Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bereitstellung
der in Flüssigkeiten von Hochspannungsanlagen gelösten Gase für die
externe Analyse, welches auf Basis des Henry-Dalton'schen Gesetzes entweder der
Bestimmung der in der Flüssigkeit gelösten Gase oder deren Löslichkeitskoeffizienten
dient. Damit sind die Fehlerfrüherkennung und die Vermeidung von Folgefehlern
sowie die Bewertung der Gaslöslichkeit von Flüssigkeiten möglich.
Die Erfindung betrifft darüber hinaus eine Vorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens, die in situ bzw. auch zusätzlich als Transportgefäß
bis ins Labor und als Aufbewahrungsgefäß eingesetzt werden kann.
Stand der Technik
Hochspannungsanlagen, zu denen auch die Leistungstransformatoren
gehören, werden mit Flüssigkeiten, insbesondere mit Mineralölen,
als Dielektrikum und Kühlmittel gefüllt. Darüber hinaus hat sich
das Betriebsöl auch als Diagnosemedium bewährt. Anormale elektrische und
thermische Belastungen des Öl- / Zellulose-Isolationssystems führen zur
Bildung von fehlerartspezifischen Fehlergasen, die sich bei schleichender Entwicklung
lange Zeit im Öl auflösen bevor sie bei Gassättigung des Öles
das Gassammelrelais erreichen oder einen Folgefehler verursachen können. Für
die Zustandsdiagnostik von Transformatoren ist es erforderlich, über die Überwachung
der Fehlergase hinaus auch die atmosphärischen Gase zu überwachen. Nur
so können die Zusammenhänge des Gashaushaltes die Zuverlässigkeit
der Diagnostik steigern. Die Überwachung entwickelt sich von Laborverfahren
hin auch zu In Situ- und Online-Verfahren (Bräsel, E.; Sasum, U., Gesamtanalytische
Transformatorendiagnostik - die Entwicklung von der Labor- zur Onlineüberwachung,
VGB - Konferenz "Chemie im Kraftwerk 2004" 27./28.10.2004 Essen). In der internationalen
Norm DIN IEC 60 567 ("Anleitung für die Probenahme von Gasen und von Öl
aus ölgefilterten elektrischen Betriebsmitteln und für die Analyse freier
und gelöster Gase") sind gebräuchliche Laborverfahren der Vakuumextraktion,
des Strippings sowie Headspace-Varianten beschrieben.
Laborvergleiche zeigen, dass es bei der Reproduzierbarkeit
und Richtigkeit der Messergebnisse erhebliche Abweichungen geben kann. Als Ursache
müssen die vielen Einzelschritte bis zur eigentlichen gaschromatographischen
Analyse angesehen werden: Probenahme am Transformator (Ablaufmenge), Probegefäße,
Transport und Aufbewahrung auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Gasextraktion.
Bei der Vakuumextraktion können Undichtigkeiten auftreten.
Beim Stripping bieten die kleinen Volumina Fehlerangriffspunkte, ähnlich wie
bei der Headspace-Gaschromatographie. Die Vakuumextraktion wird auch online sowie
in situ eingesetzt. Zusätzlich existieren Membranverfahren, die den Gasdurchtritt
aus dem Öl in den Analysenraum gewährleisten. Ihr gemeinsamer Nachteil
ist, dass sie in der Regel keine aktive Ölbewegung ermöglichen, so dass
die Ergebnisse nicht immer repräsentativ sind.
Als Headspace-Varianten können alle Verfahren angesehen
werden, die eine Ölprobe mit einem gefüllten Gasraum in Verbindung bringen
und eine Kontaktierung bis zum Gleichgewichtszustand stattfindet. Über die
Gasraumanalyse wird dann nach dem Henry-Dalton'schen Gesetz der Gasgehalt der Ölprobe
bestimmt. Wird das Volumen der Ölprobe viel größer als das Gasraumvolumen
gewählt, erhält man im Gleichgewichtszustand den Lösungsdruck der
Ölprobe im Gasraum. Das Ölvolumen kann durch kontinuierliches Strömen
vergrößert werden (
DE 101 22 173 C2
) oder durch periodische Wiederholung der Kontaktierung mit immer wieder
neuem Öl (
DE 198 33 601 C1
). Das Ausgangsfüllgas ist im einfachsten Fall Luft, die Gasart spielt
aber keine Rolle. Diese Verfahren werden online gestaltet.
Als In Situ-Verfahren ist der Shake-Test in der DIN IEC
60567 aufgeführt. Nach dem Shake-Test wird eine in einer Spritze befindliche
Ölprobe mit einem Luftvolumen in der Endlage des Kolbens geschüttelt.
Nach einer vorgegebenen Schütteldauer wird die Endlage des Kolbens wieder hergestellt
und die Spritze kurzzeitig belüftet und wieder geschüttelt. Das wird nochmals
wiederholt und dann die Gasdosierung in den Analysator vorgenommen. Wegen der Luftzuführungen
sowie der Art der Gasdosierung können nur die Fehlergase bestimmt werden. Die
Genauigkeit ist nur grob, da weder Temperatur- und Luftdruckmessungen erfolgen noch
die Gassättigung des Öles nach der 3.Belüftung eingetreten sein muss.
Diese Technik ist nicht für übersättigte Öle einsetzbar. Außerdem
sind die speziellen Spritzen für den Probentransport ins Labor wenig geeignet.
Bei allen Analyseverfahren werden die Löslichkeitskoeffizienten
der Gase im Öl entweder direkt zur Ergebnisbildung oder indirekt zur Festlegung
der apparativen Parameter benötigt. Zu möglichen Bestimmungsverfahren
gibt es keine besonderen Hinweise.
Offenbarung der Erfindung
Technische Aufgabe
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Headspace-Variante so
zu entwickeln, dass eine einmalige Gleichgewichtseinstellung unter Einbeziehung
atmosphärischer Luft die Vollanalyse der im Öl gelösten Gase, insbesondere
auch die atmosphärischen Gase, im Labor bzw. in situ gestattet sowie durch
eine einfache Modifizierung die Bestimmung von Löslichkeitskoeffizienten möglich
ist.
Technische Lösung
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale
der Ansprüche 1 und 11 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich
aus den Unteransprüchen.
Das Verfahren ist durch folgende Schritte gekennzeichnet:
- hermetisches Befüllen eines Gefäßes (1) bekannten Volumens mit
Flüssigkeit im Durchfluss bis zum thermischen Gleichgewicht,
- Entfernen des Fülleinsatzes (2) bekannten Volumens ohne Flüssigkeitsverlust,
so dass ein anteiliger Gasraum (15) entsteht, dessen anfänglicher Inhalt unter
Einbeziehung von Lufttemperatur und -druck feststeht,
- hermetisches Verschließen des Gefäßes (1), um durch Kontaktieren
von Flüssigkeit (14) und Gas (15) das isotherme Lösungsgleichgewicht aller
Gase herzustellen,
- definiertes isothermes Einführen von Luft oder Inertgas in den Gasraum
und
- anschließende Probennahme zur Gasraumanalyse.
Die anschließende Probennahme dient zur Bestimmung
der Gehalte aller in der Flüssigkeit der Hochspannungsanlage gelösten
Gase, korrigiert um die zugeführte Luft, und erfolgt nach dem Henry-Dalton'schen
Gesetz.
Bei einer weiteren Ausführungsform erfolgt das Befüllen
der Gewindeflasche mit entgaster Flüssigkeit. Das Zudosieren eines registrierten
Eichgasvolumens erfolgt nach dem 1. isothermen Lösungsgleichgewicht mit nachfolgender
Einstellung eines 2. isothermen Lösungsgleichgewichts vor der Inertgaszuführung.
Die anschließende Probennahme zur Gasraumanalyse erfolgt für die Bestimmung
der Löslichkeitskoeffizienten der Gase in der Flüssigkeit der Hochspannungsanlage
nach dem Henry-Dalton'schen Gesetz.
Die Vorrichtung zur Bereitstellung der in Flüssigkeiten
von Hochspannungsanlagen gelösten Gase für die externe Analyse besteht
aus einem Gefäß bekannten Volumens mit einem Deckel mit Innenloch, einem
zylindrischen Taucheinsatz bekannten Volumens, einem Kunststoffdeckel mit Septum,
einem Handlocher und einem T-Verbinder.
Der zylindrische Taucheinsatz ist an einer Auflegscheibe
mit Dichtring befestigt und im Bereich unterhalb der Auflegscheibe im Durchmesser
stark verjüngt, so dass ein Ablaufstutzen mit Einweghahn von außen in
die Auflegscheibe führt und unterhalb dieser frei im Gefäß endet.
Der Taucheinsatz besitzt eine durchgehende Bohrung, die oberhalb der Auflegscheibe
in den Zulaufstutzen mit Einweghahn übergeht. Mit dem Taucheinsatz ist ein
Temperatursensor verbunden.
Der zylindrische Taucheinsatz reicht fast bis zum Boden
des Gefäßes und passt bewegbar mit geringem Spiel in die Öffnung
des Gefäßes.
Der Ablaufstutzen führt zu einer Pumpe, die mit dem
Flüssigkeitsraum des Ausdehnungsgefäßes der Hochspannungsanlage verbunden
ist.
Der Temperatursensor ist etwa mittig im Taucheinsatz eingebracht
und führt über ein Verbindungskabel nach außen zu einer Versorgungs-
und Anzeigeeinheit.
Der Kunststoffdeckel, welcher nach dem Füllvorgang
das Gefäß für Transport, Aufbewahrung, Extraktion und Gasbereitstellung
verschließt, enthält eine Scheibendichtung als Septum und ist mit einem
Sicherungsring ausgestattet.
Der Handlocher enthält einen Dorn, welcher abgestimmt
ist auf die Dicke des Kunststoffdeckels ohne Septum.
Der T-Verbinder enthält ein Druckmessgerät, einen
Einweghahn, der bei Bedarf mit einer Injektionsspritze verbunden ist, und eine Kanüle.
Das Gefäß wird in situ und/oder als Transport-
und Aufbewahrungsgefäß genutzt.
Für die erfolgreiche Realisierung der Erfindung ist
es vor allem von Bedeutung, dass für die Labor- und In Situ-Variante die Probenahme,
der Transport bzw. die Aufbewahrung sowie die Gasextraktion zur Analyse in einem
starren Gefäß stattfinden und dass die beiden Belüftungsschritte
so gestaltet werden, dass diese ausreichend erfasst und korrigiert werden können.
Vorteilhafte Wirkungen
Durch das erfindungsgemäße Verfahren und die
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens wird die Probennahme und deren
Transport wesentlich vereinfacht. Die Gleichgewichtseinstellung erfolgt unter Einbeziehung
atmosphärischer Luft. Die Vollanalyse der im Öl gelösten Gase, insbesondere
auch die atmosphärischen Gase, kann im Labor bzw. in situ durchgeführt
werden. Durch eine einfache Modifizierung ist die Bestimmung von Löslichkeitskoeffizienten
möglich.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung soll nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
zur Bestimmung der in der Flüssigkeit gelösten Gase näher erläutert
werden. Vorzugsweise Anwendungen sind Öltransformatoren. Hierzu zeigen
Figur 1 die erfindungsgemäße Gewindeflasche mit
Schraubdeckel und Taucheinsatz,
Figur 2 die befüllte Gewindeflasche mit Schraubdeckel,
Figur 3 ein Handlocher,
Figur 4 ein erfindungsgemäßer T-Verbinder und,
Figur 5 eine Injektionsspritze.
Ausführungsform(en) der Erfindung
Die Zeichnungen 1 bis 5 zeigen die erfindungsgemäße
Vorrichtung als Labor- bzw. In Situ-Variante für die Bereitstellung der im
Isolieröl gelösten Gase für die externe Vollanalyse.
Die in der Fig. 1 gezeigte Vorrichtung besteht aus einer
Gewindeflasche 1 bekannten Volumens, die wahlweise mit zwei verschiedenen Schraubdeckeln
3 bzw. 12 verschlossen werden kann. Ein Deckel mit Innenloch 3 umschließt bewegbar
einen zylindrischen Taucheinsatz 2 bekannten Volumens, der an einer Auflegscheibe
5 mit Dichtring 4 befestigt ist und nur mit geringem Spiel in die Öffnung der
Flasche 1 passt und fast bis zum Boden reicht. Der Taucheinsatz 2 besitzt eine durchgehende
Bohrung, die oberhalb der Auflegscheibe 5 in den Zulaufstutzen 6 mit Einweghahn
8 übergeht. Ein Ablaufstutzen 7 mit Einweghahn 9 führt von außen
senkrecht ebenfalls in die Auflegscheibe 5 und endet unterhalb dieser frei in das
Gefäß, da hier der Taucheinsatz 2 im Durchmesser stark verjüngt ist.
Etwa mittig im metallischen Taucheinsatz 2 ist ein Temperatursensor 10 eingebracht,
von dem ein Verbindungskabel nach außen zur Versorgungs- und Anzeigeeinheit
11 führt.
Der Deckel 12 in Fig. 2 ist aus Kunststoff und hat eine
Scheibendichtung 13 eingelegt, die gleichzeitig als Septum geeignet ist. Der Deckel
12 ist mit einem Sicherungsring 16 versehen.
Die Vorrichtung zur Bereitstellung der im Öl gelösten
Gase wird komplettiert durch einen Handlocher 17 (Fig. 3), der einen Dorn 18 besitzt,
der auf die Dicke des Deckels ohne Septum abgestimmt ist sowie durch ein T-Verbinder
19 (Fig. 4), der ein Druckmessgerät 20, einen Einweghahn 21 und eine Kanüle
22 verbindet. In den Einweghahn 21 kann eine Injektionsspritze 23 (Fig. 5) eingeführt
werden. Zum Befüllen wird die Flasche 1 der Vorrichtung waagerecht aufgestellt,
der Taucheinsatz 2 bis zum Anschlag eingeführt und mit dem Deckel 3 dicht verschlossen.
An den Zulaufstutzen 6 wird die Schlauchverbindung zum Probenahmestutzen des Transformators
gesteckt und an den Ablaufstutzen 7 die Schlauchverbindung zum Sammelbehälter.
Die Temperaturmessung 11 wird eingeschaltet. Die Einweghähne 8 bzw. 9 sind
geöffnet.
Jetzt ist die Befüllvariante der Vorrichtung (Fig.
1) einsatzbereit. Am Transformator wird das Probenahmeventil geöffnet und das
Öl gelangt über den Einfüllstutzen 6 in die Flasche 1. Der Ölspiegel
steigt an, dabei verdrängt das Öl die Luft in der Flasche. Die letzte
Luft entweicht, wenn das Öl unterhalb der Auflegscheibe 5 die Verjüngung
des Flascheneinsatzes 2 erreicht und über den Ablaufstutzen 7 zum Sammelbehälter
gelangt. Während des Öldurchflusses wird die Temperaturmessung 11 beobachtet.
Nach dem Anstieg der Temperatur beginnt diese zu stagnieren und wird registriert.
In dieser Phase können die beiden Einweghähne 8 bzw. 9 geschlossen und
die beiden selbstschließenden Schlauchverbinder von den Stutzen 6 und 7 entfernt
werden.
Nun wird der Schraubdeckel 3 vollständig gelöst
und der Taucheinsatz 2 langsam gezogen. Ist er vollständig aus dem Öl
heraus, wird das Abtropfen des Öles abgewartet und dabei die Lufttemperatur
unmittelbar über dem Öl an der Messeinrichtung erfasst. Der Taucheinsatz
2 wird vollständig herausgezogen, abgelegt und unmittelbar anschließend
der Schraubdeckel 12 mit Dichtung bis zum Einrasten des Sicherungsrings 16 aufgebracht.
Abschließend wird der Luftdruck erfasst.
Damit ist die Probenahme abgeschlossen. Die entnommene
Ölprobe 14 ist repräsentativ und kann transportiert und aufbewahrt werden
(Fig. 2).
Die Lage der Flasche 1 in dieser Zeit sowie die Lagerungstemperatur
sind nicht vorgeschrieben. Vor der Gasraumanalyse im Labor wird die Flasche 1 mit
einem Horizontalschüttler einzeln oder in einer Sendung von bis zu 12 Stück
über mindestens 10 min. zur isothermen Gleichgewichtseinstellung bewegt. Danach
wird die Flasche 1 senkrecht gestellt. Nach der Ölberuhigung wird mit dem Handlocher
17 der Plastedeckel mittig gelocht. Danach wird der T-Verbinder 19 mit der Kanüle
22 durch das Loch in das Septum 13 eingeführt und dies durchstochen. Sodann
wird der Gleichgewichtsdruck registriert und dann der Einweghahn 21 geöffnet.
Ist der Atmosphärendruck erreicht, wird ca. 1 cm3 Luft mit der auf
den Einweghahn 21 aufgesetzten Injektionsspritze 23 zudosiert. Unmittelbar danach
wird der Einweghahn 21 geschlossen und der Enddruck des Gasraumes 15 sowie die Raumtemperatur
registriert und der T-Verbinder 19 mit der Kanüle 22 entfernt. Innerhalb der
nächsten 30 Minuten sollten die Gasanalysen ausgeführt werden, die Probenahme
erfolgt in bekannter Weise über das Septum 13.
Für die Anwendung zur Bestimmung der Löslichkeitskoeffizienten
ist Voraussetzung, dass der beschriebene Befüllvorgang mit entgastem Öl
stattfindet (Fig. 1). Nach der isothermen Gleichgewichtseinstellung (Fig. 2) wird
der Gleichgewichtsdruck registriert und dann über Einweghahn 22 Eichgas (Fehlergas
in Inertgas) zudosiert und der Druck gemessen. Die Flasche 1 wird nochmals analog
im Horizontalschüttler bewegt. Danach wird die Flasche 1 wieder senkrecht gestellt
und nach der Ölberuhigung der T-Verbinder 19 und Kanüle 22 über das
Septum 13 eingeführt. Sodann erfolgt über den Einweghahn 21 die Zuführung
von Inertgas bis zu einem leichten Überdruck, der registriert wird. Der T-Verbinder
19 mit Kanüle 22 wird entfernt. Innerhalb der nächsten 30 Minuten sollten
die Gasanalysen ausgeführt sein, die Probenahme erfolgt in bekannter Weise
über das Septum 13.
Mit den vorliegenden Analysenergebnissen der Konzentrationen
der Gase im Gasraum 15 und der bekannten Zusammensetzung des Eichgases sowie den
registrierten Angaben von dem 1. Gleichgewichtsdruck, dem Dosierdruck des Eichgases
und dem Enddruck bei der Probenahme lassen sich nach dem Henry-Dalton'schen Gesetz
der Gaslöslichkeit mit der Gleichgewichtstemperatur und den bekannten Abmessungen
der Flasche 1 und des Taucheinsatzes 2 die Löslichkeitskoeffizienten für
jedes Gas ermitteln. Ihre Werte gelten nur für die Gleichgewichtstemperatur
und sind eventuell abhängig von der Ölsorte bzw. von dem Alterungszustand
des Öles.