Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur
Integration in ein medizinisches Gerät, welches zur Einbindung in ein Kommunikationsnetzwerk,
das zumindest einen unsicheren Bereich sowie geräteseitig einen sicheren Bereich
aufweist, geeignet ist. Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung ein medizinisches
Gerät an sich, welches zur Einbindung in ein Kommunikationsnetzwerk mit zumindest
einem unsicheren Bereich und geräteseitig einem sicheren Bereich geeignet ist,
sowie ein medizinisches System mit einer Vielzahl von derartigen medizinischen Geräten
oder Teilgeräten. Zudem betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Steuerung
einer entsprechenden Vorrichtung zur Integration in ein medizinisches Gerät.
Im medizinischen Bereich wurden in der Vergangenheit die
meisten Geräte als Stand-Alone-Geräte konzipiert. Heute wird jedoch ein
wachsender Anteil dieser Geräte in Kommunikationsnetzwerke eingebunden. Die
Ursache hierfür liegt teilweise in einem wachsenden Kostenbewusstsein in medizinischen
Einrichtungen, die eine Verbesserung der verwendeten Prozesse, teilweise zentrale
Datenspeicherung und damit den Einsatz von Kommunikationsnetzwerken nötig machen,
aber auch in der wachsenden Komplexität von medizinischen Geräten, die
eine Realisierung mit einem einzelnen Computersystem nicht oder sehr aufwendig realisierbar
machen. Daher sind oft einzelne komplexe medizinische Geräte de facto Systeme,
die auf einer Anzahl einzelner Computer-Subsysteme basieren, welche über ein
Kommunikationsnetzwerk miteinander verbunden sind und gemeinsam zur Gesamtfunktionalität
des medizinischen Geräts beitragen. Es gibt andererseits viele aus einzelnen
medizinischen Geräten zusammengesetzte Systeme, die erst durch das Zusammenwirken
der einzelnen im System enthaltenen medizinischer Geräte eine Gesamtfunktionalität
erbringen, die von den einzelnen Geräten nicht erbracht werden kann. Somit
stellen diese Systeme medizinischer Geräte selbst wiederum medizinische Geräte
dar, die eine höhere Komplexibilität als die enthaltenen medizinischen
Subsysteme/-geräte aufweisen. Zum Beispiel kann im Bereich von Infusionspumpen
ein deutlicher Mehrwert entstehen, wenn Pumpen zu einem Pumpensystem zusammen gefügt
werden können, innerhalb dessen die Pumpen miteinander kommunizieren. Wenn
ein solches Pumpensystem auch noch mit der Außenwelt kommunizieren kann, ermöglicht
dies, die Infusionsdaten, welche von dem vom Pumpensystem mit Infusionen versorgten
Patienten anfallen, an ein Krankenhausinformationssystem weiterzuleiten. Es ist
dann möglich, das Infusionspumpensystem als ein medizinisches Gerät im
Sinne der hier beschriebenen Erfindung anzusehen.
Auch findet in den letzten Jahren aus Gründen der
Kostenreduktion eine zunehmende Verlagerung von Patienten aus dem stationären
in den ambulanten Bereich statt, die jedoch nur dann zu einer durchschlagenden Verringerung
der entstehenden Kosten führen kann, wenn die entstehenden medizinischen Daten
zu Zwecken der Analyse und Auswertung an die entsprechende medizinische Einrichtung
zeitnah und effizient übertragen werden können. Auch dies geschieht im
zunehmenden Maße mit Hilfe von Kommunikationsnetzwerken.
In diesem Kontext treten jedoch eine Reihe von Schwierigkeiten
und Gefahrenquellen auf, die insbesondere durch die bei der Behandlung von Patienten
bzw. bei der Bedienung von medizinischen Geräten notwendige hohe Sicherheit
von gesteigerter Wichtigkeit sind. Durch den Einsatz von Kommunikationsnetzwerken
in diesem Bereich entsteht daher auch eine neue Art von Gefährdungen für
den Patienten respektive den Bediener von medizinischen Geräten. Es ist möglich,
dass durch eine Einwirkung, die vom Kommunikationsnetz ausgeht, das medizinische
Gerät derart gestört wird, dass dies zu einer Gefährdung des behandelten
Patienten oder zu einer Fehlfunktion des medizinischen Geräts führen kann.
Eine solche Einwirkung, die zu einer möglichen Gefährdung durch das medizinische
Gerät führen kann, wird im Folgenden als Attacke auf das medizinische
Gerät bezeichnet. Eine solche Attacke kann z. B. durch Software verursacht
werden, die bewusst versucht, Sicherheitslücken auszuschöpfen, um an vermeintlich
vorhandene, kriminell nutzbare vertrauliche Daten des im medizinischen Gerät
enthaltenen Computersystems zu gelangen oder solche zu verfälschen. Derartige
Software wird im Folgenden als Malware bezeichnet. Da Malware die Zielteile der
Funktionalität eines Computersystems korrumpiert, um die Daten auszuspionieren
oder zu verfälschen, muss hier in besonders hohem Maße von einem Risiko
für den Patienten bzw. die korrekte Funktion des medizinischen Geräts
ausgegangen werden, wenn dieses von Malware attackiert wird.
Um die Datensicherheit und Geheimhaltung der im Netzwerk
enthaltenen Daten gewährleisten zu können, wird üblicherweise beim
Entwurf von Kommunikationsnetzwerken von Teilen des Kommunikationsnetzwerkes mit
unterschiedlichen Sicherheitsniveau ausgegangen. An den Trennstellen zwischen diesen
Bereichen werden üblicherweise Sicherungsmechanismen, wie z. B. Firewalls,
installiert. Der Schwerpunkt einer derartigen Absicherung der oben genannten Sicherungsmechanismen
liegt jedoch auf der kommerziell in hohem Maße interessanten Absicherung von
Datensicherheit und -geheimhaltung und ist nicht oder nur unvollkommen an die von
medizinischen Geräten herrührenden Anforderungen angepasst.
Es ist sogar möglich, dass eine Attacke auf ein medizinisches
Gerät durch andere Kommunikationspartner, also in der Regel medizinische Geräte,
innerhalb des als sicher angesehenen Teils eines Kommunikationsnetzes entsteht,
obwohl die einzelnen Kommunikationspartner fehlerfrei arbeiten und ein von Ihnen
als kooperativ angesehenes Kommunikationsverhalten aufweisen, das sich jedoch in
der Summe und in bestimmten Situationen zu einer Störung ausweiten kann. Dies
ist vergleichbar zu Staus auf einer Autobahn, die ab einer gewissen Fahrzeugdichte
spontan, also ohne erkennbare äußere Ursache, entstehen. Alternativ kann
eine Attacke auf ein medizinisches Gerät durch andere medizinische Geräte
innerhalb des als sicher angesehenen Teils eines Kommunikationsnetzes entstehen,
wenn die Kommunikationsprotolle zweier Klassen medizinischer Geräte zu möglichen
Fehlinterpretationen führen oder durch die Kommunikation der medizinischen
Geräte das andere medizinische Gerät überlastet wird.
In besonderem Maße erhöht sich potentielle Gefährdung
dann, wenn zur Erstellung des medizinischen Geräts fertige Allround-Software-Komponenten,
wie z. B. geläufige Betriebssysteme verwendet werden, die für eine Anzahl
möglicher Anwendungsfälle entwickelt wurden, eine hohe inherente Komplexität
aufweisen, und daher im besonderen Maße dem Risiko einer Attacke unterworfen
sind. Der Hersteller eines medizinischen Geräts befindet sich hier in dem Dilemma,
dass einerseits die verwendete Software-Komponente eine potentielle Gefährdung
darstellt, dass aber andererseits eine Entwicklung der medizinischen Geräte
ohne Verwendung solcher Komponenten so komplex ist, dass dadurch ein hohes potentielles
Risiko für den Patienten oder die korrekte Funktion des medizinischen Geräts
ausgeht. Was die Verwendung solcher Software-Komponenten noch riskanter macht, ist
die Tatsache, dass Malware meist gezielt für solche Software-Komponenten geschrieben
wird und daher dort vorhandene Sicherheitslücken gezielt ausnutzt. Dabei kann
die Malware entweder auf indirektem Wege über eine Verbindung des sicheren
Teils des Kommunikationsnetzes zu einem unsicheren Teil oder aber auf direktem Weg
über Datenträger oder eine Kombination beider Wege in das medizinische
Gerät gelangen.
Es ist das Ziel der vorliegenden Erfindung, diese Schwierigkeiten
zu beheben respektive zumindest teilweise zu lösen und eine Vorrichtung bereitzustellen,
welche medizinische Geräte vor den vorgenannten gefährdenden Einflüssen
aus einem Kommunikationsnetzwerk zu schützen erlaubt.
Die vorliegende Erfindung erlaubt es, auf die speziellen
Anforderungen einzugehen, die von medizinischen Geräten an eine Absicherung
gegenüber Attacken aus dem Netzwerk oder sonstigen Fehlfunktionen gestellt
werden, und betrifft eine Vorrichtung laut dem Oberbegriff des Anspruchs 1, die
Übertragungsmittel zur Übertragung von Kommunikationspaketen zu und von
dem medizinischen Gerät über das Kommunikationsnetzwerk aufweist, die
Überwachungsmittel aufweist, um den Zustand der Verbindung des Geräts
mit dem Netzwerk zu überwachen, und die Unterbrechungsmittel aufweist, um eine
bestehende Verbindung zwischen dem sicheren und unsicheren Bereich des Netzwerks
zu unterbrechen, falls während der Überwachung ein Zustand der Netzwerkverbindung
detektiert wird, der eine Gefährdung für einen vom Gerät behandelten
Patienten repektive für die korrekte Funktion des Geräts darstellt. Dies
hat den Vorteil, dass aufgrund der besonderen Anforderungen im medizinischen Bereich
sowie über die üblichen Eigenschaften typischer Firewalls hinausgehend
insbesondere die Verbindung des sicheren Bereichs des Kommunikationsnetzwerks zum
unsicheren Bereich komplett getrennt werden kann, falls eine Gefährdung irgendwelcher
Art für den Patienten oder das Gerät festgestellt wird.
In einer bevorzugten Ausprägung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung verfügen die Übertragungsmittel über einen Paketfilter,
der eine Paketfilterung bei den zwischen dem unsicheren Bereich und dem sicheren
Bereich des Kommunikationsnetzwerks übertragenen Kommunikationspaketen ausführt,
wobei der Paketfilter geeignet ist, für das medizinische Gerät potentiell
gefährdende Kommunikationspakte nicht passieren zu lassen. Weiterhin können
die Unterbrechungsmittel durch zumindest einen Unterbrechungsschalter realisiert
sein sowie die Überwachungsmittel zumindest eine Steuerungslogik aufweisen,
die bei Feststellung eines Zustands der Netzwerkverbindung, der eine Gefährdung
für einen Patienten oder für die korrekte Funktion des Gerätes darstellt,
die Unterbrechung des oder der Unterbrechungsschalter auslöst, um den unsicheren
Bereich vom direkt an das medizinische Gerät angeschlossenen sicheren Bereich
des Kommunikationsnetzwerks abzutrennen.
Der vorgenannte Paketfilter kann derart gestaltet werden,
dass er eine bidirektionale Paketfilterung bei den zwischen dem unsicheren Bereich
und dem sicheren Bereich des Kommunikationsnetzwerks übertragenen Kommunikationspaketen
auszuführen erlaubt. Dies gewährleistet somit eine Kontrolle und Filterung
der übertragenen Daten in beiden Richtungen. Zudem kann in diesem Falle die
Trennung zwischen sicherem Bereich und unsicherem Bereich des Kommunikationsnetzwerks
bevorzugt als logische Segmentierung ausgeführt sein.
Dadurch kann der Paketfilter insbesondere teilweise oder
vollständig die vorgenannten Überwachungsmittel und/oder die Unterbrechungsmittel
ersetzen, in dem er die Fährten der Kommunikationspakete oder alle Kommunikationspakete
beim Filtervorgang nicht passieren lässt.
Die Trennung zwischen sicherem Bereich und unsicherem Bereich
des Kommunikationsnetzwerks kann jedoch auch als physikalische Segmentierung ausgeführt
sein, insbesondere in Form unterschiedlicher physikalischer Übertragungswege
im sicheren bzw. im unsicheren Bereich des Netzwerks oder durch unterschiedliche
Instanzen desselben Übertragungswegs in diesem Bereich. Falls die im Kommunikationsnetzwerk
Verwendung findenden Übertragungswege kabelgebunden sind, ist es von besonderem
Vorteil, Lichtwellenleiter für die Übertragungswege zu benutzten, so wie
dies ausführlich in der nachfolgenden Beschreibung dargestellt und begründet
werden wird.
In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden
Vorrichtung besitzt die besagte Steuerungslogik Mittel zur Durchführung einer
statischen - und/oder einer dynamischen Prüfung der im Kommunikationsnetzwerk
zu übertragenden Daten, deren Ergebnis zur Aufrechterhaltung oder Trennung
einer bestehenden Verbindung zwischen dem unsicheren Bereich und dem sicheren Bereich
des Netzwerks durch Auslösen der/des Unterbrechungsschalters führt.
Der vorgenannte Unterbrechungsschalter kann auf der an
den sicheren Bereich des Kommunikationsnetzwerks angeschlossenen Seite und/oder
auf der an den unsicheren Bereich des Kommunikationsnetzwerks angeschlossenen Seite
der erfindungsgemäßen Vorrichtung angebracht sein. Dadurch ist es möglich,
nur das medizinische Gerät und/oder sowohl das medizinische Gerät als
auch die Vorrichtung selbst vom unsicheren Bereich des Netzes abzutrennen.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung besitzt diese eine redundante Architektur,
indem in den Überwachungsmitteln ein Modell der Funktionen der Übertragungsmittel
integriert ist, das deren korrekte Funktionsweise zu überprüfen erlaubt.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung kann auch mindestens zwei diversitäre
Kanäle mit jeweils eigenen Übertragungsmitteln, Überwachungsmitteln
sowie Unterbrechungsmitteln aufweisen, wobei jeder Kanal sowohl sich als auch den
anderen Kanal unabhängig überwachen und bei Feststellung eines Zustands
der Netzwerkverbindung, der eine Gefährdung für den Patienten respektive
für die komplette Funktion des Geräts darstellt, vom unsicheren Bereich
des Kommunikationsnetzwerks trennen kann. Die beiden vorgenannten Ausführungsformen
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zeichnen sich durch eine besonders
hohe Sicherheit gegenüber Attacken aus dem unsicheren Bereich des Kommunikationsnetzwerks
oder sonstigen Fehlfunktionen aus.
Die vorliegende Erfindung ist weiterhin auf ein medizinisches
Gerät an sich gerichtet, das zur Einbindung an ein Kommunikationsnetzwerk,
welches zumindest einen unsicheren Bereich sowie geräteseitig einen sicheren
Bereich aufweist, geeignet ist, und das eine erfindungsgemäße Vorrichtung
gemäß einer der vorstehend erwähnten Ausprägungen aufweist.
Bei dem medizinischen Gerät kann es sich insbesondere um Infusionspumpen oder
Patientenmonitore handeln.
Die vorliegende Erfindung richtet sich auch auf medizinische
Systeme mit einer Vielzahl von medizinischen Geräten der vorgenannten Art oder
solchen Teilgeräten, wobei das System zumindest eine wie vorstehend erwähnte
erfindungsgemäße Vorrichtung aufweist.
Schließlich richtet sich die vorliegende Erfindung
auf ein Verfahren zur Steuerung einer derartigen Vorrichtung, wobei das Verfahren
die Übertragung von Kommunikationspakten zu und von dem medizinischen Gerät
über das Kommunikationsnetz sicherstellt, es den Zustand der Verbindung des
Gerätes zum Netzwerk überwacht, und es eine bestehende Verbindung zwischen
dem sicheren Bereich und dem unsicheren Bereich des Netzwerks unterbricht, falls
während der Überwachung ein Zustand der Netzwerkverbindung festgestellt
wird, der eine Gefährdung für den Patienten respektive für die korrekte
Funktion des Geräts darstellt. Die verschiedenen Ausprägungen und Vorteile
eines derartigen Verfahrens werden in der nachfolgenden Beschreibung im Detail erläutert
werden.
Die beiliegenden Figuren stellen beispielhaft mehrere Ausführungsformen
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, eines erfindungsgemäßen
medizinischen Geräts bzw. Systems, und eines erfindungsgemäßen Verfahrens
dar.
- Fig. 1
- stellt die im Stand der Technik übliche Anbindung eines in der Wohnung
eines Patienten befindlichen medizinischen Geräts in der Wohnung eines Patienten
dar;
- Fig. 2
- illustriert schematisch und beispielhaft das Prinzip einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
- Fig. 3
- stellt eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit bidirektionaler Paketfilterung
in beispielhafter Art dar;
- Fig.4
- gibt skizzenhaft den Algorithmus eines in einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung verwendeten Paketfilters wieder;
- Fig. 5
- stellt die Abtrennung von Patientenmonitoren von einer Zentrale dar;
- Fig. 6
- stellt beispielhaft den Aufbau eines Systems medizinischer Geräte dar,
die durch einen unsicheren Teil eines Kommunikationsnetzwerks miteinander verbunden
sind;
- Fig. 7
- illustriert die Verwendung modifizierter Kommunikationspakte im ungesicherten
Teil des Kommunikationsnetzes;
- Fig. 8
- zeigt die Verwendung verschlüsselter Kommunikationspakete im ungesicherten
Teil des Kommunikationsnetzwerks;
- Fig. 9
- stellt eine Konfiguration, in der die erfindungsgemäße Vorrichtung
vom unsicheren Teil des Kommunikationsnetzes getrennt werden kann, dar;
- Fig. 10
- illustriert eine Konfiguration, welche die beidseitige Trennung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ermöglicht;
- Fig. 11
- zeigt ein Beispiel für eine redundante Architektur einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
- Fig. 12
- zeigt eine Konfiguration einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer
diversitär redundanten Architektur;
- Fig. 13
- illustriert eine mögliche diversitäre Realisierung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
- Fig. 14
- zeigt in beispielhafter Weise die Absicherung eines Systems von Infusionspumpen
gegen Einflüsse aus dem unsicheren Bereich des Kommunikationsnetzwerks;
- Fig. 15
- zeigt die herkömmliche Art und Weise der Anbindung von Patientenmonitoren
an einen zentralen Monitor;
- Fig. 16
- illustriert die Anbindung von Patientenmonitoren an einen Zentralmonitor über
erfindungsgemäße Vorrichtungen;
- Fig. 17
- illustriert schematisch und beispielhaft eine modular aufgebaute erfindungsgemäße
Vorrichtung;
- Fig. 18
- illustriert beispielhaft eine hierarchische Absicherung einer medizinischen
Einrichtung mittels der vorliegenden Erfindung;
Im Nachfolgenden wird nunmehr die vorliegende Erfindung
unter Verweis auf die vorstehenden Figuren im Detail erläutert werden. Zunächst
sei dabei auf Fig. 1 verwiesen, welche die bisher übliche Anbindung eines datenerfassenden
medizinischen Geräts, das sich in der Wohnung des Patienten befindet, darstellt.
Dabei sind die Wohnung 1 des Patienten und die medizinische Einrichtung 2, deren
Systemgrenzen durch gestrichelte Linien angedeutet sind, über ein WAN-Netzwerk
3, z. B. das Internet, miteinander verbunden. Das datenerfassende medizinische Gerät
4 ist über das LAN-Netzwerk 5 an das WAN-Netzwerk 3 angekoppelt. Daran ist
das LAN-Netzwerk 6 der medizinischen Einrichtung und an jenes das auswertende medizinische
Gerät 7 angekoppelt. Der aus Sicht der medizinischen Einrichtung unsichere
Bereich 8 des Kommunikationsnetzwerks ist in Fig. 1 durch einen grauen Pfeil symbolisiert.
Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, dass im sicheren Bereich des Kommunikationsnetzwerks
angebrachte medizinische Gerät gegen Einflüsse aus dem unsicheren Bereich
8 des Netzwerks zu schützen. Dies soll auf einfache und effiziente Art und
Weise realisiert werden und dennoch die im medizinischen Bereich üblichen hohen
Sicherheitsstandards erfüllen.
In Fig. 2 ist eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung wiedergegeben. Die erfindungsgemäße Vorrichtung 9 sichert
ein medizinisches Gerät 10 gegen mögliche Attacken, die aus dem unsicheren
Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 kommen können, ab. Es bedient sich
dazu auf dem Weg vom unsicheren Teil des Kommunikationsnetzes 11 zum medizinischen
Gerät eines Paketfilters 12, der Kommunikationspakete, welche das medizinische
Gerät 10 potentiell gefährden könnten, nicht passieren lässt.
Eine Steuerungslogik 13 ermöglicht es, den unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes
11 vom medizinischen Gerät 10 mit Hilfe des Unterbrechungsschalters 14 abzutrennen.
Dabei ist hier beispielhaft eine Form der Trennung aufgezeichnet, bei der die erfindungsgemäße
Vorrichtung sich selbst ebenfalls vom sicheren Bereich 11a des Kommunikationsnetzes
11 trennen kann.
Das medizinische Gerät 10 kann dabei ggf. als System
mehrerer medizinischer Teilgeräte 15, 16, die an einem sicheren Bereich 11a
des Kommunikationsnetzes 11 angeschlossen sind, ausgeführt sein.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann vorteilhaft
ausgestaltet werden, indem die Paketfilterung bidirektional, also sowohl in Richtung
vom unsicheren Bereich 11 b zum sicheren Bereich 11a des Kommunikationsnetzes 11
als auch in umgekehrter Richtung vorgenommen wird. In diesem Fall wird nicht nur
das medizinische Gerät vor einer Attacke, die aus dem unsicheren Teil des Kommunikationsnetzes
11 erfolgen kann, abgesichert, sondern zusätzlich der Einfluss, den das medizinische
Gerät im Fehlerfall auf diesen unsicheren Teil des Kommunikationsnetzes 11
ausübt, minimiert. In Fig. 3 ist die schematische Zeichnung einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit bidirektionaler Paketfilterung dargestellt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung mit bidirektionaler
Paketfilterung 18 sichert ein medizinisches Gerät 10 gegen mögliche Attacken,
die aus dem unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 auftreten können,
ab und sorgt gleichzeitig für eine im Fehlerfall minimale Belastung des unsicheren
Teils 11 des Kommunikationsnetzes 11 durch das medizinische Gerät 10. Es bedient
sich dazu eines Paketfilters 12, der sich aus zwei Paketfiltern zusammensetzt, die
die verschiedenen Richtungen des Paketflusses überwachen. Auf dem Weg vom unsicheren
Teil des Kommunikationsnetzes 11 zum medizinischen Gerät wird ein Paketfilter
12a eingesetzt, der Kommunikationspakete, welche das medizinische Gerät 10
potentiell gefährden können, nicht passieren lässt. In Gegenrichtung
wird ein Paketfilter 12b eingesetzt, der die Rückwirkung des medizinischen
Geräts auf den unsicheren Teil des Kommunikationsnetzes 11 minimieren kann.
Eine Steuerungslogik 13 ermöglicht es, die Vorrichtung 9 selbst und den unsicheren
Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 vom medizinischen Gerät 10 mit Hilfe
des Unterbrechungsschalters 14 abzutrennen, wobei dieser sich aus zwei Teilen 14a
und 14b für die unterschiedlichen Richtungen des Kommunikationsflusses zusammensetzt.
Die beiden Teile des Unterbrechungsschalters werden dabei im Normalfall gleichzeitig
betätigt, eine wechselweise Schaltung kann jedoch in Sonderfällen auch
sinnvoll sein, z.B. zur Minimierung einer Auslastung des Kommunikationsnetzes 11.
Das medizinische Gerät 10 kann auch hier ggf. als
System mehrerer medizinischer Teilgeräte 15, 16 die an dem sicheren Bereich
11a des Kommunikationsnetzes 11 angeschlossen sind, ausgeführt sein.
Eine durch den Unterbrechungsschalter 14 vorgenommene vollständige
oder durch den Paketfilter 13 vorgenommene teilweise (da Kommunikationspakete ausbleiben)
Trennung des medizinischen Geräts 10 vom unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes
11 muss im Rahmen der Risikoanalyse des medizinischen Geräts 10 betrachtet
werden und zu einem sicheren Zustand desselben führen, in dem eine besondere
Gefährdung des Bedieners oder Patienten des medizinischen Geräts 10 ausgeschlossen
ist, um die erfindungsgemäße Vorrichtung 9 einsetzen zu können. In
der Praxis dürfte diese Einschränkung des Gebrauchs der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 9 kaum relevant sein, da mit einem Abriss einer Netzwerkverbindung z.B.
aufgrund von Fehlern in der Verkabelung immer gerechnet werden muss, und andere
Verfahren zur Risikominimierung wie z.B. redundante Netzwerkarchitekturen in den
meisten Einsatzfällen zu kostspielig sind.
Damit der Paketfilter 12 und der Unterbrechungsschalter
14 ihre Aufgaben wahrnehmen können, muss eine Segmentierung, also eine
Trennung logischer und/oder physikalischer Art zwischen dem unsicheren Bereich 11
b und dem sicheren Bereich 11a des Kommunikationsnetzes 11 vorhanden sein. Anderenfalls
könnten Kommunikationspakete ohne Zutun bzw. Möglichkeiten der Beeinflussung
durch den Paketfilter 12 und Unterbrechungsschalter 14 beliebig zwischen unsicherem
Bereich 11 b und sicherem Bereich 11a des Kommunikationsnetzes 11 transportiert
werden.
Die Art und Weise, wie einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung eine Segmentierung der beiden Teile 11 und 17 des Kommunikationsnetzes
11 stattfindet, kann dabei völlig unterschiedlich sein. Als Beispiele für
mögliche Segmentierungen bieten sich die Verwendung von auf anderen physikalischen
Prinzipien beruhender Kommunikationsnetze 11 (z.B. LAN / WLAN), eines anderes Protokolls,
der Transport von Dateien oder die Umsetzung von TCP/IP-Paketen an, es sind aber
auch weitere Arten der Segmentierung denkbar.
Die Funktionsweise des Unterbrechungsschalters 14 hängt
essentiell von der Art der verwendeten Segmentierung zwischen unsicherem Bereich
11 b und sicherem Bereich 11a des Kommunikationsnetzes 11 ab.
Wird eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit bidirektionaler
Paketfilterung 18 eingesetzt, kann die Segmentierung zwischen dem sicheren Bereich
11a und dem unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 logisch erfolgen,
z.B. indem hinter der erfindungsgemäßen Vorrichtung 18 ein anderes Kommunikationsprotokoll
auf dem Kommunikationsnetz 11 verwendet wird, als vor der erfindungsgemäßen
Vorrichtung. Im Normalfall nimmt der Paketfilter 12 - der die Protokollanalyse sowieso
vornimmt - auch eine Übersetzung zwischen den verschiedenen Kommunikationsprotokollen
vor.
Der Paketfilter 12a kann dann z.B. bei Bedarf die Protokollübersetzung
für auszufilternde Kommunikationspakete nicht vornehmen. Damit werden z.B.
im sicheren Bereich 11a des Kommunikationsnetzes 11 für die entsprechenden
Kommunikationspakete keine gültigen übersetzten Kommunikationspakete mehr
erzeugt. Es ist sogar vorstellbar, dass in diesem Fall die Funktion des Unterbrechungsschalters
14 durch den Paketfilter 12a mit übernommen wird, indem dieser die Übersetzung
dauerhaft und für alle Kommunikationspakete einstellt. Das medizinische Gerät
10 ist dann logisch vom unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 getrennt,
wenn auch eine physikalische Trennung nicht erfolgt ist. In Gegenrichtung muss der
Paketfilter 12b die entsprechenden Aufgaben übernehmen, und es gelten die gleichen
Prinzipien in umgekehrter Richtung. Auf diese Weise lässt sich ein sehr kostengünstiger
Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung realisieren.
Theoretisch ist es jedoch vorstellbar, dass Kommunikationspakete
des im unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 verwendeten Kommunikationsprotokolls
auch im Kommunikationsprotokoll, welches im sicheren Bereich 11a des Kommunikationsnetzes
11 verwendet wird, gültige Kommunikationspakete darstellen, die eine Attacke
auf das medizinische Gerät 10 durchführen. Zwar lässt sich dieses
Risiko durch sorgfältige Auswahl der verwendeten Kommunikationsprotokolle minimieren,
ein gewisses Restrisiko bleibt jedoch bestehen, wenn ein Angriff auf den sicheren
Bereich 11a des Kommunikationsnetzes 11 durch einen ,Brut-Force-Angriff' oder einen
,Bubbling Idiot', der zufällige Kommunikationspakete sendet, erfolgt. In diesem
Fall können nach einer gewissen Zeit gültige Kommunikationssequenzen für
das Kommunikationsprotokoll, das auf dem sicheren Bereich 11a des Kommunikationsnetzes
11 eingesetzt wird, 'erraten' werden.
Daher kann ein besonders hohes Maß an Absicherung
des medizinischen Geräts 10 erfolgen, wenn eine physikalische Segmentierung
zwischen dem unsicheren Bereich 11b und dem sicheren Bereich 11a des Kommunikationsnetzes
11 besteht.
Eine solche physikalische Segmentierung kann realisiert
werden, indem unterschiedliche physikalische Übertragungswege für den
unsicheren Bereich 11 b und den sicheren Bereich 11a des Kommunikationsnetzes 11
eingesetzt werden. So könnte der unsichere Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes
11 eine funkbasierte Übertragung, der sichere Bereich 11a eine Übertragung
über Netzwerkkabel verwenden. Es lassen sich aber auch unterschiedliche Instanzen
des gleichen Übertragungswegs nutzen, indem z.B. zwei getrennte Netzwerkverkabelungen
oder unterschiedliche Funkträgerfrequenzen für die beiden Bereiche 11
a und 11 b des Kommunikationsnetzes 11 zur Verwendung kommen.
Eine besonders vorteilhafte Anwendung des beschriebenen
Geräts 9 ergibt sich bei kabelgebundenen elektrischen Kommunikationsnetzen
11 jedoch, wenn eine physikalische Segmentierung der beiden Bereiche 11a und 11b
des Kommunikationsnetzes 11 vorgenommen wird. In diesem Fall kann die beschriebene
Vorrichtung nämlich auch eine Absicherung der medizinischen Geräte gegen
elektrische Störungen, die durch den unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes
11 in das medizinische Gerät eingebracht werden können, und eine Fehlfunktion
desselben und damit eine Gefährdung von Patient oder Anwender auslösen
können.
Auch das für medizinische Geräte wichtige Absichern
von Berührspannungen gegenüber fehlerhaften hohen Spannungen im unsicheren
Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 kann in diesem Fall durch die erfindungsgemäße
Vorrichtung 9 erfolgen.
Ist eine Absicherung der Berührspannungen bei der
gegebenen Anwendung besonders kritisch, kann es vorteilhaft sein, für den sicheren
Bereich 11a des Kommunikationsnetzes 11 ein auf Lichtwellenleitern basierendes Kommunikationsnetz
11 zu verwenden, da durch dieses prinzipiell keine Potentialausgleiche erfolgen.
Sowohl der unsichere Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes
11 als auch der sichere Bereich 11a des Kommunikationsnetzes 11 können kabelgebunden
sein, es sind aber auch andere Realisierungen denkbar, die die Daten über Licht,
Funk, Schall oder andere Transportwege übermitteln. Die Methoden der Übertragung
müssen in beiden Bereichen 11a und 11b des Kommunikationsnetzes 11 nicht die
gleichen sein; in diesem Fall ist es vorteilhaft, wenn die erfindungsgemäße
Vorrichtung eine Umsetzung zwischen diesen Übertragungsmethoden selbst vornehmen
kann, da so nicht ein weiteres Gerät für diese Umsetzung benötigt
wird.
In Fig. 4 ist ein einfacher möglicher Grundalgorithmus
für den Paketfilter 12 dargestellt. Der Paketfilter wartet auf den Empfang
von Kommunikationspaketen aus dem unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes
11. Sobald ein Kommunikationspaket vorhanden ist, nimmt er dieses entgegen und prüft
sodann, ob das Paket für die Weiterleitung an das medizinische Gerät 10
gültig ist. Ist dies der Fall, wird das Kommunikationspaket weitergeleitet,
anderenfalls wird es verworfen. Anschließend wartet der Paketfilter 12 wieder
auf den Empfang des nächsten Pakets.
Es kann hierbei insbesondere für eine Nachverfolgbarkeit
des Verhaltens der erfindungsgemäßen Vorrichtung 9 von Vorteil sein, wenn
ein Logging über empfangene und verworfene Kommunikationspakete durchgeführt
werden und damit die korrekte Konfiguration des Paketfilters 12 geprüft werden
kann.
Um entscheiden zu können, welche Kommunikationspakete
vom unsicheren Bereich 11b des Kommunikationsnetzes 11 in den sicheren Bereich 11a
des Kommunikationsnetzes 11 übernommen werden sollen, wird vom Paketfilter
12 zusätzliches Wissen über die Struktur der medizinischen Einrichtung,
der inneren Struktur des medizinischen Geräts und seiner Subgeräte, deren
Eigenschaften, momentaner Zustand und Ähnliches ausgewertet.
Im einfachsten Fall könnten z.B. lediglich die von
festen MAC-Adressen oder IP-Adressen stammenden Kommunikationspakete den Paketfilter
12 passieren, oder nur solche, die die Kommunikation auf erlaubten Ports durchführen.
Auch weitergehende Prüfungen der Kommunikation, wie eine Stateful Inspection
können durchgeführt werden. Das Verhalten der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 9 wäre auf der Stufe der Überwachung der Netzwerkverbindungen
in diesem Fall ähnlich zu demjenigen einer Hardware-Firewall; die Regeln zur
Paketfilterung könnten jedoch wesentlich genauer spezifiziert und dem zu schützenden
medizinischen Gerät angepasst werden. Im Unterschied zu gewöhnlichen Firewalls
wird hier jedoch bei Feststellung gefährdender Kommunikationspakete die Verbindung
zum unsicheren Bereich 11 b des Netzwerks 11 getrennt.
Als besonders vorteilhaft stellt es sich zudem dar, wenn
die erfindungsgemäße Vorrichtung 9 eine Protokollanalyse des an das medizinische
Gerät 10 zu übertragenden Kommunikationsprotokolls durchführt, und
nur solche Kommunikationspakete den Paketfilter 12 passieren lässt, die dem
Kommunikationsprotokoll des medizinischen Geräts 10 entsprechen. Dadurch ist
die Gefahr einer Attacke auf das medizinische Gerät 10 bereits deutlich reduziert.
Darüber hinaus ermöglicht es eine Prokollanalyse
auch, im Rahmen des Protokolls auftretende Daten auf gültige Datenwerte zu
überprüfen und nur solche Kommunikationspakete den Paketfilter 12 passieren
zu lassen, deren Daten im erlaubten Wertebereich sind.
Im Gegensatz zu Firewalls, welche Kommunikationsnetze 11
für allgemein verwendbare Computersysteme absichern, kann der Paketfilter 12
nämlich genau auf die zu verwendenden Kommunikationsprotokolle angepasst werden,
da die Installation beliebiger Programme auf den in medizinischen Geräten eingebetteten
Computersystemen im Allgemeinen weder möglich noch vom Hersteller zugelassen
ist, wenn von diesen Geräten eine mögliche Gefährdung für den
Bediener oder Patienten des medizinischen Geräts ausgeht. Deshalb erfahren
die von einem medizinischen Gerät verwendeten Kommunikationsprotokolle seltener
Änderungen, die ggf. einer Anpassung des Paketfilters bedürfen, als dies
bei allgemein verwendbaren Computersystemen der Fall ist.
Eine besonders vorteilhafte Ausprägung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 18 mit bidirektionaler Paketfilterung ergibt sich dann, wenn eine stattfindende
Prüfung der eingesetzten Kommunikationsprotokolle auch zugleich genutzt wird,
um die Daten in von anderen medizinischen Geräten verwendete Kommunikationsprotokolle
und/oder in ein auf anderen physikalischen Prinzipien beruhendes Kommunikationsnetz
11 zu übersetzen und damit eigentlich inkompatiblen Geräten die Kommunikation
miteinander zu ermöglichen.
Auch um entscheiden zu können, wann eine Trennung
vom potentiell unsicheren Teil des Kommunikationsnetzes 11 vorgenommen werden soll,
wird zusätzliches Wissen über die Struktur der medizinischen Einrichtung,
der inneren Struktur des oder der medizinischen Geräte, deren Eigenschaften
und Ähnliches ausgewertet.
Außerdem kann die beschriebene Vorrichtung im Falle
einer erkannten potentiellen Gefahr durch den unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes
11 die Verbindung desselben zum medizinischen Gerät 10 vollständig unterbrechen,
sodass eine Einschränkung mancher seiner Funktionen möglich ist, seine
Kernfunktionalität jedoch noch gegeben ist.
Am Beispiel eines Patientenmonitor-Systems, das schematisch
in Fig. 5 dargestellt ist, soll eine derartige Abtrennung verdeutlicht werden. Eine
Zentrale 19, die im unsicheren Bereich 11b des Kommunikationsnetzes 11 liegt, ist
mit mehreren durch erfindungsgemäße Vorrichtungen 9 abgesicherten Patientenmonitoren
20, 21 und 22 verbunden, die damit jedes für sich in einem sicheren Bereich
11a des Kommunikationsnetzwerks 11 liegen. Im Fall einer erkannten potentiellen
Gefahr kann durch die erfindungsgemäße Vorrichtungen 9 die Verbindung
zum unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 und damit zur Zentrale 19
unterbrochen werden, was eine Einschränkung der Funktionalität der Patientenmonitore
20, 21 und 22 darstellt, deren Kernfunktionalität, das Monitoring - wenn auch
weniger komfortabel - dennoch weiterhin zur Verfügung steht. In der Zeit der
Unterbrechung können keinerlei Zugriffe von den Patientenmonitoren 20, 21 und
22 auf die Zentrale 19 und umgekehrt durchgeführt werden.
Eine solche Trennung kann insbesondere dann sehr vorteilhaft
sein, wenn z.B. ältere medizinische Geräte eingesetzt werden, die nur
unzulänglich für die auf heutigen Kommunikationsnetzen 11 hohen Datenraten
vorbereitet sind, da bei der Entwicklung des Geräts von dedizierten Kommunikationsnetzwerken
11 für eben diese Geräte ausgegangen wurde, diese Voraussetzung aber aufgrund
der Infrastruktur der medizinischen Einrichtung nicht mehr gegeben ist. Sind z.
B. aufwändige Interruptbehandlungsroutinen in den medizinischen Geräten
eingesetzt, kann u.U. bereits eine reine Überlast auf dem Kommunikationsnetz
11 dazu führen, dass eine unzulässig hohe Auslastung der Prozessoren in
den medizinischen Geräten hervorgerufen wird, selbst wenn die eigentlichen
übertragenen Daten völlig harmlos sind. Während sich ein einzelnes
medizinisches Gerät in diesem Fall in einen sicheren Zustand begeben muss,
kann der gleichzeitige Übergang einer größeren Gruppe medizinischer
Geräte in genau diesen Zustand einen durch die Gruppenkomplexität hervorgerufenen
kritischen Gesamtzustand hervorrufen. Wenn also zum Beispiel ein einzelner Patientenmonitor
in einer Intensivstation einen Fehler aufweist, diesen aber selbständig erkennt
und mit einer Alarmgabe den Dienst mit einem Gerätealarm einstellt, ist diese
Situation per se nicht unbedingt als kritisch einzustufen. Ähnliches gilt für
eine Infusionspumpe. Fallen aber auf der selben Intensivstation aufgrund von Störungen,
die durch das Kommunikationsnetz 11 provoziert werden, alle Patientenmonitore und
alle Infusionspumpen gleichzeitig aus, ist die entstehende Gefährdung für
alle dort behandelten Patienten ungleich größer.
Die Steuerungslogik 13 kann die Entscheidung über
das Durchführen einer Trennung der Bereiche des Kommunikationsnetzes 11 anhand
von statischen Prüfungen der zu übermittelnden Daten vornehmen. Als solche
bieten sich z.B. eine Prüfung von IP-Adressen der Kommunikationspartner, der
verwendeten MAC-Adressen dieser, eine Verwendung bestimmter Ports und/oder insbesondere
eine Syntax- und/oder Semantik- und Konsistenzprüfung der übermittelten
Daten an.
Im Normalfall wird eine statische Prüfung von zu übermittelnden
Kommunikationspaketen eher zu einem Verwerfen der Pakete im Paketfilter als zu einer
Trennung von unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 führen. Im
Falle besonders hoher Sicherheitsanforderungen für das medizinische Gerät
10 kann es jedoch sinnvoll sein, wenn zu häufige Verletzungen der statischen
Gültigkeitsprüfungen zu einer temporären oder sogar dauerhaften Trennung
vom unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 führen.
Eine Entscheidung über das Durchführen einer
Trennung der Bereiche 11 a und 11 b des Kommunikationsnetzes 11 kann aber auch erfolgen,
indem eine dynamische Prüfung der zu übermittelnden Daten durchgeführt
wird. Solche Prüfungen können z.B. die Antwortzeiten des Kommunikationspartners,
ein maximaler zulässiger Datenfluss zu den zu schützenden medizinischen
Geräten oder auch ein minimaler Datenfluss, der auf eine korrekte Funktion
des Kommunikationspartners hinweist, sein. Auch zustandsbasierte Überwachungen,
die ein Modell der an der Kommunikation beteiligten Geräte beinhalten, sind
hier sehr vorteilhaft.
Eine besondere Form der Nutzung des erfindungsgemäßen
Geräts 9 ergibt sich, wenn mehrere medizinische Subgeräte, die gemeinsam
als ein medizinisches System/gerät zusammenarbeiten, durch einen unsicheren
Teil 11 b des Kommunikationsnetzes 11 miteinander verbunden werden. In dieser Konstellation
empfiehlt es sich, die medizinischen (Sub-)Geräte jeweils einzeln mit erfindungsgemäßen
Vorrichtungen 9 auszustatten. Es kann in diesem Fall sogar sinnvoller sein, erfindungsgemäße
Vorrichtungen 18 mit bidirektionaler Paketfilterung zu verwenden, wie später
dargelegt wird.
In Fig. 6 ist der Aufbau eines Systems medizinischer Geräte,
welche durch einen unsicheren Teil des Kommunikationsnetzes 11 miteinander verbunden
sind, dargestellt. Über den unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes
11 sind die beiden medizinischen Geräte 10a und 10b, welche zusammen ein medizinisches
System bilden, miteinander verbunden. Sie hängen an jeweils durch die erfindungsgemäßen
Vorrichtungen mit bidirektionaler Paketfilterung 18a und 18b abgesicherten sicheren
Bereichen 11 a.1 und 11 b.2 des Kommunikationsnetzes 11. Ein weiteres, jedoch nicht
oben genanntem medizinischen System zugehöriges medizinisches Gerät 10c
ist durch die ihm zugeordnete erfindungsgemäße Vorrichtung 18c abgesichert
und mit dem unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 verbunden.
Sind die Paketfilter der erfindungsgemäßen Vorrichtungen
18a, 18b und 18c optimal eingestellt und werden geeignete Kommunikationsprotokoll
verwendet, kann zwischen den medizinischen Geräten 10a und 10b eine Kommunikation
stattfinden, ohne dass diese vom medizinischen Gerät 10c bemerkt wird. Umgekehrt
kann zwischen dem medizinischen Gerät 10c und anderen, sich im unsicheren Bereich
des Kommunikationsnetzes 11 befindlichen Geräten eine Kommunikation stattfinden,
ohne dass diese die medizinischen Geräte 10a und 10b beeinflusst. Wenn aber
die von den Geräten 10a, 10b und 10c verwendeten Kommunikationsprotokolle gleich
sind, und z.B. darüber hinaus ein Anteil der Kommunikation als Broadcast -
also alle Teilnehmer im Kommunikationsnetz 11 gleichzeitig ansprechend - durchgeführt
wird, kann die oben genannte Methode versagen.
In diesem Fall empfiehlt es sich, wenn die Paketfilter
13 der den medizinischen Geräten 18a und 18b zugeordneten erfindungsgemäßen
Vorrichtungen 10a und 10b eine Übersetzung der Kommunikationsprotokolle so
vornehmen, dass im unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 gegenüber
dem Originalprotokoll modifizierte Kommunikationspakete verwendet werden. In Fig.
7 ist der Ablauf einer solchen Vorgehensweise unter Bezug auf Fig. 6 schematisch
dargestellt.
Ein Kommunikationspaket 26, welches die als ,Data' gekennzeichneten
Daten enthält wird von der erfindungsgemäßen Vorrichtung 18b beim
Übergang vom einen sicheren Bereich 11a.2 des Kommunikationsnetzes 11 in ein
anderes Kommunikationspaket 27, welches innerhalb des unsicheren Bereich 11 b des
Kommunikationsnetzes 11 transportiert wird, umgewandelt. Die Umwandlung kann dabei
sehr einfach und schnell erfolgen, indem das originale Kommunikationspaket 26 in
ein anderes Kommunikationspaket 27 eingebettet wird. Es kann dabei vorteilhaft sein,
wenn zusätzliche Daten 28 - wie z.B. eine Signatur-in das Kommunikationspaket
27 eingebettet sind, z.B. um bei gleichen Protokollen verschiedene Gruppen von medizinischen
Geräten voneinander zu trennen und/oder um als erfindungsgemäße Vorrichtung
18a feststellen zu können, dass die Daten innerhalb des unsicheren Teils 11
b des Kommunikationsnetzes 11 nicht verändert wurden. Das erfindungsgemäße
Gerät 18a wandelt bei einer Weiterleitung das modifizierte Kommunikationspaket
27 in ein vom medizinischen Gerät 10a verwendbares Kommunikationspaket 29 um,
welches im bei gleichem verwendeten Kommunikationsprotokoll meist identisch zum
ursprünglichen Kommunikationspaket 26 sein dürfte.
Auf diese Weise ist es effizient möglich, die wechselseitige
Beeinflussung verschiedener Kommunikation auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Wird vom erfindungsgemäßen Gerät 18a z.B. durch eine Signaturprüfung
festgestellt, dass das ankommende Kommunikationspaket 27 eine Verfälschung
erfahren hat, wird das entsprechende Paket 29 nicht erzeugt. Es besteht dann evtl.
ein Indiz für eine Attacke und die Steuerungslogik 13 könnte die Trennung
vom unsicheren Teil des Netzes - ggf. auch erst nach häufigerem Auftreten solcher
Vorfälle - durchführen.
Bei der beschriebenen Netzstruktur, bei der der unsichere
Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 verwendet wird, um zwei medizinische Subgeräte
miteinander kommunizieren zu lassen, können jedoch neben den zuvor beschriebenen
potentiellen Gefährdungen von Patient und/oder Bediener auch Anforderungen
an die Sicherung von Daten gegenüber Einsichtnahme durch unbefugte Dritte gestellt
werden. Es kann durch eine Erweiterung der in Fig. 7 gezeigten Vorgehensweise diese
Anforderung erfüllt werden. In Fig. 8 ist der Ablauf dieser erweiterten Vorgehensweise
dargestellt.
Ein Kommunikationspaket 26 enthält die als ,Data'
gekennzeichneten Daten. Es wird von der erfindungsgemäßen Vorrichtung
18b beim Übergang vom einen sicheren Teil 11a.1 des Kommunikationsnetzes 11
in den unsicheren Bereich 11b in ein anderes modifiziertes Kommunikationspaket 31
umgewandelt. Im Gegensatz zum Vorgehen in Fig. 7 wird das ursprüngliche Kommunikationspaket
nicht einfach in das neue Kommunikationspaket eingebettet, sondern der Datenbereich
in einen verschlüsselten Datenbereich 30, der als 'dATA' gekennzeichnet ist,
umgewandelt. Dabei können die aus anderen Anwendungsbereichen symmetrischen
und/oder unsymmetrischen Verfahren eingesetzt werden, ggf. mit einer zusätzlich
eingebetteten Signatur zur Unterscheidung verschiedener Gruppen medizinischer Geräte
oder schneller Prüfung der Unversehrtheit der Kommunikationspakete. Beim Übergang
in den zweiten sicheren Teil 11a.2 des Kommunikationsnetzes 11 wird das modifizierte
und verschlüsselte Kommunikationspaket 31 in ein vom medizinischen Gerät
23 verwendbares Kommunikationspaket 29 umgewandelt, welches bei gleichem verwendeten
Kommunikationsprotokoll meist identisch zum ursprünglichen Kommunikationspaket
26 ist.
Es entsteht dadurch eine Art virtuelles privates Netzwerk
(VPN) zwischen den Geräten 10a und 10b sodass Inhalte der Kommunikation von
anderen Kommunikationsfähigen Geräten im unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes
11 weder unbemerkt modifiziert noch ausgelesen werden können. Besonders vorteilhaft
stellt sich diese Vorgehensweise dar, wenn es sich beim unsicheren Bereich 11 b
des Kommunikationsnetzes 11 um das Internet handelt, wie es bei der Anbindung eines
medizinischen Geräts in der Wohnung des Patienten meist der Fall sein dürfte.
Diese Sicherung kann sehr vorteilhaft sogar innerhalb einer
medizinischen Einrichtung eingesetzt werden, um Daten durch einen ,öffentlicheren
Teil' des Kommunikationsnetzes 11 zu transportieren, ohne Unbefugten die Möglichkeit
zu geben, die Daten einzusehen. Wenn eine sehr detaillierte Analyse der übertragenen
Daten zur Absicherung durchgeführt wird, kann die beschriebene Erfindung besonders
effizient eine Auftrennung der Daten in einen unverschlüsselten ,öffentlichen'
und einen verschlüsselten 'privaten' Teil vornehmen.
Sollen Daten zwischen medizinischen Subgeräten 10a
und 10b ausgetauscht werden, die ein besonders hohes Gefährdungspotential bei
einer möglichen Verfälschung aufweisen, kann es von Vorteil sein, eine
solche potentielle Verfälschung im unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes
11 durch das Speichern und Senden ,veralteter' Kommunikationspakete zu verhindern,
indem in jedem über den unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11
gesendeten Kommunikationspaket ein veränderlicher Teil enthalten ist, dessen
Korrektheit beim Empfang geprüft wird, bevor das Kommunikationspaket den Paketfilter
passiert. Dieser kann z.B. eine einfache Zahl mit einer definierten Folge sein.
Wird als veränderlicher Teil eine Uhrzeit verwendet, kann sogar geprüft
werden, ob das Paket noch gültig ist, oder bereits zu viel Zeit für den
Transport im Kommunikationsnetz 11 benötigt hat.
Wenn eines der medizinischen Subgeräte 10a und 10b
bei einem Abreißen der Kommunikation zum jeweils anderen medizinischen Subgerät
eine besondere Reaktion erfordert, die Kommunikation jedoch keinem festen Zeitraster
gehorcht, können die zugehörigen erfindungsgemäßen Vorrichtungen
18a und 18b in festen Zeitabständen Lebenszeichen senden, um die Funktionsweise
der Kommunikation überprüfen zu können. Beim Ausbleiben dieser Lebenszeichen
muss dann das entsprechende zu überwachende Gerät 10a bzw. 10b auf geeignete
Weise benachrichtigt werden. Dies kann z.B. über die Generierung eines geeigneten
Kommunikationspakets oder auch über die Verwendung dedizierter Steuerleitungen
geschehen.
Im Falle noch höherer Anforderungen an eine Manipulationssicherheit
zu übertragender Daten kann von der sendenden erfindungsgemäßen Vorrichtung
18a oder 18b zu jedem relevanten Kommunikationspaket eine Transaktionsnummer (TAN)
mit übermittelt werden, anhand derer die empfangene erfindungsgemäße
Vorrichtung 18b bzw. 18a die Herkunft des Kommunikationspakets zweifelsfrei bestimmen
kann. Eine Liste von TANs muss dann beiden erfindungsgemäßen Vorrichtungen
18a und 18b vorher auf anderem, sicherem Weg - z.B. durch Datenträger- übermittelt
worden sein. Mit jeder an den jeweiligen Kommunikationspartner übermittelten
TAN wird diese von beiden erfindungsgemäßen Vorrichtungen 18a und 18b
aus der Liste gestrichen.
Eine zusätzliche Form des Verbergens von Daten, die
in den unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 übermittelt werden,
kann auch erfolgen, indem Adressierungen im geschützten Teil des Kommunikationsnetzes
11 nicht nach außen bekannt gegeben werden. Dies erschwert mögliche Beeinflussungen
aus dem potentiell unsicheren Kommunikationsnetzwerk 11 deutlich.
Aufgrund der Funktionsweise der beschriebenen Vorrichtung
kann dieses sehr vorteilhaft auch weitere Aufgaben übernehmen, die bisher von
speziellen Geräten wahrgenommen werden. So ist es ohne erheblichen zusätzlichen
Aufwand möglich, einen Virenscanner in das Gerät zu integrieren, der den
gesamten Datenverkehr auf das Vorhandensein von Computerviren überprüft.
Die beschriebene Vorrichtung kann auch ein Caching von
über das Kommunikationsprotokoll zu übertragenden Daten vornehmen, diese
immer oder nur für die Dauer einer Abtrennung vom potentiell unsicheren Bereich
11 b des Kommunikationsnetzes 11 zwischenspeichern, um sie nach einem erfolgreichen
Wiederaufbau der Verbindung selbständig an den Kommunikationspartner zu übertragen.
Sie kann ein Proxying vornehmen, und so z.B. einem Gerät,
das ein Gerät an einer seriellen Schnittstelle mit den entsprechend schnellen
Antwortzeiten angeschlossen werden soll, bei einer Protokollübersetzung und
Verbindung über das Internet mit entsprechend langsamen Antwortzeichen Bestätigungen
für den Empfang von Paketen zunächst pauschal zurücksenden, und erst
beim längeren Ausbleiben dieser Signale das zu schützende Gerät in
einen Modus setzen, in dem die Verbindung als aufgetrennt betrachtet wird.
Andere mögliche zusätzliche Aufgaben, die vorteilhaft
von dem beschriebenen Gerät erledigt werden können, sind z. B. eine Zugangskontrolle
für im gesicherten Kommunikationsnetzwerk 11 liegenden Daten, oder sogar den
Schutz von SW-Lizenzen im Kommunikationsnetzwerk 11.
Durch den direkten Kontakt zum unsicheren Bereich 11 b
des Kommunikationsnetzwerks 11 besteht jedoch die Gefahr, dass das beschriebene
Gerät selbst durch eine Attacke aus dem Kommunikationsnetzwerk 11 in seiner
Funktionsweise gestört wird, und daher seine Schutzfunktion nicht oder nur
noch eingeschränkt wahrnehmen kann.
Es kann daher sinnvoll sein, wenn die erfindungsgemäße
Vorrichtung sich selbst mit Hilfe des Unterbrechungsschalters vom unsicheren Bereich
11 b des Kommunikationsnetzes 11 abtrennen kann, wenn die Steuerungslogik 13 eine
potentielle Attacke auf das medizinische Gerät oder das erfindungsgemäße
Gerät feststellt. In Fig. 9 ist der schematische Aufbau einer derart gestalteten
erfindungsgemäßen Vorrichtung gezeigt.
Beispielhaft ist hier die Paketfilterung 12 bidirektional
ausgelegt; es ist jedoch auch eine unidirektionale Paketfilterung, wie in Fig. 2
dargestellt, denkbar. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung 32 befindet
sich der Unterbrechungsschalter 14 auf der Seite, die an den unsicheren Bereich
11 b des Kommunikationsnetzes 11 angeschlossen ist. So kann die Steuerungslogik
13 das erfindungsgemäße Gerät 32 zusammen mit dem medizinischen Gerät
10 vom unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 trennen.
Aufgrund der völligen Trennung vom unsicheren Bereich
11 b des Kommunikationsnetzes 11 ist eine weitere Attacke auf die erfindungsgemäßen
Vorrichtung 32 ausgeschlossen. Der Zustand der Abtrennung vom unsicheren Bereich
11 b des Kommunikationsnetzes 11 muss den sicheren Zustand für das medizinische
Gerät 10 darstellen und ist z.B. auch bei einem Ausfall der Versorgungsspannung
des erfindungsgemäßen Geräts 32 einzunehmen.
Es kann eine sinnvolle Erweiterung des Konzepts sein, wenn
die Sicherungslogik 13 die Möglichkeit hat, einen Reset und damit verbunden
einen Neustart der erfindungsgemäßen Vorrichtung 32 vorzunehmen, damit
sichergestellt ist, dass die Vorrichtung in einen definierten, korrekten Anfangszustand
versetzt wird, nachdem eine potentielle Attacke auf die erfindungsgemäße
Vorrichtung durch Öffnen des Unterbrechungsschalters 14 abgewehrt wurde.
Eine noch kritischere Situation könnte sich ergeben,
wenn das erfindungsgemäße Gerät 9 durch eine Fehlfunktion selbst
eine Attacke auf das zu schützende medizinische Gerät 10 durchführt.
Es stellt sich daher, wie in Fig. 2 dargestellt, als vorteilhaft dar, wenn die Steuerungslogik
13 mit Hilfe des Unterbrechungsschalters 14 das erfindungsgemäße Vorrichtung
9 zusammen mit dem unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 vom sicheren
Bereich 11a des Kommunikationsnetzes 11 trennt, sobald eine Einschränkung des
Funktionsweise des erfindungsgemäßen Geräts 9 festgestellt wird.
Als sicherer Zustand der erfindungsgemäßen Vorrichtung 9 wird demgemäß
eine Öffnung des Unterbrechungsschalters 14 und damit die Trennung des unsicheren
Teils 11 und der erfindungsgemäßen Vorrichtung 9 vom sicheren Bereich
11a des Netzes verstanden. Dieser Zustand ist also z.B. auch bei einem Versagen
der Versorgungsspannung der erfindungsgemäßen Vorrichtung 9 einzunehmen.
Um eine solche Einschränkung der eigenen Funktionsweise
festzustellen, können, z.B. folgende Verfahren eingesetzt werden:
- Hard- oder Software-Watchdogs
- Logische und/oder zeitliche Programmlaufüberwachung der eingesetzten Software
- Stacküberwachung der eingesetzten Software
- Überprüfung der korrekten Funktionsweise von ROM und RAM Speicher
- Überwachung der Spannungsversorgung
- Prüfung auf Unversehrtheit von Programmcode und Daten
Da sowohl die geschilderte Struktur laut Fig. 2, als auch
die Struktur laut Fig. 9 Vorteile bei der Realisierung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung bieten, erscheint es für besonders hohe Sicherheitsanforderungen
sinnvoll, eine Kombination beider Strukturen, wie sie in Fig. 10 dargestellt ist,
einzusetzen. In der dort dargestellten Konfiguration kann die Steuerungslogik 13
kann die Verbindung der erfindungsgemäßen Vorrichtung 33 sowohl zum unsicheren
Bereich 11 b als auch zum sicheren Bereich 11a des Kommunikationsnetzes 11 mit Hilfe
der Unterbrechungsschalter 14a und 14b trennen.
Dabei kann eine solche Trennung durch beide Unterbrechungsschalter
entweder aufeinander abgestimmt oder unabhängig voneinander erfolgen. Als Unterstützung
einer physikalischen Segmentierung der beiden Bereiche 11a und 11b des Kommunikationsnetzes
11 kann es sinnvoll sein, die Schalter 14a und 14b ein Schließen stets wechselweise
durchführen zu lassen, da so die physikalische Segmentierung auch im Falle
einer Fehlfunktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung 33 zu jedem Zeitpunkt
erhalten bleibt.
Im Falle einer von der Steuerungslogik festgestellten Funktionsunfähigkeit
des Geräts 33 empfiehlt es sich, beide Unterbrechungsschalter 14a und 14b gleichzeitig
zu öffnen, und einen Reset durchzuführen, um den nach einem Neustart vorhandenen
definiert sicheren Zustand des erfindungsgemäßen Geräts 33 zu erzielen.
Die Trennung von beiden Teilen des Kommunikationsnetzes 11 sollte auch den sicheren
Zustand des medizinischen Geräts 10 darstellen und z.B. beim Ausbleiben der
Versorgungsspannung des Geräts 33 von diesem eingenommen werden.
Eine im Sinne der Sicherheit besonders vorteilhafte Realisierung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergibt sich dann, wenn die erfindungsgemäße
Vorrichtung redundant aufgebaut wird. Hierzu bieten sich eine Reihe von möglichen
Verfahren an.
In Fig. 11 ist eine mögliche, einfache redundante
Realisierung der erfindungsgemäßen Vorrichtung - der Einfachheit halber
wieder beispielhaft mit einer bidirektionalen Paketfilterung - dargestellt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 34 besteht hierbei
aus einem Arbeitskanal 35 und einem Überwachungskanal 36, die in voneinander
getrennten Subsystemen untergebracht sind. Der Arbeitskanal 35 übernimmt die
Funktionen des Paketfilters 12 und alle u.U. damit verbundenen Funktionen, also
z.B. auch eine Umsetzung der verwendeten Kommunikationsprotokolle. Der Überwachungskanal
36 nimmt diesbezüglich keine Tätigkeit vor. Seine Funktion besteht lediglich
darin, die korrekte Funktionsweise des Arbeitskanals 35 zu überwachen. Dies
kann geschehen, indem ein (vereinfachtes) Modell der Aufgabenstellung des Arbeitskanals
im Überwachungskanal existiert, oder der Überwachungskanal 36 sogar nur
nach einem Watchdog-Prinzip die Funktion des Arbeitskanals 35 prüft. Stellt
der Überwachungskanal 36 einen Fehler des Arbeitskanals 35 fest, kann er diesen
mit Hilfe des Unterbrechungsschalters 14 vom Kommunikationsnetz 11 trennen und bei
ihm ggf. einen Reset auslösen, um ihn wieder in einen definierten und somit
seine Funktion erfüllenden Zustand zu bringen.
Dabei ist in Fig. 11 beispielhaft eine Trennung auf der
Seite des sicheren Teils 17 des Kommunikationsnetzes 11 dargestellt; es sind aber
genauso auch Varianten mit einer Trennung vom unsicheren Bereich 11 b oder beiden
Bereichen des Kommunikationsnetzes 11 möglich.
Eine sehr sichere Variante besteht in komplett voneinander
unabhängigen ,diversitären' Kanälen, von denen jeder sich und den
anderen Kanal vom potentiell unsicheren Teil des Kommunikationsnetzes 11 trennen
und die korrekte Funktionsweise des Gegenüber überwachen kann.
Eine solche Variante ist in Fig. 12 vereinfacht dargestellt.
Der gesamte Teil, der Kommunikationspakete vom sicheren Bereich 11a in den unsicheren
Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 transportiert, ist hierbei weggelassen.
Er kann im Falle einer bidirektionalen Paketfilterung spiegelbildlich zum dargestellten
Teil, sonst durch einfaches Weiterleiten der Kommunikationspakete realisiert werden.
Auch hier erfolgt eine Trennung wieder beispielhaft auf der Seite des sicheren Bereich
11 a des Kommunikationsnetzes 11.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 37 besteht aus
zwei voneinander unabhängigen Subsystemen 38 und 39, die jeweils einen Unterbrechungsschalter
40 bzw. 41, eine Steuerungslogik 42 bzw. 43 und einen Paketfilter 44 bzw. 45 enthalten.
Sind die beiden Paketfilter 44 und 45 zu dem Ergebnis gekommen, ein Kommunikationspaket
ggf. zu übersetzen und weiterzuleiten, werden die beiden Teilergebnisse von
einem Vergleicher 46 geprüft und bei Gleichheit weitergeleitet. Die beiden
Instanzen 42 und 43 der Steuerungslogik können jeweils unabhängig voneinander
die Trennung der beiden Bereiche 11a und 11 b des Kommunikationsnetzes 11 vornehmen.
Dabei können sie aus dem jeweils eigenen Subsystem 38 bzw. 39 stammende Informationen
über möglicherweise stattfindende Attacken oder eine eingeschränkte
Funktionalität des jeweiligen Subsystems auswerten. Besonders vorteilhaft ist
es aber, wenn zwischen beiden den beiden Subsystemen 38 und 39 ein Kommunikationsweg
47 existiert mit dessen Hilfe die beiden Instanzen 42 und 43 der Steuerungslogik
Hinweise auf die korrekte Funktionsweise des jeweils anderen Subsystems 39 bzw.
39 erhalten, damit sie eine Trennung der Teile 11 b und 11a des Kommunikationsnetzes
11 vornehmen können.
Auch in diesem Fall ist es von Vorteil, wenn die beiden
Instanzen 42 und 43 der Steuerungslogik einen Reset des jeweils anderen Subsystems
oder sogar der gesamten Vorrichtung 37 auslösen können.
Sollen zur Entwicklung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 37 zum Beispiel Betriebssysteme eingesetzt werden, um Entwicklungszeit
und Entwicklungsfehler zu minimieren, so empfiehlt es sich, in beiden Kanälen
voneinander unabhängige Betriebssysteme und möglichst auch unterschiedliche
Netzwerk-Hardware zu verwenden, da die Wahrscheinlichkeit, dass beide Kanäle
gleichzeitig und gleichartig durch das potentiell unsichere Kommunikationsnetzwerk
11 beeinflusst werden, extrem gering und damit die Sicherheit gegen Fehlverhalten
sehr hoch ist. Darüber hinaus bietet eine diversitäre Realisierung des
beschriebenen Geräts auch den Vorteil, dass Fehler, die in Design und Entwicklung
der Software und oder Hardware desselben entstanden oder durch zufällige Veränderung
von Dateninhalten von Computerspeichern im Normalfall erkannt werden und zu einer
bis zu einer Korrektur dauerhaften Abtrennung vom potentiell unsicheren Kommunikationsnetzwerk
11 führen.
Damit wird das Risiko minimiert, dass ein Fehler die Funktion
des Geräts behindert, dieser aber bis zu einer möglichen Beeinflussung
des medizinischen Geräts durch das potentiell unsichere Kommunikationsnetzwerk
11 noch nicht erkannt wird und die ein Patientenrisiko verursachende Beeinflussung
dadurch tatsächlich stattfindet.
In Fig. 13 ist ein möglicher schematischer Aufbau
einer solchen diversitären erfindungsgemäßen Vorrichtung 48 dargestellt;
auch hier wieder nur für eine Transportrichtung von unsicheren Bereich 11b
in den sicheren Bereich 11a des Kommunikationsnetzes 11.
Aus dem unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes
11 gelangen die Daten durch das Betriebsystem 53 in den ersten Kanal 51, von dort
durchlaufen sie Firewall 55, einen Virenscanner 57 und die Protokollanalyse 59.
Jede dieser Schichten verwirft die Daten, sobald diese potentiell gefährlich
sind. Anschließend gelangen die Daten in den Vergleicher 61. Parallel dazu
gelangen die Daten im zweiten Kanal 52 durch das zweite Betriebssystem 54, die zweite
Firewall 56, den zweiten Virenscanner 58 und die zweite Protokollanalyse 60 ebenfalls
in den Vergleicher 61. Lediglich für den Fall, dass beide Kanäle zum Ergebnis
gekommen sind, dass die Daten korrekt und unschädlich sind, werden sie an den
sicheren Bereich 11a des Kommunikationsnetzes 11 weitergeleitet. Die beiden Kanäle
führen eine gegenseitige Überwachung 62 mit ggf. einem Auslösen von
Reset durch und können sich gegenseitig über die Abschaltwege 49 und 50
vom unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 abtrennen.
Mögliche Ausführungsformen des beschriebenen
Geräts 9 können dabei als eigenständiges Gerät ebenso wie als
in ein medizinisches Gerät eingebundenes Gerät sein. Eine Realisierung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung 9 wird in den meisten Fällen durch
eine Kombination von Soft- und dedizierter Hardware oder aber als Kombination von
dedizierter Firm- und Hardware (z.B. mit Hilfe eines FPGA) realisiert sein. Eine
Realisierung durch reine Software wäre nur dann denkbar, wenn das zu überwachende
medizinische Gerät die für die Realisierung nötige Hardware bereits
enthält. Auf vielen Mikrocontrollern könnte z.B. eine vollständige
Trennung vom unsicheren Bereich 11 b des Netzes dadurch erfolgen, dass die I/O-Pins,
welche der Kommunikation mit dem sicheren Bereich 11a des Kommunikationsnetzes 11
zugeordnet sind, in einen passiven Modus geschaltet werden.
Im Folgenden werden einige mögliche Beispiele für
Einsatzgebiete der erfindungsgemäßen Vorrichtung gegeben:
- In Fig. 14 ist beispielhaft und schematisch die Absicherung eines Systems von
Infusionspumpen durch das erfindungsgemäße Gerät dargestellt. Ein
System von Infusionspumpen besteht in dargestellten Beispielen aus einem Kommunikationsmodul
63 welches an einen zentralen CAN-Bus 64 mit linearer Bustopologie und Abschlusswiderständen
65 und 66 angeschlossen ist, sowie aus einem zentralen Alarmierungssystem 67 und
den Infusionspumpen 68 bis 72. Das Kommunikationsmodul 63 kann das auf dem CAN-Bus
verwendete Kommunikationsprotokoll P1 der Infusionspumpen 68 bis 72 in
ein anderes, z. B. Ethernet-basiertes Kommunikationsprotokoll P2 umsetzen.
Dieses System von Infusionspumpen stellt im Sinne obiger Definitionen wegen der
durch das System erbrachten zusätzlichen Leistungen (zentrale Kommunikation
und zentrale Alarmierung) ein medizinisches Gerät 62 dar. Um es gegenüber
möglichen Attacken aus dem unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes
11 abzusichern, wird eine erfindungsgemäße Vorrichtung 73 eingesetzt.
Am unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 ist ein PC 74 angeschlossen,
der Tätigkeiten wie eine zentrale Überwachung der Alarmierung oder eine
zentrale Verteilung von Therapiedaten vornehmen kann.
In diesem Fall ist es besonders vorteilhaft, eine erfindungsgemäße
Vorrichtung mit bidirektionaler Paketfilterung und einer dem PC 74 bekannten Verschlüsselung
zu wählen, um ein mögliches Bekannt werden von schutzwürdigen personenbezogenen
Daten im unsicheren Teil des Netzes zu vermeiden und eine unbefugte Manipulation
von Therapiedaten im unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 verhindern
zu können. Die Schalter 14a und 14 aus Fig. 3 können in diesem Fall ein
Auftrennen der Ethernet-Leitung bei korrektem Abschluss durchführen. Auf diese
Weise lässt sich eine physikalische Trennung der medizinischen Geräte
62 vom unsicheren Bereich 11 b des Netzwerks 11 vornehmen. Bei einer Realisierung
entsprechend Fig. 3 bleibt die erfindungsgemäße Vorrichtung 73 mit dem
unsicheren Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 verbunden und kann somit (ggf.
nach einem eigenen Reset) erkennen, wann eine potentielle Attacke auf das medizinische
Gerät 62 nicht mehr vorliegt. Erst in diesem Fall werden die Unterbrechungsschalter
wieder geschlossen und das medizinische Gerät 62 wieder mit dem unsicheren
Bereich 11 b des Kommunikationsnetzes 11 verbunden.
An diesem Beispiel ist erkennbar, dass Sicherheits- und/oder
Kostenvorteile bei einer Realisierung entstehen können, wenn die erfindungsgemäße
Vorrichtung 73 und das Kommunikationsmodul 63 einer Einheit 75 zusammengefasst werden,
welche die Funktionen. beider Einzelgeräte vereinigt. Dieses kann z.B. bei
vergleichbaren Kosten redundant ausgelegt werden, um ein höheres Maß an
Sicherheit zu erzielen. Im Gegensatz zu der Realisierung mit zwei einzelnen Geräten
lässt sich dadurch sogar der Fall, dass das Kommunikationsmodul 63 durch eine
Fehlfunktion eine Attacke auf die anderen Subgeräte des medizinischen Geräts
62 ausführt, vermeiden. Eine derartige Vorrichtung 75 kann dann als eigenständiges
Gerät oder als in das medizinische Gerät 62 integriert - z.B. als Einsteckkarte
- realisiert werden. In beiden Fällen empfiehlt es sich, die Schalter 14a und
14b nun eine Trennung vom - bereits korrekt abgeschlossenen CAN-Bus 64 vornehmen
zu lassen.
Als weiteres Beispiel sei der Anschluss einer Gruppe von
Patientenmonitoren an einen Zentralmonitor genannt.
Besondere Vorteile können sich nämlich durch
die Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung dann ergeben, wenn, ein
bestehender älterer medizinischer Gerätepark - z.B. nach einem Umzug in
ein anderes Gebäude - wieder vernetzt werden soll. Die älteren Geräte
verfügen oft noch über serielle Schnittstellen (z.B. RS-485), die eine
direkte Verbindung zwischen allen beteiligten Kommunikationspartnern erfordern.
In Fig. 15 ist beispielhaft eine solche Vernetzung mehrerer Patientenmonitore, die
mit einem Zentralmonitor 76 verbunden sind, dargestellt.
Der Zentralmonitor 76 ist über eine Reihe serieller
RS-485-Schnittstellen 77 bis 81 mit den angeschlossenen Patientenmonitoren 82 bis
86 verbunden. Für jede einzelne Verbindung ist ein dediziertes Kabel zwischen
dem Zentralenmonitor 76 und dem jeweiligen Patientenmonitor zu installieren.
Stellt man sich vor dass innerhalb einer medizinischen
Einrichtung auch noch viele andere Gruppen von medizinischen Geräten neben
dem Patientenmonitoring vernetzt zur Verfügung gestellt werden sollen, sind
die hohen Kosten solcher Vorgehensweisen offensichtlich. Demgegenüber ist in
Fig. 16 die entstehende Struktur unter Verwendung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung und der Ausnutzung einer vorhandenen Ethernet-Infrastruktur dargestellt.
Der Zentralmonitor 76 ist nun an einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung 87, welches über mehrere RS-485-Schnittstellen verfügt, angeschlossen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 87 ist mit einem Ethernet-Switch 88 verbunden,
an den die erfindungsgemäßen Vorrichtungen 89 bis 93 angeschlossen sind.
Mit deren RS-485-Schnittstellen wiederum sind die Patientenmonitore 82 bis 86 verbunden.
Zunächst einmal sieht diese Form der Verbindung, hier
der Verkabelung deutlich komplizierter aus, als die sternförmige Verkabelung
aus Fig. 15. Es ist aber wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass die sich im
gepunkteten Kasten 94 befindlichen Komponenten und Verbindungen des Kommunikationsnetzes
11 zur IT-Infrastruktur jeder modernen medizinischen Einrichtung gehören und
damit ohne nennenswerte zusätzliche Kosten genutzt werden können. Außerdem
ermöglicht eine derartige Vernetzungsstruktur ein sehr einfaches Bewegen von
Patienten- und/oder Zentralmonitoren, da diese einfach zusammen mit ihren erfindungsgemäßen
Vorrichtungen an anderen Ethernet-Dosen der medizinischen Einrichtung angesteckt
werden können.
Der Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtungen
87 und 89 bis 93 kann dabei z.B. folgendes sicherstellen:
- Die ursprünglichen RS-485-Kommunikationsdaten werden in umhüllenden
TCP/IP-Paketen über das Ethernet transportiert,
- Die Daten sind gegenüber einer unbefugten Einsichtnahme im Ethernet durch
eine Verschlüsselung geschützt,
- Die Daten sind gegenüber einer unbefugten Verfälschung im Ethernet
geschützt,
- Durch sich verändernde Daten innerhalb der umhüllenden TCP/IP-Pakete
können von anderen Netzwerkteilnehmern gespeicherte Pakete nicht zu einem späteren
Zeitpunkt verwendet werden,
- Ein Zeitverhalten, das die Systeme 76 und 82 bis 86 bei einer seriellen Kommunikation
problemlos erreichen können (z.B. Antwortzeiten auf Lebenszeichen, die aufgrund
technischer Gegebenheiten oft sehr viel schneller, als es aus Risikogründen
nötig wäre beantwortet und damit auch erwartet werden), welches aber prinzipbedingt
bei einem Transport über das Ethernet nicht garantiert werden kann, wird von
den erfindungsgemäßen Vorrichtungen durch Caching und Proxying garantiert.
Erst beim Erkennen einer tatsächlichen Störung der Kommunikation (durch
das Ausbleiben der Lebenszeichen des anderen medizinischen Geräts) werden die
Antworten auf die Lebenszeichen nicht mehr von den erfindungsgemäßen Vorrichtungen
gegeben,
- Verschiedene Gruppen von Patienten- und Zentralmonitoren, wie sie z.B. von verschiedenen
Stationen herrühren, können sich innerhalb des Kommunikationsnetzes 11
der medizinischen Einrichtung nicht gegenseitig beeinflussen,
- Bei Aufkommen von potentiell gefährlichem Datenverkehr im Ethernet werden
die Patientenmonitore und der Zentralmonitor vom Ethernet abgetrennt. Dies macht
den Zentralmonitor betriebsunfähig, erhält jedoch die lokale Funktionsfähigkeit
der Patientenmonitore.
Anhand von Fig. 16 ist erkennbar, dass die erfindungsgemäße
Vorrichtung sinnvollerweise in einer Vielzahl unterschiedlicher Konfigurationen
verfügbar gemacht werden sollte. Solche Konfigurationen können sich z.B.
unterscheiden in:
- Der Art der verwendeten physikalischen Übertragungsprinzipien auf Ein-
oder Ausgangsseite,
- der Art des verwendeten Kommunikationsprotokolls,
- der Art des verwendeten Applikationsprotokolls,
- der Anzahl unterschiedlicher Ein- und Ausgänge der erfindungsgemäßen
Vorrichtung,
- den zeitlichen und/oder logischen Nebenbedingungen zum Auftrennen der Unterbrechungsschalter,
- den zeitlichen und/oder logischen Nebenbedingungen zum Schließen der Unterbrechungsschalter
und
- den zeitlichen und/oder logischen Nebenbedingungen zum Durchführen eine
Reset des erfindungsgemäßen Geräts.
Eine solche Vielzahl möglicher Konfigurationen lässt
sich sinnvoll herstellen, indem modulare Konzepte für die erfindungsgemäßen
Vorrichtung eingesetzt werden. Ein Beispiel für eine derartige modulare erfindungsgemäße
Vorrichtung ist in Fig. 17 dargestellt.
Die modulare erfindungsgemäße Vorrichtung 103
setzt sich zusammen aus dem Paketfilter-Modul 94 welches den bidirektionalen Paketfilter
12 enthält, sowie zwei Treiber-Modulen 95 und 96, welche jeweils selbständig
auf einer Seite des Paketfiltermoduls über eine Kommunikationsschnittstelle
angeschlossen sind. Die Treibermodule 95 und 96 enthalten je einen Treiber 97 bzw.
98, der eine Umwandlung in die benötigten physikalischen Medien und ggf. eine
Implementierung der unteren Ebenen des Kommunikationsprotokolls vornimmt. Außerdem
enthalten die Treibermodule 95 und 96 je eine Sicherungslogik 99 bzw. 100, welche
die Unterbrechungsschalter 101 bzw. 102 ansteuern und ggf. einen Reset der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 103 auslösen können.
Ein so gestalteter modularer Aufbau der erfindungsgemäßen
Vorrichtung vereinfacht die Anpassung an verschiedene Anwendungsfälle deutlich.
Es ist in diesem Fall besonders sinnvoll, auch die Software der erfindungsgemäßen
Vorrichtung modular aufzubauen, z.B. indem eine Treiber-Architektur zur Ansteuerung
der verschiedenen Treibermodule implementiert wird. Ebenfalls sehr vorteilhaft ist
die Entwicklung eines Codegenerators oder einer API/eines Frameworks, mit welchem
die verschiedenen Aufgaben der Paketfilter auf unterschiedlichen Ebenen des ISO/OSI-Modells
bzw. einer Applikations-Protokoll-Ebene einfach zu implementieren sind, unabhängig
von dem genauen Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
In Abwandlungen der in Fig. 17 dargestellten modularen
erfindungsgemäßen Vorrichtung kann es - insbesondere bei einer redundanten
Realisierung - vorteilhaft sein, wenn die Sicherungslogiken 99 und 100 teilweise
im Paketfiltermodul 94 enthalten sind, und über die jeweilige Kommunikationsschnittstelle
die in den Treibermodulen enthaltenen vereinfachten Teile der Steuerungslogik zu
einem Öffnen bzw. Schließen der jeweiligen Unterbrechungsschalter anregen
können.
Ein Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung
innerhalb einer medizinischen Einrichtung kann bei aus mehreren vernetzten Subnetzen
bestehenden medizinischen Geräten/Systemen zusammen mit bekannten Netzwerktechnologien
zu hierarchischen Absicherungen von Teilbereichen des Kommunikationsnetzes 11 entsprechend
ihrer Einteilung in verschiedene Sicherheitsbereiche genutzt werden. In Fig. 18
ist beispielhaft eine solche hierarchische Absicherung durch eine erfindungsgemäße
Vorrichtung dargestellt.
Die Kommunikationsnetze 106 und 107 zweier Standorte einer
medizinischen Einrichtung sind über zwei Geräte 104 und 105 mit Firewall-
und VPN-Funktionalität über das Internet miteinander verbunden. Am Kommunikationsnetz
106 ist ein Zentralmonitor 110 über eine erfindungsgemäße Vorrichtung
108 und ein Abrechnungs-PC 114 über ein Gerät 112 mit Firewall- und VPN-Funktionalität
angeschlossen. Über die erfindungsgemäße Vorrichtung 128 ist beispielhaft
das hier als medizinisches Gerät zu betrachtende Intensivzimmer A an dessen
Kommunikationsnetz 116 angeschlossen. Dort sind ein Verordnungs-PC 118 sowie über
die erfindungsgemäßen Vorrichtungen 120 und 124 ein Infusionspumpensystem
122 bzw. ein Patientenmonitor 126 angeschlossen. Der Patientenmonitor 126 liefert
die Patientendaten an den Zentralmonitor 110 um sie zusammen mit den Patientendaten
anderer Patientenmonitore am Zentralmonitor beobachtbar zu machen. Der Verordnungs-PC
118 dient dazu, ganze Listen von Infusionsdaten an das Infusionspumpensystem 122
zur Verteilung an die einzelnen Pumpen zu übertragen. Das ermöglicht es,
komfortabel alle Pumpen des Infusionspumpensystems 122 für einen Start oder
eine Anpassung der Infusionstherapie zu konfigurieren. Mit dem Verordnungs-PC 118
können ggf. auch Daten an andere, sich im selben Intensivzimmer befindliche
Infusionspumpensysteme gesendet werden. Am Kommunikationsnetz 107 des zweiten Standortes
liegt die gleiche Struktur des Kommunikationsnetzes 11 vor. Dort ist ein Zentralmonitor
111 über eine erfindungsgemäße Vorrichtung und ein Abrechnungs-PC
115 über ein Gerät 113 mit Firewall- und VPN-Funktionalität angeschlossen.
Über die erfindungsgemäße Vorrichtung 129 ist das Intensivzimmer
B an dessen Kommunikationsnetz 117 angeschlossen. Innerhalb dessen ist ein Verordnungs-PC
sowie über die erfindungsgemäßen Vorrichtungen 121 und 125 ein Infusionspumpensystem
123 bzw. ein Patientenmonitor 127 angeschlossen.
Diese Netzwerkarchitektur kann z.B. zu folgenden Kommunikationswegen
genutzt werden:
- Standort A und Standort B teilen sich ein gemeinsames Kommunikationsnetz 11,
welche aus zwei Teilen 106 und 107 besteht. Damit im Internet keine Daten unbefugt
eingesehen oder manipuliert werden können, wird ein VPN genutzt. Die Firewalls
in 104 und 105 sichern die beiden Kommunikationsnetze 11 gegen Attacken vom Internet
aus.
- Die Abrechnungs-PCs 114 und 115 sind über ein VPN miteinander verbunden.
Dieses verhindert, dass die vertraulichen abzugleichenden Daten von unbefugten innerhalb
der Teile 106 und 107 Kommunikationsnetzes 11 eingesehen oder manipuliert werden
können. Da ein nicht unerheblicher Teil von Malware und den davon hervorgerufenen
Attacken auf ein Netzwerk über Datenträger hinter die Firewalls von Unternehmen
gelangen, ist hier eine Absicherung des für die medizinische Einrichtung erfolgskritischen
Bereichs des Kommunikationsnetzes 11 durch die Firewalls in den Geräten 112
und 113 sinnvoll.
- Innerhalb des Intensivzimmers A kommunizieren das Infusionspumpensystem 122
mit dem Verordnungs-PC 118 über das Kommunikationsnetz 116. Da an diesem Teil
des Kommunikationsnetzes 11 auch andere, für das Infusionspumpensystem 122
potentiell gefährliche Geräte angeschlossen sein können - sogar der
Verordnungs-PC könnte auf dem Weg über Datenträger mit Malware befallen
sein -wird es durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung 120 abgesichert.
- Ein Patientenmonitor, der durch die erfindungsgemäße Vorrichtung 124
abgesichert ist, kann mit dem Zentralenmonitor, der durch die erfindungsgemäße
Vorrichtung 108 abgesichert ist, eine Kommunikation durchführen.
- Um den Einfluss anderer Kommunikationsteilnehmer im Kommunikationsnetz 106 zu
minimieren, werden durch die erfindungsgemäße Vorrichtung 128 nur solche
Kommunikationspakete in das Intensivzimmer A passieren gelassen, die für die
dortigen medizinischen Geräte tatsächlich relevant sind.
Es werden nun einige Reaktionen auf mögliche Attacken
dargelegt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Attacken alle am System angeschlossenen
Geräte adressieren und von der Steuerungslogik der jeweiligen Vorrichtungen
als so schwerwiegend erkannt werden, dass ein blosses Unterdücken von Kommunikationspaketen
durch den jeweiligen Paketfilter nicht ausreichend erscheint, sondern der jeweilige
Unterbrechungsschalter geöffnet wird.
Im Falle einer Attacke innerhalb des Kommunikationsnetzes
116 betätigt die erfindungsgemäße Vorrichtung 120 den Unterbrechungsschalter,
sodass das Infusionspumpensystem 122 seine Infusionen ungestört fortsetzen
kann, eine Kommunikation mit dem Verordnungs-PC 118 allerdings nicht mehr möglich
ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung 124 betätigt in dieser Situation
ebenfalls den Unterbrechungsschalter, sodass der Patientenmonitor 126 ebenfalls
die Monitoring-Funktionalität ungestört verrichtet, allerdings eine Kommunikation
mit dem Zentralenmonitor 110 nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus betätigt
die erfindungsgemäße Vorrichtung 128 ebenfalls den Unterbrechungsschalter
und lässt somit keine Einflüsse der Attacke auf den Rest des Kommunikationsnetzes
106 zu. Damit ist die Funktionalität anderer Intensivzimmer, bei denen die
Attacke nicht innerhalb des eigenen Netzes auftritt, ungestört sichergestellt,
und auch der Zentralmonitor 110 kann mit den Patientenmonitoren der anderen Intensivzimmer
ungestört kommunizieren.
Im Falle einer Attacke, die vom Kommunikationsnetz 106
ausgeht, werden die Unterbrechungsschalter der erfindungsgemäßen Vorrichtungen
112 und 128 betätigt. Der Zentralmonitor hat somit keine Verbindung zu dem
Patientenmonitor 126 und auch nicht zu Patientenmonitoren in anderen Intensivzimmern.
Die Kommunikation innerhalb des Kommunikationsnetzes 116 bleibt jedoch ungestört,
sodass die Verwendung des Verordnungs-PC 118 zusammen mit dem Infusionspumpensystem
122 weiterhin vollständig verfügbar bleibt.
Ein derartiger hierarchischer Einsatz der erfindungsgemäßen
Vorrichtungen ermöglicht es, im Falle von Attacken nur solche Funktionalität
nicht zu erbringen, für die das unvermeidbar ist und gleichzeitig, die Rückwirkungen
auf andere Teilnehmer im Kommunikationsnetz zu minimieren, und damit deren Verfügbarkeit
zu erhöhen.
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten
Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, sofern sie einzeln oder in
Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Bezugszeichenliste
- 1
- Wohnung des Patienten
- 2
- medizinische Einrichtung
- 3
- WAN-Netzwerk
- 4
- datenerfassendes medizinisches Gerät
- 5
- LAN-Netzwerk
- 6
- LAN-Netzwerk der medizinischen Einrichtung
- 7
- auswertendes medizinisches Gerät
- 8
- unsicherer Bereich des Kommunikationsnetzwerks aus Sicht der medizinischen Einrichtung
- 9
- erfindungsgemäße Vorrichtung
- 10
- medizinisches Gerät
- 11
- Kommunikationsnetz
- 11a
- sicherer Bereich
- 11 b
- unsicherer Bereich
- 12
- Paketfilter
- 13
- Steuerungslogik
- 14
- Unterbrechungsschalter
- 15, 16
- medizinische Teilgeräte
- 18
- biderektionaler Paketfilter
- 19
- Patientenmonitorzentrale
- 20,21,22
- Patientenmonitore
- 26
- gesendetes Kommunikationspaket
- 27
- modifiziertes Kommunikationspaket
- 28
- zusätzliche Daten
- 29
- von medizinischen Gerät verwendbares Kommunikationspaket
- 30
- verschlüsselter Datenbereich
- 31
- verschlüsseltes modifiziertes Kommunikationspaket
- 32
- erfindungsgemäße Vorrichtung mit Unterbrechungsschalter des unsicheren
Bereichs des Kommunikationsnetzes
- 33
- erfindungsgemäße Vorrichtung mit Unterbrechungsschaltern auf beiden
Seiten
- 35
- Arbeitskanal
- 36
- Überwachungskanal
- 37
- erfindungsgemäße Vorrichtung mit zwei voneinander unabhängigen
Subsystemen
- 38, 39
- unabhängige Subsysteme
- 40, 41
- Unterbrechungsschalter
- 42, 43
- Steuerungslogik
- 44, 45
- Paketfilter
- 46
- Vergleicher
- 47
- Kommunikationsweg zwischen den Subsystemen
- 48
- diversitäres erfindungsgemäßes Gerät
- 49, 50
- Unterbrechungsschalter
- 51, 52
- erster und zweiter Kanal
- 53, 54
- erstes und zweites Betriebssystem
- 55, 56
- erste und zweite Firewall
- 57, 58
- erster und zweiter Virenscanner
- 59, 60
- erste und zweite Protokollanalyse
- 61
- Vergleicher
- 62
- medizinische Geräte
- 63
- Kommunikationsmodul
- 64
- CAN-Bus
- 65, 66
- Abschlußwiderstände
- 67
- Alamierungssystem
- 68-72
- Infusionspumpen
- 73
- erfindungsgemäße Vorrichtung
- 74
- PC
- 75
- Einheit aus erfindungsgemäßer Vorrichtung 75 und Kommunikationsmodul
63
- 76
- Zentralmonitor
- 77 - 81
- RS-485-Schnittstellen
- 82-86
- Patientenmonitore
- 87
- erfindungsgemäße Vorrichtung
- 88
- Internet-Switch
- 89-93
- erfindungsgemäße Vorrichtungen
- 94
- Einheit aus Komponenten und Verbindungen des Kommunikationsnetzes
- 95, 96
- Treibermodule
- 97,98
- Treiber
- 99, 100
- Sicherungslogik
- 101, 102
- Unterbrechungsschalter
- 103
- erfindungsgemäßes Gerät
- 104, 105
- Geräte mit Firewall - und VPN-Funktionalität
- 106, 107
- Kommunikationsnetze zweier Standorte einer medizinischen Einrichtung
- 108, 109
- erfindungsgemäße Vorrichtung
- 110, 111
- Zentralmonitor
- 112, 113
- Gerät mit Firewall-und VPN-Funktionalität
- 114, 115
- Abrechnungs-PC's
- 116, 117
- Kommunikationsnetze
- 118, 119
- Verordnungs-PC's
- 120, 121
- erfindungsgemäße Vorrichtungen
- 122, 123
- Infusionspumpensyteme
- 124, 125
- erfindungsgemäße Vorrichtungen
- 126, 127
- Patientenmonitore
- 128, 129
- erfindungsgemäße Geräte