Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Diskette bzw. eine
Plattenkassette, um eine Disk aufzunehmen, die ein Informationsaufzeichnungs/Wiedergabemedium
ist, und um eine Aufzeichnungsfläche davon gegen eine Kontaminierung, wie beispielsweise
Staub oder Fingerabdrücke, zu schützen.
Allgemein nimmt eine Plattenkassette eine Disk auf, die ein Informationsaufzeichnungs/Wiedergabemedium
ist, und sie ist innerhalb einer Disk-Laufwerkvorrichtung eingeladen. Eine Plattenkassette
100 umfasst, wie in 1 dargestellt ist, ein
Gehäuse 101, um eine Disk D aufzunehmen, und einen Verschluss 110,
der innerhalb des Gehäuses 101 installiert ist und dazu geeignet ist,
sich zu drehen und wahlweise eine Verschlusszugangsöffnung 102, die
in dem Gehäuse 101 gebildet ist, zu öffnen und zu verschließen,
so dass ein Aufnehmer (nicht dargestellt) einer Plattenlaufwerkvorrichtung auf die
Disk D zugreifen kann. Eine Abdeckung 103 dichtet einen Disk-Aufnahmeraum
ab, um eine Kontaminierung der Disk D durch Staub zu verhindern. Allerdings wird
die Abdeckung 103 häufig weggelassen, da eine Kontaminierung durch
Staub einen unwesentlichen Effekt auf das Lesen der Platte D, insbesondere neueren
Softwareentwicklungen folgend, besitzt.
Wenn die Disk-Kassette 100 in eine Plattenlaufwerkvorrichtung
eingegeben ist, wie dies in 2A dargestellt ist, drückt
ein Öffnungshebel 120, der in der Plattenlaufwerkvorrichtung installiert
ist, zuerst ein Verriegelungsteil 111a, um einen Vorsprung 111c des Verschlusses
110 von einer Nut 101a des Gehäuses 101 zu entriegeln.
Als nächstes drückt, wie in 2B dargestellt
ist, der Öffnungshebel 120 vollständig ein Zwischenteil
111b so, um das Verschlussteil 110 zu drehen. Das Verschlussteil
110 umfasst einen ersten und einen zweiten Verschlussteilbereich
111 und 112, die so installiert sind, um sich sowohl um eine linke
als auch eine rechte Drehwelle 110a drehen zu können, und stehen miteinander
über einen Eingriffzahnradbereich 113 in Eingriff. Dementsprechend
dreht sich, wenn sich der erste Verschlussbereich 111, der integral mit
dem Zwischenteil 111b verbunden ist, in Uhrzeigerrichtung dreht, der zweite
Verschlussbereich 112 in Gegenuhrzeigerrichtung, so dass der erste und
der zweite Verschlussbereich 111 und 112 weit voneinander getrennt
sind, was demzufolge die Öffnung 102 öffnet. Dann greift ein
Aufnehmer (nicht dargestellt) der Plattenlaufwerkvorrichtung auf die Aufzeichnungsfläche
der Disk D über die geöffnete Öffnung 102 zu, um ein Aufzeichnen
und/oder eine Wiedergabe von Informationen durchzuführen. Eine Torsionsfeder
für ein elastisches Vorspannen des ersten Verschlussbereichs 111 in
Gegenuhrzeigerrichtung, das bedeutet in einer Richtung so, um die Öffnung
102 zu schließen, ist, obwohl es nicht in den Zeichnungen dargestellt
ist, an einer Drehwelle 110a zwischen dem ersten Verschlussbereich
111 und der bodenseitigen Fläche des Gehäuses 101 installiert.
Folglich kehrt, wenn eine Kraft, die auf den Öffnungshebel 120 drückt,
entfernt wird, das Verschlussteil 110 zu dem ursprünglichen, geschlossenen
Zustand zurück.
Allerdings nehmen, in dem vorstehend beschriebenen Aufbau, da das
Verschlussteil 110 innerhalb des Gehäuses 101 installiert
ist und die Disk D an dem Verschlussteil 110 platziert ist, während
eines Öffnungs/Schließvorgangs des Verschlussteils 110, die Aufzeichnungsfläche
der Disk D (eine untere Fläche der Disk) und der Verschlussteil 110
einen Oberflächenkontakt vor, was die Aufzeichnungsfläche der Disk beschädigt,
zum Beispiel durch einen Kratzer. Der Kratzer kann als ein wesentlicher, äußerer
Störfaktor, verglichen mit dem Staub, der an der Aufzeichnungsfläche anhaftet,
wirken. Deshalb wird eine Struktur, die die Aufzeichnungsfläche der Disk während
der Offnungs- und Schließvorgänge des Verschlussteils 110 schützen
kann, benötigt.
Die EP 1 103 971, die
EP 0 358 442, die EP
0 273 983 und Patent Abstracts of Japan, vol. 1998, no. 01, 30. Januar
1998, & JP 09 251748A, 22. September 1997,
offenbaren Disk-Kassetten zum Aufnehmen einer Disk, in der eine Disk an einem Nichtinformationsbereich
der Disk gehalten ist.
Die Dokumente US 6 021 029 A
und WO 99.26242 A offenbaren beide eine
Plattenkassette, die die Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1 aufweisen.
Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Plattenkassette zu schaffen,
die die Aufzeichnungsfläche einer Disk während der Öffnungs- und
Schließvorgänge in einem Verschluss, der in dem Gehäuse installiert
ist, schützt.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Plattenkassette
geschaffen, die aufweist: ein Gehäuse zum Aufnehmen einer Disk und eine Zugriffsöffnung
einschließend; und einen Verschluss, der innerhalb des Gehäuses zum wahlweisen
Öffnen und Schließen der Zugriffsöffnung angebracht ist; ein Trägerteil,
das in Gebrauch so angeordnet ist, dass es einen Nichtinformationsbereich der Disk
stützt; dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerteil erste und zweite Trägerteile
umfasst, die auf ersten und zweiten Verschlussteilen ausgebildet sind und von diesen
hervorstehen, die so angeordnet sind, dass sie einen äußeren peripheren
Nichtinformationsbereich der Disk stützen.
Idealerweise umfasst das Trägerteil ein flaches Teil, das so
angeordnet ist, dass es den äußeren peripheren Nichtinformationsbereich
der Disk stützt, wenn sich der Verschluss in einem geschlossenen
Zustand befindet, und ein geneigtes Teil, das so angeordnet ist, dass es den äußeren
peripheren Nichtinformationsbereich stützt, wenn sich der Verschluss in einem
geöffneten Zustand befindet, einschließt.
Gemäß einem bevorzugten Aspekt der Erfindung wird eine Diskette
geschaffen, die ein Gehäuse zum Aufnehmen einer Disk und einen Verschluss,
der in dem Gehäuse so installiert ist, um für eine Bewegung unter einer
Disk geeignet zu sein, zum wahlweisen öffnen und Schließen einer Öffnung,
die in dem Gehäuse gebildet ist, aufweist, wobei die Diskette ein Trägerteil
aufweist, das von dem Verschluss so vorsteht, um einen Nichtinformationsbereich
der Disk zu tragen.
Für ein besseres Verständnis der Erfindung und um zu zeigen,
wie Ausführungsformen in die Praxis umgesetzt werden können, wird nun
Bezug, anhand eines Beispiels, auf die beigefügten, schematischen Zeichnungen
genommen, in denen:
1 zeigt eine perspektivische Explosionsansicht einer
herkömmlichen Diskette;
2A und 2B zeigen Draufsichten,
die die Öffnungs- und Schließvorgänge eines Verschlusses einer Diskette
darstellen, die in 1 gezeigt ist;
3 zeigt eine perspektivische Explosionsansicht einer
Diskette gemäß einer ersten, bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung;
4 zeigt eine vergrößerte Ansicht, die einen
Bereich darstellt, der mit einem Bezugszeichen A der 3
angegeben ist;
5 zeigt eine Draufsicht, die den Zustand darstellt,
in dem der Verschluss der Diskette der 3 offen ist;
6 zeigt eine perspektivische Explosionsansicht einer
Diskette, die nicht der vorliegenden Erfindung entspricht;
7 zeigt eine Draufsicht, die den Zustand darstellt,
in dem der Verschluss der Diskette der 6 offen ist;
8 zeigt eine perspektivische Explosionsansicht einer
Diskette, die nicht der vorliegenden Erfindung entspricht;
9 zeigt eine vergrößerte Ansicht, die einen
Bereich darstellt, der mit einem Bezugszeichen B der 8
angegeben ist;
10 zeigt eine vergrößerte Ansicht, die einen
Bereich darstellt, der mit einem Bezugszeichen C der 8
angegeben ist; und
11 zeigt eine Draufsicht, die den Zustand darstellt,
in dem der Verschluss der Diskette der 8 offen ist.
Die 3 bis 5
stellen eine Diskette entsprechend einer ersten, bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar. Eine Diskette 200 umfasst, wie in
3 dargestellt ist, ein Gehäuse 201, um
eine Disk D aufzunehmen, einen Verschluss 210 zum Öffnen und zum Verschließen
einer Öffnung 202, die in dem Gehäuse 201 gebildet ist,
unter der Disk D, und eine Abdeckung 203, um die obere Fläche des
Gehäuses 201 abzudecken, was optional ist.
Hierbei umfasst der Verschluss 210 ein erstes und ein zweites
Verschlussteil 211 und 212, die symmetrisch innerhalb des Gehäuses
201 so installiert sind, um für eine Drehung geeignet zu sein. Demzufolge
wird, wenn das erste und das zweite Verschlussteil 211 und 212
weit voneinander getrennt sind, wie dies in 5 dargestellt
ist, die Öffnung 202 geöffnet. Wenn das erste und das zweite
Verschlussteil 211 und 212 in einer Richtung so gedreht werden,
dass sie geschlossen sind, wie dies in 3 dargestellt
ist, ist die Öffnung 202 geschlossen. Das Bezugszeichen
213 zeigt einen Eingriffszahnradbereich, um das erste und das zweite Verschlussteil
211 und 212 so zu verbinden, um in der Lage zu sein, miteinander
zusammen zu wirken. Dementsprechend wird, wenn sich das erste Verschlussteil
211 dreht, das zweite Verschlussteil 212 durch den Eingriffszahnradbereich
213 in der entgegengesetzten Richtung gedreht.
Eine Torsionsfeder für ein elastisches Vorspannen des ersten
Verschlussteils 211 in Gegenuhrzeigerrichtung, das bedeutet in einer Richtung,
um die Öffnung 202 zu schließen, ist, obwohl es nicht in der
Zeichnung dargestellt ist, an einer Drehwelle 210a zwischen dem ersten
Verschlussteil 211 und der unteren Fläche des Gehäuses
201 installiert. Demzufolge wird, wenn eine Kraft, die durch den Öffnungshebel
120 aufgebracht wird, entfernt wird, der Verschluss 210 zu dem
ursprünglichen, geschlossenen Zustand zurückgeführt.
Trägerteile 220 und 230, die die äußerste
Kante der Disk D berühren, stehen von dem ersten und dem zweiten Verschlussteil
211 und 212 vor. Das bedeutet, dass die Disk D einen Klemmbereich
D1 an der inneren Umfangsseite der Disk D, einen Informationsbereich D2, wo Informationen
aufgezeichnet sind, und einen Kantenbereich D3 an der äußeren Umfangsseite
des Informationsbereichs D2 umfasst. Die Trägerteile 220 und
230 tragen den Kantenbereich D3, der einer der Nichtinformationsbereiche
ist, um einen Kontakt zwischen dem Informationsbereich D2 und dem
Verschluss 210 zu vermeiden. Das Trägerteil 220 an der oberen
Seite der Zeichnung umfasst, wie in 4 dargestellt ist,
einen flachen Bereich 221, der entlang des Umfangs der Disk D gebildet
ist, und einen geneigten Bereich 222, der zu der Mitte der Disk D hin geneigt
ist. Demzufolge berührt, obwohl der geneigte Bereich 222 so erscheint,
dass er den Informationsbereich D2 der Disk D in 5
berührt, tatsächlich der geneigte Bereich 222, das bedeutet,
der geneigt ist, nicht die Disk D. Anstelle davon trägt der geneigte Bereich
222 den Kantenbereich D3 der Disk D, wenn sich der Verschluss
210 in einem offenen Zustand befindet. Das bedeutet, dass, da die Drehwelle
210a des Verschlusses 210 nicht zu der Mitte der Disk D passt,
wenn der Verschluss 210 geöffnet ist, der flache Bereich
221 leicht von der Position zum Tragen des Kantenbereich D3 der Disk D
verschoben ist. Hierbei trägt der geneigte Bereich 222 den Kantenbereich
D3 anstelle des flachen Bereichs 221.
Wenn die Diskette bzw. Plattenkassette 200, die den vorstehenden
Aufbau besitzt, in einer Plattenlaufwerkvorrichtung eingeladen ist, wie dies in
5 dargestellt ist, drückt der Öffnungshebel
120, der an der Plattenlaufwerkvorrichtung installiert ist, ein Verriegelungsteil
211a so, um einen Vorsprung 211c aus einer Nut 201a zu
entriegeln, und drückt dann ein Zwischenteil 211b, um das erste Verschlussteil
211 in Uhrzeigerrichtung zu drehen. Dann dreht sich das zweite Verschlussteil
212 in Gegenuhrzeigerrichtung durch den Eingriffszahnradbereich
213 und die Öffnung 202 ist zwischen dem ersten und dem zweiten
Verschlussteil 211 und 212 offen. Allerdings besteht dabei, da
nur die Trägerteile 220 und 230 des ersten und des zweiten
Verschlussteils 211 und 212 die Disk D berühren und der getragene
Bereich auf den Kantenbereich D3 der Disk D beschränkt ist, nur eine geringe
Gefahr einer Beschädigung des Informationsbereichs D2 einer Aufzeichnungsfläche
während der Öffnungs- und Schließvorgänge des Verschlusses
210 vorhanden.
Auch kann der Informationsbereich D3 der Disk D sicher gehalten werden,
wenn der Verschluss 210 die Öffnung 202, zu dem Zustand,
der in 3 dargestellt ist, zurückkehrend, verschließt,
da dieser Schließvorgang in dem Zustand durchgeführt wird, in dem die
Trägerteile 220 und 230 den Kantenbereich D3 der Disk D berühren.
In den 6 und 7
bezeichnen dieselben Bezugszeichen wie solche in der ersten bevorzugten Ausführungsform
dieselben Elemente, die dieselben Funktionen haben.
Ein Trägerteil 240 zum Tragen des Kantenbereichs D3
der Disk D ist direkt auf der Bodenfläche des Gehäuses 201, und
nicht an dem Verschluss 210, gebildet. Das bedeutet, dass durch Bilden
des Trägerteils 240 an der Bodenfläche des Gehäuses
201, das fixiert ist, und nicht an dem Verschluss 210, der sich
bewegt, um die Disk D zu tragen, der Kontakt zwischen dem Verschluss 210
und der Disk D grundsätzlich verhindert wird. Natürlich ist das Trägerteil
240 vorzugsweise an der Position gebildet, die nicht einen Drehbereich
des Verschlusses 210 stört.
Wenn die Diskette 200, die den vorstehenden Aufbau besitzt,
in einer Plattenlaufwerkvorrichtung eingesetzt ist, wie dies in 7
dargestellt ist, drückt der Öffnungshebel 120, der in der Plattenlaufwerkvorrichtung
installiert ist, das Verriegelungsteil 211a so, um den Vorsprung
211c aus der Nut 201a zu entriegeln, und drückt das Zwischenteil
211b so, um den ersten Verschlussbereich 211 in Uhrzeigerrichtung
zu drehen. Dann dreht sich das zweite Verschlussteil 211 in Gegenuhrzeigerrichtung
durch das Eingriffszahnradteil 213, so dass die Öffnung
202 zwischen dem ersten und dem zweiten Verschlussteil 211 und
212 geöffnet ist. Allerdings wird, während des Betriebs des Verschlusses
210, die Gefahr, das der Informationsbereich D2 der Aufzeichnungsfläche
beschädigt wird, beseitigt, da die Disk D durch das Trägerteil
240 getragen wird und nicht den Verschluss 210 berührt. Demzufolge
kann verhindert werden, dass der Informationsbereich D2 der Disk D beschädigt
wird, wenn der Verschluss 210, der innerhalb des Gehäuses
201 installiert ist, geöffnet ist oder verschlossen ist.
8 zeigt eine perspektivische Explosionsansicht einer
Diskette, die nicht der vorliegenden Erfindung entspricht. 9
zeigt eine vergrößerte Ansicht, die einen Bereich, der mit dem Bezugszeichen
B der 8 angegeben ist, dargestellt. 10
zeigt eine vergrößerte Ansicht, die einen Bereich darstellt, der mit dem
Bezugszeichen C in 8 angegeben ist. 11
zeigt eine Draufsicht, die den Zustand darstellt, in dem der Verschluss der Diskette
der 8 offen ist.
Dieselben Bezugszeichen wie solche in den vorstehend beschriebenen,
bevorzugten Ausführungsformen geben dieselben Elemente an, die dieselben Funktionen
haben. Die Diskette 200 umfasst, wie 8 zeigt,
das Gehäuse 201, um die Disk D aufzunehmen, und den Verschluss
210, um die Öffnung 202, die in dem Gehäuse
201 unter der Disk D gebildet ist, zu öffnen oder zu verschließen.
Eine Vielzahl der Trägerteile 250, die den Klemmbereich
D1 berühren, der ein Nichtinformationsbereich ist, der an dem Innenumfang der
Disk D angeordnet ist, ist an dem Gehäuse 201 so vorgesehen, um davon
vorzustehen. Führungskanäle 215 und 216 sind in dem
Verschluss 210 gebildet, um einen Kontakt und eine Wechselwirkung mit dem
Trägerteil 250 zu verhindern, wenn der Verschluss 210
geöffnet und geschlossen ist.
Der Trägerteil 250 umfasst, wie die 9
und 10 zeigen, einen vorstehenden Bereich
251, der sich von dem Gehäuse 201 aus erstreckt und oberhalb
der oberen Fläche des Verschlusses 210 vorsteht, und einen Kontaktbereich
252, der an der oberen Seite des vorstehenden Bereichs 251 so
vorgesehen ist, um den Klemmbereich D1 der Disk D zu tragen.
Der Führungskanal 215 ist ein länglicher Kanal,
der einen bogenförmigen Endbereich besitzt, der in dem Verschluss
210 so gebildet ist, dass dann, wenn der Verschluss 210 geöffnet
oder verschlossen ist, der Verschluss 210 nicht den vorstehenden Bereich
251 berührt und mit diesem in Wechselwirkung tritt. Der Führungskanal
216 ist ein Loch, so dass dann, wenn der Verschluss 210 geöffnet
oder verschlossen ist, der Verschluss 210 nicht den vorstehenden Bereich
251 berührt und mit diesem in Wechselwirkung tritt.
Der Kontaktbereich 252 ist oberhalb der oberen Fläche
des Verschlusses 210 angeordnet und die Länge I einer Seite des Kontaktbereichs
252 ist vorzugsweise so gebildet, dass sie größer als die Breite
w beider Führungskanäle 215 und 216 ist. Dementsprechend
wird, in dem Zustand, in dem der Verschluss 210 geschlossen ist, wenn eine
Kraft von außen auf den Verschluss 210 aufgebracht wird, das bedeutet
der Verschluss 210 wird zu der Disk D hin gedrückt, der Verschluss
210 durch den Kontaktbereich 252 so eingefangen, dass ein weiteres
Drücken des Verschlusses 210 verhindert wird. Demzufolge wird der
Informationsbereich D2 der Disk D davor geschützt, dass er beschädigt
wird, da der Verschluss 210 nicht den Informationsbereich D2 der Disk D
berührt.
Wenn ein Benutzer versehentlich den Verschluss 210 während
einer Handhabung der Diskette 200 drückt, wird der Verschluss
210 durch das Trägerteil 252 eingefangen und berührt
nicht den Informationsbereich D2 der Disk D.
In der Disk D, die den Klemmbereich D1 besitzt, kann, da der Informationsbereich
D2, wo Informationen aufgezeichnet sind, und der Kantenbereich D3, der außerhalb
des Informationsbereichs D2 angeordnet ist, da der Klemmbereich D1, der einer der
Nichtinformationsbereiche ist, durch das Trägerteil 250 gehalten wird,
vermieden werden, dass der Informationsbereich D2 den Verschluss 210 berührt.
Auch kann dann, wenn der Verschluss 210 geschlossen ist, der Kontakt zwischen
dem Informationsbereich D2 und dem Verschluss 210 durch das Trägerteil
252 verhindert werden.
Obwohl das Trägerteil 252 eine rechtwinklige Form besitzt,
können verschiedene Formen, wie beispielsweise ein Zylinder, der dieselbe Funktion
besitzt, verwendet werden.
Die Betriebsweise der Diskette, die den vorstehenden Aufbau besitzt,
wird nachfolgend beschrieben.
Wenn die Diskette 200 in eine Plattenlaufwerkvorrichtung
(nicht dargestellt) eingeladen ist, wie in 11 dargestellt
ist, drückt der Öffnungshebel, der an der Plattenlaufwerkvorrichtung installiert
ist, das Verriegelungsteil 211a so, um den Vorsprung 211c von
der Nut 201a zu entriegeln. Dann drückt der Öffnungshebel
120 das Interferenzteil 211b so, um das erste Verschlussteil
211 in Uhrzeigerrichtung zu drehen. Dementsprechend wird das zweite Verschlussteil
212 in Gegenuhrzeigerrichtung durch den Eingriffszahnradbereich
213 so gedreht, dass die Öffnung 202 zwischen dem ersten
und dem zweiten Verschlusssteil 211 und 212 geöffnet ist.
Hierbei wird, da das Trägerteil 252 nur den Klemmbereich
D1 der Disk D berührt, der Informationsbereich D2 der Aufzeichnungsfläche
kaum während der Öffnungs- und Schließvorgänge des Verschlusses
210 verkratzt. Auch kann, wenn der Verschluss 210 die Öffnung
202 verschließt, um zu dem Zustand der 8
zurückzukehren, da der Schließvorgang in dem Zustand durchgeführt
wird, in dem das Trägerteil 252 nur den Klemmbereich D1 der Disk D
berührt, der Informationsbereich D2 der Disk D stabil beibehalten werden.
Die Diskette, die hier beschrieben ist, besitzt viele Vorteile.
Als erstes kann, da das Trägerteil, das an dem Verschluss oder
dem Gehäuse gebildet ist, nur den Nichtinformationsbereich der Disk berührt,
der Informationsbereich der Disk stabil während des Betriebs des Verschlusses
beibehalten werden, um den Verschluss zu öffnen und zu verschließen.
Als zweites wird gerade dann, wenn eine äußere Kraft auf
den Verschluss, der geschlossen ist, aufgebracht wird, der Verschluss durch das
Trägerteil eingefangen und wird davor geschützt, dass er weiter gedrückt
wird, so dass der Informationsbereich der Disk frei von einer Beschädigung
gehalten werden kann.