Die vorliegende Erfindung betrifft selbsttragende kapillare Membranen,
die Herstellung solcher Membranen und die Verwendung dieser Membranen in Trennungs-,
Filtrations- und Reinigungstechniken.
Mikro-, Ultra-, Nano- oder reverse Osmose-Membranen werden zunehmend
für die Filtration suspendierter Partikel und Feststoffe und zur Trennung von
gelösten Stoffen und Flüssigkeiten, von Flüssigkeiten und Flüssigkeiten
und von Gasen und Flüssigkeiten verwendet.
Eine häufig verwendete Form dieser Membranen ist eine flache
Form, bei der die Membran auf einem Träger aus beispielsweise Polyester aufgebracht
ist. Üblicherweise ist die tatsächliche Trennungsmembrane eine dünne
Schicht aus Polymer, das porös ausgebildet ist, welches selbst eine ausreichende
Festigkeit besitzt, um den einwirkenden Drücken standzuhalten. Im Allgemeinen
ist eine solche Membran nur für Verfahren geeignet, bei denen der Druck von
der Seite der Trennungsschicht der Membran, die von dem Träger getragen wird,
ausgeübt wird. Ein von der anderen Seite ausgeübter Druck würde meistens
zu einer Ablösung der Membranschicht von dem Substrat führen.
Eine andere Form einer Membran ist die röhrenförmige oder
kapillare Form. Auch bei dieser Form wird eine Verstärkung verwendet, um die
erforderliche Festigkeit zu erhalten. Ein frühes Beispiel dafür wird von
W. W. Cooper et al. in US 3,676,193 angegeben.
Die Membran wird hier auf einem röhrenförmigen porösen gestrickten
Träger aufgebracht. Cooper et al. beschreiben sowohl die Anordnung auf der
Außenfläche des Trägers als auch die Anordnung auf der Innenfläche
des Trägers. Wenn die Membran sich auf der Außenfläche befindet,
so ist sie für die Filtration von der Innenfläche zur Außenfläche
geeignet, und wenn die Membran sich auf der Innenfläche befindet, so ist sie
für die Filtration von der Innenseite zur Außenseite geeignet. Neben gestrickten
Materialien sind auch Vliesstoffe als Trägerschicht geeignet.
Die vorgenannte Trägerschicht dient auch dazu, das Schrumpfen
der Membranschicht während der Bildung der Membran, insbesondere während
der Bildung nach dem Koagulationsverfahren zu verhindern, welches eine Zerstörung
der gebildeten Porenstruktur zur Folge hätte. In US
4,061,821 beschreibt Hayano die Verhinderung dieses Effekts und auch die
Verstärkung der gebildeten Membran durch das Verstärkungsmaterial. In
US 5,472,607 beschreibt Mailvaganum eine
vergleichbare getragene Membran für die Filtration von der Außenfläche.
Ohne Verstärkung wären die röhrenförmigen oder
kapillaren Membranen nicht dazu in der Lage, dem angewendeten Arbeitsdruck standzuhalten.
Die Verstärkung dient daher dazu, den Berstdruck oder den Bruchdruck, d.h.
den Druck, bei dem die Membran birst oder bricht, abhängig von der Richtung
der Filtration, ausreichend zu erhöhen. Üblicherweise ist die Verstärkung
daher ein Strickmaterial oder ein Vliesstoff, in dem Fasern in verschiedenen Richtungen
enthalten sind, in dem aber keine oder nur wenige Fasern in Längsrichtung vorhanden
sind.
Wenn der Durchmesser der Membran kleiner als etwa 8 mm ist, so ist
es möglich, selbsttragende Kapillaren ohne Verstärkungsmaterialien herzustellen,
die in der Lage sind, den gewünschten Arbeitsdrücken standzuhalten. Solche
Membranen sind üblicherweise in der Lage, dem gewünschten Druck von beiden
Seiten standzuhalten und sie können daher zurückgespült werden. Ein
erstes Beispiel einer solchen Membran ist von Stein et al. beschrieben worden (J.
Apl. Polymer Science 20, 2377-2391 (1976) und US
4,051,300). Rückspülen wurde auch von Klein und Schneider (Desalination
41, 263-275 (1982)) und aktueller von Wenten et al. in US
5,560,828 beschrieben. Zur Zeit sind verschiedene Membranen, die in der
Lage sind, Drücken von beiden Seiten standzuhalten und daher zurück gespült
werden können, kommerziell erhältlich.
In der Praxis wird die Filtration in einem Bauelement durchgeführt,
welches mehrere Kapillaren enthält. Eine für ein Filtrationselement häufig
verwendete Form ist eine Form, bei der sich die Kapillaren parallel in einem röhrenförmigen
Gehäuse angeordnet sind und die Kapillaren auf beiden Seiten in einem „Einbettungsmaterial"
eingebettet sind. Ein solches Element, bei dem das Permeat an den Enden der Röhren
entladen wird, wird von Mahon et al. in US 3,228,877
und 3,228,876 beschrieben. In
US 4,997,564 beschreibt Herczeg et al. eine
Art eines Filterelements, bei der das Permeat durch eine mittige Röhre entladen
wird.
Obwohl die kapillaren Membranen selbst eine ausreichende Druckbeständigkeit
aufweisen, treten bei den oben beschriebenen Filtrationselementen häufig Probleme
wie etwa Kapillarbruch auf. Dieser Kapillarbruch ist das Ergebnis der Tatsache,
dass die Kapillaren an ihren Enden in dem Einbettungsmaterial fixiert sind, sie
zwischen diesen Enden aber ein gewisses Maß an Bewegungsfreiheit besitzen.
Durch die Zufuhr und Entladung von Flüssigkeit können in den Filtrationselementen
Kräfte quer zu den Kapillaren auftreten, die zu Biegekräften und Zugkräfte
an der Stelle des Übergangs von der Einbettung zu der freien Membran führen.
In der Praxis treten die meisten Kapillarbrüche daher an dieser Stelle auf.
Die Biegekräfte sind die Folge einer zu großen Längenausdehnung bei
einer bestimmten Querbelastung. Nicht verstärkte Kapillarmembranen aus thermoplastischen
Polymeren zeigen bereits bei einer relativ geringen Belastung eine
Dehnung von einigen Prozent. Biege- und Zugkräfte nehmen daher mit einer Querkraft
zu. Da diese von der Einbettung absorbiert werden und außerdem bekannt ist,
dass sich hier der schwächste Punkt der Membran befindet (Klein, J. Appl. Pol.
Sci 20, 2377-2394 (1976)), beginnt der Bruch an dieser Position. Ohne Dehnung wäre
eine seitliche Bewegung unmöglich. Dieser Effekt spielt insbesondere bei der
Verwendung von sogenannten seitlich durchströmten oder quer durchströmten
Elementen, wie sie u.a. in H. Futselaar, Doktorarbeit, Technical University Twente
(1993) beschrieben werden, eine Rolle, da der Fluss hier per Definition quer zu
den Kapillaren erfolgt. NL 1004489 beschreibt
ein Filtrationsmembranelement, bei dem dem Auftreten von Querkräften auf Kapillarmembranen
entgegengewirkt wird, indem eine oder mehrere Verteilungsröhren, die jeweils
wenigstens eine Öffnung zu dem Membranraum aufweisen, quer zu den Kapillarmembranen
eingebaut sind. Eine solche Lösung kann selbstverständlich nicht bei quer
durchströmten Elementen eingesetzt werden.
T.C. Bohrer beschreibt in US 3,494,121
eine hohle verstärkte Verbundfaser, die hergestellt wird durch Inkontaktbringen
einer Mehrzahl von Monofilamenten, z.B. 2 bis 500 oder mehr, vorzugsweise von etwa
25 bis 75 Monofilamenten, mit einer Lösung, die aus einem Polymer und einem
organischen Lösungsmittel zusammengesetzt ist, unter Bildung einer einheitlichen
Filamentstruktur und Erwärmen der Struktur, um das Lösungsmittel zu entfernen
und eine hohle Faser zu bilden.
In GB 1 374 704 ist eine röhrenförmige
Membran offenbart, die eine für Flüssigkeiten durchlässige Wand und
ein röhrenförmiges Verstärkungsmittel aufweist, das in dem Membranmaterial
eingebettet ist und aus Strängen besteht, die einander kreuzen, wobei die Stränge
sich in zwei im Wesentlichen senkrecht zueinander liegenden Richtungen erstrecken,
wobei eine der Richtungen im Allgemeinen axial verläuft. Als einziges Beispiel
des röhrenförmigen Verstärkungsmittels ist ein röhrenförmiger
Webstoff angegeben.
Es ist ein Ziel der Erfindung, das Problem von Kapillarbruch zu lösen,
indem Kapillarmembranen mit einer erhöhten Zugfestigkeit und verringerter Dehnung
in Längsrichtung bereitgestellt werden, in denen der Fluss durch die Membran
nicht durch das Vorhandensein der Verstärkungsfaser beeinträchtigt wird
und die einfach herzustellen sind.
Es wurde gefunden, dass durch den Einbau von Verstärkungsfasern
in das Wandmaterial der Kapillarmembran die Zug-Bruchfestigkeit der Membran erhöht
werden kann, ohne die Funktion der Membran zu beeinträchtigen.
Dementsprechend betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
einer selbsttragenden Membran, die in Längsrichtung mit einer oder mehreren
kontinuierlichen Verstärkungsfasern verstärkt ist, wobei das Verfahren
das Bereitstellen einer Lösung eines Polymers in einem Lösungsmittel,
Extrudieren der Lösung eines Polymers durch eine Spinnöffnung einer Spinndüse,
die mit einer oder mehreren Lumennadeln ausgestattet ist, Zuführen einer Flüssigkeit
oder eines Gases durch die eine oder mehrere Lumennadeln in die extrudierte Lösung
eines Polymers während der Extrusion der Lösung eines Polymers, Entfernen
des Lösungsmittels, um so eine Membran zu bilden, die eine Außenfläche
und eine oder mehrere Innenflächen aufweist und einen oder mehrere Kanäle
umfasst, die sich in Richtung der Extrusion erstrecken und parallel zu der Außenfläche
der Membran verlaufen, wobei während der Extrusion der Lösung eines Polymers
eine oder mehrere Verstärkungsfasern durch die Spinndüse geführt
werden und mit der Lösung des Polymers coextrudiert werden, so dass die Verstärkungsfasern
in das Material der Membran zwischen der Außenfläche und der Innenfläche/den
Innenflächen eingefügt werden und sich in Richtung der Extrusion erstrecken.
Die Erfindung betrifft ferner eine durch das erfindungsgemäße
Verfahren erhältliche selbsttragende Kapillarmembran, die eine Außenfläche
und eine Innenfläche aufweist und in Längsrichtung mit 1 bis 16, vorzugsweise
1 bis 4 Verstärkungsfasern, die in das Material der Membran zwischen der Außenfläche
und der Innenfläche eingefügt sind, verstärkt ist.
Die Erfindung betrifft außerdem eine durch das erfindungsgemäße
Verfahren erhältliche selbsttragende Membran aus einem halbdurchlässigen
Material, die die Form eines Blatts mit einer Außenfläche und Innenflächen
aufweist, die Kanäle umfasst, welche sich in Richtung der Extrusion erstrecken
und parallel zu der Außenfläche verlaufen und die in Längsrichtung
mit Verstärkungsfasern, die in das Material der Membran zwischen die Außenfläche
und die Innenflächen eingefügt sind, verstärkt ist.
Die Erfindung betrifft ferner die Verwendung der vorliegenden Membran
zur Filtration suspendierter Feststoffe und Partikel und zur Trennung von gelösten
Stoffen und Flüssigkeiten, von Flüssigkeiten und von Flüssigkeiten
und Gasen.
Die erfindungsgemäßen Kapillarmembranen besitzen eine im
Vergleich zu den üblichen Kapillarmembranen des Standes der Technik beträchtlich
verbesserte Zug-Bruchfestigkeit und eine stark verringerte Bruchdehnung wobei gute
Berst- und Bruchdrücke beibehalten werden. Da der Durchmesser der Verstärkungsfaser
im Allgemeinen klein ist im Vergleich zu der Wanddicke und nur eine begrenzte Zahl
von Fasern benötigt wird, um die erforderliche Zug-Bruchfestigkeit
zu erreichen, wird die Porosität der Membran und somit der Fluss durch die
Membran nicht oder kaum behindert.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen in Längsrichtung
verstärkten Kapillarmembranen besteht darin, dass aufgrund der verringerten
Dehnung verhindert wird, dass die separaten Kapillaren sich bei üblichen Filtrationselementen
berühren. Wenn Kapillaren einander berühren, so liegt der Außendruck
nicht mehr an allen Seiten an und infolgedessen treten konzentrierte Punktbelastungen
auf. Kapillaren sind gegenüber konzentrierten Punktbelastungen wenig beständig,
so dass früher eine Schädigung auftritt. Durch die in Längsrichtung
verstärkten selbsttragenden Kapillarmembranen der Erfindung wird eine konzentrierte
Punktbelastung verhindert.
Eine seitliche Versetzung der Kapillarmembranen kann auch in solchen
Fällen auftreten, in denen das Kapillarmaterial infolge bestimmter Flüssigkeiten
in dem zu filtrierenden Medium anschwillt. In den erfindungsgemäßen in
Längsrichtung verstärkten selbsttragenden Kapillarmembranen verhindern
die Verstärkungsfasern, dass sich das Material in Längsrichtung infolge
des Schwellens ausdehnt und die Kapillarmembran sich infolgedessen selbst in Längsrichtung
versetzt.
Die Verstärkungsfaser kann sowohl an der Außenfläche
des Querschnitts der Kapillarmembran als auch an der Innenfläche der Membran
angeordnet sein. Die Verstärkungsfaser kann auch in der Mitte des Membranmaterials
angeordnet sein. Die Porengröße einer Kapillarmembran ist im Allgemeinen
nicht homogen über den Querschnitt der Membran. Durch Anordnung von Fasern
in demjenigen Abschnitt der Kapillarmembran, in dem die Porengröße am
größten ist, tritt ein geringer zusätzlicher hydrodynamischer Widerstand
als Folge des Einbaus der Verstärkungsfasern auf und die Gefahr einer Leckage
ist ebenfalls gering. Die Trennschicht oder Filtrationsschicht ist vorzugsweise
auf der Seite vorgesehen, die der Seite, in deren Nähe sich die Verstärkungsfaser
befindet, gegenüberliegt. Wenn die Verstärkungsfaser sich in der Mitte
der Membran befindet, so kann auf beiden Seiten eine Trennschicht vorgesehen sein.
1 und 2 zeigen schematisch
den Querschnitt von zwei Beispielen von erfindungsgemäßen verstärkten
Kapillarmembranen (1), in denen die Verstärkungsfasern (3)
an der Innenfläche bzw. der Außenfläche der Kapillarwand (2)
angeordnet sind und die Trennschicht (4) in der Nähe der gegenüberliegenden
Seite der Kapillarwand bereitgestellt ist.
Der äußere Durchmesser der erfindungsgemäßen selbsttragenden
Kapillarmembran beträgt im Allgemeinen von 0,3 bis 8 mm und insbesondere von
0,7 bis 5 mm. Der innere Durchmesser beträgt im Allgemeinen von 0,2 bis 6 mm
und insbesondere von 0,4 bis 3 mm. Die Wanddicke beträgt im Allgemeinen von
0,1 bis 2 mm und insbesondere von 0,2 bis 1 mm. Die Dicke der Verstärkungsfaser
beträgt von 0,01 bis 0,5 mm. Der Abstand zwischen der Verstärkungsfaser
und der Trennschicht muss wenigstens 0,1 mm betragen.
Obwohl es möglich ist, eine selbsttragende Kapillarmembran mit
ausreichender Festigkeit unter Verwendung von nur einer Faser zu erhalten, ist es
im Allgemeinen bevorzugt, wenigstens vier Fasern zu verwenden. Die Anzahl der Verstärkungsfasern
beträgt vorzugsweise nicht mehr als 16, da ansonsten die Gefahr besteht, dass
der Fluss durch die Membran zu sehr behindert wird.
Die in der Erfindung verwendete Verstärkungsfaser kann ein Monofilament
sein, sie kann aber auch eine umschlungene Multifilamentfaser sein.
Die Verstärkungsfaser besitzt eine Zug-Bruchfestigkeit von wenigstens
4 g/dtex und vorzugsweise mehr als 15 g/dtex. Die Bruchdehnung der Verstärkungsfaser
beträgt höchstens 15% und ist vorzugsweise kleiner als 5%. Geeignete Verstärkungsfasern
zur Verwendung gemäß der Erfindung beinhalten Polyesterfasern, Polyaramidfasern
(beispielsweise Kevlar® von Dupont, Twaron® von
Akzo Nobel), Polypropylenfasern (beispielsweise Dyneema® von DSM),
Polyacrylfasern, etc. Optional kann es vorteilhaft sein, die Fasern vorzubehandeln,
um eine Haftung an dem Membranmaterial zu gewährleisten. Für Dyneema-Fasern
ist beispielsweise eine Corona-Behandlung geeignet. Mechanisches Verankern in der
Membranmatrix durch Bereitstellung von Rauigkeit oder Unregelmäßigkeiten
in der Verstärkungsfaser kann ebenfalls eine vorteilhafte Auswirkung besitzen.
Beispielsweise kann diese Rauigkeit durch Verwendung von umschlungenen Multifilamentfasern
erhalten werden.
Das Membranmaterial ist vorzugweise ein Polymer. Geeignete Polymere
sind dem Fachmann bekannt. Beispiele sind Polysulfon-Polymere, Celluloseacetat,
Polyacrylnitril, Polypropylen, Polyvinylidenfluorid. Polysulfone sind bevorzugt.
Die erfindungsgemäßen verstärkten selbsttragenden Kapillarmembranen
können durch Coextrudieren der Verstärkungsfasern in Längsrichtung
bei der Extrusion der Kapillaren auf übliche Weise hergestellt werden.
Ein übliches Verfahren zur Herstellung von Kapillarmembranen
beinhaltet das Auflösen eines geeigneten Polymers in einem Lösungsmittel,
optional die Zugabe weiterer Additive und die Extrusion durch eine
Spinndüse für eine Kapillarmembran und die anschließende Koagulation
und Entfernung löslicher Bestandteile (diese Technik wird als Nass-Spinnen
bezeichnet).
3 zeigt schematisch den Querschnitt in Längsrichtung
einer Spinndüse (5), die erfindungsgemäß für die Herstellung
der verstärkten Kapillarmembranen verwendet werden kann. Die Polymerlösung
wird über die Zufuhr (8) zugeführt und durch die Spinnöffnung
(6) extrudiert. Während der Extrusion der Membran kann eine Flüssigkeit
oder ein Gas, welches über die Zufuhr (9) zugeführt wird, in
das extrudierte Material durch die Lumennadel (7) injiziert werden, woraufhin
ein Lumen gebildet wird. Die Verstärkungsfaser (10) wird durch die
Spinnöffnung (6) durch Öffnungen (11) mit entsprechender
Größe in der Rückand der Spinndüse und durch Öffnungen
(13) mit entsprechender Größe in der Faserführung (12),
beispielsweise eine auf der Lumennadel (7) angeordnete Scheibe, gezogen.
Durch Veränderung der Bedingungen während der Extrusion,
beispielsweise der Zusammensetzung der zu injizierenden Flüssigkeit, ist es
möglich, die Trennschicht je nach Bedarf auf der Außenfläche der
Membran oder auf der Innenfläche, auf der Seite des Lumens bereitzustellen.
Infolgedessen werden asymmetrische Poren erhalten.
Dieses Verfahren ist auch für die Einbau einer Verstärkung
in Kapillaren, die auf andere Weise gebildet werden, wie beispielsweise durch die
TIPS-Technik (thermisch induzierte Phasentrennung), bei der häufig symmetrische
Membranen erhalten werden, geeignet. Das einzige Erfordernis besteht darin, dass
bei einer Extrusion die Verstärkungsfasern mit gesponnen werden können.
Es ist auch möglich, die Verstärkungsfasern mit zu extrudieren,
wenn die blattförmigen Membranen mit Kanälen extrudiert werden, wie in
der niederländischen Patentanmeldung 1009866
beschrieben.
Die erfindungsgemäßen selbsttragenden Kapillarmembranen
sind sowohl für die Filtration von der Innenseite zu der Außenseite als
auch für die Filtration von der Außenseite zu der Innenseite geeignet,
abhängig von der Position der Trennschicht. In beiden Fällen ist ein Zurückspülen
möglich.
Die erfindungsgemäßen selbsttragenden Kapillarmembranen
sind auch für eine weitere Bearbeitung geeignet (beispielsweise durch Aufbringen
einer zusätzlichen Trennschicht unter Verwendung bekannter Techniken (Beschichten,
Grenzflächenpolymerisation)). Infolgedessen kann erreicht werden, dass Membranen
für Membrantrennungstechniken wie etwa Pervaporation, Gastrennung, Dialyse,
Pertraktion, etc. geeignet sind.
Die erfindungsgemäßen selbsttragenden Kapillarmembranen
können in Vorrichtungen für die Filtration suspendierter Feststoffe und
Partikel und für die Trennung von Flüssigkeiten verwendet werden. Außerdem
können die selbsttragenden Kapillarmembranen sehr gut in üblichen röhrenförmigen
Filtrationselementen in Membrankontaktoren wie den in US
5,104,535 und US 5,230,796 beschriebenen
verwendet werden.
Die Erfindung wird nun durch Beispiele und Vergleichsbeispiele veranschaulicht.
Vergleichsbeispiel 1
Unter Verwendung einer Lösung von Polyethersulfon, die aus 20%
Polyethersulfon, 8% Polyvinylpyrrolidon, 9% Glycerin und 63% N-Methylpyrrolidon
besteht, wurde ein Faser mit einem Innendurchmesser von 1,5 mm und einem Außendurchmesser
von 2,5 mm gesponnen. Die Filtrationsschicht wurde auf der Innenfläche bereitgestellt,
indem Wasser/N-Methylpyrrolidon in einem Verhältnis von 80:20 injiziert wurde.
Die Koagulation erfolgte in einem Wasserbad mit 65 °C nach einer Luftstrecke
von 10 cm. Die Extrusionsgeschwindigkeit betrug 5 m/min. Nach der Entfernung der
löslichen Bestandteile wies die Faser eine Permeationsrate für Wasser
bei 25 °C von 950 l/m2/h/bar auf. Der Grenzwert betrug etwa 100.000
D. Die Zug-Bruchfestigkeit war 4 kg, wobei dann eine Dehnung von 20% auftrat. Bei
einer Zugkraft von 0,5 kg betrug die Dehnung 2%.
Beispiel 1
Unter Verwendung einer Lösung mit derselben Zusammensetzung wie
in Vergleichsbeispiel 1 wurde eine Faser mit denselben Abmessungen gesponnen, wobei
außerdem dieselben Bedingungen verwendet wurden. Auf der Außenfläche
der Membran wurde auf jedem Quadranten eine Dyneema-Faser mit etwa 0,1 mm (SK 65,
440 dtex, umschlungen, hergestellt von DSM), die einer Corona-Behandlung unterzogen
worden war, angeordnet. Die Permeationsrate und die Retention schienen gleich zu
sein wie bei der Membran in Beispiel 1. Die Zug-Bruchfestigkeit betrug nun 45 kg,
wobei eine Dehnung von nur 3% auftrat.
Vergleichsbeispiel 2
Unter Verwendung der Polymerlösung aus Vergleichsbeispiel 1 wurde
eine Kapillarmembran mit einem Innendurchmesser von 3 mm und einem Außendurchmesser
von 5 mm gesponnen. Die Filtrationsschicht wurde auf der Innenfläche durch
Injektion von Wasser/N-Methylpyrrolidon in einem Verhältnis von 50/50 erzeugt.
Koagulation erfolgte in einem Wasserbad mit 65 °C nach einer
Luftstrecke von 10 cm. Die Extrusionsgeschwindigkeit betrug 5 m/min. Nach der Entfernung
der löslichen Bestandteile wies die Faser eine Permeationsrate für Wasser
bei 25 °C von 12.000 l/m2/h/bar auf. Die Porengröße der
Membran betrug 0,2 mm. Die Poren auf der Außenfläche der Membran waren
1 &mgr;m.
Die Zug-Bruchfestigkeit der Membran betrug 18 kg, wobei eine Dehnung
von 25% auftrat. Bei einer Zugkraft von 2 kg betrug die Dehnung bereits 3%.
Beispiel 2
Eine gleiche Kapillarmembran wie in Vergleichsbeispiel 2 wurde gesponnen,
nun aber mit vier Polypropylenfasern in der Mitte der Wand. Die Faser war vom Typ
Twaron® 2200, 1680 dtex (Akzo Nobel). Die Zug-Bruchfestigkeit der
Kapillarmembran betrug nun 140 kg bei einer Dehnung von nur 2,8%. Bei einer Zugkraft
von 2 kg betrug die Dehnung 0,03%.
Beispiel 3
Eine gleiche Kapillarmembran wie in Beispiel 2 wurde gesponnen, nun
aber mit Polyestergarn mit 400 dtex. Die Zug-Bruchfestigkeit der Kapillarmembran
betrug nun 51 kg bei einer Dehnung von 15%. Bei einer Zugkraft von 2 kg betrug die
Dehnung 0,5%.