Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Identifikation
eines Patienten zum späteren Zugriff auf eine elektronische Patientenakte des
Patienten mittels einer Kommunikationseinrichtung einer anfragenden Person, welche
Patientenakte in einer Datenbank über einen der Identifikation des Patienten
dienenden Primärschlüssel, dem eindeutig wenigstens ein Sekundärschlüssel
zugeordnet ist, gespeichert ist.
Zu einer umfassenden, qualitativ hochwertigen Betreuung
eines Patienten in einem Gesundheitssystem ist es vorteilhaft, wenn die Daten des
Patienten in einer idealerweise von der ganzen Welt aus erreichbaren elektronischen
Patientenakte gespeichert sind. Solche Patientenakten enthalten dann beispielsweise
neben der Krankengeschichte des entsprechenden Patienten Bildaufnahmen oder Testergebnisse.
Die einzelnen elektronischen Patientenakten entsprechen
dabei Einträgen in einer Datenbank, die intern über einen Primärschlüssel
die einzelnen Patientenakten individualisiert. Jeder Patientenakte ist folglich
ein Primärschlüssel eindeutig zugeordnet. Die Primärschlüssel
werden jedoch automatisch vergeben und stehen in keinem konkreten Zusammenhang zum
Patienten selber. Der Primärschlüssel ermöglicht also das Auffinden
einer Patientenakte eines speziellen Patienten, kennzeichnet jedoch den Patienten
selber nicht. Daher wurde vorgeschlagen, Sekundärschlüssel zu verwenden,
die in konkretem Zusammenhang mit der Person des Patienten stehen. Die Verwendung
von Namen und Geburtsdaten erweist sich jedoch aufgrund der Nichteindeutigkeit allgemein
als nicht ideal geeignet.
Es wurde daher vorgeschlagen, beispielsweise eine Krankenversicherungskarte
als Träger des Primärschlüssels oder eines Sekundärschlüssels
zu verwenden. Zum Auslesen einer solchen Krankenversicherungskarte sind zusätzliche
Geräte erforderlich, die auch beispielsweise ein Notarzt ständig mit sich
führen müsste, um einen Patienten zweifelsfrei zu identifizieren, das
bedeutet, den Primärschlüssel der elektronischen Patientenakte des Patienten
zu erfahren. Insbesondere in Notfällen kommt es dabei auf eine schnelle und
sichere Identifizierung des Patienten an, da die Verwendung falscher Gesundheitsdaten
durch einen Heilberufler leicht zu Komplikationen führen kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zur Identifikation eines Patienten, also zum Auffinden des Primärschlüssels
eines Patienten, anzugeben, welches es ohne komplexe, zusätzliche Hardware
ermöglicht, möglichst zweifelsfrei die Identität eines Patienten
festzustellen.
Zur Lösung diese Aufgabe ist bei einem Verfahren der
eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass als Sekundärschlüssel
zur Identifikation eines Patienten wenigstens eine einen Teilnehmer eines drahtlosen
Kommunikationsnetzes kennzeichnende Teilnehmerinformation verwendet wird, welcher
Sekundärschlüssel zur Identifikation zwischen einem zur Kommunikation
in dem drahtlosen Kommunikationsnetz dienenden Mobilterminal und einem Portal über
das und/oder wenigstens ein Kommunikationsnetz übertragen wird.
Eine solche einen Teilnehmer eines drahtlosen Kommunikationsnetzes
kennzeichnende Teilnehmerinformation, die als Sekundärschlüssel verwendet
werden kann, kann beispielsweise eine Nummer einer SIM-Karte und/oder eine Rufnummer
des Patienten und/oder eine Gerätenummer eines zur Kommunikation in dem drahtlosen
Kommunikationsnetz dienenden Mobilterminals des Patienten sein. Ein Mobilterminal
im Sinne der Erfindung ist beispielsweise ein Mobiltelefon, aber auch jedes andere
mobile Gerät, das zur drahtlosen Kommunikation in dem drahtlosen Kommunikationsnetz
geeignet ist, beispielsweise netzfähige PDAs.
Erfindungsgemäß wird also vorteilhafterweise
mit dem Mobilterminal eine Gerätschaft verwendet, die ein Patient ohnehin jederzeit
bei sich führt. Zur Nutzung des drahtlosen Kommunikationsnetzes sind das Mobilterminal
und eine darin einsteckbare SIM-Karte erforderlich. Jedes Mobilterminal besitzt
dabei eine eigene, eindeutige, es von allen anderen Mobilterminals unterscheidende
Gerätenummer, beispielsweise die sogenannte IMEI-Nummer (International Mobile
Equipment Identity). Die IMEI ist eine eindeutige, 15-stellige Seriennummer, anhand
derer jedes GSM- oder UMTS-Endgerät eindeutig identifiziert werden kann. Auch
eine SIM-Karte weist eine eindeutige SIM-Kartennummer auf, und durch sie erhält
das Mobilterminal die - ebenso eindeutige - Rufnummer des Patienten. Damit sind
schon drei Beispiele für Teilnehmerinformationen genannt, welche für jeden
Teilnehmer an dem drahtlosen Kommunikationsnetzwerk kennzeichnend sind und die dieser
Teilnehmer zwangsläufig mit sich führt. Die der Erfindung zugrunde liegende
Idee ist es nun, diese ohnehin vorhandene, den Patienten eindeutig identifizierende
Teilnehmerinformation als einen Sekundärschlüssel zu verwenden, der dem
Primärschlüssel eindeutig zugeordnet wird. Dabei können auch mehrere,
insbesondere alle genannten, Teilnehmerinformationen als Sekundärschlüssel
eindeutig dem Primärschlüssel zugeordnet sein.
Vorteilhafterweise kann dann zudem die entsprechende zugehörige
Hardware, also das Mobilterminal, genutzt werden, um die tatsächliche Identität,
also den Primärschlüssel, des Patienten festzustellen. Dazu findet eine
Kommunikation mit einem Portal statt, in dem die Zuordnung der jeweiligen Sekundärschlüssel
zu den Primärschlüsseln abgelegt ist. Dabei kann es sich zum einen um
die Einrichtung handeln, in der auch die Datenbank mit den elektronischen Patientenakten
abgelegt ist, wobei auch die Sekundärschlüssel in dieser Datenbank gespeichert
sind. Es ist jedoch auch denkbar, dass eine auf dem Portal abgelegte zweite Datenbank
verwendet wird, worin der oder die Sekundärschlüssel dem Primärschlüssel
zugeordnet sind. Dann kann die die elektronischen Patientenakten enthaltende Datenbank
auf einer anderen Einrichtung abgelegt sein. Etwas Derartiges erweist sich insbesondere
als vorteilhaft, wenn eine Zusammenarbeit mit einem Betreiber eines solchen drahtlosen
Kommunikationsnetzes gesucht wird, jener allerdings, beispielsweise aus Datenschutzgründen,
keinerlei Zugriff auf die elektronischen Patientenakten selber erhalten soll. Dann
liegen folglich zwei Datenbanken vor, wobei in der auf dem Portal abgelegten zweiten
Datenbank problemlos die Zuordnung eines Sekundärschlüssels zu einem Primärschlüssel
erfolgen kann.
Die Kommunikationseinrichtung der anfragenden Person kann
jede Art von Kommunikationseinrichtung sein, die zum Zugriff auf die elektronische
Patientenakte ausgebildet ist. Es kann eine spezielle Kommunikationseinrichtung
zum Zugriff auf die Patientenakte vorgesehen sein, es ist jedoch auch möglich,
bekannte Kommunikationseinrichtungen wie Workstation-Computer, Laptops, Handhelds
oder sogar Mobiltelefone so auszugestalten, beispielsweise über ein Softwaremittel,
dass der Zugriff auf elektronische Patientenakten in der Datenbank ermöglicht
wird.
Zur Identifikation des Patienten, also zum Auffinden des
Primärschlüssels, der die Akte des Patienten auffindbar macht, ist erfindungsgemäß
eine Kommunikation mit dem Portal und einem Mobilterminal vorgesehen. Dabei wird
der Sekundärschlüssel übertragen, welcher problemlos einem Primärschlüssel
zuordenbar ist bzw. umgekehrt. Der Primärschlüssel kann dann beispielsweise
an die Kommunikationseinrichtung einer anfragenden Person übertragen werden.
Eine solche anfragende Person kann beispielsweise ein Heilberufler sein, beispielsweise
ein Arzt, Rettungssanitäter, usw. Zur konkreten Ausgestaltung der Übertragung
und der daraus folgenden Identifikation eines Patienten sind erfindungsgemäß
verschiedene Ausgestaltungen denkbar.
So kann vorgesehen sein, dass zur Identifikation des Patienten
ein Mobilterminal des Patienten oder ein mit einer SIM-Karte des Patienten versehenes
Mobilterminal verwendet wird, welches Daten an das Portal sendet und/oder von dem
Portal empfängt. Die Identifikation erfolgt hierbei mittels Daten, die von
dem Mobilterminal an das Portal oder von dem Portal an das Mobilterminal gesendet
werden. Dabei ist es wichtig, dass entweder das Mobilterminal des Patienten (Mobilterminalgerätenummer)
oder die SIM-Karte des Patienten (SIM-Kartennummer, Rufnummer) oder beide Verwendung
finden, so dass wenigstens einer der Sekundärschlüssel übertragen
werden kann bzw. überprüft werden kann.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass von dem Mobilterminal den oder die Sekundärschlüssel umfassende
Daten, insbesondere in Form einer SMS oder mittels GPRS, an das Portal übersendet
werden, aufgrund des oder der Sekundärschlüssel durch das Portal der Primärschlüssel
ermittelt und unter Nutzung weiterer in den Daten umfasster Informationen der Kommunikationseinrichtung
übermittelt wird. Hierunter fallen beispielsweise die Fälle der Vorwärtsidentifikation.
Bei einer Vorwärtsidentifikation initiiert im weiteren Sinne der Patient selber
die Authentifizierung, in diesem Falle, indem beispielsweise eine SMS oder ein GPRS-Datenpaket
an das Portal übersendet wird. Die Daten umfassen dabei den oder die Sekundärschlüssel,
wobei beispielsweise bei einer SMS die Rufnummer selber automatisiert in den Daten
enthalten ist. Zusätzlich zu den Sekundärschlüsseln enthalten die
Daten jedoch weitere Informationen, die es entweder der anfragenden Person ermöglichen,
den Primärschlüssel des Patienten zweifelsfrei aufzufinden oder es sogar
dem Portal ermöglichen, die anfragende Person zu identifizieren und hier den
Primärschlüssel zu übermitteln, so dass der Patient letztendlich
identifiziert wird. Für die weiteren Informationen bieten sich dabei mehrere
vorteilhafte Möglichkeiten an.
So kann vorgesehen sein, dass die Daten eine eindeutige
Kennung umfassen, welche Kennung von der Kommunikationseinrichtung an das Portal
gesendet wird, welches in Antwort den Primärschlüssel an die Kommunikationseinrichtung
übermittelt. Bei einer solchen eindeutigen Kennung kann es sich beispielsweise
um eine so genannte "Challenge" handeln. Beispielsweise wird eine systemweit eindeutige
Zufallszahl generiert, die an das Portal übermittelt wird. Das Portal ermittelt
anhand des oder der Sekundärschlüssel den Primärschlüssel, der
dem jeweiligen Patienten zugeordnet ist und ordnet dem jeweiligen Patienten, gegebenenfalls
nur temporär, um einen Missbrauch zu vermeiden, diese Zufallszahl, im Allgemeinen
die eindeutige Kennung, zu. Von der Kommunikationseinrichtung aus kann dann dieselbe
Zufallszahl bzw. die Kennung als eine Anfrage an das Portal gesendet werden. Die
Kommunikationseinrichtung fragt also an, wer kürzlich die entsprechende Zufallszahl
bzw. eindeutige Kennung an das Portal übermittel hat. Das Portal, das die Kennung
dem Primärschlüssel zugeordnet abgelegt hat, kann nun den Primärschlüssel
an die anfragende Kommunikationseinrichtung senden. Die Übertragung der eindeutigen
Kennung von dem Mobilterminal an die Kommunikationseinrichtung kann auf verschiedene
denkbare Arten erfolgen, beispielsweise informell, indem der Patient der anfragenden
Person diese mitteilt.
Dabei ist es in diesem Fall unerheblich, ob der Patient
ansprechbar ist oder nicht. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass für
Notfallsituationen eine vorgeschriebene SMS oder ein Softwaremittel auf dem Mobilterminal
vorgesehen ist, welches entsprechende Daten, die die Kennung und den Sekundärschlüssel
umfassen, auf einfache Art und Weise erzeugt und an das Portal übermittelt.
So kann auch ein nicht ansprechbarer Patient, dessen Mobilterminal bzw. SIM-Karte
voll funktionsfähig ist, identifiziert werden.
Als Alternative für die eindeutige Kennung ist es
denkbar, GPS-Koordinaten zu verwenden. Dafür müssen sowohl das Mobilterminal
als auch die Kommunikationseinrichtung mit einem GPS-Sensor ausgestattet sein und
sich am selben Ort befinden. Dann können als Daten der oder die Sekundärschlüssel
zusammen mit den GPS-Koordinaten als eindeutige Kennung an das Portal übermittelt
werden, wonach sich die Kommunikationseinrichtung ohne weiteren Datenaustausch,
da sie sich am selben Ort befindet, über beispielsweise mittels Knopfdruck
übersendbare GPS-Koordinaten identifizieren kann und den Primärschlüssel
erhält. Dies ist vor allem in Notfallsituationen, in denen ein schneller Zugriff
auf die elektronische Patientenakte und daher eine schnelle Identifikation des Patienten
gewünscht ist, sehr vorteilhaft, da kein informeller oder anders gearteter
Austausch der Kennung zwischen dem Mobilterminal und der Kommunikationseinrichtung
stattfinden muss.
In einer weiteren Ausführungsform umfassen die Daten
Identifikationsdaten der anfragenden Person, anhand welcher das Portal die Kommunikationseinrichtung
ermittelt und den Primärschlüssel an die Kommunikationseinrichtung übermittelt.
Die anfragende Person besitzt demnach eine für sie personalisierte Kommunikationseinrichtung,
und in den Daten sind Identifikationsdaten zur Identifikation der anfragenden Person
enthalten. Bei diesen Identifikationsdaten kann es sich beispielsweise um eine Nummer
zur Identifizierung eines Arztes bzw. sonstigen Heilberuflers handeln. Jede anfragende
Person besitzt dabei eine personalisierte Kommunikationseinrichtung, die ihr zuordenbar
ist. Das kann beispielsweise der Arbeitsplatz-PC eines Arztes, aber auch ein Gerät
sein, das ein Rettungssanitäter zum Zugriff auf Patientenakten bei Einsätzen
mit sich führt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die anfragende Person
selbst in der bzw. in den Datenbanken erfasst ist, ihr mithin auch ein Sekundärschlüssel
zugeordnet ist, welche eine einen Teilnehmer eines drahtlosen Kommunikationsnetzes
kennzeichnende Teilnehmerinformation ist. Unter diesen Umständen sind, insbesondere
für Notfälle, zwei Ausgestaltungen des Verfahrens denkbar, die es ermöglichen,
ohne weitere, gegebenenfalls zeitaufwändige Eingaben, die Identifikationsdaten
und den oder die auf den Patienten bezogenen Sekundärschlüssel als Daten
an das Portal zu übertragen. So kann vorgesehen sein, dass die SIM-Karte des
Patienten in einem Mobilterminal der anfragenden Person eingesetzt wird und der
SIM-kartenbezogene Sekundärschlüssel zur Ermittlung des Primärschlüssels
und die Mobilterminalgerätenummer, gegebenenfalls als Sekundärschlüssel,
zur Ermittlung der anfragenden Person und somit der Kommunikationseinrichtung dient.
Ist demnach das Mobilterminal des Patienten nicht verfügbar bzw. defekt, so
kann der Arzt zur Anfrage sein Mobilterminal verwenden. Dabei sind mehrere Ausgestaltungen
denkbar. Ist der Patient ansprechbar, so kann er seine Pin zur Aktivierung der SIM-Karte
im Mobilterminal der anfragenden Person dieser mitteilen. In einer Alternative kann
vorgesehen sein, dass - durch entsprechende Anpassung der Datenstruktur auf der
SIM-Karte bzw. durch eine entsprechende Ausbildung des Mobilterminals - neben der
Eingabeaufforderung zur Eingabe der Pin zusätzlich eine Notfalloption besteht,
deren Aktivierung beispielsweise eine vordefinierte SMS, ein GPRS-Paket oder dergleichen,
das die Identifikationsdaten und die Sekundärschlüssel des Patienten umfasst,
an das Portal gesendet wird. In einer dritten Ausgestaltung ist es ebenso denkbar,
dass das Mobilterminal der anfragenden Person mehrere Steckplätze für
SIM-Karten besitzt und die SIM-Karte des Patienten zur Erlangung der oder des Sekundärschlüssels
nach Einsetzen in einen der zusätzlichen Steckplätze auslesbar ist.
Alternativ hierzu kann auch vorgesehen sein, dass die SIM-Karte
der anfragenden Person in einem Mobilterminal des Patienten eingesetzt wird und
eine SIM-kartenbezogene Information, gegebenenfalls als Sekundärschlüssel,
zur Ermittlung der anfragenden Person und somit der Kommunikationseinrichtung und
die Mobilterminalgerätenummer als Sekundärschlüssel zur Ermittlung
des Primärschlüssels dient. Diese Ausführungsform erfordert im Gegensatz
zur vorgenannten keine Kommunikation zwischen Patient und anfragender Person bzw.
keine Modifikation des Mobilterminals, sondern kann bei funktionsfähigem Mobilterminal
des Patienten unabhängig von dessen Zustand genutzt werden, da die SIM-Karte
der anfragenden Person, insbesondere des Heilberuflers, verwendet wird. Die anfragende
Person übersendet dann beispielsweise eine vordefinierte SMS, die auch die
IMEI-Nummer des Mobilterminals enthält, an das Portal und identifiziert damit
sich und den Patienten, so dass er dessen Primärschlüssel an seine Kommunikationseinrichtung
erhält.
Wie schon erwähnt, sind die Ausgestaltungen, bei welchen
Identifikationsdaten der anfragenden Person mit übersendet werden, insbesondere
dann zweckmäßig, wenn die anfragende Person selber durch einen entsprechenden
Sekundärschlüssel im Datenbanksystem identifizierbar ist. In den genannten
Fällen ist es dann jedoch notwendig, auf jeden Fall mehrere Sekundärschlüssel
zu verwenden, beispielsweise die Mobilterminalgerätenummer und die Rufnummer
und/oder die SIM-Kartennummer.
Die Daten können jedoch in weiterer zweckmäßiger
Ausgestaltung auch als eine Zugriffsanfrage ausgebildet sein. Dabei kann von dem
Patienten oder der anfragenden Person von dem Mobilterminal eine den oder die Sekundärschlüssel
umfassende Zugriffsanfrage an das Portal gesendet werden, worauf das Portal an das
Mobilkommunikationsterminal einen dem über den oder die Sekundärschlüssel
ermittelten Primärschlüssel zugeordneten Identifikationsschlüssel
übermittelt, welcher Identifikationsschlüssel über die Kommunikationseinrichtung
an das Portal gesendet wird, worauf das Portal der Kommunikationseinrichtung den
Primärschlüssel übermittelt. Hierbei ist eine etwas sicherere Variante
vorgeschlagen, wobei - beispielsweise wieder durch eine entsprechende Option auf
dem Mobilterminal - eine SMS an das Portal geschickt wird, welche mindestens die
oder den Sekundärschlüssel umfasst. Alternativ sind auch hier selbstverständlich
GRPS, WAP oder ähnliche Übertragungsmöglichkeiten denkbar. Statt
einer Übermittlung des Primärschlüssels auf unmittelbarem Weg wird
nun jedoch durch das Portal dem Primärschlüssel ein Identifikationsschlüssel
zugeordnet, welcher an dasselbe Mobilterminal, von dem aus die Anfrage getätigt
wurde, zurück übersandt wird.
Dieser Identifikationsschlüssel entspricht dann im
Prinzip einer Art Identifizierungscode, der nur mit einer entsprechend ausgebildeten
Kommunikationseinrichtung nutzbar ist. Er kann somit als eine Art Zugriffscode ausgestaltet
werden.
In weiterer Ausbildung kann ein zeitlich beschränkt
gültiger Identifikationsschlüssel verwendet werden. Hierüber ist
es beispielsweise möglich, auch einen zeitlich beschränkten Zugang zur
elektronischen Patientenakte des Patienten zu regeln. Zudem wird ein Missbrauchsrisiko
reduziert. Der ansprechbare Patient kann den Identifikationsschlüssel beispielsweise
für einen ihn behandelnden Heilberufler anfordern und diesen an den Heilberufler
weitergeben. Nur ein Heilberufler mit einer Kommunikationseinrichtung kann diesen
dann nutzen. Dasselbe gilt jedoch, wenn der Patient nicht ansprechbar ist, und beispielsweise
ein Heilberufler oder eine andere anfragende Person in einem Notfall einen Identifikationsschlüssel
erfragen möchte.
Die bisher genannten Möglichkeiten entsprechen einer
Vorwärtsidentifikation. Dabei muss nicht einmal vermutungsweise bekannt sein,
um wen es sich bei dem Patienten handelt, das heißt, welcher Primärschlüssel
ihm zugeordnet ist. Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens ist jedoch
auch eine so genannte Rückwärtsidentifikation möglich. Bei einer
Rückwärtsidentifikation wird vermutet, beispielsweise anhand des Namens
und des Geburtsdatums des Patienten, wer der Patient sein könnte, das heißt,
welcher Primärschlüssel dem Patienten zugeordnet ist. Diese vermutete
Identität soll dann zur sicheren Identifikation des Patienten überprüft
werden.
Dazu kann zweckmäßigerweise vorgesehen sein,
dass durch die anfragende Person mittels der Kommunikationseinrichtung einen vermuteten
Primärschlüssel des Patienten umfassende Daten an das Portal gesendet
werden, worauf das Portal eine Nachricht, insbesondere eine SMS, an eine als Sekundärschlüssel
genutzte Rufnummer eines anhand des Primärschlüssels ermittelten Patienten
schickt. Alternativ ist auch denkbar, dass das Portal insbesondere automatisiert
bei dem Patienten anruft. Der Inhalt einer solchen Nachricht kann dabei beliebig
ausgestaltet sein. Die anfragende Person stellt letztendlich durch Nachfrage beim
Patienten oder durch einen entsprechenden Blick auf das Mobilterminal des Patienten
bzw. das die SIM-Karte des Patienten enthaltende Mobilterminal fest, ob der Primärschlüssel,
den er aufgefunden hat, der richtige Primärschlüssel ist. Das Verfahren
bietet hierbei somit eine Rückversicherungsmethode, durch die Verwechslungen
praktisch ausgeschlossen werden können. Geht keine derartige Nachricht bzw.
ein derartiger Anruf bei dem Patienten ein, so ist bekannt, dass der Primärschlüssel
offenbar nicht korrekt ist.
Der Sekundärschlüssel muss zum Auffinden des
Primärschlüssels jedoch nicht zwangsläufig über das drahtlose
Kommunikationsnetzwerk, auf das die Teilnehmerinformation bezogen ist, übertragen
werden. In einer weiteren Ausgestaltung des Verfahrens ist auch denkbar, dass der
oder die Sekundärschlüssel über eine drahtlose Kommunikationsverbindung,
insbesondere eine Infrarot- oder Bluetoothverbindung, zwischen dem Mobilterminal
und der Kommunikationseinrichtung übertragen werden, worauf die Kommunikationseinrichtung
den Sekundärschlüssel an das Portal sendet, das Portal aus dem Sekundärschlüssel
den Primärschlüssel ermittelt und an die Kommunikationseinrichtung übermittelt.
Hierzu ist wiederum eine entsprechende Ausbildung des Mobilterminals erforderlich,
die durch das Zur-Verfügung-Stellen eines entsprechenden Softwaremittels realisiert
werden kann. Ein Patient löst dann die entsprechende Funktion an seinem Mobilterminal
aus, worauf eine entsprechende Verbindung, beispielsweise eine Bluetooth- oder Infrarotverbindung,
aufgebaut wird, über die der oder die Sekundärschlüssel übertragen
werden. Sind der oder die Sekundärschlüssel der anfragenden Person erst
bekannt und auf der Kommunikationseinrichtung vorhanden, so können diese an
das Portal gesendet werden, welches den zugehörigen Primärschlüssel
ermittelt und an die Kommunikationseinrichtung zurück übermittelt, sodass
die anfragende Person die entsprechende Identität des Patienten erfährt
und gegebenenfalls Zugriff auf dessen elektronische Patientenakte nehmen kann.
An dieser Stelle sein angemerkt, dass, z. B. zur Realisierung
der entsprechenden Datenschutzbestimmungen, zum tatsächlichen Zugriff auf die
jeweilige elektronische Patientenakte weitere Sicherheitsvorkehrungen getroffen
sein können. Gegebenenfalls ist jedoch schon das Erfahren des Primärschlüssels
als kritisch einzustufen. In jedem Fall kann mit Aufnahme des Patienten in das System
eine Ermächtigung vorgesehen sein, mittels welcher der Patient Personen oder
Personengruppen, gegebenenfalls bei Eintritt besonderer Umstände, zum Zugriff
auf Informationen, insbesondere den Primärschlüssel und die elektronische
Patientenakte selber, ermächtigt. Im Falle einer Vorwärtsidentifikation
bei ansprechbaren Patienten kann eine fallweise Freigabe des Primärschlüssels/der
elektronischen Patientenakte mittels der durch das Verfahren ermöglichten Kombination
der Identität der anfragenden Person, insbesondere des Heilberuflers, vorzugsweise
ebenso über den oder die Sekundärschlüssel, mit einer dafür
vorgesehenen PIN, Signatur oder einem ähnlichen Code des Patienten erreicht
werden. Für beispielsweise Notfälle ist es jedoch insbesondere zweckmäßig,
wenn eine zuvor abgelegte generelle Freigabe der elektronischen Patientenakte bzw.
des Primärschlüssels in Form einer Ermächtigung vorliegt, die jedoch
nur für bestimmte anfragende Personen, insbesondere Heilberufler, die in Notfällen
schnell handeln müssen, vorgesehen ist. Durch die Identität des Heilberuflers
bzw. die Nutzung der entsprechenden Kommunikationseinrichtung kann diesem dann der
entsprechende Zugang gewährt werden.
Die bislang diskutierten Fälle beschäftigen sich
im Wesentlichen mit einem ansprechbaren Patienten bzw. dessen funktionstüchtigem
Mobilterminal oder einer SIM-Karte, die auch nach Einsetzen in ein Fremdmobilterminal
geeignet ist, eine entsprechende Notfallübersendung einzuleiten. Es ist jedoch
auch denkbar, dass auf der SIM-Karte ein Notschlüssel abgelegt ist. Dieser
auf der SIM-Karte des Patienten abgelegte Notschlüssel kann von der Kommunikationseinrichtung
der anfragenden Person dann ausgelesen und an das Portal übertragen werden,
worauf das Portal anhand des als Sekundärschlüssel dienenden Notschlüssels
den Primärschlüssel des Patienten ermitteln kann und an die Kommunikationseinrichtung
übermitteln kann. Dann kann in jedem Falle der Primärschlüssel ermittelt
und somit der Patienten identifiziert werden.
Ist im Übrigen auch die SIM-Karte des Patienten defekt,
so findet sich die SIM-Kartennummer meist auch auf der SIM-Karte selber abgedruckt,
sodass dieser Sekundärschlüssel trotzdem ermittelt werden kann. Ähnliches
gilt gegebenenfalls auch für die IMEI-Nummer.
Da auch Mobilterminals und SIM-Karten, teilweise unfreiwillig,
ihren Besitzer wechseln können, ohne dass dies angezeigt wird, ist es besonders
vorteilhaft, wenn eine weitere Überprüfung der Identität eines Patienten
stattfinden kann. Dazu kann erfindungsgemäß beispielsweise vorgesehen
sein, dass eine weitere Identitätsverifikation anhand biometrischer Merkmale
und/oder eines Bildes des Patienten, die und/oder das zwischen dem Portal und dem
Mobilterminal und/oder der Kommunikationseinrichtung ausgetauscht werden, erfolgt.
Dabei wird dementsprechend überprüft, ob der eigentliche Patient zu dem
bei ihm gefundenen Mobilterminal bzw. der bei ihm gefundenen SIM-Karte gehört.
Konkret kann hierbei vorgesehen sein, dass das Mobilterminal
und/oder die Kommunikationseinrichtung mit biometrischer Sensorik und/oder einer
Kamera ausgestattet ist. Dann kann ein Bild oder biometrische Daten des Patienten
an das Portal übersendet werden und mit dort, insbesondere in der zweiten Datenbank,
abgelegten biometrischen Daten oder einem dort abgelegten Bild verglichen werden
und das Ergebnis des Vergleichs an das Mobilterminal und/oder die Kommunikationseinrichtung
übermittelt werden. Die durch den oder die Sekundärschlüssel ermittelte
Identität des Patienten wird also zusätzlich entweder durch biometrische
Merkmale, beispielsweise einen Fingerabdruck oder einen Retinascan, oder auch ein
Bild überprüft, die jeweils datenbankseitig mit zuvor abgelegten biometrischen
Daten bzw. einem Bild verglichen werden. Das Ergebnis dieses Vergleiches wird an
die Einrichtung zurück übersandt, welche die zur Überprüfung
verwendeten biometrischen Daten bzw. das zur Überprüfung verwendete Bild
eingesendet hat. Damit wird verhindert, dass beispielsweise bei einem ausgeliehenen
Handy falsche Gesundheitsdaten aus einer elektronischen Patientenakte, die gar nicht
zu dem aufgefundenen Patienten gehört, mit gegebenenfalls sogar kritischen
Folgen verwendet wird.
Alternativ zu einer Ausstattung des Mobilterminals oder
der Kommunikationseinrichtung mit einer Kamera oder entsprechenden biometrischen
Sensoren kann auch vorgesehen sein, dass mit oder vor Übermittlung eines Primärschlüssels
ein zuvor in der bzw. der zweiten Datenbank abgelegtes Bild des zugehörigen
Patienten an die Kommunikationseinrichtung gesendet wird. Die anfragende Person
erhält dabei auch ein Bild des Patienten, das sie mit dem Aussehen der zu identifizierenden
Person vergleichen kann. Auf diese Weise ist eine besonders einfache Identitätsverifikation
ermöglicht, die Fehlzuordnungen von Primärschlüsseln zu Patienten
weiter reduziert. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass zunächst nur das
Bild des Patienten an die Kommunikationseinrichtung gesendet wird. In diesem Fall
wird der Primärschlüssel erst nach einem bestätigten Vergleich des
Bildes mit einer der Patient zu sein scheinenden Person übermittelt. Dazu wird
dann eine entsprechende Bestätigung von der Kommunikationseinrichtung an das
Portal übersendet, welche dann den Primärschlüssel übersendet.
Hier ist die Identitätsverifikation als eindeutige Stufe in dem Identifikationsprozess
vorgesehen, die erst bewältigt werden muss, bevor der Primärschlüssel
der anfragenden Person zur Verfügung gestellt wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren bietet also unter
Nutzung schon vorhandener Infrastrukturen und einer ohnehin vorhandenen Personalisierungsstufe,
nämlich der Teilnehmerinformation, eine Möglichkeit zur Identifikation
eines Patienten, also zum Auffinden eines Primärschlüssels, bei dem weitere
Einrichtungen oder Personalisierungsstufen nicht mehr notwendig sind. Insbesondere
kann der Grundgedanke der Erfindung in diese Richtung vorteilhaft erweitert werden.
So kann beispielsweise die SIM-Karte des Patienten eine bislang vorhandene Krankenversicherungskarte
auch ersetzen, da die SIM-Karte für den entsprechenden Patienten auch personalisiert
ist und diesen eindeutig identifiziert. Durch die Verknüpfung von auf die SIM-Karte
bezogenen Sekundärschlüsseln mit dem Primärschlüssel der elektronischen
Patientenakte ist es dann auch ohne eine elektronische Krankenversicherungskarte
möglich, den Patienten einer Patientenakte und somit auch einer Krankenkasse
zuzuordnen. Zudem sind die Speichermöglichkeiten auf einer SIM-Karte auch für
solche Informationen nutzbar.
In einer anderen Weiterbildung des Erfindungsgedankens
ist es auch denkbar, dass eine Abrechnung medizinischer Dienste über einen
Mobilkommunikationsprovider erfolgen kann. Da jeder Patient im drahtlosen Kommunikationsnetz
des Mobilkommunikationsproviders identifizierbar ist und auch entsprechend über
das Portal, das ja beispielsweise im Einflussbereich des Mobilkommunikationsproviders
angeordnet sein kann, gehandhabt wird, ist es auch denkbar, die medizinischen Dienste
hierüber abzurechnen, wodurch ein gewisser Verwaltungsaufwand entfällt.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aus den im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie
anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
- Fig. 1
- Komponenten eines Systems, in dem das erfindungsgemäße Verfahren angewendet
wird,
- Fig. 2
- einen ersten Ablaufplan des erfindungsgemäßen Verfahrens,
- Fig. 3
- einen zweiten Ablaufplan des erfindungsgemäßen Verfahrens, und
- Fig. 4
- einen Ablaufplan der Identitätsverifikation gemäß des erfindungsgemäßen
Verfahrens.
Das erfindungsgemäße Verfahren soll nun anhand
einiger Ausführungsbeispiele näher erläutert werden. Zunächst
zeigt Fig. 1 wichtige Komponenten eines Systems, in dem das erfindungsgemäße
Verfahren ausgeführt wird. Dabei deuten die Pfeile zwischen den Komponenten
mögliche Kommunikationswege an; es sei jedoch angemerkt, dass nicht jeder der
angedeuteten Kommunikationswege in jeder der Ausführungsformen in jeder Richtung
Verwendung findet.
Identifiziert werden soll durch das erfindungsgemäße
Verfahren ein Patient 1, das bedeutet, es soll der Primärschlüssel 2 gefunden
werden, der eine elektronische Patientenakte 3 mit Gesundheitsdaten des Patienten
in einer ersten Datenbank 4, die beispielsweise auf einen Server 5 abgelegt ist,
kennzeichnet. Der Patient 1 ist ein Teilnehmer eines drahtlosen Kommunikationsnetzwerks.
Zur Kommunikation in diesem besitzt er ein Mobilterminal 6, hier ein Mobiltelefon,
das eine Mobilterminalgerätenummer, die eindeutig ist, insbesondere eine IMEI,
aufweist. Zudem besitzt der Patient 1 eine SIM-Karte 7, die eine ebenfalls eindeutige
SIM-Kartennummer aufweist und dem Patienten 1 eine eindeutige Rufnummer zuweist.
Durch die Mobilterminalgerätenummer, die Rufnummer und die SIM-Kartennummer
ist eine Personalisierungsstufe des Patienten 1 gegeben, durch die der Patient 1
eindeutig identifizierbar wird. Deshalb werden eine oder mehrere dieser Teilnehmerinformationen
als ein Sekundärschlüssel 8 verwendet, der in einer zweiten Datenbank
9 dem entsprechenden Primärschlüssel 2 eindeutig zugeordnet ist. Die zweite
Datenbank 9 ist in einem Portal 10 abgelegt. Es ist jedoch auch möglich, dass
die erste Datenbank 4 und die zweite Datenbank 9 als eine einzige Datenbank realisiert
ist, die dann auch im Portal bzw. einem mit dem Portal kommunizierenden Server abgelegt
sein kann. Im vorliegenden Fall ist das Portal 10 der Einflusssphäre eines
Mobilkommunikationsproviders zugeordnet, während die elektronischen Patientenakten
auf einem weiteren, hierzu externen Server 5 verwaltet werden.
Eine anfragende Person 11, insbesondere ein Heilberufler,
möchte den Patienten 1 eindeutig identifizieren, das bedeutet, seinen Primärschlüssel
2 erfahren, um später mittels einer dazu ausgebildeten Kommunikationseinrichtung
12 auf die elektronische Patientenakte 3 zugreifen zu können. Auch die anfragende
Person 11 kann ein Mobilterminal 13 und eine SIM-Karte 14 besitzen, die eine entsprechende
Personalisierungsstufe für sie darstellen.
Dabei ist anzumerken, dass auch die Kommunikationseinrichtung
12 selbst ein Mobilterminal sein kann, das heißt, die Kommunikationseinrichtung
12 und das Mobilterminal 13 müssen nicht getrennte Einheiten darstellen.
Fig. 2 zeigt nun einen ersten Ablaufplan, in dem Ausführungsformen
des Verfahrens zur Vorwärtsidentifikation näher erläutert werden.
Zunächst werden in Schritt S1 Daten mittels des Mobilterminals
6 oder 13 an das Portal 10 gesendet. Diese Daten enthalten wenigstens einen Sekundärschlüssel
8 des Patienten 1. Wer das Senden der Daten auslöst, hängt im Wesentlichen
davon ab, ob der Patient 1 ansprechbar ist. Das Senden der Daten kann sowohl vom
Patienten 1 als auch von der anfragenden Person 11 initiiert werden.
Die Daten können auf verschiedene Weise gesendet werden,
beispielsweise in Form einer SMS, mittels GPRS oder WAP oder anderer Übermittlungstechniken.
Relevant ist, dass wenigstens ein Sekundärschlüssel 8 des Patienten 1
darin enthalten ist. Eine Rufnummer wird bei Verwendung der SIM-Karte 7 des Patienten
1 ohnehin übersendet, andere Sekundärschlüssel können beispielsweise
mittels eines geeigneten Softwaremittels ermittelt und in die Daten eingefügt
werden. Es kann auch eine vorformulierte SMS vorgesehen sein. Insgesamt sind viele
Ausgestaltungsmöglichkeiten denkbar.
Die Daten werden von einem Mobilterminal, also dem Mobilterminal
6 des Patienten 1, dem Mobilterminal 13 der anfragenden Person 11 oder einem weiteren
Mobilterminal gesendet. Da wenigstens ein Sekundärschlüssel 8 des Patienten
1 benötigt wird, sind folgende Konstellationen denkbar und sinnvoll. Zum einen
kann natürlich das Mobilterminal 6 des Patienten mit der SIM-Karte 7 des Patienten
verwendet werden. Es kann jedoch auch das Mobilterminal 6 des Patienten mit der
SIM-Karte 14 der anfragenden Person 11 oder einer anderen SIM-Karte verwendet werden.
Genauso kann das Mobilterminal 13 der anfragenden Person 11 oder ein anderes Mobilterminal
mit der SIM-Karte 7 des Patienten 1 verwendet werden. In allen diesen Fällen
steht wenigstens einer der Sekundärschlüssel zur Verfügung.
Die Daten werden in Schritt S2 von dem Portal 10 empfangen,
welches den Primärschlüssel 2 aus dem Sekundärschlüssel 8, der
ja in den Daten enthalten ist, in der Datenbank 9 ermittelt.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens sind mehrere Ausgestaltungen
einer Vorwärtsidentifikation denkbar, die in Fig. 2 mit a, b und c gekennzeichnet
sind.
Im Fall a umfassen die an das Portal 10 übersandten
Daten zusätzlich eine eindeutige Kennung in Bezug auf das Portal 10. Dies kann
beispielsweise im Rahmen einer so genannten "Challenge" eine eindeutige Zufallszahl
sein. Es ist jedoch auch denkbar, dass GPS-Koordinaten des entsprechenden Mobilterminals
6 oder 13, gegebenenfalls mit einem Zeitrahmen oder Zeitstempel, verwendet werden.
Nach der Ermittlung des Primärschlüssels 2 aus dem Sekundärschlüssel
8 ordnet das Portal 10 in Schritt S3a die ebenso in den Daten enthaltene Kennung
dem Primärschlüssel 2 zu. Von der Kommunikationseinrichtung 12 aus kann
dann durch die anfragende Person 11 eine Anfrage, die die Kennung umfasst, an das
Portal 10 gesendet werden. Dies geschieht im Schritt S4a. Aufgrund der Kennung kann
das Portal 10 den Primärschlüssel 2 ermitteln und in Schritt S5 der Kommunikationseinrichtung
12 übersenden. Selbstverständlich ist dabei dem Portal 10 auch bekannt,
woher die Anfrage kam, sodass hierdurch die Kommunikationseinrichtung 12 identifiziert
wird und der Primärschlüssel 2 an sie übersandt werden kann.
In der alternativen Ausführungsform b umfassen die
an das Portal 10 übersendeten Daten Identifikationsdaten, die zur Identifikation
der anfragenden Person 11 und somit der ihr persönlich zugeordneten Kommunikationseinrichtung
12 dienen. Selbstverständlich ist es auch möglich, Identifikationsdaten
mit zu übersenden, die unmittelbar der Identifikation der Kommunikationseinrichtung
12 dienen. Anhand dieser Identifikationsdaten ermittelt das Portal 10 in Schritt
S3b die anfragende Person 11 und/oder die Kommunikationseinrichtung 12 anhand der
Identifikationsdaten. Besonders vorteilhaft ist es hierbei, wenn auch die anfragende
Person 12 im Datenbanksystem vorhanden ist, sodass auch hier Sekundärschlüssel
zugeordnet sind, die die anfragende Person 11 als Teilnehmer des drahtlosen Kommunikationsnetzes
kennzeichnen. Insbesondere dann sind zwei einfache, alternative Arten denkbar, wie
eine gleichzeitige Identifizierung des Patienten 1 und der anfragenden Person 11
und somit der Kommunikationseinrichtung 12 erfolgen kann. Zum einen ist es möglich,
dass die SIM-Karte 14 der anfragenden Person 11 in das Mobilterminal 6 des Patienten
1 eingesteckt ist. Anhand des oder der Sekundärschlüssel, SIM-Kartennummer
und/oder Rufnummer, kann die anfragende Person 11 identifiziert werden, anhand der
Mobilterminalgerätenummer des Mobilterminals 6 als Sekundärschlüssel
kann der Patient 1 ermittelt werden. Es ist natürlich auch möglich, dass
die SIM-Karte 7 des Patienten 1 in das Mobilterminal 13 der anfragenden Person 11
eingesetzt wird. Dann kann die anfragende Person 11 über die Mobilterminalgerätenummer
des Mobilterminals 13 ermittelt werden, der Patient 1 über die SIM-Kartennummer
der SIM-Karte 7 und/oder der Rufnummer. Selbstverständlich ist auch denkbar,
dass als Identifikationsdaten eine spezielle Heilberuflerkennung übersendet
wird, beispielsweise eine Codenummer, mit der sich die anfragende Person 11 gegenüber
dem Portal 10 zu erkennen gibt.
Ist die anfragende Person 11 und damit die Kommunikationseinrichtung
12 identifiziert, so übermittelt das Portal 10 den Primärschlüssel
2 des Patienten 1 in Schritt S5 wiederum an die Kommunikationseinrichtung 12.
In einer weiteren Variante, Variante c, wird lediglich
der Sekundärschlüssel 8 in den Daten übertragen. Das Portal 10 ordnet
dann in Schritt S3c dem Primärschlüssel 2 einen eindeutigen, generierten
Identifikationsschlüssel zu, welcher Identifikationsschlüssel an das jeweilige
Mobilterminal 6 oder 13 zurück übertragen wird. Ist der Patient 1 der
Anfragende, so kann der Identifikationsschlüssel im Rahmen eines informellen
Austausches zu der anfragenden Person 11 und damit der Kommunikationseinrichtung
12 übertragen werden. Ist der Nutzer des anfragenden Mobilterminals 6 oder
13 die anfragende Person 11 selbst, so erlangt diese unmittelbar Kenntnis von dem
Identifikationsschlüssel. Dieser Identifikationsschlüssel kann zur Vermeidung
von Missbrauch beispielsweise zeitlich begrenzt gültig sein.
Die Kommunikationseinrichtung 12 sendet dann im Schritt
S4c eine Anfrage umfassend den Identifikationsschlüssel an das Portal 10. Das
Portal 10 kann mittels des Identifikationsschlüssels den Primärschlüssel
2 des Patienten 1 wiederum ermitteln und übersendet diesen in Schritt S5 wiederum
an die Kommunikationseinrichtung 12.
Mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens ist
jedoch auch eine Rückwärtsidentifikation möglich. Dies ist in Fig.
3 in einem zweiten Ablaufplan näher dargestellt. Eine Rückwärtsidentifikation
bedeutet, dass die anfragende Person 11 bereits einen Primärschlüssel
2 für den Patienten 1 vermutet und diesen Primärschlüssel 2 bestätigt
haben möchte. Dazu wird in Schritt S6 von der Kommunikationseinrichtung 12
der Primärschlüssel innerhalb einer Anfrage an das Portal 10 geschickt.
In Schritt S7 ermittelt das Portal 10 Sekundärschlüssel 8, insbesondere
die Rufnummer, aus dem Primärschlüssel 2. Da nun die Rufnummer des Patienten
1 bekannt ist, kann das Portal 10 in Schritt S8 eine Nachricht an diese Rufnummer
senden, die dann jenes Mobilterminal erreicht, in das die SIM-Karte 7 des Patienten
1 eingesteckt ist, im üblichen Fall also das Mobilterminal 6. Der Patient 1
bzw. die anfragende Person 11 können nun ob des Eingangs der Nachricht überprüfen,
ob der Primärschlüssel 2 tatsächlich dem Patienten 1 zugeordnet ist.
Fig. 4 zeigt schließlich eine Möglichkeit zu
einer weiteren Identitätsverifikation im Rahmen des erfindungsgemäßen
Verfahrens. Die in Fig. 4 dargestellten Schritte S9 bis S13 werden beispielsweise
vor Schritt S5 in Fig. 2 durchgeführt. Dabei sendet das Portal 10 nicht unmittelbar
den Primärschlüssel 2 an die Kommunikationseinrichtung 12, sondern sendet
zunächst ein zuvor im Portal 10, insbesondere in der zweiten Datenbank 9, abgelegtes
Bild des Patienten 1 an die Kommunikationseinrichtung 12. Dies geschieht in Schritt
S9. Die anfragende Person 11 kann danach das Bild mit dem scheinbaren Patienten
1 vergleichen, um festzustellen, ob es sich bei der Person tatsächlich um den
Patienten 1 handelt. Nachdem dies in Schritt S10 geschehen ist, sendet in Schritt
S11 die Kommunikationseinrichtung 12 das Vergleichsergebnis an das Portal 10 zurück,
worauf in Schritt S12 im Portal 10 überprüft wird, ob der Vergleich positiv
oder negativ verlaufen ist. Ist der Vergleich negativ verlaufen, so ist der Primärschlüssel
2 nicht der Person zugeordnet, die von der anfragenden Person 11 für den Patienten
1 gehalten wurde. Es sind dann keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Ist die
Identität des Patienten 1 jedoch bestätigt, so sendet das Portal in Schritt
S13 den Primärschlüssel 2 an die Kommunikationseinrichtung 12.