Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft ein Überwachungssystem zum Überwachen
wenigstens eines mobilen Apparates, enthaltend
- a) eine prozessorgesteuerte Kontroll- und Steuervorrichtung, mit
- b) einer Abtastvorrichtung zum Erfassen von Kontrolldaten des zu überwachenden
mobilen Apparates,
- c) Übertragungsmittel zum Austauschen von Daten und Steuerkommandos zwischen
der Abtastvorrichtung, der Kontroll- und Steuervorrichtung und/oder dem zu überwachenden
mobilen Apparat.
Ferner betrifft die Erfindung eine Kontroll- und Steuervorrichtung
für ein Überwachungssystem zum Überwachen wenigstens eines mobilen
Apparates, mit
einer Abtastvorrichtung zum Erfassen von Kontrolldaten des zu überwachenden
mobilen Apparates, wobei Übertragungsmittel zum Austauschen von Daten
und/oder Steuerkommandos mit dem zu überwachenden mobilen Apparat vorgesehen
sind.
Weiterhin betrifft die Erfindung eine Verfahren zum Überwachen
wenigstens eines mobilen Apparates, bei dem
- a) Kontrolldaten des zu überwachenden mobilen Apparates durch Abtasten
erfasst werden,
- b) Kontrolldaten und/oder Steuerkommandos an eine Kontroll- und Steuervorrichtung
übertragen werden.
Stand der Technik
Mit wachsenden technischen Möglichkeiten kann der große
Bedarf an Überwachungssystemen immer effektiver und kostengünstiger erfüllt
werden. So werden beispielsweise zur Überwachung von privaten oder öffentlichen
Räumen zunehmend digitale Videoüberwachungsanlagen verwendet. Dabei wird
ein Videobild digitalisiert und über ein öffentliches Übertragungssystem,
wie z.B. ein Mobilfunknetz oder das Internet periodisch an eine Überwachungszentrale
übertragen. So entfällt die Installation von teuren Übertragungsmitteln.
Ein weiteres Beispiel für den Einsatz von Überwachungssystemen ist eine
Paketverfolgung durch einen Logistikdienstanbieter: Pakete werden mit maschinell
lesbaren Etiketten, wie einem Barcode oder einem RFID-Chip (Radio Frequency Identification)
versehen und automatische Sortierstationen können anhand der Etiketten erkennen
wohin das Paket geleitet werden soll. Ein Abtastvorgang wird in einer zentralen
Datenbank gespeichert und sowohl Kunden als auch der Paketdienst können über
diese nachvollziehen zu welchem Zeitpunkt sich das Paket an welchem Ort befindet.
Bei einer Überwachung eines mobilen Apparates werden bekanntlich
durch Sensoren ein Zustand oder eine Änderung eines Zustands des mobilen Apparates
erfasst. Beispielsweise können durch Sensoren die geografische Position sowie
die Größe und Richtung der Geschwindigkeit oder der Beschleunigung des
mobilen Apparates bestimmt werden. Auch andere Werte, wie z.B. eine Temperatur oder
ein Druck werden durch Sensoren gemessen. Die Liste der mit Sensoren zu bestimmende
Größe ist an dieser Stelle nicht abschließend. Es können beliebige
Sensoren zur Überwachung von mobilen Apparaten benutzt werden.
Zur Übermittlung der von Sensoren gemessenen Daten an einen Benutzer
eines Überwachungssystems zum Überwachen eines mobilen Apparats wird beispielsweise
eine Funkverbindung verwendet. Dadurch wird die Mobilität des Apparates nicht
eingeschränkt. Auch optische oder akustische Verbindungen, wie z.B. mit Infrarot
oder Ultraschall sind bekannt. Neben direkten oder satellitengestützten Funkverbindungen
werden auch Mobilfunknetze, insbesondere nach dem GSM/GPRS- oder UMTS-Standard zur
Übermittlung von Überwachungsdaten verwendet. Dann können zur Übermittlung
von Daten Datendienste des Mobilfunknetzes, wie beispielsweise Kurznachrichten (SMS
= Short Message Service) benutzt werden. Auch eine mobile Anbindung an das Internet
zur Bereitstellung von Daten im Internet ist bekannt.
Aus der DE 197 07 487 A1
ist ein elektronisches Überwachungssystem bekannt, welches kleine Gegenstände
mit einer periodisch arbeitenden Schaltung überwacht. Die periodisch gleichlaufenden
Abtastvorgänge benötigen immer wieder die gleichen Ressourcen für
die Überwachung eines Apparates.
Bekannte Überwachungssysteme haben daher den Nachteil, dass die
Überwachungsfrequenz, d.h. die Zeitpunkte, zu denen eine Abtastung des Zustands
eines Apparates erforderlich ist, nicht flexibel ausgebildet sind. Es gibt Zeitpunkte,
bei denen eine geringere Überwachungsfrequenz notwendig ist, beispielsweise
bei einer Überwachungskamera am Tag. Andere Zeitpunkte machen aber eine höhere
Überwachungsfrequenz unentbehrlich, z.B. die Überwachungskamera bei Nacht.
Es sind daher verschieden Szenarien denkbar, die eine unterschiedliche Abtastfrequenz
zur Überwachung erfordern.
Offenbarung der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es daher, Ressourcen zu sparen und einen
Apparat nur zu überwachen, wenn es erforderlich ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass
bei einem Überwachungssystem zum Überwachen wenigstens eines mobilen Apparates
der eingangs genannten Art
- e) Mittel zum Aktivieren und/oder Deaktivieren einer Kontrolleinheit des überwachenden
mobilen Apparates zur Übermittlung der Kontrolldaten an die Abtastvorrichtung
enthalten sind.
Ferner wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass eine Kontroll- und
Steuervorrichtung für ein Überwachungssystem zum Überwachen wenigstens
eines mobilen Apparates der eingangs genannten Art
Mittel zum Aktivieren und/oder Deaktivieren einer Kontrolleinheit des zu überwachenden
mobilen Apparates zur Übermittlung der Kontrolldaten an die Abtastvorrichtung
enthält.
Weiterhin wird die Aufgabe durch ein Verfahren zum Überwachen
wenigstens eines mobilen Apparates der eingangs genannten Art mit folgendem Verfahrensschritt
gelöst:
- c) Aktivieren und/oder Deaktivieren einer Kontrolleinheit des zu überwachenden
mobilen Apparates zur Übermittlung der Kontrolldaten an die Abtastvorrichtung
einer Kontroll- und Steuervorrichtung.
Durch die Mittel und den Verfahrensschritt zum Aktivieren und/oder
Deaktivieren einer Kontrolleinheit des zu überwachenden mobilen Apparates zur
Übermittlung der Kontrolldaten an eine Abtastvorrichtung wird die Kontrolleinheit
nur dann aktiviert, wenn eine Übertragung der Kontrolldaten vom Benutzer gewünscht
wird. Dies führt zu einem erheblich geringeren Energieverbrauch durch die Kontrolleinheit.
Bei einer Energieversorgung mit einer Batterie oder einem Akku wird dadurch die
Lebensdauer der Batterie bzw. ein Ladezyklus des Akkus verlängert. Die Kontrolleinheit
bleibt länger funktionsfähig oder die Batterien oder Akkus können
dementsprechend kleiner dimensioniert werden. Allgemein werden durch einen geringeren
Energieverbrauch Kosten reduziert und die Umwelt geschont.
Da der Benutzer nur Kontrolldaten des zu überwachenden Apparates
erhält, wenn diese benötigt werden, entfällt ein Herausfiltern von
Daten aus einer großen Datenmenge. Dadurch wird der Arbeitsaufwand zum Bereitstellen
von wichtigen Kontrolldaten verringert. Die Kontrolldaten stehen schneller zur Verfügung
und die Geräte zur Datenverarbeitung können entsprechend kleiner und kostengünstiger
ausgelegt werden.
Weiterhin werden Kontrolldaten nur zu bestimmten, vom Benutzer festgelegten
Zeiten übertragen. Übertragungsmittel müssen daher nicht permanent
in Bereitschaft gehalten werden. Dies führt besonders bei auch anderweitig
genutzten Übertragungsmittel zu einer Entlastung der, für die Übertragungsmittel
benötigte Infrastruktur. Der Benutzer kann außerdem Zeiten mit einer geringen
Auslastung der Übertragungsmittel zur Übertragung der Kontrolldaten wählen.
Bei gebührenpflichtigen Übertragungsmitteln wird einem Benutzer die Übertragung
der Kontrolldaten zu Zeiten mit günstigen Tarifen ermöglicht. So werden
wiederum die Kosten einer Überwachung gesenkt. Durch die Mittel zum Aktivieren
oder Deaktivieren der Kontrolleinheit zur Übermittlung der Kontrolldaten erfolgt
daher eine deutliche Einsparung an Ressourcen.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des Überwachungssystems zum Überwachen
wenigstens eines mobilen Apparates enthält einen Zeitgeber und Mittel zum Einstellen
des Zeitgebers. Der Zeitgeber gibt ein Zeitintervall zur wiederholten Überwachung
des mobilen Apparates vor. Damit wird eine regelmäßige Übertragung
der Kontrolldaten ermöglicht. Je nach Dringlichkeit der Überwachung kann
ein längeres oder kürzeres Zeitintervall zwischen den Übertragungen
der Kontrolldaten eingestellt werden. Die Überwachung des mobilen Apparates
durch das Überwachungssystem ist genauer auf die Bedürfnisse des Benutzers
abstimmbar. Unnötige Übertragungen von Kontrolldaten werden vermieden
und somit Ressourcen eingespart.
Vorzugsweise sind in einer Ausbildung des erfindungsgemäßen
Überwachungssystems die Übertragungsmittel zum Austauschen von Daten und
Steuerkommandos zwischen der Abtastvorrichtung, der Kontroll- und/oder Steuervorrichtung
und/oder dem zu überwachenden Apparat als Mobilfunknetz ausgebildet. Das Mobilfunknetz
kann dabei insbesondere dem GSM- oder UMTS-Standard entsprechen. Solche Mobilfunknetze
sind weltweit im Einsatz. Die Übermittlung von Daten und Steuerkommandos, speziell
zum und vom mobilen Apparat wird global und durch Nutzung vorhandener Kommunikationssysteme
möglich. Somit wird eine globale Überwachung des mobilen Apparats verwirklicht.
Durch die Nutzung vorhandener Kommunikationssysteme zur Übermittlung von Daten
und Steuerkommandos müssen keine neuen Übertragungsmittel mit entsprechend
hohen Kosten installiert werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Überwachungssystems ist eine Sende- und/oder Empfangseinrichtung jeweils zur
Kopplung der Abtastvorrichtung, der Kontroll- und Steuervorrichtung und/oder des
mobilen Apparates mit einem Mobilfunknetz enthalten. Durch die direkte Kopplung
mit einem Mobilfunknetz kann dieses unmittelbar als Übertragungsmittel zum
Austausch von Daten und Steuerkommandos genutzt werden. Auch können andere
Mobilfunkendgeräte eine Verbindung zu der Kontroll- und Steuervorrichtung,
der Abtastvorrichtung oder des mobilen Apparats über das Mobilfunknetz
aufnehmen. Dadurch wird eine Übertragung von Daten von dem Überwachungssystem
an andere Mobilfunkendgeräte ermöglicht. Umgekehrt können andere
Mobilfunkendgeräte Steuerkommandos an das erfindungsgemäße Überwachungssystem
senden.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung des Überwachungssystems
zum Überwachen wenigstens eines mobilen Apparates sind Mittel zur Erfassung
der geografischen Position und/oder der Bewegungsrichtung des mobilen Apparates
vorgesehen. Die Positions- und/oder Richtungsdaten sind dabei Bestandteil der zu
übermittelnden Kontrolldaten. Ein Benutzer kennt somit jederzeit den genauen
Aufenthaltsort und/oder die Bewegungsrichtung eines mobilen Apparats. Dies ist beispielsweise
bei der Eigentumssicherung und in der Logistik wichtig. Durch die genaue Kenntnis
der geografischen Position und der Bewegungsrichtung können Entscheidungen
rechtzeitig getroffen und entsprechende Maßnahmen umgehend eingeleitet werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausbildung des erfindungsgemäßen
Überwachungssystems sind Mittel zum Einstellen des Zeitintervalls zur wiederholten
Überwachung des zu überwachenden Apparates in einem Mobilfunkendgerät
vorgesehen. Das Einstellen des Zeitintervalls ist mobil von jedem Ort aus möglich.
Einem Benutzer wird die Einstellung des Zeitintervalls je nach Dringlichkeit der
Überwachung wesentlich erleichtert. Eine ungewünschte Übertragung
von Kontrolldaten wird einfacher vermeidbar und damit die Schonung von Ressourcen
verbessert.
Zweckmäßig sind bei einer Ausgestaltung des Überwachungssystems
zum Überwachen wenigstens eines mobilen Apparates Speichermittel zum Zwischenspeichern
und/oder Archivieren von Kontrolldaten bzw. Kontrollprotokollen vorgesehen. Durch
die Speicherung der Kontrolldaten sind diese zu einem späteren Zeitpunkt abrufbar.
Ein Benutzer erhält so die Möglichkeit, den Zeitpunkt zum Abfragen der
Kontrolldaten selber und zu einer für ihn günstigen Zeit festzulegen.
Beispielsweise kann er einen Zeitpunkt mit geringen Übertragungskosten wählen
und so Kosten einsparen. Außerdem wird durch die Archivierung von Kontrolldaten
eine spätere Recherche zu bestimmten Ereignissen möglich. Dies ist besonders
bei einer sehr großen Anzahl von Kontrolldaten, wie z.B. in der Logistik vorteilhaft.
Die Kontrolldaten müssen nicht mit hohem Arbeitaufwand komplett und permanent
beobachtet werden.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Kontroll- und Steuervorrichtung
für ein Überwachungssystem zum Überwachen wenigstens eines mobilen
Apparates enthält einen Zeitgeber und Mittel zum Einstellen des Zeitgebers.
Der Zeitgeber gibt ein Zeitintervall zur wiederholten Überwachung des mobilen
Apparates vor. Durch den Zeitgeber in der Kontroll- und Steuervorrichtung wird eine
Übertragung von Kontrolldaten in regelmäßigen Zeitabständen
einfacher verwirklicht. Entsprechend der vom Benutzer gewünschten Überwachung
kann ein längeres oder kürzeres Zeitintervall zwischen den Übertragungen
der Kontrolldaten eingestellt werden. Dadurch ist die Überwachung des mobilen
Apparates durch die erfindungsgemäße Kontroll- und Steuervorrichtung besser
an die Bedürfnisse des Benutzers anpassbar. Beispielsweise kann vor einem bestimmten
Ereignis ein kürzeres Zeitintervall zur genaueren Überwachung des mobilen
Apparates eingestellt werden. Nach dem Eintreten des Ereignisses wird das Zeitintervall
durch den Benutzer wieder verlängert. Unnötige Übertragungen von
Kontrolldaten werden vermieden und somit Ressourcen eingespart.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausbildung der erfindungsgemäßen
Kontroll- und Steuervorrichtung für ein Überwachungssystem enthalten die
Übertragungsmittel ein Mobilfunknetz, insbesondere nach dem GSM- oder UMTS-Standard.
Die Übertragungsmittel sind zum Austauschen von Daten und Steuerkommandos zwischen
der Abtastvorrichtung, der Kontroll- und Steuervorrichtung und/oder dem zu überwachenden
Apparat vorgesehen. Durch die globale Verfügbarkeit von Mobilfunknetzen wird
eine weltweite und mobile Übermittlung von Daten und Steuerkommandos ermöglicht.
Mittels der erfindungsgemäßen Kontroll- und Steuervorrichtung verfügt
ein Benutzer über eine globale Überwachung einer mobilen Apparatur. Weiterhin
bleibt einem Benutzer mit der Verwendung eines vorhandenen mobilen Übertragungssystems
zur Übermittlung von Daten und Steuerkommandos der Aufbau neuer Übertragungsmittel
erspart.
Bei einer vorteilhaften Variante des Verfahrens zum Überwachen
von wenigstens einem Apparat wird für den Apparat ein Zeitintervall zur Überwachung
festgelegt. Das Zeitintervall zur wiederholten Überwachung des zu überwachenden
Apparates wird individuell eingestellt. So wird eine regelmäßige Übertragung
der Kontrolldaten durch das erfindungsgemäße Verfahren erleichtert. Je
nach Dringlichkeit der Überwachung ist ein längeres oder kürzeres
Zeitintervall zwischen den Übertragungen der Kontrolldaten einstellbar. Die
Anforderungen eines Benutzers an das Verfahren zur Überwachung eines mobilen
Apparates werden einfacher und genauer erfüllt. Dadurch werden unnötige
Übertragungen von Kontrolldaten vermieden und Ressourcen geschont.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden Positions- und/oder Bewegungsrichtungsdaten an die Abtastvorrichtung
der Kontroll- und Steuervorrichtung übermittelt. Die genaue Position und/oder Bewegungsrichtung
eines mobilen Apparats wird damit jederzeit dem Benutzer zur Verfügung gestellt.
Die genaue Kenntnis dieser Daten ermöglicht es einem Benutzer, vom Aufenthaltsort
und/oder der Bewegung des überwachten, mobilen Apparats abhängige Maßnahmen
rechtzeitig vorzunehmen. So wird beispielsweise eine Eigentumssicherung oder ein
logistisches Management von mobilen Apparaten wesentlich erleichtert.
In einer vorteilhaften Ausbildung des Verfahrens zum Überwachen
von wenigstens einem Apparat wird das Aktivieren und/oder Deaktivieren der Kontrolleinheit
des zu überwachenden mobilen Apparates ereignisabhängig gesteuert. Nur
bestimmte Ereignisse aktivieren die Kontrolleinheit und leiten eine Übertragung
von Kontrolldaten ein. Dies ergibt eine erhebliche Einsparung an Ressourcen, da
nur bei, vom Benutzer festgelegten Ereignissen Kontrolldaten übertragen werden.
Weiterhin wird die Auswertung der Kontrolldaten vereinfacht, da diese immer mit
bestimmten Ereignissen korrelieren. Gesuchte Kontrolldaten müssen nicht aus
einer großen Anzahl von Daten gefiltert werden.
Weitere Vorteile ergeben sich aus dem Gegenstand der Unteransprüche,
sowie der Zeichnungen mit den dazugehörigen Beschreibungen.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
1 zeigt in einer schematischen Prinzipskizze ein erstes
Ausführungsbeispiel eines Überwachungssystems zum Überwachen wenigstens
eines mobilen Apparates mit Mittel zum Aktivieren und/oder Deaktivieren einer Kontrolleinheit
zur Übermittlung von Kontrolldaten.
2 zeigt in einer schematischen Prinzipskizze eine Bestimmung
der geografischen Position eines zu überwachenden, mobilen Apparates.
Bevorzugtes Ausführungsbeispiel
In 1 wird mit 10 ein Überwachungssystem
zum Überwachen von mobilen Apparaten 40 bezeichnet. Das Überwachungssystem
10 enthält eine als Server ausgebildete Kontroll- und Steuervorrichtung
12 mit einem Prozessor 14 und einem Arbeitsspeicher
16 zum Verarbeiten von Daten und Steuerkommandos. Die Kontroll- und Steuervorrichtung
12 verfügt über eine Abtastvorrichtung 20, mit der Kontrolldaten
34 von einer mobilen Apparatur 40 angefordert und erfasst werden.
Weiterhin ist in der Kontroll- und Steuervorrichtung 12 eine Einheit
17 zum Aktivieren oder Deaktivieren einer Kontrolleinheit 48 des
zu überwachenden mobilen Apparates 40 enthalten. Die Kontrolleinheit
48 übermittelt Kontrolldaten 34 an die Abtastvorrichtung
20. Zur Vorgabe eines Zeitintervalls zwischen zwei Anforderungen von Kontrolldaten
34 ist ein Zeitgeber 22 mit einer entsprechenden Einstelleinheit
24 in der Kontroll- und Steuervorrichtung 12 vorgesehen. Außerdem
verfügt die Kontroll- und Steuervorrichtung 12 über einen Speicher
26 zum Speichern und Archivieren von empfangenen Kontrolldaten
34 des mobilen Apparates 40.
Mit einer Sende- und Empfangseinrichtung 18 wird die Kontroll-
und Steuervorrichtung 12 an ein Mobilfunknetz 30 gekoppelt. So
kann eine Verbindung 36, 37 zu dem überwachtem mobilen Apparat
40 zum Senden oder Empfangen von Steuerkommandos 35, Kontrolldaten
34 oder anderen Daten hergestellt werden. Auch eine Verbindung
37, 38 zu einem Mobilfunkendgerät 60 wird durch
die Sende- und Empfangseinrichtung 18ermöglicht. Ein Benutzer kann
so mobil Kontrolldaten 34 des mobilen Apparates 40 von der Kontroll-
und Steuervorrichtung 12 empfangen oder Steuerkommandos 35 an
diese senden.
Das zur Übertragung der Kontrolldaten 34 und Steuerkommandos
35 vorgesehene Mobilfunknetz 30 enthält alle Bestandteile,
die für ein Mobilfunknetz, beispielsweise nach dem GSM- oder UMTS-Standard,
erforderlich sind. Mobilfunknetze nach dem GSM- und UMTS-Standard sind dem Fachmann
geläufig und werden der Einfachheit halber nur durch eine Wolke mit einem darin
enthaltenen Mast 32 stilisiert dargestellt. Mittels eines Mobilfunkendgerätes
60 können Mobilfunkteilnehmer über das Mobilfunknetz kommunizieren.
Insbesondere können auch Geräte, wie beispielsweise eine Kontroll- und
Steuervorrichtung 12 und ein mobiler Apparat 40 über ein
Mobilfunknetz 30 Daten ohne Einschränkung ihrer Mobilität austauschen.
Weiterhin werden in 1 als Beispiele eines
mobilen Apparates 40 ein Mobilfunkendgerät und ein Kühlcontainer
schematisch dargestellt. Gleiche Bestandteile werden daher auch mit entsprechenden
Bezugszeichen bezeichnet. Das Überwachungssystem 10 kann aber auch
zur Überwachung von einfachen mobilen Apparaten, wie beispielsweise einem Paket
mit entsprechenden elektronischen Vorrichtungen, bis hin zu komplexen und großen
mobilen Apparaten, wie etwa einem Lastwagen eingesetzt werden. Eine Bewegung der
mobilen Apparatur 40 wird mit Pfeilen 42 angedeutet. Zum Aufbau
einer Verbindung 36, 37 mit der Kontroll- und Steuervorrichtung
12 über ein Mobilfunknetz 30 enthält die mobile Apparatur
40 eine Sende- und Empfangseinrichtung 44.
In dem zu überwachenden, mobilen Apparat 40 ist eine
Kontrolleinheit 48 zum Erfassen und Übermitteln von Kontrolldaten
34 vorgesehen. Die Kontrolleinheit 48 ist mit Hilfe einer Bedienungseinheit
52 und einer Anzeige 46 manuell einstellbar und steuerbar. Weiterhin
enthält der mobile Apparat 40 eine elektronische
Einheit 50 zum Aktivieren und Deaktivieren der Kontrolleinheit
48. Die Einheit 50 wird durch Steuerkommandos 35 geschaltet,
welche von der Kontroll- und Steuervorrichtung 12 über das Mobilfunknetz
30 an den mobilen Apparat 40 gesendet werden.
Mit einer in dem mobilen Apparat 40 enthaltenen Positionierungseinheit
56 wird die geografische Position des Apparats 40 bestimmt und
die Positionsdaten an die Kontrolleinheit 48 weitergeleitet. Die Bestimmung
der geografischen Position des zu überwachenden Apparates 40 wird
in 2 detaillierter gezeigt. Weitere Kontrolldaten
34, wie beispielsweise Temperaturdaten oder der Ladezustand eines Akkus
kann die Kontrolleinheit 48 über eine Schnittstelle 54 von
angeschlossenen Sensoren oder Geräten empfangen. Mit einem ebenfalls in dem
mobilen Apparat 40 enthaltenen Speicher 58 wird eine Zwischenspeicherung
der Kontrolldaten 34 ermöglicht.
Ferner wird in 1 mit 60 ein
weiteres Mobilfunkendgerät zum Kommunizieren über das Mobilfunknetz
30 bezeichnet. Dazu enthält das Mobilfunkendgerät 60
eine geeignete Mobilfunkeinheit 62 zum Senden und Empfangen von Daten.
Außerdem weist das Mobilfunkendgerät 60 eine Anzeige
64 zur Darstellung von Nummern, Adressen oder Bedienermenüs auf. Die
Steuerung des Mobilfunkendgeräts 60 erfolgt durch den Benutzer über
eine Bedienungseinheit 68. Insbesondere kann ein Benutzer des Überwachungssystems
10 mit dem Mobilfunkendgerät 60 Kontrolldaten 34
des überwachten mobilen Apparates 40 von der Kontroll- und Steuervorrichtung
12 empfangen. Umgekehrt kann ein Benutzer Steuerkommandos über das
Mobilfunknetz 30 an die Kontroll- und Steuervorrichtung 12 senden.
Weiterhin enthält das Mobilfunkendgerät 60 eine Einheit
66 zum Einstellen des Zeitgebers 22 in der Kontroll- und Steuervorrichtung
12.
Bei einer Überwachung eines mobilen Apparates 40 durch
die Kontroll- und Steuervorrichtung 12 ist die Kontrolleinheit
48 in dem Apparat 40 zunächst deaktiviert. Nur die Sende-
und Empfangsvorrichtung 44 ist in einem Standby-Modus zum Empfang eines
Steuerkommandos 35 bereit. So verbraucht die Kontrolleinheit
40 weniger Energie und die Ressourcen des Mobilfunknetzes 30 und
der Sende- und Empfangseinrichtungen 18, 44 werden geschont. Wenn
die Abtastvorrichtung 20 Kontrolldaten 34 von dem mobilen Apparat
40 anfordert, wird mit der Einheit 17 zum Aktivieren oder Deaktivieren
ein Steuerkommando 35 erzeugt und durch einer Verbindung 36,
37 über das Mobilfunknetz 30 an den Apparat 40 gesendet.
Dieses Steuerkommando 35 wird von der Sende- und Empfangsvorrichtung
44 des mobilen Apparats 40 empfangen und aktiviert die Kontrolleinheit
48.
Mit einem in der Kontroll- und Steuervorrichtung 12 enthaltenen
Zeitgeber 22 kann die Aktivierung oder Deaktivierung der Kontrolleinheit
48 des zu überwachenden Apparates 40 zu bestimmten, vom Benutzer
gewünschten Zeiten erfolgen. Der Zeitgeber 22 ist durch eine entsprechende
Einstelleinheit 24 genau auf die vom Benutzer geforderten Zeitpunkte oder
Zeitintervalle einstellbar. Dadurch kann die Aktivierung oder Deaktivierung der
Kontrolleinheit 48 des mobilen Apparates 40 optimal an die gewünschte
Überwachung angepasst werden.
Die aktivierte Kontrolleinheit 48 des mobilen Apparates
40 übermittelt von der Abtastvorrichtung 20 angeforderte
Kontrolldaten 34 über das Mobilfunknetz 30. Die Kontrolldaten
34 beschreiben Zustände oder Zustandsänderungen des mobilen Apparates
40 und werden durch Sensoren, wie beispielsweise der Positionierungseinheit
56 zur geografischen Positionsbestimmung oder Temperatursensoren ermittelt.
Zur Zwischenspeicherung von Kontrolldaten 34 ist in dem mobilen Apparat
40 ein Speicher 58 vorhanden. Die Kontrolldaten 34 können
zunächst gesammelt und dann als Datenpaket an die Abtastvorrichtung
20 übermittelt werden. Durch die Übermittlung eines großen
Datenpakets statt vieler kleiner wird die Übertragungsrate erhöht.
Alternativ kann die Kontrolleinheit 48 durch ein bestimmtes,
von den Sensoren erfasstes Ereignis aktiviert werden. Dazu enthält der mobile
Apparat 40 ebenfalls eine Einheit 50 zum Aktivieren oder Deaktivieren
der Kontrolleinheit 48. Bei dieser Variante werden nur dann Kontrolldaten
34 von der Kontrolleinheit 48 an die Abtastvorrichtung
20 übertragen, wenn ein von dem Benutzer festgelegtes Ereignis eintritt.
Dadurch werden wesentlich weniger Kontrolldaten 34 übertragen und
somit Ressourcen eingespart.
Nach einer erfolgreichen Übertragung von Kontrolldaten
34 des mobilen Apparates 40 an die Abtastvorrichtung
20 wird die Kontrolleinheit 48 wieder deaktiviert. Dazu wird mit
Hilfe der Einheit 17 zum Aktivieren oder Deaktivieren der Kontrolleinheit
48 ein Steuerkommando 35 erzeugt und über das Mobilfunknetz
30 an den mobilen Apparat 40 gesendet. Die von der Abtastvorrichtung
20 erfassten Kontrolldaten 34 werden in einem Speicher
26 der Kontroll- und Steuervorrichtung 12 zum späteren Abruf
durch einen Benutzter gespeichert.
Mit einem Mobilfunkendgerät 60 kann ein Benutzer mobil
von jedem Ort eine Verbindung 37, 38 über das Mobilfunknetz
30 zu der Kontroll- und Steuervorrichtung 12 herstellen und Kontrolldaten
34 empfangen. Umgekehrt wird durch das Senden von Steuerkommandos
35 das Einstellen und Steuern der Kontroll- und Steuervorrichtung
12 möglich. Durch eine in dem Mobilfunkendgerät 60 vorgesehene
Einheit 66 zu Einstellen des Zeitgebers 22 kann eine
Änderung des Zeitintervalls zum Aktivieren oder Deaktivieren der Kontrolleinheit
48 vorgenommen werden. Ferner wird durch das Mobilfunkendgerät
60 jederzeit eine automatische Benachrichtigung des Benutzers, beispielsweise
durch eine Kurznachricht (SMS) bei speziellen, von der Abtastvorrichtung
20 erfassten Ereignissen ermöglicht.
Zusätzlich kann eine Kopplung der Kontroll- und Steuervorrichtung
12 mit dem Internet vorgenommen werden. Kontrolldaten 34 sind
so über das Internet von anderen Computern abrufbar. Auch Steuerkommandos
35 können von anderen Computern über das Internet an die Kontroll-
und Steuereinheit 12 gesendet werden.
In 2 wird mit 40 ein mobiler
Apparat mit einer Sende- und Empfangseinrichtung für ein zellulares Mobilfunknetz
30, beispielsweise nach dem GSM- oder UMTS-Standard bezeichnet. Das Mobilfunknetz
30 ist in Funkzellen 33 unterteilt, welche von entsprechenden
Empfangsstationen 31 versorgt werden. Ferner werden drei Satelliten
70, 72, 74 eines satellitengestützten Positionierungssystems,
wie z.B. das GPS (Global Positioning System) oder das im Aufbau befindliche Galileo
gezeigt.
Zur satellitengestützten Bestimmung der geografischen Position
eines mobilen Apparates 40 enthält dieser ein GPS-Modul. Das GPS-Modul
empfängt Signale von mehreren Satelliten 70, 72,
74 und bestimmt die Laufzeitdifferenz dieser Signale. Durch diese Kreuzpeilung
wird die geografische Position des mobilen Apparats 40 ermittelt. Dazu
ist einen Empfang von Signalen mindestens dreier Satelliten 70,
72, 74 notwendig.
Zur Bestimmung der geografischen Position eines mobilen Apparates
40 mit einem zellularen Mobilfunknetz 30 sind dem Fachmann verschiedene
Verfahren bekannt. Beispielsweise kann eine Laufzeitdifferenz von Signalen von dem
Apparat 40 zu mindestens drei Empfangsstationen 31 des Mobilfunknetzes
30 bestimmt werden (OTDOA = Observed Time Difference of Arrival). Mit Hilfe
der genauen geografischen Positionen der beteiligten Empfangsstationen
31 und der Laufzeitdifferenz wird die Position des mobilen Apparates
40 bestimmt. Bei dem mobilen Apparat 40 sind hierbei keine besonderen
Vorrichtungen notwendig.
Auch eine Kombination einer satellitengestützten Positionsbestimmung
mit einer Positionsbestimmung durch ein zellulares Mobilfunknetz 30 ist
möglich. Dadurch wird die Genauigkeit erhöht und die Störanfälligkeit
verringert. Mit mehreren hintereinander durchgeführten Positionsbestimmungen
kann die Bewegungsrichtung und die Geschwindigkeit eines mobilen Apparates
40 ermittelt werden. Die ermittelte Position kann eines mobilen Apparates
kann auch dazu genutzt werden, bei erreichen eines Ortes die Kontrolleinheit zu
aktivieren. Die Kontrolldaten 34 werden dann automatisch an die Abtastvorrichtung
20 übermittelt. Das Hinzuziehen der Positionsdaten kann auch für
Werttransporte, Personenschutz oder zur Überwachung von Kraftfahrzeugen bzw.
sonstigen mobilen Apparaten verwendet werden. Das erfindungsgemäße Verfahren
lässt sich aber auch zur Überwachung von Produkten wie Kühltransporte
einsetzen.