Die vorliegende Erfindung betrifft generell einen monomodalen optischen
Wellenleiter, wie eine Glasfaser, typischerweise zur Verwendung als Fernübertragungsverbindung
bestimmt. Die Erfindung findet Anwendung insbesondere für Unterwasserverbindungen.
Genauer bezieht sich die Erfindung auf eine monomodale Glasfaser mit Dispersionsverschiebung
und großer effektiver Modenfläche.
Eine monomodale Glasfaser mit sogenannter Dispersionsverschiebung
ist so beschaffen, dass bei der Übertragungswellenlänge, auf der sie eingesetzt
wird, die chromatische Dispersion der transmittierten Welle im Wesentlichen gleich
Null ist. Es kann gezeigt werden, dass in Siliziumdioxid bei einer Wellenlänge
&lgr; von 1,27 &mgr;m und ausschließlich bei dieser Wellenlänge, die
chromatische Dispersion gleich Null ist. Nichtsdestoweniger ist es vorteilhafter
für eine Faser, die zum Aufbau einer Fernverbindung bestimmt ist, bei einer
Wellenlänge &lgr; = 1,55 &mgr;m zu übertragen, da daraus eine minimale
Dämpfung der Lichtübertragung resultiert. Für &lgr; = 1,55 &mgr;m
ist es hingegen notwendig, die chromatische Dispersion des Siliziumdioxids, die
nicht gleich Null ist, zu kompensieren, insbesondere durch einen geeigneten Aufbau
des Kerns und der Ummantelung der Glasfaser. Die Terminologie „Glasfaser
Dispersionsverschiebung mit" wird verwendet, um eine Faser zu definieren, in der
die chromatische Dispersion im Wesentlichen durch Kompensation der dem Siliziumdioxid
eigenen chromatischen Dispersion gleich Null gemacht wird, die bei einer von 1,27
&mgr;m verschiedenen Wellenlänge auftritt.
Die effektive Modenfläche Seff einer Faser ist definiert durch:
wobei &PSgr; (r) eine skalare Funktion der Feldverteilung in der Faser ist und
r den radialen Abstand, in Polarkoordinaten, eines Punktes in einem Koordinatensystem
bezeichnet, das quer zu der Faser liegt und in Bezug auf diese zentriert ist. Es
wird gezeigt, dass die Qualität der Übertragung in der Faser umso besser
ist, je größer die effektive Modenfläche Seff ist. Es ist daher zur
Verbesserung der Übertragungsqualität in der Faser – was den Vorteil
hat, die Anzahl der Zwischenverstärker über die Verbindung hinweg, und
so auch die Kosten der Einrichtung zu verringern – besonders günstig,
wenn die effektive Modenfläche so groß wie möglich ist.
Nach dem bisherigen Stand der Technik existieren zwei Indexprofile
zur Herstellung einer monomodalen Glasfaser mit Dispersionsverschiebung und großer
effektiver Modenfläche. Diese Profile werden entsprechend als „Profil
mit Trapez + Ring" bzw. als „Profil mit verdecktem Zentralbereich + Ring"
bezeichnet. Ein Profil definiert ein Diagramm des Indexniveaus im Kern und in der
Ummantelung der Faser als Funktion des radialen Abstands in Bezug auf die Mittellinie
der Faser. Das Indexniveau ist ausschließlich eine Funktion dieses Abstands
und hängt nicht von der Winkelkoordinate ab, da die Mittelachse der Faser eine
Drehachse für jede Schicht des Kerns und der Ummantelung definiert.
Das Dokument „Attenuation-optimized dispersion-flattened quadruple-clad
fibers with moderate f-doping in the first inner cladding", veröffentlicht
in „IEEE Photonics Technology Letters, volume 4, no. 6", 1. Juni 1992, Seiten
638-641, definiert einen monomodalen optischen Wellenleiter mit Dispersionsverschiebung,
der eine Ummantelung mit einem vorbestimmten Brechungsindex und einen Kern umfasst,
welcher aufweist: einen zentralen Bereich mit einem Brechungsindex, der höher
als der Brechungsindex der Ummantelung ist, einen ersten ringförmigen Bereich,
der den zentralen Bereich umgibt und einen Brechungsindex aufweist, der niedriger
als der Brechungsindex der Ummantelung ist, einen zweiten ringförmigen Bereich,
der den ersten ringförmigen Bereich umgibt und einen Brechungsindex aufweist,
der höher als der Brechungsindex der Ummantelung ist, und einen dritten ringförmigen
Bereich, der den zweiten ringförmigen Bereich umgibt und einen Brechungsindex
aufweist, der niedriger als der Brechungsindex der Ummantelung ist, aufweist.
Das Dokument zeigt das Brechungsindexprofil einer Realisierung eines
entsprechenden optischen Wellenleiters, wobei der Brechungsindex im zentralen Bereich
abhängig von einem polaren Abstand variiert, der in Bezug auf die Mitte des
Wellenleiters in solcher Weise definiert ist, dass der Brechungsindex höher
ist als der Brechungsindex der Ummantelung, außer in dem Gebiet ganz in der
Nähe der Mitte des Wellenleiters, in welchem der Brechungsindex niedriger als
der Brechungsindex der Ummantelung ist.
Das als mit „Trapez + Ring" bezeichnete Profil, das in der
französischen Patentanmeldung Nr. 94-10615
beschrieben ist, definiert eine Faser, die aufweist:
– eine Ummantelung mit einem vorbestimmten Brechungsindex und
– einen Kern, der zum einen einen zentralen Bereich mit einem Brechungsindex,
der höher als der Brechungsindex der Ummantelung ist und von einem gegebenen
Wert des radialen Abstands an abnimmt bis zum Erreichen des Brechungsindexes
der Ummantelung, und zum anderen einen den zentralen Bereich umgebenden Ring mit
einem Brechungsindex, der höher als der Brechungsindex der Ummantelung ist
und der von diesem zentralen Bereich durch einen Randbereich getrennt ist, dessen
Brechungsindex dem Brechungsindex der Ummantelung entspricht, umfasst.
Dieses Profil mit „Trapez + Ring" bietet eine effektive Modenfläche
Seff, die 85 &mgr;m2 erreichen kann. Die Fasern, die ein solches Profil
definieren, weisen jedoch den erheblichen Nachteil auf, dass sie anfällig für
Verluste durch Mikrokrümmungen sind.
Das als mit „verdecktem Zentralbereich + Ring" bezeichnete
Profil, das in dem Dokument mit dem Titel „Transmission Characteristics of
a Coaxial Optical Fiber Line" beschrieben und veröffentlicht in „Journal
of Lightwave Technology, vol.11, no.11, November 1993, Seiten 1717-1720" ist, definiert
eine Faser, die umfasst:
– eine Ummantelung mit einem vorbestimmten Brechungsindex und
– einen Kern, der zum einen einen zentralen Bereich mit einem Brechungsindex,
der niedriger als der Brechungsindex der Ummantelung ist, und zum anderen einen
den zentralen Bereich umgebenden Ring mit einem Brechungsindex, der höher als
der Brechungsindex der Ummantelung ist, aufweist.
Dieses Profil mit „verdecktem Zentralbereich + Ring" bietet
eine effektive Modenfläche Seff, die 90 &mgr;m2 erreichen kann.
Die Fasern, die ein solches Profil verwenden, erscheinen jedoch aufgrund der dieser
erheblichen intrinsischen Verluste, die durch die hohen Brechzahlunterschiede verursacht
werden, nicht optimal.
Daher sind, nach dem bisherigen Stand der Technik, die beiden Arten
einer Glasfaser mit Dispersionsverschiebung und großer effektiver Modenfläche
nicht gänzlich zufriedenstellend, im Hinblick auf ihr Verhalten im Sinne einer
Abschwächung, ob es sich um Verluste durch Mikrokrümmungen oder um intrinsische
Verluste handelt. Die Erfindung zielt daher darauf ab, diese Nachteile zu beseitigen,
indem eine Glasfaser mit Dispersionsverschiebung und großem effektivem Modenbereich
bereitgestellt wird, die gänzlich zufriedenstellende Eigenschaften für
alle Abschwächungsparameter besitzt.
Zu diesem Zweck ist ein monomodaler optischer Wellenleiter, umfassend:
– einen optischen Kern und
– eine Ummantelung, die den optischen Kern umhüllt und durch einen
vorbestimmten Brechungsindex definiert ist,
wobei der optische Kern zum einen einen zentralen Bereich mit einem konstanten Brechungsindex,
der niedriger als der vorbestimmte Brechungsindex ist, und zum anderen einen den
zentralen Bereich umgebenden ringförmigen Bereich mit einem Brechungsindex,
der höher als der vorbestimmte Brechungsindex ist, aufweist,
erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass der Kern zudem zwischen dem
ringförmigen Umgebungsbereich und der Ummantelung mindestens einen zusammengesetzten
ringförmigen Bereich aufweist, der aus zwei aufeinanderfolgenden ringförmigen
Bereichen mit jeweiligen Brechungsindices, die niedriger bzw. höher als der
vorbestimmte Brechungsindex sind, besteht.
Es kann vorgesehen werden, dass in mindestens in einem der zentralen
oder ringförmigen Bereiche der Brechungsindex als Funktion eines radikalen
Abstandes, der in Bezug auf die Mittellinie des Wellenleiters definiert ist, variabel
ist.
Weitere Merkmale und Vorzüge der vorliegenden Erfindung erscheinen
deutlicher beim Lesen der folgenden Beschreibung, unter Bezugnahme auf die entsprechenden
angehängten Zeichnungen, in welchen:
1 eine Querschnittsansicht eines erfindungsgemäßen
monomodalen optischen Wellenleiters zeigt;
2, gemäß einer ersten Variante der Erfindung,
ein Diagramm eines erfindungsgemäßen Indexprofils, welches dem in
1 dargestellten Leiter zugeordnet ist; und
3, gemäß einer zweiten Variante der Erfindung,
ein Diagramm eines erfindungsgemäßen Indexprofils ist, welches dem in
1 dargestellten Leiter zugeordnet ist.
Unter Bezugnahme auf 1 weist ein monomodaler
optischer Wellenleiter, oder eine Glasfaser, gemäß der Erfindung im Querschnitt
eine optische Ummantelung 1 auf, die einen optischen Kern 2 umhüllt.
Der optische Kern 2 besteht aus einem ringförmigen zentralen Bereich
21, der von drei aufeinanderfolgenden konzentrischen ringförmigen
Bereichen 22, 23 und 24 umhüllt ist. Die Glasfaser
ergibt sich aus dem Ausziehen von Material aus einem Vorformling, der durch aufeinanderfolgende
Ablagerungen von Schichten aus in geeigneter Weise dotiertem Siliziumdioxid erhalten
wird. Gemäß einer Variante der Erfindung, die in 2
veranschaulicht ist, welche das Indexniveau n als Funktion des Abstandes r in Polarkoordinaten
bezogen auf die Mitte der Faser darstellt, weist der zentrale Bereich
21 einen konstanten Brechungsindex auf, der niedriger als der Brechungsindex
der Ummantelung 1 ist, und der erste konzentrische ringförmige
Bereich 22, der den zentralen Bereich umgibt, hat einen konstanten Brechungsindex,
der höher als der Brechungsindex der Ummantelung 1 ist. Im Übrigen
ist zwischen dem ringförmigen Umgebungsbereich 22 und der Ummantelung
1 ein zusammengesetzter ringförmiger Bereich vorgesehen, der aus den
beiden aufeinanderfolgenden konzentrischen ringförmigen Bereichen
23 und 24 besteht, die als der innere und der äußere
bezeichnet sind, welche jeweils konstante Brechungsindices aufweisen, die niedriger
bzw. höher als der Brechungsindex der Ummantelung 1 sind. Auf diese
Weise unterscheidet sich die Erfindung von dem bisherigen Stand der Technik, welcher
in dem vorstehend erwähnten Dokument „Transmission Characteristics of
a Coaxial Optical Fiber Line" beschrieben ist, durch diesen zusammengesetzten ringförmigen
Bereich, der aus den beiden aufeinanderfolgenden konzentrischen inneren und äußeren
ringförmigen Bereichen 23 und 24 zusammengesetzt ist, welche
jeweils einen niedrigeren bzw. höheren Brechungsindex als der Brechungsindex
der Ummantelung 1 aufweisen. Die physikalische Eigenschaft, die dem durch
die Erfindung verschafften erheblichen Vorteil zugrundeliegt, ist die folgende:
Es ist gezeigt, dass die chromatische Dispersion M einer Glasfaser in guter Annäherung
durch die Summe der Materialdispersion M1, die der für eine ebene Welle in
einem homogenen Milieu von gegebenem Index erhaltenen Dispersion entspricht, und
der Leiterdispersion M2, die der Dispersion entspricht, welche bei Vernachlässigung
der Abhängigkeit der Indexwerte als Funktion der Wellenlänge erhalten
wird, angegeben ist. Dies schreibt sich:
M = M1 + M2
Es wird zudem gezeigt, dass
M1 = –&lgr;/c·∂2n/∂&lgr;2),
und
M2 = – [&Dgr;n/&lgr;c]·V(∂2(VB)/∂V2)
wobei &lgr; die Wellenlänge der Lichtwelle ist, die im Wesentlichen 1,55
&mgr;m entspricht, c die Lichtgeschwindigkeit, n eine Variable des Indexwerts,
&Dgr;n die Indexdifferenz zwischen dem Maximalindex des Kerns und dem Index der
Ummantelung und V(∂2(VB)/∂V2) ein Ausdruck ist,
der die Dispersion des Leiters kennzeichnet, wobei V die normalisierte Frequenz
und B der normalisierte effektive Index ist, wobei der effektive Index der von der
sich in dem Kern ausbreitenden Lichtwelle „gesehene" Index ist. Um der Faser
eine chromatische Dispersion gleich Null zu verleihen, ist es notwendig, den durch
die Summe (M1 + M2) angenommenen Wert gleich Null zu machen und daher den Wert M1
durch einen Wert M2 von gleichem absolutem Wert und entgegengesetztem Vorzeichen
zu kompensieren. In dem vorstehend erwähnten Dokument „Transmission
Characteristics of a Coaxial Optical Fiber Line" ist die beschriebene Glasfaser
derart, dass der von V(∂2(VB)/∂V2) angenommene
Wert in der Gleichung
M2 = – [&Dgr;n/&lgr;c]·V(∂2(VB)/∂V2)
niedrig ist, was dazu zwingt, &Dgr;n zu erhöhen, um den Wert von M1 durch
den Wert von M2 zu kompensieren. Nun aber führt eine große Indexdifferenz
zwischen dem Kern und der Ummantelung der Glasfaser zu intrinsischen Verlusten.
Im Rahmen der Erfindung ist der von V(∂2(VB)/∂V2)
angenommene Wert ausreichend hoch, um nicht eine große Indexdifferenz &Dgr;n
zwischen dem Kern und der Ummantelung der Faser zu erreichen. Es ergeben sich daraus
dann wesentlich geringere intrinsische Verluste.
Als nicht beschränkendes Beispiel kann eine Ausführung eines
optischen Wellenleiters gemäß der Erfindung angegeben werden. In dieser
Ausführung, wie in 2 veranschaulicht, wurde die
Schreibweise &Dgr;ni und ri gewählt, um jeweils eine
Indexvariation in Bezug auf den Index der Ummantelung 1 bzw. einen an einem
äußersten Punkt jedes der den Kern 2 bildenden Bereiche gemessenen
Radius zu bezeichnen, wobei i den Index für jeden der Bereiche 21,
22, 23 und 24 bezeichnet. Die Ausführung ergibt:
&Dgr;n21 = –5,5·10–3, &Dgr;n22
= 11·10–3, &Dgr;n23 = –5,5·10–3,
&Dgr;n24 = –5,5·10–3, und r21
= 2,1 &mgr;m, r22 = 4,2 &mgr;m, r23 = 7,06 &mgr;m und
r24 = 8,4 &mgr;m
Das von der Erfindung vorgeschlagene Indexprofil verleiht der Glasfaser
eine effektive Modenfläche, die im Wesentlichen 85 &mgr;m2 entspricht.
In einer Variante von 2 ist das in
3 dargestellte Indexprofil derart, dass in jedem der
beiden Bereiche 22 und 24 der Brechungsindex n im Dreieck als
Funktion des radialen Abstandes r variabel ist, während er gleichzeitig höher
als der Brechungsindex der Ummantelung 1 bleibt. Diese Variante ist nicht
einschränkend, und es ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Brechungsindex
in mindestens einem Bereich 22, 23 und 24 variabel sein
kann, als Funktion des radialen Abstandes r gemäß einer gegebenen Geometrie,
wie etwa Dreieck, Raute, Spitzbogenkurve, etc.. Die folgenden Merkmale werden jedoch
eingehalten. In den Bereichen 21 und 23 bleibt der Brechungsindex
des Kerns höher als der Brechungsindex der Ummantelung 1. In den Bereichen
22 und 24 bleibt der Brechungsindex des Kerns niedriger als der
Brechungsindex der Ummantelung 1.
Obwohl die vorangehende Beschreibung sich darauf beschränkt,
einen einzigen zusammengesetzten ringförmigen Bereich, bestehend
aus den beiden aufeinanderfolgenden konzentrischen ringförmigen Bereichen
23 und 24, die jeweils Brechungsindices aufweisen, die niedriger
bzw. höher als der Brechungsindex der Ummantelung 1 sind, in Betracht
zu ziehen, können mehrere aufeinanderfolgende konzentrische ringförmige
Bereiche vorgesehen werden, wobei jeder aus zwei ringförmigen konzentrischen
inneren und äußeren Bereichen besteht, die jeweils Brechungsindices aufweisen,
die niedriger bzw. höher als der Brechungsindex der Ummantelung 1
sind.
Ein weiterer erheblicher sich aus der Erfindung ergebender Vorteil
ist die geringe spektrale Steigung der erhaltenen chromatischen Dispersion, die
zum Beispiel gleich 0,065 ps/nm2/km in dem zuvor gegebenen Ausführungsbeispiel
ist. Dies bedeutet, dass die chromatische Dispersion M wenig in Abhängigkeit
von der verwendeten Wellenlänge &lgr; fluktuiert, was eine Möglichkeit
zum Multiplexierung bezüglich der Wellenlänge bietet, typischerweise bei
Wellenlängen nahe &lgr; = 1,55 &mgr;m.
Anspruch[de]
Monomodaler optischer Wellenleiter umfassend:
– einen optischen Kern (2) und
– eine Ummantelung (1), die den optischen Kern (1) umhüllt
und durch einen vorbestimmten Brechungsindex definiert ist,
wobei der optische Kern (2) zum einen einen zentralen Bereich (21)
mit einem konstanten Brechungsindex, der niedriger als der vorbestimmte Brechungsindex
ist, und zum anderen einen den zentralen Bereich (21) umgebenden ringförmigen
Bereich (22) mit einem Brechungsindex, der höher als der vorbestimmte
Brechungsindex ist, aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass der Kern zudem zwischen dem ringförmigen
Umgebungsbereich (22) und der Ummantelung (1) mindestens einen
zusammengesetzten ringförmigen Bereich aufweist, der aus zwei aufeinander folgenden
ringförmigen Bereichen (23, 24) mit jeweiligen Brechungsindices,
die niedriger bzw. höher als der vorbestimmte Brechungsindex sind, besteht.Monomodaler optischer Wellenleiter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass in mindestens einem der ringförmigen Bereiche (22,
23, 24) der Brechungsindex variabel ist, abhängig von einem
definierten polaren Abstand in Bezug auf die Mittellinie des optischen Wellenleiters.