Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Logger für Mobilfunkgeräte.
Im Speziellen bezieht sich die vorliegende Erfindung auf Logger, welche an vorhandene
Mobilfunkendgeräte angeschlossen werden können.
Mobilfunkendgeräte, wie beispielsweise Mobiltelefone, verfügen
über eine Vielzahl von Funktionen und Anwendungen. Eine fehlerfreie und an
die Anforderungen der Benutzer angepasste Funktion der Mobilfunkendgeräte ist
für die Qualitätssicherung und Neu- bzw. Weiterentwicklung von Mobilfunkgeräten
von entscheidender Bedeutung.
Dabei ist es für den Hersteller oftmals nur schwer oder gar nicht
feststellbar, welche der Funktionen und Anwendungen des Mobilfunkendgerätes
von dem Benutzer tatsächlich verwendet werden und wo Schwachstellen oder Fehler
liegen, so dass eine Optimierung und Weiterentwicklung anhand von Kundenwünschen
und anhand des wirklichen Bedarfs der Benutzer schwierig ist.
Es besteht daher großes Interesse, die tatsächliche Verwendung
von Mobilfunkendgeräten und insbesondere das Auftreten von Fehlern im praktischen
Einsatz zu erfassen, um statistisch zuverlässige Daten über die Benutzung
und die Funktion der Mobilfunkendgeräte zu erhalten.
Aus dem Stand der Technik sind dazu Systeme bekannt, bei denen ein
Logger in Mobilfunkendgeräte bzw. in Chipkarten, wie z.B. in eine SIM-Karte,
integriert ist.
Die DE 103 51 745 beschreibt
ein System und ein Verfahren, mit dem auf eine Chipkarte bezogene Ereignisse, Daten
oder Signale in einem chipkarten-internen Speicher erfasst und gespeichert werden.
Dabei kann ein integrierter Schaltkreis vorgesehen sein, welcher für eine bestimmte
Funktion oder für eine bestimmte Anwendung relevante Ereignisse erkennt und
nur diese erfasst. Die erfassten Daten werden dann aktiv über ein Netzwerk
an eine zentrale Einrichtung übermittelt, wo sie gespeichert und/oder ausgewertet
werden.
Aus der US 2003/0032408
ist es bekannt, Betriebsdaten eines Mobiltelefon zu erfassen, bei welchem eine Datenlog-Funktion
in dem Prozessor des Mobiltelefon oder in dem Prozessor der SIM-Karte vorgesehen
ist, welches fehlerhafte Ereignisse erfasst und über das Funknetz an eine zentrale
Datenloggeinrichtung sendet, wo die erfassten Ereignisse gespeichert und ausgewertet
werden.
Bei beiden der vorstehend erwähnten Systeme müssen die Logger-Daten
über das Netzwerk an eine zentrale Datenlogeinrichtung übermittelt werden,
welche speziell für diesen Zweck eingerichtet und unterhalten werden muss,
was nur bei umfassendem Logging einer großen Anzahl von Benutzern interessant
ist.
Beide Systeme haben zudem den Nachteil, dass spezielle Prozessoren
oder Controller in dem Mobiltelefon oder der SIM-Karte vorgesehen sein müssen,
so dass zumindest das Mobiltelefon oder die SIM-Karte speziell für die Logfunktion
konfiguriert und damit modifiziert sein müssen. Herkömmliche, handelsübliche
Endgeräte sind nachteiliger Weise nicht verwendbar.
Die vorliegende Erfindung hat sich deshalb zur Aufgabe gestellt, einen
Weg aufzuzeigen, mit dem die tatsächliche Benutzung eines Mobilfunkendgerätes
erfasst werden kann, ohne dass bestehende Mobilfunkendgeräte modifiziert werden
müssen. Zudem soll es möglich sein, mobilfunkendgerät-bezogene Ereignisse
zu erfassen unter Verwendung handelsüblicher SIM-Karten in Mobilfunkendgeräten,
wobei die Erfassung der Ereignisse unabhängig von einer weiteren Einrichtung
und von der Empfangsbereitschaft des Mobilfunkgerätes sein soll.
Diese Aufgabe der Erfindung wird durch eine Logger-Vorrichtung für
Mobilfunkendgeräte zum Erfassen von auf ein Mobilfunkendgerät bezogenen
Ereignissen gelöst, umfassend zumindest einen Mikrocontroller und ein Speichermedium,
insbesondere ein nichtflüchtiges Speichermedium, wobei die Logger-Vorrichtung
ein separates, an das Mobilfunkendgerät anschließbares passives Zusatz-Bauteil
ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der vorrichtungs-bezogenen
Lösung beschrieben. Hierbei erwähnte Vorteile, Merkmale oder alternative
Ausführungsformen können jedoch ebenso auf die anderen Lösungen der
Aufgabe, insbesondere auf das Verfahren und ein System und auf ein Mobilfunkgerät
mit einer solchen Logger-Vorrichtung übertragen werden. Mit anderen Worten
können auch die darauf bezogenen Patentansprüche mit den Merkmalen aus
den Unteransprüchen zu der Vorrichtung weitergebildet sein.
Die als separates Zusatz-Bauteil ausgeführte Logger-Vorrichtung
ermöglicht es in vorteilhafter Weise Ereignisse eines bestehenden bzw. vorhandenen
Mobilfunkendgeräts zu erfassen, ohne dass an diesem Veränderungen, z.B.
am Chipsatz oder auf einer Platine vorgenommen werden müssten oder ohne dass
beispielsweise Aufnahmen für Speicherkarten in das Telefon integriert werden
müssten. Eine Anpassung oder eine Änderung des Gerätes, insbesondere
eine Änderung der Schnittstellen des Gerätes, ist vorteilhafter Weise
nicht notwendig. Auch kann die bisher üblicherweise verwendete SIM-Karte ohne
Veränderungen verwendet werden. Der Begriff „Zusatzbauteil" soll darauf
hinweisen, dass das Gerät auch ohne das Zusatzbauteil betrieben werden kann,
dass dann allerdings nicht die Zusatz-Funktionalität bereitgestellt werden
kann. Dies wird durch den modularen Aufbau gemäß der erfindungsgemäßen
Lösung ermöglicht.
Die als separates Zusatzbauteil ausgeführte Logger-Vorrichtung
ist passiv, so dass der Normalbetrieb des Mobilfunkendgerätes nicht beeinträchtigt
wird. Im Normalbetrieb des Mobilfunkendgerätes auftretende Ereignisse werden
lediglich erfasst, bzw. „belauscht". Der Begriff „passiv" soll auch
beschreiben, dass die Logger-Vorrichtung keine Daten sendet oder keine aktive Datenübertragung
steuert, sowie weder direkt noch indirekt ein Senden der geloggten Daten veranlasst.
Sie ist vorzugsweise lediglich zur Aufnahme bzw. zum Abgreifen und Speichern der
Daten bestimmt. Passiv kann dabei auch bedeuten, dass die Loggervorrichtung nicht
den Datenstrom zwischen Mobilfunkendgerät und Netzwerk beeinträchtigt.
Die erfindungsgemäße Logger-Vorrichtung erfasst insbesondere
die typischerweise an einer SIM-Schnittstelle vorliegenden APDUs. Ohne weiteres
kann sie aber auch andere Ereignisse in Bezug auf die Chipkarte, Befehl-Bytes, Timings
und/oder Ereignisse, die in Bezug auf das Mobilfunkendgerät relevant sind,
erfassen. Ereignisse können Signale, Benutzeraktionen (Tastaturbedienungen)
oder sonstige Parameter sein, die im Rahmen des Normal-Betriebs des Mobilfunkgerätes
relevant sind, wie z.B. kommunikations-bezogene Ereignisse, Signale oder Datenübertragungen.
Vorzugsweise dienen diese Daten zur Diagnose und/oder Fehlerbehebung des Gerätes
und/oder der SIM-Karte. Erfassen kann dabei bedeuten, die Ereignisse einzulesen,
aus anderen Parametern indirekt abzuleiten und/oder direkt zu detektieren. Die Ereignisse
können dann nach vorbestimmten konfigurierbaren Kriterien bzw. Gesichtspunkten
oder Eigenschaften selektiert werden und/oder in das Speichermedium gespeichert
oder zwischengespeichert werden.
Die Logger-Vorrichtung kann in das Mobilfunkendgerät nachträglich
integrierbar sein, so dass das Mobilfunkgerät für die Verwendung der Logger-Vorrichtung
nicht speziell verändert oder vorbereitet sein muss. Somit kann die Logger-Vorrichtung
auch mit bereits im Verkehr befindlichen Mobilfunkgeräten verwendet werden,
was den Anwendungsbereich vorteilhaft erweitert. Das Zusatzbauteil kann dabei so
ausgeführt sein, dass es in das Mobilfunkgerät, beispielsweise in die
Rückwand oder in den Deckel der Rückwand, integriert werden kann, so dass
sich das Mobilfunkendgerät mit angeschlossener Logger-Vorrichtung nicht oder
nur unwesentlich von dem entsprechenden Mobilfunkendgerät ohne Logger-Vorrichtung
unterscheidet. Die Logger-Vorrichtung ist somit ein nachrüstbares Zusatzbauteil,
um Ereignisse während des Betriebs, d.h. im Feld, aufzuzeichnen.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Logger-Vorrichtung
zwischen dem Mobilfunkendgerät und der SIM-Karte zwischengeschaltet bzw. nachträglich
aufschaltbar. Die Logger-Vorrichtung kann an eine oder mehrere elektrische Kontakte
der SIM-Karten-Schnittstelle anschließbar sein und Ereignisse erfassen, die
zwischen der SIM-Karte und dem Mobilfunkendgerät auftreten. Die Logger-Vorrichtung
kann auch über die SIM-Karten Stromversorgung oder über eine Batterie
des Endgerätes mit Strom versorgt werden.
Die Logger-Vorrichtung kann über einen SIM-Karten-Adapter anschließbar
sein. Der SIM-Karten Adapter kann so ausgeführt sein, dass er anstatt der SIM
Karte in die SIM-Karten-Aufnahme der Mobilfunkendgerätes einsetzbar ist. Der
Adapter kann dann selbst eine Aufnahme für eine SIM-Karte aufweisen, in welche
die SIM-Karte des Benutzers eingebracht werden kann. Der Adapter verfügt vorzugsweise
über alle Eingänge der SIM-Karte (clock, I/O, reset, power) und leitet
alle Ereignisse von dem Mobilfunkendgerät an die SIM-Karte und von der SIM-Karte
an das Mobilfunkendgerät weiter. Für den Benutzer ist der Adapter dadurch
transparent und in der normalen Verwendung des Mobilfunkgerätes nicht bemerkbar.
Der Adapter verfügt über die Möglichkeit, die zwischen der SIM-Karte
und dem Mobilfunkendgerät ausgetauschten Daten zu erfassen.
Alternativ kann die Logger-Vorrichtung beispielsweise auch mechanisch
an ein Touchpad bzw. an eine Tastatur der Mobilfunkeinrichtung gekoppelt sein, beispielsweise
mittels einer zwischen Tasten und Kontakt eingebrachten bzw. angeschlossenen Kontaktfolie,
welche Tastatureingaben erfasst.
Der Begriff „anschließbar" umfasst demnach unterschiedliche
Ausführungen, insbesondere einen elektrischen Anschluss, z.B. über Kontakte,
eine mechanische Kopplung oder einen sonstigen Datenaustausch über ein Übertragungsmedium,
z.B. ein Funknetz.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Speichermedium herausnehmbar.
Das Speichermedium kann dabei von der Logger-Vorrichtung getrennt und in einer separaten
Vorrichtung ausgelesen werden. Beispielsweise kann der Adapter über eine Aufnahme
für das Speichermedium verfügen.
Das Speichermedium kann eine SD Speicherkarte (Secure Digital Memory
Card) sein. Sie kann auch eine andere handelsübliche Speicherkarte sein, wobei
zusätzlich für die jeweilige Speicherkarte eine Aufnahme
an der Logger-Vorrichtung vorgesehen sein kann. Alternativ kann auch ein anderer
Speicherbaustein eingesetzt werden, der insbesondere nichtflüchtig ist. Gemäß
der Erfindung kann das Speichermedium auch andere nichtflüchtige Speicherelemente
umfassen, die an der Logger-Vorrichtung angeordnet sind.
Vorteilhafterweise können handelsübliche Speicherkarten
verwendet werden, auf die über den an der Logger-Vorrichtung angeordneten Mikrocontroller
mittels Standardbefehlen zugegriffen werden kann. Es können aber auch spezielle
Speicherkarten verwendet werden, die über einen für die Loggerfunktion
konfigurierten Mikrocontroller verfügen, welcher die Ereignisse verarbeitet.
Dabei kann der konfigurierte Mikrocontroller der Speicherkarte der Mikrocontroller
der Logger-Vorrichtung sein.
In einer bevorzugten Ausführungsform bestimmt der Mikrocontroller,
welche Ereignisse im Speichermedium erfasst werden. Der Mikrocontroller kann dynamisch
in Hinblick auf die aktuellen Anforderungen konfiguriert sein, so dass nur bestimmte
Ereignisse erfasst werden. Der Mikrocontroller kann somit relevante Daten filtern.
Alternativ kann der Mikrocontroller auch alle Ereignisse erfassen und in das Speichermedium
speichern, so dass sich eine Vielzahl von Auswertungsmöglichkeiten ergibt.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
der Mikrocontroller konfigurierbar. Insbesondere kann der Mikrocontroller auch programmierbar
sein. Dadurch kann das Erfassen von Ereignissen und die Auswahl bzw. das Filtern
der Ereignisse an unterschiedliche Anforderungen und Bedingungen angepasst werden.
Beispielsweise können nur bestimmte APDUs erfasst werden. Sollen zu einem späteren
Zeitpunkt andere APDUs erfasst werden, kann der Mikrocontroller dementsprechend
umprogrammiert werden. Die Konfiguration kann auf dem Speichermedium abgelegt sein.
Vorzugsweise umfasst die Logger-Vorrichtung eine Einlese-Schnittstelle.
In einer weiteren Ausführungsform umfasst die Logger-Vorrichtung
eine Ausleseschnittstelle. Die Ausleseschnittstelle ermöglicht das Auslesen
der in der Logger-Vorrichtung bzw. der in dem Speichermedium erfassten Ereignisse.
Die Ausleseschnittstelle kann dabei der Anschluss der Logger-Vorrichtung, also dieselbe
Schnittstelle sein wie die Einlese-Schnittstelle, welche auch zum Erfassen der Daten
verwendet wird, wie z.B. die Kontakte des Adapters. Die Logger-Vorrichtung kann
aber auch über einen separaten Auslese-Anschluss verfügen und beispielsweise
mittels einer Steckerverbindung an ein Auslesegerät, wie einen handelsüblichen
oder speziell präparierten Rechner/Computer angeschlossen werden. Die Auslesschnittstelle
kann auch dazu ausgelegt sein Radio-Signale zu übertragen. Dazu kann in die
Loggervorrichtung einen RFID Chip umfassen.
Es ist möglich, dass der erfindungsgemäße Logger nur
eine Loggingfunktionalität bereitstellt (ohne Auswertung). Alternativ kann
zusätzlich eine Auswertung der erfassten Daten vorgesehen sein. Die Auswertung
kann unmittelbar oder zeitlich in einer der Erfassung nachgelagerten Phase erfolgen.
Die ausgelesenen Daten können dann in bekannter Weise weiterverarbeitet
und/oder ausgewertet werden.
Eine weitere Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe besteht
in einem System zum Erfassen von auf das Mobilfunkendgerät bezogenen Ereignissen,
umfassend:
- – ein Mobilfunkendgerät,
- – eine Logger-Vorrichtung mit zumindest einem Mikrocontroller und einem
Speichermedium, insbesondere einem nichtflüchtigen Speichermedium, wobei die
Logger-Vorrichtung ein separates, an das Mobilfunkendgerät anschließbares
passives Zusatzbauteil ist und
- – ein Auswerte-Instanz, die dazu bestimmt ist, die von der Logger-Vorrichtung
erfassten Daten aus derselben auszulesen, zu verarbeiten und/oder zu speichern bzw.
weiterzuleiten.
Weitere Merkmale der Erfindung werden anschließend mit Bezug
auf die beispielhaften Figuren dargestellt, die eine spezielle, nicht einschränkende
Ausführungsform darstellen.
1a stellt ein handelsübliches Mobiltelefon mit
einer SIM-Karte ohne Logger-Vorrichtung dar.
1b zeigt das Mobiltelefon der 1a,
an welches eine erfindungsgemäße Logger-Vorrichtung angeschlossen ist.
In den Figuren sind gleiche Bezugszeichen für gleiche oder ähnliche
Elemente verwendet.
1a stellt ein handelsübliches Mobiltelefon
10 mit einer SIM-Karte 20 dar, wie sie im alltäglichen Gebrauch
sind. Das Mobiltelefon 10 greift über eine elektrische Verbindung
22 und Kontakte 23 in bekannter Weise auf die SIM-Karte zu. Die
elektrische Verbindung kann lediglich eine Verlängerung der Kontakte sein,
sie kann aber auch jegliche andere Verbindung zu einer Platine und/oder einem Chip
des Mobiltelefons 10 sein.
Die 1b zeigt das Mobiltelefon
10 der 1a, an welches eine erfindungsgemäße
Logger-Vorrichtung zusätzlich angeschlossen ist. Das Mobiltelefon
10 ist mit der SIM-Karte 20 über die elektrische
Verbindung und über Kontakte 22 mit dem Mobiltelefon 10 verbunden
ist. Das Mobiltelefon 10 kann ein handelsübliches Mobiltelefon sein.
Die Erfindung ist unabhängig von Typ und Ausführung des Mobiltelefons
und kann auch mit bereits vorhandenen und auf dem Markt befindlichen Mobiltelefonen
verwendet werden.
Es versteht sich, dass die Erfindung nicht auf Mobiltelefon
10 beschränkt ist, sondern in gleichem Maße mit anderen Mobilfunkgeräten,
die eine SIM-Karte 20 verwenden, einsetzbar ist.
Die SIM-Karte 20 ist ebenfalls eine allgemein gebräuchliche
SIM-Karte, beispielsweise für ein GSM-Netz, wie sie von Netzwerkbetreibern
an deren Kunden verteilt werden. Vorteilhafterweise muss die SIM-Karte
20 nicht für den erfindungsgemäßen Gebrauch verändert
oder angepasst werden.
Die Erfindung sieht eine Logger-Vorrichtung 50 vor, welche
einen Mikrocontroller 54 und ein Speichermedium 56 aufweist. Die
Logger-Vorrichtung 50 ist über eine elektrische Verbindung
52 und einen Anschluss 53 mit der elektrischen Verbindung
22 der SIM-Karte 20 verbunden, über welche die SIM-Karte
20 mit dem Mobiltelefon 10 kommuniziert.
Mittels des Anschlusses 53 können die an die SIM-Karte
gesandten Ereignisse des Mobiltelefon 10 und die von der SIM-Karte
20 an das Mobiltelefon 10 übermittelten Ereignisse von der
Logger-Vorrichtung 50 abgegriffen bzw. erfasst werden. Über die elektrische
Verbindung 52 der Logger-Vorrichtung 50, welche den Anschluss
52 umfassen kann, der z.B. durch ein Kabel oder andere Leitungen ausgebildet
sein kann, werden die Ereignisse an den Mikrocontroller 54 geleitet.
Der Anschluss 53 kann an einer Stelle der elektrischen Verbindung
22 zwischen SIM-Karte 20 und Mobiltelefon 10 angeordnet
sein. Er kann alternativ aber auch an den Kontakten der SIM-Karte, an den SIM-Kartenkontakten
des Mobiltelefon 10 oder an einer anderen geeignete Stelle angeordnet sein.
Dabei können alle oder nur einzelne Datenleitungen der elektrischen Verbindung
22 abgegriffen werden.
Der Mikrokontroller kann die erfassten Ereignisse gleichsam im Rahmen
einer Selbstdiagnose auswerten, filtern und gegebenenfalls verarbeiten, und/oder
er kann sie in das Speichermedium 56 speichern. Der Mikrocontroller kann
so konfiguriert sein, dass er bestimmte Ereignisse, wie APDUs, herausfiltert oder
auch nur vorbestimmte APDUs herausfiltert und diese zusammen mit einem Zeitstempel
in das Speichermedium 56 schreibt. Das Speichermedium 56 kann
als Pufferspeicher ausgebildet sein, um die erfassten Logging-Daten zwischenzuspeichern
und, etwa im Rahmen einer Fremddiagnose, an eine externe Instanz zur Auswertung
weiterzuleiten.
Der Mikrocontroller 54 kann beispielsweise auch bestimmte
Ereignisse zählen oder auf andere Art verarbeiten und dann die verarbeiteten
Daten in das Speichermedium 56 schreiben. Dazu kann der Mikrocontroller
54 auch bereits vorhandene Daten aus dem Speichermedium 56 auslesen,
diese gegebenenfalls verarbeiten und/oder überschreiben.
Das Speichermedium 56 kann aus der Logger-Vorrichtung
50 herausnehmbar sein um in einer separaten Einrichtung (nicht dargestellt)
ausgelesen zu werden.
Die Logger-Vorrichtung 50 ist ein separates Bauteil, das
so ausgeführt ist, dass es in das Gehäuse des Mobiltelefons
10 aufgenommen werden kann oder in das Gehäuse, beispielsweise in
den Deckel des Batteriefaches, – auch nachträglich als „Add-On"
– integriert werden kann.