1 getragen werden, um den Benutzer die aktivierte Hauptfunktion anzuzeigen,
wenn sich das Mikrophon 4 senkrecht über dem betrachteten Bezugszeichen
befindet.
In 1 symbolisiert das Bezugszeichen
23 die Verbindungsfunktion mit dem Internet, während das Bezugszeichen
24 die Kamera- oder Videofunktion symbolisiert.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung umfasst das erste
Gehäuseelement 1 Hilfselemente in den Abschnitten dieses Gehäuseelements,
die freigelegt sind, wenn die Kontur des zweiten Gehäuseelements
2 relativ zur Kontur des ersten Gehäuseelements 1 versetzt
ist, wie dies in 2 gezeigt ist.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel umfasst das erste Gehäuseelement
1 in einer seiner Ecken einen Detektor 25 zum Erfassen von Fingerabdrücken,
der ein Identifizieren des Benutzers bei Inbetriebnahme des Endgeräts ermöglicht.
In einer anderen Ecke umfasst es ein Anschlusselement, beispielsweise einen USB-Anschluss
26. In einer dritten Ecke umfasst das Gehäuseelement 1 eine
Aufnahme 27 für einen Anschluss eines Netzteils, das das Aufladen
der Batterie des Endgeräts ermöglicht. In der vierten Ecke umfasst das
Gehäuseelement 1 eine Aufnahme 28, in der ein Ohrstöpsel
29 angeordnet ist, der während des Gebrauchs des Endgeräts in
seiner Telefon- oder Audioplayer-Funktion von Nutzen ist.
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf das beschriebene
Ausführungsbeispiel beschränkt, und es können Ausführungsvarianten
vorgenommen werden, ohne dass der Schutzumfang der Erfindung, wie er in den Ansprüchen
definiert ist, verlassen wird.
Obgleich die Gehäuseelemente mit viereckigen Konturen beschrieben
wurden, kann man das Endgerät insbesondere mit Gehäuseelementen ausbilden,
die eine beliebige Form haben, die eine Symmetrieachse aufweist, beispielsweise
Gehäuseelemente mit rechteckiger Form (zwei übereinstimmende Positionen)
oder ein gleichmäßiges Vieleck, wie z. B. ein Sechseck (sechs übereinstimmende
Positionen) oder ein Achteck (acht übereinstimmende Positionen).
Für ein müheloseres Erkennen der Hauptfunktion, entsprechend
der Relativposition des ersten Gehäuseelements zum zweiten Gehäuseelement,
kann diese Funktion immer dann, wenn eine übereinstimmende Position der Konturen
des Gehäuseelements durchlaufen wird, auf dem Bildschirm 3 angezeigt
werden.
Obgleich der Drehmechanismus mit Abstandselementen für Versatzpositionen
der Gehäuseelemente dargestellt wurde, kann man das erfindungsgemäße
Endgerät mit einer einfachen Drehachse erzeugen, wobei die Bestimmung der übereinstimmenden
Position der Konturen dann nur visuell oder taktil erzeugt wird, wenn die Seitenwände
der Gehäuseelemente miteinander ausgerichtet sind.