Technisches Gebiet
Die Erfindung bezieht sich auf eine Ansaugeinrichtung für eine
Brennkraftmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Stand der Technik
In der DE 199 44 855 A1
wird eine Ansaugeinrichtung für eine Brennkraftmaschine beschrieben, die eine
Mehrzahl untereinander verbundener Kunststoff-Gehäuseteile umfasst, welche
Ansaugkanäle definieren, über die herangeführte Verbrennungsluft
den Zylindern der Brennkraftmaschine zuführbar ist. Die einzelnen Gehäuseteile
weisen flanschartige Erweiterungen auf, die Schweißflächen bilden, an
denen die Gehäuseteile unmittelbar aneinander liegen und miteinander verschweißt
sind. Die Ansaugkanäle der Ansaugeinrichtung münden in einen Befestigungs
flansch, der Bestandteil der Ansaugeinrichtung ist und in der Montageposition am
Zylinderkopf der Brennkraftmaschine befestigt ist. Dieser Befestigungsflansch weist
eine erhöhte Stabilität auf.
Offenbarung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ansaugeinrichtung für
eine Brennkraftmaschine zu schaffen, an der ein zusätzliches Bauteil wie beispielsweise
ein Aktuator sicher gehalten ist. Es soll insbesondere vermieden werden, dass die
von dem Zusatzbauteil herrührenden Kräfte und Momente zu einer Schädigung
des Gehäuses der Ansaugeinrichtung führen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des
Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche geben zweckmäßige Weiterbildungen
an.
Die erfindungsgemäße Ansaugeinrichtung für eine Brennkraftmaschine
weist ein Gehäuseteil auf, an dem ein Zusatzbauteil gehalten ist, wobei die
Verbindung zwischen dem Gehäuseteil und dem Zusatzbauteil mithilfe eines Aufnahmebolzens
erfolgt, der in eine korrespondierende Aufnahmehülse einsteckbar ist und Aufnahmebolzen
und Aufnahmehülse jeweils einteilig an einem der zu verbindenden Bauteile angeordnet
sind. In dieser Ausführung bildet die Aufnahmehülse einen Bestandteil
des einen Bauteiles und der Aufnahmebolzen in entsprechender Weise einen Bestandteil
des anderen Bauteils. In der Montagesituation ist der Aufnahmebolzen in die zugeordnete
Aufnahmehülse eingeführt, wobei über die Bolzen/Hülsen-Verbindung
verhältnismäßig hohe Kräfte und Momente übertragbar sind,
und zwar in allen Richtungen radial zur Längsachse von Bolzen bzw. Hülse.
Die zumindest annähernd rotationssymmetrische Übertragung der Kräfte
und Momente zwischen den Bauteilen ermöglicht eine Vielzahl verschiedener Relativpositionen
des Zusatzbauteils am Gehäuseteil. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass über
den verhältnismäßig großen Radius der Aufnahmehülse eine
großflächige Einleitung der Kräfte und Momente in das betreffende
Bauteil gewährleistet ist, wodurch lokale Kraftspitzen vermieden oder zumindest
reduziert werden. Sowohl über die Hülse als auch über den Bolzen
können hohe Kräfte und Momente übertragen werden.
Auf Seiten des Gehäuseteils der Ansaugeinrichtung ist eines der
Verbindungselemente – entweder die Aufnahmehülse oder der Aufnahmebolzen
– in zweckmäßiger Ausführung an einem Befestigungsflansch
angeordnet, der Teil der Ansaugeinrichtung ist und über den die gesamte Ansaugeinrichtung
an dem Zylinderkopf der Brennkraftmaschine befestigt werden kann. Dieser Befestigungsflansch
zeichnet sich durch eine stabile Ausführung aus und ist daher besonders geeignet,
die von einem Zusatzbauteil herrührenden Kräfte und Momente aufzunehmen.
Zweckmäßig ist der Befestigungsflansch einteilig mit einer Gehäusewandung
bzw. einem Teil einer Gehäusewandung der Ansaugeinrichtung ausgebildet.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführung verläuft
an der Innenwandung der Aufnahmehülse mindestens eine sich in Achsrichtung
erstreckende Innenrippe, die zum einen die Stabilität verbessert und zum anderen
auch eine Kompensation von Spiel erlaubt, mit dem der Aufnahmebolzen in die Aufnahmehülse
eingeführt ist. Für den Fall, dass insgesamt zwei Aufnahmehülsen
mit zwei Aufnahmebolzen vorgesehen sind, um das Zusatzbauteil am Gehäuseteil
der Ansaugeinrichtung zu halten, sind zweckmäßig beide Aufnahmehülsen
mit derartigen Innenrippen versehen. Hierbei kann es aber vorteilhaft sein, in den
Aufnahmehülsen jeweils eine unterschiedliche Anzahl von Innenrippen vorzusehen,
um eine größere Einschubtoleranz und zugleich eine gute Zentrierung zu
erreichen. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, in einer Aufnahmehülse
zwei um 180° versetzt angeordnete Innenrippen vorzusehen, wohingegen in der
zweiten Aufnahmehülse mehrere, über den Umfang verteilte Innenrippen angeordnet
sind, beispielsweise acht Innenrippen.
Vorteilhaft ist ein zusätzliches Verbindungselement vorgesehen,
über das das Zusatzbauteil an dem Gehäuseteil der Ansaugeinrichtung arretiert
wird. Dieses zusätzliche Verbindungselement ist beispielsweise als Schnapp-
oder Rastverbindung ausgeführt. In Frage kommen aber auch Schweiß- oder
Klebeverbindungen oder auch Schraubverbindungen oder dergleichen. Das zusätzliche
Verbindungselement ist insbesondere als ein parallel zur Bolzenlängsachse,
gegebenenfalls koaxial zur Bolzenlängsachse gehaltenes Arretierelement ausgeführt,
beispielsweise als Schnapp- oder Rastverbindung, welche an der
oder benachbart zur Stirnseite der Aufnahmehülse angeordnet ist und in eine
entsprechende Aufnahme am anderen Bauteil eingreift. Möglich ist es auch, eine
Mehrzahl von Verbindungselementen und Arretierelementen vorzusehen, die sowohl im
Bereich der Aufnahmehülse als auch mit Entfernung zur Aufnahmehülse angeordnet
sein können.
Bei dem zusätzlichen Bauteil, welches mit der Ansaugeinrichtung
zu verbinden ist, handelt es sich zweckmäßig um einen Aktuator, insbesondere
um einen Unterdrucksteller, mit dessen Hilfe Klappen im Ansaugtrakt verstellt werden
können, die an einer gemeinsamen Achswelle gelagert sind.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Weitere Vorteile und zweckmäßige Ausführungen sind
den weiteren Ansprüchen, der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen.
Es zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht einer Ansaugeinrichtung
für eine Brennkraftmaschine, an deren Gehäuse seitlich ein als Unterdrucksteller
ausgeführtes Zusatzbauteil angeordnet ist, wobei das Zusatzbauteil zwei Aufnahmehülsen
aufweist, die auf zugeordnete Aufnahmebolzen an einem Befestigungsflansch der Ansaugeinrichtung
aufschiebbar sind,
2 die Ansaugeinrichtung in einer Perspektive von unten,
3 eine Detaildarstellung des Verbindungsabschnittes
zwischen dem Zusatzbauteil und der Ansaugeinrichtung,
4 eine weitere Detaildarstellung des Verbindungsbereiches
aus einer anderen Perspektive,
5 ein weiteres Ausführungsbeispiel mit einer Ansaugeinrichtung
und einem als Unterdrucksteller ausgeführten Zusatzbauteil in einer modifizierten
Ausführung,
6 die Ansaugeinrichtung einschließlich Zusatzbauteil
aus 5 in Seitenansicht,
7 das Zusatzbauteil in Alleinstellung in einer perspektivischen
Darstellung,
8 die Ansaugeinrichtung in Alleinstellung in einer
ersten Seitenansicht, und
9 die Ansaugeinrichtung in einer zweiten Seitenansicht.
In den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Ausführungsform(en) der Erfindung
Die in 1 dargestellte Ansaugeinrichtung
1 für eine Brennkraftmaschine besteht aus mehreren Kunststoff-Gehäuseteilen,
in denen Ansaugkanäle verlaufen, über die den Zylindern der Brennkraftmaschine
Verbrennungsluft zugeführt wird. Die Ansaugeinrichtung 1 umfasst einen
Befestigungsflansch 2, der mit einem Luftführungs-Gehäuseteil
3 verbunden ist, in welchem die Ansaugkanäle verlaufen. Des Weiteren
ist ein Unterdruckspeicher 6 vorgesehen, der an das Luftführungs-Gehäuseteil
3 angeflanscht ist und ebenfalls als Kunststoff-Gehäuseteil ausgeführt
ist.
Fest mit der Ansaugeinrichtung 1 verbunden ist ein Zusatzbauteil
4, bei dem es sich um einen Unterdrucksteller handelt, der über einen
Strömungskanal 5 mit dem Unterdruckspeicher 6 strömungsverbunden
ist und eine Stellwelle 12 mit daran angeordneten Klappen 13 (2)
verstellt, wobei die Klappen 13 im Befestigungsflansch 2 verlaufen
und jeweils einem Ansaugkanal zugeordnet sind. Der Aktuator 4 ist seitlich
an der Stirnseite des Befestigungsflansches 2 gehalten. Hierfür sind
Aufnahmehülsen 8 und 9 einteilig mit dem Gehäuse des
Zusatzbauteils 4 ausgebildet, die zur Aufnahme entsprechend ausgebildeter
Aufnahmebolzen 10 und 11 (3 und
4) an der Stirnseite des Befestigungsflansches
2 ausgeführt sind. Grundsätzlich ist aber auch eine Ausführung
möglich, bei der die Aufnahmebolzen am Zusatzbauteil und die Aufnahmehülsen
am Gehäuseteil der Ansaugeinrichtung angeordnet sind.
Der Unterdrucksteller 4 nutzt den über den Strömungskanal
5 herangeführten Unterdruck, um über ein Stellorgan
7, welches Teil des Zusatzbauteiles 4 ist, die Stellwelle zwischen
den gewünschten Positionen zu verdrehen.
Wie den 3 und 4
zu entnehmen, sind die Aufnahmehülsen 8 und 9 am Gehäuse
des Zusatzbauteiles 4 angeformt und somit einstückig mit diesem ausgebildet.
Entsprechend sind auch die beiden Aufnahmebolzen 10 und 11 an
der Stirnseite des Befestigungsflansches 2 der Ansaugeinrichtung
1 am Befestigungsflansch angeformt und einstückig mit diesem ausgeführt.
Die Aufnahmehülsen 8, 9 mit den darin eingeführten Aufnahmebolzen
10 und 11 stellen eine Verbindung zwischen Zusatzbauteil
4 und Befestigungsflansch 2 dar, die in der Lage ist, hohe Kräfte
und Biegemomente zu übertragen, ohne dass die Gefahr besteht, dass eines der
beteiligten Bauteile Schaden nimmt.
Zur lösbaren Sicherung des Zusatzbauteils 4 am Befestigungsflansch
2 ist ein Arretierelement 17
vorgesehen, das entweder an den Aufnahmehülsen 8,
9 oder an den Aufnahmebolzen 10, 11 angeordnet ist. In
einer ersten Ausführung ist das Arretierelement 17 als Nietverbindung
ausgebildet, bestehend aus einem Kunststoffstehbolzen an den Aufnahmebolzen
10, 11, der in eine korrespondierende Ausnehmung in den Aufnahmehülsen
8, 9 einragt. Diese Kunststoffstehbolzen werden nach dem Zusammenbau
am Kopf angeschmolzen und stellen eine lösbare Verbindung her.
In einer zweiten Ausführung ist das Arretierelement
17 als Schraubverbindung ausgebildet, bestehend aus einer Schraube, die
in die Aufnahmehülsen 8, 9 eingeführt und mit den Aufnahmebolzen
10, 11 verschraubt wird.
In 4 ist zu erkennen, dass auf der Innenseite
der Aufnahmehülsen 8 und 9 jeweils in Achsrichtung verlaufende
Innenstege bzw. Innenrippen 14 angeordnet sind, die sich gegenüber
der inneren Mantelfläche erheben. In den beiden Aufnahmehülsen
8 und 9 sind jeweils eine unterschiedliche Anzahl derartiger Innenrippen
14 angeordnet; im Ausführungsbeispiel sind in der einen Aufnahmehülse
8 zwei Innenrippen vorgesehen, die um 180° versetzt angeordnet sind,
in der gegenüberliegenden, zweiten Aufnahmehülse 9 sind dagegen
insgesamt acht über den Umfang verteilte Innenrippen vorgesehen. Die Innenrippen
14 verbessern zum einen die Stabilität der Verbindung zwischen den
Bauteilen 2 und 4, zum anderen ermöglichen sie auch einen
Toleranzausgleich bezüglich der in die Aufnahmehülsen 8 und
9 eingeschobenen Aufnahmebolzen 10 bzw. 11.
In den folgenden 5 bis 9
ist ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine Ansaugeinrichtung für
eine Brennkraftmaschine mit einem an der Ansaugeinrichtung 1 gehaltenen
Zusatzbauteil 4 dargestellt. Das Zusatzbauteil 4 ist wie im vorangegangenen
Ausführungsbeispiel als Unterdrucksteller bzw. Aktuator ausgeführt, der
über das Stellorgan 7 die Stellwelle und die an der Stellwelle gehaltenen
Klappen betätigt. Das Zusatzbauteil 4 ist an einem Kunststoff-Gehäuseteil
15 der Ansaugeinrichtung 1 gehalten. Hierfür sind am Gehäuse
des Zusatzbauteils die Aufnahmehülsen 8 und 9 vorgesehen,
in die die korrespondierenden Aufnahmebolzen 10 und 11 einragen,
welche einteilig am Gehäuseteil 15 ausgebildet sind.
Für eine zusätzliche Verbindung zwischen den Bauteilen
4 und 15 sorgen zusätzliche Arretierelemente 17,
die in den 8 und 9 dargestellt
sind und als Rast- bzw. Schnappelemente ausgeführt sind, die einteilig mit
dem Gehäuse des Gehäuseteils 15 ausgebildet sind. Es sind insgesamt
vier derartige Arretierelemente 17 vorgesehen, von denen jeweils zwei oberhalb
und unterhalb der Aufnahmebolzen 10 am Gehäuseteil 15 angeordnet
sind. Diese Arretierelemente 17 greifen in der Arretierposition in entsprechend
ausgebildete Einrastöffnungen 18 ein, die gemäß
7 am Gehäuse des Zusatzbauteiles 4 ausgebildet
sind und unmittelbar oberhalb bzw. unterhalb der Aufnahmehülsen 8
bzw. 9 angeordnet sind. Auch die Arretierelemente 17 ermöglichen
eine formschlüssige, jedoch wieder lösbare Verbindung.
Die Gehäuseteile der Ansaugeinrichtung sind vorteilhaft ebenso
wie das Zusatzbauteil als Kunststoff-Bauteile ausgeführt, die insbesondere
im Spritzgussverfahren hergestellt werden.