Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Unterscheiden eines internen
Lichtbogens, im allgemeinen mit stärkerer Amplitude als ein Abschaltlichtbogen,
von einem Abschaltlichtbogen, die in einem Schaltergehäuse eines abgeschirmten
Mittel- bzw. Hochspannungsschaltfeldes auftreten, mit Hilfe der Druckmessung von
dielektrischem Gas innerhalb des Schaltergehäuses, wobei das Auftreten eines
internen Lichtbogens von einem Schutzsystem erfasst wird, welches in Reaktion darauf
dem Leistungsschalter einen Auslösebefehl überträgt, um die Trennung
seiner Kontakte zu bewirken, wobei diese Trennung das Auftreten eines Abschaltlichtbogens
hervorruft.
Eine solche abgeschirmte Schaltanlage besteht aus mehreren Feldern,
die über einen Satz von Sammelschienen parallel verbunden sind und die jeweils
in Reihe mit dem Leistungsschalter einen Sammelschienentrennschalter (bzw. Verteilertrennschalter)
und einen Leitungsabgang aufweisen. Jede Einrichtung eines Feldes ist in einem mit
dielektrischem Druckgas gefüllten dichten Gehäuse eingeschlossen, um eine
Potentialdifferenz mit einem das Gehäuse durchsetzenden Leiter aufrecht zu
halten. Ein Feld besteht somit aus mehreren Zellen, die aus den Gehäusen der
verschiedenen Schaltgeräte gebildet sind.
Ein Lichtbogen, der zwischen dem Gehäuse und dem Leiter einer
Zelle des Feldes auftritt, wird als interner Lichtbogen bezeichnet. In bekannter
Weise ist ein System zum Schutz der Schaltanlage vorgesehen, um einen solchen Fehler
durch eine Messung des die Schaltanlage durchfließenden Stroms zu erfassen.
Dieses Schutzsystem ermöglicht es jedoch nicht, den internen Lichtbogen zu
lokalisieren, so dass es nicht möglich ist, weder das Feld der Schaltanlage
noch die Zelle dieses Feldes zu identifizieren, worin der interne Lichtbogen entstanden
ist.
Die Zellen eines jeden Feldes sind mit einem Drucksensor versehen,
der dazu bestimmt ist, den Druck von dielektrischem Gas zu ermitteln, das sich innerhalb
der Gehäuse befindet. Wenn ein interner Lichtbogen in einer Zelle auftritt,
erfasst der Drucksensor eine Druckerhöhung, womit diese Zelle identifiziert
werden kann.
Aus der US-A-5 502 435
ist ein Verfahren bekannt, um den Druck von dielektrischem Gas in einem Leistungsschalter
zu überwachen, wobei kontinuierlich Messungen des Drucks von dielektrischem
Gas innerhalb des Schaltergehäuses erfolgen.
Die Identifizierung der defekten Zelle durch Druckerhöhung stellt
im Falle eines Trennschalters bzw. einer Abgangsleitung eines Feldes keine Schwierigkeit
dar.
Ein Unterscheidungsproblem stellt sich hingegen im Falle eines Leistungsschalters.
Wenn nämlich das Schutzsystem einen Stromfehler in der elektrischen Schaltanlage
erfasst, gibt es einen Auslösebefehl an die Leistungsschalter aus, die bei
Erhalt dieses Befehls öffnen. Beim Öffnen eines jeden Leistungsschalters
wird ein als Abschaltlichtbogen bezeichneter Kurzschlusslichtbogen erzeugt, der
eine Erhöhung des Drucks von dielektrischem Gas hervorruft.
Um zu wissen, ob ein interner Lichtbogen im Leistungsschalter eines
Feldes der Schaltanlage entstanden ist, ist es unerlässlich, diesen vom Abschaltlichtbogen
zu unterscheiden, der dem vom Schutzsystem ausgegebenen Auslösebefehl unweigerlich
folgt.
Bei einer offensichtlich befriedigenden Lösung könnte sich
die Unterscheidung auf die Amplitude der auf einen internen Lichtbogen zurückzuführenden
Druckerhöhungen gegenüber denen, die auf einen Abschattlichtbogen zurückzuführen
sind, stützen. Diese Lösung ist jedoch nicht auf sämtliche Fälle
anwendbar, insbesondere nicht bei geringen internen Lichtbögen, da die Druckerhöhung,
die von diesen hervorgerufen wird, in der gleichen Größenordnung liegt
wie die Druckerhöhung, die beim Abschalten eines starken Kurzschlussstroms
hervorgerufen wird.
Ziel der Erfindung ist, einen internen Lichtbogen von einem Abschaltlichtbogen
in einem zu einer elektrischen Schaltanlage gehörenden Leistungsschalter mit
Hilfe eines Verfahrens zu unterscheiden, das ohne Einschränkung auf geringe
interne Lichtbögen anwendbar und einfach durchzuführen ist und das mit
geringem Kostenaufwand bei bestehenden Schaltanlagen eingesetzt werden kann.
Der der Erfindung zugrundeliegende Gedanke besteht darin, eine gewisse
Zeit zwischen dem von dem Schutzsystem ausgegebenen Auslösebefehl und dem Zeitpunkt
des Auftretens des Abschaltlichtbogens beim Öffnen des Leistungsschalters zu
beachten.
Insbesondere ist Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zum Unterscheiden
eines internen Lichtbogens von einem Abschaltlichtbogen, die in einem Schaltergehäuse
eines abgeschirmten Mittel- bzw. Hochspannungsschaltfeldes auftreten, mit Hilfe
von Druckmessungen von dielektrischem Gas innerhalb des Schaltergehäuses, wie
in Anspruch 1 angegeben ist. Bei dem Verfahren wird das Auftreten eines internen
Lichtbogens von einem Schutzsystem erfasst, welches in Reaktion darauf dem Schalter
einen Auslösebefehl überträgt, um die Trennung seiner Kontakte zu
bewirken, wobei diese Trennung das Auftreten eines Abschaltlichtbogens
hervorruft. Es umfasst die folgenden Schritte:
- – Durchführen von kontinuierlichen Druckmessungen von dielektrischem
Gas innerhalb des Schaltergehäuses,
- – Aufzeichnen der Druckmessungen, um später zum Zeitpunkt der Übertragung
des Auslösebefehls einen ersten Druckwert, der vor dem genannten Zeitpunkt
gemessen wurde, wieder aufzurufen,
- – Vergleichen des ersten Druckwerts mit einem zweiten Druckwert, der
nach dem genannten Zeitpunkt gemessen wurde, um zu erkennen, dass dann, wenn der
zweite Wert über dem ersten Wert liegt, der interne Lichtbogen in dem Schaltergehäuse
aufgetreten ist, oder dass dann,
wenn diese beiden Druckwerte gleich sind, der interne Lichtbogen im Schaltergehäuse
nicht aufgetreten ist.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens entspricht der zweite Druckwert einem Druck, der vor dem Auslösebefehl
gemessen wurde, um eine mechanische Reaktionszeit des Schalters zu berücksichtigen,
während einer der Kontakte, nämlich der bewegliche, sich zum anderen Kontakt,
dem festen, verlagert hat, jedoch noch ohne den Trennpunkt zu erreichen. Der Abschaltlichtbogen
ist somit noch nicht erzeugt, so dass dessen Beitrag zur Druckerhöhung im Gehäuse
noch gleich null ist.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens entspricht der erste Druckwert einem Druck, der vor dem Auslösebefehl
gemessen wird, um eine elektronische Reaktionszeit des Schutzsystems bei Auftreten
eines internen Lichtbogens zu berücksichtigen. Wenn der interne Lichtbogen
noch nicht erzeugt wurde, stellt der eingespeicherte Druck den Referenzdruck für
den Schalter dar.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich beim Lesen
der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels des in der Zeichnung
dargestellten Verfahrens.
1 zeigt schematisch eine Schaltanlage, die drei Felder
enthält, die über zwei Sätze von Sammelschienen verbunden sind.
2 ist ein Ablaufdiagramm der Druckerhöhung bei
einem Abschaltlichtbogen in einem Schalter der in 1
gezeigten Schaltanlage, der bei einem Versuch bei fehlendem internen Lichtbogen
aufgezeichnet wurde.
3 ist ein Ablaufdiagramm der Druckerhöhung bei
einem internen Lichtbogen in einem Schalter der in 1
gezeigten Schaltanlage, der bei einem Versuch mit vorhandenem internen Lichtbogen
aufgezeichnet wurde.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird gemäß
1 in einer abgeschirmten Mittel- bzw. Hochspannungsschaltanlage
mit drei Feldern T, hier vom einphasigen Typ, durchgeführt, die über zwei
Sätze von Sammelschienen J1 und J2 miteinander verbunden sind und jeweils aus
einem Leistungsschalter D, einem mit dem Sammelschienensatz verbundenen Verteilertrennschalter
S und einem Leitungsabgang L bestehen. Diese verschiedenen Einrichtungen bilden
eben so viele verschiedene Zellen, die zueinander abgedichtet sind. Diese Zellen
enthalten jeweils ein Metallgehäuse, das mit einem dielektrischen Druckgas
gefüllt ist, beispielsweise Schwefelhexafluorid SF6, um eine Potentialdifferenz
mit einem innerhalb des Gehäuses angeordneten Leiter C aufrecht zu halten.
Jeder Schalter enthält zwei Kontakte 1 und
3, die innerhalb eines Gehäuses angeordnet sind, durch welches der
Leiter C verläuft. Das Schaltergehäuse ist also mit dielektrischem Druckgas
befüllt und es ist ein Sensor 5 am Gehäuse vorgesehen, um den
Druck innerhalb des Gehäuses zu erfassen. Der von einem einem Schalter zugeordneten
Sensor 5 erfasste Druckwert wird einer Steuerkontrolleinheit U zugeleitet,
welche eine Einheit zum Erfassen und Verarbeiten des Drucksignals zwecks kontinuierlicher
Speicherung des Drucks enthält.
Die Schaltanlage enthält auch ein Schutzsystem P, das über
drei Stromwandler T, die jeweils am Eingang eines Feldes innerhalb der Leitungsabgangszelle
L angeordnet sind, das Auftreten eines internen Lichtbogens 2 zwischen
dem Gehäuse und dem Leiter C der einen Zelle der Schaltanlage erfassen kann.
In Reaktion auf eine solche Erfassung gibt es einen Auslösebefehl
15 zu den Schaltern D aus, die bei Erhalt dieses Befehls öffnen. Der
Auslösebefehl wird über eine Einheit 7 zum Steuern der Kontakte
1 und 3 eines jeden Schalters übertragen. Gleichzeitig gibt
das Schutzsystem P ein Signal 19 zur Erfassungs- und Verarbeitungseinheit
U aus, um vor dem Auslösebefehl für jeden der Schalter aufgezeichnete
Druckwerte aufzurufen.
Wie vorangehend angegeben wurde, ist es zum Lokalisieren des internen
Lichtbogens 2 in einem der drei Schalter D durch Bestimmung einer Druckerhöhung
unerlässlich, den internen Lichtbogen von dem Abschaltbogen zu unterscheiden,
welcher unweigerlich dem von dem Schutzsystem ausgegebenen Auslösebefehl folgt.
Erfindungemäß beruht die Unterscheidung auf einem Vergleich
zwischen einem nach dem Auslösebefehl bestimmten Druck und einem vor diesem Befehl
bestimmten und eingespeicherten Druck. Es wird in einem Schalter ein interner Lichtbogen
durch einen über dem eingespeicherten Druck liegenden Druck und ein Abschaltlichtbogen
durch Gleichheit zwischen den beiden Druckwerten identifiziert.
Im Beispiel von 1 erfolgt der Vergleich
zwischen den beiden Druckwerten über die Erfassungs- und Verarbeitungseinheit
und die Steuerkontrolleinheit U gibt die Information "interner Lichtbogen" bzw.
"Abschaltlichtbogen" aus.
Gemäß einer ersten besonderen Ausführungsform der Erfindung
wird der Zeitpunkt, an dem der Druck nach dem Auslösebefehl bestimmt wird,
mit Hilfe einer beim Öffnen des Schalters aufgezeichneten Druckkennlinie festgelegt.
In 2 und 3
ist ein Ablaufdiagramm beim Öffnen eines Schalters D dargestellt, das bei einem
Versuch zum Abschalten eines Kurzschlussstroms und einem versuchten internen Lichtbogen
aufgezeichnet wurde. Während dieses Versuchs wird der Steuereinheit
7 für die Kontakte des Schalters ein Auslösebefehl
15 zugeleitet, so dass das Schutzsystem P simuliert wird. Es sei angemerkt,
dass dieses System nicht zur Ausführung des Abschaltversuchs gehört, sondern
nur bei den Ausbildungen eines realen Betriebs der Schaltanlage vorhanden ist. Der
Abschaltversuch wird gemäß 2 bei fehlendem
internen Lichtbogen und gemäß 3 bei vorhandenem
internen Lichtbogen 2 durchgeführt, der im Schalter künstlich
hervorgerufen wird.
Der Druckverlauf im Schalter ist mit einer Druckkennlinie
9 angedeutet. Zugleich wird der zeitliche Verlauf des den Schalter durchfließenden
Stroms mit der Kennlinie 13 aufgezeichnet. Festzustellen ist, dass bezüglich
des Auslösebefehls 15 der Druck erst ab einem Zeitpunkt
17 ansteigt, der einer heftigen Stromschwankung entspricht und der als
Bildung des Abschaltlichtbogens auf die Trennung der im Schalter angeordneten Kontakte
folgend interpretiert wird. Die Größenordnung der Dauer des Abschaltlichtbogens
liegt bei 10 ms, was diese steile Flanke erklärt. Zum Durchführen der
Erfindung wird somit der Zeitpunkt 17 gewählt, an dem nach dem Auslösebefehl
der Druck bestimmt wird, und zwar vor der Druckerhöhung, die auf den zwischen
den Kontakten des Schalters gebildeten Abschaltlichtbogen zurückzuführen
ist.
Die Tatsache, dass bei fehlendem internen Lichtbogen der Druck nicht
gleichzeitig mit dem Auslösebefehl ansteigt, rührt von einer mechanischen
Reaktionszeit her, die der Verlagerung des beweglichen Kontakts gegenüber dem
festen Kontakt in diesem Schalter zueigen ist. Diese erste Öffnungsphase endet
mit der effektiven Trennung der Kontakte und geht einer zweiten Phase voraus, in
welcher ein Abschaltlichtbogen zwischen den beiden Kontakten gezogen wird.
Bei dem Beispiel aus 2 liegt die Reaktionszeit
des getesteten Schalters in der Größenordnung von 20 Millisekunden (ms).
Zum Durchführen des Verfahrens bei einer elektrischen Schaltanlage mit einem
solchen Schalter wird ein Zeitpunkt 17 gewählt, der zum Auslösebefehl
15 um 20 ms versetzt ist, um den Druck nach diesem Befehl zu bestimmen.
Der Versuch zum Abschalten des Kurzschlussstroms ermöglicht somit,
über die durch die Stromkennlinie bekräftigte Druckkennlinie den Zeitpunkt
zum Bestimmen des Drucks nach dem Auslösebefehl für jeden Schalter bzw.
jede Art von Schalter festzulegen, der bzw. die den gleichen Mechanismus zum Verlagern
des beweglichen Kontakts gegenüber dem festen Kontakt hat.
Das Schutzsystem der elektrischen Schaltanlage besitzt eine eigene
Reaktionszeit, die Funktion von seiner Elektronik ist und gewöhnlich in der
Größenordnung von 10 ms liegt. Für jeden Schalter ist vorteilhaft
vorgesehen, den vor dem Auslösebefehl bestimmten Druck in der Erfassungs- und
Verarbeitungseinheit eingespeichert zu behalten, dessen Dauer zumindest gleich der
Reaktionszeit des Schutzsystems ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der
bestimmte Druck den Referenzdruck des Schalters vor jeglichem Auftreten eines internen
Lichtbogens darstellt.
In 2 kann der Zeitpunkt 11,
an dem der Druck vor dem Auslösebefehl bestimmt wird, auf beispielweise 100
ms festgelegt werden. Der Speicher der Erfassungs- und Verarbeitungseinheit enthält
eine Auflistung von momentanen Druckwerten, die chronologisch während 100 ms
indexiert wurden. Bei Erhalt des Signals 19 gleichzeitig mit dem Auslösebefehl
entnimmt die Erfassungseinheit aus der Speicherauflistung den ersten eingespeicherten
momentanen Druckwert, d. h. den bei –100 ms gespeicherten Wert, um ihn mit
dem nach dem Auslösebefehl bestimmten Druck vergleichen zu können.
In 2 ist der bezüglich des Auslösebefehls
15 zum Zeitpunkt –100 ms bestimmte Druck gleich dem zum Zeitpunkt
+20 ms bestimmten Druck. Bei reellem Betrieb der Schaltanlage ermöglicht das
Verfahren, darauf zu schließen, dass der interne Lichtbogen aufgrund des von
dem Schutzsystem ausgegebenen Auslösebefehls nicht in dem Schalter entstanden
ist, der diese Druckgleichheit aufweist.
In 3 ist der bezüglich des Auslösebefehls
15 zum Zeitpunkt –100 ms bestimmte Druck geringer als der zum Zeitpunkt +20
ms bestimmte Druck. Bei reellem Betrieb der Schaltanlage ermöglicht das Verfahren,
darauf zu schließen, dass der interne Lichtbogen aufgrund
des von dem Schutzsystem ausgegebenen Auslösebefehls in dem Schalter entstanden
ist, der diese Druckungleichheit aufweist.
Vorteilhaft ist vorgesehen, den Zeitpunkt, an dem der Druck nach dem
Auslösebefehl bestimmt wird, mit Hilfe eines Routineversuchs festzulegen, der
einfacher durchzuführen ist als ein Abschaltversuch, wobei letzterer jedoch
der einzige Versuch ist, mit dem eine fehlende Druckänderung zwischen dem Auslösebefehl
und der tatsächlichen Trennung der Kontakte des Schalters nachgewiesen werden
kann.
Bei dem Routineversuch wird auf den tatsächlichen Trennungszeitpunkt
der Kontakte nach dem Auslösebefehl mit Hilfe einer Kennlinie zum Ermitteln
des Stromdurchgangs zwischen den Kontakten 1 und 3 des Schalters
zurückgegriffen, die beispielsweise mit Hilfe eines Oszilloskops erfasst und
angezeigt wird, das zwei Strahlengänge hat, von denen der eine mit den Kontakten
1 bis 3 in Reihe verbunden ist und der andere mit dem Auslösebefehl
15. Der Versuch erfolgt spannungsfrei und somit ohne internen Lichtbogen
und ohne Abschaltlichtbogen. Er ermöglicht im wesentlichen, die mechanische
Reaktionszeit des getesteten Schalters zu bestimmen, indem der Zeitpunkt bestimmt
wird, an dem die Trennung der Kontakte verzeichnet wird.
Zum Durchführen des Verfahrens bei einer elektrischen Schaltanlage
mit dem beim Routineversuch getesteten Schalter wird der Zeitpunkt festgelegt, an
dem der Druck nach dem Auslösebefehl und vor Auftreten der elektrischen Störung
bestimmt wird, das der tatsächlichen Trennung der Kontakte entspricht.
Vorzugsweise besitzt der an jedem Schaltergehäuse montierte Drucksensor
eine wesentlich kürzere Ansprechzeit als die mechanische Ansprechzeit des Schalters
oder als die elektronische Ansprechzeit des Schutzsystems. Eine Ansprechzeit von
einigen Millisekunden ist zum Durchführen des Verfahrens akzeptabel.
Vorzugsweise besitzt der Drucksensor auch eine Auflösung in der
Größenordnung von mehreren zehn Tausendstel, typischerweise 0,05%. Mit
einem solchen Sensor identifiziert das erfindungsgemäße Verfahren einen
internen Lichtbogen, der eine Relativabweichung von dem nachfolgenden und dem vorausgehenden
Druck von 0,5% mit einer relativen Unsicherheit von 10% aufweist. Eine derartige
Auflösung ermöglicht es, geringe interne Lichtbögen von einem Abschaltbogen
zu unterscheiden. Vorteilhaft kann ein Dichtemesser vom Typ Druck- und Temperaturfühler
mit einem Temperaturausgleich Anwendung finden, um der Steuerkontrolleinheit U ein
Dichtesignal auszugeben. Diese Art von Sensor besitzt ein gleiches Ansprechverhalten
wie ein Drucksensor in den Sekunden, die dem Auftreten des internen Lichtbogens
oder dem Abschaltlichtbogen folgen, da noch kein Wärmeaustausch mit dem Sensor
erfolgt ist.
Es ist vorgesehen, die momentanen Druckwerte mit einem Mittelwert
über einen Zeitraum zu verarbeiten, der vorzugsweise gleich der mechanischen
Ansprechzeit des Schalters ist. In 2 und
3 wird die Druckkennlinie ausgehend von einem Signal
der momentanen Druckwerte nachgebildet, das durch Frequenzumwandlung gefiltert und
alle 20 ms abgetastet wird. Auf diese Weise wird jegliche Störung bei 50 Hz
beseitigt, was eine Sicherheit bezüglich induktiver Kopplungen zwischen dem
Strom des Schalters und dem Signal des Drucksensors bietet.
Schließlich sei angemerkt, dass das erfindungsgemäße
Verfahren einfach durchzuführen ist.
Die Erfassung und Verarbeitung des Drucksignals zum Vergleichen des
vor und des nach dem Auslösedruck ermittelten Drucks bleibt auf herkömmliche
Prozesse begrenzt. Das Verfahren verwendet einen Drucksensor, der zumeist ohnehin
bei Schaltern vorgesehen ist, um weitere Funktonen zu erfüllen, wie etwa die
Überwachung einer Leckrate von dielektrischem Gas aus dem Gehäuse. Das
Gleiche gilt für das Schutzsystem. Die Investitionskosten in materielle Mittel
sind somit vermindert.