HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Gebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft ein Mobilkommunikationsendgerät wie beispielsweise
ein Zellulartelefon-Handgerät.
Verwandter technischer Hintergrund
Im Zusammenhang mit der Verbreitung von Mobilkommunikationsendgeräten,
beispielsweise Zellulartelefon-Handgeräten, werden die Mobilkommunikationsendgerate
technisch immer ausgereifter. Vor kurzem wurde ein Mobilkommunikationsendgerät
realisiert, mit dem eine elektronische Zahlung durchgeführt werden kann, und
zwar dadurch dass eine im Speicher gespeicherte Kreditkarteninformation oder elektronisches
Geld an ein externes Gerät gesendet wird.
Bei derartigen Umständen, bei denen ein Mobilkommunikationsendgerät
genauso wie Bargeld oder eine Kreditkarte behandelt wird, stellt ein Diebstahl oder
ein Verlust von Mobilkommunikationsendgeräten ein äußerst ernstes
Problem dar. Als Technologie zum Suchen eines verlorenen oder gestohlenen Mobilkommunikationsendgerätes
ist beispielsweise ein Mobilkommunikationsendgerät bekannt, das in der offengelegten
japanischen Patentanmeldung Nr. 2001-275163
beschrieben ist. Dieses Mobilkommunikationsendgerät benachrichtigt das Netz
über seine eigene Standortinformation, unmittelbar bevor die Batterie abschaltet
oder der Strom abgeschaltet wird. In diesem Fall wird ein verlorengegangenes oder
gestohlenes Mobilkommunikationsendgerät unter Verwendung der dem Netz mitgeteilten
Standortinformation gesucht.
US 2003/0 117 316 A1 beschreibt
ein System zum Orten und Verfolgen eines Drahtlosgerätes, wobei das Gerät
seinen Standort in vorbestimmten Intervallen an eine zentrale Datenbank sendet.
Falls es verlegt oder gestohlen wird, kann der Eigentümer des Gerätes
Standortinformation von der Datenbank abfragen.
US 2003/0 083 044 A1 beschreibt
ein Sicherheitssystem für ein tragbares Gerät, bei dem eine Sendeeinheit
regelmäßig ein Signal geringer Reichweite (Nahbereichsignal) an das tragbare
Endgerät sendet; falls dem Gerät den Empfang des Signals nicht gelingt,
dann wird dessen Sperrmodus aktiviert.
INHALT DER ERFINDUNG
Jedoch weist vorn Standpunkt der Suche im Fall eines verlorengegangenen
oder gestohlenen Mobilkommunikationsendgerätes das zuvor beschriebene Mobilkommunikationsendgerät
das nachfolgend angegebene Problem auf. Insbesondere benachrichtigt das zuvor beschriebene
herkömmliche Mobilkommunikationsendgerät das Netz über seine eigene
Standortinformation unmittelbar bevor die Batterie abschaltet oder der Strom abgeschaltet
wird. Demgemäß kann das Netz die Standortinformation nicht ermitteln,
bis die Batterie des Mobilkommunikationsendgerätes abschaltet oder jemand den
Strom des Mobilkommunikationsendgerätes abschaltet. Als Ergebnis kann, wenn
das Mobilkommunikationsendgerät verlorengeht, verlegt wird oder gestohlen wird,
ein Benutzer des zuvor beschriebenen herkömmlichen Mobilkommunikationsendgerätes
das Mobilkommunikationsendgerät nicht sofort finden.
Das Ziel der Erfindung besteht daher darin, das zuvor beschriebene
Problem zu lösen und ein Mobilkommunikationsendgerät bereitzustellen,
das sofort gefunden werden kann, wenn es verlorengeht, verlegt wird oder gestohlen
wird.
Um das zuvor beschriebene Problem zu lösen, beinhaltet das Mobilkommunikationsendgerät
der Erfindung: Eine Sendeeinrichtung, die Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes
an ein vorbestimmtes Sendeziel sendet, eine Kommunikationseinrichtung, die ausgebildet
ist, um ein Senden von ID-Information von einem Kommunikationsendgerät auf
regelmäßiger Basis anzufordern und um vom Kommunikationsgerät gesendete
ID-Information zu empfangen; wobei die Sendeeinrichtung Standortinformation des
Mobilkommunikationsendgerätes an das vorbestimmte Sendeziel sendet, wenn die
ID-Information nicht mehr von der Kommunikationseinrichtung empfangen wird.
Wenn das Mobilkommunikationsendgerät um eine festgelegte Strecke,
oder weiter als diese, vom Kommunikationsendgerät wegbewegt wird, schwindet
das vom Kommunikationsendgerät gesendete Signal, und daher kann das Signal
nicht vom Mobilkommunikationsendgerät empfangen werden. Insbesondere besteht,
wenn das Mobilkommunikationsendgerät das Signal nicht empfangen hat, eine große
Wahrscheinlichkeit, dass das Mobilkommunikationsendgerät um eine festgelegte
Distanz, oder weiter als diese, vom Kommunikationsendgerät wegbewegt wurde.
Mit anderen Worten wird, wenn der/die Benutzer(in) das Mobilkommunikationsendgerät
immer mit sich herumträgt, die Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes
zu einem vorbestimmten Übertragungsziel gesendet, falls das Mobilkommunikationsendgerät
aufgrund eines Verlegens oder eines Diebstahls um eine festgelegte Distanz, oder
weiter als diese, vom Benutzer wegbewegt wird. Weiter wird, dadurch dass das Mobilkommunikationsendgerät
an einem speziellen Ort platziert wird, die Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes
zu einem vorbestimmten Sendeziel gesendet, falls das Mobilkommunikationsendgerät
zu irgendeinem Ort weggetragen wird und es dadurch um eine festgelegte Distanz,
oder weiter als diese, vom spezifischen Ort wegbewegt wird. Als Ergebnis kann dieses
Mobilkommunikationsendgerät sofort gefunden werden, wenn es verlorengeht, verlegt
wird oder gestohlen wird.
Außerdem wird beim Mobilkommunikationsendgerät der Erfindung
bevorzugt, dass es weiter eine Funktionseinschränkungseinrichtung zum Einschränken
seiner eigenen Funktion aufweist, wenn das zuvor beschriebene Signal von der Empfangseinrichtung
nicht mehr empfangen wird.
Durch Einschränken der Funktion des Mobilkommunikationsendgerätes
kann, wenn das vom Mobilkommunikationsendgerät gesendete Signal nicht mehr
empfangen wird, eine unbefugte Nutzung des Mobilkommunikationsendgerätes durch
einen Dieb oder einen Finder verhindert werden.
Weiter wird beim Mobilkommunikationsendgerät der Erfindung bevorzugt,
dass die Sendeeinrichtung die Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes
an das Sendeziel auf regelmäßiger Basis sendet, wenn das Signal von der
Empfangseinrichtung nicht mehr empfangen wird.
Dadurch, dass die Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes
an ein vorbestimmtes Sendeziel auf regelmäßiger Basis gesendet wird, wenn
das vom Kommunikationsendgerät gesendete Signal nicht mehr empfangen wird,
kann, sogar falls das Mobilkommunikationsendgerät dadurch bewegt wird, dass
es gestohlen oder aufgehoben wird, der Benutzer des Mobilkommunikationsendgerätes
oder der Verwalter des Netzes über den Standort des Mobilkommunikationsendgerätes
auf dem Laufenden gehalten werden, und zwar auf Basis der Standortinformation, die
regelmäßig vom Mobilkommunikationsendgerät gesendet wird.
Außerdem wird beim Mobilkommunikationsendgerät der Erfindung
bevorzugt, dass die Empfangseinrichtung an das Kommunikationsendgerät regelmäßig
eine Aufforderung zum Senden des Signals sendet, und das Signal empfängt, das
vom Kommunikationsendgerät ansprechend auf die Sendeaufforderung gesendet wurde.
Falls das Mobilkommunikationsendgerät an das Kommunikationsendgerät
regelmäßig eine Aufforderung zum Senden des Signals sendet, ist es lediglich
erforderlich, dass das Kommunikationsendgerät das Signal ansprechend auf die
Sendeaufforderung sendet, und es ist nicht mehr erforderlich, das Kommunikationsendgerät
mit eine Funktion zum freiwilligen (unaufgeforderten) Senden des Signals auf regelmäßiger
Basis auszurüsten.
Außerdem kann das Mobilkommunikationsendgerät der Erfindung
derart aufgebaut sein, dass das Mobilkommunikationsendgerät weiter eine Ermittlungseinrichtung
beinhaltet, welche die Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes
ermittelt, bevor das Signal von der Empfangseinrichtung nicht mehr empfangen wird,
und dass, wenn das Signal nicht mehr von der Empfangseinrichtung empfangen wird,
die Sendeeinrichtung an das Sendeziel die Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes
sendet, die durch die Ermittlungseinrichtung ermittelt wurde.
Gemäß der Erfindung handelt es sich bei der an ein Sendeziel
gesendeten Standortinformation um Information, die ermittelt wird, bevor das Mobilkommunikationsendgerät
das Signal nicht mehr empfängt, d. h. bevor erfasst wird, dass das Mobilkommunikationsendgerät
vom Kommunikationsendgerät wegbewegt wird. Daher kann das Mobilkommunikationsendgerät
seine eigene Standortinformation an das Sendeziel sogar unter solchen Umständen
senden, bei denen der Standort nicht ausfindig gemacht werden kann, wenn das Signal,
das vom Kommunikationsendgerät auf regelmäßiger Basis gesendet wird,
nicht mehr empfangen wird.
Das Mobilkommunikationsendgerät der Erfindung empfängt ein
Signal, das vom Kommunikationsendgerät auf regelmäßiger Basis gesendet
wird, und sendet seine eigene Standortinformation an ein vorbestimmtes Sendeziel,
wenn das Signal nicht mehr empfangen wird. Mit anderen Worten wird, wenn der/die
Benutzer(in) das Mobilkommunikationsendgerät immer mit sich herumträgt,
die Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes zu einem vorbestimmten
Übertragungsziel gesendet, falls das Mobilkommunikationsendgerät aufgrund
eines Verlegens oder eines Diebstahls um eine festgelegte Distanz, oder weiter als
diese, vorn Benutzer wegbewegt wird. Weiter wird, dadurch dass das Mobilkommunikationsendgerät
an einem speziellen Ort platziert wird, die Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes
zu einem vorbestimmten Sendeziel gesendet, falls das Mobilkommunikationsendgerät
zu irgendeinem Ort weggetragen wird und dadurch um eine festgelegte Distanz, oder
weiter als diese, vom spezifischen Ort wegbewegt wird. Als Ergebnis kann dieses
Mobilkommunikationsendgerät sofort gefunden werden, wenn es verlorengeht, verlegt
wird oder gestohlen wird.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1 ist ein Blockdiagramm eines Netzsystems, das ein
Mobilkommunikationsendgerät beinhaltet;
2 ist ein Blockdiagramm des Mobilkommunikationsendgerätes;
3 ist ein Diagramm, das eine Funktionsweise des Mobilkommunikationsendgerätes
darstellt; und
4 ist ein Diagramm, das eine Funktionsweise des Mobilkommunikationsendgerätes
in modifizierter Form darstellt.
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
Ausführungsformen des Mobilkommunikationsendgerätes der
Erfindung werden nachfolgend unter Verwendung der Zeichnungen beschrieben.
Als Erstes wird der Aufbau des Mobilkommunikationsendgerätes
der Erfindung beschrieben. 1 ist ein Blockdiagramm
eines Netzsystems, welches das Mobilkommunikationsendgerät der Erfindung beinhaltet.
Ebenso ist 2 ein Systemblockdiagramm des Mobilkommunikationsendgerätes
der vorliegenden Ausführungsform.
Ein Mobilkommunikationsendgerät 10 ist, wie in
1 dargestellt, mit einem Mobilkommunikationsnetz
22 über eine Funkbasisstation 20 verbunden. Insbesondere
kann das Mobilkommunikationsendgerät 10 eine Datenkommunikation oder
eine Sprachkommunikation mit weiteren Mobilkommunikationsendgeräten oder einer
Servervorrichtung durchführen, die mit dem Mobilkommunikationsnetz
22 über die Funkbasisstation verbunden sind. Ein derartiges Mobilkommunikationsendgerät
beinhaltet ein Zellulartelefon-Handgerät und ein PHS.
Eine Standortregistriervorrichtung 24 ist mit dem Mobilkommunikationsnetz
22 verbunden. Die Standortregistriervorrichtung 24 ist physisch
als Computer aufgebaut, der mit einer CPU (Zentralrecheneinheit), einem Speicher,
Speichereinrichtungen, wie beispielsweise einer Festplatte oder einer optischen
Platte, einer Kommunikationseinrichtung, wie beispielsweise einer Datenübertragungseinheit,
etc. und dergleichen ausgerüstet ist, und dieser empfängt und speichert
Standortinformation, die vom Mobilkommunikationsendgerät 10 gesendet
wird.
Das Mobilkommunikationsendgerät 10 ist weiter so ausgelegt,
dass es fähig ist, eine Kommunikation mit einem Tasten-Endgerät
26 mittels eines Nahbereich-Funkkommunikationsstandards (Drahtlos-Kommunikationsstandard
kurzer Reichweite) wie beispielsweise Bluetooth durchzuführen. Dabei ist das
Tasten-Endgerät 26 ein Endgerät, das eine Nahbereichfunk-Kommunikationsfunktion
aufweist.
Wie in 2 dargestellt, beinhaltet das
Mobilkommunikationsendgerät 10 ein Nahbereichfunk-Kommunikationsglied
12 (Empfangseinrichtung), ein Endgerätfunktionseinschränkungsglied
14 (Funktionsbeschränkungseinrichtung), ein GPS-Positionierglied
16 (Ermittlungseinrichtung) und ein Datenkommunikationsglied
18 (Sendeeinrichtung). Nachfolgend wird jedes dieser Bauelemente detailliert
beschrieben.
Das Nahbereichfunk-Kommunikationsglied 12 sendet die ID-Information
des Mobilkommunikationsendgerätes 10 und eine Aufforderung zum Senden
der ID-Information des Tasten-Endgerätes 26 auf regelmäßiger
Basis an das Tasten-Endgerät 26. Das Nahbereichfunk-Kommunikationsglied
12 empfängt auch die ID-Information des Tasten-Endgerätes
26, das auf regelmäßiger Basis vom Tasten-Endgerät
26 gesendet wird, und zwar ansprechend auf die zuvor beschriebene Sendeaufforderung.
Insbesondere überträgt das Nahbereichfunk-Kommunikationsglied
12 nicht nur die zuvor erwähnte ID-Information und die Sendeaufforderung
mittels des Nahbereichfunk-Kommunikationsstandards wie beispielsweise Bluetooth,
sondern empfängt auch die vom Tasten-Endgerät 26 gesendete zuvor
erwähnte ID-Information, und zwar in ähnlicher Weise mittels eines Nahbereichfunk-Kommunikationsstandards
wie beispielsweise Bluetooth.
Weiter setzt, wenn das Nahbereichfunk-Kommunikationsglied
12 die vom Tasten-Endgerät 26 gesendete ID-Information nicht
mehr empfängt, das Nahbereichfunk-Kommunikationsglied 12 das Endgerätfunktionseinschränkungsglied
14 und das GPS-Positionierglied 16 über diese Tatsache in
Kenntnis. Insbesondere startet das Nahbereichfunk-Kommunikationsglied
12 eine Zeitzählung mittels einer Zeitmesseinrichtung, sobald die
zuvor beschriebene ID-Information und die Sendeaufforderung an das Tasten-Endgerät
26 gesendet wird, und wenn das Nahbereichfunk-Kommunikationsglied
12 die ID-Information vom Tasten-Endgerät 26 nicht mehr empfangen
kann, sogar nachdem ein gewisser Zeitraum verstrichen ist (d. h. nachdem die Zeit
abgelaufen ist), setzt es das Endgerätfunktionseinschränkungsglied
14 und das GPS-Positionierglied 16 über diese Tatsache (Zeitüberschreitung)
in Kenntnis.
Das Endgerätfunktionseinschränkungsglied 14 schränkt
die Funktion des Mobilkommunikationsendgerätes 10 ein, wenn die vom
Tasten-Endgerät 26 gesendete ID-Information nicht mehr vom Nahbereichfunk-Kommunikationsglied
12 empfangen wird. Insbesondere stoppt, wenn die Benachrichtigung über
den Zeitablauf (Zeitüberschreitung) von Nahbereichfunk-Kommunikationsglied
12 empfangen wird, das Endgerät-Funktionsbeschränkungsglied
14 die Operationen einer Tastatureingabe-Entgegennahmefunktion, eine Anzeigefunktion,
eine Funktion zum Anzeigen von persönlichen Daten, wie beispielsweise
einem Adressbuch, eine Funktion zum Zugreifen auf einen IC-Chip, in dem elektronisches
Geld oder Kreditkarteninformation gespeichert ist, eine Kommunikationsfunktion,
eine Funktion zum Kommunizieren mit einem Kommunikationsziel, abgesehen von einem
speziellen Kommunikationsziel (beispielsweise der Standortregistriervorrichtung
24), und weitere Operationen der speziellen Funktionen, die durch den Benutzer
vorab eingestellt werden.
Das GPS-Positionierglied 16 ermittelt die Standortinformation
des Mobilkommunikationsendgerätes 10 unter Verwendung eines GPS-Systems,
wenn die vom Tasten-Endgerät 26 gesendete ID-Information nicht mehr
vom Nahbereichfunk-Kommunikationsglied 12 empfangen wird, d. h. wenn die
Zeitüberschreitungsbenachrichtigung vom Nahbereichfunk-Kommunikationsglied
12 empfangen wird. Weiter ermittelt das GPS-Positionierglied
16 die Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes
10 mehr als einmal oder auf einer regelmäßigen Basis (beispielsweise
auf einer stündlichen Basis), wenn die vom Tasten-Endgerät 26
gesendete ID-Information nicht mehr vom Nahbereichfunk-Kommunikationsglied
12 empfangen wird.
Wenn die vom Tasten-Endgerät 26 gesendete ID-Information
nicht mehr vom Nahbereichfunk-Kommunikationsglied 12 empfangen wird, sendet
das Datenkommunikationsglied 18 die Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes
10, die durch das GPS-Positionierglied 16 ermittelt wird, an die
Standortregistriervorrichtung 24, die ein vorbestimmtes Sendeziel ist.
In diesem Fall sendet das Datenkommunikationsglied 18 die zuvor beschriebene
Standortinformation an die Standortregistriervorrichtung 24 über die
Funkbasisstation 20 und das Mobilkommunikationsnetz 22. Weiter
sendet das Datenkommunikationsglied 18 die Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes
10, welche durch das GPS-Positionierglied 16 ermittelt wird, an
die Standortregistriervorrichtung 24 mehr als einmal oder auf regelmäßiger
Basis (beispielsweise auf stündlicher Basis), wenn die vom Tasten-Endgerät
26 gesendete ID-Information nicht mehr vom Nahbereichfunk-Kommunikationsglied
12 empfangen wird.
Als Nächstes wird die Funktionsweise des Mobilkommunikationsendgerätes
der vorliegenden Ausführungsform beschrieben. 3
ist ein Diagramm, das eine Funktionsweise des Mobilkommunikationsendgerätes
darstellt.
Wenn das Mobilkommunikationsendgerät 10 eingeschaltet
ist, wird die ID-Information des Mobilkommunikationsendgerätes 10
und eine Aufforderung zum Senden der ID-Information des Tasten-Endgerätes
26 vom Nahbereichfunk-Kommunikationsglied 26 in regelmäßigen
Zyklusintervallen T1 (beispielsweise fünf Minuten) gesendet. Die ID-Information
des Mobilkommunikationsendgerätes 10 und die Aufforderung zum Senden
der ID-Information des Tasten-Endgerätes 26, die auf diese Weise gesendet
werden, werden vom Tasten-Endgerät 26 empfangen (S12).
Die ID-Information des Mobilkommunikationsendgerätes
10 und die Aufforderung zum Senden der ID-Information des Tasten-Endgerätes
26 werden vom Tasten-Endgerät 26 empfangen, und reagierend
darauf wird die ID-Information des Tasten-Endgerätes 26 vom Tasten-Endgerät
26 gesendet. Die ID-Information des Tasten-Endgerätes 26,
die auf diese Weise gesendet wird, wird vom Nahbereichfunk-Kommunikationsglied
12 des Mobilkommunikationsendgerätes 10 empfangen (S14).
Dabei wird eine Zeitzählung mittels einer Zeitmesseinrichtung
gestartet, sobald die ID-Information des Mobilkommunikationsendgerätes
10 und die Aufforderung zum Senden der ID-Information des Tastenendgerätes
26 vom Nahbereichfunk-Kommunikationsglied 12 des Mobilkommunikationsendgerätes
10 gesendet werden. Wenn die ID-Information vom Tasten-Endgerät
26 nicht empfangen wird, sogar nachdem ein gewisser Zeitraum T2 seit dem
Senden der ID-Information und der Sendeaufforderung verstrichen ist (d. h. wenn
die Zeit abgelaufen ist), werden das Endgerätfunktionseinschränkungsglied
14 und das GPS-Positionierglied 16 über diese Tatsache (Zeitüberschreitung)
benachrichtigt (S16).
Wenn die Zeitüberschreitungsbenachrichtigung dem Endgerätfunktionseinschränkungsglied
14 vom Nahbereichfunk-Kommunikationsglied 12 zugeführt wird,
führt das Anschluss-Funktionseinschränkungsglied 14 eine Steuerung
zum Einschränken der Funktion des Mobilkommunikationsendgerätes
10 durch (S18). Insbesondere werden eine Steuerung zum Stoppen der Operationen
spezifischer Funktionen durchgeführt, beispielsweise der Tastatureingabe-Entgegennahmefunktion,
einer Anzeigefunktion, einer Funktion zum Zugreifen auf einen IC-Chip, in dem elektronisches
Geld oder Kreditkarteninformation gespeichert wird, einer Kommunikationsfunktion
und dergleichen.
Außerdem wird, wenn die Zeitüberschreitungsbenachrichtigung
dem GPS-Positionierglied 16 vom Nahbereichfunk-Kommunikationsglied
12 zugeführt wird, die Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes
10 durch das GPS-Positionierglied 16 ermittelt (S20).
Die Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes
10, die durch das GPS-Positionierglied 16 erhalten wird, wird
an die Standortregistriervorrichtung 24 gesendet, welche das vorbestimmte
Sendeziel ist, und zwar durch das Datenkommunikationsglied 18, und wird
durch die Standortregistriervorrichtung 24 empfangen (S22).
Weiter wird die Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes
10, die durch die Standortregistriervorrichtung 24 empfangen wird,
in der Speichereinrichtung gespeichert, die in der Standortregistriervorrichtung
24 vorgesehen ist (S24).
Dabei wird das Ermitteln der Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes
10 durch das GPS-Positionierglied 16 (S20), das Senden der Standortinformation
vom Datenkommunikationsglied 18 an die Senderegistriervorrichtung
24 (S22), und das Speichern der Standortinformation in der Standortregistriervorrichtung
24 (S24) in regelmäßigen Zyklusintervallen T3 (beispielsweise
1 Stunde) wiederholt.
Als Nächstes wird die Wirkung und der Effekt des Mobilkommunikationsendgerätes
der vorliegenden Ausführungsform erläutert. Wenn das Mobilkommunikationsendgerät
10 um eine festgelegte Strecke, oder weiter als diese, vom Tasten-Endgerät
26 wegbewegt wird, schwindet das vom Tasten-Endgerät 26 gesendete
Signal, und daher kann das Signal nicht vom Mobilkommunikationsendgerät
10 empfangen werden. Insbesondere besteht, wenn das Mobilkommunikationsendgerät
10 dieses Signal nicht empfangen hat, eine große Wahrscheinlichkeit,
dass das Mobilkommunikationsendgerät 10 um eine festgelegte Distanz,
oder weiter als diese, vom Tasten-Endgerät 26 wegbewegt wurde.
In Anbetracht der zuvor beschriebenen Gründe ermittelt beim Mobilkommunikationsendgerät
10 der vorliegenden Ausführungsform, wenn das Nahbereichfunk-Kommunikationsglied
12 die vom Tasten-Endgerät gesendete ID-Information nicht mehr empfangen
kann, das GPS-Positionierglied 16 die Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes
10, und das Datenkommunikationsglied 18 sendet diese Standortinformation
an die Standortregistriervorrichtung 24. Mit anderen Worten wird, wenn
der/die Benutzer(in) das Tasten-Endgerät 26 immer mit sich herumträgt,
die Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes 10 zur Standortregistriervorrichtung
24 gesendet, falls das Mobilkommunikationsendgerät 10 aufgrund
eines Verlegens oder eines Diebstahls um eine festgelegte Distanz, oder weiter als
diese, vom Benutzer wegbewegt wird. Weiter wird, dadurch dass das Tasten-Endgerät
26 an einem speziellen Ort platziert wird, die Standortinformation des
Mobilkommunikationsendgerätes 10 an die Standortregistriervorrichtung
24 gesendet, falls das Mobilkommunikationsendgerät 10 zu
irgendeinem Ort weggetragen wird und dadurch um eine festgelegte Distanz, oder weiter
als diese, vom spezifischen Ort wegbewegt wird. Als Ergebnis kann dieses Mobilkommunikationsendgerät
10 sofort gefunden werden, wenn es verlorengeht, verlegt wird oder gestohlen
wird.
Außerdem führt beim Mobilkommunikationsendgerät
10 der vorliegenden Ausführungsform, wenn das Nahbereichfunk-Kommunikationsglied
12 die vom Tasten-Endgerät 26 gesendete ID-Information nicht
mehr empfangen kann, das Endgerätfunktionseinschränkungsglied
14 eine Einschränkung der Funktion des Mobilkommunikationsendgerätes
10 durch. Daher kann eine unbefugte Verwendung des Mobilkommunikationsendgerätes
10 durch einen Dieb oder einen Finder verhindert werden.
Außerdem werden beim Mobilkommunikationsendgerät
10 der vorliegenden Ausführungsform, wenn das Nahbereichfunk-Kommunikationsglied
12 die vom Tasten-Endgerät 26 gesendete ID-Information nicht
mehr empfangen kann, das Ermitteln der Standortinformation durch das GPS-Positionierglied
16 und das Senden der Standortinformation durch das Datenkommunikationsglied
18 mehrere Male auf regelmäßiger Basis wiederholt. Daher kann,
sogar falls das Mobilkommunikationsendgerät gestohlen oder aufgehoben oder
bewegt wird, der Benutzer des Mobilkommunikationsendgerätes 10 oder
der Verwalter des Netzes über den Standort des Mobilkommunikationsendgerätes
10 auf dem Laufenden gehalten werden, und zwar auf Basis der Standortinformation,
die vom Mobilkommunikationsendgerät 10 regelmäßig zur Standortregistriervorrichtung
24 gesendet wird. Als Ergebnis kann, sogar falls das Mobilkommunikationsendgerät
10 gestohlen oder aufgehoben oder bewegt wird, das Mobilkommunikationsendgerät
10 aufgefunden werden.
Auch beim Mobilkommunikationsendgerät 10 der vorliegenden
Ausführungsform sendet das Nahbereichfunk-Kommunikationsglied 12 an
das Tasten-Endgerät 26 regelmäßig eine Aufforderung zum
Senden der ID-Information, und empfängt die vom Tasten-Endgerät
26 gesendete ID-Information ansprechend auf diese Sendeanfrage. Daher ist
es lediglich erforderlich, dass das Tasten-Endgerät 26 die ID-Information
ansprechend auf die Sendeanfrage sendet, die vom Mobilkommunikationsendgerät
10 gesendet wird, und es ist nicht mehr erforderlich, das Tasten-Endgerät
26 mit einer Funktion zum freiwilligen (unaufgeforderten) Senden der ID-Information
auf regelmäßiger Basis auszurüsten. Als Ergebnis kann das Tasten-Endgerät
26 einfach aufgebaut sein.
Verschiedene modifizierte Formen sind beim Mobilkommunikationsendgerät
10 der zuvor beschriebenen Ausführungsform denkbar. Beispielsweise
führt beim Mobilkommunikationsendgerät 10 der zuvor beschriebenen
Ausführungsform, wenn das Nahbereichfunk-Kommunikationsglied 12 die
vom Tasten-Endgerät 26 gesendete ID-Information nicht mehr empfangen
kann, das GPS-Positionierglied 16 ein Ermitteln der Standortinformation
des Mobilkommunikationsendgerätes 10 durch, und das Datenkommunikationsglied
18 sendet diese Standortinformation an die Standortregistriervorrichtung
24. Jedoch kann das GPS-Positionierglied 16 die Standortinformation
des Mobilkommunikationsendgerätes 10 ermitteln und diese im Speicher
speichern, und zwar auf regelmäßiger Basis, und wenn das Nahbereichfunk-Kommunikationsglied
12 die vom Tasten-Endgerät 26 gesendete ID-Information nicht
mehr empfangen kann, kann das Datenkommunikationsglied 18 die im Speicher
gespeicherte Standortinformation auslesen und diese an die Standortregistriervorrichtung
24 senden.
Weiter kann beim Mobilkommunikationsendgerät 10 der
zuvor beschriebenen Ausführungsform, obschon das GPS-Positionierglied
16 die Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes
10 unter Verwendung des GPS-Systems ermittelt, die Standortinformation
des Mobilkommunikationsendgerätes 10 durch andere Mittel ermittelt
werden. Beispielsweise kann die ID-Information der Funkbasisstation, die in der
von der Funkbasisstation 20 gesendeten Ankündigungsinformation enthalten
ist, als Standortinformation des Mobilkommunikationsendgerätes 10
verwendet werden. Wenn die ID-Information der Funkbasisstation 20 als Standortinformation
des Mobilkommunikationsendgerätes 10 verwendet wird, ist es, obschon
deren Standortgenauigkeit geringer als die durch das GPS-System ermittelte Standortinformation
ist, nicht mehr erforderlich, das GPS-System an jedem Mobilkommunikationsendgerät
10 zu installieren, und daher kann das Mobilkommunikationsendgerät
10 einfach aufgebaut sein.
Bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform kann der Aufbau derart
sein, dass das Tasten-Endgerät 26 freiwillig (unaufgefordert) die
ID-Information an das Mobilkommunikationsendgerät auf regelmäßiger
Basis sendet. Unter Verwendung des Tasten-Endgerätes 26 wie zuvor
beschrieben ist es nicht mehr erforderlich, dass das Nahbereichfunk-Kommunikationsglied
12 des Mobilkommunikationsendgerätes 10 die ID-Information
des Mobilkommunikationsendgerätes 10 und die Aufforderung zum Senden
der ID-Information des Tasten-Endgerätes 26 an das Tasten-Endgerät
26 sendet.
Außerdem wird bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform
die vom Mobilkommunikationsendgerät 10 durchgeführte GPS-Positionierung
(S20, wie dargestellt in 3) durchgeführt, nachdem
die Funktion des Endgerätes eingeschränkt wird (S18 in dieser Figur).
Jedoch kann, wie in S11 von 4 dargestellt, das Mobilkommunikationsendgerät
10 eine GPS-Positionierung auf regelmäßiger Basis vor der Endgerätfunktionseinschränkung
durchführen und ein erhaltenes Positionierergebnis kann aufbewahrt werden.
Bei einer derartigen Form beurteilt das Mobilkommunikationsendgerät
10, ob es möglich ist, eine GPS-Positionierung nach der Endgerätfunktionseinschränkung
durchzuführen (S19), und falls dies möglich ist, wird auf den Prozess
übergegangen, der auf den zuvor beschriebenen S20 folgt. Falls ein Positionieren
nicht durchgeführt werden kann (S19); nein), ermittelt das Mobilkommunikationsendgerät
10 das GPS-Positionierergebnis, das zuvor bei S10 aufbewahrt wurde (S21),
und sendet dieses als Standortinformation an die Standortregistriervorrichtung
24 (S22).
Gemäß der zuvor beschriebenen modifizierten Form führt
das Mobilkommunikationsendgerät 10 ein Positionieren seines eigenen
Endgerätes vor der Einschränkung der Funktion durch, d. h. bevor erfasst
wird, dass das Mobilkommunikationsendgerät 10 vom Tasten-Endgerät
26 wegbewegt wurde. Aus diesem Grund kann das Mobilkommunikationsendgerät
10 die Standortinformation sogar dann übertragen, wenn das Mobilkommunikationsendgerät
10 sich in einem Gebiet befindet, bei dem ein Positionieren bei der Funktionseinschränkung
unmöglich ist. Konkret kann, sogar falls der Ort, an dem sich das Mobilkommunikationsendgerät
10 und das Tasten-Endgerät 26 voneinander entfernt befinden,
ein Ort ist, bei dem eine Verbindung zur Funkbasisstation möglich ist, jedoch
ein Positionieren durch das GPS unmöglich ist, das letzte Positionierergebnis
der Standortregistriervorrichtung 24 mitgeteilt werden. Demgemäß
kann, sogar wenn der Benutzer das Mobilkommunikationsendgerät 10 in
einem Gebäude verliert oder verlegt, oder sogar wenn das Mobilkommunikationsendgerät
10 gestohlen wird, die Standortregistriervorrichtung 10 sofort
einen Ort in der Nähe des tatsächlichen Standortes des Mobilkommunikationsendgerätes
10 identifizieren. Als Ergebnis kann das Mobilkommunikationsendgerät
10 sofort aufgefunden werden.
Aus der somit beschriebenen Erfindung geht klar hervor, dass die Ausführungsformen
der Erfindung auf viele Weisen variiert werden können. Derartige Variationen
sind nicht als Abweichung vom Schutzumfang der Erfindung zu betrachten, und alle
derartigen Modifikationen, die für einen Fachmann offensichtlich sind, sind
als innerhalb des Schutzumfanges der folgenden Ansprüche zu verstehen.