| Dokumentenidentifikation |
DE102006038775A1 21.02.2008 |
| Titel |
Verfahren und Vorrichtung zum Freischneiden der Öffnungen eines Wälzkörperkäfigs |
| Anmelder |
Maus, Bernd, 35410 Hungen, DE |
| Erfinder |
Maus, Bernd, 35410 Hungen, DE |
| Vertreter |
Patentanwälte Haar & Schwarz-Haar, 61231 Bad Nauheim |
| DE-Anmeldedatum |
18.08.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006038775 |
| Offenlegungstag |
21.02.2008 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
21.02.2008 |
| IPC-Hauptklasse |
B21D 28/28(2006.01)A, F, I, 20060818, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
B23P 13/02(2006.01)A, L, I, 20060818, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Bei einem Verfahren zum Freischneiden der Öffnungen eines ringförmigen Wälzkörperkäfigs wird der ringförmige Käfigrohling (10) in einer drehbaren, geteilten Matrize (6, 12) festgespannt, die den Käfigrohling von außen umgibt und in der Anzahl der freizuschneidenden Öffnungen radiale Durchbrüche hat. Anschließend wird mit einem innerhalb des Käfigrohlings (10), einem Durchbruch (8, 18) der Matrize (6, 12) gegenüberliegend, angeordneten Stempel (29) eine Öffnung freigeschnitten. Nach Zurückfahren des Stempels (29) wird die Matrize (6, 12) mit dem darin festgespannten Käfigrohling (10) um den Teilungsabstand der Durchbrüche (8, 18) gedreht, die nächste Öffnung geschnitten und in dieser Weise fortgefahren, bis alle Öffnungen des Wälzkörperkäfigs freigeschnitten sind.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Freischneiden
der Öffnungen eines ringförmigen Wälzkörperkäfigs.
Wälzkörperkäfige, insbesondere für Gelenkwellen,
werden vielfach aus einem rohrförmigen Ausgangsmaterial aus Metall hergestellt.
Von dem rohrförmigen Ausgangsmaterial wird ein Ring geeigneter Breite abgetrennt
und durch geeignete Umformverfahren in die gewünschte Form gebracht. Anschließend
werden die Öffnungen zur Aufnahme der Wälzkörper mit Hilfe einer
Schneidvorrichtung, die im Wesentlichen aus einer Matrize und einem Stempel besteht,
nacheinander freigeschnitten. Dieser Vorgang ist zeitaufwendig, da die Vorrichtung
nach jedem Schnitt geöffnet und der Käfigrohling um den Teilungsabstand
der Öffnungen weitergedreht und dann neu gespannt werden muss. Diese Vorgehensweise
hat weiterhin den Nachteil, dass der Teilungsabstand der Öffnungen, d.h. der
Winkelabstand der Öffnungsmitten voneinander, nicht mit der gewünschten
Genauigkeit eingehalten werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Freischneiden
der Öffnungen eines Wälzkörperkäfigs anzugeben, welches sich
durch geringeren Aufwand und große Genauigkeit auszeichnet. Weiterhin ist es
Ziel der Erfindung, eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Vorrichtung
zu schaffen.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe durch das in Anspruch 1 angegebene
Verfahren und die in Anspruch 2 angegebene Vorrichtung gelöst.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren wird der ringförmige
Käfigrohling in einer drehbaren Matrize festgespannt, die den Käfigrohling
von außen umgibt und in der Anzahl der freizuschneidenden Öffnungen radiale
Durchbrüche hat, anschließend wird mit einem innerhalb des Käfigrohlings
einem Durchbruch der Matrize gegenüberliegend angeordneten Stempel eine Öffnung
freigeschnitten, nach Zurückfahren des Stempels die Matrize mit dem darin festgespannten
Käfigrohling um den Teilungsabstand der Durchbrüche weitergedreht, die
nächste Öffnung geschnitten und in dieser Weise fortgefahren, bis alle
Öffnungen des Wälzkörperkäfigs freigeschnitten sind.
Diese Verfahrensweise hat den Vorteil, dass der Käfigrohling
während des gesamten Schneidprozesses eingespannt bleibt und nicht nach jedem
Schnitt umgespannt werden muss. Hierdurch werden die Genauigkeit beeinträchtigende
Fehler beim Umspannen vermieden und der Zeitaufwand für das Umspannen entfällt.
Das Drehen der Matrize ist einfach durchführbar, und durch fest vorgegebene
positionsgenaue Arretierungen der Matrize in den einzelnen Schneidstellungen lässt
sich der Teilungsabstand der Öffnungen mit hoher Genauigkeit einhalten.
Die Vorrichtung nach der Erfindung umfasst eine ringförmige Matrize
mit einer zentralen Öffnung, in der ein ringförmiger Käfigrohling
festspannbar ist, wobei die Matrize um ihre zentrale Achse drehbar gelagert ist
und in der Anzahl der freizuschneidenden Öffnungen radiale Durchbrüche
hat, die in regelmäßigem Abstand voneinander angeordnet sind. Die Vorrichtung
umfasst weiterhin einen Schneidstempel, der an einem sich durch die Öffnung
der Matrize und den eingespannten Käfigrohling erstreckenden, radial bewegbaren
Führungskörper angeordnet ist, wobei die Matrize jedem Durchbruch zugeordnete
positionsgenaue Arretierungsmittel aufweist, durch die sie in den Stellungen arretierbar
ist, in denen ein Durchbruch koaxial zum Stempel ausgerichtet ist.
Die Matrize ist vorzugsweise in einer insbesondere mittigen Radialebene
geteilt, und beide Matrizenhälften sind unabhängig voneinander in Lagerkörpern
drehbar gelagert. Einer der Lagerkörper ist vorteilhaft in einer Säulenführung
in Richtung der Drehachse der Matrize bewegbar gelagert und mit Hilfe von Hubzylindern
zwischen einer Spannstellung und einer Zuführ- und Entnahmestellung hin und
her bewegbar. Der Führungskörper kann dieser auf der der Matrize abgekehrten
Seite des Lagerkörpers an einer beweglichen Säulenführung gelagert
sein. Weiterhin können an dem Führungskörper Druckfedern abgestützt
sein, durch die der Führungskörper nach Beendigung eines Schneidvorgangs
in die Ausgangsstellung zurückbewegt wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
näher erläutert, das in der Zeichnung dargestellt ist. Es zeigen
1 eine perspektivische Ansicht einer Schneidvorrichtung
nach der Erfindung in geöffneter Stellung,
2 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß
1,
3 einen Längsschnitt der Vorrichtung gemäß
1 und
4 einen Querschnitt der Vorrichtung gemäß
1.
Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung umfasst eine Grundplatte
1 und eine Betätigungsplatte 2, die durch zwei längsbewegliche
Säulenführungen 3, 4 parallel verschiebbar miteinander
verbunden sind. Auf der Grundplatte 1 ist ein erster Lagerkörper
5 befestigt, der ein Drehlager für ein ringförmiges Matrizenteil
6 bildet. Das Matrizenteil 6
ist um eine zur Grundplatte 1 parallele Drehachse an dem
Lagerkörper 5 drehbar gelagert und auf seiner dem Lagerkörper
5 zugekehrten Rückseite mit einer ebenen Ringfläche an dem Lagerkörper
5 abgestützt. Auf der dem Lagerkörper 5 abgekehrten
Vorderseite weist das Matrizenteil 6 eine ebene Stirnfläche
7 und darin in regelmäßigen Abständen eingetiefte Durchbruchabschnitte
8 auf, die sich radial erstrecken. Die Bohrung 9 des Matrizenteils
6 ist in dem an die Durchbruchabschnitte 8 angrenzenden Bereich
mit einer Ringausnehmung versehen, die zur Aufnahme und Zentrierung einer Seite
eines freizuschneidenden Käfigrohlings 10 dient.
Dem ersten Lagerkörper 5 gegenüberliegend ist ein
zweiter Lagerkörper 11 angeordnet, der ein Drehlager für ein
zweites Matrizenteil 12 bildet. Das Matrizenteil 12 ist koaxial
zum Matrizenteil 6 angeordnet und wie dieses drehbar. Der Lagerkörper
11 ist mittels zweier Säulenführungen 13,
14, die sich parallel zur Drehachse der Matrizenteile 6,
12 erstrecken und an dem Lagerkörper 5 befestigt sind, relativ
zum Lagerkörper 5 bewegbar geführt. Mit seiner Bodenfläche
gleitet der Lagerkörper 11 auf in die Grundplatte 1 eingelassenen
Gleitelementen. Zum Bewegen des Lagerkörpers 11 sind an der Grundplatte
1 zwei Hubzylinder 15, 16 befestigt, deren Kolbenstangen
mit dem Lagerkörper 11 verbunden sind.
Das Matrizenteil 12 ist auf der dem Matrizenteil zugekehrten
Seite mit einer Ringausnehmung 17 zur Lagerung und Zentrierung des Käfigrohlings
10 und mit Durchbruchabschnitten 18 versehen, die spiegelbildlich
zu den Durchbruchabschnitten 8 ausgebildet sind. An die Ringausnehmung
17 schließt sich ein Bohrungsabschnitt an, der zur Aufnahme eines
Endes 19 eines Führungskörpers 20 bestimmt ist. In den
Bohrungsabschnitt münden radiale Schlitze 21, die in der rückseitigen
Stirnfläche des Matrizenteils 12 ausgebildet sind und zur Aufnahme
eines Stößels 22 dienen. Das Matrizenteil 12 ist mit
einem Teilungskörper 23 drehfest verbunden, der in regelmäßigen
Abständen, den Durchbruchabschnitten 18 zugeordnete Aussparungen
24 hat, in die eine lösbare Positioniersperre 25 einrastet.
Hierdurch kann der Matrizenteil 12 jeweils in einer Stellung an dem Lagerkörper
11 arretiert werden, in der ein Durchbruchabschnitt 18 senkrecht
zur Grundplatte 1 ausgerichtet ist. Der Matrizenteil 12 weist
weiterhin aus seiner Stirnfläche hervorragende Zentrierstifte 26 auf,
die mit Zentrieröffnungen in der Stirnfläche 7 des Matrizenteil
6 zusammenwirken. Hierdurch lassen sich die beiden Matrizenteile
6, 12 so zueinander ausrichten, dass ihre Durchbruchabschnitte
8, 18 exakt miteinander zur Deckung gelangen und ununterbrochene
Durchbrüche bilden, wenn die Matrizenteile 6, 12 mit ihren
Stirnflächen in Kontakt gebracht werden.
Der Führungskörper 20 ist auf der dem Matrizenteil
6 entgegengesetzten Seite des Lagerkörpers 5 in einer Säulenführung
28 senkrecht zur Grundplatte 1 bewegbar gelagert und an vorgespannten
Druckfedern abgestützt, die zwischen der Grundplatte 1 und dem Führungskörper
20 angeordnet sind. Das verjüngte Ende 19 des Führungskörpers
20 erstreckt sich durch die Bohrungen beider Matrizenteile 6,
12, wenn diese miteinander in Kontakt gebracht sind, und durch die Bohrung
des Käfigrohlings 10. Innerhalb des Käfigrohlings 10
und in koaxialer Ausrichtung zu senkrecht zur Grundplatte 1 positionierten
und miteinander verbundenen Durchbruchsabschnitten 8, 18 ist an
dem Ende 19 ein Schneidstempel 29 befestigt, der zum Freischneiden
der Öffnungen im Käfigrohling 10 dient. Auf der dem Schneidstempel
29 abgekehrten Außenseite liegen die zusammengefahrenen Matrizenteile
6, 12 auf einem Stützkörper 30 auf, der die
auf die Matrizenteile 6, 12 einwirkende Schnittkraft zusätzlich
an der Grundplatte 1 abstützt. Öffnungen 31,
32 in dem Stützkörper 30 und der Grundplatte
1 dienen zur Entfernung der beim Schneidvorgang herausgetrennten Abfallstücke.
Zum Freischneiden der Öffnungen eines Käfigrohlings wird
dieser in der gezeigten Offenstellung der Vorrichtung in das Matrizenteil
6 eingelegt. Anschließend wird durch Betätigung der Hubzylinder
15, 16 der Lagerkörper 11 an den Lagerkörper
5 heranbewegt und das Matrizenteil 12 mit seiner Stirnfläche
fest an die Stirnfläche 7 des Matrizenteils 6 angedrückt.
In dieser Stellung ist der Käfigrohling 10 fest zwischen den Matrizenteilen
6, 12 eingespannt und die Matrizenteile sind durch die Zentrierstifte
26 zueinander ausgerichtet und drehfest miteinander verbunden. Durch die
eingerastete Positioniersperre 25 sind die Matrizenteile 6,
12 in einer Stellung gehalten, in der jeweils ein Durchbruchabschnitt
8, 18 senkrecht nach unten zeigt. In dieser Stellung befindet
sich außerdem der Lagerkörper 11 mit dem Matrizenteil
12 derart unterhalb des Stößels 22, dass dieser durch
eine Öffnung 34 im Lagerkörper 11 in den oben liegenden
Schlitz 21 des Matrizenteils 12 eindringen kann. An der Betätigungsplatte
2 angeordnete Sicherungsklötze 35, die sich in der gezeigten
Offenstellung über den seitlichen Enden des Lagerkörpers 11 befinden,
liegen jetzt hinter dem an den Lagerkörper 5 herangeschobenen Lagerkörper
11, so dass die Betätigungsplatte 2 nach unten in Richtung
auf die Grundplatte 1 bewegt werden kann. Zum Bewegen der Betätigungsplatte
2, die durch nicht dargestellte Federn in der in der Zeichnung gezeigten
Position gehalten wird, dient beispielsweise eine hydraulische Presse. Diese bewegt
die Betätigungsplatte 2 zunächst so weit nach unten, bis ein
an ihr angeordneter Druckkörper 36 in Kontakt mit dem Führungskörper
20 und der Stößel 22 in Kontakt mit dem Ende
19 des Führungskörpers 20 gelangt. Die an der Betätigungsplatte
2 ausgeübte Presskraft wird somit auf beide Enden des Führungskörpers
20 übertragen. Im weiteren Verlauf der nach unten gerichteten Bewegung
der Betätigungsplatte 2 dringt der an dem Führungskörper
20 angeordnete Schneidstempel 29 in den Käfigrohling
10 ein und schneidet die erste Öffnung frei. Das herausgetrennten
Abfallstück fällt durch die Öffnungen 31, 32 nach
unten.
Nach Beendigung dieses Schnittvorgangs wird die Presse in die Ausgangslage
zurückgefahren, wodurch der Führungskörper 20 mit Hilfe
der an ihm abgestützten Druckfedern in die in der Zeichnung dargestellt Lage
zurückkehrt. Anschließend wird die Positioniersperre 25 gelöst,
und die Matrizenteile 6, 12 werden entweder von Hand oder mittels
eines geeigneten Antriebs um eine Teilung weitergedreht, so dass die Positioniersperre
25 wieder einrastet. Der Schnittvorgang wird nun durch Betätigen der
Presse wiederholt. Der beschriebene Ablauf wird dann so oft wiederholt, bis alle
Öffnungen im Käfigrohling freigeschnitten sind. Anschließend wird
die Vorrichtung in die in der Zeichnung dargestellte Offenstellung zurückbewegt,
so dass der freigeschnittene Wälzkörperkäfig entnommen und ein neuer
Käfigrohling eingelegt werden kann.
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| Anspruch[de] |
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Verfahren zum Freischneiden der Öffnungen eines ringförmigen
Wälzkörperkäfigs, bei welchem ein ringförmiger Käfigrohling
in einer drehbaren Matrize festgespannt wird, die den Käfigrohling von außen
umgibt und in der Anzahl der freizuschneidenden Öffnungen radiale Durchbrüche
hat, in einem ersten Schritt eine erste Öffnung mit einem innerhalb des Käfigrohlings
einem Durchbruch der Matrize gegenüberliegend angeordneten Schneidstempel freigeschnitten
wird, in einem zweiten Schritt der Schneidstempel zurückgefahren und die Matrize
mit dem darin festgespannten Käfigrohling um den Teilungsabstand der Durchbrüche
weitergedreht wird, danach die nächste Öffnung geschnitten und in dieser
Weise fortgefahren wird, bis alle Öffnungen des Wälzkörperkäfigs
freigeschnitten sind.
Vorrichtung zum Freischneiden der Öffnungen eines ringförmigen
Wälzkörperkäfigs, gekennzeichnet durch eine ringförmige Matrize
(6, 12) mit einer zentralen Öffnung, in der ein ringförmiger
Käfigrohling (10) festspannbar ist, wobei die Matrize (6,
12) um ihre zentrale Achse drehbar gelagert ist und in der Anzahl der freizuschneidenden
Öffnungen radiale Durchbrüche (8, 18) hat, die in regelmäßigem
Abstand voneinander angeordnet sind, und durch einen Schneidstempel (29),
der an einem sich durch die Öffnung der Matrize (6, 12) und
den eingespannten Käfigrohling (10) erstreckenden, radial zur Matrize
(6, 12) bewegbaren Führungskörper angeordnet ist, wobei
die Matrize (6, 12) jedem Durchbruch (8, 18)
zugeordnete positionsgenaue Arretierungsmittel aufweist, durch die sie in den Stellungen
arretierbar ist, in denen ein Durchbruch (8, 18) koaxial zum Schneidstempel
(29) ausgerichtet ist.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Matrize in einer insbesondere mittigen Radialebene geteilt ist und beide
Matrizenhälften (6, 12) unabhängig voneinander in Lagerkörpern
(5, 11) drehbar gelagert sind.
Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Lagerkörper (11) in einer Säulenführung (13,
14) in Richtung der Drehachse der Matrize (6, 12) bewegbar
gelagert und mit Hilfe von Hubzylindern (15, 16) zwischen einer
Spannstellung und einer Zuführ- und Entnahmestellung hin und her bewegbar ist.
Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Führungskörper (20) auf der der Matrize (6,
12) abgekehrten Seite eines feststehenden Lagerkörpers (5)
an einer beweglichen Säulenführung (28) gelagert und an Druckfedern
abgestützt ist.
Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Lagerkörper (5, 11) und der Führungskörper
(20) an einer Grundplatte (1) angeordnet sind.
Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass die Scheidkraft von einer Betätigungsplatte (2) auf den Führungskörper
(20) übertragen wird, die durch längsbewegliche Säulenführungen
(3, 4) parallel zur Grundplatte (1) bewegbar mit dieser
verbunden ist.
Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass an der Betätigungsplatte (2) ein Stößel (22)
angeordnet ist, der durch radiale Öffnungen in der Matrize (6,
12) hindurch steckbar und an dem ist Führungskörper (20)
abstützbar ist.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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