Die Erfindung betrifft ein Verbindungssystem mit einem elektromagnetischem
Schaltgerät, insbesondere Schütz, und einem Stecker.
Zur Ansteuerung eines Schütz muss an dem Schützantrieb eine
Spannung angelegt werden. Hierzu ist es bekannt, mindestens zwei fest am Schützgehäuse
angebrachte Spulenanschlussklemmen vorzusehen. Da Schütze auf unterschiedliche
Art und Weise mit anderen Schaltgeräten kombiniert werden können, werden
diese Spulenanschlussklemmen häufig verdeckt, so dass sie teilweise an anderen
Stellen des Schützgehäuses nochmals vorgesehen sind. Insbesondere wenn
die Spulenanschlussklemmen neben den Anschlussklemmen für die Hauptstrombahn
oder Hilfsstrombahn angeordnet sind, damit der Spulenanschluss von vorn zugänglich
ist, ist bei einer Kombination mit anderen Schaltgeräten mindestens eine Spulenanschlussklemme
schlechter zugänglich. Dies ist insbesondere dann ein Problem, wenn Leitungen
mit großem Durchmesser vorgesehen sind, um größere Leistungen zu
schalten. Neben diesen Geräten, bei denen die Spulenanschlussklemmen in einer
Anschlussebene mit den Haupt- und Hilfsleiterklemmen liegen, sind Schaltgeräte
bekannt, bei denen die Spulenanschlussklemmen unter den Hauptleiterklemmen angeordnet
sind. Bei derartigen Schaltgeräten ist die Zugänglichkeit aufgrund des
noch komplexeren Aufbaus nochmals erschwert, wenn der Hauptleiter angeschlossen
ist. Bei einem Anbau zusätzlicher Schaltgeräte, beispielsweise eines Leistungsschalters
und/oder eines Überlastrelais, sind die Spulenanschlüsse in diesen Fällen
überhaupt nicht mehr zugänglich.
Zudem besteht bei der Ansteuerung und der elektrischen Verriegelung
von Schützen bzw. Schaltgerätekombinationen (beispielsweise Wendeschützkombinationen,
Stern-Dreieck-Schützkombinationen, Leistungsschalter-Schütz-Kombinationen)
die Aufgabe, die Antriebe und Hilfsschalter anzuschließen. Meist geschieht
dies mit isolierten Leitungen, die an die dafür vorgesehenen Anschlussklemmen
angeschlossen werden. Problematisch bei dieser Anschlusstechnik ist jedoch die zeitaufwendige
und möglicherweise fehlerbehaftete Verdrahtung der Schaltgeräte.
Aus der DE 89 00 361 U1
ist ein System mit einem elektromagnetischen Schaltgerät, das Hilfsschalter-
und Spulenanschlüsse in einer Ebene aufweist, und mit einem Stecker zum Kontaktieren
in der gleichen Ebene bekannt.
Eine Aufgabe der Erfindung ist es, das Anschließen von Hilfs-
und Steuerleitungen bei elektromagnetischen Schaltgeräten zu erleichtern.
Diese Aufgabe wird durch ein elektromagnetisches Schaltgerät
nach Anspruch 1 gelöst. Danach weist das Verbindungssystem wenigstens ein elektromagnetisches
Schaltgerät und einen Stecker auf. Wesentlich dabei ist, dass der Stecker zur
gleichzeitigen Kontaktierung von in einer Ebene liegenden Spulen- und Hilfsschalteranschlüsse
des wenigstens einen Schaltgerätes ausgebildet ist, wobei der Stecker eine
interne Verdrahtung aufweist zur elektrischen Verbindung der Spulen- und/oder Hilfsschalteranschlüsse
untereinander. Dadurch wird zum einen der Anschluss und damit die Handhabung des
Schaltgerätes wesentlich vereinfacht, da die Spulenanschlüsse unabhängig
von verschiedenen Aufbauten und Anschlusstechniken flexibel und im Vergleich zu
den bekannten Lösungen wesentlich besser zugänglich bereitgestellt werden.
Zum anderen wird erfindungsgemäß zur Realisierung verschiedener Anschlussfunktionen
lediglich jeweils ein anderer Stecker benötigt. Eine aufwändige und fehleranfällige
manuelle Verdrahtung der Hilfs- und Steuerleitungen entfällt. Das Anschließen
kann mit Hilfe des vorverdrahteten Steckers wesentlich schneller und fehlerlos durchgeführt
werden. Die Erfindung ist daher besonders gut zur Verwendung bei Schaltgerätekombinationen
ohne SPS-Ansteuerung geeignet, die sehr oft zusätzliche aufgesteckte frontseitige
Hilfsschalterblöcke benötigen.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Besonders vorteilhaft ist danach eine Anordnung des Spulenanschlusses
an der Vorderseite des Schaltgerätes. Spulenanschlussklemmen können dann
universell derart angeordnet werden, dass eine Zugänglichkeit durch den Stecker
von oben, von unten und von vorn realisierbar ist, ohne dass Spulenanschlussklemmen
an mehreren verschiedenen Orten vorgesehen werden müssen. Somit wird nicht
nur der Aufbau von Schaltgeräten stark vereinfacht. Auch die Handhabbarkeit
eines derartigen Schaltgerätes ist wesentlich verbessert, da ein Anschluss
von vorn möglich ist. Mit der Verwendung eines von vorn elektrisch und mechanisch
steckbaren Spulenanschlussklemmenblocks wird dabei eine besonders einfache Handhabung
erreicht. Durch Herstellen einer einzigen Steckverbindung wird der Spulenanschlussklemmenblock
nicht nur mechanisch, sondern auch elektrisch mit dem Schaltgerät verbunden.
Aufwändige Zusatzverbindungen entfallen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Spulenanschlussklemmenblock
und/oder die Hilfsschalterblöcke als integrierte Bauteile in dem Stecker ausgebildet
sind. Der Spulenanschluss bzw. der Anschluss der Hilfsschalter kann damit durch
einfaches Aufstecken des Steckers auf die Vorderseite des Schaltgerätes erfolgen,
ohne dass Zwischenelemente in Form von separaten Blöcken eingefügt werden müssen,
was die Handhabung nochmals deutlich vereinfacht.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
beschrieben, die mit Hilfe der Zeichnungen näher erläutert werden. Hierbei
zeigen:
1 einen ersten aus dem Stand der Technik bekannten
Schütz,
2 einen zweiten aus dem Stand der Technik bekannten
Schütz,
3 ein Spulenanschlussklemmenblock,
4 ein Spulenanschlussklemmenblock,
5 ein Spulenanschlussklemmenblock,
6 ein Spulenanschlussklemmenblock,
7 ein Schaltgerät,
8 einen Schütz mit aufgestecktem Spulenanschlussklemmenblock
9 einen Schütz mit Spulenanschlussklemmenblock
und Hilfsschalterblock
10 einen Schütz mit Stecker,
11 eine Kombination zweier Schütze mit einem gemeinsamen
Stecker,
12 eine Kombination eines Leistungsschalters mit einem
Schütz,
13 eine Kombination eines Schütz mit einem Überlastrelais,
14 eine Kombination eines Leistungsschalters mit einem
Schütz und einem Überlastrelais,
15 eine Kombination eines Leistungsschalters mit einem
Schütz mit Stecker und Verbindungsleitungen sowie
16 eine Kombination eines Leistungsschalters mit einem
Schütz mit Komplettstecker.
1 zeigt einen aus dem Stand der Technik bekannten Schütz
101, welcher mit seiner Rückseite 102 nach unten und mit
seiner Vorderseite 103 nach oben dargestellt ist. Auf der Vorderseite
103 des Schütz 101 ist in Richtung der Schützoberseite
104 eine obere Anschlussreihe 105 und in Richtung der Schützunterseite
106 eine untere Anschlussreihe 107 vorgesehen. Die beiden Anschlussreihen
105, 107 umfassen dabei jeweils drei Hauptstromanschlüsse
108, einen Hilfsschalteranschluss 109 und einen Spulenanschluss
110. Dabei liegt die obere Anschlussreihe 105 und die untere Anschlussreihe
107 in einer Ebene. Hauptstrom-, Hilfsschalter- und Spulenanschluss
108, 109, 110 sind als Schraubanschlüsse ausgebildet.
Die obere Anschlussreihe 105 dient dabei als Eingangsseite und die untere
Anschlussreihe 107 als Abgangsseite.
Bei dem in 2 gezeigten Schütz
111, welches ebenfalls aus dem Stand der Technik bekannt ist, sind auf
der gleichen Baubreite, wie sie der Schütz 101 aus 1
aufweist, anstelle von fünf jeweils nur drei Anschlüsse vorgesehen, so
dass größere Anschlussquerschnitte zum Schalten von höheren Strömen
verwendet werden können. Da die Hauptstromanschlüsse 108 die
gesamte Baubreite des Schütz 111 einnehmen, sind auf der Vorderseite
103 des Schütz 111 vier Aufnahmen 112 für zusätzliche
Hilfsschalter (nicht abgebildet) vorgesehen. Hilfsschalter können jedoch auch
seitlich an den hierfür vorgesehenen Aussparungen 113 des Schützgehäuses
angeklemmt werden. Zum Anschluss der Spulen sind an der Schützunterseite
106 als auch an der Schützoberseite 104 jeweils zwei Spulenanschlüsse
114 vorgesehen, die diagonal durch das Schützgehäuse leitend
miteinander verbunden sind. Ist nun beispielsweise ein solcher Schütz
111 an seiner Unterseite 106 oder seiner Oberseite 104
mit einem weiteren Schaltgerät oder dergleichen verbunden, dann sind einzelne
Spulenanschlüsse 114 vollständig verdeckt derart, dass entweder
Spuleneingang oder Spulenausgang nicht mehr kontaktiert werden können.
Im Gegensatz zu diesen aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen
ermöglicht bei einem erfindungsgemäßen Schaltgerät der Spulenanschlussklemmenblock
bei einer beliebigen Aufbauweise des Schaltgerätes eine optimale Zugänglichkeit
zu den Klemmen des Spulenanschlusses und verhindert damit, dass Drähte über
andere Schaltgeräte geführt werden müssen.
Dabei können Klemmen mit unterschiedlichen Anschlusstechniken,
beispielsweise Schraubanschluss, Schneidklemme, Push-in-Technik, Käfigzugfeder
usw., am Schaltgerät gesteckt werden. Handelt es sich bei dem Schaltgerät
um ein Schütz, bei dem beispielsweise die Hauptleiterklemmen in Schraubtechnik
ausgeführt sind, können alle möglichen Anschlussvarianten, einschließlich
der Hilfs- und Steuerleiter, gesteckt werden. Das Schaltgerät ist mit anderen
Worten für einen Steckanschluss bei Hilfs- und Steuerleiter vorbereitet.
Mit Hilfe der Erfindung ist es möglich, die Anzahl der verschiedenen
benötigten Bauformen bei Schaltgeräten zu verringern. Selbst wenn die
Schaltgeräte unterschiedliche Anschlusstechniken bei den Steuerklemmen vorsehen,
können sie mit Hilfe der Erfindung untereinander kombiniert
werden. Aufgrund der Steckverbindung ist ein Austausch des Spulenanschlussklemmenblocks
und damit eine Änderung der Anschlusstechnik auf einfache Art und Weise möglich
und kann auch vom Anwender ausgeführt werden.
Vorzugsweise ist der von vorn steckbare Spulenanschlussklemmenblock
als alleiniger Spulenanschluss vorgesehen. Weitere Spulenanschlüsse in Richtung
der oberen Anschlussseite beziehungsweise in Richtung der unteren Anschlussseite
des Schaltgerätes sind mit anderen Worten nicht vorgesehen. Dadurch wird der
konstruktive Aufbau des Schaltgerätes stark vereinfacht, ohne dass die Funktionalität
des Schaltgerätes darunter leidet. Selbstverständlich ist es ebenfalls
möglich, den erfindungsgemäßen Spulenanschlussklemmenblock als Ergänzung
zu vorhandenen ortsfesten Spulenanschlussklemmen einzusetzen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Spulenanschlussklemmen in Stufen
übereinander angeordnet sind. Hierdurch können unterschiedliche Kontaktierungsebenen
definiert werden.
Ein Spulenanschlussklemmenblock mit in Stufen übereinander angeordneten
Spulenanschlussklemmen kann vorzugsweise in seiner Anschlussrichtung gewendet werden.
Der Spulenanschlussklemmenblock ist dann je nach Anordnung am Schaltgerät sowohl
von unten als auch von oben kontaktierbar. Mit anderen Worten ist es beispielsweise
möglich, den Spulenanschlussklemmenblock mit seiner höher gelegenen Stufe
in Richtung der oberen Anschlussseite oder in Richtung der unteren Anschlussseite
des Schaltgerätes einzusetzen. Hierdurch wird die universelle Einsetzbarkeit
des erfindungsgemäßen Spulenanschlussklemmenblocks nochmals verbessert.
Je nachdem, welche Gerätekombinationen oder Anschlussvarianten gewünscht
sind, können die unterschiedlichen Anschlussebenen nach oben oder unten ausgerichtet
sein.
3 bis 6 zeigen erfindungsgemäße
Spulenanschlussklemmenblöcke 1, 2, 3,
4. Der in 3 dargestellte Spulenanschlussklemmenblock
1 weist zwei Spulenanschlussklemmen 5, 6 auf, die in
zwei übereinander angeordneten Anschlussebenen 7, 8 stufenartig
angeordnet sind. An seiner Unterseite 9 weist der Spulenanschlussklemmenblock
1 zwei Steckkontakte 10 in Form von Kontaktstiften auf. Diese
dienen der gleichzeitigen mechanischen und elektrischen Steckkontaktierung des Spulenanschlussklemmenblocks
1 mit einem erfindungsgemäßen Schütz. Die Spulenanschlussklemmen
5, 6 können mit Klemmverbindungen und/oder Steckverbindungen
und/oder Schraubverbindungen (6) ausgeführt sein.
Alternativ ist die Anordnung von Federzugklemmen (5)
möglich. Im einfachsten Fall sind die Steckkontakte 10 an der Unterseite
9 des Spulenanschlussklemmenblocks 2 nach oben hin verlängert
und ragen als entsprechende Anschlusssteckkontakte 11 aus der Oberseite
12 des Spulenanschlussklemmenblocks 2 hinaus (4).
Selbstverständlich ist es ebenfalls möglich, dass mehr als zwei Spulenanschlussklemmen
in einem Spulenanschlussklemmenblock 3, 4 integriert sind. So
ist es beispielsweise möglich, dass jeweils zwei Anschlusskontakte eingangsseitig
und abgangsseitig vorgesehen sind (5 und
6). In Variation mit beliebigen Abstufungen zur Bildung
verschiedener Anschlussebenen 7, 8 ergeben sich dadurch eine Vielzahl
von Anschlussvarianten. Die Anschlussrichtungen sind in 3
bis 6 durch Pfeile A dargestellt. Eine alternative
Anschlussmöglichkeit in 3 zeigt Pfeil A'.
In 7 ist ein Beispiel eines erfindungsgemäßen
Schütz 15 abgebildet. Neben den bereits aus 2
bekannten drei eingangsseitigen Hauptstromanschlüssen 16 in einer
oberen Anschlussreihe 17 und drei abgangsseitigen Hauptstromanschlüssen
18 in einer unteren Anschlussreihe 19 und drei Aufnahmen
20 für zusätzliche Hilfsschalter (nicht abgebildet), ist an der
Vorderseite 21 des Schütz 15 eine zusätzliche Steckeraufnahme
22 zur Ausbildung einer Steckverbindung vorgesehen. Die Aufnahme
22 weist dabei zwei Aufnahmeöffnungen 23 zur Aufnahme der
Steckkontakte 10 eines Spulenanschlussklemmenblocks 1,
2, 3, 4 auf derart, dass bei einem eingesteckten Spulenanschlussklemmenblock
1, 2, 3, 4 dessen Steckkontakte 10
in einer elektrischen Verbindung mit den Spulenanschlüssen 24 an der
Schützoberseite 25 einerseits und der Schützunterseite
26 andererseits bestehen. Diese Verbindung kann beispielsweise durch ein
Blechteil 27, einen Draht oder dergleichen von der Steckeraufnahme
22 zur Spule geschaffen werden.
8 zeigt den Schütz 15 aus 7
mit aufgesetztem Spulenanschlussklemmenblock 1. Der Spulenanschlussklemmenblock
1 mit seinen Steckkontakten 10 und die Steckeraufnahme
22 an der Vorderseite 21 des Schütz 15 sind dabei
derart ausgebildet, dass der Spulenanschlussklemmenblock 1 mit seiner höher
gelegenen Stufe 8 in Richtung der oberen Anschlussreihe 17 (wie
abgebildet) eingesetzt werden kann. Somit sind die Spulenanschlussklemmen
5, 6 von unten (Pfeil A) zugänglich. Darüber hinaus
ist es ebenso möglich, die Spulenanschlussklemmen 5, 6 bei
der in 8 gezeigten Montageart von oben (Pfeil B) anzuschließen.
Alternativ dazu kann jedoch der Spulenanschlussklemmenblock
1 mit seiner höher gelegenen Stufe 8 auch (um 180° gedreht)
in Richtung der unteren Anschlussreihe 19 des Schütz 15 eingesetzt
werden. Somit ist sichergestellt, dass die Spulenanschlussklemmen 5,
6 auch von oben (Pfeil B) zugänglich sind. Darüber hinaus ist
es ebenso möglich, die Spulenanschlussklemmen 5,
6 bei dieser Montageart von unten (Pfeil A) anzuschließen. Aufgrund
der vielen Anschlussvarianten ergibt sich für den Spulenanschlussklemmenblock
eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten.
Gleichzeitig hebt der Spulenanschlussklemmenblock 1 wenigsten
einzelne Spulenanschlussklemmen 6 in die Ebene der Anschlussklemmen
30 montierter frontseitiger Hilfsschalterblöcke 31, wie sie
beispielhaft in 9 abgebildet ist. In diesem Fall können
die eingangsseitigen, oberen Anschlussklemmen 30 der frontseitigen Hilfsschalterblöcke
31 zusammen mit der höher gelegenen, oberen Anschlussebene
8 des Spulenanschlussklemmenblocks 1 über einen gemeinsamen
Stecker (nicht abgebildet) kontaktiert werden, was die Zugänglichkeit erleichtert.
In 10 ist eine weitere Ausführungsform
der Erfindung dargestellt, bei der wiederum drei Hilfsschalterblöcke
32 und ein Spulenanschlussklemmenblock 2 nebeneinander auf der
Vorderseite 21 des Schütz 15 gesteckt sind. Sämtliche
Kontakte 10, 11 sind dabei als Steckkontakte ausgebildet dergestalt,
wie dies bei den in 4 gezeigten Spulenanschlussklemmenblöcken
2 der Fall ist. Da alle Kontakte 11 zudem in einer gemeinsamen
Anschlussebene 33 liegen, ist eine Kontaktierung aller Anschlüsse
einschließlich Hilfs- und Steueranschlüsse mit Hilfe eines gemeinsamen
Steckers 34 von vorn möglich. Der Stecker 34 weist dabei
eine interne Verdrahtung auf (nicht abgebildet) zur elektrischen Verbindung der
Spulen- und/oder Hilfsschalteranschlüsse untereinander. Dadurch ist ein schnelles,
einfaches und fehlersicheres Zusammenführen von Leitungen zu übergeordneten
Steuergeräten wie z.B. Taster, Meldeeinrichtungen, SPS usw. möglich. Zudem
können Leitungen, die zu Verriegelungen oder Verbindung der kontaktierten Geräte
dienen (z.B. für ein Durchschleifen für einen Nullleiter zum Spulenanschluss
oder für eine Verbindung von dem Öffner eines ersten Schütz zu einer
Spulenklemme eines zweiten Schütz bei einer Wendeschützkombination) durch
die interne Verdrahtung des Steckers ersetzt werden. Der Stecker 34 ist
mit einer Anschlussleitung 40 versehen zur Verbindung mit einem übergeordneten
Steuermodul oder dergleichen.
Selbstverständlich ist es möglich, solche Schütze
15 mit einem Stecker 34 zu kontaktieren, die Blöcke mit anderen
Anschlusstypen aufweisen. Beispielsweise könnte ein Schütz 15
von vorn mit einem Stecker 34 kontaktiert werden, der Blöcke
3 aufweist mit Anschlüssen wie in 5 dargestellt.
Ebenfalls möglich ist ein Stecker 34, der eine Kontaktierung nicht
von vorn vornimmt, sondern die Blöcke in einer seitlichen Kontaktierungsrichtung
anschließt, so dass auch Blöcke 1, 4 verwendet werden
können mit Anschlüssen, wie sie in den 3
und 6 abgebildet sind.
11 illustriert die Verbindung zweier Schütze
15, 15' mit Hilfe eines einzigen Steckers 41. Jeder Schütz
15, 15' weist wiederum drei Hilfsschalterblöcke
32 (Schließer, Öffner, Schließer) und ein Spulenanschlussklemmenblock
2 nebeneinander auf (in dieser Reihenfolge), so dass sich eine Art Wendekombination
ergibt. Alle acht Blöcke 2, 32 werden mit dem Stecker
41 gleichzeitig von vorn kontaktiert. Der Stecker 41 weist eine
integrierte Verdrahtung in Form eines Verdrahtungsbausteins auf, wobei sowohl eine
Hilfsleiterverdrahtung als auch eine Hauptstrombahnverdrahtung (Spulenverdrahtung)
erfolgt. Wie auf der Steckeroberseite durch Markierungen 42 angedeutet,
verbindet der gezeigte Stecker 41 einerseits den oberen Spulenanschluss
des ersten Schütz 15 mit dem oberen Spulenanschluss des zweiten Schütz
15' und andererseits sowohl den unteren Spulenanschluss des ersten Schütz
15 mit dem unteren Öffneranschluss des zweiten Schütz
15' als auch den unteren Öffneranschluss des ersten Schütz
15 mit dem unteren Spulenanschluss des zweiten Schütz 15'.
Mit anderen Worten erfolgt bei der gezeigten Schützwendekombination durch den
Stecker 41 eine Verbindung der beiden Spulenklemmen A2, die gegenseitige
elektrische Verriegelung (durch die Verbindung von Spulenanschluss A1 des erste
Schütz 15 mit dem Öffner des zweiten Schütz 15'
und die Verbindung von Spulenanschluss A1 des zweiten Schütz 15' mit
dem Öffner des ersten Schütz 15) und die Ankopplung an ein Steuersystem
(z.B. Taster oder SPS) durch ein Flachbandkabel 43. Das bedeutet, dass
durch den erfindungsgemäßen Stecker 41 vorzugsweise nicht nur
eine Verbindung der kontaktierten Schütze 15, 15' untereinander,
sondern auch eine Anbindung der Schütze an ein Bussystem. Alternativ zu dem
Flachbandkabel 43 kann auch ein Anschluss an ein übergeordnetes Leitsystem
mit Hilfe einer Zweidrahtverbindung erfolgen.
Wie in 11 dargestellt, erfolgt eine Reduzierung
von Anschlussleitungen also durch interne Verknüpfungen. Diese Verknüpfungen
können beispielsweise auch über Logikbausteine erfolgen, so dass auch
über eine einfache elektrische Kontaktierung hinausreichende Verbindungen zur
Verwirklichung bestimmter (Schalt-)Funktionalitäten geschaffen werden können.
Mit anderen Worten kann in dem Stecker 41 auch eine Signalverarbeitung
bzw. Signalvorverarbeitung erfolgen.
Der die beiden Schütze 15, 15' gemeinsam kontaktierende
Stecker 41 kann einstückig ausgebildet sein. Im Hinblick auf die Herstellungs-
und Lagerhaltungskosten ist es jedoch von Vorteil, wenn lediglich eine Art von Stecker
vorgesehen ist. Der die beiden Schütze 15, 15' gemeinsam
kontaktierende Stecker 41 ist daher vorzugsweise aus zwei kleineren Steckern
34 zusammengesetzt.
12 zeigt eine schematische Darstellung einer Kombination
eines Leistungsschalters 36 und eines erfindungsgemäßen Schütz
15. Der Schütz 15 ist dabei unterhalb des Leistungsschalters
36 angeordnet und mit diesem verbunden. Mit anderen Worten grenzt der Leistungsschalter
36 an die, Oberseite 25 des Schütz 15 an. Damit
das Handbedienteil 37 des Leistungsschalters 36 frei zugänglich
ist und nicht von Leitungen verdeckt wird, ist ein Anschluss des Schütz
15 von unten, also aus Richtung seiner Unterseite 26, erforderlich.
Hierbei wird ein frontseitiger Hilfsschalterblock (nicht abgebildet) mit den Anschlussklemmen
nach unten verwendet. Der Spulenanschlussklemmenblock 1 wird so auf die
Vorderseite 21 des Schütz 15 aufgesetzt, dass die Anschlussklemmen
5, 6 nach unten zeigen. Mit anderen Worten werden alle Hilfsleitungen
(nicht abgebildet) zum Schütz 15 von unten an diesen herangeführt,
da die obere Eingangsseite des Schütz 15 wegen des benachbarten Leistungsschalters
36 nicht genutzt werden kann. Die Anschlussrichtung ist durch Pfeil A dargestellt.
In 13 ist eine schematische Darstellung
einer Kombination eines Schütz 15 mit einem Überlastrelais
39 abgebildet. Das Überlastrelais 39 ist dabei mechanisch
abgangsseitig, also an der Unterseite 26 des Schütz 15 angeordnet.
Der Spulenanschlussklemmenblock 1 ist mit seiner tiefer gelegenen Anschlussstufe
7 in Richtung der Schützoberseite 25, also eingangsseitig,
angeordnet. Von dort wird er über einen Draht (nicht abgebildet) kontaktiert.
Mit anderen Worten werden Hilfsleiter und Spule von oben angeschlossen. Der frontseitige
Hilfsschalterblock (nicht abgebildet) wird mit den Anschlussklemmen nach oben verwendet.
Der Spulenanschlussklemmenblock 1 ist also derart gedreht, dass die Anschlussklemmen
5, 6 nach oben zeigen, so dass alle Hilfsleitungen zum Schütz
15 von oben angeschlossen werden. Die Anschlussrichtung ist durch Pfeil
A dargestellt.
14 zeigt schließlich eine schematische Darstellung
einer Kombination von Leistungsschalter 36, Schütz 15 und
Überlastrelais 39. Bei dieser Kombination sind bei den meisten bekannten
Schützen die Spulenanschlüsse sowohl oben als auch unten verdeckt. Durch
den Einsatz des erfindungsgemäßen Spulenanschlussklemmenblocks
1 wird die Zugänglichkeit der Spulenanschlüsse gewahrt. Der frontseitige
Hilfsschalterblock (nicht abgebildet) wird mit den Anschlussklemmen nach unten verwendet.
Der Spulenanschlussklemmenblock 1 wird ebenfalls so gedreht, dass die Anschlussklemmen
5, 6 nach unten zeigen, so dass alle Hilfsleitungen zum Schütz
15 von unten angeschlossen werden. Das Handbedienteil 37 des Leistungsschalters
36 bleibt somit frei. Mit der vorliegenden Erfindung wird eine einfache
Kontaktierbarkeit bei dieser Kombination überhaupt erst möglich. Darüber
hinaus ergibt sich eine variabel wählbare Leitungsführung über nur
ein Gerät, wobei vorzugsweise eine Leitungsführung über das Überlastrelais
36 gewählt wird. Die Anschlussrichtung ist durch Pfeil A dargestellt.
15 illustriert eine schematische Darstellung einer
Schützwendekombination, also einer Kombination eines Leistungsschalters
36 und eines erfindungsgemäßen Schütz 15, wie sie
bereits in 12 dargestellt ist. Im Unterschied zu
12 sind auf dem Schütz jedoch neben einem Spulenanschlussklemmenblock
3 auch die Hilfsschalterblöcke 32 aufgesteckt. Dabei befinden
sich der Spulenanschluss des Spulenanschlussklemmenblocks 3 in einer Ebene
8 mit den Hilfsschalteranschlüssen 30. Sämtliche Anschlüsse
in dieser Ebene 8 sind mit Hilfe eines gemeinsamen Steckers 34
kontaktiert.
An der Eingangsseite des Leistungsschalters 26 ist das Einspeisesystem
44 abgebildet, mit dessen Hilfe ein Hauptleiter am Leistungsschalter
36 angeschlossen wird. Zum Anschluss des Schütz 15 an die
Hauptstrombahn dient ein auf der gegenüberliegenden Abgangsseite des Leistungsschalter
36 angeschlossenes Kontaktierungselement 45, das den Leitungsschalter
36 mit dem Schütz 15 verbindet. Abgangsseitig verlässt
die Hauptleitung 46 dann den Schütz 15 wieder.
Darüber hinaus ist am Leistungsschalter 36 ein Hilfsschalter
47 vorgesehen, über den der Schaltzustand des Leistungsschalters
36 an den Stecker 34 weitergegeben wird. Zu diesem Zweck ist der
Hilfsschalter 47 mit dem Stecker 34 über eine Signalleitung
48 verbunden. Der Stecker 34 weist darüber hinaus ein Flachbandkabel
43 auf, welches zum Anschluss des Schütz 15 an ein Bussystem
dient und den Stecker 34 abgangsseitig verlässt. Mit anderen Worte,
werden mit dem Stecker 34 die Einzelanschlüsse zusammengefasst und
gebündelt und an das Flachbandkabel 43 weitergegeben, das die Kombination
mit einer übergeordneten Steuerstelle verbindet.
Im Gegensatz zu 15, wo der Hilfsschalter
47 über Leitungen 48 an den Stecker 34 gekoppelt
wird, zeigt 16 eine Ausführung eines Systems,
bei dem Leistungsschalter 36 und Schütz 15 mit Hilfe eines
Komplettsteckers 50 miteinander verbunden sind. In diesen Komplettstecker
50 ist nicht nur der Spulenanschlussklemmenblock integriert. Er enthält
zudem auch die entsprechenden Hilfsschalterblöcke 32 so dass er für
eine direkte Kontaktierung mit der Vorderseite 21 des Schütz
15 ausgebildet ist. Mit anderen Worten werden die Steckkontakte dieses
Komplettsteckers 50 direkt mit entsprechenden Steckeraufnahmen
20, 22 auf der Vorderseite 21 des Schütz
15 verbunden. In dem Komplettstecker 50 ist auch der dem Leistungsschalter
zugeordnete Hilfsschalter 47' integriert.
Der Komplettstecker 50 dient darüber hinaus zum Anschluss
der Schutzwendekombination an einen zwischen Leitungsschalter 36 und Schütz
15 angeordneten Baustein zur Erfassung und Auswertung des Stromes in den
Leitungen, z.B. ein Überlastrelais 51, sowie an einen Überlastschutz
52. Der Überlastschutz 52 ist aus Montagesicht hinter dem
Leistungsschalter 36, sozusagen in der Bautiefe der Kombination, angeordnet,
damit frontseitig ausreichend Platz für den Komplettstecker 50 zur
Verfügung bleibt. Die Bauhöhe der Kombination wird durch diese Anordnung
hingegen nicht erhöht.
Schließlich beinhaltet der Stecker 50 auch Sensoren,
die die Schaltzustände von Leistungsschalter 36 und Schütz
15 abfragen. Außerdem werden die Schützspule und der Stromauswerte-Baustein
51 kontaktiert, verknüpft und die Anschlüsse entweder zentral
zusammengefasst oder über eine Kommunikationsschnittstelle mit der Steuerung
verbunden. Somit greift der Komplettstecker 50 sämtliche Funktionen
der Kombination (Motorabzweig) ab, die dann an eine zentrale Steuereinheit, beispielsweise
eine SPS, weitergegeben werden.
Durch die vorliegende Erfindung ergeben sich somit zusammengefasst
die folgenden Vorteile: Einbindung mehrerer Hilfsschalter in das Stecksystem, Anwendung
bei unterschiedlichsten Schützen und Baugrößen (gleicher Hilfsschalter
und Spulenanschlussblock für die Schütze), optionale Einbindung von unterschiedlichen
Leistungsschaltern durch deren Hilfsschalter sowie Nutzung einer identischen Schnittstelle
(Koppelstelle frontseitiger Hilfsschalter), wobei die Schnittstelle für die
meisten Schütze baugrößenübergreifend gleich ist.
Ein Kerngedanke der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass mit
Hilfe eines Steckers sowohl die frontseitigen Hilfsschalter als auch gleichzeitig
die Spulenanschlussklemmen direkt kontaktiert werden. Dadurch können wesentlich
mehr Hilfsschalter pro Gerät erfasst werden, und dies bei unterschiedlichen
Schützen.