| Dokumentenidentifikation |
DE602004007056T2 14.02.2008 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001458200 |
| Titel |
Verbessertes Verfahren und System zum Vergebühren und Verrechnen von Kurznachrichten (SMS) |
| Anmelder |
Redknee Inc., Mississauga, CA |
| Erfinder |
Lakhani, Shailesh, Mississauga, ON L5M 3W4, CA; Rahim, Rubens, Markhan, ON L3S 4A5, CA |
| Vertreter |
Mitscherlich & Partner, Patent- und Rechtsanwälte, 80331 München |
| DE-Aktenzeichen |
602004007056 |
| Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, RO, SE, SI, SK, TR |
| Sprache des Dokument |
EN |
| EP-Anmeldetag |
26.01.2004 |
| EP-Aktenzeichen |
040752925 |
| EP-Offenlegungsdatum |
15.09.2004 |
| EP date of grant |
20.06.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
14.02.2008 |
| IPC-Hauptklasse |
H04Q 7/22(2006.01)A, F, I, 20070522, B, H, EP
|
| IPC-Nebenklasse |
H04M 15/00(2006.01)A, L, I, 20070522, B, H, EP
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| Beschreibung[de] |
|
QUERVERWEIS AUF VERWANDTE ANMELDUNGEN:
-
US-Patentanmeldung Nr. 10/307335 mit dem
Titel "Improved method for implementing an Open Charging (OC) middleware platform
and gateway system".
STAND DER TECHNIK:
Weil die Beliebtheit, Nützlichkeit und Erreichbarkeit von Kurznachrichtendiensten
(SMS) innerhalb Nordamerikas wächst (und aufgrund der existierenden Ausgereiftheit
derselben innerhalb der Märkte wie, inter alia, dem europäischen gemeinsamen
Markt) verwenden und/oder fordern Telekommunikationsnetzwerkbetreiber (einschließlich
Mobilfunkbetreiber) zweifellos eine Technologie mit zunehmend hoch entwickeltem
Stand, um verbündete Bewertungs- und Berechnungsbelange zu verwalten. Bei deren
Behandlung zeigt der Stand der Technik deutliche Schwachen und Beschränkungen.
Betrachte man das US-Patent 6,473,622
an Meuronen mit dem Titel "Billing mobile terminated short messages", welches Verfahren
(und Ausrüstung) offenbart, die beim Implementieren der Berechnung von Kurnachrichten
(SM) innerhalb des Mobilfernsprechwesens relevant sind. Gemäß der Beschreibung
"umfasst das Verfahren Schritte, wobei eine Nachricht an ein Kurznachrichtenservicezentrum
übermittelt wird, um an einen Teilnehmer ausgeliefert zu werden; wobei die
Nachricht von dem Kurznachrichtenservicezentrum an die mobile Station des Teilnehmers
über das mobile Kommunikationssystem ausgeliefert wird; und zumindest ein Belastungsbeleg
für jede übertragene Kurznachricht erzeugt wird". Es ist überflüssig
zu erwähnen, dass die Fortschritte, die durch unsere vorliegende Erfindung
dargestellt werden, sowohl für mobil abgeschlossene (MT) und mobil entstandene
(MO) Kurznachrichten relevant ist, und neben der architektonischen Ungleichheit
insbesondere die differenzierten Berechnungen des SM-Verkehrs anspricht und sogar
die Logik, welche erforderlich ist, um derartige Nachrichten auszuschließen,
wenn erforderlich.
Zusätzlich beschreibt US-Patentanmeldung
Nr. 2002/0029189 von Titus et al., mit dem Titel Prepaid Short Messaging
im Detail ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bearbeiten vorausbezahlter Nachrichtendienste,
wobei eine Kurznachricht mit einen Tarif vor der Übertragung durch Abfragen
einer Kontodatenbank tarifiert wird. Unsere Erfindung sieht die Fähigkeit vor,
verschiedene SCPs unter Verwendung jeglicher Anzahl von Protokollen (einschließlich
CAMEL, INAP oder TCP/IP) zu integrieren. Dies ermöglicht und bietet dem Telekommunikationsnetzwerkbetreiber
eine zentralisierte Teilnehmer-Vorauszahl-Kontodatenbank für verschiedene Typen
von Diensten, wie beispielsweise SMS, MMS, Sprache etc. Tatsächlich verwendet
die Patentanmeldung von Titus et al. eine interne Datenbank nur für vorausbezahlte
SMS-Guthaben.
Zusätzlich dazu bewahrt unsere Erfindung die Fähigkeit,
SMS-Verkehr (durch zum Beispiel SMPP oder UCP-Protokolle) in das SMSC weiterzuleiten,
und weiterhin erfordert der Ansatz, welcher durch die Patentanmeldung von Titus
et al. vorgeschlagen wird, Änderungen des SMSC, um dessen Auslösen zu
unterstützen.
Zusätzlich lehrt Titus et al. weder ein Verfahren zum Verwenden
einer bestehenden Vorauszahlinfrastruktur, welche bereits zum Zweck des Unterstützens
vorausgezahlter leitungsvermittelter Dienste angewandt worden ist, noch schlägt
er ein solches vor, noch lehrt er ein Verfahren zum Vorsehen einer Bewertungsregelmaschine
für den Zweck des Charakterisierens der Art des und der Bewertung des SMS-Verkehrs
auf eine effiziente Weise. Und tatsächlich scheint er anzunehmen, dass jede
Nachricht erfolgreich ausgeliefert wird.
Die US-Anmeldung Nummer 2002/0159387
von Allison et al., mit dem Titel „Methods and systems for preventing short
message service (SMS) message flooding" beschreibt eine autonome SMS-Nachrichtenverarbeitungsplattform
zum Bestimmen, ob eine empfangende mobile Station mit SMS-Nachrichten überflutet
wird; falls dem so ist, wird eine SMS-Nachricht, welche für diese mobile Station
empfangen wird, verworfen.
Abgesehen vom Unterstützen sowohl einer vorausbezahlten, wie
auch einer nachträglich bezahlten Abrechnung erlaubt unser verbessertes Verfahren
und System zur Kurznachrichtendienst (SMS) Bewertung und Berechnung, dass Nachrichten
(MO und MT) direkt abgelehnt werden (zum Beispiel im Fall eines nicht ausreichenden
Guthabens), noch bevor solch eine Nachricht/Nachrichten an das SMSC weitergeleitet
werden. Dadurch wird das Kapazitätserfordernis für das SMSC reduziert
und tatsächlich wird eine nahtlose Integration mit dem SMSC erlaubt.
ZITIERTE ENTGEGENHALTUNGEN:
-
US-Patentanmeldung 20020029189, März
2002, Titus et al., 705/39
-
US-Patent 6,473,622, Oktober 2002, Meuronen,
455/466
TECHNISCHES GEBIET
Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein Telekommunikationsnetzwerkimplementierungen;
und insbesondere ein verbessertes Verfahren und System zur Kurznachrichtendienst
(SMS) Bewertung und Berechnung.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung sieht ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Bewerten und Berechnen eines Kurznachrichtendienstverkehrs gemäß den
Merkmalen der jeweiligen Ansprüiche 1 und 16 vor.
Das verbesserte Verfahren und die Vorrichtung für Kurznachrichtendienst
(SMS) Bewertung und Berechnung, welche hier offenbart sind, sieht eine Echtzeitbewertung
und -berechnung von mobil erstellten Kurznachrichten über ein Signalsystem
7 (SS7) vorn Kurznachrichtendienstzentrum (SMSC) eines Telekommunikationsbetreibers
und/oder Netzwerkbetreibers auf ein intelligentes Netzwerk-(IN)-Vorauszahlsystem
vor. Praktizierende Fachleute werden erkennen, dass eine Vielzahl von Signalsystemen,
Protokollen und verwandten Technologien verwendet werden können, ohne vom Ziel
und Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
Die Technik ist entwickelt worden, um sowohl an mobil abgegebene (MO)
und mobil abgeschlossene (MT) Kurznachrichten (SM) angepasst zu sein. Zu dem Zweck
der Demonstration und Erläuterung wird hier das MO-Berechnen durch SS7- oder
SMPP-Loop-Server-Schnittstellen durchgeführt, wohingegen ein MT-Berechnen durch
eine SMPP-Weiterleitungsschnittstelle erreicht wird. Praktizierende Fachleute werden
erkennen, dass die erwähnten Schnittstellen für die Zwecke der Darstellung
verbleiben, und dass eine Vielzahl von Signalsystemen, Protokollen und verwandten
Technologien verwendet werden kann, ohne vorn Ziel und Umfang der Erfindung abzuweichen.
Weiterhin wird das verbesserte Verfahren und die Vorrichtung für
Kurznachrichtendienst (SMS) Bewertung und Berechnung vorzugsweise mit der Logik
ausgeführt, welche SM-Dienste für vorgegebene Vorauszahlmobilteilnehmer
aktiviert und deaktiviert über eine beliebige Anzahl von geeigneten Versorgungsschnittstellen,
sollte das Guthaben des Teilnehmers unterhalb einen definierten Schwellenwert fallen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN:
1 stellt eine typische nicht beschränkende Ausführungsform
der Systemebenenarchitektur dar, welche in der vorliegenden Offenbarung eingesetzt
wird;
1A zeigt im Detail ein Kurznachrichten-Peer-to-Peer-(SMPP)-Loop-Server-Verfahren,
welches das Berechnen und Bewerten von mobil abgegebenen Kurznachrichten erlaubt,
welche das SMPP-Protokoll verwenden.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN:
Zum Zweck der Demonstration und Erläuterung wird die MO-Berechnung
durch SS7- oder SMPP-Loop-Server-Schnittstellen erreicht, wohingegen eine MT-Berechnung
durch eine SMPP-Weiterleitungsschnittstelle erreicht wird.
Mit Bezug auf 1 für mobil abgegebenen
(MO) 10A Kurznachrichtendienst-(SMS)-Verkehr über ein Signalsystem
7 (SS7)-Protokoll verbindet das verbesserte Verfahren und System für Kurznachrichtendienst
(SMS) Bewertung und Berechnung 40 ein SS7-SMO-Modul (nicht gezeigt) mit
Mobilfunkvermittlungsstellen (MSCs) 20 eines Telekommunikationsnetzwerkbetreibers
(über gut bekannte Vermittlungstechnologien durch das Telekommunikationsnetzwerk
15) und Kurznachrichten-Dienstzentren (SMSCs) 30 (über Signaltransferpunkte
(STPs) in diesem Fall), um mobil abgegebenen SMS-Verkehr zu empfangen. Praktizierende
Fachleute werden erkennen, dass die Signalsysteme, welche erwähnt werden, zum
Zwecke der Darstellung und der Einfachheit halber verbleiben, und dass eine Vielzahl
von Signalsystemen, Protokollen und verwandten Technologien verwendet
werden können, ohne vom Ziel und Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
Das verbesserte Verfahren und System 40, welches direkt im
Pfad des mobil entstandenen Verkehrs liegt, ist in der Lage, Echtzeitnachrichten
zu bewerten, bevor sie zu dem SMSC (Beta) zur Auslieferung übertragen werden.
Dies ermöglicht es, den Trägern und/oder Telekommunikationsnetzwerkbetreibern,
sicherzustellen, dass ihre Vorauszahl-Teilnehmer ausreichende Guthaben zum Senden
von Nachrichten haben, ohne SMSC 30 Modifikationen. STPs, welche mit
40 verbunden sind, sind für das Routen des SMSC# verantwortlich, welches
durch das Netzwerk des verbesserten Verfahrens und Systems 40 verwendet
wird. (Ein allgemeiner SMS-Router ist mit 70 dargestellt.)
Das verbesserte Verfahren und System zur Kurznachrichtdienst (SMS)
Bewertung und Berechnung 40 bewertet die hereinkommenden Nachrichten unter
Verwendung ihrer internalisierten Bewertungsregeln (RR) (welche in größerer
Tiefe unten beschrieben werden). Das Verfahren und System 40 tätigt
dann eine Anfrage an eine offene Belastungs-(OC)-Middleware-Plattform und Gatewaysystem
50, wie in der US-Patentanmeldung 10/307335
im Detail beschrieben, um sicherzustellen, dass Vorauszahl-Teilnehmer ausreichende
Guthaben in ihrem vorausbezahlten Konto haben, bevor die MO SM zu dem relevanten
SMSC gesendet wird. Wo das Konto ein nicht ausreichendes Guthaben hat, wird die
MO-Nachricht abgelehnt und wiederum nicht an das SMSC ausgeliefert. Fachleute werden
erkennen, dass die vorliegende Erfindung nicht auf die oben genannte offene Belastungs-(OC)-Middleware-Plattform
und das Gatewaysystem beschränkt sein müssen und andere ähnliche
Netzwerkimplementierungen eingesetzt werden können, ohne vom Ziel und Umfang
als solches abzuweichen.
Die internalisierten Bewertungsregeln (RR) des verbesserten Verfahrens
und Systems für Kurznachrichtendienst (SMS) Bewertung und Berechnung
40 bestimmen den Tarif für eine Nachricht in Abhängigkeit der
Bewertungsregeln, welche für denjenigen Teilnehmer konfiguriert sind, und als
solche, beispielhaft die Absende- oder End-Adresse, Tageszeit, Wochentag, Feiertage
enthält. Die RR erlauben eine beträchtliche Flexibilität beim Einstellen
des Betrags, der für einen gegebenen Nachrichtentyp zu belasten ist. Tatsächlich
können das verbesserte Verfahren und System 40 in alternativen Ausführungsformen
konfiguriert sein, um einen Nachrichtenabsender, Nachrichtenempfänger oder
beide zu belasten.
Die RR-Architektur definiert die Prozedur, welche verwendet wird,
um eine Regel und Parameter auszuwählen, welche zur Bewertung einer Nachricht
oder eines Anrufs verfügbar sind. In der bevorzugten Ausführungsform werden
Regeln in einer Reihenfolge gemäß der Priorität betrachtet, welche
durch den infrage kommenden Telekommunikationsnetzwerkbetreiber zugewiesen wird.
Die erste Regel, die mit einem vorgegebenen Ereigniskriterium übereinstimmt,
wird verwendet werden und alle anderen Regeln werden ignoriert werden. Die Logik
der internalisierten Bewertungsregeln werden gewöhnlich nur Regeln mit einem
Serviceprovider-ID berücksichtigen, welche mit der hereinkommenden Anfrage
übereinstimmt. Eine Gebühr kann dann, basierend auf dem MSISDN oder den
Bewertungsregeln des Benutzers belastet werden. Wo beide Felder innerhalb einer
Bewertungsanfrage vorgesehen sind, wird die Bewertungsregel verwendet, um eine Gebühr
zu bestimmen. Sollte dieses Verfahren keine Gebühr bereitstellen, dann wird
der MSISDN (in der Alternative) verwendet werden, um eine Gebühr zu bestimmen.
In einer variierenden Ausführungsform, wenn keine Regel übereinstimmt,
wird die Nachricht/der Anruf als gebührenfrei angenommen. Tatsächlich
sollten jegliche nicht berechenbare Nachrichten/Anrufe an dem Anfang des Regelsatzes
angeordnet werden, um eine schnelle Bewertung und Verwerfung zu erlauben, wodurch
die Technik vorangetrieben wird und erweitert wird. Die Währung, in welcher
die Gebühr übermittelt wird, ist ein konfigurierbarer Parameter. Die Währung
ist auf alle Transaktionen anwendbar und alle Gebühren sind in der Währung.
Zur Erleichterung des Bezugs versucht die folgende Tabelle (Tabelle 1), die Bewertungsregelarchitektur
in einer nicht beschränkenden darstellenden Weise darzulegen.
Tabelle 1 Bewertungsregelarchitektur
Titel
Beschreibung
Regel #
Die Regel #. Regeln werden in dieser Reihenfolge verarbeitet,
angefangen von 1, erhöhend auf DEF.
SPID
Der Serviceprovider, dem diese Regel zugehört. Erforderlich
für MSP-Übereinstimmung
Abgebende TON/NPI/MSISDN
Die abgebende MSISDN des Teilnehmers.
"RPx" für Gebührenplan, wobei x der Gebührenplan # ist, * für
beliebig. Teile zulässig.
Term TON/NPI/MSISDN
Die abschließende MSISDN des Teilnehmers.
"RPx" für Gebührenplan, wobei x der Gebührenplan # ist, * für
beliebig. Teile zulässig.
Tag
Der Tag, an welchem diese Regel anwendbar ist. Dies kann einer
sein von: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag, Wochentage
(Montag bis Freitag), Wochenenden (Samstag, Sonntag), Feiertage (siehe Feiertagstabelle),
jeden Tag (Woche)
Startzeit
Die Startzeit, basierend auf der Zeit der Ursprungsanwendung,
auf die die Regel anwendbar ist.
Endzeit
Die Endzeit, basierend auf der Zeit der Ursprungsanwendung, auf
die die Regel anwendbar ist.
Portierte Zahl
Boolesche, welche die Belastung für portierte Nummern darstellt.
Orig Flatrate
Die Flatrate in der lokalen Währung, mit der die abgebende
MSISDN belastet wird.
Term Flatrate
Die Flatrate in der lokalen Währung, mit der die abschließende
MSISDN belastet wird.
Var Bill Interval
Berechnungsintervall (Sekunden), welches auf einen Anruf anwendbar
ist. Zum Beispiel, wenn ein Betreiber diese Variabel auf 6 einstellt, würde
ein 50-Sekunden-Anruf als ein 54-Sekunden-Anruf bewertet werden.
Orig Var Rate
Die variable Gebühr in lokaler Währung, die der abgebenden
MSISDN belastet wird. Falls "B <ID>" in das Feld eingefügt wird, kennzeichnet
es, dass eine Bucketbewertung anwendbar ist und Gebühren aus der Bucketgebührentabelle
bestimmt werden.
Term Var Rate
Die variable Gebühr in lokaler Währung, die der abschließenden
MSISDN belastet wird. Falls "B <ID>" in das Feld eingefügt wird, kennzeichnet
dies, dass eine Bucketbewertung anwendbar ist und die Gebühren aus der Bucketgebührentabelle
bestimmt werden.
Da die RR für das vorliegende Projekt hauptsächlich verbleiben,
kann es veranschaulichend sein, eine beispielhafte Bewertungsstruktur wiederzugeben.
Nehmen Sie zum Beispiel an, dass es zwei (2) Serviceprovider gibt. Beide Serviceprovider
berechnen nicht für MWI. Die MWIs werden von MSISDN 15149911123 erzeugt werden.
Der Serviceprovider eins (1) berechnet fünf (5) Cent pro Nachricht sowohl für
die abgebende als auch für die abschließende Nachricht. Der Serviceprovider
zwei (2) hat unbeschränktes mobiles Abschließen, berechnet jedoch zehn
(10) Cent für jede mobil abgegebene Nachricht. Alle der Teilnehmer des Serviceproviders
eins (1) werden über die Versorgungsschnittstelle versorgt unter einem Gebührenplan
eins (1) und alle Teilnehmer des Serviceproviders zwei (2) werden unter einem Gebührenplan
zwei (2) versorgt. Wenn Nachrichten zwischen 19:00 Uhr und 19:59 Uhr und nur von
der Zone eins (1) (national) gesendet werden, ist ein halber Preis auf MO-Nachrichten
von fünf (5) Cent anwendbar. Andernfalls ist die volle Gebühr von zehn
(10) Cent anwendbar. Um dies zu konfigurieren, würden die RR entsprechend erzeugt
(Tabelle 2) (einige Felder sind zur Verkürzung weggelassen):
Tabelle 2 Beispiel Bewertungsregelsatz
Regel
SPID
O.MSID
T.MISD
Start
Tag
Ende
ZS
O.Gebühr
T.Gebühr
1
1
15149911123
*
0000
ED
2359
0
0
2
2
15149911123
*
0000
ED
2359
0
0
3
I
RP1
*
0000
ED
2359
5
0
4
1
*
RP1
0000
ED
2359
0
5
5
2
RP2
*
1900
ED
1959
1
5
0
6
2
RP2
*
0000
ED
2359
B1
0
7
2
*
RP2
0000
ED
2359
0
0
8
*
*
*
0000
ED
2359
0
0
In alternativen Ausführungsformen, während MO SM Berechnen
entwickelt wird und mit Bezug auf 1A, sollte der Betreiber
oder der fragliche Telekommunikationsnetzwerkbetreiber wünschen sollte, Kurznachrichten-Peer-to-Peer
(SMPP) zu verwenden, um ein Berechnen von mobil abgegebenen vorzusehen, ist ein
SMPP-Loop-Server-(SMPP LS)-Verfahren entwickelt worden, welches ein Berechnen von
mobil abgegebenen Kurznachrichten dadurch erlaubt, dass alle Nachrichten durch eine
SMPP-Empfängerschnittstelle (mit 30 bezeichnet) durch das SMSC
30 geleitet werden. Wobei das SMSC 30 (30a konzeptionell)
konfiguriert ist, um eingehende SMs (von der abgebenden Vorrichtung bei
10A) zu einem SMPP-Empfänger-Anwendungsschnittstellen-Modul (AEM)
(wiederum mit 30 bezeichnet) zu leiten, und wobei zusätzlich die TON/NPI
(Art der Nummer und Nummerierungsplan bzw. Nummerierungsplanidentifikation) belastet
wird, um ein Leiten zu einem mobilen Netzwerk AIM (oder dergleichen) (30B
konzeptionell) (zum Leiten durch das Netzwerk 15 zu der Empfängermobilvorrichtung
10B) zu erlauben. Um diesen zusätzlichen Fortschritt zu implementieren,
müssen das verbesserte Verfahren und System für Kurznachrichtendienst
(SMS) Bewertung und Berechnung 40 um ein SMPP-Relais 40a erweitert
werden. Kontoabfrage und Abzugfunktionen können dann mit dem SCP bei
60 durchgeführt werden.
Mit Bezug wiederum auf 1 ist nun für
mobil abschließenden (MT) 10B Kurznachrichtendienst-(SMS)-Verkehr
ein Kurznachrichten-Peer-to-Peer-(SMPP)-Relais-Modul (SMPP RM) vorgesehen, welches
Gebührennachrichten verwendet, die über eine SMPP-Protokollverbindung
an einen oder mehrere Teilnehmer eines gegebenen Betreibers gesendet werden.
Das SMPP-Relais überwacht Nachrichten, welche über das SMPP-Protokoll
gesendet werden, unterbricht sie und bewertet sie entsprechend (gemäß
den RR, welche zuvor definiert wurden), woraufhin das Verfahren und System
40 dann eine Anfrage an eine offene Berechnungs-(OC)-Middleware-Plattform
und ein Gatewaysystem 50 tätigen, wie in der US-Patentanmeldung
10/307335 erläutert, um sicherzustellen, dass Vorauszahl-Teilnehmer
ausreichende Guthaben auf ihrem vorbezahlten Konto haben, bevor die MT SM zu dem
relevanten SMSC (Beta) 30a gesendet wird. Wo das Konto ein unzureichendes
Guthaben hat, wird die Nachricht abgelehnt und wird nicht zu dem SMSC Beta
30a gesendet (die Logik ist angesprochen worden, so dass Nachrichten zu
Konten von Nachzahl-Teilnehmern unterbrochen werden, und einfach durch die SMSC
Beta 30a zur Auslieferung hindurchgeführt werden). Fachleute werden
erkennen, dass die vorliegende Erfindung nicht auf die zuvor erwähnte offene
Berechnungs-(OC)-Middleware-Plattform und das Gatewaysystem beschränkt ist
und andere ähnliche Netzwerkimplementierungen eingesetzt werden können,
ohne vom Ziel und Umfang als solches abzuweichen.
Fachleute werden erkennen, dass die Signalsysteme, welche erwähnt
wurden, zum Zwecke der Darstellung und der Einfachheit halber verbleiben, und dass
eine Vielzahl von Signalsystemen, Protokollen und verwandten Technologien verwendet
werden können, ohne vom Ziel und Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
Als Beispiel kann die Technik ausgestaltet sein, um für MT SMS-Verkehr über
ein universelles Computerprotokoll (UCP) angepasst zu sein.
Das verbesserte Verfahren und System für Kurznachrichtendienst
(SMS) Bewertung und Berechnung unterstützt in alternativen Ausführungsformen
die Fähigkeit, Teilnehmer über nicht ausreichende Guthaben über SMS-Benachrichtigungsnachrichten
zu benachrichtigen. Separate Benachrichtigungsnachrichten können
für Nachrichten definiert werden, die aufgrund von MO und MT unzureichenden
Kontenszenarios misslingen.
Zum Beispiel erlaubt der so genannte "sichergestellte Auslieferung
und Rückvergütungsmodus" für mobil abschließende (MT) Transaktionen
ein nahtloses und (für den Bedarf eines besseren Kennzeichners) perfektes Bewerten
und Berechnen für MT SMS-Nachrichten. In dieser alternativen Ausführungsform
wird eine Interaktion mit dem SCP 60 gefordert, um eine Rückvergütung
der Guthaben auf das Konto des Teilnehmers zu erlauben.
SM-Auslieferungsbelege werden verwendet, um eine Auslieferung an den
Handapparat zu garantieren. Wenn die Nachricht als nicht ausgeliefert gekennzeichnet
wird, wird die Nachricht wieder bewertet und dem Konto des Teilnehmers rückvergütet.
Die Logik dieser Alternative ist, dass der Nachrichtverwaltungsmodus eine einzelne
SMPP-Übermittler- und eine einzelne SMPP-Empfänger-Verbindung pro Vorgang
des SMPP-Relais erlaubt. Dieses Erfordernis besteht hauptsächlich aufgrund
dessen, dass der Nachrichtenverwaltungsmodus erfordert, dass Auslieferungsbelege
zurück zu dem Contentprovider (optional) sendet.
Die Übertragungs_SM-Nachricht wird durch das verbesserte Verfahren
und System für Kurznachrichtendienst (SMS) Bewertung und Berechnung
40 bewertet. In dem Fall eines nicht ausreichenden Guthabens wird die Nachricht
durch das System 40 belastet. Die Auslieferungsbelegflagge wird auch durch
das System 40 vor Übertragung zu dem SMSC gesetzt, falls sie nicht
bereits durch die übertragende SMPP-Einheit für Nachrichten von Contentprovidern
gesetzt ist, welche in der Contentprovider-Leittabelle definiert sind. Der Auslieferungsbeleg
wird zum späteren Rückvergüten auf das Konto des Teilnehmers in dem
Fall einer nicht erfolgreichen Auslieferung verwendet. Nach der Übertragung
zu dem SMSC und Empfang der Übermittlungs_SM_RESP-Nachricht von dem SMSC wird
diese Nachricht zurück zu der übertragenden SMPP-Einheit propagiert.
In dem Fall eines nicht ausreichenden Guthabens erzeugt das verbesserte
Verfahren und System für Kurznachrichtendienst (SMS) Bewertung und Berechnung
40 eine Übermittlungs_SM_RESP-Nachricht zurück zu der übermittelnden
SMPP-Einheit, um die Nachricht zu akzeptieren. Auch wird ein so genannter Phase-1-Auslieferungsbeleg
zurück zu dem Empfänger geführt, der mit der SMPP-Relais-Instanz
verbunden ist, um anzuzeigen, dass die Nachricht nicht ausgeliefert worden ist.
Das Begründungsfeld in dem Phase-1-Auslieferungsbeleg bleibt konfigurierbar.
In einer weiteren alternativen Ausführungsform sind Auslieferungsbelege
die einzigen Auslieferung_SM-Nachrichten, die durch das System 40 zu Abrechnungs-
und Belastungszwecken verarbeitet werden. Auslieferung_SM-Nachrichten können
durch die Contentprovider-Leittabelle zum korrekten Leiten des geeigneten Contentproviders
verarbeitet werden. Auslieferungsbelege, die durch das verbesserte Verfahren und
System für Kurznachrichtendienst (SMS) Bewertung und Berechnung 40
empfangen werden, welche eine erfolgreiche Auslieferung kennzeichnen, werden zurück
zu der ESME geführt. Belege, die eine nicht erfolgreiche Auslieferung für
Nachzahl-Teilnehmer kennzeichnen, werden auch zu der ESME zurückgeleitet. Belege,
die eine nicht erfolgreiche Auslieferung für Vorauszahl-Teilnehmer kennzeichnen,
werden durch das System 40 verarbeitet. Das System 40 wiederbewertet
und rückvergütet die Gelder für nicht erfolgreich ausgelieferte Nachrichten
zurück auf das Konto des Teilnehmers für Contentprovider, die in der Contentprovider-Leittabelle
definiert sind. Die Logik für diese Rückvergütungsfunktionalität,
die zuvor beschrieben wurde, kann auch in ihrer Gesamtheit mit dem gegebenen geeigneten
Konfigurationsparameter deaktiviert werden.
|
| Anspruch[de] |
Verfahren zum Bewerten und Berechnen von Kurznachrichten-Mobilfunkdienstverkehr,
umfassend:
Empfangen einer SMS-Nachricht von einer abgebenden Mobilvorrichtung (10A)
an einer Mobilfunkvermittlungsstelle, MSC (20); wobei die SMS-Nachricht
unter Verwendung eines Signalsystem-7-Protokolls empfangen wird;
Weiterleiten der SMS-Nachricht von der MSC (20) an ein SMS Bewertungs-
und Berechnungsmodul (40);
Bestimmen eines Bewertens und Berechnens für die SMS-Nachricht an dem SMS Bewertungs-
und Berechnungsmodul (40); und
basierend auf Ergebnissen des Bestimmungsschritts, entweder:
Weiterleiten der SMS-Nachricht von dem SMS Bewertungs- und Berechnungsmodul (40)
zu einem Kurznachrichten-Dienstzentrum SMSC (30) zur Zuführung an
eine Empfänger-Mobilvorrichtung (10B); oder
Ablehnen weiterer Zuführung der SMS-Nachricht.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei der Weiterleitungsschritt
ausgeführt wird, wenn das SMS Bewertungs- und Berechnungsmodul (40)
bestimmt, dass eine Vorauszahl-Teilnehmer, der mit der abgebenden Mobilvorrichtung
(10A) assoziiert ist, ein ausreichendes Guthaben zum Senden der SMS-Nachricht
hat.
Das Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei der Weiterleitungsschritt
ausgeführt wird, wenn das SMS Bewertungs- und Berechnungsmodul (40)
bestimmt, dass ein Vorauszahl-Teilnehmer, der mit der Empfänger-Mobilvorrichtung
(10B) assoziiert ist, ein ausreichendes Guthaben zum Empfangen der SMS-Nachricht
hat.
Das Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei der Weiterleitungsschritt
ausgeführt wird, wenn das SMS Bewertungs- und Berechnungsmodul (40)
bestimmt, dass ein Vorauszahl-Teilnehmer, der mit der abgebenden Mobilvorrichtung
(10A) assoziiert ist, ein ausreichendes Guthaben zum Senden der SMS-Nachricht
hat, und wenn das SMS Bewertungs- und Berechnungsmodul (40) bestimmt, dass
ein Vorauszahl-Teilnehmer, der mit der Empfänger-Mobilvorrichtung (10B)
assoziiert ist, ein ausreichendes Guthaben zum Empfangen der SMS-Nachricht hat.
Das Verfahren gemäß irgendeinem der Ansprüche 1 bis 4,
wobei das Bewertungs- und Berechnungsmodul einen internalisierten Satz von Bewertungsregeln
zum Erstellen eines Tarifs für die SMS-Nachricht in Abhängigkeit von Bewertungsplänen
aufrecht erhält, welche für einen Teilnehmer bezüglich zumindest
einer der Mobilvorrichtungen (10A, 10B) konfiguriert ist.
Das Verfahren gemäß Anspruch 5, wobei die Bewertungsregeln
zumindest eines enthalten von einer Adresse für die abgebende Mobilvorrichtung
(10A), eine Adresse für die Empfänger-Mobilvorrichtung (10B),
eine Uhrzeit, einen Wochentag und einen Feiertag.
Das Verfahren gemäß Anspruch 5 oder 6, wobei die Bewertungsregeln
in einer Reihenfolge gemäß einer Priorität in Betracht gezogen werden,
welche durch einen Telekommunikationsnetzwerkbetreiber zugewiesen wird, der die
MSC (2) und/oder die SMSC (30) betreibt.
Das Verfahren gemäß Anspruch 7, wobei das Bewertungs- und
Berechnungsmodul (40) nur eine erste Regel in Betracht zieht, welche mit
einem Kriterium eines vorgegebenen Ereignisses übereinstimmt.
Das Verfahren gemäß Anspruch 7, wobei das Bewertungs- und
Berechnungsmodul (40) nur Regeln mit einer Dienstleister-ID in Betracht
zieht, welche mit einer Dienstleister-ID der SMS-Nachricht übereinstimmt.
Das Verfahren gemäß Anspruch 7, wobei ein Kostensatz gemäß
der Bewertungsregel auf zumindest einer MSISDN oder einem Kostensatzplan basiert,
welcher mit zumindest einer der Mobilvorrichtungen (10A, 10B)
assoziiert ist.
Das Verfahren gemäß irgendeinem der Ansprüche 1 bis 10,
wobei ein Konto, welches mit zumindest einer der Mobilvorrichtungen (10A,
10B) assoziiert ist, in Assoziation mit dem Schritt des Weiterleitens der
SMS-Nachricht von dem SMS Bewertungs- und Berechnungsmodul (40) zu der
SMSC (30) zum Zuführen zu der Empfänger-Mobilvorrichtung (10B)
belastet wird.
Das Verfahren gemäß Anspruch 7, wobei, wenn keine Bewertungsregeln
mit keinem der gegebenen Ereigniskriterien übereinstimmen, dann das Weiterleiten
der SMS-Nachricht von dem SMS Bewertungs- und Berechnungsmodul (40) zu
der SMSC (30) einer Standardgebühr unterliegt.
Das Verfahren gemäß Anspruch 12, wobei die Standardgebühr
eine freie Gebühr ist.
Das Verfahren gemäß irgendeinem der Ansprüche 5 bis 13,
wobei die Bewertungsregeln eine Architektur umfassen, die zumindest eines der Gebiete
enthält von:
eine Priorisierungsnummer, welche eine Reihenfolge kennzeichnet, in welcher die
Regeln verarbeitet werden;
eine SPID, welche einen Dienstleister kennzeichnet, der mit einer bestimmten Regel
assoziiert ist;
einen abgebenden Identifikator für die abgebende Mobilvorrichtung (10A),
wobei der abgebende Identifikator einer ist von einem Nummerntyp, bekannt als TON,
einer Nummerierungsplan-Identifizierung, bekannt als NPI, und einer Mobilfunkstation-integrierte-Dienste-digitale-Netzwerknummer,
bekannt als MSISDN;
einen abschließenden Identifikator für die Empfänger-Mobilvorrichtung
(10B), wobei der abschließende Identifikator einer ist aus TON, NPI
oder MSISDN;
einen Tag, an welchem die bestimmte Regel anwendbar ist;
eine Startzeit, zu welcher eine bestimmte Regel anwendbar ist;
eine Beendigungszeit, zu welcher eine bestimmte Regel anwendbar
ist;
eine erste Pauschalgebühr in einer lokalen Währung, welche dem abgebenden
Identifikator belastet wird;
eine zweite Pauschalgebühr in einer lokalen Währung, welche dem abschließenden
Identifikator belastet wird;
cm Abrechnungsintervall in Sekunden, welches auf einen Anruf anwendbar ist;
eine erste variable Gebühr in einer lokalen Währung, welche dem abgebenden
Identifikator belastet wird; und
eine zweite variable Gebühr in einer lokalen Währung, welche dem abschließenden
Identifikator belastet wird.
Das Verfahren gemäß irgendeinem der obigen Ansprüche,
wobei das Weiterleiten der SMS-Nachricht von der MSC (20) zu dem SMS Bewertungs-
und Berechnungsmodul ein Weiterleiten der SMS-Nachricht von der MSC (20)
zu der SMSC (30) und ein Weiterleiten der SMS-Nachricht von der SMSC (30)
zu dem SMS Bewertungs- und Berechnungsmodul (40) über eine Kurznachrichten-Peer-to-Peer-Empfängerschnittstelle
umfasst, welche die Kurznachricht-Peer-to-Peer-Protokoll verwendet.
Eine Vorrichtung (40) zum Bewerten und Berechnen von Verkehr
von Kurznachrichtdiensten, umfassend:
Mittel zum Empfangen einer SMS-Nachricht von einer abgebenden Mobilvorrichtung (10A)
über eine Mobilfunkvermittlungszentrale, MSC (20); wobei die SMS-Nachricht
unter Verwendung eines Signalsystem-7-Protokolls empfangen wird;
Mittel zum Bestimmen einer Bewertung und Berechnung für die SMS-Nachricht;
und
Mittel zum selektiven Weiterleiten der SMS-Nachricht zu einem Kurznachrichten-Dienstleistungszentrum
SMSC (30) zum Zuführen an eine Empfänger-Mobilvorrichtung (10B);
oder zum Ablehnen weiteren Zuführens der SMS-Nachricht basierend auf Ergebnissen
von dem Mittel zum Bestimmen einer Bewertung und Berechnung.
Die Vorrichtung (40) gemäß Anspruch 16, wobei die
Weiterleitung ausgeführt wird, wenn das Mittel zur SMS Bewertung und Berechnung
bestimmt, dass ein Vorauszahl-Teilnehmer, der mit der abgebenden Mobilvorrichtung
(10A) assoziiert ist, ein ausreichendes Guthaben zum Versenden der SMS-Nachricht
hat.
Die Vorrichtung (40) gemäß Anspruch 16, wobei der
Weiterleitungsschritt ausgeführt wird, wenn das Mittel zur SMS Bewertung und
Berechnung bestimmt, dass ein Vorauszahl-Teilnehmer, der mit der Empfänger-Mobilvorrichtung
(10B) assoziiert ist, ein ausreichendes Guthaben zum Empfangen der SMS-Nachricht
hat.
Die Vorrichtung (40) gemäß Anspruch 16, wobei der
Weiterleitungsschritt ausgeführt wird, wenn das Mittel zur SMS Bewertung und
Berechnung bestimmt, dass ein Vorauszahl-Teilnehmer, der mit der abgebenden Mobilvorrichtung
(10A) assoziiert ist, ein ausreichendes Guthaben zum Senden der SMS-Nachricht
hat, und wenn das Mittel zur SMS Bewertung und Berechnung bestimmt, dass ein Vorauszahl-Teilnehmer,
der mit der Empfänger-Mobilvorrichtung (10B) assoziiert ist, ein ausreichendes
Guthaben zum Empfangen der SMS-Nachricht hat.
Die Vorrichtung (40) gemäß irgendeinem der Ansprüche
16 bis 19, wobei das Mittel zur Bewertung und Berechnung einen internalisierten
Satz von Bewertungsregeln zum Aufbauen eines Tarifs für SMS in Abhängigkeit
eines Tarifplans aufrecht erhält, welcher für einen Teilnehmer bezüglich
zumindest einer der Mobilvorrichtungen (10A, 10B) konfiguriert
ist.
Die Vorrichtung (40) gemäß Anspruch 20, wobei die
Bewertungsregeln zumindest eines enthalten von einer Adresse für die abgebende
Mobilvorrichtung (10A), eine Adresse für die Empfänger-Mobilvorrichtung
(10B), eine Tageszeit, einen Wochentag und einen Feiertag.
Die Vorrichtung (40) gemäß irgendeinem der Ansprüche
20 oder 21, wobei die Bewertungsregeln in einer Reihenfolge gemäß einer
Priorität in Betracht gezogen werden, welche durch einen Telekommunikationsnetzwerkbetreiber
zugewiesen wird, der die MSC (2) und/oder die SMSC (30) betreibt.
Die Vorrichtung (40) gemäß Anspruch 20, wobei das
Mittel zum Bewerten und Berechnen nur eine erste Regel in Betracht zieht, welche
mit einem vorgegebenen Kriterium eines Ereignisses übereinstimmt.
Die Vorrichtung (40) gemäß Anspruch 20, wobei das
Mittel zum Bewerten und Berechnen nur Regeln mit einer Dienstleister-ID in Betracht
zieht, die mit einer Dienstleister-ID der SMS-Nachricht übereinstimmt.
Die Vorrichtung (40) gemäß Anspruch 20, wobei eine
Gebühr gemäß den Bewertungsregeln auf zumindest
einem basiert von einer MSISDN oder einem Tarifplan, der mit zumindest einer der
Mobilvorrichtungen (10A, 10B) assoziiert ist.
Die Vorrichtung (40) gemäß irgendeinem der Ansprüche
16 bis 25, wobei ein Konto, das mit zumindest einer der Mobilvorrichtungen (10A,
10B) assoziiert ist, in Verbindung mit dem Weiterleiten der SMS-Nachricht
von dem Mittel zur SMS Bewertung und Berechnung zu der SMSC (30) zum Zuführen
zu der Empfänger-Mobilvorrichtung (10B) belastet wird.
Die Vorrichtung (40) gemäß Anspruch 20, wobei, wenn
keine Bewertungsregeln mit irgendeinem der vorgegebenen Ereigniskriterien übereinstimmen,
dann das Weiterleiten der SMS-Nachricht von dem SMS Bewertungs- und Berechnungsmodul
(40) zu der SMSC (30) einer Standardgebühr unterliegt.
Die Vorrichtung (40) gemäß Anspruch 27, wobei die
Standardgebühr eine freie Gebühr ist.
Die Vorrichtung (40) gemäß irgendeinem der Ansprüche
16 bis 28, wobei die Bewertungsregeln eine Architektur umfassen, die zumindest eines
der Gebiete enthält von:
eine Priorisierungsnummer, welche eine Reihenfolge kennzeichnet, in welcher die
Regeln verarbeitet werden;
eine SPID, welche einen Dienstleister kennzeichnet, der mit einer bestimmten Regel
assoziiert ist;
einen abgebenden Identifikator für die abgebende Mobilvorrichtung (10A),
wobei der abgebende Identifikator einer ist von einem Nummerntyp, bekannt als TON,
einer Nummerierungsplan-Identifizierung, bekannt als NPI, und einer Mobilfunkstation-integrierte-Dienste-digitale-Netzwerknummer,
bekannt als MSISDN;
einen abschließenden Identifikator für die Empfänger-Mobilvorrichtung
(10B), wobei der abschließende Identifikator einer ist aus TON, NPI
oder MSISDN;
einen Tag, an welchem die bestimmte Regel anwendbar ist;
eine Startzeit, zu welcher eine bestimmte Regel anwendbar ist;
eine Beendigungszeit, zu welcher eine bestimmte Regel anwendbar ist;
eine erste Pauschalgebühr in einer lokalen Währung, welche dem abgehenden
Identifikator belastet wird;
eine zweite Pauschalgebühr in einer lokalen Währung, welche dem abschließenden
Identifikator belastet wird;
ein Abrechnungsintervall in Sekunden, welches auf einen Anruf anwendbar ist;
eine erste variable Gebühr in einer lokalen Währung, welche dem abgebenden
Identifikator belastet wird; und
eine zweite variable Gebühr in einer lokalen Währung, welche dem abschließenden
Identifikator belastet wird.
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