Die Erfindung betrifft ein Computersystem, aufweisend ein Gehäuse
mit einer Laufwerkshaltevorrichtung umfassend einen Laufwerkskäfig mit wenigstens
einem Einschubbereich zum Halten eines Laufwerks und eine in dem Gehäuse angeordnete
Systemplatine mit einem Prozessor, einer Laufwerksteuerung und einem mit der Laufwerksteuerung
verbundenen ersten Steckverbinder.
Computersysteme mit einem Gehäuse mit einer Laufwerkshaltevorrichtung
und einer in dem Gehäuse angeordneten Systemplatine sind vielfach bekannt.
Beispielsweise weisen die meisten so genannten Desktop-PC-Gehäuse eine im Bereich
einer Gehäusewand angeordnete Systemplatine mit einem Prozessor, einer Laufwerksteuerung
und einem mit der Laufwerksteuerung verbundenen ersten Steckverbinder auf. Des Weiteren
weisen solche Gehäuse üblicherweise einen Laufwerkskäfig im vorderen
Bereich des Gehäuses auf, sodass darin angeordnete Laufwerke von vorne zugänglich
sind.
Bei Computersystemen nach dem Stand der Technik werden in der Laufwerkshaltevorrichtung
angeordnete Laufwerke durch Kabel mit dem ersten Steckverbinder auf der Systemplatine
verbunden. Üblicherweise wird über eine erste Kabelverbindung ein Datenanschluss
mit einer Laufwerksteuerung hergestellt. Über eine weitere Kabelverbindung
wird das Laufwerk mit Strom versorgt.
Das Anschließen von Laufwerken mittels Kabelverbindungen ist
in der industriellen Fertigung mit verhältnismäßig großem Aufwand
verbunden, da es sich nicht automatisieren lässt. zudem entstehen durch die
Montage und die dafür benötigten Kabel relativ hohe Kosten. Außerdem
behindern insbesondere Flachbandkabel eine effektive Kühlung eines Computersystems.
Aus der DE 201 06 311 U1
ist ein Computergehäuse mit Laufwerks- und Komponenten-Baugruppenträger-Einschüben
bekannt. Das bekannte Computergehäuse ist dadurch gekennzeichnet, dass es als
Baugruppenträgergehäusekonstruktion ausgeführt ist und die Baugruppenträger-Einschübe
mit den Laufwerken bestückt sind und in die ISA- oder PCI-Steckplätze
der passiven Backplane oder des Motherboards eingesteckt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Computersystem zu beschreiben, das
einen besonders einfachen und kostengünstigen Anschluss von Laufwerken gestattet.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Computersystem
der eingangs genannten Art gelöst, das dadurch gekennzeichnet ist, dass ein
Laufwerk, das in dem Einschubbereich angeordnet ist, senkrecht zu der Systemplatine
angeordnet ist und die Systemplatine mit dem ersten Steckverbinder so in dem Gehäuse
angeordnet ist, dass ein zweiter Steckverbinder des Laufwerks direkt den ersten
Steckverbinder der Systemplatine kontaktiert.
Durch ein Anordnen der Systemplatine und des ersten Steckverbinders
auf der Systemplatine in einem Bereich einer Laufwerkshaltevorrichtung können
Laufwerke mit einem zweiten Steckverbinder direkt in den ersten Steckverbinder der
Systemplatine eingesteckt werden. Ein zusätzliches Verbindungskabel zwischen
dem ersten und zweiten Steckverbinder wird nicht benötigt. Damit entfällt
bei der Montage eines Laufwerks in einem Computersystem ein zusätzliche Schritt
zum elektrischen Anschließen des Laufwerks. Erfindungsgemäß wird
der elektrische Anschluss gleichzeitig mit dem Einsetzen des Laufwerks in die Laufwerkshaltevorrichtung
hergestellt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist
das Gehäuse des Computersystems eine Öffnung im Bereich der Laufwerkshaltevorrichtung
auf, sodass ein Laufwerk von außen in das Computersystem einsetzbar ist und
das Laufwerk beim Einsetzen durch den ersten und zweiten Steckverbinder funktionsfähig
mit der Laufwerksteuerung der Systemplatine verbunden wird.
Durch eine Öffnung im Bereich der Laufwerkshaltevorrichtung wird
es möglich, Laufwerke auch ohne ein Öffnen des Computergehäuses auszutauschen,
zu ergänzen oder zu entfernen. Damit wird auch eine nachträgliche Auf-
oder Umrüstung eines Computersystems erheblich erleichtert.
Weitere Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel anhand
der Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
1 eine schematische Darstellung eines Computersystems
gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung,
2 einen Querschnitt durch eine Laufwerkshaltevorrichtung
gemäß dem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
1 zeigt eine schematische Darstellung eines Computersystems
1.
Das Computersystem 1 weist ein Gehäuse 2 mit
einer darin angeordneten Laufwerkshaltevorrichtung 3 auf. Des Weiteren
weist das Computersystem 1 ein Netzteil 4, eine Systemplatine
5 und Belüftungsöffnungen 6a,
6b, 6c und 6d auf. Auf der Systemplatine 5 befindet
sich ein Prozessor 7, Speichermodule 8 und eine Laufwerksteuerung
9. Die Laufwerksteuerung 9 ist über einen Datenbus
10 mit ersten Steckverbindern 11 verbunden, die zum Anschluss
von in der Laufwerkshaltevorrichtung 3 angeordneten Laufwerken
12 geeignet sind.
Im in der 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist ein Laufwerk 12 bereits in der Laufwerkshaltevorrichtung
3 montiert. Ein weiteres Laufwerk 12, das über einen zweiten
Steckverbinder 13 an der Rückseite des Laufwerks 12 verfügt,
kann durch einfaches Einstecken des Laufwerks 12 in einen freien Einschubbereich
der Laufwerkshaltevorrichtung 3 dem Computersystem 1 hinzugefügt
werden, wodurch einer der ersten Steckverbinder 11 direkt mit dem zweiten
Steckverbinder 13 verbunden wird. Dadurch wird bei der Montage kein gesondertes
Kabel benötigt, so dass die Kosten dafür eingespart werden können.
Wie aus der 1 ersichtlich ist, ist die
Laufwerkshaltevorrichtung 3 in einem Bereich zwischen einer ersten Belüftungsöffnung
6a und einer zweiten Belüftungsöffnung 6b angeordnet,
sodass ein Luftstrom, der durch die erste Belüftungsöffnung
6a eintritt und durch die zweite Belüftungsöffnung
6b austritt, zur Kühlung der in der Laufwerkshaltevorrichtung
3 angeordneten Laufwerke 12 dient. Dazu kann beispielsweise im
Bereich der zweiten Belüftungsöffnung 6b ein elektrisch betriebener
Lüfter angeordnet werden, der in der 1 jedoch
nicht dargestellt ist. Da die Laufwerke 12 quer in dem Gehäuse
2 angeordnet sind, behindert ihr Anschluss durch die ersten und zweiten
Steckverbinder 11 und 13 nicht den Luftstrom durch das Gehäuse
2. Da auch keine zusätzlichen Kabel zum Anschluss benötigt werden,
kann die Luft ungestört durch das Gehäuse 2 strömen.
Eine weitere Luftströmung kühlt den Prozessor
7. Ein in dem Netzteil 4 angeordneter Lüfter saugt durch
die Belüftungsöffnung 6d Luft von dem Prozessor 7 und
einem darauf befindlichen, jedoch in der 1 nicht dargestellten
Kühlkörper ab und befördert die erwärmte Luft über eine
Belüftungsöffnung 6c nach außen.
Um die Kühlung des Prozessors 7 bzw. der Laufwerke
12 voneinander zu trennen, kann eine Schottwand zwischen einem ersten unteren
Bereich des Gehäuses 2 und einem zweiten oberen Bereich des Gehäuses
2 vorgesehen sein. Ein Einfügen von Schottwänden und anderen
Erweiterungen in das Gehäuse 2 wird ebenfalls erleichtert, weil keine
störenden Laufwerkskabel das Einfügen behindern.
2 zeigt eine Detailansicht des Bereichs des Computersystems
1, in dem die Laufwerkshaltevorrichtung 3 angeordnet ist.
Die Laufwerkshaltevorrichtung 3 umfasst einen Laufwerkskäfig
14, in dem Halteschienen 15 angeordnet sind. Dabei ist der Laufwerkskäfig
14 in drei Einschubbereiche 16 unterteilt, in denen jeweils zwei
Halteschienen 15 angeordnet sind. In dem in 2
dargestellten Beispiel ist in dem unteren Einschubbereich 16 ein Laufwerk
12, hier ein Festplattenlaufwerk, angeordnet. Das Laufwerk 12
weist Halteelemente 17 auf, die mit den Halteschienen 15 so zusammenwirken,
dass das Laufwerk 12 sicher in dem Laufwerkskäfig 14 gehalten
wird. Beispielsweise können die Halteelemente 17 oder die Halteschienen
15 Rastelemente aufweisen, sodass das Laufwerk 12 in einer vorbestimmten
Einschubposition sicher gehalten wird.
Auf der Rückseite des Laufwerks 12 ist ein zweiter Steckverbinder
13 angeordnet, der beim Einschieben des Laufwerks 12 in die Laufwerkshaltevorrichtung
3 eine Steckverbindung mit dem ersten Steckverbinder 12 der Systemplatine
5 herstellt. Im Ausführungsbeispiel ist der erste Steckverbinder
11 bzw. der zweite Steckverbinder 13 zweiteilig ausgeführt,
wobei ein erster Teil 11a bzw. 13a des ersten Steckverbinders
11 bzw. des zweiten Steckverbinders 13 einen Datenanschluss zwischen
dem Laufwerk 12 und der Laufwerksteuerung 9 herstellt und ein
zweiter Teil 11b bzw. 13b des ersten Steckverbinders
11 beziehungsweise des zweiten Steckverbinders 13 einen Stromversorgungsanschluss
zwischen dem Netzteil 4 des Computersystems 1 und dem Laufwerk
12 herstellt. Dabei werden sowohl die zur Steuerung des Laufwerks
12 benötigten Daten, die von und zu dem Laufwerk 12 gelieferten
Daten sowie dessen Versorgungsspannung über Anschlussleitungen der Systemplatine
5 geführt.
Bei den Laufwerken 12 kann es sich beispielsweise um Festplattenlaufwerke,
Diskettenlaufwerke, CD-ROM-Laufwerke oder DVD-Laufwerke handeln. Der Anschluss an
eine Laufwerksteuerung 9 kann beispielsweise nach dem ATA-(Advanced Technology
Attachment), dem SATA-(Serial ATA), dem SCSI-(Small Computer Systems Interface)
oder dem SAS-(Serial Attached SCSI) Standard erfolgen.
Bei den ersten Steckverbindern 11 beziehungsweise den zweiten
Steckverbindern 13 handelt es sich üblicherweise um so genannte Wannenstiftleisten
und zugehörige Buchsenleisten. Selbstverständlich sind auch andere Anschlussmöglichkeiten,
die zum direkten Anschluss eines Laufwerks 12 an eine Anschlussvorrichtung
11 einer Systemplatine 5 dienen, geeignet, um einen erfindungsgemäßen
Anschluss herzustellen.
In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Computersystems
weist das Gehäuse 2 im Bereich der Laufwerkshaltevorrichtung
3 eine Öffnung auf, sodass Laufwerke 12 auch ohne ein Öffnen des
Gehäuses 2 in das Computersystem 1 eingesetzt oder aus ihm
entfernt werden können. Dadurch wird es beispielsweise möglich, nur durch
das Öffnen einer Abdeckung am Gehäuse 2 und Einsetzen eines zusätzlichen
Laufwerks 12 in das Computersystem 1 die Speicherkapazität
des Computersystems 1 zu erhöhen. Ein möglicher Anschluss eines
falschen Kabels an das neu hinzugefügte Laufwerk 12 durch einen ungeübten
Computerbenutzer wird dabei ausgeschlossen. Auch besteht bei einem solchen Einbau
keine Möglichkeit, eventuell Hochspannung führende Teile wie etwa das
Netzteil 4 zu berühren, da das Gehäuse 2 des Computersystems
1 zum Einbau des zusätzlichen Laufwerks 12 nicht geöffnet
werden muss.
- 1
- Computersystem
- 2
- Gehäuse
- 3
- Laufwerkshaltevorrichtung
- 4
- Netzteil
- 5
- Systemplatine
- 6
- Belüftungsöffnung
- 7
- Prozessor
- 8
- Speichermodul
- 9
- Laufwerksteuerung
- 10
- Datenbus
- 11
- erster Steckverbinder
- 12
- Laufwerk
- 13
- zweiter Steckverbinder
- 14
- Laufwerkskäfig
- 15
- Halteschiene
- 16
- Einschubbereich
- 17
- Halteelement