Technisches Gebiet
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Flüssigkeitsfilteranordnung
entsprechend dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Stand der Technik
Flüssigkeitsfilter dienen dazu, Verunreinigungen aus einer Flüssigkeit
abzusondern, die einer Apparatur zugeführt und dort auf die eine oder andere
Weise verwendet wird, wobei deren Betrieb möglicherweise gestört oder
verhindert wird, falls die in der Flüssigkeit enthaltenen Teilchen in die Apparatur
eintreten. Die Flüssigkeit kann beispielsweise ein Kraftstoff zur Verbrennung
in einem Motor, ein Hydrauliköl zum Betreiben oder Antreiben einer hydraulischen
Apparatur oder eine Flüssigkeit sein, die mit Hilfe einer Sprühdüse
zerstäubt werden soll.
Falls der Flüssigkeitsfilter ein Kraftstofffilter für einen
Ottomotor ist, ist er gewöhnlich zwischen einer Kraftstoffpumpe und dem Vergaser/Einspritzventil
des Motors angeordnet. Falls der Motor ein Dieselmotor, ist der Kraftstofffilter
gewöhnlich zwischen einer Förderpumpe und der Einspritzpumpe des Motors
angeordnet.
Der austauschbare Filtereinsatz (die Filterpatrone) in einem solchen
Kraftstofffilter kann z.B. aus einem orthorhombischen Stapel oder einem kreisförmigen
Zylinderstapel aus Filzlagen oder Filterpapierscheiben bestehen. Wird ein Papierfiltereinsatz
verwendet, kann er z.B. aus einem speziellen wasserabweisenden spiralförmig
gefalteten Papierfilterelement bestehen, das Taschen, Poren oder Zellen bildet,
die eine größtmögliche Filtrationsfläche bei vorgegebenem Verhältnis
aus Fläche/Volumen ergeben.
Die Effizienz eines solch anfänglich sehr wirkungsvollen Filtereinsatzes
lässt trotzdem zwangsläufig mit der Zeit nach, da die Taschen/Poren/Zellen,
welche die Teilchen einfangen, zunehmend mit abgesonderten Teilchen verstopft werden.
Der Filtereinsatz muss deshalb schließlich durch einen vollständig neuen
Filtereinsatz ersetzt werden.
Beim Wechseln eines Filtereinsatzes oder eines Filterelements in einem
Kraftstofffilter ist es schwierig, das Überlaufen von Kraftstoff zu vermeiden,
falls das unter einem bestimmten positiven Druck stehende Filtergehäuse mit
Kraftstoff gefüllt ist. In solchen Fällen entweicht Kraftstoff aus dem
Filtergehäuse, wenn der Deckel des Gehäuses abgeschraubt wird und der
Druck sich dabei in dem Kraftstofffilter verringert. Selbst wenn eine große
Menge an Kraftstoff aus dem Filtergehäuse beim Abnehmen des Gehäusedeckels
entweicht, bleibt eine bestimmte Kraftstoffmenge in dem Filtergehäuse zurück,
wenn der alte Filtereinsatz (Filterelement) aus dem Filtergehäuse entnommen
worden ist.
Das Einsetzen eines neuen Filterelements in das Filtergehäuse
erfordert jedoch, dass das Filtergehäuse zumindest nahezu keinen Kraftstoff
mehr enthält, da sonst das Risiko bestehen würde, dass der in dem Gehäuse
verbliebene Kraftstoff aus dem Filtergehäuse durch das Einsetzen des neuen
Filterelements in das Gehäuse gedrückt wird.
DE-C1-43 30 840 beschreibt einen
Filter zum Reinigen von Flüssigkeiten, beispielsweise von Kraftstoff oder Öl,
mit einem vertikalen Filtergehäuse und einer zylindrischen Filterpatrone. Der
Filter weist ein Standrohr auf, das gegenüber dem Innenraum der Filterpatrone
durch ein Entlüftungsventil an seinem oberen Ende abgedichtet ist, wodurch
ein Entlüften des Gehäuses durch einen Ablaufkanal solange ermöglicht
wird, bis der Filter vollständig mit Flüssigkeit gefüllt ist. Das
Filtergehäuse umfasst ebenso einen mit dem Ablaufkanal verbundenen Kanal im
Boden des Gehäuses, um Fluid beim Herausnehmen des Filterelements aus dem Filtergehäuse
abzulassen.
DE-A1-195 27 844 sowie
DE-U-94 11 811 zeigen ähnliche Lösungen
zum Entleeren des Filtergehäuses, wenn der Filter aus dem Filtergehäuse
entnommen wird.
In keinem dieser Dokumente wird jedoch auf die Probleme eingegangen,
die im Zusammenhang mit dem Druck stehen, der in dem Filtergehäuse herrscht,
noch haben sie eine Lösung vorgeschlagen, wie der Druck in dem Filtergehäuse
vor dem Öffnen des Filtergehäuses abgelassen werden kann.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, das vorstehende
Problem des Überlaufs von Kraftstoff dadurch zu vermeiden, dass eine neue Art
von Flüssigkeitsfilteranordnung vorgesehen wird, die verhindert, dass Kraftstoff
aus dem Filtergehäuse beim Abnehmen des Gehäusedeckels herausgedrückt
wird, und die jegliches Risiko vermeidet, dass Kraftstoff aus dem Filtergehäuse
durch das Einsetzen eines neuen Filterelements in das Gehäuse herausgedrückt
wird.
Beschreibung der Erfindung
Das zuvor genannte Problem wird in einer Flüssigkeitsfilteranordnung
der eingangs erwähnten Art dadurch gelöst, dass die Anordnung die in dem
kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 enthaltenen Merkmale aufweist. Weitergehende
Entwicklungen sowie bevorzugte Ausführungsformen der Flüssigkeitsfilteranordnung
gemäß der Erfindung können zusätzlich die in den Ansprüchen
2 bis 10 enthaltenen Merkmale aufweisen.
Hauptsächliche Unterscheidungsmerkmale der Erfindung bestehen
deshalb darin, dass die Flüssigkeitskammer ein Mittelrohr enthält, das
zur mittleren Längsachse des Filtergehäuses konzentrisch ist und dessen
unteres Ende in dem mittleren Bodenabschnitt des Filtergehäuses befestigt ist,
und dass um das Mittelrohr ein hülsenartiges Filterelement angeordnet ist,
das am Boden mit einem ringförmigen Endstück versehen ist, das dichtend
das Mittelrohr umgibt und oben mit einer Endscheibe versehen ist, durch die das
Filterelement mit einem Deckel verbunden ist, der in dem oberen Teil des Filtergehäuses
dichtend befestigt ist. Befindet sich das Filterelement in seiner eingesetzten Position,
blockiert das Endstück den Einlass zu einem Ansaugkanal bzw. Ablaufkanal in
dem Mittelrohr, der von der Kammer zu einem Ansaugauslass bzw. Ablaufauslass führt.
Der Einlass zu dem Ansaugkanal ist derart relativ zu dem Endstück und dem Deckel
angeordnet, dass bei der Entnahme des Filterelements aus der Kammer der Kanaleinlass
freigelegt und geöffnet wird, bevor die Dichtwirkung zwischen dem Deckel und
dem Filtergehäuse abnimmt. Die Dichtungen zwischen dem Deckel und dem Filtergehäuse
sind auf diese Weise auf einer Höhe angeordnet, die größer ist als
der höchste Flüssigkeitspegel in der Kammer, wenn die Dichtwirkung nachlässt.
Das zuvor genannte Problem des Kraftstoffüberlaufs wird so beim
Wechseln des Filterelements vermieden, da in dem unteren Teil des Mittelrohrs der
sich öffnende Ansaugkanal vorhanden ist, so dass verbliebener Kraftstoff in
der Flüssigkeitskammer aus der Kammer entweichen kann, bevor die druckerhaltende
Dichtwirkung zwischen dem Deckel und dem Filtergehäuse abnimmt. Die auf diese
Weise von der Kammer über den Ansaugkanal abgezogene Flüssigkeit wird
vorteilhafterweise von dem Ansaugauslass zurück zu dem normalen Flüssigkeitsbehälter
beim Wechseln des Filterelements geführt.
Das Endstück des Filterelements umfasst vorzugsweise ebenso nicht
nur einen Hülsenabschnitt, welcher das Mittelrohr dichtend umgibt und dessen
unteres Ende benachbart dem Boden der Flüssigkeitskammer angeordnet ist, sondern
ebenso einen scheibenförmigen Flanschabschnitt, der in radialer Richtung, senkrecht
zu dem Mittelrohr, von dem oberen Ende des Hülsenabschnittes hervorsteht. Die
Endscheibe des Filterelements kann vorteilhafterweise eine ebene kreisförmige
Scheibe sein, die in einer imaginären Ebene senkrecht zu dem Mittelrohr angeordnet
ist. Die Endscheibe ist vorzugsweise mit dem Deckel des Filtergehäuses durch
eine Schnappverbindung verbunden, die das Filterelement relativ zu dem Deckel ortsfest
hält.
Die Filterpatrone (Filtereinsatz), die (der) aus dem Filterelement
und dem zugehörigen Endstück sowie einer Endscheibe besteht, kann deshalb
als einzelne Einheit aus der Flüssigkeitskammer entnommen werden, indem der
Deckel von dem Filtergehäuse abgenommen wird, was wiederum bedeutet, dass das
Filterelement, das mit dem Deckel durch einen Schnappverschluss über die Endscheibe
verbunden ist, zusammen mit dem Deckel nach oben bewegt wird, wenn dieser von dem
Filtergehäuse gelöst und abgenommen wird.
Die Festigkeit zwischen dem Endstück und der Außenseite
des Mittelrohrs kann vorteilhafterweise durch ein Paar ringförmiger Dichtungen,
beispielsweise O-Ringen, gewährleistet werden, die zwischen der Außenseite
des Mittelrohrs und der Innenseite des Hülsenabschnittes, der das Endstück
umgibt, agieren. Diese beiden in axialer Richtung getrennten ringförmigen Dichtungen
sind vorzugsweise in einem Paar paralleler Umfangsnuten an der Innenseite des Hülsenabschnittes
angeordnet. Wenn das Filterelement sich in seiner eingesetzten Position befindet,
in der das untere Ende des Hülsenabschnittes benachbart dem Boden der Flüssigkeitskammer
angeordnet ist, befinden sich die beiden ringförmigen Dichtungen an axial gegenüberliegenden
Seiten der Öffnung zu dem Einlass des Ansaugkanals. Bei alternativen Ausführungsformen
der Erfindung kann die Festigkeit durch eine speziell für diese Zwecke ausgestaltete
Dichtung anstelle von zwei O-Ringen erzielt werden. Bei anderen alternativen Ausführungsformen
ist es ebenso möglich, dass diese Dichtungen an dem Mittelrohr und nicht an
dem Hülsenabschnitt angebracht sind.
Der Deckel wird vorzugsweise in den oberen Bereich des Filtergehäuses
geschraubt, was wiederum beinhaltet, dass der Deckel und der obere Endbereich des
Filtergehäuses mit gegenseitig zusammenwirkenden und in Eingriff zu bringenden
Gewindeabschnitten gemäß dem Anspruch 10 versehen sind.
Soll ein Filterelement ausgetauscht werden, kann der Deckel deshalb
nach oben aus dem oberen Endbereich des Filtergehäuses abgeschraubt werden,
was wiederum bedeutet, dass der Deckel zusammen mit dem Filterelement bewegt wird,
der an diesem über die Endscheibe befestigt ist, und dass die Dichtungen des
Filterelements, die sich in dem Endstück befinden, den Ansaugkanaleinlass in
dem Mittelrohr freilegen und öffnen, bevor die Dichtung, die zwischen den Dichtflächen
des Deckels und dem oberen Endbereich des Filtergehäuses wirkt, sich soweit
bewegt hat, bis ihre Dichtwirkung abnimmt. Um die Wirkungen der jeweiligen Dichtungen
des Ansaugkanaleinlasses und des Deckels in einem zweistufigen Prozess aufheben
zu können, kann die Flüssigkeitsfilteranordnung die im Anspruch 9 angegebenen
Merkmale aufweisen.
Es kann jedoch im allgemeinen beobachtet werden, dass eine Flüssigkeitsfilteranordnung
gemäß der vorliegenden Erfindung eine Reihe von Vorteilen in Bezug auf
bekannte Flüssigkeitsfilteranordnungen vorsieht. Zum Beispiel kann das Überlaufen
von Flüssigkeit (beispielsweise das Überlaufen von Kraftstoff) beim Austausch
der Filterelemente dadurch vermieden werden, dass das Ablassen von Restflüssigkeit
(beispielsweise Kraftstoff) aus dem Filtergehäuse sichergestellt wird, bevor
das Filterelement ausgetauscht werden kann. Weitere Vorteile einer Anordnung gemäß
der Erfindung umfassen die Tatsache, dass der Ablaufkanal in dem Mittelrohr enthalten
sein kann, was in der Praxis beim Gießen des Mittelsrohrs realisiert wird,
und zwar in Fällen, in denen das Mittelrohr ein Gussteil ist. Die konstruktive
Konfiguration der Flüssigkeitsfilteranordnung gemäß der Erfindung
erleichtert deren Herstellung und macht sie kostengünstiger. Dies bedeutet
wiederum, dass eine zufriedenstellende Ablauffunktion erzeugt werden kann, da, unter
anderem, die Anordnung aus einer geringen Anzahl von Bauteilen besteht, die nicht
mit äußerster Genauigkeit hergestellt sein müssen. Dies deutet zum
Teil darauf, dass die notwendigen Dichtungen in der Flüssigkeitsfilteranordnung
durch separate Dichtelemente, beispielsweise O-Ringe, vorgesehen werden können.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Eine Flüssigkeitsfilteranordnung gemäß der Erfindung
wird nun im Detail beschrieben und unter Bezugnahme auf eine Ausführungsform
der Anordnung verdeutlicht, die in den beigefügten Zeichnungen dargestellt
ist, von denen:
1 eine Seitenansicht einer vertikal angeordneten Flüssigkeitsfilteranordnung
darstellt, und
2 ein diametraler axialer Längsschnitt durch die
in 1 dargestellte Flüssigkeitsfilteranordnung
entlang der Schnittlinie II-II in 1 ist.
Beschreibung einer Ausführungsform
Die Erfindung wird nun beispielhaft unter Bezugnahme auf eine bevorzugte
Ausführungsform einer Flüssigkeitsfilteranordnung 2 beschrieben,
die in den beigefügten Zeichnungen dargestellt ist und entsprechend den Prinzipien
der Erfindung ausgestaltet ist. Die dargestellte und im Anschluss beschrieben Flüssigkeitsfilteranordnung
2 dient vorwiegend als Kraftstofffilteranordnung, so dass die in diesem
Fall zu filternde Flüssigkeit ein Kraftstoff beliebiger Art sein kann, z.B.
ein Kraftstoff für einen Verbrennungsmotor oder speziell ein Dieselkraftstoff
für einen Dieselmotor.
Die Filteranordnung 2 entspricht so in diesem Fall einer
Kraftstofffilteranordnung und umfasst ein topfähnliches Filtergehäuse
4, das dazu vorgesehen ist, mit seiner mittleren Längsachse A in vertikaler
Richtung ausgerichtet montiert zu werden. Das Filtergehäuse 4, das
in dem vorliegenden Fall sowohl an der Außenseite als auch an der Innenseite
nach unten geringfügig konisch ausgebildet ist, enthält eine Kraftstoffkammer
6, die nach außen durch die Innenseite 8 der Wand
10 des Filtergehäuses 4 abgegrenzt ist. Die Kraftstoffkammer
6 ist im oberen Bereich des Gehäuses 4 nach oben durch einen
Deckel 14 abgegrenzt, welcher darin dichtend befestigt ist. Im unteren
Bereich 16 des Filtergehäuses 4 ist die Kraftstoffkammer
6 nach unten durch die Bodenwand 18 und den vertieften mittleren
Bodenabschnitt 20 des Gehäuses 4 abgegrenzt. Die Kraftstoffkammer
6 enthält ebenso ein mittig angeordnetes Mittelrohr 22, das
konzentrisch zur mittleren Längsachse A des Filtergehäuses angeordnet
und an seinem unteren Ende mit einem äußeren Gewindebefestigungsabschnitt
24 versehen ist, der in dem mittleren Bodenabschnitt 20 des Gehäuses
14 eingeschraubt ist. Der abgrenzende Bereich der Kraftstoffkammer
6 zwischen der Außenseite 26 des Mittelrohrs 22
und der Innenseite 8 der Gehäusewand 10 bildet die ringförmige
Filterkammer der Flüssigkeitsfilteranordnung. Der in der Filteranordnung
2 zu reinigende Kraftstoff strömt in die Kraftstoffkammer
6 über einen tangential ausgerichteten Kraftstoffeinlass
28 in der Gehäusewand 10. In dem mittleren Bodenabschnitt
20 des unteren Bereichs 16 des Filtergehäuses 4
ist ein Auslass 30 zum Ausgeben von gefiltertem Kraftstoff aus der Kammer
6 vorgesehen.
In der ringförmigen Filterkammer zwischen der Außenseite
26 des Mittelrohrs 22 und der Innenseite 8 der Gehäusewand
10 ist ein austauschbares Filterelement 32 entfernbar untergebracht,
das in Strömungsrichtung zwischen dem Kraftstoffeinlass 28 und dem
Kraftstoffauslass 30 angeordnet ist. Wie in der 2
zu sehen ist, ist das hülsenförmige Filterelement 32 um das Mittelrohr
22 angeordnet, dessen Außenseite geringfügig nach oben konisch
ausgebildet ist, wobei dieses Design das Aufbringen des Filterelements auf das Mittelrohr
erleichtert.
Das Filterelement 32, das beispielsweise aus gestapelten
Filterpapierscheiben oder gefaltetem Filterpapiermaterial zusammengesetzt ist, ist
an der Bodenseite mit einem ringförmigen Endstück 34 versehen,
welches das Mittelrohr 22 dichtend umgibt, und ist an der Oberseite mit
einer ebenen kreisförmigen Endscheibe 36 versehen, die senkrecht zur
mittleren Längsachse A des Filtergehäuses angeordnet ist. Das Filterelement
32 mit seinem zugehörigen Endstück 34 sowie der Endscheibe
36 bildet eine zusammengesetzte austauschbare Filterpatrone. Das Filterelement
32 ist mit der Unterseite des Deckels 14 durch die Endscheibe
36 befestigt. In der in 2 dargestellten Ausführungsform
ist die Endscheibe 36 des Filterelements 32 mit der Innenseite
des Deckels durch eine Schnappverbindung befestigt, die über
elastisch nachgiebige, von dem Deckel 14 hervorstehende Arretierklauen
38 sowie über entsprechende, über die konkave Innenseite
42 des Deckels 14 kreisförmig verteilte Halteklauen
40 verfügt.
Wie in 2 dargestellt ist, besitzt der
Deckel 14, der dichtend in dem oberen Bereich 12 des Filtergehäuses
befestigt ist, eine kreisförmige zylindrische Außenmanteloberfläche
44, die eine Dichtfläche bildet und mit einer entsprechenden ringförmigen
Dichtfläche 46 an der Innenseite des ringförmigen Endabschnittes
48 des Filtergehäuses 4 zusammenwirkt. Die Manteloberfläche
44 des Deckels 14, die als Dichtfläche wirkt, ist mit einer
Umfangsnut 50 versehen, in die eine Umfangsdichtung 52, vorzugsweise
in Form eines O-Rings, eingesetzt ist. Dieser Dichtring 52 grenzt an die
ringförmige Dichtfläche 46 des Filtergehäuses dichtend an.
Das Endstück 34 an dem unteren Ende des Filterelements
32 umfasst einen das Mittelrohr 22 dichtend umgebenden Hülsenabschnitt
54, dessen untere Endoberfläche sich in unmittelbarer Nähe der
Innenseite 56 der Bodenwand 18 des Gehäuses befindet. Das
obere Ende des Hülsenabschnittes 54 besitzt einen scheibenförmigen
Flanschabschnitt 58, der in radialer Richtung von diesem in einer Ebene
senkrecht zur Längsachse A hervorsteht. An seiner zum Mittelrohr
22 gerichteten Innenseite ist der Hülsenabschnitt 54 des
Endstücks 34 mit zwei axial beabstandeten ringförmigen Dichtungen
60 versehen, welche die Außenseite des Mittelrohrs umgeben und an
dieser anliegen. Diese beiden Dichtungen, vorzugsweise in Form von O-Ringen, sind
in einem Paar paralleler Umfangsnuten 62 an der Innenseite des Hülsenabschnittes
eingesetzt. Befindet sich das Filterelement 32 in seiner in 2
dargestellten eingesetzten Position, die gleich seiner beabsichtigen Betriebsposition
ist, befinden sich die beiden ringförmigen Dichtungen 60 an axial
gegenüberliegenden Seiten der Öffnung zu dem Einlassende eines Ansaugkanals
bzw. Ablaufkanals 64, der in einem dicker ausgebildeten Endabschnitt
66 des Mittelrohrs 22 schräg nach innen verläuft. Das
innere untere Ende des Ablaufkanals 64 ist mit einem Ablaufauslass
68 der Kammer 6 verbunden.
Befindet sich das Filterelement 32 in seiner in
2 dargestellten eingesetzten Position, wird der Einlass
zu dem Ablaufkanal 64 auf diese Weise durch das Endstück
34 auf Grund seiner beiden ringförmigen Dichtungen 60 blockiert.
Um den beabsichtigen Ablaufeffekt beim Entnehmen des Filterelements 32
aus der Kraftstoffkammer 6 zu erzielen, ist es erforderlich, dass der Einlass
zu dem Ablaufkanal 64 relativ zu dem Endstück 34 und den
Dichtungen 60 sowie relativ zu dem Deckel 14 so angeordnet ist,
dass der Einlass des Ablaufkanals 64 beim Entnehmen des Filterelements
32 aus der Kammer 6 freigelegt und geöffnet wird, bevor die
Dichtwirkung zwischen dem Deckel 14 und der Dichtfläche
46 an der Innenseite des oberen Endabschnitts 48 des Filtergehäuses
abnimmt. Dieser Zustand kann z.B. wie folgt ausgedrückt werden. Gemessen in
Richtung der Längsachse des Filtergehäuses 4 muss der axiale
Abstand h zwischen der Dichtung 60, die sich auf dem Hülsenabschnitt
54 des Endstücks näher zur Endbodenoberfläche
56 der Kraftstoffkammer 6 befindet, und der Einlassöffnung
des Ablaufkanals 64 kleiner sein als der Abstand H zwischen der Dichtung
52 auf der Manteloberfläche 44 des Deckels 14 und
der axial am weitesten außen liegenden Kante 70 der entsprechenden
Dichtfläche 46 an der Innenseite des oberen Endbereichs
48 des Filtergehäuses.