| Dokumentenidentifikation |
EP1860861 10.01.2008 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001860861 |
| Titel |
Verfahren zum Herstellen einer Telefonverbindung |
| Anmelder |
mconnect AG, 60596 Frankfurt, DE |
| Erfinder |
Jost, Karlheinz, 61381 Friedrichsdorf, DE |
| Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IS, IT, LI, LT, LU, LV, MC, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR |
| Sprache des Dokument |
DE |
| EP-Anmeldetag |
22.01.2007 |
| EP-Aktenzeichen |
070013099 |
| EP-Offenlegungsdatum |
28.11.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
10.01.2008 |
| IPC-Hauptklasse |
H04M 3/436(2006.01)A, F, I, 20071030, B, H, EP
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer
Telefonverbindung zu einem Mobilfunkteilnehmer, bei dem ein anrufender Teilnehmer
den anzurufenden Mobilfunkteilnehmer identifizierende Informationen an einen Dienstanbieter
weiterleitet.
Mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Mobilfunknetzen
wird eine deutliche Abnahme der Festnetztelefonie beobachtet. Es gibt bereits viele
Mobilfunkteilnehmer, die vollständig auf einen Festnetz-Telefonanschluß
verzichten. lm Hinblick auf die unter Verwendung von Mobilfunknetzen sichergestellte
dauernde Erreichbarkeit von Mobilfunkteilnehmern wird oft davon Abstand genommen,
Mobilfunknummern in öffentlichen Telefonbüchern oder über Auskunftsdienste
bekannt zu machen. Die Zuordnung der Mobilfunknummern zu den Mobilfunkteilnehmern
ist dann nur noch in einer zentralen Datenbank des Mobilfunkbetreibers zum Zweck
der Rechnungsstellung und im Hinblick auf gesetzliche Vorschriften sichergestellt.
Diese oft zum Schutz vor telefonischen Belästigungen
von dem Mobilfunkteilnehmer getroffenen Maßnahmen führen allerdings zu
dem Ergebnis, daß auch gewünschte Telefonverbindungen zu dem Mobilfunkteilnehmer
von einem anrufenden Teilnehmer mangels Kenntnis der Mobilfunknummer nicht hergestellt
werden können.
Angesichts dieser Probleme im Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Herstellen einer Telefonverbindung
bereitzustellen, mit dem unter Vermeidung einer unerwünschten Belästigung
von Mobilfunkteilnehmern die Herstellung gewünschter Telefonverbindungen ermöglicht
wird.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine
Weiterbildung der bekannten Verfahren der eingangs beschriebenen Art gelöst,
die im wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist, daß der anzurufende Teilnehmer
von dem Dienstanbieter über den Verbindungswunsch des anrufenden Teilnehmers
informiert wird und vorzugsweise ansprechend auf eine zustimmende Mitteilung des
anzurufenden Mobilfunkteilnehmers an den Dienstanbieter die Herstellung der gewünschten
Telefonverbindung ermöglicht wird.
Die erfindungsgemäße Lösung der im Stand
der Technik auftretenden Probleme geht auf die Erkenntnis zurück, daß
die vorhandenen Informationen zur Zuordnung von Mobilfunkteilnehmer identifizierenden
Informationen zu Mobilfunknummern auch ohne Bereitstellung dieser Informationen
für die Allgemeinheit zur Herstellung gewünschter Telefonverbindungen
genutzt werden können, wenn diese Telefonverbindung nicht unmittelbar durch
den anrufenden Teilnehmer, sondern durch einen neutralen Dienstanbieter ohne Preisgabe
vertraulicher Informationen an den anrufenden Teilnehmer hergestellt bzw. angebahnt
wird. Auf diese Weise kann eine ggf. gewünschte Anonymität der Mobilfunkteilnehmer
ohne weiteres gewahrt werden.
Im Rahmen erfindungsgemäßer Verfahren kann der
anrufende Teilnehmer die den anzurufenden Mobilfunkteilnehmer identifizierenden
Informationen, wie etwa dessen Namen, beispielsweise telefonisch an den Dienstanbieter
weiterleiten. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist allerdings
daran gedacht, die den anzurufenden Mobilfunkteilnehmer identifizierenden Informationen
als SMS an den Dienstanbieter weiterzuleiten. In beiden Fällen können
die den anzurufenden Teilnehmer identifizierenden Informationen ggf. unter Verwendung
geeigneter Spracherkennungsprogramme zur Ermittlung einer Mobilfunknummer des anzurufenden
Mobilfunkteilnehmers unter Rückgriff auf eine Mobilfunknummern von Mobilfunkteilnehmern
und die Mobilfunkteilnehmer identifizierende Informationen enthaltende Datenbank
mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage des Dienstanbieters automatisch ausgewertet
werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, daß auch die vom Dienstanbieter
bereitgestellten Dienstleistungen unter vollständiger Wahrung der Anonymität
des anzurufenden Mobilfunkteilnehmers bereitgestellt werden, weil es bei einer automatischen
Auswertung der den anzurufenden Mobilfunkteilnehmer identifizierenden Informationen
nicht mehr notwendig ist, daß ein Mitarbeiter des Dienstanbieters die Mobilfunknummer
des anzurufenden Mobilfunkteilnehmers erfährt.
Im Rahmen der Erfindung hat es sich weiter als besonders
günstig erwiesen, wenn der anzurufende Mobilfunkteilnehmer mit Hilfe einer
vorzugsweise automatisch von der Datenverarbeitungsanlage erzeugten SMS über
den Verbindungswunsch informiert wird, weil durch den Empfang einer SMS nur eine
geringfügige Störung des anzurufenden Mobilfunkteilnehmers verursacht
wird. Dabei kann die den anzurufenden Mobilfunkteilnehmer informierende SMS beispielsweise
die Rufnummer und/oder den Namen des den Verbindungswunsch äußernden anrufenden
Teilnehmers enthalten.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung wird eine zustimmende Mitteilung des anzurufenden Mobilfunkteilnehmers
automatisch, beispielsweise als SMS, an den anrufenden Teilnehmer weitergeleitet
und/oder, ansprechend auf die zustimmende Mitteilung von dem Dienstanbieter, automatisch
eine Telefonverbindung zwischen dem anrufenden Teilnehmer und dem anzurufenden Teilnehmer
hergestellt. Der anzurufende Mobilfunkteilnehmer kann seine Bereitschaft zur Herstellung
einer Telefonverbindung zu dem anrufenden Teilnehmer beispielsweise mit Hilfe einer
SMS mitteilen. Zusätzlich oder alternativ kann der anzurufende Teilnehmer auch
den Dienstanbieter anrufen und sich (anonym) mit dem anrufenden Teilnehmer verbinden
lassen. In den beschriebenen Fällen kommt die gewünschte Telefonverbindung
zustande.
Als besonders günstig hat es sich erwiesen, wenn der
anrufende Teilnehmer über die Bereitschaft zur Herstellung einer Telefonverbindung
des anzurufenden Teilnehmers per SMS informiert wird, wenn der anzurufende Teilnehmer
bei einem ersten Verbindungsversuch des Dienstanbieters nicht erreichbar ist. Dann
kann die Bereitschaft des anzurufenden Teilnehmers zur Herstellung einer Verbindung
auch bei fehlender Tarifumkehr in dem Molbilfunknetz mitgeteilt werden. Das ist
im besonderen dann von Nutzen, wenn der Mobilfunkbetreiber eine R-Gesprächslogik
nicht bereitstellt, um so den anzurufenden Teilnehmer von den Verbindungskosten
zu entlasten.
Im Rahmen der Erfindung hat es sich zur Vermeidung unerwünschter
Belästigungen des anzurufenden Mobilfunkteilnehmers als besonders günstig
erwiesen, wenn der anrufende Teilnehmer von dem Dienstanbieter automatisch über
eine fehlende Zustimmung des anzurufenden Teilnehmers informiert wird, falls von
diesem innerhalb einer vorgegebenen Zeit keine zustimmende Mitteilung bei dem Dienstanbieter
eingeht. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung sind keinerlei Aktionen des
anzurufenden Mobilfunkteilnehmers erforderlich, falls dieser der Herstellung der
gewünschten Telefonverbindung nicht zustimmen will. Zur Vermeidung einer unerwünschten
Ansammlung von Verbindungswünsche darstellenden Informationen bei dem Dienstanbieter
werden diese Informationen zweckmäßigerweise automatisch gelöscht,
wenn der anzurufende Mobilfunkteilnehmer innerhalb der vorgegebenen Zeit nicht reagiert.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung hat der Dienstanbieter unmittelbaren Zugriff auf eine Mobilfunknummern
und Mobilfunkteilnehmer identifizierende Informationen enthaltende Datenbank. Allerdings
ist im Rahmen der Erfindung auch an solche Verfahren gedacht, bei denen der Zugang
auf eine derartige Datenbank durch den Dienstanbieter selbst nicht erforderlich
ist. Dann kann der Dienstanbieter über einen Schlüssel mit dem System
des Mobilfunkbetreibers zusammenarbeiten. Das würde allerdings erforderlich
machen, daß der Informationsaustausch per SMS oder Telefonanrufen auch auf
diesem sehr aufwendigen Weg ausgeführt wird.
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| Anspruch[de] |
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Verfahren zum Herstellen einer Telefonverbindung zu einem Mobilfunkteilnehmer,
bei dem ein anrufender Teilnehmer den anzurufenden Mobilfunkteilnehmer identifizierende
Informationen an einen Dienstanbieter weiterleitet, dadurch gekennzeichnet, daß
der anzurufende Teilnehmer von dem Dienstanbieter über den Verbindungswunsch
des anrufenden Teilnehmers informiert wird und vorzugsweise, ansprechend auf eine
zustimmende Mitteilung des anzurufenden Mobilfunkteilnehmers an den Dienstanbieter,
die Herstellung der gewünschten Telefonverbindung ermöglicht wird.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
den anzurufenden Mobilfunkteilnehmer identifizierenden Informationen mit Hilfe einer
SMS an den Dienstanbieter weitergeleitet werden.
Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die den anzurufenden Teilnehmer identifizierenden Informationen zur Ermittlung einer
Mobilfunknummer des anzurufenden Mobilfunkteilnehmers unter Rückgriff auf eine
Mobilfunknummern von Mobilfunkteilnehmern und die Mobilfunkteilnehmer identifizierende
Informationen enthaltende Datenbank mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage automatisch
ausgewertet werden.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der anzurufende Teilnehmer mit Hilfe einer vorzugsweise automatisch
von der Datenverarbeitungsanlage erzeugten SMS über den Verbindungswunsch des
anrufenden Teilnehmers informiert wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die zustimmende Mitteilung automatisch an den anrufenden Teilnehmer
weitergeleitet wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß, ansprechend auf die zustimmende Mitteilung von dem Dienstanbieter,
automatisch eine Telefonverbindung zwischen dem anrufenden Teilnehmer und dem anzurufenden
Teilnehmer hergestellt wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der anrufende Teilnehmer von dem Dienstanbieter automatisch über
eine fehlende Zustimmung des anzurufenden Teilnehmers informiert wird, falls von
diesem innerhalb einer vorgegebenen Zeit keine zustimmende Mitteilung bei dem Dienstanbieter
eingeht.
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