Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft ein Vermittlungsverfahren für ein Mobilfunknetz,
insbesondere nach dem GSM- oder UMTS-Standard, wobei Daten von einem Vermittlungsserver
über das Mobilfunknetz zu wenigstens einem Mobilfunkendgerät übertragen
und von dem Mobilfunkendgerät verarbeitet werden.
Weiterhin betrifft die Erfindung ein Mobilfunkendgerät für
ein Mobilfunknetz, insbesondere nach dem GSM- oder UMTS-Standard, enthaltend
- (a) eine Steuereinheit mit einem Prozessor und einem Arbeitsspeicher,
- (b) ein Bedienungsmodul zum Bedienen des Mobilfunkendgeräts,
- (c) eine Anzeige,
- (d) eine Sende und/oder Empfangseinheit zum Austauschen von Daten über
das Mobilfunknetz,
- (e) eine Schnittstelle für den Empfang von Daten aus einem Datennetzwerk.
Ferner betrifft die Erfindung einen Vermittlungsserver in einem Mobilfunknetz,
welcher Daten aus einem Datennetzwerk über das Mobilfunknetz an ein Mobilfunkendgerät
vermittelt, enthaltend
- (a) eine Steuereinheit mit einem Prozessor und einem Arbeitsspeicher,
- (b) eine Schnittstelle zum Datennetzwerk,
- (c) eine Verbindung zu dem Mobilfunkendgerät.
Stand der Technik
Bekannt ist die Verwendung eines Zwischenspeichers, auch Puffer oder
Cache genannt, für Datenströme. Dies kommt besonders im Bereich der Computertechnik
zur Anwendung. Dabei werden Daten eines Speichers in einem schnellen Zwischenspeicher
gespeichert. Ein Zwischenspeicher enthält somit Kopien von Inhalten eines anderen
Speichers. Die Ziele beim Einsatz eines Zwischenspeichers sind eine Verringerung
der Zugriffszeit bzw. eine Verringerung der Anzahl der Zugriffe auf den zwischengespeicherten
Speicher. Ein weiterer Effekt beim Einsatz von Zwischenspeichern ist die verringerte
Übertragungsratenanforderung an den zwischengespeicherten Speicher. Dadurch,
dass oftmals der Großteil der Anfragen vom Zwischenspeicher beantwortet werden
kann, sinkt die Anzahl der Zugriffe und damit die Übertragungsratenanforderung
an den zwischengespeicherten Speicher.
In der Computertechnik werden Zwischenspeicher beispielsweise für
Festplatten (Disk-Cache), für Netzwerke (Schnittstellenpuffer) und für
Hauptspeicher (Prozessorcache) benutzt. Die Daten werden von einer Festplatte, einem
Netzwerk oder einem Hauptspeicher geladen und in einem schnelleren Zwischenspeicher
gespeichert. Das Benutzergerät bzw. der Prozessor des Benutzergeräts greift
auf diese Daten erst später zu. Der Zugriff auf den Zwischenspeicher kann schneller
vorgenommen werden, als der direkte Zugriff auf das Netzwerk, eine Festplatte oder
einen Hauptspeicher. Weiterhin ist auch der Zwischenspeicher bei Webbrowsern bekannt.
Dieser dient dazu, aus dem Internet übertragene Webseiten zu speichern. Dadurch
wird bei einer wiederholten Anforderung einer Webseite eine erneute Übertragung
aus dem Internet vermieden. Der Zugriff auf die Webseite wird beschleunigt.
Über ein Mobilfunknetz können Mobilfunkteilnehmer mittels
eines Mobilfunkendgeräts kommunizieren. Dabei kann eine Verbindung zu mindestens
einem anderen Mobilfunkendgerät, einem Festnetzanschluss, dem Internet oder
anderen Computernetzwerken hergestellt werden. Mobilfunkendgeräte sind beispielsweise
Handys, PDAs (Personal Digital Assistant) mit Mobilfunkmodul oder Laptops mit Mobilfunkkarten
im PCMCIA-Standard und PCI Express und USB. Zum Senden und Empfangen von Daten über
das Mobilfunknetz enthalten Mobilfunkendgeräte eine Mobilfunkeinheit mit Antenne.
Mittlerweile eignen sich Mobilfunkendgeräte nicht nur primär zum Senden
und Empfangen von Sprachdaten. Durch große, farbige Anzeigen können empfangene
Bilder oder Videosequenzen dargestellt werden. Außerdem sind zunehmend Funktionalitäten
zur Nutzung von Internet-Diensten, wie beispielsweise Webseiten, E-Mails, Newsgroups
und Chatrooms im Mobilfunkendgerät enthalten. Der Bedarf von schnellen, datenoptimierten
Übertragungen in Mobilfunknetzen wächst immer weiter an.
Dieser Umstand wird bei der Entwicklung von Mobilfunknetzen berücksichtigt.
Mobilfunknetze der zweiten Generation (2G), beispielsweise im GSM-Standard (GSM=
Globel System for Mobile communication) sind zwar prinzipiell datenfähig, aber
auf die Sprachübertragung optimiert. Mit der Einführung des GPRS-Standards
(GPRS= General Paket Radio Service) wurde eine Zwischengeneration (2.5G) geschaffen.
Dabei wird ein Mobilfunknetz um die Fähigkeiten zur paketorientierten Datenübertragung
erweitert, aber weiterhin ein 2G-Funknetz benutzt. Dies ermöglicht die Nutzung
von Datendiensten, etwa im Internet. Mobilfunknetze der dritten Generation sind
datenoptimiert und haben höhere Datenübertragungsraten. So wird die Übertragung
von großen Datenmengen ohne lange Wartezeiten möglich. Internet- oder
Multimedia-Dienste können ohne Einschränkung genutzt werden. Der wichtigste
3G-Standard ist UMTS (Universal Mobile Telecommunications System).
Derzeit ist die Datenübertragungsrate in Mobilfunknetzen kleiner
als die Übertragungsrate über schnelle Festnetzanschlüsse, beispielsweise
im DSL-Standard (DSL= Digital Subscriber Line). Ein Mobilfunkteilnehmer
muss zu Gunsten der Mobilität auf die zügige und damit komfortable Übermittlung
von großen Datenmengen bei einer schnellen Festnetzverbindung verzichten und
Wartezeiten in Kauf nehmen.
Offenbarung der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es daher, die Nachteile des Standes der
Technik zu vermeiden und die Übertragung von Daten in einem Mobilfunknetz Ressourcen
schonend zu beschleunigen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Vermittlungsverfahren
für ein Mobilfunknetz, insbesondere nach dem GSM- oder UMTS-Standard, zur Übertragung
von Daten von einem Vermittlungsserver über das Mobilfunknetz zu einem Mobilfunkendgerät
der eingangs genannten Art mit folgendem Verfahrensschritt gelöst:
Daten, welche bereits einmal von dem Vermittlungsserver durch das Mobilfunkendgerät
angefordert wurden, werden in einem Zwischenspeicher für den späteren
Zugriff gespeichert.
Weiterhin wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass bei einem Mobilfunkendgerät
für ein Mobilfunknetz, insbesondere nach dem GSM- oder UMTS-Standard der eingangs
genannten Art
- (f) ein Zwischenspeicher vorgesehen ist, in welchem Daten aus dem Datennetzwerk
und/oder Zugriffsadressen für einen späteren Zugriff zwischengespeichert
werden.
Ferner wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass bei einem Vermittlungsserver
in einem Mobilfunknetz zur Vermittlung von Daten aus einem Datennetzwerk über
das Mobilfunknetz an ein Mobilfunkendgerät der eingangs genannten Art
- (d) ein Zwischenspeicher vorgesehen ist, welcher Daten aus dem Datennetzwerk
und/oder Zugriffsadressen bei Anforderung des Mobilfunkendgeräts für einen
erneuten Zugriff auf dieselben Daten und/oder Zugriffsadressen zwischenspeichert.
Durch das Vermittlungsverfahren mit der Zwischenspeicherung von übertragenen
Daten können diese bei einem späteren Zugriff wieder verwendet werden.
Die Daten müssen nicht erneut und zeitaufwendig angefordert und über das
Mobilfunknetz an einen Mobilfunkteilnehmer übermittelt werden. Der Mobilfunkteilnehmer
verfingt durch das erfindungsgemäße Verfahren wesentlich schneller über
die angeforderten Daten. Ein weiterer Vorteil für den Mobilfunkteilnehmer ist
die Kostenersparnis durch die Vermeidung einer erneuten, gebührenpflichtigen
Übertragung bereits übermittelter Daten. Außerdem wird das Mobilfunknetz
durch die Vermeidung erneuter Übertragungen bereits übermittelter Daten
entlastet.
Mit Hilfe des in einem Mobilfunkendgerät enthaltenen Zwischenspeichers
werden übermittelte Daten für einen späteren Zugriff gespeichert.
Dadurch entfällt bei einer Anforderung von Daten durch den Mobilfunkteilnehmer
oder einem mit dem Mobilfunkendgerät verbundenem Gerät die zeitaufwendige
Übertragung der Daten über das Mobilfunknetz. Der Mobilfunkteilnehmer
oder das Gerät erhält die angeforderten Daten umgehend aus dem Zwischenspeicher
und damit deutlich schneller als durch Übermittlung über das Mobilfunknetz
zugestellt. Ein weiterer Vorteil ist dadurch gegeben, dass der Zeitpunkt der Übertragung
frei wählbar ist. So kann beispielsweise ein Übermittlungszeitraum gewählt
werden, bei dem eine geringe Auslastung des Mobilfunknetzes vorliegt, um die Netzwerkressourcen
zu schonen, oder in dem ein besonders günstiger Tarif für eine Verbindung
liegt.
Mit dem in einem Vermittlungsserver enthaltenen Zwischenspeicher werden
Daten, die durch den Vermittlungsserver von einem Datennetz über das Mobilfunknetz
an ein Mobilfunkendgerät vermittelt wurden, gespeichert. Bei einer erneuten
Anforderung gleicher Daten durch das Mobilfunkendgerät muss der Vermittlungsserver
diese Daten nicht beim Datennetzwerk abfragen und übertragen. Dadurch wird
die Übertragung der Daten zum Mobilfunkendgerät beschleunigt. Des Weiteren
werden durch die Vermeidung einer erneuten Datenabfrage beim Datennetzwerk Verbindungskosten
eingespart und die Verbindung bzw. das Datennetzwerk entlastet.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch die Möglichkeit, dass
der Vermittlungsserver bei einer erneuten Anforderung eines Datenblocks durch ein
Mobilfunkendgerät den bereits früher übertragenen und zwischengespeicherten
Datenblock mit der aktuellen Version im Datennetzwerk vergleichen kann. Dadurch
kann der Unterschied zwischen dem bereits übertragenen und den aktuellen Datenblock
ermittelt werden. Im Anschluss werden nur die Unterschiede über das Mobilfunknetz
an das Mobilfunkendgerät übermittelt. Durch die geringere Datenmenge ist
die Übertragung der unterschiedlichen Daten wesentlich schneller als die Übertragung
des gesamten Datenblocks. Die Übertragung von aktuellen Daten über ein
Mobilfunknetz an das Mobilfunkendgerät eines Mobilfunkteilnehmers wird so deutlich
beschleunigt.
In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Vermittlungsverfahrens für ein Mobilfunknetz werden nur sich ändernde
Daten eines bereits angeforderten Datenblocks in den Zwischenspeicher übertragen.
Gleiche Daten sind bereits im Zwischenspeicher gespeichert und werden wieder verwendet.
Durch die geringere Datenmenge erfolgt die Übertragung in den Zwischenspeicher
schneller. Dem Mobilfunkteilnehmer werden aktuelle Datenblöcke durch die Wiederverwendung
von gleichen und im Zwischenspeicher gespeicherten Daten beschleunigt zugestellt.
Weitere Vorteile durch die kleinere zu übertragende Datenmenge ist die Kostenersparnis
für den Mobilfunkteilnehmer und die Schonung der Mobilfunknetzressourcen.
Bei einer vorteilhaften Ausbildung des Vermittlungsverfahrens für
ein Mobilfunknetz bestehen die übertragenen Daten aus Filmsequenzen. Eine Filmsequenz
besteht aus einer Folge von Einzelbildern, die wiederum aus vielen Bildpunkten aufgebaut
sind. Bei zwei aufeinander folgenden Einzelbildern ändern sich meistens nicht
alle Bildpunkte. Durch die Speicherung des vorhergehenden Einzelbildes im Zwischenspeicher
werden zur Übermittlung des folgenden Einzelbildes nur die unterschiedlichen
Bildpunkte über das Mobilfunknetz übertragen. Gleiche, schon übertragene
Bildpunkte werden mit Hilfe des Zwischenspeichers wieder verwendet. Durch dieses
Vorgehen wird die zu Übermittelnde Datenmenge erheblich reduziert. Die Übertragung
dieser reduzierten Datenmenge über das Mobilfunknetz ist wesentlich schneller
als die Übertragung aller Bildpunkte der Einzelbilder.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Vermittlungsverfahrens
für ein Mobilfunknetz wird das Mobilfunknetz mit einem Festnetz, insbesondere
einem LAN (Local Area Network), gekoppelt. Durch die Kopplung des Mobilfunknetzes
mit einem LAN oder anderen Netzwerken, wie beispielsweise dem Internet oder einem
Intranet kann das Vermittlungsverfahren Daten aus diesen Netzen anfordern und an
das Mobilfunkendgerät vermitteln. Dem Mobilfunkteilnehmer wird der Zugriff
auf Daten eines Festnetzes, insbesondere eines LAN ermöglicht. Mit dem oben
genannten Verfahrensschritt der Zwischenspeicherung werden die Daten beschleunigt
über das Mobilfunknetz an das Mobilfunkendgerät übertragen.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausbildung des Vermittlungsverfahrens
für ein Mobilfunknetz werden die zwischengespeicherten Daten in dem Zwischenspeicher
des Mobilfunkendgeräts für den späteren Zugriff gespeichert. Bei
einer Anforderung der Daten greift das Mobilfunkendgerät auf die im Zwischenspeicher
gespeicherten Daten zu. Der Zugriff auf Daten im Zwischenspeicher ist deutlich schneller
als die Übermittlung der Daten über das Mobilfunknetz. Dem Mobilfunkteilnehmer
werden Daten beschleunigt zugestellt.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung des Mobilfunkendgeräts
für ein Mobilfunknetz enthält der Zwischenspeicher Daten des Datennetzwerks
und/oder Zugriffsadressen, auf die bereits zugegriffen wurde. Dadurch wird bei einer
erneuten Anforderung von Daten durch den Mobilfunkteilnehmer oder einem mit dem
Mobilfunkendgerät verbundenem Gerät die Wiederverwendung gleicher Daten
möglich. Die zeitaufwendige und mit Kosten verbundene Übertragung gleicher
Daten über das Mobilfunknetz wird vermieden. Gegebenenfalls müssen nur
veränderte Daten über das Mobilfunknetz übertragen werden. Der Mobilfunkteilnehmer
oder das Gerät erhalten die angeforderten Daten umgehend aus dem Zwischenspeicher
und damit deutlich schneller als bei einer erneuten Übermittlung aller Daten
über das Mobilfunknetz. Weiterhin entfallen für den Mobilfunkteilnehmer
die Kosten einer erneuten Übertragung schon empfangener Daten, sofern der Mobilfunktarif
nach Datenvolumen abrechnet. Ein weiterer Vorteil dieser Variante des erfindungsgemäßen
Mobilfunkendgeräts ist die Entlastung der Mobilfunknetzwerkressourcen durch
die Vermeidung der wiederholten Übertragung von bereits übermittelten
Daten.
In einer bevorzugten Ausbildung des Mobilfunkendgeräts für
ein Mobilfunknetz ist der Zwischenspeicher nichtflüchtig ausgebildet. So bleiben
die Daten bei einer Unterbrechung der Stromversorgung erhalten. Der Mobilfunkteilnehmer
kann das Mobilfunkendgerät bei Nichtnutzung ausschalten, ohne das die Daten
im Zwischenspeicher verloren gehen. Dadurch wird es dem Mobilfunkteilnehmer ermöglicht,
Stromkosten zu sparen oder eventuell vorhandene Akkus zu schonen, ohne auf die beschleunigte
Übertragung von Daten durch das erfindungsgemäße Vermittlungsverfahren
zu verzichten. Weiterhin sind die zwischengespeicherten Daten und damit auch das
Vermittlungsverfahren vor einem Stromausfall geschützt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung des Vermittlungsservers
in einem Mobilfunknetz ist eine Übertragungseinheit vorgesehen, welche Daten
des Zwischenspeichers zum Mobilfunkendgerät übermittelt, bevor eine Anforderung
für einen Zugriff erfolgt. Durch diese vorausschauende Übermittlung mittels
der Übertragungseinheit wird beispielsweise die aktuelle Version schon früher
angeforderter Daten an das Mobilfunkendgerät übermittelt. Dem Mobilfunkteilnehmer
oder einem mit dem Mobilfunkendgerät verbundenem Gerät werden die aktuellen
Daten sofort durch das Mobilfunkendgerät zur Verfügung gestellt. Die Übertragung
kann beispielsweise nach einer Aktualisierung der Daten im Datennetzwerk vorgenommen
werden. So werden dem Mobilfunkteilnehmer oder einem mit dem Mobilfunkendgerät
verbundenen Gerät aktualisierte Daten unmittelbar übermittelt.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausbildung des Vermittlungsservers
in einem Mobilfunknetz übermittelt die Übertragungseinheit die Daten in
einen Zwischenspeicher des Mobilfunkendgeräts für einen späteren
Zugriff. Durch die Speicherung der Daten in einem Zwischenspeicher
des Mobilfunkendgeräts kann später direkt auf die Daten zugegriffen werden.
Bei einer erneuten Anforderung durch den Mobilfunkteilnehmer oder einem mit dem
Mobilfunkendgerät verbundenem Gerät werden die aktuellen Daten sofort
durch das Mobilfunkendgerät zur Verfügung gestellt. Es wird die zeitaufwendige
Übertragung der Daten über das Mobilfunknetz bei der Anforderung der Daten
vermieden. Vorteilhaft bei dieser Ausbildung des Vermittlungsservers mit einer Übertragungseinheit
ist ferner, dass der Zeitpunkt der Übertragung frei wählbar ist. So kann
beispielsweise ein Übermittlungszeitraum gewählt werden, bei dem eine
geringe Auslastung des Mobilfunknetzes vorliegt, um die Netzwerkressourcen zu schonen,
oder in dem ein besonders günstiger Tarif für eine Verbindung liegt.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung des Vermittlungsservers in einem
Mobilfunknetz, mit dem Daten aus einem Datennetzwerk über das Mobilfunknetz
an ein Mobilfunkendgerät vermittelt werden, ist das Datennetz das Internet
und/oder ein Intranet. So wird dem Mobilfunkteilnehmer der beschleunigte Zugriff
auf die unüberschaubare Anzahl von Daten und Anwendungen im Internet, wie beispielsweise
Webseiten im HTML-(Hypertext Markup Language)Format oder Multimedia-Daten ermöglicht.
Ein Intranet kann nur von einer festgelegten Gruppe von Mitgliedern einer Organisation
oder eines Unternehmens genutzt werden. Ein Mitglied hat mit Hilfe des erfindungsgemäßen
Vermittlungsverfahrens beschleunigten Zugriff auf Daten, wie etwa Dokumente oder
Formulare. Dadurch wird ihm beispielsweise mobile Telearbeit erleichtert.
Weitere Vorteile ergeben sich aus dem Gegenstand der Unteransprüche,
sowie der Zeichnung mit der dazugehörigen Beschreibung.
Kurze Beschreibung der Zeichnung
1 zeigt in einer schematischen Prinzipskizze ein erstes
Ausführungsbeispiel eines Vermittlungsverfahrens für ein Mobilfunknetz
zur Übertragung von Daten von einem Vermittlungsserver über das Mobilfunknetz
zu einem Mobilfunkendgerät mit einem Zwischenspeicher für übermittelte
Daten.
Bevorzugtes Ausführungsbeispiel
In 1 wird mit 10 ein Mobilfunknetz
bezeichnet. Das Mobilfunknetz 10 enthält alle Bestandteile, die für
ein Mobilfunknetz, beispielsweise nach dem GSM- oder UMTS-Standard, erforderlich
sind. Mobilfunknetze nach dem GSM- und UMTS-Standard sind dem Fachmann geläufig
und werden der Einfachheit halber nur durch eine Wolke mit einem darin enthaltenen
Mast 12 stilisiert dargestellt. Mittels eines Mobilfunkendgerätes
14 können Mobilfunkteilnehmer über das Mobilfunknetz
10 kommunizieren. Dazu enthält das Mobilfunkendgerät
14 eine geeignete Mobilfunkeinheit 16, beispielsweise im Fall
eines Notebooks, eine MCC-Karte (Mobile Connect Card UMTS) von Vodafone, zum Senden
und Empfangen von Daten über das Mobilfunknetz 10. Im Falle eines
Handys eine für diese Art Mobilfunkendgerät 14 entsprechende
Mobilfunkeinheit 16 zum Senden und Empfangen von Daten.
Das Mobilfunkendgerät 14 weist ferner eine Anzeige
18 auf, welche die Darstellung von Nummern, Adressen oder Bedienermenüs
zur Bedienung des Mobilfunkendgeräts 14 ermöglicht. Außerdem
können mit der Anzeige 18 auch Multimedia-Dateien oder Webseiten dargestellt
werden. Die Steuerung des Mobilfunkendgeräts 14 erfolgt durch den
Mobilfunkteilnehmer über ein Bedienungsmodul 19. Über das Bedienungsmodul
19 werden die jeweils gewünschten Menüs angesteuert oder sonstige
Steuerungsbefehle zur Steuerung des Mobilfunkendgeräts 14 eingegeben.
Weiterhin können über das Bedienungsmodul 19 Telefonnummern oder
Datenzugriffsadressen eingegeben werden. Über eine im Mobilfunkendgerät
14 enthaltene Geräteschnittstelle 20 kann eine Verbindung
zu anderen Geräten oder Netzwerken hergestellt werden. Dies kann als drahtgebundenen
Verbindungen beispielsweise im USB- oder Ethernet-Standard (USB= Universal Serial
Bus) erfolgen. Bei einer drahtlosen Verbindungen werden u. a. die Funkstandards
Bluetooth oder WLAN (Wireless Local Area Network) verwendet.
Daten, wie Adressen, Telefonnummern oder Datenzugriffsadressen, aber
auch über das Mobilfunknetz 10 übertragene Daten, wie beispielsweise
Webseiten, Multimediadaten oder Filmsequenzen werden in einem Speicher
22 gespeichert. Ein Prozessor 24 kann zur Verarbeitung dieser
Daten auf den Speicher 22 zugreifen. Außerdem verfügt das Mobilfunkendgerät
14 über eine Schnittstelle 21 zum Empfang von Daten aus einem
Datennetzwerk 70. Mit dieser Schnittstelle 21 können Daten
von Datendienste des Datennetzwerks 70, wie beispielsweise Webseiten, E-Mails
oder Newsgroups im Internet empfangen werden. Als Steuereinheit 26 wird
eine Einheit des Mobilfunkendgeräts 14 bezeichnet, die den Prozessor
24, den Speicher 22 und die Schnittstelle 21 enthält.
Ferner ist in dem Mobilfunkendgerät 14 ein Zwischenspeicher
28 vorhanden, in dem von dem Mobilfunknetz 10 empfangene Daten
30 und/oder deren Zugriffsadresse zwischengespeichert werden. Der Prozessor
24 kann später auf die Daten 30 zugreifen und diese verarbeiten
oder über die Geräteschnittstelle 20 an andere Geräte senden.
Ferner wird in 1 mit 40 ein
Vermittlungsserver bezeichnet. Der Vermittlungsserver 40 ist Bestandteil
des Mobilfunknetzes 10 und verfügt über eine Schnittstelle
42, mit der eine Verbindung 43 über das
Mobilfunknetz 10 zum Mobilfunkendgerät 14 hergestellt werden
kann. Weiterhin enthält der Verbindungsserver 40 eine Steuereinheit
44 mit einem Prozessor 46 und einem Arbeitsspeicher
48. Mit der Steuereinheit 44 kann der Vermittlungsserver
40 Datenanforderungen vom Mobilfunkendgerät 14 bearbeiten
und über eine Schnittstelle 60 zu einem Datennetzwerk 70
weiterleiten. Umgekehrt können mit Hilfe der Steuereinheit 44 über
die Schnittstelle 60 von dem Datennetzwerk 70 empfangene Daten
52 an das Mobilfunkendgerät 14 vermittelt werden. Dazu enthält
der Vermittlungsserver 40 einen Zwischenspeicher 50 zur Speicherung
der empfangenen Daten 52 und eine Übertragungseinheit 59
zum Übermitteln der Daten 52 an das Mobilfunkendgerät
14.
Mit der Schnittstelle 60 kann über ein Festnetz
64 eine Verbindung 62 zum Datennetzwerk 70 hergestellt
werden. Das Festnetz 64 enthält alle Bestandteile, die für ein
Festnetz, beispielsweise nach dem DSL-, ISDN- oder Analog-Standard erforderlich
sind. Festnetze nach dem DSL-, ISDN- oder Analog-Standard sind dem Fachmann geläufig
und werden der Einfachheit halber nur durch eine Wolke mit darin enthaltene Telegrafenmasten
66 stilisiert dargestellt. Alternativ ist auch eine direkte Verbindung
63 zum Datennetzwerk 70 möglich.
Das Datennetzwerk 70 ist beispielsweise ein LAN, ein Intranet
oder das Internet. Diese Datennetzwerke sind dem Fachmann geläufig und werden
der Einfachheit halber ebenfall nur durch eine Wolke mit darin enthaltenen Computern
71 stilisiert dargestellt. In dem Datennetzwerk 70 ist mindestens
ein Datenserver 74 vorhanden, der dem Datennetzwerk 70 über
eine Schnittstelle 76 und eine Verbindung 78 Daten zur Verfügung
stellen kann. Dazu beinhaltet der Datenserver 74 eine Steuereinheit
80 mit einem Prozessor 82 und einem Arbeitsspeicher
84. Mit der Steuereinheit 80 und der Schnittstelle 76
können die im Speicher 86 gespeicherten Daten 52 auf Anforderung
an andere, mit dem Datennetzwerk 70 verbundene Geräte übermittelt
werden. Die Daten 52 können beispielsweise im Internet bzw. in einem
Intranet Webseiten, Audio-, Video- oder Multimediadaten, Dokumente oder Formulare
sein.
Daten aus einem Datennetzwerk 70, wie beispielsweise Webseiten,
kann ein Mobilfunkteilnehmer oder ein über die Geräteschnittstelle
20 mit dem Mobilfunkendgerät 14 verbundenes Gerät mit
einer Zugriffsadresse anfordern. Dazu wird die Zugriffsadresse mit dem Bedienungsmodul
19 eingegeben oder über die Geräteschnittstelle 20 an
das Mobilfunkendgerät 14 übermittel. Werden die Daten zum ersten
Mal angefordert, sendet das Mobilfunkendgerät 14 die Zugriffsadresse
mittels der Mobilfunkeinheit 16 über das Mobilfunknetz 10
an den Vermittlungsserver 40. Der Vermittlungsserver 40 leitet
die Zugriffsadresse über eine Festnetzverbindung 62, 63 an
das entsprechende Datennetzwerk 70 weiter. In dem Datennetzwerk
70 wird die Anfrage über einen Verbindung 78 an den zuständigen
Datenserver 74, z. B. ein Webserver im Internet, weiter vermittelt.
Der Datenserver 74 sendet die angeforderten Daten über
die Verbindung 78, das Datennetzwerk 70 und eine Festnetzverbindung
62, 63 an den Vermittlungsserver 40. Im Vermittlungsserver
40 werden die Daten 30 im Zwischenspeicher 50 gespeichert
und eine Prüfsumme 31 erstellt. Die Prüfsumme 31 der
Daten 30 ist eindeutig: Kleinste Veränderungen der Daten
30 führen zu anderen Prüfsummen. Zur Berechnung der Prüfsumme
31 sind verschiedene Verfahren, wie etwa der MD5 Hash-Code Algorithmus,
bekannt. Die Prüfsumme 31 wird ebenfalls im Zwischenspeicher gespeichert.
Anschließend werden die Daten 30 und die Prüfsumme
31 durch die Verbindung 43 über das Mobilfunknetz
10 an das Mobilfunkendgerät 14 übertragen. Im Mobilfunkendgerät
14 werden die Daten 30 und die Prüfsumme 31 im Zwischenspeicher
28 gespeichert und können anschließend mit Hilfe der Steuereinheit
26, dem Bedienungsmodul 19 und der Anzeige 18 dargestellt
und bearbeitet werden. Über die Geräteschnittstelle 20 können
die Daten 30 an andere Geräte weitergeleitet werden. Alternativ kann
die Prüfsumme 31 auch in dem Mobilfunkendgerät 14 berechnet
werden. Die Übertragung der Prüfsumme 31 von dem Vermittlungsserver
40 zum Mobilfunkendgerät 14 entfällt dann.
Werden die Daten 30 später erneut durch den Mobilfunkteilnehmer
oder ein mit der Geräteschnittstelle 20 verbundenem Gerät angefordert,
sendet das Mobilfunkendgerät 14 nur die im Zwischenspeicher
28 gespeicherte Prüfsumme 31 über das Mobilfunknetz
10 an den Vermittlungsserver 40. Der Vermittlungsserver
40 erkennt anhand der auch in seinem Zwischenspeicher 50 gespeicherten
Prüfsumme 31 die angeforderten Daten 30. Entsprechend dem
oben beschriebenen Verfahren beim ersten Zugriff fordert der Vermittlungsserver
40 über eine Festnetzverbindung 62, 63 und dem Datennetzwerk
70 die aktuelle Version der Daten 52 beim zuständigen Datenserver
74 an.
Die vom Datenserver 74 übermittelten Daten
52 werden wiederum im Zwischenspeicher 50 gespeichert. Außerdem
wird eine Prüfsumme 53 der Daten 52 erstellt und ebenfalls
im Zwischenspeicher 50 gespeichert. Anschließend werden die aktuellen
Daten 52 mit den alten Daten 30 verglichen. Nur veränderte
Daten 90 und die neue Prüfsumme 53 werden mittels der Übertragungseinheit
50 über das Mobilfunknetz 10 an das Mobilfunkendgerät
14 gesendet. Im Mobilfunkendgerät 14 wird mit den im Zwischenspeicher
28 gespeicherten alten Daten 30 und den veränderten Daten
90 die aktuelle Version der Daten 52 ermittelt. Diese werden zusammen
mit der Prüfsumme 53 im Zwischenspeicher
28 gespeichert und können dann mit dem Mobilfunkendgerät
14 betrachtet oder bearbeitet werden. Das Verfahren kann bei einer zweiten
erneuten Anforderung der Daten 52 mit der Prüfsumme 53 entsprechend
wiederholt werden.
Durch die Wiederverwendung von Daten 30 müssen nur veränderte
Daten 90 und so eine wesentlich kleinere Datenmenge über das Mobilfunknetz
10 übertragen werden. Die Übermittlung erfolgt schneller und
der Mobilfunknutzer kann beschleunigt auf Daten 52 aus dem Datennetzwerk
70 zugreifen.