Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeugventil, insbesondere
ein abschaltbares Ruckschlagventil oder ein Sekundärluftventil, insbesondere
ein elektrisches Sekundärluftventil.
Derartige Ventile weisen einen in einem Ventilgehäuse
angeordneten Ventilkörper auf. Der bewegbare, insbesondere verschiebbare Ventilkörper
liegt in Geschlossen-Stellung an einem Ventilsitz an und verschließt eine Ventilöffnung.
Das Bewegen des Ventilkörpers kann beispielsweise durch Unterdruck geschehen,
wobei der Ventilkörper über einen Stößel mit einem in einer
Unterdruckkammer angeordneten tellerförmigen Element verbunden ist. Durch die
Erzeugung von Unterdruck in der Unterdruckkammer erfolgt ein Bewegen des Stößels
und somit des mit dem Stößel verbundenen Ventilkörpers, Ferner ist
es möglich, den Ventilkörper mit Hilfe eines Elektromagnetes zu bewegen.
Hierbei ist der Ventilkörper über eine Stange oder einen Stößel
mit einem Elektromagneten verbunden, wobei durch Schalten des Elektromagneten ein
Verschieben des Stößels und somit des mit dem Stößel verbundenen
Ventilkörpers erfolgt, Aufgrund von Abgaskondensat, Wasser oder anderen Ablagerungen,
kann es, insbesondere wenn der Ventilkörper über einen längeren Zeitraum
an dem Ventilsitz anliegt, zu einem Anhaften des Ventilkörpers an dem Ventilsitz
kommen. Dies fuhrt dazu, dass zum Öffnen des Ventils eine erhöhte Kraft
erforderlich ist und somit das Regeln des Ventils beeinträchtigt ist. Ferner
kann ein Klemmen des Ventils oder ein Beschädigen des Ventilsitzes und/oder
des Ventilkörpers auftreten.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Anhaften des Ventilkörpers
an dem Ventilsitz, insbesondere auch dann zu vermeiden, wenn sich das Ventil über
einen längeren Zeitraum in geschlossener Stellung befindet.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß
durch die Merkmale des Anspruchs 1.
Erfindungsgemäß weist der Ventilssitz ein Dichtelement
auf. Das Dichtelement weist eine an dem Ventilkörper anliegende Dichtlippe
auf. In Geschlossen-Stellung des Ventils liegt der Ventilkörper somit nicht
flächig an einem Ventilssitz sondern nur linienförmig an der Dichtlippe
an. Die Gefahr des Anhaftens des Ventilkörpers an dem Ventilsitz bzw. dem Dichtelement
des Ventilsitzes ist somit erheblich verringert. Hierbei ist in bevorzugter Ausführungsform
das Dichtelement Teil des Ventilssitzes oder einstückig mit dem Ventilsitz
ausgebildet, so dass das Dichtelement selbst den Ventilsitz bildet. Ebenso kann
das Dichtelement mit dem Ventilkörper verbunden sein, wobei sodann die Dichtlippe
des Dichtelements in Geschlossen-Stellung an dem Ventilsitz anliegt.
Die Dichtlippe ist vorzugsweise in sich geschlossen und
liegt somit in Geschlossen-Stellung des Ventils rahmenförmig an dem Ventilkörper,
insbesondere in dessen Außenbereich an. Bei einem scheibenförmigen Ventilkörper
ist die Dichtlippe vorzugsweise kreisringförmig ausgebildet.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist
der Ventilkörper mit einem Betätigungselement, wie einer Stange oder einem
Stößel verbunden. Hierbei erfolgt durch ein Verschieben des Betätigungselements
ein Öffnen oder Schließen des Ventils, d. h. ein Überführen
des Ventilkörpers in eine Offen-Stellung oder eine Geschlossen-Stellung. Die
Betätigung kann hierbei über Unterdruck erfolgen, wobei das Betätigungselement
mit einem insbesondere tellerförmigen, in einer Unterdruckkammer angeordneten,
Element verbunden ist. Ebenso kann das Verschieben des Betätigungselements
über einen Elektromagneten realisiert werden. Das insbesondere stangenförmige
Betätigungselement ist vorzugsweise mittig mit dem Ventilkörper, bei dem
es sich insbesondere um eine kreisförmige Scheibe handelt, verbunden.
Vorzugsweise ist ein Zusatzdichtelement vorgesehen. Mit
Hilfe des Zusatzdichtelements erfolgt ein Abdichten des Ventilkörpers in dessen
Innenbereich. Das Zusatzdichtelement weist vorzugsweise ebenfalls eine Dichtlippe
auf, die an dem Ventilkörper dichtend anliegt. Diese ist vorzugsweise ebenfalls
rahmenförmig, insbesondere kreisringförmig ausgebildet. Insbesondere,
wenn zur Betätigung des Ventilkörpers dieser mit einem staboder stößelförmigen
Betätigungselement verbunden ist, ist es bevorzugt, dass das Zusatzdichtelement
das Betätigungselement umgibt und hierzu insbesondere ringförmig ausgebildet
ist. Das Vorsehen einer derartigen Dichtlippe an dem Zusatzdichtelement hat in der
bevorzugten Ausführungsform erfindungsgemäß den wesentlichen Vorteil,
dass ein Eindringen von Abgasen in den Innenbereich des Ventilkörpers vermieden
oder zumindest die Menge des eindringenden Mediums erheblich reduziert ist. Hierdurch
ist ein erheblicher Funktionsnachteil, wie ein mit sich bringendes Verkleben oder
Verlacken in diesem Bereich vermieden.
In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform
weist das Zusatzelement eine weitere Dichtlippe auf. Diese insbesondere rahmen-
oder ringförmig ausgebildete Dichtlippe bewirkt ein Abdichten gegenüber
dem Gehäuse und ist in Richtung der Frischluftzufuhrseite, d. h. in Richtung
des Einlasses gerichtet. Durch diese Dichtlippe ist ein Eindringen von Frischluft
in dem Bereich des Ventils vermieden, bzw. stark verringert. Auch hierdurch könnten
Funktionsstörungen auftreten. Insbesondere weist das Gehäuse bzw. dieser
Teil des Gehäuses einen Ansatz auf, der den Stößelring insbesondere
ring- bzw. hülsenförmig umgibt. Vorzugsweise liegt die in Richtung der
Frischluftseite weisende Dichtlippe an diesem Ansatz an.
Das Dichtelement und/ oder das Zusatzdichtelement weisen
in bevorzugter Ausführungsform Kernelemente, die vorzugsweise ringförmig
ausgebildet sind, aus stabilem Material auf. Vorzugsweise sind somit Dichtelemente
mit insbesondere integrierten, von Kunststoff umgebenden Versteifungselementen vorgesehen.
Insbesondere bei einer Ausbildung eines Kraftfahrzeugventils
als abschaltbares Ruckschlagventil kann der Ventilkörper von einem insbesondere
deckel- oder topfförmig ausgebildeten Verschlusselement zumindest teilweise
umgeben sein. Das Verschlusselement ist derart ausgebildet, dass es in einer Geschlossen-Stellung
an dem Ventilsitz anliegt und somit die Ventilöffnung verschließt, Vorzugsweise
ist hierbei innerhalb des Verschlusselements der Ventilkörper angeordnet. Hierdurch
ist es möglich, den Ventilkörper aus einem Material herzustellen, das
gute Verformungseigenschaften aufweist und somit beim Fördern von Medium durch
das Ventil gleichzeitig als Rückschlagelement dient. Insbesondere ist es vorteilhaft,
dass das Material unabhängig davon, ob ein Anhaften in der Geschlossen-Stellung
auftreten würde, gewählt werden kann. Insbesondere kann der Ventilkörper
als Teflonscheibe ausgebildet werden. Zusätzlich ist es möglich, das Verschlusselement
aus einem Material zu wählen, bei dem aufgrund der Materialeigenschaften ein
Anhaften vermieden ist, da das Material des Verschlusselementes beispielsweise nicht
elastisch sein muss, da es nicht als Rückschlagelement dient. Das Verschlusselement
wird zur Freigabe der Ventilöffnung bewegt, insbesondere verschoben. Das Verschieben
des Verschlusselements kann hierbei elektrisch und/oder pneumatisch erfolgen. Besonders
bevorzugt ist es hierbei, das Bewegen/Verschieben des Verschlusselements durch Unterdruck
hervorzurufen. Hierzu ist das Verschlusselement vorzugsweise mit einer Unterdruckkammer
verbunden, so dass durch Anlegen eines Unterdrucks ein Bewegen des Verschlusselements,
insbesondere in die Offen-Stellung, erfolgt. Die Verbindung des Verschlusselements
mit der Unterdruckkammer kann fluidisch, über einen Stößel, einen
Kolben, ein Membran o. dgl. erfolgen,
Vorzugsweise ist das Verschließelement mit dem stößel-
oder stabförmigen Betätigungselement verbunden. Hierbei kann zum Überführen
des Ventils in die Offen-Stellung der Ventilkörper zusammen mit dem Verschließelement
bewegt, insbesondere verschoben werden. Ferner ist es möglich zum Überführen
des Ventils in die Offen-Stellung nur das Verschließelement zu bewegen und
hierdurch den Ventilkörper freizugeben. Der freigegebene Ventilkörper
wird sodann auf Grund anliegenden Drucks beispielsweise durch elastische Verformung
geöffnet und dient somit gleichzeitig als Rückschlagelement.
Um in der Geschlossen-Stellung ein zuverlässiges Schließen
des Ventils zu gewährleisten, kann durch das Vorsehen eines Andrück- bzw.
Federelements in der Geschlossen-Stellung der Ventilkörper gegen das Dichtelement,
insbesondere die Dichtlippen gedruckt werden, Bei dem Andrück- bzw. Federelement
handelt es sich insbesondere um eine beispielsweise spiralförmig ausgebildete
Feder. Diese kann in bevorzugter Ausführungsform innerhalb des Verschlusselementes
angeordnet sein, insbesondere das Betätigungselement umgeben. Das Verschlusselement
dient somit als Wiederlage des Andrück- bzw. Federelements in der Geschlossen-Stellung.
Nachfolgend wir die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsformen
unter Bezugnahme auf die anliegende Zeichnung näher erläutert.
- Fig. 1
- zeigt eine schematische Schnittansicht einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugventils.
Bei der dargestellten Ausführungsform des Kraftfahrzeugventils
handelt es sich insbesondere um ein Abgasrückführventil. Hierbei ist das
Ventil in der linken Hälfte der Figur in Offen-Stellung und in der rechten
Hälfte der Figur in Geschlossen-Stellung dargestellt.
Das Ventil weist einen Einlass 10 sowie einen Auslass 12
auf, die in einem im Wesentlichen aus zwei Teilen 14,16 bestehende Gehäuse
18 angeordnet sind. Zwischen den beiden Gehäuseteilen 14,16 ist ein ringförmiges,
den Ventilsitz 20 ausbildendes Bauteil angeordnet. Der Ventilsitz 20 weist eine
im dargestellten Ausführungsbeispiel kreisringförmige Ventilöffnung
22 auf. An dem Dichtelement 20 liegt in der Offen-Stellung (linke Seite in Fig.
1) ein Ventilkörper 26 an.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Ventilkörper
26 nicht fest an einem entlang einer Ventilmittellinie 28 verschiebbaren Stößel
30 verbunden sondern verschiebbar gehalten. Ferner ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
mit dem Stößel 30 auf der Seite der Auslassöffnung 12 ein topfförmiges
Verschlusselement 32 fest verbunden. Auf der gegenüberliegenden Seite des Stößels
30 ist dieser mit einen tellerförmigen Element 34 verbunden. Das tellerförmige
Element ist über ein scheibenförmiges, elastisches Element 36 mit dem
Gehäuseteil 16 verbunden. Die Verbindung erfolgt über einen am Rand umgebördelten
Deckel 38. Das Element 36 ist gasundurchlässig. Das mit dem Stößel
30 verbundene tellerförmige Element 34 ist in einem Hohlraum 40 angeordnet.
Der Hohlraum 40 ist über ein Anschlusselement 42 mit einer Unterdruckquelle
verbunden, Durch Anlegen von Unterdruck an das Anschlusselement 42 erfolgt ein Bewegen
des Stößels aus der in Fig. 1 rechts dargestellten Geschlossen-Stellung
in die in Fig. 1 links dargestellte Offen-Stellung. Hierdurch erfolgt ein Verschieben
des Verschlusselements 32 zusammen mit dem Stößel 30 in die Offen-Stellung,
Das als Ventilsitz ausgebildete Dichtelement 20 weist eine
im dargestellten Ausführungsbeispiel kreisringförmig ausgebildete Dichtlippe
34 auf, die in einem Außenbereich des Ventilkörpers 26 anliegt. In der
Geschlossen-Stellung (rechte Seite) ist somit ein dichtendes Schließen der
Ventilöffnung 22 gewährleistet, wobei gleichzeitig auf Grund des erfindungsgemäßen
Vorsehens einer Dichtlippe 34 nur eine geringe, insbesondere linienförmige
Berührung zwischen dem Dichtelement 20 und dem Ventilkörper 26 erfolgt,
so dass ein Anhaften auch bei längeren Verweilzeiten des Ventils in Geschlossen-Stellung
vermieden ist.
Um ein sicheres Abdichten in der Geschlossen-Stellung zu
gewährleisten ist eine als Andruckelement dienende Feder 36 innerhalb des topfförmigen
Verschlusselements 32 angeordnet. Im dargestellten Ausführungsbeispiel handelt
es sich um eine Spiralfeder 36, die den Stößel 30 umgibt und in Geschlossen-Stellung
(rechte Seite) gegen die Unterseite des Ventilkörpers 26 drückt.
Das als Ventilkörper ausgebildete Dichtelement 20
ist vorzugsweise aus einem Elastomer hergestellt. Ferner sind in dem Dichtelement
20 vorzugsweise kreisringförmige Kanäle 38, 41 ausgebildet. In den Kanälen
38, 41 kann wie in der Figur gestrichelt dargestellt ein Kern aus stabilem Material,
beispielsweise aus Aluminium vorgesehen sein. Insbesondere kann eine entsprechende
Aluminiumplatte mit Elastomer zur Herstellung des Ventilkörpers umspritzt werden.
Ferner weist das Dichtelement 20 ebenfalls vorzugsweise
ringförmig ausgebildete Ansätze 42, 44 auf, die zur Versteifung des Dichtelements
20 dienen, Zusätzlich oder anstelle von Ansätzen können auch Versteifungsrippen
vorgesehen sein.
Das Dichtelement 20 ist zwischen den beiden Gehäusehälften
14, 16 angeordnet und zwischen diesen klemmend gehalten.
An einem den Stößel 30 umgebenden Ansatz 46 des
Gehäuseteils 14 ist ein Zusatzdichtelement 48 angeordnet. Das Zusatzdichtelement
48 ist kreisringförmig ausgebildet und weist eine ringförmige Dichtlippe
50 auf, die entsprechend der Dichtlippe 34 des Dichtelements 20 ebenfalls an der
Oberseite des Ventilkörpers 36 anliegt. Die Dichtlippe 50 sorgt dafür,
dass das Rückschlagelement 26 bei Abgaspulsation gegen die Dichtlippe 50 gedrückt
wird. Wenn das Ventil nicht in Betrieb ist, liegt das Rückschlagelement 26
der Dichtlippe 50 an und bildet mit diesen einen linienförmigen Kontakt.
Das Zusatzdichtelement 48 weist einen kreisringförmigen
als Hohlraum ausgebildeten Kanal 52 auf, in dem ein schraffiert dargestelltes Versteifungselement,
das insbesondere Aluminium aufweist, vorgesehen sein kann. Insbesondere ist das
Versteifungselement bzw. der Aluminiumring mit einem Elastomer umspritzt.
Ferner weist das Zusatzdichtelement 48 eine weitere Dichtlippe
51 auf. Die Dichtlippe 51 ist ebenfalls ringförmig ausgebildet und liegt dichtend
an dem Stößel 30 an. Die Dichtlippe 51 sorgt dafür, dass beim Betrieb
des Ventils kein Abgas zur Stangenführung gelangt, Ferner weist das Zusatzdichtelement
48 eine weitere an dem Ansatz 46 anliegende Dichtlippe 53 auf. Die Dichtlippe 53
ist vorzugsweise kreisringförmig ausgebildet und dichtet den Stößel
30 gegenüber feuchter Luft ab. Der Ansatz 46 weist zur Führung des Stößels
30 ein Führungselement auf. Hierbei kann es sich um einen Vorsprung oder eine
Nase handeln, die in einen Längsschlitz des Stößels 30 eingreift.