Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Überwachen
des Zustandes einer Schutzeinrichtung einer Maschine, insbesondere einen Sicherheitsschalter
zum Überwachen des geschlossenen Zustandes einer Schutztür oder dergleichen.
Aus der
DE 43 28 297 C1
ist ein Sicherheitsschalter bekannt, in dessen Schalterkopf ein beispielsweise
an einer Schutztür einer Schutzeinrichtung festgelegter Betätiger eintreten
kann und dabei ein Schaltrad dreht. Innerhalb des Schaltergehäuses ist ein
Schaltstößel in Anlage an der Umfangsfläche des Schaltrades gehalten.
Bei einem vorgebbarem Drehwinkel, welcher der geschlossenen Position der Schutztür
entspricht, rastet der Schaltstößel in eine hierfür auf der Umfangsfläche
des Schaltrades vorgesehene Rastvertiefung ein und schließt dadurch ein Kontaktpaar.
Auf diese Weise ist der eingeführte Zustand des Betätigers und mithin
die geschlossene Position der Schutztür elektrisch signalisierbar.
Bei Anwendungen, in denen die Schutzeinrichtung zwei oder
mehr bewegliche Teile aufweist, beispielsweise zwei Schiebetüren, ist es erforderlich,
zwei gattungsgemäße Sicherheitsschalter einzusetzen.
Damit verbunden ist nicht nur ein erhöhter Investitionsaufwand,
sondern auch ein zusätzlicher Verdrahtungsaufwand, weil beide Sicherheitsschalter
mit einer neben- oder übergeordneten Steuereinheit verbunden werden müssen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße
Vorrichtung bereitzustellen, welche die Nachteile des Standes der Technik überwindet.
Insbesondere soll eine Vorrichtung bereitgestellt werden, die mit einem reduzierten
schaltungstechnischen und apparativen Aufwand die gleiche Sicherheitsstufe erreicht
und dabei kostengünstiger in der Herstellung und der Montage ist.
Diese Aufgabe ist durch die im Anspruch 1 bestimmte Vorrichtung
gelöst. Besondere Ausführungsarten der Erfindung sind in den Unteransprüchen
bestimmt.
Erfindungsgemäß ist die Aufgabe gelöst durch
die Verwendung einer Vorrichtung, die zwei oder mehrere Schalterköpfe aufweist,
die mit jeweils einem Betätiger zusammenwirken können. In einer Ausführungsart
ist jeder der Betätiger einem Teil der Schutzeinrichtung zugeordnet, beispielsweise
an einem beweglichen Teil der Schutzeinrichtung angeordnet. Durch die logische UND-Verknüpfung
ist der Schalter nur dann betätigbar und wird in einer Ausführungsart
nur dann betätigt, wenn alle von der Vorrichtung überwachten beweglichen
Teile der Schutzeinrichtung in ihrer geschlossenen Position sind und damit die Schutzeinrichtung
in ihrem sicheren Zustand. In einer Ausführungsart ist die logische UND-Verknüpfung
mechanisch durch die Schalterbetätigungseinrichtung realisiert, insbesondere
durch ein Koppelelement. In einer Ausführungsart ist das Koppelelement in der
Vorrichtung beweglich gelagert und dabei insbesondere mit dem Schaltelement bewegungsgekoppelt.
In einer Ausführungsart wandelt das Koppelelement eine Linearbewegung des Schaltelements,
insbesondere des Schalterbetätigungsstößels, in jeweils eine Linearbewegung
eines Betätigungsmittels um, das bis an den Schalterkopf heran oder bis in
den Schalterkopf hinein reicht. Vorteilhaft ist dabei, dass nur ein Schalter erforderlich
ist und damit nicht nur der Investitionsaufwand sondern auch der Verdrahtungsaufwand
bei der Montage der Vorrichtung erheblich reduziert ist.
Das Zusammenwirken des Betätigers mit dem ihm zugeordneten
Schalterkopf kann sowohl kontaktbehaftet erfolgen, beispielsweise durch das Einführen
des Betätigers in eine dafür vorgesehene Öffnung im Schalterkopf
und/oder das Drehen eines Schaltrades durch den Betätiger, oder auch kontaktlos,
beispielsweise durch einen kontaktlosen Signalaustausch zwischen dem Betätiger
und dem Schalterkopf, etwa durch Anordnung eines Transponders im Betätiger,
der von einem im Schalterkopf angeordneten Lesekopf angeregt und mit Energie für
seinen Betrieb versorgt wird.
Die Vorrichtung kann als Sicherheitsschalter mit separatem
Betätiger ausgebildet sein, wobei der Betätiger beispielsweise an einem
beweglichen Teil einer Schutzeinrichtung befestigt ist und das Schaltergehäuse
an einem feststehenden Teil der Schutzeinrichtung. Die Vorrichtung kann aber auch
als Positionsschalter ausgebildet sein, wobei der Betätiger nicht als separates
Element ausgebildet ist, sondern auf den Schalterkopf aufgesetzt ist und beispielsweise
durch einen Taststift oder einen Schwenkhebel gebildet ist. In diesem Fall kann
die Vorrichtung komplett an einem der Teile der Schutzeinrichtung befestigt sein,
beispielsweise an einem feststehenden Teil. Die Betätigung der Vorrichtung
erfolgt in diesem Fall beispielsweise durch das Anfahren des beweglichen Teils der
Schutzeinrichtung oder eines daran angebrachten Steuernockens an den auf die Vorrichtung
aufgesetzten Betätiger.
In einer Ausführungsart ist der Schalterkopf und der
weitere Schalterkopf so ausgestaltet, dass ein Zusammenwirken mit dem zugehörigen
Betätiger auch aus unterschiedlichen Anfahrrichtungen des Betätigers in
Bezug auf den Schalterkopf möglich ist. So kann beispielsweise der Schalterkopf
an mehreren Außenseiten eine Einführöffnung für das Einführen
des Betätigers aufweisen, oder an mehreren Außenseiten einen Lesekopf
für das Zusammenwirken mit dem Betätiger.
In einer Ausführungsart sind die Schalterköpfe
lösbar an einer Kopfaufnahmeeinheit festgelegt, die wiederum lösbar an
dem eigentlichen Schaltergehäuse festlegbar ist, in dem das Schaltelement angeordnet
ist. Die Befestigung kann über separate Befestigungsmittel, insbesondere Schrauben,
erfolgen. Alternativ ist auch eine Befestigung der Schalterköpfe durch einen
Bajonettverschluss. Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, die
Schalterköpfe einstückig mit der Kopfaufnahmeeinheit auszubilden und/oder
die Kopfaufnahmeeinheit einstückig mit dem Schaltergehäuse auszubilden.
In einer Ausführungsart können die Schalterköpfe in unterschiedlicher
Ausrichtung an der Kopfaufnahmeeinheit festlegbar sein und/oder die Kopfaufnahmeeinheit
kann in unterschiedlicher Ausrichtung an dem Schaltergehäuse festlegbar sein.
Dadurch ist es möglich, entsprechend den Gegebenheiten am Einbauort, die Ausrichtung
der Schalterköpfe an die jeweilige Anfahrrichtung der Betätiger anzupassen.
In einer Ausführungsart ist das Schaltelement durch
einen gegebenenfalls mehrpoligen kontaktbehafteten elektrischen Schalter gebildet.
Dabei kann es sich insbesondere um einen Zwangsöffner handeln, dessen Kontaktbrücken
an einem Schalterbetätigungsstößel angeordnet sind und elektrische
Verbindungen zwischen fest in dem Schaltergehäuse angeordneten Kontaktpaaren
schließen und/oder öffnen. In einer Ausführungsart wird der Schalterbetätigungsstößel
nur dann betätigt, insbesondere in seiner Längsrichtung verschoben, wenn
sowohl der Betätiger als auch der weitere Betätiger mit dem Schalterkopf
bzw. dem weiteren Schalterkopf zusammenwirkt. Das Zusammenwirken nur eines der Betätiger
mit dem zugeordneten Schalterkopf bewirkt dagegen keine Verschiebung des Schalterbetätigungsstößels,
und demzufolge auch keine Signalisierung durch die Vorrichtung.
In einer Ausführungsart der Erfindung weist jeder
Schalterkopf ein drehbar gelagertes Schaltrad auf, an dem ein Betätigungsmittel
der Schalterbetätigungseinrichtung in Anlage gehalten ist, das in Wirkverbindung
mit dem Schalterbetätigungsstößel ist. Das In-Anlage-Halten kann
durch eine beispielsweise federkraftbelastete oder magnetkraftbelastete Vorspannung
des Schalterbetätigungsstößels bewirkt werden, wobei für die
Übertragung dieser Vorspannung auf das Betätigungsmittel ein Koppelelement
vorgesehen sein kann. Das Koppelelement kann als Zwischenelement zwischen dem Schalterbetätigungsstößel
und dem Betätigungsmittel angeordnet sein.
Aufgrund einer von der Kreislinie abweichenden Außenkontur
des Schaltrades kommt es beim Drehen des Schaltrades zu einer Längsverschiebung
des Betätigungsmittels, die über das Koppelelement auf den Schalterbetätigungsstößel
übertragbar ist. Bei einer entsprechenden Ausgestaltung des Schaltelements
können auf diese Weise zwei oder mehr Drehpositionen des Schaltrades signalisiert
werden. Das Schaltrad kann auch eine Rastvertiefung aufweisen in welche das Betätigungsmittel
einrastet und dadurch das Schaltrad lösbar arretiert. Auf diese Weise kann
der in dem zugehörigen Schalterkopf eingeführte Betätiger arretiert
werden und dadurch die Schutzeinrichtung in ihrer zugehörigen Position arretiert
werden, beispielsweise zugehalten werden. Diese Arretierung kann federkraftbelastet
oder magnetkraftbelastet sein und/oder durch Magnetkraft oder Federkraft lösbar
sein.
In einer Ausführungsart sind die an dem jeweils zugeordneten
Schaltrad anliegenden Betätigungsmittel parallel zueinander ausgerichtet. Dadurch
lässt sich eine kompakte Bauform des Doppel- oder Mehrfachkopfes realisieren.
In einer Ausführungsart ist das Koppelelement als Gabelelement ausgebildet,
wobei die Zinken der Gabel vorzugsweise parallel zueinander sind. Die Zinken können
unmittelbar oder durch ein als Zinkenverlängerung dienendes Betätigungsmittel
in Anlage an dem zugeordneten Schaltrad sein. Der Gabelstiel ist mit dem Schalterbetätigungsstößel
gekoppelt. Anstelle einer Gabelform kann das Koppelelement auch U-förmig oder
W-förmig ausgebildet sein.
In einer Ausführungsart sind die an dem jeweils zugeordneten
Schaltrad anliegenden Betätigungsmittel koaxial zueinander ausgerichtet. Dadurch
ist auf einfache Weise ein größerer Abstand der mindestens zwei Schalterköpfe
zueinander realisierbar, was für einige Anwendungsfälle vorteilhaft ist.
Die Ausrichtung der Betätigungsmittel ist vorzugsweise schräg und insbesondere
quer zu der Bewegungsrichtung des Schalterbetätigungsstößels. In
einer Ausführungsart ist als Koppelelement ein Rampenelement vorgesehen, mit
dem die schräg- oder querführende Bewegungskopplung zwischen dem Betätigungsmittel
und dem Schalterbetätigungsstößel auf einfache Weise realisierbar
ist. Beispielsweise kann das Rampenelement mit dem Schalterbetätigungsstößel
bewegungsgekoppelt sein und an seinen Rampenflächen ist jeweils ein Betätigungsmittel
in gleitend beweglicher Anlage.
In einer Ausführungsart weist die Vorrichtung eine
von außerhalb der Vorrichtung betätigbare Verriegelungs- und/oder Entriegelungseinrichtung
auf, mittels welcher ein verriegelter und/oder entriegelter Zustand der Vorrichtung
lösbar arretierbar ist. Durch die Möglichkeit der manuellen Verriegelung
sind beispielsweise Montage und Justagearbeiten vereinfacht. Durch die Möglichkeit
der manuellen Entriegelung ist im Bedarfsfall eine Deblockierung der Vorrichtung
herbeiführbar. In einer Ausführungsart weist die Verriegelungs- und/oder
Entriegelungseinrichtung ein Betätigungselement auf, das mit der Schalterbetätigungseinrichtung
gekoppelt ist, und beispielsweise mit einem speziellen Schlüssel von außerhalb
gedreht werden kann; dadurch ist der verriegelte oder entriegelte Zustand gegen
unbeabsichtigtes oder unbefugtes Betätigen sicherbar. In einer Ausführungsart
erfolgt durch die Kopplung mit der Schalterbetätigungseinrichtung auch eine
entsprechende Signalisierung der Vorrichtung durch das Verriegeln oder Entriegeln.
In einer Ausführungsart ist das Betätigungselement als Taste ausgebildet,
bei deren Drücken eine Verriegelung oder eine Entriegelung erfolgt.
In einer Ausführungsart weist die Vorrichtung eine
den Schaltzustand der Vorrichtung anzeigende Anzeigeeinrichtung auf. Dabei kann
es sich um eine mit Fremdenergie betriebene Anzeigeeinrichtung handeln, wie beispielsweise
eine Leuchtdiode, die durch Aufleuchten den einen oder anderen Zustand der Vorrichtung
signalisiert. Möglich ist beispielsweise auch eine zwei- oder mehrfarbige Leuchtdiode,
deren Farbe den jeweils zugehörigen Zustand anzeigt. In einer Ausführungsart
ist die Anzeigeeinrichtung hilfsenergiefrei und weist beispielsweise ein Sichtfenster
auf, über das der Schaltzustand der Vorrichtung abgelesen werden kann. Das
Sichtfenster kann im Bereich der Schalterbetätigungseinrichtung angeordnet
sein, insbesondere im Bereich des Koppelelements und/oder im Bereich des dem Koppelelement
zugewandten Ende des Schalterbetätigungsstößels.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung, in
der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen mehrere Ausführungsbeispiele im Einzelnen
beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung
erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination
erfindungswesentlich sein.
- Fig. 1
- zeigt eine schematische Draufsicht auf eine Gesamtanordnung mit einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung,
- Fig. 2
- zeigt teilweise in der Draufsicht, teilweise im Schnitt ein erstes Ausführungsbeispiel
der Anordnung des Schalterkopfes und des weiteren Schalterkopfes,
- Fig. 3
- zeigt eine perspektivische Gesamtansicht des ersten Ausführungsbeispiels
der Vorrichtung der Fig. 1, und
- Fig. 4
- zeigt eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der Vorrichtung,
teilweise in der Ansicht und teilweise im Schnitt.
Die Fig. 1 zeigt eine schematische Draufsicht auf eine
Gesamtanordnung mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zum Überwachen
des Zustandes einer Schutzeinrichtung 2 einer Maschine 4, insbesondere des geschlossenen
Zustandes einer Schutztür, mit der eine Raumtrenneinrichtung verschließbar
ist, um beispielsweise das Bedienpersonal vor einer Gefährdung durch die im
Betrieb befindliche Maschine 4 zu schützen. Die Schutzeinrichtung 2 weist ein
erstes Teil 6 auf, beispielsweise einen feststehenden Rahmen. Das erste Teil 6 weist
zwei Öffnungen 8, 10 auf, die jeweils durch ein zweites Teil 12, 14 schließbar
ist, beispielsweise durch jeweils eine Schiebetür, die entsprechend den Doppelpfeilen
16, 18 gegenüber dem feststehenden ersten Teil 6 durch Lagerelemente 20 beweglich
gelagert ist.
Die Vorrichtung 1 weist ein an dem feststehenden Teil 6
der Schutzeinrichtung 2 festgelegtes Schaltergehäuse 22 mit einem Schalterkopf
24 auf, der mit einem an dem zweiten Teil 12 der Schutzeinrichtung 2 festgelegten
Betätiger 26 zusammenwirken kann, wenn der Betätiger 26 in einem das Schließen
der Schutzeinrichtung 2 repräsentierenden Maß an den Schalterkopf 24 angenähert
ist, insbesondere in den Schalterkopf 24 eingeführt ist. Außerdem weist
die Vorrichtung 1 einen weiteren Schalterkopf 28 auf, der in entsprechender Weise
mit einem an dem weiteren zweiten Teil 12 der Schutzeinrichtung 2 festgelegten Betätiger
30 zusammenwirken kann. Ein in dem Schaltergehäuse 22 angeordnetes Schaltelement
schaltet nur dann, wenn beide zweiten Teile 12, 14 in ihrer geschlossenen Position
sind und dementsprechend beide Betätiger 26, 30 mit dem jeweils zugeordneten
Schalterkopf 24, 26 zusammenwirken.
Die Fig. 2 zeigt teilweise in der Draufsicht, teilweise
im Querschnitt ein erstes Ausführungsbeispiel der Anordnung des Schalterkopfes
24 und des weiteren Schalterkopfes 28. Die beiden Schalterköpfe 24, 28 sind
an einer Kopfaufnahmeeinrichtung 40 angeordnet, die an einem axialen Ende des Schaltergehäuses
22 festgelegt ist, in dem das nicht dargestellte Schaltelement untergebracht ist.
Der innere Aufbau des nur teilweise dargestellten Schaltergehäuses 22 entspricht
beispielsweise dem in der eingangs genannten Druckschrift beschrieben Sicherheitsschalter
der Anmelderin.
An seinem der Kopfaufnahmeeinrichtung 40 zugewandten Ende
tritt ein Betätigungsstift 42 hervor, der entweder einstückig von dem
Schalterbetätigungsstößel ausgebildet ist oder jedenfalls mit diesem
bewegungsgekoppelt ist. Die in der Kopfaufnahmeeinrichtung 40 angeordnete Schalterbetätigungseinrichtung
umfasst als Koppelelement 44 ein Gabelelement, das beispielsweise mittels einer
Verbindungsschraube 46 lösbar mit dem Betätigungsstift 42 verbunden ist.
Es wäre auch möglich, den Betätigungsstift 42 mit dem Koppelelement
44 einstückig auszubilden.
Das Koppelelement 44 bildet vorzugsweise einstückig
zwei Gabelzinken 48 aus, von denen jeweils eine einem Schalterkopf 24, 28 zugeordnet
ist. Die Kopfaufnahmeeinrichtung 40 ist im Wesentlichen symmetrisch zur Mittelebene
50 ausgebildet, weshalb nachfolgend vorrangig die Anordnung in der linken Bildhälfte
der Fig. 2 betreffend den Schalterkopf 24 beschrieben wird. Die Gabelzinke 48 ist
mit einem Betätigungsmittel 52 bewegungsgekoppelt verbunden, wobei das Betätigungsmittel
52 im Wesentlichen langgestreckt und insbesondere zylindrisch ausgebildet ist und
mit seiner zylindrischen Außenfläche in einer Führungsbuchse 54 geführt
ist. Es ist auch möglich, das Betätigungsmittel 52 einstückig mit
dem Koppelelement 44 auszubilden.
Das Betätigungsmittel 52 bildet an seinem dem Schalterkopf
24 zugewandten Ende eine Anlagefläche 60 aus, insbesondere für die Anlage
an einer Umfangsfläche 62 eines in dem Schalterkopf 24 um die rechtwinklig
zur Zeichenebene der Fig. 2 verlaufende Drehachse 56 drehbaren Schaltrades 58. Das
Schaltrad 58 weist mindestens eine Rastvertiefung 64 auf, in welche das Betätigungsmittel
52 eingreifen kann und dadurch das Schaltrad 58 hinsichtlich seiner Drehbewegung
lösbar arretieren kann.
In der Darstellung der Fig. 2 ist in der linken Bildhälfte
eine Position des Schaltrades 58 dargestellt, in welcher der zugehörige (nicht
dargestellte) Betätiger in den Schalterkopf 24 eingeführt ist. Mithin
befindet sich das Schaltrad 58 in einer Position, die dem geschlossenen Zustand
jenes beweglichen Teils der Schutzeinrichtung 2 entspricht, dem der in den Schalterkopf
24 eingeführte Betätiger zugeordnet ist.
In dieser Position des Schaltrades 58 könnte das Betätigungsmittel
52 in die Rastvertiefung 64 eingreifen und dadurch den in den Schalterkopf 24 eingesteckten
Betätiger arretieren und dadurch das zugehörige bewegliche Teil der Schutzeinrichtung
im geschlossenen Zustand arretieren. Dies ist jedoch nicht der Fall, weil der in
der rechten Bildhälfte dargestellte weitere Schalterkopf 28 nicht mit dem ihm
zugeordneten Betätiger zusammenwirkt, insbesondere kein Betätiger in den
weiteren Schalterkopf 28 eingeführt ist, und demgemäß das zugehörige
bewegliche Teil der Schutzeinrichtung 2 nicht geschlossen ist. Dementsprechend ist
auch das im Schaltergehäuse 22 angeordnete Schaltelement nicht betätigt
und auch nicht betätigbar. Erst wenn auch der weitere Betätiger in den
weiteren Schalterkopf 28 eingeführt ist, mithin auch das um die Drehachse 66
drehbare Schaltrad 68 um einen Winkel von etwa 90° gedreht ist, ist der Weg
frei für ein Eintreten der Betätigungsmittel 52 in die zugehörigen
Rastvertiefungen 64 der Schalträder 58, 68. Die Vorspannung für eine dahingehende
Bewegung wird vorzugsweise über den Schalterbetätigungsstößel
bzw. den Betätigungsstift 42 auf das Koppelelement 44 eingeleitet, beispielsweise
infolge einer Federkraftbelastung oder einer elektromagnetischen Kraft.
Die Vorrichtung 1 weist eine von außerhalb betätigbare
Verriegelungs-und/oder Entriegelungseinrichtung auf, die vorzugsweise im Bereich
der Schalterbetätigungseinrichtung angeordnet ist, insbesondere im Bereich
des Koppelelements 44. Hierzu weist das Gehäuse der Vorrichtung 1, insbesondere
das Gehäuse der Kopfaufnahmeeinrichtung 40, eine Öffnung 70 auf, in welche
beispielsweise ein vorzugsweise nur mit einem Werkzeug oder Schlüssel betätigbares
Betätigungselement einsetzbar ist. Das Betätigungselement kann beispielsweise
mit dem Koppelelement 44 derart bewegungsgekoppelt sein, dass - eine entsprechend
geeignete Stellung der Schalträder 58, 68 vorausgesetzt - unabhängig von
einer externen Energieversorgung die Positionen der Schalträder 58, 68 arretiert
werden können durch Verschieben der Betätigungsmittel 52 bzw. des Gabelelements
44, wobei gleichzeitig das Schaltelement betätigt ist. Ebenso kann beispielsweise
bei einem Ausfall der externen Energieversorgung über das Betätigungselement
eine Entriegelung erfolgen, indem beispielsweise das Koppelelement 44 zurückgeschoben
wird und dadurch das Betätigungsmittel 52 außer Eingriff mit der Rastvertiefung
64 kommt.
Die Fig. 3 zeigt eine perspektivische Gesamtansicht des
ersten Ausführungsbeispiels der Vorrichtung 1 der Fig. 1. In die in der Fig.
2 dargestellte Öffnung 70 ist die Verriegelungs- und/oder Entriegelungseinrichtung
72 eingesetzt. Unterhalb davon und ebenfalls noch im Bereich der Schalterbetätigungseinrichtung,
insbesondere des Koppelelements 44, weist das Gehäuseteil der Kopfaufnahmeeinrichtung
40 ein Sichtfenster 74 auf, das Teil einer Anzeigeeinrichtung ist, mittels welcher
der Schaltzustand der Vorrichtung 1 von außen ablesbar ist. Hierzu kann beispielsweise
auf dem Koppelelement 44 eine farbige Markierung angebracht sein, die je nach Position
des Koppelelements 44 in dem Sichtfenster 74 sichtbar ist oder nicht.
Die Fig. 4 zeigt eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
der Vorrichtung 101, teilweise in der Ansicht und teilweise im Schnitt. Es sind
wiederum zwei Schalterköpfe 124, 128 an einer Kopfaufnahmeeinrichtung 140 angeordnet,
die im Wesentlichen spiegelsymmetrisch zu einer rechtwinklig zur Zeichenebene der
Fig. 4 verlaufenden Symmetrieebene 150 aufgebaut ist. Grundsätzliche Übereinstimmung
mit dem Ausführungsbeispiel der Fig. 2 besteht darin, dass die Schalträder
158, 168 um parallel zueinander verlaufende Drehachsen 156, 166 drehbar sind und
dass die Schalterköpfe 124, 128 jeweils an mindestens zwei aneinander angrenzenden
Außenflächen eine Einführöffnung für den jeweils zugehörigen
Betätiger aufweisen, wenngleich im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel
der Fig. 2 diese Einführöffnungen zu unterschiedlichen Kanten des Schalterkopfes
124, 128 benachbart sind.
Ein wesentlicher Unterschied des zweiten Ausführungsbeispieles
besteht darin, dass die Betätigungsmittel 152 koaxial zueinander angeordnet
sind. Diesbezüglich bedarf es einer Umlenkung der Bewegungsrichtung des Betätigungsmittels
152 gegenüber der Bewegungsrichtung des Betätigungsstiftes 142. Hierzu
ist ein Koppelelement 144 vorgesehen, welches die in der Darstellung der Fig. 4
vertikale Bewegungsrichtung des Betätigungsstiftes 142 in eine horizontale
Bewegungsrichtung des Betätigungsmittels 152 umlenkt. Das Koppelelement 144
ist im Ausführungsbeispiel der Fig. 4 durch ein zweiseitiges Rampenelement
176 gebildet, das mit dem Betätigungsstift 142 bewegungsgekoppelt ist und mit
diesem in der Darstellung der Fig. 4 in Vertikalrichtung bewegbar ist.
Auf den beiden einander gegenüberliegenden und einen
Winkel von etwa 90° einschließenden Bewegungsrampen ist jeweils ein Winkelschieber
178 beweglich geführt, der mit dem Betätigungsmittel 152 bewegungsgekoppelt
ist, das in der zugehörigen Führungsbuchse 154 gelagert ist. Bei einem
Anheben des Rampenelements 176 werden die beiden Betätigungsmittel 152 auseinanderbewegt
und greifen gegebenenfalls, sofern sich das Schaltrad 158, 168 in der entsprechenden
Position befindet, d. h. der zugehörige Betätiger in den Schalterkopf
124, 128 eingeführt ist, in die Rastvertiefung 164 ein. Eine solche Position
ist für das Schaltrad 158 in der linken Bildhälfte der Fig. 4 dargestellt,
wohingegen in der rechten Bildhälfte der Fig. 4 das Schaltrad 168 sich in einer
Position befindet, in welcher der zugehörige Betätiger nicht in den Schalterkopf
128 eingeführt ist. Bei einem Absenken des Rampenelements 176 gleiten die Winkelschieber
178 auf dem Rampenelement 176 nach oben und die Betätigungsmittel 152 bewegen
sich aufeinander zu und geben die Schalträder 158, 168 für eine Drehbewegung
frei.