Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Abwehr von Roaming-Steering
Mechanismen eines Anti-Roaming-Steering-Servers wobei das Verfahren korrupte Fehlermeldungen
erkennt und durch einen geeigneten Einfluss auf die Signalisierungsabläufe
eine gezielte Manipulation des Einbuchungsvorganges von ausländischen Mobilfunkkunden
(Roaming-Steering) neutralisiert.
Es ist bekannt, dass sich zum Beispiel ein Kunde aus einem ausländischen
Mobilfunknetz zur Nutzung von Mobilfunkfunktion in eines der Funknetze der nationalen
Mobilfunknetzbetreiber seines Aufenthaltortes einbucht.
Allgemein ermöglicht das Roaming-Verfahren die Nutzung eines
mobilen Endgerätes, wie zum Beispiel ein Handy in einem fremden mobilen Funknetz.
Dies ist lediglich dann möglich, wenn zwischen dem ausländischen
und dem nationalen Mobilfunknetzbetreiber ein sogenanntes Roaming-Abkommen für
die gegenseitige Verrechnung der Leistungen besteht.
Weitere Voraussetzung zur Durchführung des Roaming-Verfahrens
ist die Erlaubnis zum Einbuchen eines Mobilfunk-Besuchers in ein entsprechendes
Mobilfunknetz des besuchten Landes.
Derartige Abkommen sind als „Roaming-Abkommen" bezeichnet.
Ein Mobilfunknetz, welches für das Einbuchen derartiger Mobilfunk-Besucherkunden
in ein nationales, zum Beispiel deutsches Mobilfunknetz konfiguriert ist, ist das
Mobilfunknetz des Mobilfunknetzbetreibers T-Mobile-International AG.
Jedoch soll das hier beschriebene erfindungsgemäße Verfahren
nicht ausschließlich auf das Mobilfunknetz der T-Mobile International AG beschränkt
werden.
Vielmehr ist dieses Verfahren auch in anderen bekannten Mobilfunknetzen
anwendbar.
Ein Einbuchungsvorgang eines Mobilfunkgerätes mit einem vorzugsweise
ausländischen Mobilfunknetz in ein nationales Mobilfunknetz wird in der Fachsprache
auch als „Location Update" (Standort-Durchbuchung) bezeichnet.
Hierbei meldet sich ein Kunde aus einem nicht-nationalen Mobilfunknetz
eines Mobilfunknetzbetreibers in einem VLR (visitor location register, auch Besucherverzeichnis)
an.
Für einen derartigen Einbuchungsvorgang wird eine „Update
Location"-Nachricht vom dem besuchten VLR (visitor location register, auch Besucherverzeichnis)
zum HLR (home location register (GSM), auch Standortverzeichnis) gesendet.
Diese Nachricht löst dann eine „Update Location"-Prozedur
im HLR aus, wodurch der Teilnehmerdatensatz vom HLR in das VLR überfragen wird.
Ist die Prozedur erfolgreich abgeschlossen, wird die „Update
Location"-Nachricht vom HLR erfolgreich quittiert.
Ein derartiges „Update-Location"-Verfahren ist zum Stand der
Technik bekannt und wird in der Spezifikation 3GPP TS 29.002 für ein Signalisierungsprotokoll
„Mobile Application Part" ausführlich beschrieben.
Es ist weiterhin bekannt, dass ein ausländischer Mobilfunknetzbetreiber
weitere Roaming-Abkommen national höher priorisiert, wie zum Beispiel Roaming-Abkommen
eigener Mobilfunkbeteiligungsgesellschaften.
Selbstverständlich ist der ausländische Mobilfunknetzbetreiber
daran interessiert, dass sich seine Kunden vorzugsweise in seine höher priorisierten
Mobilfunknetze in dem besuchten Land einbuchen.
Laut den geltenden EU-Richtlinien ist es einem Mobilfunkkunden freigestellt,
in welches ausländische Mobilfunknetz er sich einbucht, wenn er sich im Ausland
aufhält.
Um das Einbuchen eigener Kunden eines Mobilfunknetzbetreibers in ausländische
Mobilfunknetze zu steuern, setzen Mobilfunknetzbetreiber so genannte „Roaming-Steering-Server"
ein, welche unmittelbar Einfluss auf die Signalisierung nehmen.
Hierbei wird das Einbuchen in weniger priorisierte Netze erschwert
und somit die Wahrscheinlichkeit des Einbuchens in höher priorisierte Netze
gesteigert.
Hier setzt nun der Gegenstand der Erfindung ein.
Die Aufgabenstellung der vorliegenden Erfindung besteht darin, das
Einbuchen von Mobilfunkteilnehmer in ein eigenes Mobilfunknetz im Ausland zu erhöhen,
um den Outbound-Roaming-Verkehr in eigenen Mobilfunkbeteiligungen bei ausländischen
Mobilfunknetzbetreiber zu halten.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet,
dass ein im national besuchten Mobilfunknetz installierter „Anti-Roaming-Steering-Server"
manipulierte Fehlermeldungen erkennt und mittels geeigneten Einfluss auf Signalisierungsabläufe
eine gezielte Manipulation des Einbuchungsvorganges von ausländischen Mobilfunkteilnehmern
ausführt.
Die Erfindung wird im folgenden mittels mehrerer Ausführungsbeispiele
zum Gegenstand eines Anti-Roaming-Steering-Verfahrens beschrieben, welche die Wirkungsweise
des Anti-Roaming-Steering-Servers spezifizieren und verdeutlichen.
Die Erfindung ist jedoch nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele
zur Ausführung eines derartigen Verfahrens beschränkt.
Vielmehr werden alle Anti-Steering Verfahren erfindungsgemäß
beansprucht, welche sich einzeln oder aus der Kombination der hier beschriebenen
Ausführungsbeispiele ergeben.
Wesentlich zur Durchführung eines Anti-Steering-Verfahren ist,
dass ein Profil von Maßnahmen in einer Datenbank des Anti-Steering-Servers
hinterlegt ist und kontrolliert, ob ein Anti-Steering-Verfahren, zu welcher Zeit
und in welcher Form durchgeführt wird.
Das Verfahren weist die nachfolgend beschriebenen, grundlegenden Verfahrensschritte
auf:
- • Das Mobilfunkgerät (Handy) wiederholt vier mal ein Update-Location,
sollte eine Abweisung auf der „MAP-Signalisierung" (mobile access protocol)
erfolgen.
Eine derartige Abweisung kann zum Beispiel durch Abbruch eines „TCAP
abort" (transmission capability applications Part), durch einen „System-Failure"
(Systemfehler), durch einen „Unexpected Data Value" (unerwarteter Datenwert)
oder durch Ignorieren der Update Location Procedure erfolgen.
Weitere Abweisungsmöglichkeiten sind möglich werden jedoch
hier nicht näher benannt.
Eine Ausnahme ist die Abweisung mit einer „Roaming-Not-Allowed"-Meldung.
In diesem Fall erfolgt vom Mobilfunkgerät keine Wiederholung
des Update-Location und der abgewiesene „PLMN-Code" (public land mobile network)
wird auf die „forbidden-list" (Verbotsliste) in die SIM-Karte eingetragen.
Das Intervall für jeden „Update-Location"-Prozess ist
ca. 15 Sekunden.
Hier gibt es jedoch teilweise wesentliche Unterschiede von Ablaufintervallen
bei den verschiedenen Lieferanten von Mobilfunkgeräten (Handy).
Wenn keine Abweisung erfolgt, wiederholt das Mobiltelefon den „Update
Location"-Prozess nach ca. 30 Sekunden.
Nach insgesamt vier Abweisungen wählt das Mobilfunkgerät
ein anderes PLMN, wenn dieses sich in einem Automatic-Mode befindet.
Ist der vierte „Update Location"-Versuch von dem gleichem PLMN
erfolglos, wird der Roaming-Steering-Server den fünften Versuch akzeptieren,
da die Vermutung besteht, dass sich das Mobiltelefon in der Manuell-Netwerk-Selection
befindet.
Erkennt der Anti-Steering-Server, dass das HLR vom roaming-Partner
nicht antwortet oder den Update Location abweist, sendet der Anti-Roaming-Steering-Server
dreimal eine „Update Location"-Nachricht zum dem Steering-Server im ausländischen
Mobilfunknetz.
Diese Nachrichten werden vom dem Steering-Server wahrscheinlich ebenfalls
abgewiesen, jedoch gezählt.
Die drei „Update Loaction"-Nachrichten vom Anti-Steering-Server
müssen in ca. 20 Sekunden zum ausländischen Mobilfunknetz gesendet werden
(abhängig von der Implementierung im Mobilfunkgerät).
In Richtung zum Mobiltelefon sendet der Anti-Steering-Server keine
Abweisung.
Ein erstes Ausführungsbeispiel für die Anwendung eines Anti-Roaming-Steering-Verfahrens
ist nachfolgend näher beschrieben.
Bisher fängt der Roaming-Steering-Server des ausländischen
Mobilfunknetzbetreibers die „Location Update"-Nachricht aus dem nationalen
Mobilfunknetz ab und weist den „Location Update"-Versuch mit einer Fehlermeldung
zurück.
In der Fehlermeldung ist ein standardisierter Grund hinterlegt, welcher
zum Beispiel als „TCAP abort", „System-Failure", „Unexpected
Data Value", „Roaming-Not-Allowed", Unknown-Subscriber" (unbekannter Teilnehmer)
ausgewiesen wird.
Das Mobilfunkgerät (Handy) versucht daraufhin bis zu viermal
ein erneutes „Location Update" im Besucher-Funknetz auszuführen, was
wiederum vom Steering-Server des Roaming-Partners mit jeweils einer Fehlermeldung
zurückgewiesen wird.
Nach spätestens vier vergeblichen „Location Update"-Versuchen
wechselt das Mobilfunkgerät in ein anderes Mobilfunknetz des besuchten Landes.
Damit wurde das Einbuchen in das nationale Mobilfunknetz zugunsten
eines höher priorisierten Mobilfunknetzes unterbunden.
Ein wesentlicher Bestandteil des erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
eines Verfahrens zum Anti-Roaming-Steering, ist das Erkennen der Fehlermeldungen
mit der Meldung: "TCAP abort", „System-Failure", „Unexpected Data
Value", „Roaming-Not-Allowed", „Unknown-Subscriber" durch den Einsatz
eines Anti-Steering-Servers.
Diese Zurückweisungen des Einbuchungsversuches werden nicht zum
Mobilfunkgerät weitergeleitet.
Der Anti-Steering-Server simuliert mehrfache Versuche eines „Location
Update" innerhalb einer bestimmten Zeit.
Für das Heimatnetz des ausländischen Mobilfunkteilnehmers
wird somit signalisiert, dass der Mobilfunkteilnehmer das nationale Funknetz manuell
in seinem Mobilfunkgerät ausgewählt hat.
Da der Heimatnetzbetreiber daran interessiert ist, dass sich sein
Kunde in einem besuchten Land einbuchen kann, um mit Telekommunikationsdiensten
Gebühren zu erzeugen, wird er nach spätestens drei bis fünf vergeblichen
Location Update-Versuchen das Einbuchen in das nationale Mobilfunknetz des besuchten
Landes erlauben.
Die erfolgreiche Bestätigung des „Location Update" wird
dem Mobilfunknetz des ausländischen Mobilfunkteilnehmers übermittelt.
Der Kunde hat sich damit erfolgreich in das nationale Mobilfunknetz eingebucht.
Das Verfahren gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
weist somit nachfolgende Verfahrensschritte auf:
- – Die „Update Location"-Nachricht wird über einen Anti-Steering-Server
im nationalen Mobilfunknetz geführt.
- – Vom Steering-Server des Roaming-Operators wird dieser „Location
Update"-Versuch abgefangen und mit einer Fehlermeldung in das nationale Mobilfunknetz
zurückgewiesen.
- – Der Anti-Steering-Server erkennt die Fehlermeldung und in einer Datenbasis
des Anti-Steering-Servers des nationalen Mobilfunknetzes wird ermittelt, ob und
mit welchem Verfahren ein Anti-Steering durchgeführt wird.
- – Wird ein Anti-Steering durchgeführt, wird die Fehlermeldung vom
Steering-Server des Roaming-Operators im Anti-Steering-Server des nationalen Mobilfunknetz
abgefangen und nicht zum Mobilfunkgerät weitergeleitet.
- – Der Anti-Steering-Server des nationalen Mobilfunknetzes sendet zum
Roaming-Operator erneut „Update Location"-Nachrichten.
- – Die Verfahrensschritte 2 bis 5 wiederholen sich entsprechend der Signalisierung
vom Steering-Server des Roaming-Operators und dem Anti-Steering-Verfahren des nationalen
Mobilfunknetzbetreiber.
- – Der Transfer der Teilnehmerdaten des ausländischen Mobilfunkteilnehmers
vom HLR zum VLR wird transparent durchgelassen.
Erfolgt eine erfolgreiche Bestätigung des „Location Update"-Versuches
durch das Heimatnetz des ausländischen Mobilfunkkunden, wird die Bestätigung
an das Mobilfunkgerät weitergegeben – der Kunde hat sich somit erfolgreich
im Netz des nationalen Mobilfunknetzes eingebucht.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Anti-Steering-Verfahrens ist, dass bei diesem Roaming-Steering-Verfahren der Steering-Server
des Roaming-Partners die „Update Location"-Nachricht aus dem nationalen Mobilfunknetz
abfängt und keine Nachricht an das nationale Mobilfunknetz zurück sendet.
Das Mobilfunkgerät erhält weder eine Fehlermeldung noch
eine Bestätigung. Im Mobilfunkgerät läuft ein Timer ab.
Das Mobilfunkgerät versucht daraufhin ein erneutes Location Update
im nationalen Mobilfunknetz, was wiederum vom Steering-Server des Roaming-Partners
nicht beantwortet wird.
Nach spätestens vier vergeblichen „Location Update"-Versuchen
wechselt das Mobilfunkgerät in ein anderes Mobilfunknetz des besuchten Landes.
Damit wird das Einbuchen in dem nationalen Mobilfunknetz zugunsten
eines höher priorisierten Mobilfunknetzes unterbunden.
Ein wesentlicher Bestandteil des vorbenannten, erfindungsgemäßen
Ausführungsbeispieles eines Verfahrens zum Anti-Roaming-Steering ist, dass
in diesem Verfahren zum Anti-Roaming-Steering das Erkennen des Ausbleibens einer
Antwort vom Heimatnetz des ausländischen Mobilfunkkunden durch den Einsatz
eines Anti-Steering-Servers ist.
Der Anti-Steering-Server simuliert mehrfache „Location Update"-Versuche
innerhalb einer bestimmten Zeit.
Für das Heimatnetz des ausländischen Mobilfunkteilnehmers
wird signalisiert, dass der Mobilfunkkunde das nationale Mobilfunknetz manuell in
seinem Mobilfunkgerät ausgewählt hat.
Da der Heimatnetzbetreiber interessiert ist, dass
sich sein Kunde in einem besuchten Land einbuchen kann um mit Telekommunikationsdiensten
Gebühren zu erzeugen, wird er nach spätestens drei bis fünf vergeblichen
„Location Update"-Versuchen das Einbuchen in das nationale Mobilfunknetz
erlauben.
Die erfolgreiche Bestätigung des „Location Update" wird
dem Mobilfunkgerät des ausländischen Kunden übermittelt- der Kunde
hat sich damit erfolgreich in das nationale Mobilfunknetz eingebucht.
Das Verfahren gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
weist somit nachfolgende Verfahrensschritte auf:
- – Die „Update Location"-Nachricht wird über einen Anti-Steering-Server
im nationalen Mobilfunknetz geführt.
- – Vom Steering-Server des Roaming-Operators wird dieser Location Update-Versuch
abgefangen. Es wird keine Antwortnachricht in das nationale Mobilfunknetz gesendet.
- – Der Anti-Steering-Server erkennt das Fehlen der Nachricht. In einer
Datenbasis des Anti-Steering-Server des nationalen Mobilfunknetzbetreibers wird
ermittelt, ob und mit welchem Verfahren ein Anti-Steering durchgeführt werden
soll.
- – Wird ein Anti-Steering durchgeführt, sendet der Anti-Steering-Server
des nationalen Mobilfunkbetreibers zum Roaming-Operator erneute Update Location-Nachrichten.
- – Die Vorgänge 2 bis 4 wiederholen sich entsprechend der Signalisierung
vom Steering-Server des Roaming-Operators und dem Anti-Steering-Verfahren des nationalen
Mobilfunkbetreibers.
- – Der Transfer der Teilnehmerdaten des ausländischen Mobilfunkkunden
vom HLR zum VLR wird transparent durchgelassen.
Erfolgt eine erfolgreiche Bestätigung des Location Update-Versuches
durch das Heimatnetz des ausländischen Mobilfunkkunden, wird die Bestätigung
an das nationale Mobilfunknetz weitergegeben – der Kunde hat sich somit erfolgreich
im Netz des nationalen Mobilfunkbetreibers eingebucht.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel zur Anwendung eines Anti-Steering-Verfahrens
ist, dass, wie beim ersten Verfahren, der Roaming-Steering-Server des ausländischen
Mobilfunknetzbetreibers die „Update Location"-Nachricht aus dem nationalen
Mobilfunknetz abfängt und den „Location Update"-Versuch mit einer Fehlermeldung
zurückweist.
Ein standardisiertes Protokoll in der Fehlermeldung zur Zurückweisung
einer Einbuchung ist zum Beispiel „TCAP abort", „System-Failure",
„Unexpected Data Value", „Roaming-Not-Allowed", Unknown-Subscriber".
Wesentlicher Bestandteil dieses erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
eines Verfahrens zum Anti-Roaming-Steering ist das Erkennen der Fehlermeldungen
mit den Gründen: "TCAP abort", „System-Failure", „Unexpected
Data Value", „Roaming-Not-Allowed", „Unknown-Subscriber". durch den
Einsatz eines Anti-Steering-Servers.
Diese Zurückweisungen des Einbuchungsversuches werden nicht zum
Mobilfunkgerät weitergeleitet.
Der Anti-Steering-Server simuliert eine erfolgreiche Bestätigung
des „Location Updates" in Richtung des Mobilfunkgerätes.
Somit wird aus der Sicht des Mobilfunkgerätes eine erfolgreiches
„Location Update" registriert.
Bei diesem Verfahren werden keine Teilnehmerdaten vom HLR zum VLR
übertragen.
Somit kann der Mobilfunkteilnehmer keine Telekommunikationsdienste
nutzen, mit Ausnahme von Notrufen.
Es wird lediglich das Einbuchen in andere Mobilfunknetze in einem
besuchten Land verhindert, um zum Beispiel eine erhöhte Signalisierungslast
zu vermeiden.
Möchte der ausländische Mobilfunkteilnehmer in dem besuchten
Land telefonieren, wird erneut eine „Update Location"-Nachricht vom VLR zum
Heimatnetz gesendet, welche erneut durch den Steering-Server entsprechend behandelt
wird.
Es steht dem ausländischen Mobilfunknetzbetreiber frei seine
Roaming-Steering-Verfahren derart anzupassen, dass seine Kunden im Ausland wieder
telefonieren können.
Eine erfolgreiche Bestätigung des „Location Update" vom
Heimatnetz wird dem Mobilfunkgerät des ausländischen Kunden übermittelt
– der Kunde bucht sich erfolgreich in das nationale Mobilfunknetz ein und
kann seine abonnierten Telekommunikationsdienste uneingeschränkt nutzen.
Das Verfahren gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel
weist somit nachfolgende Verfahrensschritte auf:
- – Die „Update Location" Nachricht wird über einen Anti-Steering-Server
im nationalen Mobilefunknetz geführt.
- – Vom Steering-Server des Roaming-Operators wird dieser Location Update-Versuch
abgefangen und mit einer Fehlermeldung in das nationale Mobilfunknetz zurückgewiesen.
- – Der Anti-Steering-Server erkennt die Fehlermeldung
und in einer Datenbasis des Anti-Steering-Servers des nationalen Mobilfunkbetreibers
wird ermittelt, ob und mit welchem Verfahren ein Anti-Steering durchgeführt
wird.
- – Wird ein Anti-Steering durchgeführt, wird die Fehlermeldung vom
Steering-Server des Roaming-Operators im Anti-Steering-Server des nationalen Mobilfunknetzbetreibers
abgefangen und nicht zum Mobilfunkgerät weitergeleitet.
- – Der Anti-Steering-Server des nationalen Mobilfunknetzbetreibers sendet
zum Mobilfunkgerät des ausländischen Kunden eine simulierte erfolgreiche
Bestätigung des Location Update-Versuches.
Es kommt zum „faked Location Update Accept" (gefälschte
Einbuchungszulassung).
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von mehrere Ausführungswege
darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen
und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung
hervor.
Es zeigen:
1: eine schematische Darstellung eines Verfahrens gemäß
Ausführungsbeispiel 1
2: eine schematische Darstellung eines Verfahrens gemäß
Ausführungsbeispiel 2
3: eine schematische Darstellung eines Verfahrens gemäß
Ausführungsbeispiel 3
Das in 1 dargestellte Verfahren zeigt
das Anti-Steering Verfahren gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
zwischen einem Mobilfunknetz eines ausländischen Mobilfunknetzbetreibers
1 (roaming Operator) und einem nationalen Mobilfunknetzbetreiber
2 (z.B. T-Mobile International AG).
Allgemein ermöglicht das Roaming-Verfahren die Nutzung eines
Mobilfunkgerätes 3, wie zum Beispiel ein Handy in einem fremden Mobilfunknetz.
Dies ist lediglich dann möglich, wenn zwischen dem ausländischen
und dem nationalen Mobilfunknetzbetreiber 1, 2 ein sogenanntes
„Roaming-Abkommen" für die gegenseitige Verrechnung der Leistungen besteht.
Befindet sich zum Beispiel ein Mobilfunkteilnehmer eines nicht-nationalen
(fremden) Mobilfunknetzbetreibers 1 mit seinem Mobilfunkgerät
3 im Bereich eines nationalen Mobilfunknetzbetreibers 2, so wird
seitens des Mobilfunkgerätes 3 versucht ein Roaming-Verfahren auszuführen.
Hierzu meldet sich das Mobilfunkgerät 3 mittels einem
entsprechenden Signal in einem Besucherverzeichnis VLR 4 an.
Für eine derartige Anmeldung wird eine „Update Location"-Nachricht
8a in Form einer Anfrage 9 vom dem Besucherverzeichnis VLR
4 zum Standortverzeichnis HLR 6 gesendet.
Dies „Update Location"-Nachricht löst eine „Update
Location"-Prozedur im Standortverzeichnis HLR 6 aus, wodurch ein gespeicherter
Teilnehmerdatensatz vom Standortverzeichnis HLR 6 in das Besucherverzeichnis
VLR 4 übertragen wird.
Diese „Update Location"-Prozedur wird daraufhin vom Standortverzeichnis
HLR 6 quittiert, wenn diese erfolgreich abgeschlossen ist.
Darüber hinaus wird die „Update Location" insgesamt viermal,
ausgehend von dem Mobilfunkgerät 3 durchgeführt, sollte eine
akzeptierte Einbuchung 13 des ausländischen Mobilfunkgerätes
3 abgewiesen werden.
Derartige Abweisungen werden zum Beispiel durch Abbruch einer Übertragungsleistung
einer Anmeldung, durch Systemfehler, durch unerwartete Datenwerte oder durch Ignorieren
des Einbuchungs-Ablaufs oder dergleichen ausgelöst.
Ein besonderes Abweisungsmerkmal stellt die Abweisung einer Einbuchung
eines Mobilfunkgerätes 3 in ein nicht-nationales Mobilfunknetz mit
einer „Roaming-Not-Allowed"(nicht erlaubtes roaming)-Meldung.
Hier erfolgt nach Vorliegen einer derartigen Meldung keine Wiederholung
eines „Update Location", wobei ein „PLMN"-Code auf eine Verbotsliste
in die SIM-Karte des Mobilfunkgerätes 3 eingetragen wird.
Befindet sich das Mobilfunkgerät 3 im Automatik-Mode
der Funknetzwahl wählt dieses nach viermaliger Abweisung ein anderes nationales
Mobilnetzwerk 2 für die Einbuchung.
Die „Location Update"-Nachricht aus dem nationalen Mobilfunknetz
2 wird von einem im Funknetz des ausländischen Funknetzbetreibers
1 installierten Roaming-Steering-Server 7 abgefangen und mit einer
vorbenannten Fehlermeldung 14a bis 14d zurückgewiesen.
Dieser Vorgang wird insgesamt viermal ausgeführt.
Nach der fünften Anfrage 9 richtet das Mobilfunkgerät
3 seine Anfrage an ein anderes nationales und zugunsten
eines höher priorisierten Mobilfunknetzwerkes.
Der Anti-Steering-Server 5 im nationalen Mobilfunknetz
2 simuliert mehrfache Versuche eines „Location Upgrade" innerhalb
einer bestimmten Zeit, wodurch das Heimatnetz 1 des ausländischen
Mobilfunkteilnehmers eine manuelle Funknetzwahl im Mobilfunkgerät
3 registriert und erlaubt das Einbuchen des Mobilfunkgerätes
3 in dem nationalen Mobilfunknetz 2 des besuchten Landes.
Es folgt daraufhin eine Bestätigung der Einbuchung in das nationale
Mobilfunknetz 2 an das ausländische Mobilfunknetz 1.
Das in 2 dargestellte Verfahren zeigt,
dass alle vom ausländischen Mobilfunkgerät 3 ausgehenden „Update
Location"-Nachrichten 8a bis 8d aus dem nationalen Mobilfunknetz
2 von dem Steering-Server 7 des Roaming-Partners abgefangen und
keine Fehlermeldung oder Bestätigung an das nationale Mobilfunknetz
2 zurück sendet, während im Mobilfunkgerät 3 ein
Timer abläuft.
Das Ausbleiben von Fehlermeldungen oder Bestätigungen vom Heimatnetz
1 des ausländischen Mobilfunkteilnehmers wird mittels Einsatz eines
national installierten Anti-Steering-Server 5 erkannt, wobei dieser wiederum
mehrfach „Location Update"-Versuche innerhalb einer bestimmten Zeit simuliert
und dem Heimatnetz 1 des ausländischen Mobilfunkteilnehmers eine manuelle
Mobilnetzauswahl des Mobilgerätes 3 simuliert.
Somit wird der ausländische Mobilfunkteilnehmer in dem priorisierten
Mobilfunknetz des nationalen Mobilfunknetzes 2 eingebucht.
Das in der 3 dargestellte Verfahren zeigt
ein ähnlich ablaufendes Verfahren gemäß 1.
Auch hier fängt der Roaming-Steering-Server 7 des ausländischen
Mobilfunknetzbetreibers 1 die „Update Location"-Nachricht aus dem
nationalen Mobilfunknetz 1 ab und weist den „Location Update"-Versuch
mit einer Fehlermeldung 14a bis 14d zurück.
Der Anti-Steering-Server 5 erkennt die entsprechenden Fehlermeldungen
14a bis 14d und simuliert eine erfolgreiche Bestätigung des
„Location Updates" in Richtung Mobilfunkgerät 3.
Somit wird aus der Sicht des Mobilfunkgerätes 3 eine
erfolgreiches „Location Update" registriert und eine akzeptierte Einbuchung
13 des Mobilfunkgerätes 3 in das nationale Mobilfunknetz
2 erfolgt.
Bei diesem Verfahren werden keine Teilnehmerdaten von dem Standortverzeichnis
HLR 6 zu dem Besucherverzeichnis VLR 4 übertragen, wodurch
der Mobilfunkteilnehmer keine Telekommunikationsdienste nutzen kann, mit Ausnahme
von Notrufen.
Ein Einbuchen in ein nationales Mobilfunknetz 2 in einem
besuchten Land werden verhindert, um eine höhere Signalisierungslast zu vermeiden.
Beim dem Versuch eines Mobilfunkverbindungsaufbaus wird erneut eine
„Update Location"-Nachricht vom Besucherverzeichnis VLR 4 zum Heimatnetz
1 gesendet und durch den Anti-Steering-Server 5 entsprechend behandelt.
Eine erfolgreiche Bestätigung des „Location Update" vom
Heimatnetz 1 wird dem Mobilfunkgerät 3 des ausländischen
Kunden übermittelt – der Kunde bucht sich erfolgreich in das nationale
Mobilfunknetz 2 ein und kann seine abonnierten Telekommunikationsdienste
uneingeschränkt nutzen.
Nach mehrfachen „Location Update"-Versuchen wechselt das Mobilfunkgerät
3 in ein höher priorisiertes nationales Mobilfunknetz 2.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht
nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der
Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung offenbarten
Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche
Ausbildung, werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder
in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
- 1
- ausländischer Mobilfunknetzbetreiber (roaming Operator)
- 2
- nationaler Mobilfunknetzbetreiber (z.B. T-Mobile International AG)
- 3
- Mobilfunkgerät
- 4
- Besucherverzeichnis VLR (visitors location register)
- 5
- Anti-(Gegen)Steuerungs-Server
- 6
- Standortverzeichnis HLR (home location register)
- 7
- Steuerungs-Server
- 8
- Einbuchungsvorgang 8a, 8b, 8c, 8d, 8e
- 9
- Anfrage 9a
- 10
- Zurückweisung 10a, 10b, 10c, 10e
- 11
- Datenbank
- 12
- Zeitspanne
- 13
- akzeptierte Einbuchung eines Mobilfunkgerätes in ein nationales Mobilfunknetz
- 14
- Fehlermeldung 14a, 14b, 14c, 14d
- 15
- Rückmeldung