Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur automatischen
Registrierung eines patientengebundenen medizinischen Gerätes bei einem entfernten
Datenverarbeitungssystem, sowie ein Programmiergerät hierfür nach dem
Oberbegriff der Ansprüche 19 und 20, ein patientengebundenes medizinisches
Gerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 22 und ein Datenverarbeitungssystem
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 25.
Zur ständigen Überwachung von Vitalfunktionen
des menschlichen Körpers werden Anordnungen verwendet, bei denen ein patientengebundenes
medizinisches Gerät die Messung der Körpersignale vornimmt, eine teilweise
Erstverarbeitung der Signale durchführt und diese Daten dann an eine entfernte
Datenverarbeitungs- und Überwachungszentrale übermittelt. Ein solches
System wird in der Offenlegungsschrift
WO 03/095024 A2
beschrieben.
Darin wird ferner vorgeschlagen, das patientengebundene
medizinische Gerät mit Mitteln auszustatten, vor der Übermittlung konkreter
Patientenmessdaten die Bestätigung von zuvor gespeicherten Personen auf elektronischem
Wege einzuholen und zu überprüfen, ob ein ebenfalls im Gerät gespeichertes
geldwertes elektronisches Guthaben ausreicht, um den Messdatenüberwachungsservice
in Anspruch nehmen zu können.
Zur erstmaligen Registrierung eines frisch beim Patienten
in Betrieb genommenen patientengebundenen medizinischen Gerätes ist es nach
dem Stand der Technik erforderlich, Geräteidentifikationsdaten, beispielsweise
die Seriennummer des patientengebundenen Gerätes, vom Arzt im Krankenhaus an
eine Benutzerperson am zentralen Überwachungssystem per Telefax oder auf sonstige
Weise zu übermitteln und dann die Geräteidentifikationsdaten des patientengebundenen
medizinischen Gerätes manuell in eine Eingabemaske des Überwachungssystems
einzugeben, um auf diese Weise eine überwachungssystemseitige oder beidseitige
Identifikation der Systemkomponenten und/oder Zugriffsautorisierung zu gewährleisten.
Durch diese medienbruchbehaftete, eine manuelle Eingabe
erfordernde Übermittlung und Registrierung nach dem Stand der Technik entsteht
zum einen der Nachteil, dass zwischen der Initialisierung des patientengebunden
medizinischen Gerätes und dessen praktischer Einsatzbereitschaft nach Abschluss
des Registrierungsvorganges eine durch den Verwaltungsaufwand bedingte, nachteilige
zeitliche Verzögerung entsteht. Die Geräteidentifikationsdaten können
zum anderen bei der Übermittlung verfälscht werden oder verloren gehen,
was zusätzlichen Aufwand für die Korrektur dieser Fehler erfordert.
Außerdem senkt der erforderliche Aufwand zum Eingeben
der Daten die Akzeptanz bekannter Geräte auf Seiten der Ärzte.
Es ist demnach Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein
Verfahren und Vorrichtungen anzugeben, welche eine automatische Registrierung eines
patientengebundenen medizinischen Gerätes bei einer zentralen Datenüberwachungsstation
ermöglicht und die im Stand der Technik genannten Nachteile vermeidet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den
Gegenstand der Ansprüche 1, 19 und 20, 22, 25 und 28 gelöst.
Die erfindungsgemäße Lösung nach Anspruch
1 wird dargestellt durch ein Verfahren zur automatischen Registrierung eines patientengebundenen
medizinischen Gerätes bei einem entfernten Datenverarbeitungssystem, wobei:
- Arztidentifikationsdaten an das patientengebundene medizinische Gerät übermittelt
werden,
- die Arztidentifikationsdaten zusammen mit Geräteidentifikationsdaten in
einer Registrierungsnachricht zusammengefasst werden,
- die Registrierungsnachricht vom patientengebundenen medizinischen Gerät
an das Datenverarbeitungssystem übermittelt wird und
- das Datenverarbeitungssystem die in der Registrierungsnachricht enthaltenen
Daten prüft und im Erfolgsfalle die Registrierung durchführt.
Sie weist dabei die folgenden Vorteilhaftigkeiten auf:
Indem die Arztidentifikationsdaten zusammen mit Geräteidentifikationsdaten
in einer Registrierungsnachricht zusammengefasst vom patientengebundenen medizinischen
Gerät an das Datenverarbeitungssystem übermittelt werden, wird ohne Zwischenschaltung
potentiell fehlerbehafteter Tätigkeit durch einen menschlichen Bediener und
auf schnelle und vorhandene Infrastruktureinrichtungen einbeziehende Weise der für
den Registrierungsvorgang an der zentralen Datenverarbeitungs-/Überwachungsstation
erforderliche Datensatz manipulationssicher zur Verfügung gestellt. Auf diese
Weise wird es ermöglicht, bei allen auf den Registrierungsvorgang folgenden
Ein- und Ausbuchungsvorgängen die Identität des patientengebundenen medizinischen
Gerätes durch die zentrale Datenverarbeitungs-/Überwachungsstation automatisch
zu überprüfen.
Dadurch, dass in der Registrierungsnachricht die Arztidentifikations-
und Geräteidentifikationsdaten in geschlossener Form zusammengefasst sind,
wird einerseits die eindeutige Zuordnung der Identifikationsdaten zueinander sichergestellt.
Andererseits werden die Daten auf diese Weise in eine Form eines Datencontainers
gebracht, welcher durch das Datenverarbeitungssystem unmittelbar als Registrierungsnachricht
zu erkennen ist und die Registrierung des patientengebundenen medizinischen Gerätes
im Datenverarbeitungssystem auslöst, nachdem sie auf elektronischem Wege übermittelt
worden ist.
Dadurch, dass der Vorgang der Prüfung der in der empfangenen
Registrierungsnachricht enthaltenen Daten im Datenverarbeitungssystem als zentraler
Überwachungsstation stattfindet, können ggf. für die Prüfungsdurchführung
wichtige Parameterdaten im System kurzfristig geändert werden und es wird durch
die zentrale Speicherung aller relevanten Validierungs- und Authentifizierungsinformationen
die Konsistenthaltung dieser für die Registrierung entscheidungsrelevanten
Daten erheblich erleichtert. Ferner kann durch die verbesserten Möglichkeiten
einer Abschirmung des Zentralsystems unerwünschter Manipulationszugriff auf
die Validierungs- und Authentifizierungsdaten technisch aufwandsärmer vermieden
werden.
Die erfindungsgemäße Lösung nach Anspruch
19 wird dargestellt durch ein Programmiergerät zur Programmierung eines patientengebundenen
medizinischen Gerätes mit mindestens einer Schnittstelle zum Senden und Empfangen
von Daten und mit einem Speicher zum Ablegen und Abrufen von Daten, Mitteln zur
Eingabe von Benutzerdaten und Mitteln zur Abfrage von Geräteidentifikationsdaten
vom patientengebundenen medizinischen Gerät, dadurch gekennzeichnet, dass das
Programmiergerät ausgebildet ist zur Erzeugung einer Datenstruktur aus den
Geräteidentifikationsdaten und den Benutzerdaten und ferner ausgebildet ist
zur Serialisierung und Übermittlung der Datenstruktur als Registrierungsnachricht
an das patientengebundene medizinische Gerät.
Indem das Programmiergerät nach Anspruch 19 ausgebildet
ist zur Erzeugung einer Datenstruktur aus den Geräteidentifikationsdaten und
den Benutzerdaten wird es ermöglicht, den Datenverarbeitungsschritt der Zusammenstellung
der registrierungsrelevanten Daten in der Systemkomponente Programmiergerät
durchzuführen, die typischerweise im Gegensatz zu den Systemkomponenten des
patientengebundenen medizinischen Gerätes einfacher mit Speicher-, Prozessor-
und Energieressourcen versorgt werden kann. Ferner können hierdurch an dieser
Stelle Benutzerdaten, unter Hinzufügung von personenbezogenen Arzt- oder Patientendaten,
mit den Geräteidentifikationsdaten zusammengefasst werden und die im Programmiergerät
fertig gestellte Registrierungsnachricht an das patientengebundene medizinische
Gerät zur Weiterübermittlung an das entfernte Datenverarbeitungssystem
übermittelt werden.
Sowohl in diesem Zusammenhang wie auch im gesamten übrigen
Rahmen des in dieser Anmeldung vorgeschlagenen Gegenstandes kann die Ausbildung
von Vorrichtungsmerkmalen beliebig durch mehr oder weniger spezifische Hardware
und Hardwarekonfigurationen wie auch durch programmtechnische Einrichtung und deren
Zusammenwirken erfolgen.
Die erfindungsgemäße Lösung nach Anspruch
20 wird dargestellt durch ein Programmiergerät zur Programmierung eines patientengebundenen
medizinischen Gerätes mit mindestens einer Schnittstelle zum Senden und Empfangen
von Daten und mit einem Speicher zum Ablegen und Abrufen von Daten, Mitteln zur
Eingabe von Benutzerdaten und Mitteln zur Abfrage von Geräteidentifikationsdaten
vom patientengebundenen medizinischen Gerät, dadurch gekennzeichnet, dass das
Programmiergerät ausgebildet ist zur Erzeugung einer Datenstruktur aus den
Geräteidentifikationsdaten und den Benutzerdaten, ausgebildet ist zur Serialisierung
und Übermittlung der Datenstruktur als Registrierungsanforderung an ein Datenverarbeitungssystem
und ferner ausgebildet ist zur Erzeugung und Übermittlung eines Auslösebefehls
für eine Registrierungsnachricht an ein patientengebundenes medizinisches Gerät.
Dadurch, dass das Programmiergerät nach Anspruch 20
ausgebildet ist, um einerseits einen Auslösebefehl für eine Registrierungsnachricht
an ein patientengebundenes medizinisches Gerät zu übermitteln und andererseits
aus Benutzerdaten, welche personenbezogene Arzt- oder Patientendaten im Klartext
enthalten können, zusammen mit Geräteidentifikationsdaten unmittelbar
an das entfernte Datenverarbeitungssystem als zentrale Überwachungsstation
zu senden, wird ermöglicht, ein erstes, datenmäßig leichtgewichtiges
Datenpaket als Registrierungsnachricht auf einen ersten Kommunikationsweg und ein
zweites, eine größere Datenmenge umfassendes Datenpaket als Registrierungsanforderung
auf einem zweiten Datenweg zu versenden.
Auf diese Weise wird vorteilhafter Weise erstens die Zuverlässigkeit
der automatisierten Registrierung erhöht und zweitens die Menge der zu übertragenden
Daten an die Kapazität des jeweiligen, die Daten übertragenden Datenkanals
angepasst.
Beiden Erfindungen nach den Ansprüchen 19 und 20 ist
der Vorteil gemeinsam, dass ein der Kapazität und den besonderen Anforderungen
an Zuverlässigkeit und Datensicherheit des jeweiligen Kommunikationskanals
angepasster Datencontainer (Registrierungsnachricht, Registrierungsanforderung)
erzeugt und mit Daten gefüllt wird und dadurch der Datencontainer automatisiert
erkennbar und sein Inhalt automatisiert verarbeitbar ist.
Die erfindungsgemäße Lösung nach Anspruch
22 wird dargestellt durch ein patientengebundenes medizinisches Gerät mit mindestens
einer Kommunikationsschnittstelle und gespeicherten Geräteidentifikationsdaten,
dadurch gekennzeichnet, dass es ausgebildet ist zur Übertragung einer Registrierungsnachricht
an ein Datenverarbeitungssystem. Typische Bestandteile eines derartigen patientengebundenen
Gerätes sind ein Implantat, zum Beispiel ein Herzschrittmacher oder Defibrillator,
und ein Patientengerät, das von einem Patienten mitgeführt wird und das
drahtlos mit dem Implantat kommuniziert. Das Implantat arbeitet grundsätzlich
auch unabhängig vom Patientengerät. Für die hier betroffene Erfindung
kommt es jedoch gerade auf das Zusammenwirken von Patientengerät und Implantat
an, so dass beide Geräte zusammen als patientengebundenes Gerät bezeichnet
werden.
Diese Lösung weist dadurch, dass das Gerät ausgebildet
ist zur Übertragung einer Registrierungsnachricht an ein Datenverarbeitungssystem,
die vorteilhafte Wirkung auf, dass das patientengebundene medizinische Gerät
neben der ihm eigenen Funktion der Messung und Übertragung von Messdaten somit
ferner eingerichtet ist, eine als solche eindeutig erkennbare Registrierungsnachricht
mit den für die Registrierung relevanten Daten an ein Datenverarbeitungssystem
zu übermitteln, welches die Registrierungsnachricht als solche erkennt und
die Verarbeitung der in der Registrierungsnachricht enthaltenen Daten vornimmt.
Die erfindungsgemäße Lösung nach Anspruch
25 wird dargestellt durch ein Datenverarbeitungssystem mit mindestens einer Kommunikationsschnittstelle
zum Empfangen und Versenden von Nachrichten und einem Speicher zum Ablegen und Abrufen
von Daten, dadurch gekennzeichnet, dass es ausgebildet ist zum Empfang einer Registrierungsnachricht
von einem patientengebundenen medizinischen Gerät, zur Überprüfung
der darin enthaltenen Daten, und zur Registrierung und zur Übermittlung einer
Bestätigungsnachricht oder einer Fehlernachricht an ein patientengebundenes
medizinisches Gerät.
Das so ausgebildete Datenverarbeitungssystem weist dadurch
den Vorteil auf, dass es unter Verwendung von im Datenverarbeitungssystem angeordneten
System- und Kommunikationseinrichtungen eine Registrierungsnachricht von einem patientengebundenen
Gerät empfangen und erkennen kann, und prüfen kann, ob die Daten korrekt
und vollständig empfangen worden sind und ob die Registrierung insgesamt zulässig
ist, ggf. die in der Registrierungsnachricht enthaltenen Daten für die Registrierung
verwenden kann und in jedem Falle eine Nachricht über den Erfolg der automatischen
Registrierung an das patientengebundene medizinisches Gerät und das Programmiergerät
zurück melden kann.
Die erfindungsgemäße Lösung nach Anspruch 28 wird dargestellt durch
eine Anordnung zur Ausführung des Verfahrens zur automatischen Registrierung
eines patientengebundenen medizinischen Gerätes bei einem entfernten Datenverarbeitungssystem
nach einem der Ansprüche 1 bis 18 mit einem Programmiergerät nach einem
der Ansprüche 19 bis 21, einem patientengebundenen medizinischen Gerät
nach einem der Ansprüchen 22 bis 24 und einem Datenverarbeitungssystem nach
einem der Ansprüche 25 bis 27.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindungen nach den Ansprüchen
1, 19, 20, 22 bzw. 25 sind gemäß der jeweils darauf rückbezogenen
Unteransprüche möglich und werden im Folgenden kurz erläutert:
Das Verfahren nach Anspruch 1 kann vorteilhafter Weise
dahingehend weitergebildet werden, dass die Geräteidentifikationsdaten aus
Identifikationsdaten einzelner Systemkomponenten des patientengebunden medizinischen
Gerätes zusammengesetzt werden. Auf diese Weise wird es im Zuge der automatischen
Registrierung ermöglicht, die einzelnen Systemkomponenten, aus denen sich das
patientengebundene medizinische Gerät zusammen setzen kann, wie beispielsweise
Implantat einerseits und Patientengerät andererseits, eindeutig zu identifizieren
und etwa eine Kompatibilitätsprüfung der Systemkomponenten vorzunehmen.
Eine solche Kompatibilitätsprüfung ist nach einer
vorteilhaften Weiterbildung des Verfahrens möglich und kann durch das Datenverarbeitungssystem
vorgenommen werden. Ein weiteres vorteilhaftes Ausführungsmerkmal sieht dabei
vor, bei der Prüfung der in der Registrierungsnachricht enthaltenen Daten durch
das Datenverarbeitungssystem als zentrale Überwachungseinrichtung die Autorisierung
des Registrierungsvorganges anhand der in der Registrierungsnachricht enthaltenen
Arztidentifikationsdaten zu überprüfen.
Nach einer Ausführungsvariante des Verfahrens werden
die Geräteidentifikationsdaten von einem Programmiergerät aus dem patientengebundenen
medizinischen Gerät zunächst abgefragt und mit im Programmiergerät
gespeicherten Arztidentifikationsdaten zur Registrierungsnachricht zusammengefasst
und vom Programmiergerät an das patientengebundene medizinische Gerät
übermittelt. Hierdurch ist es nicht nur möglich, die Registrierungsnachricht
über die systemimmanenten Kommunikationswege zu übermitteln, sondern es
werden auch die Erstellungsvorgänge der Registrierungsnachricht im Programmiergerät,
welchem typischerweise leistungsfähigere Systemressourcen zur Verfügung
gestellt werden können, und welches typischerweise eine bessere Benutzerschnittstelle
enthält als ein patientengebundenes medizinisches Gerät, durchgeführt.
Eine vorteilhafte Ausführungsform dieser Variante sieht vor, dass in die Arztidentifikationsdaten
weitere personenbezogene Daten, etwa über Arzt und Patient, oder weitere Verwaltungsdaten
eingefügt werden. Weiterhin sieht hier eine vorteilhafte Ausführungsform
vor, dass das Datenverarbeitungssystem im Falle erfolgreicher Registrierung eine
Bestätigung und im Falle fehlgeschlagener Registrierung eine Fehlermeldung
an das patientengebundene medizinische Gerät übermittelt, wodurch die
systemeigenen Kommunikationsressourcen hier in bidirektionaler Weise auch für
die Rückmeldung über den Registrierungsprozess genutzt werden.
Eine weitere Ausführungsvariante des Verfahrens sieht
vor, dass vom Programmiergerät an das patientengebundene medizinische Gerät
ein Arztidentifikationsdatum übermittelt wird, für welches vorteilhafter
Weise ein Schlüsselausdruck verwendet wird. Auf diese Weise wird das Volumen
der durch das patientengebundene medizinische Gerät zu übermittelnden
Daten und der im patientengebundenen medizinischen Gerät benötigte Speicherplatz
verringert. Dieser Vorteil tritt besonders zu Tage, wenn das Verfahren dahingehend
ausgebildet ist, dass vom Programmiergerät ein Befehl zur Auslösung einer
Registrierungsnachricht an das patientengebundene medizinische Gerät übermittelt
wird und im patientengebundenen medizinischen Gerät das Arztidentifikationsdatum
mit den im patientengebundenen medizinischen Gerät gespeicherten Geräteidentifikationsdaten
zur Registrierungsnachricht zusammengefasst wird. Auf diese Weise wird ein datenmäßig
leichtgewichtiges Datenpaket dort erzeugt, wo die systemkritischen Geräteidentifikationsdaten
bereits fest abgelegt sind. Auf diese Weise werden Übermittlungsfehler vermindert
und manuelle Eingaben oder Übertragungen von Geräteidentifikationsdaten
vermieden.
Eine vorteilhafte Ausführungsform dieser Variante
sieht vor, dass vom Programmiergerät eine Registrierungsanforderung an das
Datenverarbeitungssystem übermittelt wird. Auf diese Weise kann über einen
zweiten, vom patientengebundenen medizinischen Gerät unabhängigen Kommunikationsweg
(z. B. Internet) eine parallele und mit zusätzlichen Daten versehene Registrierungsanforderung
versendet werden, in welche vorteilhafter Weise Geräteidentifikationsdaten
und/oder Arztidentifikationsdaten und/oder personenbezogene Daten eingefügt
werden können. Das Verfahren kann vorteilhafter Weise dahingehend fortgebildet
werden, dass das Datenverarbeitungssystem im Falle erfolgreicher Registrierung eine
Bestätigung an das Programmiergerät unmittelbar übermittelt und anderenfalls
eine Fehlermeldung.
Wird das Verfahren vorteilhafter Weise dahingehend weitergebildet,
dass im Datenverarbeitungssystem die in der Registrierungsnachricht enthaltenen
Daten mit den in der Registrierungsanforderung enthaltenen Daten abgeglichen werden,
so wird bei der automatischen Erkennung und Verarbeitung der Registrierungsnachricht
und der Registrierungsanforderung die Gültigkeit der enthaltenen Daten und/oder
die Zulässigkeit der Registrierung nicht nur durch einen Abgleich mit den im
Datenverarbeitungssystem zentral gespeicherten Daten festgestellt, sondern zudem
die Konsistenz der Daten durch die Zusammenführung von Registrierungsnachricht
und -anforderung sichergestellt.
Bei der Überprüfung im Datenverarbeitungssystem
ist es vorteilhaft, im Rahmen einer vorteilhaften Weiterbildung des Verfahrens zu
prüfen, ob für eine empfangene Registrierungsanforderung genau eine Registrierungsnachricht
empfangen worden ist (oder umgekehrt für eine empfangene Registrierungsnachricht
genau eine empfangene Registrierungsanforderung). Für die vorteilhafte Auswahl
von Kommunikationskanälen im Rahmen des Verfahrens kann erstens zwischen dem
Programmiergerät und dem patientengebunden medizinischen Gerät eine Infrarotverbindung
(vorteilhafter Weise in Form einer seriellen IR-Schnittstelle), zweitens zwischen
dem Programmiergerät und dem Datenverarbeitungssystem eine Internetverbindung
und drittens zwischen dem patientengebundenen medizinischen Gerät und dem Datenverarbeitungssystem
eine Mobilfunkverbindung hergestellt werden.
Um die Identität und die Kompatibilität einzelner
Systemkomponenten des patientengebundenen medizinischen Gerätes festzustellen,
ist es vorteilhaft, das Programmiergerät dahingehend weiterzubilden, dass die
darin zusammengesetzte Datenstruktur ein erstes Datenfeld zur Speicherung des Geräteidentifikationsdatums
einer ersten Systemkomponente des patientengebundenen medizinischen Gerätes
aufweist sowie ein zweites Datenfeld zur Speicherung des Geräteidentifikationsdatums
einer zweiten Systemkomponente des patientengebundenen medizinischen Gerätes
und weitere Datenfelder zur Speicherung von Benutzerdaten, welche personenbezogene
Daten über Arzt und/oder Patient enthalten können, sowie Identifikationsdaten,
die zur Kennzeichnung als Registrierungsnachricht dienen.
Wird das patientengebundene medizinische Gerät vorteilhafter
Weise derart weitergebildet, dass es ausgebildet ist zum Empfang und zur Verarbeitung
von Arztidentifikationsdaten, sowie zum Empfang und zur Verarbeitung eines Auslösebefehls
für eine Registrierungsnachricht vom Programmiergerät, so wird ermöglicht,
in unmittelbar unabhängiger Weise ein Arztidentifikationsdatum und separat
einen Befehl zur Erstellung einer Registrierungsnachricht entgegen zu nehmen. Auf
Grund des Auslösebefehls für eine Registrierungsnachricht wird gemäß
einer Ausführungsform des patientengebundenen medizinischen Gerätes durch
eine dementsprechende programmtechnische Einrichtung eine Datenstruktur aus dem
Geräteidentifikationsdaten und dem zuvor übermittelten Arztidentifikationsdatum,
welches vorzugsweise eine alphanumerische Zeichenkette sein kann, erzeugt. Weiterhin
sind nach der vorteilhaften Weiterbildung programmtechnische Mittel enthalten, welche
diese Datenstruktur zu serialisieren, als Registrierungsnachricht zu kennzeichnen
und an das Datenverarbeitungssystem zu übermitteln ausgebildet sind.
Die Fortbildungen des erfindungsgemäßen Datenverarbeitungssystems
sind den auf Anspruch 25 rückbezogenen Ansprüchen zu entnehmen und weisen
den vorstehend erläuterten Verfahrens- und Vorrichtungsfortbildungen entsprechende,
vorteilhafte Einrichtungen auf.
Die Erfindung wird anhand zweier Figuren mit Ausführungsbeispielen
erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1
- Systemkomponenten und Kommunikationsvorgänge bei der automatischen Registrierung
nach einer ersten Ausführungsvariante, und
- Fig. 2
- Systemkomponenten und Kommunikationsvorgänge bei der automatischen Registrierung
gemäß einer zweiten Ausführungsvariante.
Es zeigt Fig. 1 einen schematischen Überblick über
ein Gesamtsystem für das telemedizinische Patientenmonitoring mit den Systemkomponenten
patientengebundenes medizinisches Gerät 1, Datenverarbeitungssystem als zentrale
Überwachungsstation 2 und Programmiergerät 3. Das patientengebundene medizinische
Gerät 1 befindet sich ständig in unmittelbarer Nähe des zu überwachenden
Patienten und besteht im vorliegenden Falle aus zwei Systemkomponenten, Implantat
11 und Patientengerät 12, welche über eine drahtlose Kommunikationsschnittstelle
verbunden sind, die unidirektional vom Implantat zum Patientengerät oder bidirektional
gestaltet sein kann. Zur Initialisierung und/oder Programmierung wird typischerweise
die Programmiereinrichtung 3 in die räumliche Nähe zum patientengebundenen
Gerät 1 gebracht. Von diesen vorgenannten Komponenten deutlich entfernt angeordnet,
ist das Datenverarbeitungssystem 2 als zentrale Überwachungseinrichtung für
typischerweise eine Vielzahl von patientengebundenen Geräten 1.
In diesem Beispiel findet daher die Kommunikation zwischen
patientengebudenem Gerät 1, genauer: zwischen Patientengerät 12, und Datenverarbeitungssystem
2 über eine Mobilfunkverbindung statt, während die Kommunikation zwischen
patientengebundenem Gerät 1 und Programmiergerät 3 über eine Infrarotschnittstelle
zwischen Patientengerät 12 und Programmiergerät 3 und/oder eine weitere
drahtlose Lokalverbindung zwischen Implantat 11 und Programmiergerät 3 erfolgt.
Das Datenverarbeitungssystem 2 weist eine Datenbank 21
auf, in der eine Vielzahl verschiedener Daten gespeichert ist, so etwa technische
Daten zu Typen und einzelnen Exemplaren von patientengebundenen medizinischen Geräten,
personenbezogene Daten über Arzt und Patient, die überwachten Messdaten
der Vitalfunktionen des Patienten oder Software-Komponenten für die Fernwartung
des patientengebunden medizinischen Gerätes.
Im Rahmen dieser gesamten Patentanmeldung und sämtlicher
Ausführungsbeispiele bezeichnet "personenbezogene Daten" typischerweise in
mehreren Feldern angeordnete alphanumerische Zeichenketten.
Bevor im laufenden Betrieb das patientengebundene medizinische
Gerät 1 über das Patientengerät 12 in periodischen Abständen
Messdaten an das entfernte Datenverarbeitungssystem 2 über eine Mobilfunkverbindung
übermittelt, muss, möglichst zeitnah nach der Erstinbetriebnahme von Implantat
11 und Patientengerät 12, eine Registrierung des patientengebundenen medizinischen
Gerätes 1 beim Zentralsystem 2 stattfinden.
Hierzu wird zunächst das Implantat im bidirektionalen
Kommunikationsvorgang S1 vom Programmiergerät 3 abgefragt. Im vorliegenden
Falle wird dies durch eine lokale Funkverbindung realisiert, es ist alternativ aber
auch die Kommunikation über Infrarotschnittstelle mit dem Patientengerät
12 denkbar, welches die Informationsanforderung entsprechend über eine lokale
Funkverbindung an das Implantat 11 weiterleitet und entsprechend die vom Implantat
11 empfangene, abgefragte Information über die Infrarotschnittstelle an das
Programmiergerät 3 übermittelt.
Nach Abfrage des Implantats 11 (in diesem Falle unmittelbar
über eine eigene lokale Funkverbindung) wird eine Infrarotverbindung zwischen
dem Programmiergerät 3 und dem Patientengerät 12 in nicht näher dargestellter
Weise hergestellt. Dann werden im Programmiergerät 3 die Benutzerdaten, welche
neben den personenbezogenen Daten des behandelnden Arztes auch weitere Daten über
den Patienten sowie weitere Nutzdaten umfassen, durch den Arzt kontrolliert und
durch Angabe seiner Nutzeridentifikation bestätigt, wobei sich der Arzt durch
Angabe von Nutzergruppe, Name und Passwort authentifizieren muss.
Darauf werden die aus dem Implantat 11 in Schritt S1 abgefragten
Geräteidentifikationsdaten 101 im Programmiergerät 3 mit den Benutzerdaten,
welche die genannten Arztidentifikationsdaten und übrigen Daten enthalten,
in einer als Registrierungsnachricht gekennzeichneten Datenstruktur 102 zusammengefasst,
welche serialisiert an das Patientengerät 12 im Kommunikationsschritt S2 zur
Weiterübertragung an das entfernte Datenverarbeitungssystem 2 übermittelt
wird. Die Weiterreichung der im Programmiergerät 3 zusammengesetzten Registrierungsnachricht
102 durch das Patientengerät 12 erfolgt in Schritt S3 über eine Mobilfunkverbindung
(GPRS). Das Datenverarbeitungssystem 2 verarbeitet die empfangene Registrierungsnachricht
103, indem sie die aus der Seriennummer des Implantats 11 und der Seriennummer des
Patientengerätes 12 bestehenden Geräteidentifikationsdaten und die Arztidentifikationsdaten
und weiteren Benutzerdaten ausliest und prüft, ob der Benutzer zur Registrierung
des patientengebundenen Gerätes 1 befugt ist und ob Implantat und Patientengerät
zueinander kompatibel sind. Hierzu greift das Datenverarbeitungssystem 2 auf in
Datenbank 21 gespeicherte Daten zurück. Ist das Ergebnis der automatisierten
Prüfung, in die weitere technische und administrative Informationen und Rahmenbedingungen
einbezogen werden können, positiv, so wird in Kommunikationsschritt S4 eine
Erfolgsmeldung 104a übermittelt (im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses
eine Fehlermeldung 104b) welche vom Patientengerät 12 empfangen und über
Infrarotschnittstelle in Kommunikationsschritt S5 an das Programmiergerät 3
weitergeleitet wird. Das Programmiergerät 3 gibt eine entsprechende Bestätigungs-
oder Fehlermeldung am Bildschirm aus.
In analoger Weise kann die Deregistrierung, also die endgültige
Abmeldung aus der laufenden Messdatenüberwachung, vorgenommen werden.
Fig. 2 zeigt eine alternative Ausführung für
den Verfahrens- und Kommunikationsablauf der automatischen Registrierung. Die grundsätzliche
Funktionalität der jeweiligen Systemkomponenten, patientengebundenes medizinisches
Gerät 1, entferntes Datenverarbeitungssystem 2 und Programmiergerät 3,
sind im Wesentlichen gleich, auch und insbesondere hinsichtlich des laufenden Betriebes
bei der Übermittlung von Signaldaten des überwachten Patienten, aber auch
für Holter- und Statistikspeicherdaten mit Informationen bspw. über den
Verlauf der Therapie zwischen Nachsorgevorgängen, aufgetretene Episoden oder
technische Funktionsparameter, sowie nachfolgend beschriebene Bedienprozeduren und
-elemente.
Wird in dieser Ausführungsvariante das Verfahren zur
automatischen Registrierung durch den Arzt am Programmiergerät 3, durch Betätigung
eines Buttons oder einer Checkbox ausgelöst, wobei ein solches Bedienerelement
zur optimalen Unterstützung des Arztes etwa nur dann erscheinen sollte, wenn
das Implantat noch nicht registriert wurde, so wird im Gegensatz zur in Fig.1 dargestellten
Ausführungsvariante hier zunächst in Kommunikationsschritt T1 ein Arztidentifikationsdatum
201a in Form eines alphanumerischen Arztschlüssels und eines Registrierungsbefehles
201b an das Implantat 11 übermittelt. Die Übermittlung von Arztidentifikationsdatum
201a und Registrierungsbefehl 201b kann dabei zeitlich unabhängig voneinander
erfolgen, oder es kann das Arztidentifikationsdatum zusammen mit dem Registrierungsbefehl
im Rahmen einer Programmübertragung des Programmiergerätes 3 an das Implantat
11 erfolgen, so dass das Implantat 11 veranlasst wird, unmittelbar nach Beendigung
des Programmiervorganges in Kommunikationsschritt T1 eine Registrierungsnachricht
205 zu erzeugen und versenden. Nach Absenden des Registrierungsbefehls 201b im Rahmen
des Kommunikationsschrittes T1 zeigt das Programmiergerät 3 eine Hinweismeldung
am Bildschirm an, dass das Patientengerät 12 einzuschalten ist und sicher zu
stellen ist, dass kein weiteres Patientengerät in Sendereichweite des Implantats
11 befindlich ist.
In nicht näher dargestellter Weise wird der vom Implantat
11 empfangene Registrierungsbefehl 201b ausgeführt, indem das Arztidentifikationsdatum
mit den im Implantat 11 gespeicherten Geräteidentifikationsdaten (der Seriennummer
des Implantats) und der Seriennummer des Patientengerätes 12, welches zuvor
aus dem selben über eine bidirektionale, lokale Funkverbindung abgefragt wurde,
in einer Datenstruktur resp. einem Datencontainer zusammengefasst.
Hierbei kann der Datencontainer in eine spezifische Form
gebracht werden, so dass er eindeutig als Registrierungsnachricht erkannt werden
kann. Hierzu bietet sich das Voranstellen eines Headers mit einer zugewiesenen Kennung
an.
Dann wird die so entstandene Registrierungsnachricht 205
im Kommunikationsschritt T5 an das Patientengerät 12 übermittelt. Das
Patientengerät wiederum übermittelt die Registrierungsnachricht über
eine Mobilfunkverbindung im Kommunikationsschritt T2 an das Datenverarbeitungssystem
2.
Alternativ ist möglich, dass im Implantat 11 zunächst
eine Registrierungsnachricht 205 erzeugt wird, welche zunächst lediglich das
Geräteidentifikationsdatum des Implantats 11 aufweist und das Geräteidentifikationsdatum
des Patientengerätes 12 erst nach dem Kommunikationsschritt T5 im Patientengerät
12 eingefügt wird, bevor die Registrierungsnachricht 202 im Kommunikationsschritt
T2 an die Datenverarbeitungszentrale weitergeleitet wird. Diese Variante kann auch
dann realisiert werden, wenn die Verbindung zwischen Implantat 11 und Patientengerät
eine unidirektionale Verbindung vom Implantat zum Patientengerät ist.
Gleichzeitig oder nach der Absendung bzw. Programmübertragung
im Kommunikationsschritt T1 wird im Programmiergerät 3 eine Registrierungsanforderung
203 erzeugt, welche den gleichen alphanumerischen Kurzschlüssel 201a als Arztidentifikationsdatum
enthält, wie er zuvor im Schritt T1 an das Implantat 11 übermittelt wurde.
Diese Registrierungsanforderung 203 enthält weiterhin personenbezogene Angaben
zum Arzt und zum Patienten, sowie die Geräteidentifikationsdaten des patientengebundenen
medizinischen Gerätes 1 (mindestens die des Implantats 11) sowie weitere Benutzerdaten
mit technischem und/oder administrativem Verwendungszweck. Als Registrierungsanforderung
in einen Datencontainer zusammengefasst und als solche in ähnlicher Weise wie
bei der Registrierungsnachricht kenntlich gemacht wird sie im Kommunikationsschritt
T3, parallel zur über die Mobilfunkverbindung übertragenen Registrierungsnachricht,
über eine leistungsfähige und hinreichend gesicherte Online-Verbindung
(z. B. Internet via https) an das Datenverarbeitungssystem 2 übertragen. Nach
dem Empfang der Registrierungsanforderung erwartet das Datenverarbeitungssystem
2 die der Registrierungsanforderung entsprechende Registrierungsnachricht innerhalb
eines vorbestimmten Zeitfensters, z. B. drei Minuten. Entsprechend kann das Zeitfenster
im Falle der zuerst eintreffenden Registrierungsnachricht auch von dieser ausgelöst
werden, so dass die zur Registrierungsnachricht passende Registrierungsanforderung
innerhalb des Zeitfensters erwartet wird. Das Erkennen einer Registrierungsanforderung
oder -nachricht als zur jeweils anderen Nachricht gehörend wird anhand der
in den Nachrichten jeweils enthaltenen Geräteidentifikationsdaten vorgenommen.
Treffen innerhalb des vorbestimmten Zeitfensters, dessen
Beginn und Dauer der Zeitgeber 23 festlegt, genau eine Registrierungsanforderung
und genau eine passende Registrierungsnachricht im Datenverarbeitungssystem 2 ein,
so wird das in der Registrierungsnachricht enthaltene Arztidentifikationsdatum und
das Geräteidentifikationsdatum auf Übereinstimmung mit der in der zugehörigen
Registrierungsanforderung enthaltenen Arztidentifikations- und Geräteidentifikationsdaten
überprüft. Stimmen diese Daten überein, so wird nach etwaiger weiterer
Überprüfung verschiedener technischer oder administrativer Bedingungen,
wie etwa der Abgleich der Seriennummern oder des Arztidentifikationsschlüssels
mit in Datenbank 21 enthaltenen Informationen (bspw. Kompatibilitätsinformationen
zwischen Implantat 11 und Patientengerät 12, Liste zertifizierter Ärzte),
die Registrierung des patientengebundenen medizinischen Gerätes 1 für
den Arzt, dessen Arztidentifikationsdatum übertragen wurde, und das Patientengerät,
welches die Registrierungsnachricht übertragen hat, vorgenommen. Die im Zuge
der Registrierung in der Datenbank 21 zu speichernden Geräteidentifikationsdaten
von Implantat 11 und Patientengerät 12 werden aus der Registrierungsnachricht
entnommen.
Im Falle der erfolgreichen Registrierung wird in Kommunikationsschritt
T4 eine Registrierungsbestätigung 204a über die Online-Verbindung zwischen
Programmiergerät 3 und Datenverarbeitungseinrichtung 2 übermittelt und
in Programmiereinrichtung 3 wird ein Hinweisfenster für den Benutzer angezeigt,
welches folgende Angaben enthält: Implantat-Typ und Geräteidentifikationsdatum
(Seriennummer) des unmittelbar zuvor registrierten Implantates, Arztidentifikationsdatum
(Arzt-Schlüssel) und Name des Arztes, Typ und Identifikationsdatum des Patientengerätes;
auf diese Weise kann der Arzt die Angaben sicherheitshalber erneut überprüfen
und den Vorgang seinerseits durch Betätigen eines OK-Buttons als Steuerungselement
bestätigen. Treffen innerhalb des angegebenen Zeitfensters jedoch keine oder
mehrere Registrierungsnachrichten zu einer Registrierungsanforderung ein, derart,
dass die enthaltenen Identifikationsdaten zueinander passen, so wird entsprechend
vom Datenverarbeitungssystem 2 in Kommunikationsschritt T4 eine Fehlernachricht
204b an das Programmiergerät 3 übermittelt, worauf im Programmiergerät
3 eine entsprechende Fehlermeldung angezeigt wird, welche die Ursache der fehlgeschlagenen
Registrierung, Hinweise zum Abstellen des Problems, sowie die Aufforderung zur Wiederholung
der Registrierung enthält.
Für den Deregistrierungsvorgang gemäß dieser
Ausführungsvariante wird eine Deregistrierungsanforderung vom Programmiergerät
3 über die Online-Verbindung zum Datenverarbeitungssystem 2 gesendet, wobei
diese Deregistrierungsanforderung durch das Betätigen eines Bedienelementes
auf der Bedienoberfläche des Programmiergerätes durch den Arzt ausgelöst
wird.