Die Erfindung betrifft ein Sägeblatt mit einem Grundkörper
und einer Mehrzahl von Zähnen mit jeweils einer Schneide geometrisch bestimmter
Schneidenform mit einer Schneidkante, wobei die Schneide mit einer sich über
die Schneidkante erstreckenden Verschleißschutzschicht versehen ist und ein
Verfahren zur Herstellung des Sägeblattes.
Insbesondere handelt es sich bei dem Sägeblatt um ein Sägeband
oder ein Kreissägeblatt. Insbesondere bestehen zumindest die Zähne mindestens
teilweise aus Hartmetall.
Unter spanend arbeitenden Trennverfahren mit einer Schneide mit geometrisch
bestimmter Schneidenform sind dabei in dieser Anmeldung im Sinne der DIN 8580 Drehen,
Bohren, Fräsen, Hobeln, Räumen, Sägen und Feilen zu verstehen. Als
spanend arbeitende Trennverfahren mit einer Schneide mit geometrisch unbestimmter
Schneidenform sind u. a. Schleifen, Honen und Läppen anzusehen.
STAND DER TECHNIK
Aus dem Internetauftritt der Tungsten Tool & Saw Co., Toronto, Kanada
unter http://www.tungstentool.com/amada_aurora.html ist ein Sägeband mit einem
Grundkörper und einer Mehrzahl von Zähnen mit jeweils einer Schneide geometrisch
bestimmter Schneidenform mit einer Schneidkante bekannt, wobei die Schneide mit
einer sich über die Schneidkante erstreckenden Verschleißschutzschicht
versehen ist. Die Verschleißschutzschicht besteht aus Titannitrid (TiN). Bei
diesem bekannten Sägeband besteht das Problem, dass sich die Verschleißschutzschicht
im Betrieb des Sägebands bereits nach relativ kurzer Zeit von den Zähnen
ablöst und somit die Verschleiß reduzierenden Eigenschaften verloren gehen.
Aus der DE 20 2004 014
495 U1 ist eine Hartmetallwendeschneidplatte mit Diamantschicht bekannt,
bei der an dem Hartmetallgrundkörper die Schneidkante mit einem Radius von
größer als 0,025 mm ausgeformt ist. Die Schneidkante ist von einer Diamantauflage
abgedeckt, die auch als Mehrfachschicht ausgebildet sein kann. Solche Wendeschneidplatten
werden beim Drehen eingesetzt und lassen sich in einem weiten Bereich verschiedener
Spandicken anwenden, je nach dem, ob der Drehvorgang zur Erstellung einer relativ
rauen Werkstückoberfläche oder einer Werkstückoberfläche höherer
Genauigkeit eingesetzt wird. Aber selbst dann, wenn man den Bereich des Feinschlichtens
mit Wendeschneidplatten heranzieht, liegen die Spandicken etwa in einer Größenordnung
von 0,5 mm und damit etwa um den Faktor 100 entfernt von Spandicken, wie sie bei
dem Einsatz von Sägeblättern beim Sägen auftreten. Bei dieser bekannten
Wendeschneidplatte wird eine hohe Haftfestigkeit der Diamantauflage dadurch erreicht,
dass die Oberfläche des Grundkörpers eine Rauhtiefe von größer
als 0,003 mm, jedoch kleiner als 0,020 mm aufweist. Eine Verschleißschutzschicht
ist nicht vorgesehen.
Aus der DE 694 32 642 T2
sind diamantbeschichtete Werkzeuge und Verfahren zu ihrer Herstellung bekannt, wobei
es sich ebenfalls um Wendeschneidplatten handelt. Die Schneidkante soll einen Honradius
besitzen, der vorzugsweise etwa 0,0127 bis 0,0381 mm beträgt. Das Honen derartiger
Radien ist bei der Herstellung von Wendeschneidplatten durchaus vorstellbar, bei
der Herstellung von Sägeblättern jedoch nicht denkbar. Bei der Aufbringung
einer Diamantbeschichtung wird das Substrat gesintert, um so die Konzentration des
metallischen Binders auf der Fläche, die die Diamantbeschichtung aufnehmen
soll, zu verringern. Auch hier ist ein Zusammenhang mit einer Verschleißschutzschicht
nicht erkennbar.
AUFGABE DER ERFINDUNG
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Sägeblatt der eingangs
beschriebenen Art bereitzustellen, dessen Zähne und insbesondere deren Schneide
so gestaltet sind, dass sie im Vergleich zum Stand der Technik länger und besser
gegen Verschleiß geschützt sind.
LÖSUNG
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des unabhängigen
Patentanspruchs 1 bzw. 10 gelöst.
Demnach weist die Schneidkante der Schneide bezogen auf einen Zustand
ohne Verschleißschutzschicht einen Kantenradius zwischen etwa 0,005 mm und
0,045 mm auf.
WEITERER STAND DER TECHNIK
Aus dem Internetauftritt der unter der Marke "LENOX" auftretenden
American Saw & Mfg. Company, East Longmeadow, USA, unter http://www.lenoxsaw.com/armor_blk.html
ist ein Sägeband mit einem Grundkörper und einer Mehrzahl von Zähnen
mit jeweils einer Schneide geometrisch bestimmter Schneidenform mit einer Schneidkante
bekannt, wobei die Schneide mit einer sich über die Schneidkante erstreckenden
Verschleißschutzschicht versehen ist. Die Verschleißschutzschicht besteht
aus Aluminiumtitannitrid (AlTiN). Bei diesem bekannten Sägeband besteht das
Problem, dass sich die Verschleißschutzschicht im Betrieb des Sägebands
bereits nach relativ kurzer Zeit von den Zähnen ablöst und somit die Verschleiß
reduzierenden Eigenschaften verloren gehen.
Aus dem Internetauftritt der unter der Marke "LENOX" auftretenden
American Saw & Mfg. Company, East Longmeadow, USA, unter http://www.lenoxsaw.com/armor_gold.html
ist ein weiteres Sägeband mit einem Grundkörper und einer Mehrzahl von
Zähnen mit jeweils einer Schneide geometrisch bestimmter Schneidenform mit
einer Schneidkante bekannt, wobei die Schneide mit einer sich über die Schneidkante
erstreckenden Verschleißschutzschicht versehen ist. Die Verschleißschutzschicht
besteht in diesem Fall aus Titannitrid (TiN). Auch bei diesem bekannten Sägeband
besteht das Problem, dass sich die Verschleißschutzschicht im Betrieb des Sägebands
bereits nach relativ kurzer Zeit von den Zähnen ablöst und somit die Verschleiß
reduzierenden Eigenschaften verloren gehen.
Aus der deutschen Patentschrift DE
43 00 622 C2 ist weiterhin ein Sägeblatt mit einem Grundkörper
und einer Mehrzahl von Zähnen mit jeweils einer Schneide geometrisch bestimmter
Schneidenform mit einer Schneidkante bekannt. Die Zähne können mit Hartmetall
bestückt sein, wobei diese Einsatzstücke aus Hartmetall durch einen Schleifvorgang,
insbesondere im Bereich der Schneidkante, ihre endgültige Gestalt erhalten.
Besondere Maßnahmen zur Reduzierung des Verschleißes sind nicht vorgesehen.
Aus dem Prospekt "Präzisionssägebänder", Ausgabe 2005,
Seiten 44-46, der Anmelderin sind Sägebänder bekannt, die einen Grundkörper
aufweisen, der im Bereich der kontinuierlichen oder auch unterbrochen ausgebildeten
Kante mit einer galvanischen Beschichtung aus Diamantpartikeln versehen sind. Es
handelt sich demnach um ein Sägeband mit einer Vielzahl von durch die Diamantpartikel
gebildeten Schneiden geometrisch unbestimmter Schneidenform. Zähne im Sinne
von aus dem Grundkörper hervorstehenden Elementen mit einem Spanwinkel sind
nicht vorhanden. Solche Sägebänder mit Schneiden geometrisch unbestimmter
Schneidenform arbeiten eher schleifend. Die Dicke der galvanischen Beschichtung
beträgt etwa 0,3 mm bis 0,4 mm. Die Diamantpartikel sind in einer Nickelschicht
gehalten und verankert. Dennoch ergibt sich eine unzureichende Haftung auf dem Material
des Grundkörpers, so dass sich im Einsatz solcher Sägebänder im Bereich
der Schneiden Ausbröckelerscheinungen zeigen.
Weiterhin sind aus dem Internetauftritt der Plasma + Rubber –
coatings AG, Schaan, Liechtenstein unter http://www.rhenotherm.de/Dlcdlc.html spanend
arbeitende Werkzeuge mit geometrisch bestimmter Schneidenform, nämlich Bohrer,
bekannt, die im Bereich ihres Grundkörpers mit einer Verschleißschutzschicht
versehen sind. Bei der Verschleißschutzschicht handelt es sich um eine DLC-Schicht
(DLC = Diamond-Like Carbon), die hart und spröde ist. Die DLC-Schicht besitzt
einen kleinen Reibbeiwert, so dass bei ihrem Einsatz der Spanfluss vergleichsweise
wenig gestört wird und sich während des Einsatzes auch vorteilhaft nur
eine mäßige Temperaturerhöhung einstellt. Das Aufbringen der DLC-Schicht
erfolgt durch chemische Gasphasenabscheidung (CVD).
Wie im Stand der Technik allgemein bekannt ist, wird der oberhalb
beschriebene CVD-Prozess zumeist bei reduziertem Druck und hohen Temperaturen durchgeführt.
Er findet seine Grenze in der Temperaturbelastbarkeit des Materials des Grundkörpers,
so dass die Anwendung auf solche spanend arbeitenden Werkzeuge – wie Bohrer
– begrenzt ist, für die die geometrischen Abmessungen einer Schneide
in einem bestimmten Verhältnis zur Spandicke stehen. Für solche Bohrer
sind Schneidkanten mit einem Kantenradius zwischen 0,060 mm und 0,200 mm typisch.
Hierzu gehören Spandicken in der Größenordnung von etwa 0,200 bis
0,800 mm. Diese Verhältnisse unterscheiden sich grundlegend von den geometrischen
Bedingungen, wie sie beim Sägen mit Sägeblättern gegeben sind.
Weiterhin sind allgemein im Stand der Technik Sägeblätter
mit einem Grundkörper und einer Mehrzahl von Zähnen mit jeweils einer
Schneide geometrisch bestimmter Schneidenform mit einer Schneidkante bekannt. Die
Schneide besteht aus Hartmetall und wird durch Schleifen von Zahnbrust und Zahnrücken
nachbearbeitet. Im geschliffenen Zustand von Zahnbrust und Zahnrücken ergibt
sich im Mittel ein "Kantenradius" zwischen 0,005 und 0,010 mm. Es handelt sich aber
eher um eine sich zufällig ergebende Schartigkeit der Schneide. Die Schneidkante
selbst wird nicht bearbeitet. In einer solchen Größenordnung und einer
derartigen zufälligen unregelmäßigen Geometrie erscheint es wenig
angebracht, von einem Kantenradius zu sprechen. Die zugehörige Spandicke liegt
in der Größenordnung von etwa 0,003 mm bis 0,020 mm. Besondere Maßnahmen
zur Reduzierung des Verschleißes sind nicht vorgesehen.
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Die Erfindung betrifft ein Sägeblatt mit einem Grundkörper
und einer Mehrzahl von Zähnen mit jeweils einer Schneide geometrisch bestimmter
Schneidenform mit einer Schneidkante, wobei die Schneide mit einer sich über
die Schneidkante erstreckenden Verschleißschutzschicht versehen ist und wobei
die Schneidkante der Schneide bezogen auf einen Zustand ohne Verschleißschutzschicht
einen Kantenradius zwischen etwa 0,005 mm und 0,045 mm aufweist.
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Herstellen eines
Sägeblatts mit einem Grundkörper und einer Mehrzahl von Zähnen mit
den Schritten:
- – Schleifen des Zahns zum Herstellen einer Schneide geometrisch bestimmter
Schneidenform mit einer Schneidkante,
- – Nachbearbeiten der Schneide derart, dass die Schneidkante einen Kantenradius
zwischen etwa 0,005 mm und 0,045 mm, insbesondere zwischen etwa 0,010 mm und 0,025
mm, aufweist, und
- – Aufbringen einer Verschleißschutzschicht auf die Schneide derart,
dass sich die Verschleißschutzschicht über die Schneidkante erstreckt.
Der Erfindung liegt die überraschende Erkenntnis zugrunde, dass
zur Verbesserung der Verschleißeigenschaften eines Sägeblatts dieses zunächst
bewusst und in definierter Weise einem ganz bestimmten "Verschleiß" auszusetzen
ist. Anschließend kann die Verschleißschutzschicht aufgebracht werden
und haftet deutlich besser und länger an der Schneide, als dies bei der unbearbeitenden,
unregelmäßigen und scharfkantigen Schneidkante der Fall ist, wie diese
im Stand der Technik bekannt ist. Der definierte Verschleiß besteht genauer
gesagt in der Anbringung eines Kantenradius an der Schneidkante der Schneide des
Sägeblatts, der zwischen etwa 0,005 mm und 0,045 mm beträgt. Diese Größenangabe
bezieht sich auf einen Zustand des Sägeblatts ohne aufgebrachte Verschleißschutzschicht.
Es versteht sich, dass nach dem Aufbringen der Verschleißschutzschicht diese
mit ihrer äußeren Oberfläche die effektive Schneide und Schneidkante
bildet, an der sich in Abhängigkeit von der Dicke der Verschleißschutzschicht
ein anderer (größerer) effektiver Kantenradius ergibt.
Zunächst ist zu beachten, dass beim Sägen von Werkstoffen
– verglichen mit anderen ebenfalls spanend arbeitenden Trennverfahren mit
einer Schneide geometrisch bestimmter Schneidenform, z. B. Bohren oder Fräsen
– vergleichsweise feine Späne abgetragen werden sollten. Die beim Sägen
aufzuwendenden Schnittkräfte verlaufen in weiten Bereichen proportional zur
Spandicke. Gröbere Späne erfordern also höhere Schnittkräfte
als feine Späne. Es entspricht der Erkenntnis der Anmelderin, dass eine zu
erzeugende effektive Spandicke beim Sägen, die in der Größenordnung
von etwa 0,015 mm bis 0,030 mm liegt, günstige Arbeitsergebnisse liefert. Unter
effektiver Spandicke ist der tatsächliche Vorschub pro Zahn – im Unterschied
zu einem theoretischen Vorschub pro Zahn – zu verstehen. Der tatsächliche
Vorschub pro Zahn ergibt sich durch die Aufteilung des Schnittkanals in Zerspanungssegmente,
die einzelnen Zähnen zugeordnet sind. Solche relativ feinen Späne ließen
sich nach der bisherigen Kenntnis des Fachmanns nur mit Sägeblättern erzeugen,
die sehr scharfkantig ausgebildete Schneidkanten besitzen. Dies bedeutet, dass der
"Kantenradius" der Schneide an jedem Zahn sehr klein bemessen sein sollte. Wenn
die Schneidkanten aus Hartmetall durch Schleifen von Zahnbrust und Zahnrücken
hergestellt werden, lässt sich ein Sägeblatt mit vergleichsweise scharfen
Zähnen gut erstellen. Die Zähne besitzen einen sehr kleinen Kantenradius,
der etwa in der Größenordnung von 0,005 mm liegt. Es handelt sich aber
eher um eine sich zufällig ergebende Schartigkeit der Schneide. Die Schneidkante
selbst wird nicht bearbeitet. In einer solchen Größenordnung und bei einer
derartigen zufälligen unregelmäßigen Geometrie erscheint es wenig
angebracht, überhaupt von einem Kantenradius zu sprechen.
Der Erfindung liegt weiterhin die Erkenntnis zugrunde, dass es sinnvoll
ist, die Eigenschaften von Sägeblättern dadurch zu verbessern, dass auf
den Schneiden der Zähne zumindest über den Bereich der Schneidkante mindestens
eine Verschleißschutzschicht aufgetragen wird. Die Verschleißschutzschicht
kann sich auch über die gesamte Schneide, den gesamten Zahn, einen Teil des
Grundkörpers oder auch im Extremfall über das gesamte Sägeblatt erstrecken.
Bevorzugt ist jedoch eine Ausbildung, bei der sich die Verschleißschutzschicht
über die gesamte Schneide und einen Teil des Grundkörpers erstreckt. Diese
Verschleißschutzschicht soll aber im Gegensatz zum Stand der Technik entsprechend
der vorgesehenen Lebensdauer der Sägeblätter auf dem Material des Grundkörpers
bzw. der Zähne hinreichend gut haften. Die Verschleißschutzschicht wird
so ausgewählt, dass sie verbesserte Eigenschaften beim Sägen erbringt.
Beispielsweise soll eine solche Verschleißschutzschicht eine höhere Härte
und damit einen verbesserten Widerstand gegen Abrasion erbringen, damit längere
Standzeiten des Sägeblatts erzielt werden können. Es ist auch vorteilhaft,
wenn der Reibungsbeiwert einer solchen Verschleißschutzschicht relativ gering
ist, damit ein guter Abfluss der Späne beim Sägen und eine geringe Erwärmung
des Sägeblatts selbst die Folge sind.
Die Haftung solcher Verschleißschutzschichten im Bereich der
scharfkantigen Schneidkante der Schneide eines Zahnes ist bei Sägeblättern
des Stands der Technik den erfindungsgemäßen Erkenntnissen nach jedoch
problematisch. Dies gilt insbesondere dann, wenn kleine Kantenradien vorliegen,
etwa solche im Bereich zwischen 0,005 mm und 0,010 mm. Hier entstehen in den aufgebrachten
Verschleißschutzschichten des Stands der Technik Spannungen, die dazu führen
können, dass die Verschleißschutzschichten nicht dauerhaft haften, sondern
im Extremfall sich in Folge des Lösens der Eigenspannungen selbst sehr schnell
von der Oberfläche ablösen. Auch einwirkende Kräfte beim Sägen
können einen solchen Ablöseprozess von Verschleißschutzschichten
im Stand der Technik auslösen oder zumindest fördern,
so dass sich keine hinreichenden Standzeiten für solche bekannten Sägeblätter
ergeben.
Die Erfindung stellt nun eine bewusste Abkehr von dem Ziel der Erreichung
möglichst scharfkantig ausgebildete Schneidkanten dar. Mit der Erfindung werden
die geometrischen Bedingungen im Bereich der Schneidkante auf Wertebereiche eingegrenzt,
die ein Optimum zwischen den gegensätzlichen Forderungen an ein scharfes Sägeblatt
einerseits und eine hinreichende Haftung der Verschleißschutzschicht andererseits
erreichen lassen. Dieses Optimum ist abgestimmt auf eine Spandicke im Bereich zwischen
0,015 und 0,030 mm. Es wird ein Kantenradius gewählt, der etwas größer
ist als der Kantenradius, der durch einen Schleifvorgang erzeugbar ist. Durch diesen
insoweit vergrößerten Kantenradius verliert das Sägeblatt an Scharfheit.
Der Kantenradius wird in einem Bereich zwischen 0,004 mm und 0,05 mm festgelegt.
Besonders gute Arbeitsergebnisse werden dann erreicht, wenn der Kantenradius zwischen
0,010 mm und 0,025 mm beträgt. Es versteht sich, dass es sich mikroskopisch
um keinen exakten Radius handelt, da ein solcher exakter Radius in der Praxis nicht
herstellbar ist. Der mittlere Radius liegt jedoch in dem genannten Zahlenbereich.
Als Radius ist in dieser Anmeldung auch eine andere gekrümmte Gestaltung zu
verstehen, die zu einem Verlassen der scharfkantigen Form der unbearbeiteten Schneidkante
führt. Hierdurch ergibt sich ein hinreichendes Haftungsvermögen der Verschleißschutzschicht
mit entsprechender Lebensdauer des Sägeblatts. Gleichzeitig tritt im Vergleich
zu Sägeblättern des Stands der Technik eine Reduzierung der Schnittkraft
zu einem Vergleichszeitpunkt nach einer bestimmten Einsatzdauer des erfindungsgemäßen
Sägeblatts und eines Sägeblatts des Stands der Technik ein, da die aufgezeigten
Bereiche der Kantenradien bei dem erfindungsgemäßen Sägeblatt dann
immer noch kleiner sind als bei (zu diesem Vergleichszeitpunkt bereits stärker
abgenutzten) Sägeblättern des Stands der Technik.
Die Schneide des Sägeblatts besteht vorzugsweise aus Hartmetall,
also insbesondere einem Stahl, der mit Wolfram und/oder Kobalt legiert ist. Dabei
ist Wolfram der eigentliche Hartstoff und Kobalt – sowie ggf. andere Legierungselemente
– der Binder. Es können aber auch z. B. Hochleistungsschnellarbeitsstähle
(HSS) Verwendung finden. Die Verschleißschutzschicht kann aus Hartstoff bestehen.
Darunter sind insbesondere TiN, TiCN, TiAlN, CrN und DLC zu verstehen. Die Verschleißschutzschicht
kann ein- oder mehrschichtig aufgebaut sein. Bei einem einschichtigen Aufbau besteht
die Verschleißschutzschicht insbesondere aus TiN, TiCN, TiAlN oder CrN. Auch
mehrere unterschiedliche Schichten – z. B. 2, 3 oder 4 Schichten –
können insgesamt die Verschleißschutzschicht bilden. Bei einem solchen
mehrschichtigen Aufbau besteht die mindestens eine Zwischenschicht insbesondere
aus TiN, TiCN, TiAlN oder CrN und die auf der Zwischenschicht angeordnete Oberflächenschicht
insbesondere aus DLC. Die Verschleißschutzschicht wird vorzugsweise durch physikalische
Gasphasenabscheidung (PVD) aufgebracht. Dies gilt bei einem mehrschichtigen Aufbau
sowohl für die Oberflächenschicht als auch die mindestens eine Zwischenschicht.
In der Regel werden die Schneiden der Zähne des erfindungsgemäßen
Sägeblatts durch Schleifen hergestellt. An das Schleifen schließt sich
eine Nachbehandlung an, die darauf gerichtet ist, eine verringerte Schartigkeit
der Schneidkante zu erzielen bzw. den Kantenradius anzuheben und eine gewisse Verrundung
bzw. Abrundung der Schneidkante zu schaffen, bevor die Verschleißschutzschicht
aufgebracht wird. Diese auf die Verringerung der Schartigkeit und die Abrundung
zielende Nachbehandlung kann insbesondere durch Bürsten, Strahlen oder Entgraten
erfolgen, also durch Maßnahmen, die eine Verrundungswirkung und eine Einebnungswirkung
auf die Schneidkante ausüben. Die Nachbehandlung ist allerdings so zu begrenzen,
dass keine stumpfen Sägeblätter entstehen, also keine solchen Sägeblätter,
wie sie durch Verschleiß gegen Ende ihrer Einsatzzeit gegeben sind. Es sollten
auch Eigenschaften von Sägeblättern vermieden werden, bei denen die abzunehmenden
Spandicken relativ groß sind, also etwa im Bereich von 0,060 mm.
Das Material des Grundkörpers des Sägeblatts ist vorzugsweise
Hartmetall. Bei dem Sägeblatt handelt es sich insbesondere um ein Sägeband
oder ein Kreissägeblatt. Der Grundkörper ist bei einem Sägeband der
Bandrücken, aus dem die Zähne hervorstehen. Die Zähne sind dann ebenfalls
aus Hartmetall ausgebildet und werden zunächst durch Fräsen und dann durch
Schleifen erstellt und bearbeitet. Die Zähne können jedoch auch lediglich
Einsätze aus Hartmetall aufweisen, wobei in diesem Fall die Zähne (ohne
Einsätze) und der Grundkörper aus einem weicheren Material bestehen, z.
B. aus Stahl. Die Einsätze aus Hartmetall können ferner mit PKD (Polykristalliner
Diamant) bestückt sein. Die Zähne werden anschließend nachbehandelt.
Damit wird die geometrische Gestalt der Schneide festgelegt, bevor die Verschleißschutzschicht
aufgebracht wird.
Mit besonderem Vorteil wird auf das Material des Grundkörpers
bzw. das der Zähne im Bereich der Schneiden der Zähne eine mehrschichtige,
insbesondere eine zweischichtige, Verschleißschutzschicht aufgebracht. Dabei
wird vorzugsweise zunächst eine Zwischenschicht aus der aus TiN, TiCN, TiAlN
und CrN bestehenden Gruppe aufgebracht. Die Schichtdicke der Zwischenschicht liegt
vorzugsweise in der Größenordnung von etwa 0,002 mm bis 0,004 mm. Die
Zwischenschicht hat die Aufgabe, die Haftung für eine Oberflächenschicht
zu verbessern und gleichsam als Sperrschicht zwischen der Oberflächenschicht
und dem Material des Grundkörpers bzw. des Zahns zu wirken. Dies gilt insbesondere
dann, wenn als Oberflächenschicht eine bevorzugte DLC-Schicht vorgesehen ist.
Auch die Oberflächenschicht hat vorzugsweise eine Schichtdicke von etwa 0,002
mm bis 0,004 mm. Damit ergeben sich am fertigen Zahn eine Schichtdicke der vollständigen
(zweischichtigen) Verschleißschutzschicht von zwischen etwa 0,004 mm bis 0,008
mm und effektive Schneidkantenradien in einer Größenordnung von etwa 0,016
mm bis 0,031 mm, also genau solche im Bereich der vorgesehenen Spandicke.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Patentansprüchen,
der Beschreibung und den Zeichnungen. Die in der Beschreibungseinleitung genannten
Vorteile von Merkmalen und von Kombinationen mehrerer Merkmale sind lediglich beispielhaft
und können alternativ oder kumulativ zur Wirkung kommen, ohne dass die Vorteile
zwingend von erfindungsgemäßen Ausführungsformen erzielt werden müssen.
Weitere Merkmale sind den Zeichnungen – insbesondere den dargestellten Geometrien
und den relativen Abmessungen mehrerer Bauteile zueinander sowie deren relativer
Anordnung und Wirkverbindung – zu entnehmen. Die Kombination von Merkmalen
unterschiedlicher Ausführungsformen der Erfindung oder von Merkmalen unterschiedlicher
Patentansprüche ist ebenfalls abweichend von den gewählten Rückbeziehungen
der Patentansprüche möglich und wird hiermit angeregt. Dies betrifft auch
solche Merkmale, die in separaten Zeichnungen dargestellt sind oder bei deren Beschreibung
genannt werden. Diese Merkmale können auch mit Merkmalen unterschiedlicher
Patentansprüche kombiniert werden. Ebenso können in den Patentansprüchen
aufgeführte Merkmale für weitere Ausführungsformen der Erfindung
entfallen.
KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
Im Folgenden wird die Erfindung anhand in den Figuren dargestellter
bevorzugter Ausführungsbeispiele weiter erläutert und beschrieben.
1 zeigt in einer Übersichtsdarstellung einen Ausschnitt
eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Sägeblatts
in der Form eines Sägebands.
2 zeigt in einer Übersichtsdarstellung einen Ausschnitt
eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Sägeblatts
in der Form eines Sägebands mit Hartmetalleinsätzen.
3 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Sägeblatts in der Form eines Kreissägeblatts.
4 zeigt eine stark vergrößerte Darstellung
der Spitze eines Zahns während des Sägevorgangs.
5 zeigt eine noch stärker vergrößerte
Darstellung der Spitze eines bereits teilweise verschlissenen Zahns während
des Sägevorgangs.
6 zeigt ein Diagramm des Verlaufs der Schnittkraft
und des Haftungsvermögens einer Verschleißschutzschicht über den
Kantenradius.
7 zeigt eine mikroskopische Aufnahme der Spitze eines
mit einer Verschleißschutzschicht versehenen Zahns eines erfindungsgemäßen
Sägeblatts.
FIGURENBESCHREIBUNG
1 zeigt in einer Übersichtsdarstellung einen Ausschnitt
eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Sägeblatts
15 in der Form eines Sägebands 17. Das Sägeblatt
15 weist einen Grundkörper 16 und einer Mehrzahl von Zähnen
1 auf. 1 zeigt dabei nur einen Ausschnitt
des Sägeblatts 15, so dass auch nur ein Teil seines Grundkörpers
16 und nur ein Teil der Zähne 1 sichtbar sind. Es versteht
sich, dass der Grundkörper 16 entlang seiner Erstreckung weitere Zähne
1 aufweist.
2 zeigt in einer Übersichtsdarstellung einen Ausschnitt
eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Sägeblatts
15 in der Form eines Sägebands 18 mit Hartmetalleinsätzen
19. Die Hartmetalleinsätze 19 können auch eine andere
Geometrie aufweisen.
3 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Sägeblatts 15 in der Form eines Kreissägeblatts
20. Das Kreissägeblatt 20 könnte ebenfalls Hartmetalleinsätze
aufweisen.
4 zeigt eine stark vergrößerte Darstellung
der Spitze eines Zahns 1 während des Sägevorgangs. Es handelt
sich dabei um einen beispielhaften Zahn 1 einer der in den 1-3
dargestellten Ausführungsformen des Sägeblatts 15. Der Zahn
1 weist eine Schneide 2 auf. Der Zahn 1 besteht zumindest
teilweise aus Hartmetall, welches sich über den gesamten Bereich seiner Schneide
2 erstreckt. Die Schneide 2 endet in einer Schneidkante
3 mit zugehörigem Kantenradius 4. Der Kantenradius
4 liegt in einem Bereich zwischen 0,005 mm und 0,045 mm, genauer gesagt
zwischen 0,010 mm und 0,025 mm. Er ist durch Schleifen hergestellt und durch eine
Nachbehandlung auf den angegebenen Bereich begrenzt. An die Schneidkante
3 schließen der Zahnrücken 22 und die Zahnbrust
23 an.
Auf die derart vorgebildete Schneide 2 geometrisch
bestimmter Schneidenform ist zunächst eine Zwischenschicht 5 und darauf
eine Oberflächenschicht 6 aufgebracht, die gemeinsam eine Verschleißschutzschicht
7 bilden. In diesem Fall ergibt sich demnach eine Verschleißschutzschicht
7, die zweischichtig aufgebaut ist. Es versteht sich, dass die Verschleißschutzschicht
7 auch aus einer einzelnen Schicht oder aus mehr als zwei Schichten bestehen
kann. Im vorliegenden Fall weist die Zwischenschicht 5 Titannitrid (TiN)
und die Oberflächenschicht 6 DLC (Diamond-Like Carbon) auf. Beide
Schichten 5, 6 wurden mittels physikalischer Gasphasenabscheidung
(PVD) nacheinander aufgebracht. Die äußere Oberfläche der Verschleißschutzschicht
7 bildet somit beim Sägen die effektive Schneidkante.
Ein solches erfindungsgemäßes Sägeblatt 15
mit einer Vielzahl solcher Zähne 1 dringt beim Sägen in den Werkstoff
eines Werkstückes 8 von der Seite seiner Oberfläche
9 her ein und nimmt dabei einen Span 10 bzw. eine Folge von Spänen
10 ab. Es ergibt sich eine Spandicke 11. Die Spandicke
11 wird in einer Dimension im Bereich zwischen 0,015 mm und 0,030 mm angestrebt,
relativ zu den beschriebenen Abmessungen der Schneide 2 bzw. der Schneidkante
3. Es ist erkennbar, dass der Kantenradius 4 in einem Bereich
liegt, der in etwa dem Bereich der Spandicke 11 entspricht. Der Bereich
kann gleich oder geringfügig kleiner als der Bereich der Spandicke
11 sein. Damit wird erreicht, dass das Sägeblatt 15 mit noch
hinreichend scharfen Zähnen 1 ausgestattet ist, die relativ feine
Späne 11 von dem Werkstück 8 abnehmen, wobei vorteilhaft
die benötigte Schnittkraft gering gehalten wird und sich durch die Eigenschaften
der Oberflächenschicht 6 ein leichter Späneabfluss und eine geringe
Erwärmung der Zähne 1 ergibt. Dennoch haftet die Verschleißschutzschicht
7 sicher an den Zähnen 1.
5 zeigt eine noch stärker vergrößerte
Darstellung der Spitze des Zahns 1 gemäß 1
während des Sägevorgangs. Es ist jedoch ein Zustand dargestellt, in dem
das Sägeblatt 15 bereits eine gewisse Einsatzdauer hinter sich gebracht
hat. Dementsprechend ist erkennbar, dass die Verschleißschutzschicht
7 bereits zu einem Teil abgetragen wurde. Auch die Schneide 2
weist nicht mehr ihre ursprüngliche Geometrie auf. 5
zeigt jedoch ebenfalls, dass Teile der Verschleißschutzschicht 7 noch
bestehen und weiterhin mit den Spänen in Verbindung stehen. Folglich erbringt
die Verschleißschutzschicht 7 noch einen Teil ihrer Verschleiß
hemmenden Wirkung, so dass sie auch in diesem Zustand noch die Lebensdauer des Sägeblatts
15 verlängert.
6 verdeutlicht in einem Diagramm schematisch die optimale
Abstimmung der geometrischen Gestalt der Zähne 1 im Bereich der Schneide
2 bzw. der Schneidkante 3 auf das Haftungsvermögen der Verschleißschutzschicht
7. Das Diagramm dient lediglich zur Verdeutlichung der Tendenz. Auf der
Abszisse ist der Kantenradius 4 aufgetragen. Auf der Ordinate sind einerseits
die Schnittkraft und andererseits die Haftung der Verschleißschutzschicht
7 angegeben.
Es ergibt sich eine ansteigende durchgezogene Kurve 12, die
die Schnittkraft verdeutlicht, die zum Schneiden in einem Werkstück
8 erforderlich ist. Mit steigendem Kantenradius 4 steigt auch
die Schnittkraft an. Dies ergibt sich entsprechend der Beobachtung, dass ein durch
Verschleiß verschlissenes stumpfes Sägeblatt 15 eine höhere
Schnittkraft erfordert als ein neues, scharfes Sägeblatt 15. Bei einer
sehr scharfkantigen Schneidkante 3 ist also die Schnittkraft vorteilhaft
klein. Weiterhin zeigt die strichpunktierte Kurve 13, dass jedoch die Haftung
der Verschleißschutzschicht 7 mit sinkendem Kantenradius
4 ebenfalls sinkt. Dies führt tendenziell dazu, dass die Verschleißschutzschicht
7 ihre Wirkung nicht in der gewünschten Weise erbringen kann. Aus
diesen beiden gegenläufigen Tendenzen bzw. dem entsprechenden Verlauf der Kurven
12, 13 ergibt sich der Schnittpunkt 14. In diesem Schnittpunkt
14 herrschen optimale Bedingungen. Erfindungsgemäß liegt der
Schnittpunkt 14 bei einem Kantenradius 4 von zwischen etwa 0,005
mm und 0,045 mm, insbesondere zwischen etwa 0,010 mm und 0,025 mm.
7 zeigt schließlich eine mikroskopische Aufnahme
der Spitze eines mit einer Verschleißschutzschicht 7 versehenen Zahns
1 eines erfindungsgemäßen Sägeblatts 15. Der Kantenradius
4 beträgt etwa 0,016 mm. Es ist erkennbar, dass es sich mikroskopisch
um keinen exakten Radius handelt, da ein solcher exakter Radius in der Praxis nicht
herstellbar ist. Der mittlere Kantenradius 4 liegt jedoch bei dem genannten
Wert.
- 1
- Zahn
- 2
- Schneide
- 3
- Schneidkante
- 4
- Kantenradius
- 5
- Zwischenschicht
- 6
- Oberflächenschicht
- 7
- Verschleißschutzschicht
- 8
- Werkstück
- 9
- Oberfläche
- 10
- Span
- 20
- Kreissägeblatt
- 21
- effektive Schneidkante
- 22
- Zahnrücken
- 23
- Zahnbrust
- 11
- Spandicke
- 12
- Kurve
- 13
- Kurve
- 14
- Schnittpunkt
- 15
- Sägeblatt
- 16
- Grundkörper
- 17
- Sägeband
- 18
- Sägeband
- 19
- Hartmetalleinsatz